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DE102008039823A1 - Verfahren zum Herstellen von silberglänzenden Blenden und Abdeckungen aus Kunststoff - Google Patents

Verfahren zum Herstellen von silberglänzenden Blenden und Abdeckungen aus Kunststoff Download PDF

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DE102008039823A1
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Michael Kastrup
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LINDEN GmbH and Co KG
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LINDEN GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Kunststoffteiles, insbesondere einer Blende oder Abdeckung, das mindestens eine Kennzeichnung wie mindestens eine Grafik und/oder mindestens einen Buchstaben und/oder eine Zahl aufweist, wobei auf die Rückseite einer vorderseitigen transparenten Tragschicht aus Kunststoff eine silberglänzende Farbschicht insbesondere ein Chromlack aufgebracht wird, und dass die silberglänzende Farbschicht zum Bilden der Kennzeichnung(en) an der/den Stelle(n) der Kennzeichnung(en) durch mindestens einen Laserstrahl entfernt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Kunststoffteiles insbesondere einer Blende oder Abdeckung, das mindestens eine Kennzeichnung wie mindestens eine Grafik und/oder mindestens einen Buchstaben und/oder eine Zahl aufweist.
  • Es sind silberglänzende Blenden und Abdeckungen bekannt, die in der Art und Weise hergestellt sind, dass ein Kunststoffträger metallisch an der Oberfläche beschichtet wird oder aber Vollmaterialien aus Metall oder Aluminium zum Einsatz kommen. Die Oberflächenbeschichtung erfolgt üblicherweise in den Verfahren a) galvanische Verchromung oder b) Vakuum-Bedampfungsverfahren.
  • Sollen bei diesen bekannten Kunststoffteilen eine Grafik und/oder Buchstaben oder Zahlen sichtbar sein, so ist bekannt, die Kennzeichnungen von oben auf die silberglänzende Fläche aufzudrucken. Ferner besteht bei diesem bekannten Verfahren die Gefahr, dass durch mechanische Einwirkungen auf der Vorderseite oder durch Lösen der Schichten am Rand Feuchtigkeit und/oder Verunreinigung wie z. B. Öle, Fette und Reinigungsmittel eindringen können und es zu einer Delaminierung der Grafik, Buchstaben und/oder Zahlen kommt.
  • Sofern die Anforderung besteht, die Grafik und/oder Buchstaben oder Zahlen zu durchleuchten, so ist bekannt, dass dieses nur durch den Einsatz von zusätzlichen Bauteilen oder durch den Einsatz eines transparenten Kunststoffmateriales möglich ist. Ein Verfahren zur Verarbeitung von zwei unterschiedlichen Materialien ist aufwendig, da ein besonderes Spritzgussverfahren „Mehrkomponenten” notwendig ist. Ferner besteht bei diesem Verfahren die Gefahr, dass die Grenzbereiche zwischen beiden Materialien nicht detailgetreu ausgeführt werden können. Dies gilt im Besonderen bei kleinen und filigranen Konturen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass bei einfacher Konstruktion ein Herstellungsverfahren gegeben ist, das Kennzeichnungen wie Grafik, Buchstaben und/oder Zahlen bei geringem technischen Aufwand ermöglicht. Dabei wird auch eine Möglichkeit der Durchleuchtung realisiert. Auch soll eine Delaminierung sicher verhindert werden.
  • Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass auf die Rückseite einer vorderseitigen transparenten Tragschicht aus Kunststoff eine silberglänzende Farbschicht insbesondere ein Chromlack aufgebracht wird. und dass die silberglänzende Farbschicht zum Bilden der Kennzeichnung(en) an der/den Stelle(n) der Kennzeichnung(en) durch mindestens einen Laserstrahl entfernt wird.
  • Alternativ wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die silberglänzende Farbschicht rückseitig durch eine insbesondere farbige Deckschicht bedeckt wird, die zum Bilden der Kennzeichnung(en) durchbrochen wird, wobei die Deckschicht zum Bilden der Kennzeichnung(en) an der/den Stelle(n) der Kennzeichnung(en) durch mindestens einen Laserstrahl entfernt wird oder durch ein den Kennzeichnungen entsprechendes Druckbild aufgebracht wird. Hierdurch ist der Effekt geschaffen, dass ohne Hintergrundbeleuchtung die Kennzeichnungen nicht ersichtlich sind und mit Hintergrundbeleuchtung durch die ununterbrochene silberglänzende Farbschicht hindurch leuchten.
  • Ein Erstellen der Grafik, Buchstabe und/oder Zahlen durch Entfernen der silberglänzenden Farbschicht an den betreffenden Stellen insbesondere durch einen Laserstrahl ist technisch besonders einfach und erübrigt ein Druckverfahren. Auch stellt ein solcher Aufbau sicher, dass es nicht zu einer Delaminierung kommen kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn die silberglänzende Farbschicht oder die Deckschicht rückseitig durch eine insbesondere farbige transluzente Schutzlackschicht bedeckt wird. Hierdurch ist der Effekt geschaffen, dass im Drauflicht am Tag die Symbole farbig sichtbar sind und mit Hintergrundbeleuchtung in der Nacht durchleuchtet werden können.
  • Vorzugsweise wird vorgeschlagen, dass die silberglänzende Farbschicht eine Schichtdicke von 0,5 bis 4 μm aufweist. Auch kann vorteilhafterweise die Deckschicht von einer Kunststoffschicht mit einer Schichtdicke von 20–40 μm gebildet sein.
  • Von Vorteil ist auch, wenn die Deckschicht durch Aufbringen insbesondere Aufdrucken einer Farbschicht mit den Kennzeichnungen entsprechenden Freistellen gebildet wird.
  • Besonders vorteilhaft wird das Verfahren angewandt bei einem Chromteil insbesondere einem Bedienelement, einer Instrumentenanzeige, einer Schalterleiste, einer Chromleiste, einem Reflektor, einer Leuchte insbesondere eines Kfz.-Scheinwerfers, einem Kfz.-Kühlergrill, einer Blende oder einem Schild.
  • Erhebliche Vorteile sind gegeben, wenn das Verfahren angewandt wird bei einer Verschlusskappe eines Behälters insbesondere einer Flasche. Hierbei kann die topfförmige Außenkappe von der transparenten tragenden Kunststoffschicht gebildet sein und innenseitig die silberglänzende Farbschicht tragen und innenseitig eine Innenkappe befestigt sein, die ein Innengewinde aufweist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch in Querschnitten dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel mit gelaserter silberglänzender Farbschicht und gelaserter Schutzschicht,
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel mit gelaserter silberglänzender Farbschicht,
  • 3 ein drittes Ausführungsbeispiel mit unterbrochener silberglänzender Farbschicht,
  • 4 einen axialen Schnitt durch eine Verschlusskappe.
  • In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht eine vorderseitige Tragschicht 1 aus transparentem Kunststoff mit einer Stärke von ca. 0,2 bis 2 mm insbesondere von 0,5 mm. Der Kunststoff ist vorzugsweise aus einem Polycarbonat, einem Polymethylmethacrylat oder einem Silikonelastomer.
  • Rückseitig ist die Tragschicht 1 mit einer silberglänzenden Farbschicht 2 insbesondere einem Chromlack insbesondere einem Polymerchrom in einer Stärke von ca. 0,5 bis 4 μm bedeckt, der vorzugsweise aufgesprüht wird. Diese silberglänzende Farbschicht 2 ist wiederum rückseitig von einer insbesondere farbigen Schutzlackschicht 3 in einer Stärke von ca. 20 bis 40 μm bedeckt.
  • Durch den Strahl 4 eines Lasers wird die silberglänzende Farbschicht 2 nach ihrem Aufbringen an den betreffenden Stellen 6 entfernt, um eine Grafik, Buchstaben und/oder Zahlen zu bilden. Der Laserstrahl 4 wird hierbei von oben, alternativ auch von hinten, durch die Tragschicht 1 oder von unten geführt. Hierbei wird die silberglänzende Farbschicht 2 zusammen mit der Schutzlackschicht 3 an den gewünschten Stellen entfernt.
  • Das so geschaffene Kunststoffteil wird rückseitig durch eine Lichtquelle 7 bestrahlt, deren Lichtstrahlen durch die vom Laser entfernten Stellen 6 nach außen dringen und sichtbar sind.
  • In allen Ausführungsbeispielen ist durch einen gestrichelten Pfeil 4 dargestellt, dass der Laserstrahl alternativ auch von der gegenüberliegenden Seite eindringen kann, um die silberglänzende Farbschicht 2 zu entfernen.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 2 unterscheidet sich von dem nach 1 dadurch, dass allein die silberglänzende Farbschicht 2 durch den Laserstrahl 4 bearbeitet und teilweise entfernt wird.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 3 unterscheidet sich von den vorherigen dadurch, dass die silberglänzende Farbschicht 2 ununterbrochen bleibt und rückseitig durch eine Deckschicht 5 bedeckt ist, die die Unterbrechungen (Lücken) 6 aufweist, die die Kennzeichnungen insbesondere Grafik, Buchstaben und/oder Zahlen bilden. Hierbei dringen die Strahlen einer rückseitigen Lichtquelle 7 durch die silberglänzende Farbschicht 2 und die Tragschicht nach außen, so dass die Kennzeichnungen sichtbar sind.
  • Rückseitig ist die Deckschicht 5 noch durch eine Schutzlackschicht 3 bedeckt.
  • Durch die beschriebenen Verfahren sind die verschiedensten Teile erzeugbar, wie Bedienungselemente, Instrumentenanzeigen, Schalterleisten, Chromteile und Chromleisten insbesondere für Fahrzeuge, Reflektoren für Leuchten insbesondere für Scheinwerfer und für Kühlergrille.
  • Auch lassen sich in dieser Weise Verschlusskappen für Behälter insbesondere für Flaschen herstellen. Hierbei bildet die äußere transparente Kappe 8 als Tragschicht 1 den Griffbereich und ist an ihrer Innenseite mit der silberglänzenden Farbschicht 2 bedeckt, die die Unterbrechungen (Lücken) 6 aufweist. In der äußeren Kappe 8 ist noch eine innere Kappe 9 koaxial eingesetzt, die das Innengewinde aufweist.
  • 1
    Tragschicht
    2
    silberglänzende Farbschicht (Chromlack)
    3
    Schutzlackschicht
    4
    Laserstrahl
    5
    Deckschicht
    6
    Kennzeichnung (Freistelle, Unterbrechung, Lücke)
    7
    Lichtquelle
    8
    äußere Kappe (Außenkappe)
    9
    innere Kappe
    10
    Innengewinde

Claims (12)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Kunststoffteiles insbesondere einer Blende oder Abdeckung, das mindestens eine Kennzeichnung (6) wie mindestens eine Grafik und/oder mindestens einen Buchstaben und/oder eine Zahl aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Rückseite einer vorderseitigen transparenten Tragschicht (1) aus Kunststoff eine silberglänzende Farbschicht (2) insbesondere ein Chromlack aufgebracht wird, und dass die silberglänzende Farbschicht (2) zum Bilden der Kennzeichnung(en) (6) an der/den Stelle(n) der Kennzeichnung(en) durch mindestens einen Laserstrahl (4) entfernt wird.
  2. Verfahren zum Herstellen eines Kunststoffteiles insbesondere einer Blende oder Abdeckung, das mindestens eine Kennzeichnung (6) wie mindestens eine Grafik und/oder mindestens einen Buchstaben und/oder eine Zahl aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Rückseite einer vorderseitigen transparenten Tragschicht (1) aus Kunststoff eine silberglänzende Farbschicht (2) insbesondere ein Chromlack aufgebracht wird, und dass die silberglänzende Farbschicht (2) rückseitig durch eine insbesondere farbige Deckschicht (5) bedeckt wird, die zum Bilden der Kennzeichnung(en) (6) durchbrochen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (5) zum Bilden der Kennzeichnung(en) (6) an der/den Stelle(n) der Kennzeichnung(en) durch mindestens einen Laserstrahl (4) entfernt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die silberglänzende Farbschicht (2) oder die Deckschicht (5) rückseitig durch eine insbesondere farbige transluzente Schutzlackschicht (3) bedeckt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die silberglänzende Farbschicht (2) eine Schichtdicke von 0,5 bis 4 μm aufweist.
  6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die silberglänzende Farbschicht (2) in Verbindung mit der transparenten tragenden Farbschicht (1) eine Bündelung oder Streuung des Lichtes erzeugt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente tragende Kunststoffschicht (1) eine konkave oder konvexe Form aufweist.
  8. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (5) durch Aufbringen insbesondere Aufdrucken einer Farbschicht mit den Kennzeichnungen entsprechenden Freistellen gebildet (6) wird.
  9. Verwendung eines Verfahrens nach einen der vorherigen Ansprüche bei einem Chromteil insbesondere einem Bedienelement, einer Instrumentenanzeige, einer Schalterleiste, einer Chromleiste, einem Reflektor, einer Leuchte insbesondere eines Kfz.-Scheinwerfers, einer Rückleuchte, einem Kfz.-Kühlergrill, einem Emblem oder einem Schild.
  10. Verwendung eines Verfahrens nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 8 bei einer Verschlusskappe (8, 9) eines Behälters insbesondere einer Flasche.
  11. Verschlussschraubkappe eines Behälters insbesondere einer Flasche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die topfförmige Außenkappe (8) von der transparenten tragenden Kunststoffschicht gebildet ist und innenseitig die silberglänzende Farbschicht (2) trägt.
  12. Verschlussschraubkappe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass innenseitig eine Innenkappe (9) befestigt ist, die ein Innengewinde (10) aufweist.
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