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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen.
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Aus
der
DE 297 01 232
U1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zerstören von
Bodenminen bekannt. Dabei werden die Bodenminen zunächst zerstörungsfrei
aufgespürt
und deren ermittelte Position gekennzeichnet.
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Aus
der
DE 10 2005
018 476 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zerstören von
Bodenminen bekannt. Diese bekannte Vorrichtung dient dazu, vergleichsweise
kleine Bodenminen zu zerstören,
beispielsweise als „Landminen” bezeichnete Personenminen.
Die bekannte Vorrichtung sieht dabei eine Hammerplatte vor, an welcher
eine Vielzahl von matrixartig angeordneten Hämmern höhenbeweglich gelagert ist.
Das bekannte Verfahren zum Zerstören
dieser Landminen sieht vor, den zu reinigenden Boden mechanisch
mittels der Hammerplatte zu beaufschlagen, also die Hammerplatte
nach und nach schlagartig auf aneinander grenzende Bodenabschnitte
abzusenken, so dass die vergleichsweise kleinen Minen durch das
Aufprallen der Hammerplatte bzw. der darin gelagerten Hämmer zur
Explosion gebracht werden.
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Aufgrund
der Vielzahl beweglicher Teile, nämlich der beweglich in der
Hammerplatte gelagerten Hämmer,
ist die bekannte Vorrichtung für
die Zerstörung
größerer Bodenminen,
wie sie beispielsweise als Panzerminen vorliegen, nicht geeignet.
Es könnte
nämlich
durch die erheblich stärkere
Wirkung derartiger Bodenminen eine Beschädigung der bekannten Vorrichtung
nicht auszuschließen
sein, beispielsweise indem einer oder mehrere Hämmer verbogen werden, so dass
anschließend
die freie Beweglichkeit der Hämmer
und damit die gewünschte Funktionsweise
der bekannten Vorrichtung nicht mehr sichergestellt wäre. Auch
die damit einhergehende Verfahrensweise ist für die Zerstörung von stärkeren Bodenminen insofern
nachteilig, als deren höhere
Sprengkraft zu Beschädigungen
der Vorrichtung führen
kann und insbesondere bei dem bekannten Verfahren vorgesehen ist,
dass die Hammerplatte mittels eines Fahrzeugs verfahren wird, so
dass bei hoher Sprengkraft der aufgefundenen Minen eine Gefährdung des
das Fahrzeug fahrenden und die Hammerplatte bedienenden Personals
nicht auszuschließen
ist.
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Die
FR 996 084 A schlägt ebenfalls
eine Vorrichtung mit einer Hammerplatte vor, wobei die Hammerplatte
anders als beim Gegenstand der der
DE 10 2005 018 476 A1 nicht
einzelne, bewegliche Hämmer aufweist,
sondern eine Platte selbst als Hammer dient. Weiterhin anders als
beim Gegenstand der der
DE 10 2005 018 476 A1 ist die Hammerplatte
nicht über
flexible Elemente wie Seile oder Ketten mit einem Ausleger der Vorrichtung
verbunden, sondern gelenkig am Ende des Auslegers befestigt. Durch Kräfte, die
bei einer Minenexplosion auf die Hammerplatte einwirken, sind Beschädigungen
der Vorrichtung nicht auszuschließen, die beispielsweise zu
einem Klemmen in den Gelenken oder – bei einer anderen dargestellten
Variante – zu
einem Klemmen innerhalb des teleskopartigen Auslegers führen und somit
die Funktionsfähigkeit
der Vorrichtung beeinträchtigen
können.
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Aus
der
DE 102 59 436
A1 ist ein stabförmig längliches
Fallgewicht vorgesehen, welches in aufrecht verlaufenden Führungen
beweglich ist. Auch hier besteht das Problem, dass Beschädigungen
der Vorrichtung nicht auszuschließen sind, die zu einem Klemmen
des Fallgewichts in den Führungen
führen und
somit die Funktionsfähigkeit
der Vorrichtung beeinträchtigen
können.
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Die
JP 11 27 09 98 AA schlägt ein an
Seilen aufgehängtes
Fallgewicht vor, dessen Abwärtsbewgung
durch eine vorspannbare Feder unterstützt wird. Zum Anheben des Gewichts
werden die Seile aufgewickelt. Hier besteh das Problem, die Seile schnell
genug ablaufen lassen zu können,
um das Gewicht mit möglichst
hoher Energie auf dem Boden auftreffen lassen zu können. Die
Seile von den Wickeltrommeln zu lösen, würde eine umständliche
und gefährliche
Handhabung der Vorrichtung erfordern.
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Die
JP 2004 053 237 AA schlägt ein Katapult vor,
welches eine wassergefüllte
Kugel oder einen Stein als Wurfgewicht schleudert. Dass diese Geschosse
wieder verwendbar sind, geht aus der Druckschrift nicht hervor.
Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass sie bei der Detonation der
Mine zerstört werden.
Zu den Einschränkungen
der Zielgenauigkeit, die mit dem Schleudern eines Gewichts ohnehin einhergehen,
kommen daher die Ungenauigkeiten hinzu, die aus der Verwendung jeweils
neuer wassergefüllter
Bälle oder
Steine resultieren, welche dementsprechend gegebenenfalls unterschiedlich
sein können
und entsprechend unterschiedliche Flugeigenschaften aufweisen können.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufspüren und
Zerstören
von Bodenminen anzugeben, welche mit großer Zuverlässigkeit und einem hohen Maß an persönlicher
Sicherheit für
das Personal die Zerstörung
der Bodenminen unter optimaler Schonung des dabei eingesetzten Materials
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Die
Erfindung schlägt
mit anderen Worten eine Vorrichtung vor, bei welcher ein schwerer,
als Laufgewicht bezeichneter Körper
mit hoher Geschwindigkeit auf den Boden gesenkt wird. Auf grund der
sich im Boden ausbreitenden Druckwelle wird üblicherweise die Bodenmine
auch dann zuverlässig zur
Explosion gebracht, wenn diese nicht unmittelbar durch den Körper getroffen
wird.
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Vorschlagsgemäß kann der
Körper
als Laufgewicht über
eine schräge
Rampe zu Boden rollen. Diese Rampe bildet eine Führungsbahn für ein Laufgewicht.
Im oberen Bereich der Rampe, jedenfalls im Abstand von dem unteren
Ende der Rampe, ist eine Halterung für das Laufgewicht vorgesehen,
so dass dieses dort zunächst
in der Halterung gehalten werden kann und anschließend mittels
einer Auslösevorrichtung
freigegeben werden kann. Das Gewicht läuft dann die Rampe herab und
trifft auf den Boden, so dass eine dort vorhandene Mine zur Explosion
gebracht und auf diese Weise zerstört wird. Auf diese Weise ist
besonders zuverlässig
der Auftreffpunkt des Körpers
auf dem Boden bestimmbar, da die Rampe, nachdem die Mine zunächst markiert
wurde, in Ruhe ausgerichtet werden kann.
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Die
Erfindung geht davon aus, dass nicht einfach der Boden mechanisch
beaufschlagt wird und die darin verborgenen Bodenminen zur Explosion
gebracht werden, sondern dass zunächst in einem ersten Verfahrensschritt
die Bodenmine zerstörungsfrei
aufgespürt
wird. Anschließend
wird die Position der Mine gekennzeichnet, so dass in einem dann
erfolgenden weiteren Verfahrensschritt die Bodenmine zerstört werden
kann. Hierfür
wird vorschlagsgemäß der erwähnte schwere
Körper
bei der ermittelten Position mit hoher Geschwindigkeit auf den Boden
gesenkt. Die Bezeichnung „bei
der ermittelten Position” bedeutet
daher, dass der Körper
in möglichst
großer Nähe zur Mine
auf den Boden auftrifft, dass allerdings ein Abstand zur Mine vorgesehen
sein kann, der allerdings so gering bemessen ist, dass die Wirkung
des auftreffenden Körpers
ausreicht, um die Mine zur Explosion zu bringen.
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Vorschlagsgemäß wird ein
schwerer Körper auf
den Boden gesenkt. Dieser Körper
wird während seiner
Roll- oder Fallbewegung und insbesondere dann, wenn er auf den Erdboden
auftrifft und eine Mine auslöst,
nicht von der Vorrichtung umfasst oder eng geführt. Dadurch ist erstens die
Verwendung besonders einfacher und robuster Gegenstände als Fall-
bzw. Laufgewichte möglich,
und zweitens sind diese Gewichte, wenn die Explosionskräfte einer
detonierenden Mine auf sie einwirken, von der übrigen Vorrichtung insofern
entkoppelt, als dass die Explosionswirkung auch stärkerer Bodenminen
diesen Gegenständen
und auch der übrigen
Vorrichtung nichts in einer Weise anhaben kann, die deren Funktion
beeinträchtigen
würde.
Das eingesetzte Material wird folglich trotz der hohen zerstörerischen
Kraft der Bodenminen derart geschont, dass es über eine möglichst lange Nutzungsdauer
wiederholt eingesetzt werden kann.
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Vorteilhaft
kann ein Körper
verwendet werden, der ein Gewicht von wenigstens 200 kg aufweist.
Auf diese Weise werden Minen zur Explosion gebracht, die auf ein
deutlich höheres
Auslösegewicht
als beispielsweise einen menschlichen Körper ausgelegt sind. Insbesondere
kann beispielsweise vorgesehen sein, dass ein Körper mit einem Gewicht von
mehr als 500 kg verwendet wird. Durch das hohe Gewicht des eingesetzten
Körpers
wird nicht nur eine zuverlässige
Auslösung
der Mine bewirkt, sondern es wird auch der einsetzbare Bereich vergrößert, innerhalb
dessen das Gewicht im Abstand von der Mine auf den Boden auftreffen
kann und dennoch die zuverlässige
Auslösung
der Mine sicherstellt. Zudem wird durch ein besonders großes Gewicht
des verwendeten Körpers
sichergestellt, dass dieser nicht aufgrund der Explosionswirkung
selbst geschossartig in unkontrollierter Richtung bei einer Auslösung der
Mine durch die Luft geschleudert wird und seinerseits Gefährdungen
für Personal
oder Maschinen bedeutet.
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Vorteilhaft
kann die Rampe aus mehreren nebeneinander angeordneten Spundbohlen
gebildet sein. Dabei handelt es sich um handelsübliche und preisgünstig erhältliche
Bauelemente, die aufgrund ihrer wellen- bzw. rippenartigen Struktur
zuverlässig eine
Laufbahn mit zwei seitlichen Wangen bilden, in denen das Laufgewicht
geführt
werden kann.
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Vorteilhaft
kann die Rampe eine Breite von wenigstens zwei Metern aufweisen.
Auf diese Weise bildet sie nicht nur eine – deutlich schmalere – Laufbahn
für das
Laufgewicht, sondern gleichzeitig einen Schutzschild für hinter
der Rampe angeordnete Personen oder technische Einrichtungen. Dadurch,
dass die Rampe schräg
ausgerichtet ist und nicht als vertikale Wand ausgerichtet ist,
wird sie dem Explosionsdruck, der sich ausgehend von der Position
der Mine im Boden, etwa V-förmig
nach oben am stärksten
ausbreitet, nur zu einem sehr geringen Maße ausgesetzt, so dass eine
optimale Schonung der Vorrichtung sichergestellt ist.
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Vorteilhaft
kann die Rampe schwenkbar ausgestaltet sein, so dass sie gegenüber ihrer
schräg stehenden
Gebrauchsstellung abgesenkt werden kann, beispielsweise um mit möglichst
geringer Bauhöhe
transportiert zu werden. Hierzu ist eine Schwenkachse nahe dem unteren
Ende der Rampe vorgesehen, um welche die Rampe gegenüber eine Basis
verschwenkt werden kann. Diese Schwenkachse kann als Bauteil ausgestaltet
sein, also tatsächlich
einen Achskörper
umfassen, es kann jedoch auch lediglich eine Gleitfläche vorgesehen
sein, auf welcher die Rampe gegenüber der Basis abgleiten kann,
so dass die Basis mit der Rampe ggf. nur im Abstand von dieser Schwenkachse
durch Bauteile miteinander verbunden ist.
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Vorteilhaft
kann eine Teleskopanordnung zwischen der Rampe und der Basis vorgesehen
sein, so dass mittels dieser Teleskopanordnung die Rampe gegenüber der
Basis flach oder schräg
angestellt ausgerichtet werden kann. Bei der Teleskopanordnung kann
es sich in an sich bekannter Weise um eine Hydraulikzylinderanordnung
handeln.
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Die
vorgeschlagene Vorrichtung, um die Landminen zu zerstören, also
zur Explosion zu bringen, kann vorteilhaft an einem Fahrzeug angeordnet sein,
so dass sie mit geringem Aufwand und innerhalb kurzer Zeit in Position
gebracht werden kann. Die Rampe schafft dabei einen Schutzschild
für das Fahrzeug
selbst, wobei sie zu diesem Zweck vorteilhaft wenigstens so breit
ausgeführt
sein kann wie das Fahrzeug selbst.
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Das
Fahrzeug kann vorteilhaft als Anhänger ausgestaltet sein und
nicht als selbst fahrendes Fahrzeug. Auf diese Weise kann das Fahrzeug
optimal an den Einsatz abseits öffentlicher
Straßen
und für
den vorgesehenen Einsatzzweck angepasst sein, ohne auf Bestimmungen
Rücksicht
nehmen zu müssen, die
beispielsweise die Verwendung als selbst fahrendes Fahrzeug im öffentlichen
Straßenverkehr
betreffen. Zudem kann die Ausgestaltung des Fahrzeugs als Anhänger eine
möglichst
preisgünstige
Ausgestaltung des Fahrzeugs ermöglichen,
da dieses im Vergleich zu einem selbst fahrenden Fahrzeug keinen
eigenen Antrieb, keine Fahrerkabine u. dgl. benötigt und dementsprechend erheblich
preisgünstiger
ausgestaltet werden kann.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend
näher erläutert. Dabei
zeigt
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1 eine
nicht vorschlagsgemäße Vorrichtung
zum Aufspüren
von Bodenminen,
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2 eine
vorschlagsgemäße Vorrichtung zum
Zerstören
von Bodenminen in Seitenansicht,
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3 die
Vorrichtung von 2 in Frontalansicht, und
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4 ein
zweites, nicht vorschlagsgemäßes Beispiel
einer Vorrichtung zum Zerstören
von Bodenminen in Seitenansicht.
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In 1 ist
mit 1 ein Fahrzeug bezeichnet, welches ein Fahrwerk 2 in
Form eines Kettenfahrwerks und einen Aufbau 3 aufweist,
wobei der Aufbau 3 die Antriebseinheit und eine geschützte Fahrerkabine
aufweist.