DE19707614C2 - Karosserieteil eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Karosserieteil eines KraftfahrzeugesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Karosseriebauteil für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Moderne Kraftfahrzeuge bieten dem Insassen eine Vielzahl von technischen Funktionen
und Komfort bei einem hohen Anspruch an den ästhetischen Gesamteindruck. Um aber
den Fertigungsaufwand nicht linear mit den zusätzlichen Funktionen zu erhöhen und den
vorhandenen Raum optimal zu nutzen, versucht man wenn möglich, mehrere Funktionen
in eine Komponente zu integrieren.
Aus der DE 44 09 081 C1 ist eine bewegliche, in eine Fahrzeugkarosserie einmontierbare
Baueinheit für den Stirnwand- und Cockpitbereich eines Personenkraftwagens bekannt,
wobei die Baueinheit in seiner tragenden Substanz aus zwei Verbundteilen gebildet ist,
die jeweils aus tiefgezogenem Blech und daran angespritztem Kunststoff besteht, wobei
das eine Verbundteil die Stirnwand als vordere Abschlußwand des Insassenraumes und
das andere Verbundteil den Instrumententafelträger bildet. Der Blechanteil eines jeden
Verbundteiles ist derart geformt, daß mit diesem dem großräumigen Kraftfluß bei der
Aufnahme der Betriebsbelastung innerhalb des Verbundteiles und an den
Anschlußstellen zur Karosserie hin Rechnung getragen wird und durch örtlich gezielte
Anbringung von Bohrungen, Durchbrüchen und/oder ausgestellten Zungen
Verankerungsstellen für den angespitzten Kunststoff zum formschlüssigen Verankern des
Kunststoffes an den Bauteil geschaffen werden. Der angespritzte Kunststoff ist derart
geformt, daß mit diesem zum einen eine die Blechteile versteifende Verrippung und zum
anderen formangepaßte Aufnahmen für diverse Anbauteile gebildet werden.
Aus der DE 195 80 970 A1 ist ein Rahmenmodul für eine Fahrzeugkarosserie bekannt.
Wobei das Rahmenmodul in seiner tragenden Substanz einteilig ausgebildet ist und aus
einem tiefgezogenen einschaligen Blechteil mit daran angespritztem Kunststoff besteht,
wobei das Blechteil Bohrungen und/oder Durchbrüche zum formschlüssigen Verankern
des Kunststoffes am Blechteil besitzt, wobei der Kunststoff zum einen als das Blechteil
aussteifende Verrippung ausgebildet ist und zum anderen Befestigungselemente für die
Anbringung einer Verkleidung aufweist.
Aus der DE 29 48 524 C2 ist bekannt, daß die Streuscheiben der Heckleuchten eines
Kraftfahrzeuges einstückig mit dem Karosserieabschluß ausgebildet sind, wobei die
Leuchtgehäuse von innen aufgesetzt und befestigt werden.
Aus der DE 38 28 754 A1 ist eine Abdeckhaube für Kraftfahrzeug-Signalleuchten bekannt,
der eine transparente, farbige Acrylglasscheibe übergestülpt ist, um die Signalleuchte
besser gegen Fremdlicht zu schützen, als auch die Farbe der Signalleuchten im
funktionslosen Zustand dem farblichen Gesamteindruck der Karosserie anzugleichen.
Nachteilig an der bekannten Abdeckhaube ist, daß die Erhöhung des ästhetischen
Gesamteindruckes des Kraftfahrzeuges einen höheren Montageaufwand verursacht.
Aus der DE 296 04 910 U1 ist ein Kunststoffbauteil, welches im Spritzgußverfahren
hergestellt ist, mit einer reflektierenden Oberfläche bekannt, bei dem das
Kunststoffbauteil eine Metallfolie, eine kunststoffbeschichtete Metallfolie oder eine
metallisch beschichtete Kunststoffolie aufweist, welche mit einem das Kunststoffbauteil
bildenden Kunststoffwerkstoff hinterspritzt ist und mit diesem festhaftend verbunden ist,
wobei die Folie zumindest teilweise die Oberflächenform des Kunststoffbauteiles
bestimmt und einen spiegelnd reflektierenden Teil der Oberfläche des fertigen
Kunststoffbauteils bildet. Dadurch wird erreicht, daß bei Hinterleuchtung des
Kunststoffbauteiles auf die Folie aufgebrachte Schriftzeichen visuell wahrnehmbar sind,
wohingegen bei ausgeschalteter Beleuchtung das Kunststoffbauteil aufgrund der
Metallschicht die einfallende Strahlung vollständig reflektiert und diesem ein metallisches
Aussehen verleiht.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Karosserieteil eines Kraftfahrzeuges mit
tragender oder versteifender Funktion für die Karosserieaußenhaut zu schaffen, mit dem
bei geringem Montage- und Fertigungsaufwand der ästhetische Gesamteindruck
verbessert wird.
Die Lösung des Problems ergibt sich durch die Merkmale der Patentansprüche 1 und 8.
Durch die fokale oder vollständig semi-transparente Ausbildung des Bauteiles kann
dieses neben seiner tragenden oder versteifenden Funktion gleichzeitig als
Kraftfahrzeug-Signalleuchtenabdeckung dienen. Separate Leuchtenabdeckungen und
Streuscheiben können somit entfallen. Weiterhin reduziert sich der Fertigungsaufwand für
das Karosserieteil als solches, da entsprechende paßgenaue Ausnehmungen für die
Leuchtengehäuse entfallen. Die üblicherweise entstehenden Fugen werden vermieden,
was neben einer Erhöhung des ästhetischen Gesamteindruckes auch den
Montageaufwand reduziert, da die aufwendige dichtende Nachbearbeitung der Fugen
entfällt. Die eigentlichen Kraftfahrzeug-Signalleuchten können dabei wie üblich montiert
werden. Sind die Signalleuchten ausgeschaltet, so wird das auf das Bauteil einfallende
Licht vollständig reflektiert und das Kraftfahrzeug wirkt als geschlossen ausgebildeter
metallischer Körper, dessen Linienführung fast ausschließlich nur durch die Scheiben
unterbrochen wir. Wird die Kraftfahrzeug-Signalleuchte eingeschaltet, so wird das Bauteil
an den semi-transparenten Stellen durchleuchtet und kann von anderen
Verkehrsteilnehmern als Warnfunktion wahrgenommen werden. Die semi-transparente
Ausbildung kann lokal begrenzt sein, z. B. derart, daß diese exakt an den Stellen
herkömmlicher Leuchten angeordnet sind, so daß sich im eingeschalteten Zustand für
andere Verkehrsteilnehmer die übliche optische Wahrnehmung ergibt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen. Technisch besonders einfach läßt sich das Karosserieteil aus
lichtdurchlässigem Kunststoff mit reflektierender Oberfläche, vorzugsweise aus Metall
realisieren. Die Metallschicht kann prinzipiell durch alle bekannten Verfahren auf den
lichtdurchlässigen Kunststoff aufgebracht werden, wie z. B. durch Bedampfen,
Galvanisieren oder Bekleben mit einer Metallfolie. Alternativ kann auch eine Metallfolie,
eine kunststoffbeschichtete Metallfolie oder eine metallisch beschichtete Kunststoffolie
verwendet werden, die mit dem das Kunststoffbauteil bildenden Kunststoffwerkstoff
hinterspritzt wird und anschließend mit diesem festhaftend verbunden ist. Durch die
Beschichtung der reflektierenden Oberfläche mit einem wäßrigen Farbsystem kann die
gewünschte Farbe, in der die Kraftfahrzeug-Signalleuchte abstrahlen soll, ohne
zusätzliche Komponenten wie Farbfilter, eingestellt werden.
Weiter kann das Karosserieteil mit zusätzlichen Aufnahmen und/oder Befestigungsmitteln
zur Aufnahme weiterer Funktionseinheiten ausgebildet sein, was zu einer ergonomischen
Ausnutzung des vorhandenen Raumes führt. So kann z. B. die Spritzwasseranlage in den
Kotflügeln angeordnet werden. Konstruktiv einfache Funktionseinheiten oder Teile davon
können auch einstückig an dem Karosserieteil z. B. durch Spritzgußtechnik mit angeformt
werden, wie z. B. der Spritzwasserbehälter.
Ein besonderer Vorteil ist in der Verwendung des Karosserieteils für Kraftfahrzeuge für
besondere Einsatzzwecke, wie z. B. Polizeifahrzeuge, Notarztwagen oder dgl., zu sehen.
In diesem Fall kann das Karosserieteil besondere an den Einsatzzweck des Fahrzeuges
angepaßte Sonderfunktion aufweisen. Solche Sonderfunktionen können z. B. die
Wiedergabe von Informationen in Form von Schriftzügen oder besonders großflächigen
Leuchtwirkungen zum Kenntlichmachen des Einsatzfahrzeuges sein. Das Karosserieteil
wird dann zum Umrüsten von zivilen Fahrzeugen zu Sonderfahrzeugen verwendet und
ersetzt in diesem Fall vorhandene Fahrzeugteile wie Karosserieteile oder Leuchten. Die
Form des Karosserieteils ist dann in der Außenkontur und/oder der Art der Befestigung
an das zu ersetzende Fahrzeugteil angepaßt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Die Figur zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch das Karosserieteil im Bereich einer Kraftfahrzeug-
Signalleuchte,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Karosserieteil in Bereich einer Kraftfahrzeug-
Signalleuchte mit lokaler Innenlackierung und
Fig. 3 einen Querschnitt durch das Karosserieteil im Bereich einer Kraftfahrzeug-
Signalleuchte mit lokaler Außenlackierung
Die Fig. 1 zeigt ein Karosserieteil 1 umfassend einen transparenten Kunststoffkörper 2 im
Form eines Kotflügels mit einer im Verhältnis zur Dicke des Kunststoffkörpers 2 dünnen
Metallschicht 3 im Bereich einer Kraftfahrzeug-Signalleuchte 4 mit einem Reflektor 5. Im
ausgeschalteten Zustand der Kraftfahrzeug-Signalleuchte 4 durchdringt von außen
einfallendes Licht den transparenten Kunststoffkörper 2 und wird anschließend an der
Metallschicht 3 vollständig reflektiert, was dem Karosserieteil 1 für einen äußeren
Beobachter einen metallischen Glanz verleiht. Wird hingegen die Kraftfahrzeug-
Signalleuchte 4 eingeschaltet, so kann das von dieser erzeugte Licht die dünne
Metallschicht 3 und auch den transparenten Kunststoffkörper 2 durchdringen und von
einem äußeren Beobachter wahrgenommen werden. Mittels einer Beschichtung der
Metallschicht 3 im Bereich des auftreffenden Lichtes mit z. B. einer wäßrigen Farbe kann
der Spektralbereich des austretenden Lichts verschoben werden. Zusätzlich können dem
transparenten Kunststoffkörper 2 absorbierende Zusätze beigegeben werden, so daß der
farbliche Eindruck des Karosserieteiles 1 einstellbar ist. Separate Kraftfahrzeug-
Signalleuchtenabdeckungen oder Streuscheiben sind somit nicht mehr erforderlich und
die sonst üblichen Fugen an den Kraftfahrzeug-Signalleuchtenabdeckungen werden
vermieden. Der Reflektor 5 dient dazu, nur einen ausgewählten Bereich des
Karosserieteiles 1 zu durchstrahlen, so daß optisch der Eindruck einer scharf begrenzten
Kraftfahrzeug-Signalleuchte 4 entsteht. Alternativ oder kumulativ zum Reflektor 5 kann
die Dicke der Metallschicht 3 variiert werden, weil ab einer gewissen Grenzschichtdicke
der Metallschicht 3 diese von dem Licht der Kraftfahrzeug-Signalleuchte 4 nicht mehr
durchdrungen werden kann.
In Fig. 2 ist eine alternative Ausführungsform mit lokaler Innenlackierung dargestellt. Der
transparente Kunststoffkörper 2 ist lokal im Bereich der Kraftfahrzeug-Signalleuchte 4 mit
der dünnen Metallschicht 3 beschichtet. An allen anderen Stellen ist der transparente
Kunststoffkörper 2 mit einem Lack 6 gewünschter Farbe beschichtet, wobei das
Verhältnis zwischen der Dicke des Lackes und der Metallschicht 3 nicht maßstäblich ist.
Der Lack 6 ist weder für von außen einfallendes noch von dem Licht der Kraftfahrzeug-
Signalleuchte 4 durchdringbar. Für einen äußeren Beobachter erscheint daher das
Karosserieteil wie ein gewöhnlich lackierter Kotflügel. Im Bereich der Metallschicht 3 wird
wie zuvor beschrieben, das von außen einfallende Licht reflektiert und schimmert
metallisch, so daß in ausgeschaltetem Zustand die Kraftfahrzeug-Signalleuchte 4 und der
Reflektor 5 für einen äußeren Beobachter nicht sichtbar sind. Soll hingegen die
Kraftfahrzeug-Signalleuchte 4 zusehen sein, so kann die Metallschicht 3 weggelassen
werden. Das Karosserieteil 1 umfaßt dann lediglich den transparenten Kunststoffkörper 2,
der innenseitig lokal lackiert ist. Alternativ kann auch die Tragkonstruktion, auf die das
Karosserieteil 1 aufgesetzt wird, lackiert sein.
In einer weiteren Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist der Lack 6 außen auf den
transparenten Kunststoffkörper 2 aufgetragen, wobei außen auf der gegenüberliegenden
Seite der Metallschicht 3 z. B. ein Klarlack aufgetragen wird, so daß die äußere
Oberfläche eben ist.
Claims (11)
1. Karosserieteil eines Kraftfahrzeuges mit tragender oder versteifender Funktion für
die Karosserieaußenhaut, dadurch gekennzeichnet, daß das Karosserieteil (1)
lokal oder vollständig semi-transparent ausgebildet ist.
2. Karosserieteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Karosserieteil
(1) als transparenter Kunststoffkörper (2) mit reflektierender Oberfläche
ausgebildet ist.
3. Karosserieteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die reflektierende
Oberfläche als Metallschicht (3) ausgebildet ist.
4. Karosserieteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht
(3) aus Aluminium besteht.
5. Karosserieteil nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
reflektierende Oberfläche mit einem wäßrigen Farbsystem beschichtet ist.
6. Karosserieteil nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Karosserieteil (1) mit zusätzlichen Aufnahmen und/oder
Befestigungsmitteln zur Aufnahme weiterer Funktionseinheiten ausgebildet ist.
7. Karosserieteil nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die weiteren Funktionseinheiten einstückig in das
Karosserieteil (1) eingeformt sind.
8. Karosserieteil eines Kraftfahrzeuges mit tragender oder versteifender Funktion für
die Karosserieaußenhaut, dadurch gekennzeichnet, daß das Karosserieteil (1)
vollständig transparent ausgebildet ist.
9. Karosserieteil nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeug ein für besondere Einsatzzwecke
vorgesehenes Kraftfahrzeug ist.
10. Karosserieteil nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch das Karosserieteil vorhandene Fahrzeugteile, wie
Leuchten oder Karosserieteile, insbesondere Kotflügel, ersetzbar sind.
11. Karosserieteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Karosserieteil
in seiner Form an das ersetzte Fahrzeugteil angepaßt ist.
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