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DE102008011208B3 - Vibrationsplatte mit geteiltem Riementrieb - Google Patents

Vibrationsplatte mit geteiltem Riementrieb Download PDF

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DE102008011208B3
DE102008011208B3 DE200810011208 DE102008011208A DE102008011208B3 DE 102008011208 B3 DE102008011208 B3 DE 102008011208B3 DE 200810011208 DE200810011208 DE 200810011208 DE 102008011208 A DE102008011208 A DE 102008011208A DE 102008011208 B3 DE102008011208 B3 DE 102008011208B3
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Jochen Hörster
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AMMANN VERDICHTUNG GmbH
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AMMANN VERDICHTUNG GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vibrationsplatte (1) mit einem plattenförmigen Bodenkontaktelement (5), das mittels eines mit dem Bodenkontaktelement (5) verbundenen Schwingungserregers (6) in Schwingungen versetzbar ist, und mit einem über elastische Kopplungselemente (4) mit dem Bodenkontaktelement (5) verbundenen Oberwagen (3), der einen Antriebsmotor (7) für den Schwingungserreger (6) aufweist, wobei der Schwingungserreger (6) über einen Riementrieb von dem Antriebsmotor (7) antreibbar ist. Über die elastischen Kopplungselemente (4) nicht dämpfbare Restschwingungen reduzieren jedoch schnell die Lebensdauer des Riemens. Daher soll ein Riementrieb zum Antrieb des Schwingungserregers (6) so konwischen dem Bodenkontaktelement (5) und dem Oberwagen (3) der Vibrationsplatte (1) hervorgerufenen Beanspruchungen des Riemens erheblich verringert werden. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Riementrieb aus zwei Abschnitten besteht, wobei beide von jeweils einem Abschnitt des Riementriebs definierte Längsachsen jeweils einen Winkel kleiner als 60°, vorzugsweise kleiner als 45°, mit einer durch die Kontaktfläche des Bodenkontaktelements (5) definierten Ebene einschließen.

Description

  • Einleitung
  • Die Erfindung betrifft eine Vibrationsplatte mit einem plattenförmigen Bodenkontaktelement, das mittels eines mit dem Bodenkontaktelement verbundenen Schwingungserregers in Schwingungen versetzbar ist und das eine ebene Kontaktfläche zur Einleitung von Kräften in einen zu verdichtenden Untergrund besitzt, und mit einem über elastische Kopplungselemente mit dem Bodenkontaktelement verbundenen Oberwagen, der einen Antriebsmotor für den Schwingungserreger aufweist, wobei der Schwingungserreger über einen Riementrieb von dem Antriebsmotor antreibbar ist und der Riementrieb aus zwei Abschnitten besteht, wobei beide von jeweils einem Abschnitt des Riementriebs definierte Längsachsen jeweils einen Winkel kleiner als 60°, vorzugsweise kleiner als 45°, mit einer durch die Kontaktfläche des Bodenkontaktelements definierten Ebene einschließen und die zwei Abschnitte jeweils einen eigenständigen Riemen besitzen, wobei beide Riemen auf eine gemeinsame Welle mit zwei Riemenscheiben oder eine Doppelriemenscheibe mit zwei Laufrillen für jeweils einen Riemen wirken.
  • Vibrationsplatten als Bodenverdichtungsgeräte entsprechen schon seit langem dem Stand der Technik. Sie sind in der Regel aus einem Unterwagen, bestehend aus einem Bodenkontaktelement und einem mit dem Bodenkontaktelement fest verbundenen Schwingungserreger, sowie einem Oberwagen, der den Antriebsmotor und die zugehörigen Betriebsmittel enthält und an dem die Deichsel zur Steuerung der Vibrationsplatte befestigt ist, aufgebaut. Um den Oberwagen möglichst ruhig zu halten und damit den Antriebsmotor vor Schäden und die die Vibrationsplatte steuernde Bedienperson vor Gesundheitsgefahren durch die vom Schwingungserreger erzeugten Vibrationen zu bewahren, wird der Oberwagen möglichst vom Unterwagen über Dämpfungselemente schwingungsmäßig entkoppelt.
  • Der Antrieb des Schwingungserregers erfolgt vom Antriebsmotor aus in den meisten Ausführungen über einen Riementrieb, kann aber auch als Kardanwelle oder Kettentrieb ausgeformt sein. Damit die Vibrationsplatte weiterhin kompakt bleibt und aus Stabilitätsgründen eine symmetrische Massenverteilung besitzt, wird der Antriebsmotor in der Regel direkt über dem Schwingungserreger angeordnet, wodurch der Riementrieb senkrecht zwischen Antriebsmo tor und Schwingungserreger verläuft, wie dies zum Beispiel in den Figuren der Druckschrift DE 8223313 U1 dargestellt ist. Der Nachteil einer solchen Anordnung des Riementriebes ist jedoch, dass trotz Dämpfungsmaßnahmen durch die immer noch auftretende Schwingungen zwischen dem Unterwagen und dem Oberwagen der Vibrationsplatte der Riemen in Längsrichtung des Riementriebes einer starken Wechselbeanspruchung von Spannung und Entspannung unterworfen ist, die im Extremfall bei Prellschlägen Relativbewegungen zwischen Unter- und Oberwagen von bis zu 30 mm verursachen können. Dies kann zum einen bei Belastung zu einer hohen Zugspannung auf den Riemen führen, zum anderen bei Entlastung zum Durchrutschen des Riemens auf den Riemenscheiben. In Folge davon unterliegt der Riemen des Riementriebes einem hohen Verschleiß und muss entsprechend oft ausgewechselt werden, was neben erhöhten Materialkosten auch zu kostentreibenden Stillstandzeiten der Vibrationsplatte führt. Auch kann dadurch das Laufverhalten des Schwingungserregers negativ beeinflusst werden, so dass unerwünschte Schwingungsausschläge auftreten können. Da sich der Riementrieb nur auf einer Seite der Vibrationsplatte befindet, werden die Restschwingungen zwischen dem Unter- und dem Oberwagen auf der Seite des Riementriebes behindert, während sie auf der dem Riementrieb gegenüberliegenden Seite der Vibrationsplatte ungehindert auftreten können.
  • Um diese Probleme zu umgehen, sind aus dem Stand der Technik verschiedene technische Lösungen bekannt. Zum einen werden Riemenspanner eingesetzt, die jedoch zumeist konstruktiv aufwendig und dadurch störanfällig sind. Als weitere Lösungsmöglichkeit wird in der Druckschrift DE 8307668 U1 eine Keilriemenscheibe vorgeschlagen, die mit einem zwischen dem Rillenkörper und dem Wellenkörper der Keilriemenscheibe befindlichen Dämpfungselement aus elastischem Material ausgestattet ist. Allerdings wird dadurch nur ein Teil der Restschwingungen zwischen Unter- und Oberwagen kompensiert, und eventuelle durch das Dämpfungselement hervorgerufene Phasenverschiebungen bei den Schwingungsamplituden können dazu führen, dass der Riemen wiederum stark zugbelastet wird, beziehungsweise es zu den oben erwähnten Riemenrutschungen kommt.
  • Weiterhin wird in Druckschrift DE 3206710 A1 eine Vibrationsplatte gezeigt, bei der der Antriebsmotor und der Schwingungserreger in Längsrichtung der Vibrationsplatte übereinander versetzt angeordnet sind und somit die Längsrichtung des Riementriebes mit dem Bodenkontaktelement einen Winkel bildet. Dadurch wirkt auf den Riemen nur noch ein Teil der Relativbewegungen zwischen dem Unter- und dem Oberwagen in Längsrichtung des Riementriebes. Durch diesen versetzten Aufbau geht jedoch die Kompaktheit der Vibrationsplatte verloren, was deren Einsatz in beengten Arbeitsbereichen beeinträchtigt. Zudem ist ein solcher Aufbau auch nur bei 1-Wellen-Erregern sinnvoll, da bei diesen der Schwingungserreger für einen gewünschten Vortrieb in der Regel nicht mittig, sondern im vorderen Teil der Vibrationsplatte untergebracht ist. Bei Mehrwellen-Erregern wird der Schwingungserreger jedoch normalerweise auf einer quer zur Längsrichtung der Vibrationsplatte befindlichen Mittelachse positioniert. Wird hier der Antriebsmotor nach vorne oder hinten versetzt angebracht, geht nicht nur die Kompaktheit der Maschine verloren, sondern auch der Schwerpunkt der Vibrationsplatte wird nach vorn beziehungsweise nach hinten verlagert. Dies erschwert durch die asymmetrische Massenverteilung und damit zusätzlich auftretende Kippneigungen sowie wegen der größeren Baumaße deren Führung.
  • Ferner ist aus der DE 17 77 294 U ein Rüttelverdichter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt, bei dem der Riementrieb aus zwei Abschnitten besteht, deren Längsachsen einen Winkel einschließen. Dabei sind die beiden Drehachsen des ersten Abschnitts fest an den Oberwagen angeschlossen, so dass eine Längenänderung des ersten Abschnitts nicht auftreten kann, wodurch die längs des Riemens auftretenden Kräfte deutlich reduziert sind. Zwischen dem Oberwagen und dem Bodenkontaktelement sind Relativbewegungen möglich, wodurch Längenänderungen im zweiten Abschnitt auftreten, da sich der Abstand zwischen den Drehachsen der diesbezüglichen Riemenscheiben ändert. Diese Längenänderungen verursachen wiederum eine zusätzliche Beanspruchung des zweiten Abschnitts.
  • Die DE 66 10 155 U beschreibt einen Bodenverdichter, dessen Riementrieb wiederum aus zwei Abschnitten gebildet wird, deren Längsachsen einen Winkel einschließen. Der Oberwagen und das Bodenkontaktelement des Bodenverdichters sind in einem Schwinglager gelenkig miteinander verbunden, wobei im Abstand von dem Schwinglager eine die beiden Bauteile koppelnde Feder angeordnet ist. Diese Ausgestaltung bewirkt zwar, dass in beiden Riementrieben keine Längenänderungen auftreten, jedoch können Oberwagen und Bodenkontaktelement auf diese Weise keine zueinander parallelen Schwingungsbewegungen ausführen.
  • Aufgabe
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ausgehend von der DE 17 77 294 U , einen Riementrieb zum Antrieb eines Schwingungserregers einer Vibrationsplatte so zu konstruieren, dass eine parallele Bewegung von Oberwagen und Bodenkontaktelement möglich ist und des weiteren keine Längenänderungen in den beiden Abschnitten des Riementriebs auftreten.
  • Lösung
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die zwei Riemenscheiben oder die Doppelriemenscheibe an zwei Schwenkarmen drehbar gelagert sind oder ist, von denen einer um eine Drehachse einer Riemenscheibe des Antriebsmotors und ein anderer um eine Drehachse einer Riemenscheibe des Schwingungserregers schwenkbar ist, wobei die Schwenkarme gelenkig um die Drehachse der zwei Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe gelagert sind. Sind die beiden Riementriebabschnitte nicht vertikal zum Bodenkontaktelement angeordnet, sondern bilden mit der durch das Bodenkontaktelement aufgespannten Ebene einen Winkel, so sind die Riemendehnungen und damit die Größe der längs des Riemens auftretenden Kräfte entsprechend der Größe des Winkels reduziert. Je kleiner also der Winkel der Riementriebabschnitte bezüglich der durch das Bodenkontaktelement definierten Ebene ist, desto geringer fällt im Betrieb die Belastung für den Riemen selbst aus. Dadurch können die Wartungsintervalle vergrößert und die Instandhaltungskosten gesenkt werden. Die Zweiteilung des Riementriebes bewirkt zudem, dass zusätzliche Möglichkeiten bezüglich der Auswahl der Winkelgröße beziehungsweise der Riemenspannung existieren.
  • Durch die Verwendung von zwei getrennten Riemen, die über eine gemeinsame Welle miteinander verbunden sind, ergibt sich die Möglichkeit, die zwischen dem Unter- und dem Oberwagen auftretenden Schwingungen zu kompensieren, ohne dass die Riemen in Längsrichtung des Riementriebes von den Schwingungen überhaupt betroffen sind. Wird die gemeinsame Welle zum Beispiel am Unterwagen oder alternativ am Oberwagen starr befestigt, so wird einer der Riemen gar nicht zugbelastet, während aufgrund der Laufwegverlängerung seitens dieses ersten Riemens der andere Riemen mit dem Bodenkontaktelement einen extrem flachen Winkel bilden kann, und so nur eine sehr geringe Zugbelastung erfährt.
  • Durch die erfindungsgemäße drehbare Lagerung der zwei Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe an zwei Schwenkarmen können die zwei Riemenscheiben oder die Doppelriemenscheibe gehaltert werden, ohne am Unter- beziehungsweise Oberwagen direkt befestigt zu sein. Ist diese Halterung zudem gelenkig ausgestaltet, so werden die zwei Riemenscheiben oder die Doppelriemenscheibe über die Schwenkarme in Längsrichtung der beiden Teilriementriebe fixiert, sind aber gleichzeitig durch ihre Beweglichkeit in Richtung der Relativschwingungen zwischen dem Unter- und Oberwagen der Vibrationsplatte von diesen Schwingungen entkoppelt.
  • Um eine möglichst kompakte Bauform dieses geteilten Riementriebes zu erhalten, ist in einer speziellen Ausführungsform vorgesehen, dass mindestens ein Schwenkarm im Bereich der Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe eine Kröpfung aufweist. Vorzugsweise sollen jedoch beide Schwenkarme eine solche Kröpfung aufweisen, so dass sich die beiden Schwenkarme – in eine Richtung senkrecht zu der durch die Kontaktfläche des Bodenkontaktelements definierten Ebene betrachtet – im Bereich ihrer entgegengesetzt geneigten Kröpfungen kreuzen, wodurch eine besonders kompakte und stabile Bauform erreicht wird. Da die zwei Riemenscheiben oder die Doppelriemenscheibe vorzugsweise weder am Unterwagen noch am Oberwagen befestigt sind, können mit dieser konstruktiven Lösung insbesondere auch Schwingungen und Stöße, die seitlich auf den Riementrieb wirken, abgefangen werden.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Schwenkarme mit jeweils einer Längsnut versehen sind, die jeweils unter einem Winkel zur Längsachse des zugeordneten Riementriebs verläuft, wobei die Drehachse der beiden Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe durch den Schnittpunkt der Längsachsen der Längsnuten verläuft. Zudem sollte die Position der Drehachsen der zwei Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe in Richtung der Längsachse der Längsnut mittels eines Gewindebolzens verstellbar sein. Zusammen dient dies der Einstellung der Riemenspannung und damit einem gleichmäßigem und verschleißoptimierten Antrieb des Schwingungserregers. Zudem kann hierdurch auch eine immer mit der Zeit auftretende Riemendehnung ausgeglichen werden, so dass die Riemen über einen längeren Zeitraum benutzt werden können.
  • Ausführungsbeispiel
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels für einen erfindungsgemäßen Riementrieb einer Vibrationsplatte dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1: einen vertikalen Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Vibrationsplatte mit Sicht auf eine geteilte Halterung für einen Riementrieb,
  • 2: eine Seitenansicht der Halterung für den Riementrieb gemäß 1,
  • 3: einen Schnitt durch einen oberen, vom Motor kommenden Schwenkarm der Riementriebhalterung gemäß 2 und
  • 4: einen Schnitt durch einen unteren, zum Schwingungserreger führenden Schwenkarm der Riementriebhalterung gemäß 2.
  • In 1 ist eine Vibrationsplatte 1 mit einem Unterwagen 2 und einem von dem Unterwagen mittels elastischer Kopplungselemente 4 schwingungsmäßig abgekoppelten Oberwagen 3 dargestellt. Der Unterwagen 2 besteht aus einem Bodenkontaktelement 5 und einem darauf fest installierten Schwingungserreger 6, wobei letzterer über einen Riementrieb von einem auf dem Oberwagen 3 positionierten Antriebsmotor 7 angetrieben wird. Die nicht dargestellten Riemen des Riementriebs werden von einer gelenkig aufgebauten Halterung 8 geführt, die in 2 gesondert veranschaulicht wird.
  • Diese gelenkige Halterung 8 besteht aus einem oberen Schwenkarm 9 und einem unterem Schwenkarm 10, die miteinander einen Winkel bilden, in dessen Scheitel die beiden Schwenkarme 9 und 10 mit je einem ihrer Enden über eine Welle 11 gelenkig miteinander verbunden sind (siehe auch 3 bzw. 4). An den dem Winkelscheitel entgegengesetzten Enden der Schwenkarme 9 und 10 befinden sich Aufnahmen 12 und 13 für Riemenscheiben 14 und 15, und zwar am oberen Schwenkarm 9 eine Aufnahme 12 für eine Riemenscheibe 14, die über eine Welle 16 lösbar mit dem Antriebsmotor 7 verbunden ist, und am unteren Schwenkarm 10 eine Aufnahme 13 für eine Riemenscheibe 15, die lösbar mit einer Welle 17 des Schwingungserregers 6 gekoppelt ist. Die schalen- oder ringförmigen Aufnahmen 12, 13 für die Riemenscheiben 14, 15 sind dabei an ihrem Umfang in sich nicht geschlossen, sondern besitzen jeweils einen Schlitz 18, der mittels einer Feststellschraube 19 federnd zusammengezogen werden kann. Durch die damit verbundene Verkleinerung des jeweiligen Aufnahmeradius' werden die über Wälzlager 20 mit tonnenförmigen Wälzkörpern gelagerten Riemenscheiben 14, 15 in den Aufnahmen 12, 13 rotierbar fixiert. Dies ermöglicht im Falle der Wartung oder einer Reparatur einen leichten und schnellen Ausbau und anschließendem Wiedereinbau der Halterung 8.
  • Die Riemenscheiben 14, 15 für den Antriebsmotor und für den Schwingungserreger besitzen auf ihrem äußeren Rand je eine keilförmige Laufrille 21, in der die beiden Riemen des Riementriebes geführt werden. Als Zwischenlager und zur Übertragung der Motorkraft von einem Riemen auf den anderen dient eine Doppelriemenscheibe 22, die zwischen den beiden Schwenkarmen 9, 10 auf der Welle 11 im Scheitel des durch die beiden Schwenkarme 9, 10 gebildeten Winkels sitzt und auf dieser Welle 11 mittels Zylinderrollenlager 23 gelagert ist. Auf dem äußerem Rand dieser Doppelriemenscheibe 22 sind zwei keilförmige Laufrillen 24 nebeneinander angebracht, von denen je eine mit einer der Laufrillen 21 fluchtet, die sich auf dem äußeren Rand der beiden Riemenscheiben 14, 15 für den Antriebsmotor 7 beziehungsweise für den Schwingungserreger 6 befinden.
  • Für eine möglichst schmale und kompakte Bauform der Halterung 8 besitzen der obere Schwenkarm 9 und der untere Schwenkarm 10 jeweils auf circa der halben Armlänge eine Kröpfung 25, die so verläuft, dass sich – von einer Position oberhalb der Halterung aus betrachtet – die beiden Schwenkarme 9, 10 im Bereich dieser Kröpfungen 25 kreuzen. Diese Kröpfungen 25 bewirken zudem eine seitliche Versteifung der Halterung 8, so dass Verformungen in Richtungen senkrecht zu der durch die beiden Schwenkarme 9, 10 aufgespannten Ebene vermieden werden können.
  • Die Schwenkarme 9, 10 besitzen an ihren Enden im Bereich der Doppelriemenscheibe 22 jeweils eine Längsnut 26, deren Längsachsen sich in der Drehachse der Welle 11 der Doppelriemenscheibe 22 kreuzen, und in denen die Welle 11 der Doppelriemenscheibe 22 drehbar gelagert ist. Die drehbare Lagerung gewährleistet, dass sich die Schwenkarme 9, 10 an dieser Stelle zueinander und um die Drehachse der Doppelriemenscheibe 22 herum gelenkig bewegen können. Dabei sind die Längsachsen der Längsnuten 26 zudem so angeordnet, dass sie zueinander einen Winkel bilden, der genauso groß ist, wie der Winkel zwischen den beiden Schwenkarmen 9, 10, und dass die Winkelhalbierende des Winkels zwischen den Längsachsen der Längsnuten 26 auf der Längsachse des oberen Schwenkarms 9 zu liegen kommt.
  • Längs der Längsachsen der Längsnuten 26 sind aus Richtung der Schwenkarme 9, 10 kommend Gewindebolzen 27 angebracht, die mit ihren Stirnseiten auf die Welle 11 der Doppelriemenscheibe 22 einwirken. Damit kann die Welle 11 der Doppelriemenscheibe 22 entlang der Längsachse der Längsnuten 26 verschoben werden, was zum einen ein Ausrichten der Doppelriemenscheibe 22 in der Art und Weise erlaubt, dass die Laufrillen 24 der Doppelriemenscheibe 22 exakt mit den Laufrillen 21 der Riemenscheiben 14, 15 des Antriebsmotors 7 und des Schwingungserregers 6 fluchten, zum anderen es aber auch gestattet, die Riemen fortwährend unter Spannung zu halten und eventuelle, mit der Zeit auftretende Längsdehnungen der Riemen auszugleichen. Sollten Wartungsarbeiten oder Reparaturen anstehen, so kann mittels dieser Gewindebolzen 27 die Spannung von den Riemen genommen und diese dann entfernt werden.
  • Im Vergleich mit aus dem Stand der Technik her bekannten Riementrieben bietet ein wie oben beschriebener, geteilter, gelenkiger Riementrieb den Vorteil, dass die trotz der elastischen Kopplungselemente 4 immer noch vorhandenen Restschwingungen zwischen dem Unterwagen 2 und dem Oberwagen 3 einer Vibrationsplatte 1 oder auftretende Prellschläge nicht mehr auf den Riemen des Riementriebes übertragen werden. Durch die damit erhöhte Lebensdauer des Riemens werden nicht nur Wartungs- und Reparaturkosten vermindert, sondern auch die damit verbundenen kostentreibenden Stillstandzeiten der Vibrationsplatte 1 gesenkt.
  • 1
    Vibrationsplatte
    2
    Unterwagen
    3
    Oberwagen
    4
    Kopplungselement
    5
    Bodenkontaktelement
    6
    Schwingungserreger
    7
    Antriebsmotor
    8
    Halterung
    9
    Schwenkarm
    10
    Schwenkarm
    11
    Welle
    12
    Aufnahme
    13
    Aufnahme
    14
    Riemenscheibe
    15
    Riemenscheibe
    16
    Welle
    17
    Welle
    18
    Schlitz
    19
    Feststellschraube
    20
    Wälzlager
    21
    Laufrille
    22
    Doppelriemenscheibe
    23
    Zylinderrollenlager
    24
    Laufrille
    25
    Kröpfung
    26
    Längsnut
    27
    Gewindebolzen

Claims (5)

  1. Vibrationsplatte (1) mit einem plattenförmigen Bodenkontaktelement (5), das mittels eines mit dem Bodenkontaktelement (5) verbundenen Schwingungserregers (6) in Schwingungen versetzbar ist und eine ebene Kontaktfläche zur Einleitung von Kräften in einen zu verdichtenden Untergrund besitzt, und mit einem über elastische Kopplungselemente (4) mit dem Bodenkontaktelement verbundenen Oberwagen (3), der einen Antriebsmotor (7) für den Schwingungserreger (6) aufweist, wobei der Schwingungserreger (6) über einen Riementrieb von dem Antriebsmotor (7) antreibbar ist und der Riementrieb aus zwei Abschnitten besteht, wobei beide von jeweils einem Abschnitt des Riementriebs definierte Längsachsen jeweils einen Winkel kleiner als 60°, vorzugsweise kleiner als 45°, mit einer durch die Kontaktfläche des Bodenkontaktelements (5) definierten Ebene einschließen und die zwei Abschnitte jeweils einen eigenständigen Riemen besitzen, wobei beide Riemen auf eine gemeinsame Welle (11) mit zwei Riemenscheiben oder eine Doppelriemenscheibe (22) mit zwei Laufrillen (24) für jeweils einen Riemen wirken, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Riemenscheiben oder die Doppelriemenscheibe (22) an zwei Schwenkarmen (9, 10) drehbar gelagert sind oder ist, von denen einer um eine Drehachse einer Riemenscheibe (14) des Antriebsmotors (7) und ein anderer um eine Drehachse einer Riemenscheibe (15) des Schwingungserregers (6) schwenkbar ist, wobei die Schwenkarme (9, 10) gelenkig um die Drehachse der zwei Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe (22) gelagert sind.
  2. Vibrationsplatte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schwenkarm (9, 10) im Bereich der Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe (22) eine Kröpfung (25) aufweist.
  3. Vibrationsplatte (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Schwenkarme (9, 10) – in eine Richtung senkrecht zu der durch die Kontaktfläche des Bodenkontaktelements definierten Ebene betrachtet – im Bereich ihrer entgegengesetzt geneigten Kröpfungen (25) kreuzen.
  4. Vibrationsplatte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkarme (9, 10) mit jeweils einer Längsnut (26), die jeweils unter einem Winkel zu der Längsachse des zugeordneten Riementriebs verläuft, versehen sind, wobei die Drehachse der beiden Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe (22) durch den Schnittpunkt der Längsachsen der Längsnuten (26) verläuft.
  5. Vibrationsplatte (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Position der Drehachsen der zwei Riemenscheiben oder der Doppelriemenscheibe (22) mittels eines Gewindebolzens (27) in Richtung der Längsachse der Längsnut (26) verstellbar ist.
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