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Die
Erfindung betrifft Substrate für Spiegelträger
mit reduziertem Gewicht sowie Spiegel mit gewichtsreduzierten Spiegelträgern.
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Substrate
für Spiegelträger mit reduziertem Gewicht sowie
Spiegel mit gewichtsreduzierten Spiegelträgern werden häufig
in extraterresstrischen Anwendungen, wie beispielsweise in der Raumfahrt
eingesetzt, um von erdfernen Beobachtungspunkten aus frei von atmosphärischen
Speckle-Verzerrungen und -Verzeichnungen zu sein sowie um die stetig
zunehmende Lichtverschmutzung, welche als Hintergrundlichtquelle
bei der terrestrischen Astronomie kontrastreduzierenden Einfluß auf
die Beobachtungsergebnisse hat, zu umgehen.
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Auch
bei der terrestrischen Astronomie ist es vorteilhaft, Systeme mit
geringer Masse zur Verfügung zu haben, da beispielsweise
bei Verstellung der Spiegel oder bei Verfolgung sich bewegender
Objekte, wie bei der Beobachtung stellarer Körper auf deren
Bahnen, Stell- und Nachstellkräfte mit dem reduzierten
Gewicht der bewegten Masse abnehmen.
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Neben
dem reduzierten Gewicht kommt jedoch der Steifigkeit des Spiegelträgers
bzw. dessen Durchbiegung wegen des an diesem angebrachten Spiegels
maßgebliche Bedeutung zu.
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Mag
zunächst die reine Gewichtsreduktion durch Masseabtrag
als einfache und nahliegende Maßnahme erscheinen, wird
jedoch sofort klar, dass mit Blick auf die Festigkeit und Steifigkeit
sehr hohe Anforderungen an die nach dem Masseabtrag verbleibende
Struktur gestellt werden.
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Erreicht
man Bereiche unter der Hälfte des ursprünglichen
Gewichts, ja sogar Bereiche unterhalb von zwei Dritteln des Ausgangsgewichts
stellen sich anspruchsvolle Herausforderungen bei der Bearbeitung
des Substrats des Spiegelträgers. Diese Situation wird
insbesondere dann noch verschärft, wenn dabei Materialien
wie Gläser oder Glaskeramiken mit hoher Präzision
zu fertigen sind.
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Verschiedene
Versuche wurden unternommen, Spiegelträger mit reduzierter
Masse und noch brauchbarer Steifigkeit zu erhalten.
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Es
wurde die Struktur eines Spiegelträgers mit reduziertem
Gewicht erzeugt, bei der Kugeln mit Platten gefügt wurden,
um hierdurch eine geschlossene steife Struktur zu erhalten. Nachteilig
ist dieser Lösung jedoch, dass derartige Kugeln in der
Regel ein anderes thermisches Ausdehnungsverhalten als die Grundstruktur
des Spiegelträgers aufweisen und folglich bei Temperaturwechseln,
welche bei vielen Anwendungsfällen unumgehbar sind, zusätzliche Deformationen
auftreten können. Weiterhin ist eine hohe Formgenauigkeit durch
den dort verwendeten Heißformgebungsprozess nicht definiert
zu erreichen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Substrat, insbesondere
für einen Spiegelträger, bereitzustellen, bei
welchem trotz reduziertem Gewicht noch hohe Steifigkeit, dies bedeutet
eine geringe Durchbiegung nach dessen korrekter Aufnahme in einer
diesem zugeordneten Halterung, verbleibt.
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Diese
Aufgabe wird auf überraschend einfache Weise mit einem
Substrat, insbesondere für einen Spiegelträger,
mit reduziertem Gewicht, gelöst, bei welchem in einer Oberfläche,
vorzugsweise in der Rückseite des Substrats, Ausnehmungen
eingebracht sind, durch welche insbesondere Stege zwischen den Ausnehmungen
definiert sind,
welches dadurch gekennzeichnet ist,
dass
zumindest ein erster Teil der Stege eine andere Breite als ein zweiter
Teil der Stege aufweist.
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Die
Definition eines Substrats mit reduziertem Gewicht umfasst für
die Zwecke dieser Beschreibung der Erfindung eine durch Materialabtrag,
der insbesondere in den Ausnehmungen des Substrats vorgenommenen
wurde, gegenüber einer Ausführungsform mit Vollmaterial
leichtere Bauform des Substrats.
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Das
Material ohne Materialabtrag, somit das Vollmaterial umfasst im
Wesentlichen dabei zylindrische, elliptische, rechteckige, hexagonale
und/oder achteckige, vorzugsweise scheiben- oder säulenförmige
Bauformen des Substrats.
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Amtlicherseits
wird durch das Bundesausfuhraumt der Bundesrepublik Deutschland
die prozentuale Gewichtsreduktion bezogen auf eine Scheibe definiert,
bei welcher beispielsweise auch der Einfluß einer konvexen
Oberfläche Eingang in die prozentuale Gewichtsreduktion
findet, welches ebenfalls im Einklang mit der vorstehenden Definition
der Gewichtsreduktion steht.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist zumindest
ein Teil der Stege eine sich ändernde Breite entlang von
deren Längserstreckung auf und kann mit dieser variablen
Breite sehr effektiv auf lokale Festigkeitsanforderungen, wie in der
Nähe der Aufnahmen für eine dem Substrat zugeordnete
Halterung oder auch in der Nähe von Randbereichen des Substrats,
eingegangen werden.
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Sehr
vorteilhaft ist es, wenn die Ausnehmungen sechseck- oder dreieckförmige
Taschen definieren, da hierdurch sehr hohe Festigkeiten bzw. Steifigkeiten
bereitgestellt werden können.
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Bei
einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist ein Hauptteil
der Ausnehmungen im Wesentlichen durch wabenförmige Taschen
definiert. Der Hauptteil der Ausnehmungen umfasst dabei jedoch nicht
alle an den Rand des Substrats und nicht alle an die Tragstrukturen
angrenzenden Ausnehmungen, da diese durch vorgegebene geometrische
Strukturen an diesen Orten in deren Regularität beeinträchtigt
sind.
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Mit
den vorstehend beschriebenen Maßnahmen sowie insbesondere
auch den an späterer Stelle beschriebenen Bearbeitungsschritten
wurde es in überraschender Weise ermöglicht, dass
die Gewichtsreduktion des Substrats mehr als 85%, vorzugsweise mehr
als 88% gegenüber dem Vollmaterial betrug und dennoch nur
eine sehr geringe Durchbiegung des Substrats auftrat.
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Von
großem Vorteil war es dabei für Gläser und
Glaskeramiken, wenn ein Flußsäure enthaltentes Ätzmittel
zur Ausbildung der Taschen, zumindest in einem der letzten Bearbeitungsschritte
verwendet wurde, welches vorzugsweise mehr als 10 Vol% der Flußsäure
enthielt. Hierdurch wurden besonders bruchfeste Oberflächen
der Stege und somit des Substrats bereitgestellt.
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Generell
war es jedoch bei Gläsern und Glaskeramiken von Vorteil,
wenn die Ausnehmungen zumindest zu einem Teil durch einen chemischen
Abtragsvorgang, insbesondere durch Ätzen mit Flußsäure-haltigen Ätzmitteln,
hergestellt wurden, da hierbei auch die Abtragsrate sehr genau einstellbar war.
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Ferner
konnten die Ausnehmungen zumindest zu einem Teil vorteilhaft auch
durch Schleifen mit gebundenem Korn und Ätzen oder Läppen
mit loser Korn und Ätzen hergestellt werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform beträgt bei
einer Höhe der Stege von etwa 90 mm und bei einem Durchmesser
des Substrats von etwa 700 mm die Breite der Stege weniger oder
gleich 2,5 mm, bevorzugt sogar von weniger als 2 mm.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform beträgt
die Breite der Stege bei einer Höhe der Stege von 140 bis
150 mm und bei einem Durchmesser des Substrats von etwa 1200 mm
weniger oder gleich 2,5 mm, bevorzugt sogar von weniger als 2 mm.
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Eine überraschend
geringe Durchbiegung der Einzeltasche war zu beobachten, wenn bei
hexagonalen bzw. wabenförmigen Ausnehmungen zumindest eine
Tasche, vorzugsweise jedoch mehrere Taschen eine Schlüsselweite
von 70 bis 120 mm, bevorzugt von 80 bis 110 mm und am bevorzugtesten von
etwa 95 mm definiert oder definieren.
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Bei
dreieckförmigen Ausnehmungen war ein ähnlich überraschend
gutes Verhalten zu beobachten, wenn zumindest eine einzelne Tasche,
vorzugsweise jedoch mehrere Taschen eine Seitenlänge von 70
bis 210 mm, bevorzugt von 120 bis 180 mm und am bevorzugtesten von
etwa 140 mm definiert oder definieren.
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Diese
verminderte Durchbiegung der jeweiligen Einzeltasche optimiert das
Polierverhalten, zumindest im Bereich dieser Einzeltasche, da hier
unter mechanischer Belastung oder Gravitation eine geringere Abweichung
von der Spielgelsollform eintritt. Typische Spiegelplattendicke
von 6 bis 8 mm, ergeben dann immer noch überraschend geringe
Durchbiegungen von nur bis zu etwa 12 nm. Bei dreieckigen Taschen
ergeben sich ähnliche überraschend gute Verhältnisse,
bei welcher bei einer Spiegelplattendicke von 6 bis 8 mm, die Durchbiegung
der Einzeltasche ebenfalls unter ca. 12 nm bleibt.
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Eine
weitere gravierende Verbesserung der mechanischen Eigenschaften
ergibt sich, wenn die Stege Hinterformungen aufweisen, insbesondere Hinterschliffe,
welche zumindest teilweise einen T-förmigen Querschnitt
definieren.
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Vorteilhaft
ist es auch, wenn die Materialstärke hinter der für
die spiegelnde Oberfläche des Spiegels vorgesehenen Oberfläche
in den Bereichen zwischen den Stegen im wesentlichen konstant ist,
da hierbei bei minimalem Gewicht die noch nötige Festigkeit
auch in der flächigen Erstreckung des Substrats bereitgestellt
werden kann. Im Wesentlichen konstant bedeutet hierbei eine Abweichung
in der Materialstärke von weniger als +/–20% an
Material.
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An
und im Bereich der mechanischen Halterung des Substrats ist die
Materialstärke jedoch vorzugsweise größer,
um die auftretenden Kräfte im Wesentlichen verbiegungsfrei
aufnehmen zu können.
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Zwischen
den Stegen kann jedoch der Boden in alternativer Ausgestaltung auch
eine paraboloide Form aufweisen.
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Wenn
die Rückseite des Substrats im Wesentlichen eben ausgebildet
ist, hat eine derartige Ausgestaltung Vorteile, da diese als Auflage
während der späteren Politur dienen kann und die
Auflage keine zusätzlichen Biegemomente einträgt,
welche die spätere Form des Spiegels nachteilig beeinflussen könnten.
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Wenn
der äußerer Rand des Substrats im Wesentlichen
geschlossen ausgebildet ist, trägt dieses ebenfalls zu
dessen Festigkeit maßgeblich bei. Vorteilhaft ist es, wenn
dessen äußerer Rand dabei durch einen umlaufenden
Steg gebildet ist.
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Vorzugsweise
beträgt die Breite des umlaufenden, den Rand definierenden
Stegs etwa 3 bis 8 mm und dessen Höhe bei einer ersten
Ausführungsform mit etwa 700 mm Durchmesser etwa 70 bis
120 mm und beträgt dessen Höhe bei einer zweiten
Ausführungsform mit etwa 1200 mm Durchmesser etwa 120 bis
180 mm.
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Bevorzugt
lag das Verhältnis der Dicke zum Durchmesser des Substrats
im Bereich von 1:3 bis 1:10, bevorzugt im Bereich 1:5 bis 1:8 liegt
und am bevorzugtesten bei etwa 1:6 +/–15%.
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Mit
den vorstehend bezeichneten Bearbeitungsschritten und den erläuterten
Merkmalen des Substrats wurde erreicht, dass das Substrat und somit
auch der spätere an diesem angebrachte Spiegel unter dessen
Eigengewicht eine maximale Durchbiegung von nur etwa 0,5 bis 3 μm
aufweist.
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Dabei
war das Substrat mit dessen größter, bzw. Hauptoberfläche
in etwa waagerecht, somit parallel zum Boden an drei Punkten gelagert,
die ein Drittel +/–15% vom Rand und somit etwa auf 2/3
des Radius bzw. hälftigen Durchmessers des Substrats angebracht
waren.
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Besondere
Vorteile für die mechanischen Eigenschaften ergeben sich,
wenn das Substrat, insbesondere auch für extraterrestrische
Anwendungen, aus einem einzigen, monolithischem Materialblock hergestellt
ist.
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Gravierende
Vorteile ergeben sich ferner, wenn das Substrat ein Material mit
geringer thermischer Ausdehnung umfasst oder sogar aus diesem besteht.
Vorzugsweise liegt bei diesem Material der thermische Ausdehnungskoeffizient
bei Raumtemperatur und insbesondere in einem Temperaturbereich von
0 bis 50° Celsius bei weniger als 4 mal 10–6 pro Kelvin,
wie dies beispielsweise bei Borosilikatgläsern der Fall
ist.
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Bei
einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform war
der thermische Ausdehnungskoeffizient bei Raumtemperatur und insbesondere
in einem Temperaturbereich von 0 bis 50° Celsius kleiner
als 1 mal 10–6 pro Kelvin wie dies
beispielsweise bei Quarzgläsern der Fall ist.
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Am
bevorzugtesten war der thermische Ausdehnungskoeffizient bei Raumtemperatur
und insbesondere in einem Temperaturbereich von 0 bis 50° Celsius
kleiner als 0,1 mal 10–6 pro Kelvin
und wurden Glaskeramiken als Substratmaterial verwendet. Bevorzugte
Glaskeramiken umfassen allgemein Li-Al-Si-Glaskeramiken, wobei als
besonders bevorzugte Glaskeramik mit besonders geringer thermischer
Ausdehnung bei Raumtemperatur die von der Schott AG, Mainz, unter
der Bezeichnung Zerodur vertriebene Li-Al-Si-Glaskeramik verwendet
wurde.
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Für
die nachfolgende Beschreibung der Eigenschaften des Spiegelträgers
mit daran angebrachtem Spiegel kann die Definition ”spiegelnde Oberfläche” oder ”Spiegel” die
Aufbringung eines spiegelnden Materials wie eines Metall oder mehrere Metalle
oder Legierungen oder kann auch alternativ oder zusätzlich
die Aufbringung eines Interferenzsystems umfassen, welches nur in
einem oder für einen Teil des elektromagnetischen Spektrums
reflektierend wirkt.
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Bei
eine ersten Ausführungsform des Spiegels ist zumindest
an einem Teil einer Oberfläche des Substrats eine metallisch
spiegelnde Schicht angebracht.
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Bei
einer zweiten Ausführungsform des Spiegels ist alternativ
oder zusätzlich zur ersten Ausführungsform zumindest
an einem Teil einer Oberfläche des Substrats eine dielektrische,
spiegelnde Schicht oder ein spiegelndes dielektrisches Mehrschichtsystem
angebracht.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform ist zumindest ein Teil
von dessen spiegelnder Oberfläche nicht eben, sondern insbesondere
sphärisch oder asphärisch geformt, und kann dabei
zumindest in einem weiteren oder dem gleichen Teil von dessen spiegelnder
Oberfläche nicht eben, insbesondere konvex oder konkav
geformt sein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann zumindest ein Teil von
dessen Oberfläche nicht eben sondern insbesondere auch
frei geformt sein.
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In
zusätzlicher oder auch alternativer Ausgestaltung kann
insbesondere auch dessen spiegelnde Oberfläche, eine diffraktive
Oberflächenstruktur umfassen.
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Diese
diffraktive Struktur kann eine Gitterstruktur und dabei auch eine
holographische Struktur, insbesondere eine definiert Phasenfront-schiebende
Struktur, umfassen.
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Diese
diffraktive Struktur kann beispielsweise durch lithographische Ätzvorgänge
nach dem Schleifen und/oder dem Polieren hergestellt sein.
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Es
liegt ferner im Rahmen der Erfindung, wenn zumindest ein Teil von
der Oberfläche des Substrats, insbesondere ein Teil von
dessen spiegelnder Oberfläche, eine Fresnelstruktur umfasst.
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Das
Substrat kann an dessen die spiegelnde Schicht aufnehmenden Oberfläche
vollflächig geschlossen sein, wodurch erhebliche mechanische Festigkeit
bereitgestellt wird.
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Alternativ
kann das Substrat an dessen die spiegelnde Schicht aufnehmenden
Oberfläche aber auch eine, vorzugsweise zentrale, Öffnung
aufweisen.
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Zur
Erhöhung der mechanischen Festigkeit kann diese vorzugsweise
zentrale Öffnung einen inneren Rand aufweisen, der dann
im Wesentlichen geschlossen ausgebildet ist. Vorteilhaft ist dabei
der innere Rand durch einen umlaufenden Steg gebildet, dessen Breite
bevorzugt etwa 3 bis 8 mm beträgt und dessen Höhe
etwa 10 bis 50, vorzugsweise 20 bis 40 und am bevorzugtesten etwa
30 mm beträgt.
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Durch
die hohe mechanische Festigkeit, sowie deren Eignung für
rauhen Einsatz sind Ausführungsformen mit Substraten aus
Glaskeramik auch für extraterrestrische Anwendungen, wie
beispielsweise im Bereich der Raumfahrt und/oder extraterrestrischen
Astronomie sehr gut geeignet. Insbesondere Änderungen von
Beschleunigungskräften, wie diese etwa beim Start eines
Raumfahrzeugs auftreten und ruckartige Belastungen ausüben,
welche insbesondere auch zur Anregung von Schwingungen, wie beispielsweise
Biegeschwingungen und dabei auch Eigenresonanzschwingungen führen,
können derartige Bauformen sehr gut verkraftet werden.
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Die
erfindungsgemäßen Spiegel eignen sich aber auch
hervorragend für terrestrische Anwendungen, insbesondere
im Bereich der terrestrischen Astronomie, da deren geringes Gewicht
Erleichterungen bei der Konstruktion von deren mechanischen Halterungen
sowie reduzierte Kräfte bei deren Verstellung mit sich
bringt.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen
und unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen detaillierter
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
teilweise aufgeschnitten dargestellte Querschnittsansicht einer
ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform
eines Substrats für einen Spiegelträger mit reduziertem
Gewicht mit hexagonalen, Taschen definierenden Ausnehmungen, von dessen
Unterseite her in schräger Aufsicht,
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2 die
bei dem in 1 gezeigten Substrat eintretenden
Durchbiegungen unter dessen Eigengewicht, wenn dieses an drei Halterungen
aufgenommen ist, welche etwa bei zwei Dritteln des Radius oder hälftigen
Durchmessers des Substrats mit dem Substrat in Kontakt treten, zum
einen von dessen Oberseite und Unterseite her in schräger
Aufsicht jeweils auf eine teilweise aufgeschnitten dargestellte
Querschnittsansicht sowie in einer Aufsichtsansicht der Oberseite,
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3 eine
einzelne hexagonale Tasche des in 1 gezeigten
Substrats in einer teilweise aufgeschnitten dargestellten Querschnittsansicht
schräg von der Seite her,
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4 die
Durchbiegung der Spiegelplatte im Bereich der in 3 gezeigten
Einzeltasche in einer teilweise aufgeschnitten dargestellten Querschnittsansicht
schräg von der Seite her,
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5 eine
teilweise aufgeschnitten dargestellte Querschnittsansicht einer
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
eines Substrats für einen Spiegelträger mit reduziertem
Gewicht mit dreieckförmigen, Taschen definierenden Ausnehmungen, von
dessen Unterseite her in schräger Aufsicht,
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6 die
bei dem in 5 gezeigten Substrat eintretenden
Durchbiegungen unter dessen Eigengewicht, wenn dieses an drei Halterungen
aufgenommen ist, die etwa bei zwei Dritteln des Radius bzw. hälftigen
Durchmessers des Substrats mit dem Substrat in Kontakt treten, zum
einen von dessen Oberseite und Unterseite her in schräger Aufsicht
jeweils auf eine teilweise aufgeschnitten dargestellte Querschnittsansicht
sowie in einer Aufsichtsansicht der Oberseite,
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7 die
Durchbiegung der Spiegelplatte im Bereich einer dreieckförmigen
Einzeltasche des Substrats der zweiten erfindungsgemäßen
Ausführungsform in einer teilweise aufgeschnitten dargestellten Querschnittsansicht
schräg von der Seite her,
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8 Bearbeitungsschritte
an einem Substrat für einen Spiegelträger mit
reduziertem Gewicht, bei welchem in der Rückseite des Substrats
Ausnehmungen erzeugt werden, welche zwischen den Taschen Stege definieren,
die Hinterformungen in Form von Hinterschliffen aufweisen, welche
zumindest teilweise einen T-förmigen Querschnitt definieren.
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Detaillierte Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen
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Bei
der nachfolgenden detaillierten Beschreibung wird Bezug auf die
Zeichnungen genommen, welche um der Klarheit willen jedoch nicht
maßstabsgerecht dargestellt sind.
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Zunächst
wird auf 1 Bezug genommen, welche eine
teilweise aufgeschnittene Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform
eines im Ganzen mit dem Bezugszeichen 1 versehenen Substrats für
einen Spiegelträger mit reduziertem Gewicht zeigt.
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Bei
dieser Ausführungsform ist das Substrat 1 aus
einer einzigen Scheibe aus Vollmaterial hergestellt, welches einstückig
somit monolithisch in Form einer im Wesentlichen runden Scheibe
vorlag.
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Bei
den bevorzugten Ausführungsformen dieser Erfindung wird
das Substrat 1 zu keinem Zeitpunkt in verschiedene Stücke
vereinzelt sondern soll auch während der einzelnen Bearbeitungsschritte stets
einstückig verbleiben.
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Das
in 1 von der Unterseite her dargestellte Substrat 1 weist
an dessen Rückseite eine Vielzahl von Ausnehmungen 2, 3, 4 auf,
welche hexagonale beziehungsweise wabenförmige Taschen definieren.
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Zwischen
diesen Taschen 2, 3, 4 sind Stege 5, 6 ausgebildet,
durch welche die Taschen 2, 3 und 4 jeweils
voneinander getrennt sind.
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Neben
den hexagonalen Taschen 5, 6 sind in der Rückseite
des Substrats 1 ferner auch Taschen 7, 8 mit
im Wesentlichen kreisförmigem Querschnitt eingebracht,
die zur Aufnahme von zugeordneten Halterungen vorgesehen sind, an
welchen der durch das Substrat 1 definierte Spiegelträger
für den späteren Gebrauch anzubringen ist.
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Die
Ausnehmungen 7, 8 werden von Stegen 9, 10 mit
im Wesentlichen zylindermantelförmiger Gestalt umgeben,
welche eine Breite dst1 von etwa 3 bis 6
mm aufweisen. Auch die von den zylindermantelförmigen Stegen,
im Wesentlichen sternförmig abgehenden Stege weisen eine
Breite von etwa 3 bis 6 mm auf. Diese Breite von etwa 3 bis 6 mm
weisen die sternförmig abgehenden Stege zumindest von den zylindermantelförmigen
Stegen bis zum Ende der ersten taschenförmigen Ausnehmung
auf.
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Im
Gegensatz zu dieser Breitenabmessung weisen die zwischen den wabenförmigen
Taschen 2, 3 und 4 definierten Stege 5 und 6 eine
Breite von tHS von weniger oder gleich 2,5
mm bevorzugt weniger oder gleich 2 mm auf. Diese Abmessungen werden vorteilhaft
bei Substraten mit einer Höhe der Stege von hS von
etwa 90 mm und einem gesamten Durchmesser des Substrats von etwa
700 mm eingesetzt.
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Somit
werden bei dem erfindungsgemäßen Substrat 1 für
einen Spiegelträger Stege mit verschiedener Breite verwendet,
nämlich bei einem ersten Teil der Stege, welche die wabenförmigen
Taschen 2, 3, 4 definieren einer anderen
Breite als bei den die zylindrischen Ausnehmungen 7, 8 definierenden
Stegen 9, 10.
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Hierdurch
können Festigkeitsanforderungen bei einem gegenüber
dem Vollmaterial erheblich verringertem Gewicht erfüllt
werden, die bei Verwendung von Stegen mit einer über das
Substrat 1 konstanten Breite nicht erreichbar wären.
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Insgesamt
ist es möglich, gegenüber einer Scheibe aus Vollmaterial
mit etwa 700 mm Durchmesser im Wesentlichen der Höhe hScheibe von 90 bis 120 mm und einer verbleibenden
Spiegelträgerplattendicke hBoden von
etwa 4 bis 6 mm, bevorzugt 5 mm eine Gewichtsreduktion von mehr
als 85 Prozent zu erreichen.
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Es
wurden im Einzelfall bei größeren Durchmessern,
beispielsweise 1200 mm, Gewichtsreduktionen von mehr als 88 Prozent
von bis zu 88,5 Prozent gegenüber dem Vollmaterial erreicht.
Zur Definition der Gewichtsreduktion wird auf den einleitenden Teil
der Beschreibung verwiesen.
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Es
liegt ferner im Rahmen der Erfindung, Stege auch mit einer sich
entlang von deren Längserstreckung ändernden Breite
zu versehen.
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Bevorzugt
können diejenigen Stege, welche sich von den zylindermantelförmigen
Stegen 9, 10 sternförmig weg erstrecken,
eine sich entlang von deren Längserstreckung ändernden
Breite aufweisen, um auf diese Weise den jeweiligen lokalen Anforderungen
an die Stabilität besser gerecht zu werden.
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Beispielsweise
können die zylindermantelförmigen Stege 9, 10 zu
denjenigen Kontaktpunkten hin, an welchen sich die Stege der angrenzenden
hexagonalen Taschen mit diesen treffen, breiter ausgebildet sein
und können auch die Stege dieser hexagonalen Taschen im
Bereich dieser Kontaktpunkte breiter sein, um hierdurch beispielsweise
Haltekräfte besser in das Substrat 1 einleiten
zu können.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform, welche von der Form her
im Wesentlichen der in 1 dargestellten entspricht,
betrug der Durchmesser φs des Substrates
etwa 1200 mm und die Höhe der Stege 4, 6 sowie 9, 10 und
weiterer Stege hs etwa 140 bis 150 mm. Auch
bei dieser Ausführungsform betrug die Breite der jeweiligen
Stege der wabenförmigen Taschen weniger oder gleich 2,5
mm, bevorzugt weniger oder gleich 2 mm und betrug die Breite der
zylindermantelförmigen Stege 9, 10 und
der von diesen sternförmig ausgehenden Stege etwa 3 bis
5 mm.
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Die
jeweiligen Taschen, welche beim Hauptteil der Ausnehmungen wabenförmig
gestaltet waren, wiesen eine Schlüsselweite SW von 70 bis
120 mm, bevorzugt von 80 bis 110 mm und am meisten bevorzugt von
etwa 95 mm auf.
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Zum
besseren Verständnis der Definition der Schlüsselweite
wird auf 3 verwiesen, welche die einzelne
hexagonale Tasche, des in 1 dargestellten
Substrates 1 mit dem Bezugszeichen 3 in einer
teilweise aufgeschnittenen Querschnittsansicht schräg von
der Seite her zeigt.
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Da
jeder wabenförmigen Tasche 2, 3 und 4 ein
eigener Anteil an den Stegen 5 und 6 zugeordnet ist,
wird folglich jeder einzelnen taschenförmigen Ausnehmung
jeweils nur die Hälfte der Breite der Stege 5, 6 zugeordnet,
so dass die Waben 2, 3 und 4 nebeneinander
angeordnet, jeweils erst dann die gesamte Breite der Stege 5 und 6 definieren.
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Folglich
ist bei der Definition der Größe der Schlüsselweite
SW jeweils nur die Hälfte der Breite der Stege 5, 6 für
die einzelne wabenförmige Tasche 3 zugrunde zu
legen.
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Der
Darstellung in 3 sind ebenfalls die am offenen
rückseitigen Ende der Tasche 3 angeordneten Hinterschliffe 11, 12 gut
zu entnehmen, welche mit einem, wenn die wabenförmigen
Taschen 2, 3 und 4 nebeneinander angeordnet
sind, im Wesentlichen T-förmigen Querschnitt erheblich
zur Stabilität des aus dem Substrates 1 angefertigten
Spiegelträgers beitragen.
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3 ist
auch sehr gut zu entnehmen, dass die Materialstärke hinter
der für die spiegelnden Oberfläche des Spiegels
vorgesehene Oberfläche 13, somit die Spiegeltägerplattendicke
oder auch Spiegelplattendicke (hBod) zumindest
in den Bereichen zwischen den Stegen 5 und 6 im
Wesentlichen konstant ist.
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In
alternativer Ausgestaltung kann dieser Bereich der Spiegelträgerplatte 13 zwischen
den Stegen jedoch auch einen paraboloiden Dickenverlauf oder eine
Verdickung zu den jeweiligen Stegen hin aufweisen, um Kräfte
noch besser in die jeweiligen Stege einzuleiten.
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Der äußere
Rand 14 ist im Wesentlichen zylindermantelförmig
geschlossen ausgebildet und durch einen umlaufenden Steg 15 gebildet.
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Die
Breite des den Rand 14 definierenden umlaufenden Stegs 15 beträgt
bei einer ersten Ausführungsform mit einem Durchmesser φs von etwa 700 mm ca. 3 bis 8 mm, wobei die
Höhe dieses Randes hS dann bei
etwa 70 bis 120 mm liegt.
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Die
Höhe dieses Randes hS ergibt zusammen
mit der Spiegelplattendicke hBod die Dicke
des scheibenförmigen, einstückigen Spiegelträgers
hScheibe soweit dieser eine plane oder konkave
bzw. teilkonkave Spiegelträgerplatte 13 aufweist.
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Bei
der größeren Version dieser Ausführungsform
mit etwa 1200 mm Durchmesser φs beträgt die Höhe
des umlaufenden Randes 15 etwa 120 bis 180 mm und die Breite
des den Rand 14 definierenden Stegs ebenfalls etwa 3 bis
8 mm.
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Das
Verhältnis der Dicke des scheibenförmigen Spiegelträgers 1 hScheibe zum Durchmesser des Substrates 1 φS liegt im Bereich von 1 zu 3 bis 1 zu 10,
bevorzugt im Bereich von 1 zu 5 bis 1 zu 8.
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Am
bevorzugtesten liegt das Verhältnis der Dicke hScheibe zum Durchmesser des Substrates φS etwa im Bereich von 1 zu 6, mit einer Abweichung von
bis zu +/–15% und liefert überraschend hohe Werte
der Steifigkeit beziehungsweise äußerst geringe
Durchbiegungen des Substrates 1 unter dessen Eigengewicht.
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Wurde
der in 1 dargestellte Spielgelträger an den
zugeordneten, jedoch in den Figuren nicht dargestellten Halterungen
aufgenommen, welche in die Ausnehmungen 7, 8 mit
kreisförmigen Querschnitt eingriffen, so ergab sich eine
Durchbiegung des Substrates unter dessen Eigengewicht von maximal
in etwa nur 1 bis 3 μm.
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Die
Ausnehmungen 7, 8 sind in etwa zu einem Drittel
des Substratradius zum Rand 14 beabstandet und zu zwei
Drittel des Radius vom Mittelpunkt Ms des
Substrates beabstandet angeordnet.
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Bei
den vorstehend sowie noch an späterer Stelle erwähnten
nicht zylindrischen scheiben- oder säulenförmigen
Substraten wird als Radius dann der Abstand vom Flächenschwerpunkt
des Substrats zu einem mittleren Randabstand angesehen. Der mittlere
Randabstand ergibt sich dann als Mittelwert aller Randabstände
bei Mittelung über einen Vollkreis, der sich senkrecht
zur zentralen Symmetrieachse erstreckt.
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In 2 ist
die Durchbiegung des Substrats 1 unter dessen Eigengewicht
in Form von Flächen mit im Wesentlichen gleicher Formänderung
grafisch dargestellt.
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2 zeigt
die bei dem in 1 gezeigten Substrat 1 eintretenden
Durchbiegungen unter dessen Eigengewicht zum einen oben links von
dessen Oberseite her und oben rechts von dessen Unterseite her in
schräger Aufsicht.
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Unten
links ist in 2 eine Aufsicht auf die Spiegelträgerplatte 13 dargestellt,
welcher sehr gut zu entnehmen ist, wie sich die Flächen
gleicher Durchbiegung über dieser Spiegeloberfläche
im Wesentlichen symmetrisch verteilen.
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In 4,
welche die Durchbiegung der Spiegelplatte im Bereich der in 3 gezeigten
Einzeltasche 3 in einer teilweise aufgeschnittenen Querschnittsansicht
schräg von der Seite her zeigt, ist für die einzelne
Tasche 3 die Symmetrie der Durchbiegung ebenfalls gut zu
erkennen.
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Der
Maximalwert dieser Durchbiegung, welcher im Wesentlichen in der
Mitte der wabenförmigen Tasche 3 liegt, beträgt
unter dem Eigengewicht der Spiegelplatte 13 den überraschend
geringen maximalen Wert von etwa nur 12 nm.
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Hierdurch
lässt sich auch für die spätere Bearbeitung,
etwa für das Schleifen und Polieren der Spiegelplatte 13,
eine extrem hohe Präzision, dies bedeutet sehr geringe
Abweichungen von der Sollform des späteren Spiegels erreichen.
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Diese
Bearbeitungspräzision wird weiter dadurch erhöht,
dass die Rückseite 16 des Substrates 1 im
Wesentlichen eben beziehungsweise plan ausgebildet ist, so dass
das Substrat 1, wenn dieses zur Bearbeitung auf einer im
Wesentlichen planen Unterlage angeordnet ist, nur geringste Deformationen
erfährt.
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In
weiterer Ausgestaltung kann das Substrat 1 bei allen in
dieser Beschreibung dargestellten Ausführungsformen auch
eine Öffnung 17 aufweisen, die vorzugsweise in
etwa mittig in diesem angeordnet ist und welche in diesem Fall vorzugsweise
durch einen inneren Rand 18 definiert wird.
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In
bevorzugter weiterer Ausgestaltung wird dieser innere Rand 18 durch
einen geschlossenen umlaufenden und im Wesentlichen zylindermantelförmigen
Steg 19 gebildet, dessen Breite etwa 3 bis 8 mm beträgt
und dessen Höhe je nach optischer Ausgestaltung des späteren
Spiegels etwa 10 bis 50 mm, vorzugsweise 20 bis 40 mm und am bevorzugtesten
etwa 30 mm beträgt.
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Ausführungsformen
ohne eine derartige Öffnung 17, bei welcher die
Vorderseite 13 des Substrats 1 beziehungsweise
die Spiegelträgerplatte 13 vollflächig
geschlossen ist, liegen ebenfalls im Rahmen der Erfindung. Bei derartigen
Ausführungsformen entfällt bevorzugt der Steg 19 und
sind in dem mittigen Bereich des Substrats 1, an welchem
sich ansonsten die Öffnung 17 befunden hätte
ebenfalls wabenförmige Taschen angeordnet.
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Nachfolgend
wird auf 5 Bezug genommen, welche eine
teilweise aufgeschnitten dargestellte Querschnittsansicht einer
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
eines Substrats 1' für einen Spiegelträger
mit reduziertem Gewicht, jedoch mit dreieckförmigen, Taschen
definierenden Ausnehmungen 2', 3' und 4' von
dessen Unterseite her in schräger Aufsicht zeigt.
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Diese
zweite erfindungsgemäße Ausführungsform
ist bei der nachfolgenden Beschreibung mit den gleichen Bezugszeichen
wie die in den 1 bis 4 dargestellte
erste erfindungsgemäße Ausführungsform
versehen, wobei die Bezugszeichen der zweiten erfindungsgemäßen
Ausführungsform jeweils zusätzlich mit einem hochgestellten
Strich gekennzeichnet sind. Sämtliche bisher zu den ersten erfindungsgemäßen
Ausführungsformen gemachten Aussagen treffen auch für
die zweiten Ausführungsformen und deren jeweilige Bestandteile
zu, soweit als nicht nachfolgend explizit Anderes angegeben wird.
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Auch
bei diesen erfindungsgemäßen zweiten Ausführungsform
werden bevorzugt zwei Durchmesser φs des
scheibenförmigen Substrats 1' von 700 mm beziehungsweise
1200 mm verwendet.
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Statt
hexagonaler wabenförmiger Ausnehmungen 2, 3 und 4 mit
einer Schüsselweite SW werden bei den zweiten Ausführungsformen
die dreieckförmigen Taschen 2', 3' und 4' in
deren Größe durch eine Kantenlänge KL
definiert, bei welcher ebenfalls wie in 7 dargestellt,
nur die Hälfte der Breite der jeweiligen durch die taschenförmgige
Ausnehmung definierten Stege 5' und 6' zugrunde
gelegt wird.
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Bei
diesen zweiten Ausführungsformen mit dreieckförmigen
Taschen beträgt eine Seitenlänge KL etwa 70 bis
210 mm, bevorzugt 120 bis 180 mm und am bevorzugtesten etwa 140
mm.
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In 7 sind
an der Rückseite 16' des Substrats 1' auch
die Hinterschliffe 11' und 12' gut zu erkennen,
welche im Substrat 1 bei aneinandergrenzenden dreieckförmgigen
Taschen, beispielsweise bei den Taschen 3' und 4',
einen im Wesentlichen T-bindeförmigen Querschnitt definieren.
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Für
diese erfindungsgemäßen Ausführungsformen
mit dreieckförmigen Taschen ergaben sich ebenfalls überraschend
geringe Werte der Durchbiegung unter Eigengewicht.
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Für
die Ermittlung der Durchbiegung wurde dieses, wie bereits für
die erste Ausführungsform mit wabenförmigen Taschen
beschrieben, gehalten.
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In 6 sind
die bei dem in 5 gezeigten Substrat 1' eintretenden
Durchbiegungen, wenn dieses an drei Halterungen aufgenommen ist,
die etwa bei zwei Dritteln des Radius mit dem Substrat 1' in Kontakt
treten zum einen oben links von dessen Oberseite und zum anderen
oben rechts von dessen Unterseite her in schräger Aufsicht
auf eine teilweise ausgeschnitten dargestellte Querschnittsansicht
gezeigt.
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In 6 unten
links angeordnet ist eine Aufsicht auf die Oberseite 13' des
Substrates 1' gezeigt.
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Auch
bei diesen zweiten Ausführungsformen betrug die maximale
Durchbiegung nur 0,5 bis 3 μm und zeigte sich auch dieser
Spiegelträger 1' als mechanisch extrem stabil.
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Auch
für die in 7 dargestellte einzelne Tasche 3' ergab
sich eine Durchbiegung des Spiegelträgerplatte 13' unter
deren Eigengewicht von maximal nur etwa 12 nm mit allen hierdurch
erreichbaren und bereits vorstehend beschriebenen Vorteilen.
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Auch
bei diesen zweiten Ausführungsformen wurden die vorstehend
beschriebenen vorteilhaften Verhältnisse von Dicke zum
Durchmesser des Substrates 1' verwirklicht.
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Zur
Erläuterung der Herstellung der taschenförmigen
Ausnehmungen 2, 2', 3, 3', 4 und 4' wird
auf 8 verwiesen, welche Bearbeitungsschritte bei der
Herstellung eines Substrat 1, 1' mit reduziertem Gewicht
erläutern hilft.
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In
den einstückigen, somit monolithischen Rundkörper
des Substrates 1, 1', welcher neben säulen-
oder scheibenförmigen Abmessungen auch eine elliptische,
rechteckige hexagonale oder achteckige, jeweils vorzugsweise scheiben-
oder säulenförmige Grundformen aufweisen kann,
werden von dessen Rückseite 16, 16' her
die Ausnehmungen 2, 2', 3, 3' und 4, 4' zunächst
mit einem vorzugsweise rotierenden Werkzeug 20, welches
in 8 in mehreren Stellungen gezeigt ist, eingebracht.
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Das
Rotationswerkzeug 20 umfasst einen Kopf 21, welcher
sowohl an dessen zylindermandelförmigen Außenseite
als auch an dessen vorder- und rückseitigen Stirnflächen 22 und 23 abrasive
Strukturen trägt, die für das Abtragen von Material
geeignet sind.
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Diese
abrasiven Strukturen umfassen zum einen Schleifkörper mit
gebundenem Korn.
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Die
weitere feinere Oberflächenbearbeitung kann auch das Läppen
mit lose aufgetragene abrasiven Körner umfassen.
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Nach
dem auf diese Weise jeweils die Taschen 2, 2', 3, 3' sowie 4, 4' und
die zwischen diesen angeordneten Stege 5, 5' sowie 6, 6' im
Wesentlichen von deren Grundform her erstellt wurden, können
diese Taschen für weiteren Abtrag der Oberfläche
mit einem Ätzmittel beaufschlagt werden.
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Dieses Ätzmittel
umfasst insbesondere bei Gläsern oder glaskeramischen Substraten 1, 1' bevorzugt
auch Flußsäure.
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Besonders
bevorzugt umfasst das Ätzmittel mehr als 10 Vol% an Flußsäure.
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Mit
einem solchen Ätzmittel wird nachfolgend zu der vorhergehenden,
im Wesentlichen mechanisch abtragenden Bearbeitung zur Festigkeitserhöhung
dann die jeweilige Oberfläche der Tasche zumindest nochmals
um den maximalen Durchmesser der beim Schleifen oder Läppen
verwendeten abrasiven Körper abgetragen.
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Zur
Reduzierung der Stegbreite kann dieser weiter Oberflächenabtrag
auch von 0,5 bis 4 mm betragen.
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Als
Materialien für das Substrat 1, 1' sind
vorzugsweise alle Gläser sowie besonders bevorzugt auch
Glaskeramiken verwendbar.
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Als
Gläser können beispielsweise Borosilikatgläser
mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten in einem Temperaturbereich
von 0 bis 50 Grad Celsius von weniger als 4 × 10–6 pro Kelvin verwendet werden.
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Besonders
bevorzugt sind auch Quarzgläser (fused Silica) verwendbar
mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten in einem Bereich
von 0 bis 50 Grad Celsius von weniger als 1 × 10–6 pro Kelvin, typischer Weise 0,5 × 10–6 pro Kelvin.
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Derartige
Gläser können auch dotierte Quarzgläser,
beispielsweise TiO
2 dotierte Quarzgläser
mit niedrigem thermischen Ausdehnungskoeffizient umfassen, welche
auch als Ultra-Low-Expansion oder ULE-Gläser bezeichnet
werden und beispielhaft in der
US
5,970,751 beschrieben sind.
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Am
bevorzugten werden jedoch Glaskeramiken eingesetzt, welche in der
Regel in einem Temperaturbereich von 0 bis 50 Grad Celsius einen
thermischen Ausdehnungskoeffizienten von weniger als 0,1 × 10–6 pro Kelvin aufweisen.
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Besonders
bevorzugte Glaskeramiken umfassen Li-Al-Si-Glaskeramiken, wie beispielsweise Zerodur
der Schott AG, Mainz, wie diese beispielsweise in der
DE 1 902 432 , der
US 4,851,372 oder auch der
DE 10 2004 008 824
A1 beschrieben sind.
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Eine
weitere bevorzugte Familie von Glaskeramiken umfasst die von der
Kabushiki Kaisha Ohara, Japan, unter der Bezeichnung Clear Ceram
vertriebenen, welche beispielsweise in der
US 5,591,682 81 beschrieben sind.
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An
dem auf diese Weise hergestellten Spiegelträger 1, 1' kann
zumindest an einem Teil, bevorzugt jedoch vollflächig an
der Oberfläche 13, 13' eine spiegelnde
Schicht angebracht werden, insbesondere nach dem die Oberfläche 13, 13' nochmals
entsprechende Bearbeitungsgänge, wie Politur erfahren hat.
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Diese
spiegelnde Schicht kann eine durch einen Aufdampf- oder beliebigen
anderen geeigneten Auftragsprozeß aufgebrachte metallische
Schicht umfassen, welche nachträglich zu deren Schutz noch mit
einer, vorzugsweise metalloxidischen, dielektrischen Schicht belegt
werden kann.
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Alternativ
oder zusätzlich zur metallisch spiegelnden Schicht kann
eine dielektrische spiegelnde Schicht oder auch ein spiegelndes
dielektrisches Mehrschichtsystem angebracht werden.
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Je
nach optischem Verwendungs- und Einsatzzweck kann ein Teil dieser
spiegelnden Oberfläche eben ausgebildet oder kann die Oberfläche nicht-eben,
insbesondere sphärisch oder asphärisch geformt
sein.
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Dabei
können sich sowohl konvexe, konkave sowie teilkonvexe und/oder
teilkonkave Oberflächengeometrien ergeben. Die Form der
Oberfläche 13, 13' kann jedoch bevorzugt
bereits aus dem monolithischen Grundkörper des Substrats 1, 1',
herausgearbeitet werden, nachdem die rückseitigen Ausnehmungen
in diesen eingebracht wurden.
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Neben
sphärischen und asphärischen Formen liegt es auch
im Rahmen der Erfindung, frei geformte Oberflächen, wie
sich diese beispielsweise aus optischen Rechnungen ergeben können,
zu verwenden.
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Zur
weiteren Beeinflussung der optischen Ausbreitung der auf den Spiegel
treffenden Phasenfronten der jeweiligen elektromagnetischen Wellen kann
die spiegelnde Oberfläche 13, 13, zusätzlich eine
diffraktive Oberflächenstruktur umfassen, wie diese beispielsweise
verwendbar ist, um Aberrationen zu korrigieren.
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Hierzu
kann die diffraktive Struktur eine Gitterstruktur und/oder eine
holographische Struktur, insbesondere eine definiert phasenfront-schiebende Struktur
umfassen.
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Um
geringere Durchwölbungen des Substrats 1, 1',
bei konkaven oder konvexen Spiegelformen zu erreichen, können
auch Abschnitte der Oberfläche 13, 13',
Fresnelstrukturen umfassen, wie diese dem Fachmann gut bekannt und
folglich in den Figuren nicht dargestellt sind.
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Es
liegt ferner im Rahmen der Erfindung, diffraktive und Fresnelstrukturen
in Kombination und am gleichen Substrat 1, 1',
zu verwenden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
im einzelnen beschrieben, sondern umfasst auch Ausführungsformen,
mit Merkmalen aus jeweils anderen beschriebenen Ausführungsformen,
so dass die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
nicht beschränkenden sondern rein erläuternden
Charakter aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5970751 [0133]
- - DE 1902432 [0135]
- - US 4851372 [0135]
- - DE 102004008824 A1 [0135]
- - US 559168281 [0136]