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DE102008026242B4 - Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen - Google Patents

Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen Download PDF

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DE102008026242B4
DE102008026242B4 DE200810026242 DE102008026242A DE102008026242B4 DE 102008026242 B4 DE102008026242 B4 DE 102008026242B4 DE 200810026242 DE200810026242 DE 200810026242 DE 102008026242 A DE102008026242 A DE 102008026242A DE 102008026242 B4 DE102008026242 B4 DE 102008026242B4
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Herbert Tauber
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K A Tauber Spezialbau & C GmbH
Ka Tauber Spezialbau & Co KG GmbH
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K A Tauber Spezialbau & C GmbH
Ka Tauber Spezialbau & Co KG GmbH
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    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H11/00Defence installations; Defence devices
    • F41H11/12Means for clearing land minefields; Systems specially adapted for detection of landmines
    • F41H11/16Self-propelled mine-clearing vehicles; Mine-clearing devices attachable to vehicles
    • F41H11/18Self-propelled mine-clearing vehicles; Mine-clearing devices attachable to vehicles with ground-impacting means for activating mines by the use of mechanical impulses, e.g. flails or stamping elements

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Abstract

Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen, mit einer schräg ansteigend verlaufenden Rampe (8), die eine Führungsbahn für ein Laufgewicht (12) bildet, und mit einer im Abstand vom unteren Ende der Rampe (8) vorgesehenen Halterung (11) für das Laufgewicht (12), und mit einer an der Halterung (11) vorgesehenen Auslösevorrichtung, die zwischen einer das Laufgewicht (12) in der Halterung (11) haltenden Sperrstellung und einer Freigabestellung beweglich ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen.
  • Aus der DE 297 01 232 U1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen bekannt. Dabei werden die Bodenminen zunächst zerstörungsfrei aufgespürt und deren ermittelte Position gekennzeichnet.
  • Aus der DE 10 2005 018 476 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen bekannt. Diese bekannte Vorrichtung dient dazu, vergleichsweise kleine Bodenminen zu zerstören, beispielsweise als „Landminen” bezeichnete Personenminen. Die bekannte Vorrichtung sieht dabei eine Hammerplatte vor, an welcher eine Vielzahl von matrixartig angeordneten Hämmern höhenbeweglich gelagert ist. Das bekannte Verfahren zum Zerstören dieser Landminen sieht vor, den zu reinigenden Boden mechanisch mittels der Hammerplatte zu beaufschlagen, also die Hammerplatte nach und nach schlagartig auf aneinander grenzende Bodenabschnitte abzusenken, so dass die vergleichsweise kleinen Minen durch das Aufprallen der Hammerplatte bzw. der darin gelagerten Hämmer zur Explosion gebracht werden.
  • Aufgrund der Vielzahl beweglicher Teile, nämlich der beweglich in der Hammerplatte gelagerten Hämmer, ist die bekannte Vorrichtung für die Zerstörung größerer Bodenminen, wie sie beispielsweise als Panzerminen vorliegen, nicht geeignet. Es könnte nämlich durch die erheblich stärkere Wirkung derartiger Bodenminen eine Beschädigung der bekannten Vorrichtung nicht auszuschließen sein, beispielsweise indem einer oder mehrere Hämmer verbogen werden, so dass anschließend die freie Beweglichkeit der Hämmer und damit die gewünschte Funktionsweise der bekannten Vorrichtung nicht mehr sichergestellt wäre. Auch die damit einhergehende Verfahrensweise ist für die Zerstörung von stärkeren Bodenminen insofern nachteilig, als deren höhere Sprengkraft zu Beschädigungen der Vorrichtung führen kann und insbesondere bei dem bekannten Verfahren vorgesehen ist, dass die Hammerplatte mittels eines Fahrzeugs verfahren wird, so dass bei hoher Sprengkraft der aufgefundenen Minen eine Gefährdung des das Fahrzeug fahrenden und die Hammerplatte bedienenden Personals nicht auszuschließen ist.
  • Die FR 996 084 A schlägt ebenfalls eine Vorrichtung mit einer Hammerplatte vor, wobei die Hammerplatte anders als beim Gegenstand der der DE 10 2005 018 476 A1 nicht einzelne, bewegliche Hämmer aufweist, sondern eine Platte selbst als Hammer dient. Weiterhin anders als beim Gegenstand der der DE 10 2005 018 476 A1 ist die Hammerplatte nicht über flexible Elemente wie Seile oder Ketten mit einem Ausleger der Vorrichtung verbunden, sondern gelenkig am Ende des Auslegers befestigt. Durch Kräfte, die bei einer Minenexplosion auf die Hammerplatte einwirken, sind Beschädigungen der Vorrichtung nicht auszuschließen, die beispielsweise zu einem Klemmen in den Gelenken oder – bei einer anderen dargestellten Variante – zu einem Klemmen innerhalb des teleskopartigen Auslegers führen und somit die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung beeinträchtigen können.
  • Aus der DE 102 59 436 A1 ist ein stabförmig längliches Fallgewicht vorgesehen, welches in aufrecht verlaufenden Führungen beweglich ist. Auch hier besteht das Problem, dass Beschädigungen der Vorrichtung nicht auszuschließen sind, die zu einem Klemmen des Fallgewichts in den Führungen führen und somit die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung beeinträchtigen können.
  • Die JP 11 27 09 98 AA schlägt ein an Seilen aufgehängtes Fallgewicht vor, dessen Abwärtsbewgung durch eine vorspannbare Feder unterstützt wird. Zum Anheben des Gewichts werden die Seile aufgewickelt. Hier besteh das Problem, die Seile schnell genug ablaufen lassen zu können, um das Gewicht mit möglichst hoher Energie auf dem Boden auftreffen lassen zu können. Die Seile von den Wickeltrommeln zu lösen, würde eine umständliche und gefährliche Handhabung der Vorrichtung erfordern.
  • Die JP 2004 053 237 AA schlägt ein Katapult vor, welches eine wassergefüllte Kugel oder einen Stein als Wurfgewicht schleudert. Dass diese Geschosse wieder verwendbar sind, geht aus der Druckschrift nicht hervor. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass sie bei der Detonation der Mine zerstört werden. Zu den Einschränkungen der Zielgenauigkeit, die mit dem Schleudern eines Gewichts ohnehin einhergehen, kommen daher die Ungenauigkeiten hinzu, die aus der Verwendung jeweils neuer wassergefüllter Bälle oder Steine resultieren, welche dementsprechend gegebenenfalls unterschiedlich sein können und entsprechend unterschiedliche Flugeigenschaften aufweisen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufspüren und Zerstören von Bodenminen anzugeben, welche mit großer Zuverlässigkeit und einem hohen Maß an persönlicher Sicherheit für das Personal die Zerstörung der Bodenminen unter optimaler Schonung des dabei eingesetzten Materials ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung schlägt mit anderen Worten eine Vorrichtung vor, bei welcher ein schwerer, als Laufgewicht bezeichneter Körper mit hoher Geschwindigkeit auf den Boden gesenkt wird. Auf grund der sich im Boden ausbreitenden Druckwelle wird üblicherweise die Bodenmine auch dann zuverlässig zur Explosion gebracht, wenn diese nicht unmittelbar durch den Körper getroffen wird.
  • Vorschlagsgemäß kann der Körper als Laufgewicht über eine schräge Rampe zu Boden rollen. Diese Rampe bildet eine Führungsbahn für ein Laufgewicht. Im oberen Bereich der Rampe, jedenfalls im Abstand von dem unteren Ende der Rampe, ist eine Halterung für das Laufgewicht vorgesehen, so dass dieses dort zunächst in der Halterung gehalten werden kann und anschließend mittels einer Auslösevorrichtung freigegeben werden kann. Das Gewicht läuft dann die Rampe herab und trifft auf den Boden, so dass eine dort vorhandene Mine zur Explosion gebracht und auf diese Weise zerstört wird. Auf diese Weise ist besonders zuverlässig der Auftreffpunkt des Körpers auf dem Boden bestimmbar, da die Rampe, nachdem die Mine zunächst markiert wurde, in Ruhe ausgerichtet werden kann.
  • Die Erfindung geht davon aus, dass nicht einfach der Boden mechanisch beaufschlagt wird und die darin verborgenen Bodenminen zur Explosion gebracht werden, sondern dass zunächst in einem ersten Verfahrensschritt die Bodenmine zerstörungsfrei aufgespürt wird. Anschließend wird die Position der Mine gekennzeichnet, so dass in einem dann erfolgenden weiteren Verfahrensschritt die Bodenmine zerstört werden kann. Hierfür wird vorschlagsgemäß der erwähnte schwere Körper bei der ermittelten Position mit hoher Geschwindigkeit auf den Boden gesenkt. Die Bezeichnung „bei der ermittelten Position” bedeutet daher, dass der Körper in möglichst großer Nähe zur Mine auf den Boden auftrifft, dass allerdings ein Abstand zur Mine vorgesehen sein kann, der allerdings so gering bemessen ist, dass die Wirkung des auftreffenden Körpers ausreicht, um die Mine zur Explosion zu bringen.
  • Vorschlagsgemäß wird ein schwerer Körper auf den Boden gesenkt. Dieser Körper wird während seiner Roll- oder Fallbewegung und insbesondere dann, wenn er auf den Erdboden auftrifft und eine Mine auslöst, nicht von der Vorrichtung umfasst oder eng geführt. Dadurch ist erstens die Verwendung besonders einfacher und robuster Gegenstände als Fall- bzw. Laufgewichte möglich, und zweitens sind diese Gewichte, wenn die Explosionskräfte einer detonierenden Mine auf sie einwirken, von der übrigen Vorrichtung insofern entkoppelt, als dass die Explosionswirkung auch stärkerer Bodenminen diesen Gegenständen und auch der übrigen Vorrichtung nichts in einer Weise anhaben kann, die deren Funktion beeinträchtigen würde. Das eingesetzte Material wird folglich trotz der hohen zerstörerischen Kraft der Bodenminen derart geschont, dass es über eine möglichst lange Nutzungsdauer wiederholt eingesetzt werden kann.
  • Vorteilhaft kann ein Körper verwendet werden, der ein Gewicht von wenigstens 200 kg aufweist. Auf diese Weise werden Minen zur Explosion gebracht, die auf ein deutlich höheres Auslösegewicht als beispielsweise einen menschlichen Körper ausgelegt sind. Insbesondere kann beispielsweise vorgesehen sein, dass ein Körper mit einem Gewicht von mehr als 500 kg verwendet wird. Durch das hohe Gewicht des eingesetzten Körpers wird nicht nur eine zuverlässige Auslösung der Mine bewirkt, sondern es wird auch der einsetzbare Bereich vergrößert, innerhalb dessen das Gewicht im Abstand von der Mine auf den Boden auftreffen kann und dennoch die zuverlässige Auslösung der Mine sicherstellt. Zudem wird durch ein besonders großes Gewicht des verwendeten Körpers sichergestellt, dass dieser nicht aufgrund der Explosionswirkung selbst geschossartig in unkontrollierter Richtung bei einer Auslösung der Mine durch die Luft geschleudert wird und seinerseits Gefährdungen für Personal oder Maschinen bedeutet.
  • Vorteilhaft kann die Rampe aus mehreren nebeneinander angeordneten Spundbohlen gebildet sein. Dabei handelt es sich um handelsübliche und preisgünstig erhältliche Bauelemente, die aufgrund ihrer wellen- bzw. rippenartigen Struktur zuverlässig eine Laufbahn mit zwei seitlichen Wangen bilden, in denen das Laufgewicht geführt werden kann.
  • Vorteilhaft kann die Rampe eine Breite von wenigstens zwei Metern aufweisen. Auf diese Weise bildet sie nicht nur eine – deutlich schmalere – Laufbahn für das Laufgewicht, sondern gleichzeitig einen Schutzschild für hinter der Rampe angeordnete Personen oder technische Einrichtungen. Dadurch, dass die Rampe schräg ausgerichtet ist und nicht als vertikale Wand ausgerichtet ist, wird sie dem Explosionsdruck, der sich ausgehend von der Position der Mine im Boden, etwa V-förmig nach oben am stärksten ausbreitet, nur zu einem sehr geringen Maße ausgesetzt, so dass eine optimale Schonung der Vorrichtung sichergestellt ist.
  • Vorteilhaft kann die Rampe schwenkbar ausgestaltet sein, so dass sie gegenüber ihrer schräg stehenden Gebrauchsstellung abgesenkt werden kann, beispielsweise um mit möglichst geringer Bauhöhe transportiert zu werden. Hierzu ist eine Schwenkachse nahe dem unteren Ende der Rampe vorgesehen, um welche die Rampe gegenüber eine Basis verschwenkt werden kann. Diese Schwenkachse kann als Bauteil ausgestaltet sein, also tatsächlich einen Achskörper umfassen, es kann jedoch auch lediglich eine Gleitfläche vorgesehen sein, auf welcher die Rampe gegenüber der Basis abgleiten kann, so dass die Basis mit der Rampe ggf. nur im Abstand von dieser Schwenkachse durch Bauteile miteinander verbunden ist.
  • Vorteilhaft kann eine Teleskopanordnung zwischen der Rampe und der Basis vorgesehen sein, so dass mittels dieser Teleskopanordnung die Rampe gegenüber der Basis flach oder schräg angestellt ausgerichtet werden kann. Bei der Teleskopanordnung kann es sich in an sich bekannter Weise um eine Hydraulikzylinderanordnung handeln.
  • Die vorgeschlagene Vorrichtung, um die Landminen zu zerstören, also zur Explosion zu bringen, kann vorteilhaft an einem Fahrzeug angeordnet sein, so dass sie mit geringem Aufwand und innerhalb kurzer Zeit in Position gebracht werden kann. Die Rampe schafft dabei einen Schutzschild für das Fahrzeug selbst, wobei sie zu diesem Zweck vorteilhaft wenigstens so breit ausgeführt sein kann wie das Fahrzeug selbst.
  • Das Fahrzeug kann vorteilhaft als Anhänger ausgestaltet sein und nicht als selbst fahrendes Fahrzeug. Auf diese Weise kann das Fahrzeug optimal an den Einsatz abseits öffentlicher Straßen und für den vorgesehenen Einsatzzweck angepasst sein, ohne auf Bestimmungen Rücksicht nehmen zu müssen, die beispielsweise die Verwendung als selbst fahrendes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betreffen. Zudem kann die Ausgestaltung des Fahrzeugs als Anhänger eine möglichst preisgünstige Ausgestaltung des Fahrzeugs ermöglichen, da dieses im Vergleich zu einem selbst fahrenden Fahrzeug keinen eigenen Antrieb, keine Fahrerkabine u. dgl. benötigt und dementsprechend erheblich preisgünstiger ausgestaltet werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 eine nicht vorschlagsgemäße Vorrichtung zum Aufspüren von Bodenminen,
  • 2 eine vorschlagsgemäße Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen in Seitenansicht,
  • 3 die Vorrichtung von 2 in Frontalansicht, und
  • 4 ein zweites, nicht vorschlagsgemäßes Beispiel einer Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen in Seitenansicht.
  • In 1 ist mit 1 ein Fahrzeug bezeichnet, welches ein Fahrwerk 2 in Form eines Kettenfahrwerks und einen Aufbau 3 aufweist, wobei der Aufbau 3 die Antriebseinheit und eine geschützte Fahrerkabine aufweist.

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Zerstören von Bodenminen, mit einer schräg ansteigend verlaufenden Rampe (8), die eine Führungsbahn für ein Laufgewicht (12) bildet, und mit einer im Abstand vom unteren Ende der Rampe (8) vorgesehenen Halterung (11) für das Laufgewicht (12), und mit einer an der Halterung (11) vorgesehenen Auslösevorrichtung, die zwischen einer das Laufgewicht (12) in der Halterung (11) haltenden Sperrstellung und einer Freigabestellung beweglich ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampe (8) aus mehreren nebeneinander angeordneten Spundbohlen (16) gebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampe (8) eine Breite von wenigstens 2 m aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Basis (9), gegenüber welcher die Rampe (8) schwenkbar angeordnet ist, wobei die Schwenkachse nahe dem unteren Ende der Rampe (8) vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Teleskopanordnung (10) zwischen der Basis (9) und der Rampe (8) vorgesehen ist, derart, dass der Aufstellwinkel der Rampe (8) gegenüber der Basis (9) durch Betätigung der Teleskopanordnung (10) veränderlich ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Fahrzeug, an dem die Vorrichtung befestigt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampe (8) wenigstens so breit ist wie das Fahrzeug.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug als Anhänger ausgestaltet ist.
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