-
Die Erfindung betrifft ein quaderförmiges Koffergehäuse gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 für eine Schweißdrahtspule oder für eine Elekronikeinrichtung.
-
Ein derartiges quaderförmiges Koffergehäuse ist aus der
DE 75 28 226 U1 bekannt. Bei diesem bekannten Koffergehäuse sind zwar die vier Seitenteile mit den vier Eckteilen durch Steckverbindungen zusammengebaut, das Bodenteil und das Deckelteil sind bei diesem Koffergehäuse jedoch mit den Eckteilen verschraubt. Dabei liegen das Bodenteil und das Deckelteil an den Eckteilen und an den Seitenteilen ebenflächig an und werden mittels der Befestigungsschrauben festgeschraubt.
-
-
Aus der
DE 10 06 255 B ist eine Bereitschafts-Tasche für Fotoapparate bekannt. Diese Bereitschafts-Tasche kann eine Seitenwand und einen Metallboden aufweisen. Der Metallboden ist entlang seines Umfangsrandes mit einer umgekehrt U-förmigen Abbiegung ausgebildet. Ein U-förmiger Rahmen greift mit einem Innenschenkel in die U-förmige Abbiegung des Metallbodens ein. Ein Außenschenkel des U-förmigen Rahmens bildet mit dem Außenschenkel der Abbiegung eine Nut, in welche die Seitenwand mit ihrem Unterrand eingesteckt ist.
-
Aus der
DE 198 56 532 A1 ist ein wasserdicht verschließbarer Behälter mit einem Deckel bekannt, der mit dem Behälter hermetisch dicht verschraubbar ist. Der Behälter ist oberseitig mit einer Nut für eine Dichtung ausgebildet. Der Deckel ist unterseitig mit einem Deckelrand ausgebildet, der in die Nut hineinsteht und der gegen die Dichtung drückt.
-
Aus der
DE 1 812 666 U ist ein Koffergehäuse bekannt, bei welchem ein Deckelteil einfach ebenflächig mit einem umlaufenden und nach unten orientierten z-förmigen Flanschrand ausgebildet ist, der gegen eine Dichtung drückt.
-
Die
DE 41 32 267 A1 offenbart einen Kennzeichenverstärker, der eine Grundplatte und eine Abdeckleiste aufweist, die mittels Verbindungsstegen am Kennzeichenverstärker loslösbar angebracht ist. Durch Abknicken der Verbindungsstege kann die Abdeckleiste vom Kennzeichenverstärker abgetrennt werden. An der Grundplatte sind Fixierschlüssel abknickbar angebracht, die ein Kopfteil und ein Fußteil aufweisen, die miteinander materialeinstückig ausgebildet sind und somit eine integrale Einheit bilden.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Koffergehäuse der oben genannten Art zu schaffen, das schnell zu öffnen und schnell zu schließen ist, bei dem einzelne Elemente des zusammengesetzten Koffergehäuses beliebig auswechselbar sind, und das verschlossene Koffergehäuse durch das Anbringen von Einsteckschlitzen und Einsteckrippen sowohl in Richtung des Bodenteils als auch in Richtung des Deckelteils eine hohe Stabilität aufweist.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1. Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Koffergehäuses sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
-
Bei dem erfindungsgemäßen quaderförmigen Koffergehäuse können das Bodenteil, die vier Seitenteile, die vier Eckteile und das Deckelteil aus gleichfarbigem Kunststoffmaterial oder aus unterschiedlich farbigen Kunststoffmaterialien bestehen. Damit sind wunschgemäß besondere optische Wirkungen erzielbar, um eine Firmen-Identität zu bewirken.
-
Erfindungsgemäß ist das Bodenteil entlang seines Umfangsrandes ober- d. h. innenseitig mit einer umlaufenden Außenrippe und einer umlaufenden Innenrippe ausgebildet ist, die eine umlaufende Bodenrinne begrenzen, und sind die Seitenteile und die Eckteile bodenseitig jeweils mit einer in die Bodenrinne einsteckbaren Einsteckrippe ausgebildet. Die Eckteile sind mit dem Bodenteil vorzugsweise verschraubt.
-
Bei der Ausbildung des erfindungsgemäßen Koffergehäuses wird wie folgt vorgegangen: In einem ersten Arbeitsschritt werden die Seitenteile mit den Eckteilen zusammengesteckt. Zu diesem Zwecke werden die Seitenteile mit den Eckteilen durch die Steckverbindungen von der Bodenseite her zusammengesteckt. Anschließend wird das Gebilde aus den Seitenteilen und den Eckteilen mit dem Bodenteil zusammengebaut, d. h. zusammengesteckt, indem die bodenseitigen Einsteckrippen der Seitenteile und der Eckteile in die umlaufende Bodenrinne des Bodenteiles eingesteckt werden. Danach wird das besagte Gebilde mit dem Bodenteil verschraubt.
-
Die Eckteile sind erfindungsgemäß mit bodenseitig offenen und deckelseitig abgeschlossenen Einsteckschlitzen und die Seitenteile sind mit in die bodenseitig offenen Einsteckschlitze von unten her einsteckbaren Einsteckrippen ausgebildet. Hierdurch ist es einfach möglich, die Seitenteile von der Bodenseite her derartig zusammen zu stecken, dass sich ein ebenes Ring- d. h. Mantelgebilde ergibt.
-
Erfindungsgemäß sind die Eckteile und die Seitenteile deckelseitig mit Einsteckschlitzen und das Deckelteil entlang seines Randes mit einer umlaufenden Einsteckrippe ausgebildet, so dass es einfach und zeitsparend möglich ist, die einzelnen Teile zum quaderförmigen Koffergehäuse zusammenzustecken, d. h. zusammenzubauen.
-
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das Deckelteil an seinen vier Ecken jeweils mit einer Vertiefung ausgebildet ist, die zur Aufnahme eines Kopfteiles eines zugehörigen Befestigungselementes vorgesehen ist.
-
Erfindungsgemäß weist das Befestigungselement ein Kopfteil und ein Fußteil auf, wobei das Fußteil des jeweiligen Befestigungselementes ist mit einem Fixierschlüsselbart und das zugehörige Eckteil deckelseitig mit einem Schlüsselloch ausgebildet ist, wodurch das Befestigungselement zwischen einer mit dem zugehörigen Eckteil fest verbundenen Deckelbefestigungsstellung und einer Deckelfreigabestellung hin und her verstellbar ist. Das Kopfteil und das Fußteil sind miteinander verdrehfest verbunden, wobei zwischen dem Kopf- und dem Fußteil das Deckelteil vorgesehen ist. Das Kopfteil und das Fußteil werden voneinander getrennt hergestellt. Das Fußteil wird dann an der Innenseite des Deckelteils und das Kopfteil wird an der Außenseite des Deckelteils, d. h. in der Vertiefung an der jeweiligen Ecke des Deckelteils positioniert. Anschließend wird das Kopfteil mit dem Fußteil vorzugsweise verschraubt, so dass das Deckelteil zwischen dem Kopfteil und dem Fußteil angeordnet und das Befestigungselement in Bezug zum Deckelteil axial unbeweglich verdrehbar angeordnet ist.
-
Erfindungsgemäß kann das Kopfteil des jeweiligen Befestigungselementes mit einer Drehgriffrippe oder mit einem Werkzeugschlitz ausgebildet sein. Anstelle eines Werkzeugschlitzes kann das Kopfteil des jeweiligen Befestigungselementes bspw. auch mit einem Imbus-Sackloch ausgebildet sein.
-
Das Kopfteil kann zylindrisch oder kegelstumpfförmig gestaltet sein.
-
Das Schlüsselloch ist mit seiner lichten Randkontur zweckmäßigerweise an die Querschnittskontur des Fixierschlüsselbartes angepaßt.
-
Das Schlüsselloch bestimmt die Deckelfreigabestellung des jeweiligen Befestigungselementes. Um die Deckelbefestigungsstellung des jeweiligen, am Deckelteil unverlierbar angebrachten Befestigungselementes zu definieren, kann das jeweilige Eckteil an der Innenseite, an das Schlüsselloch angrenzend, mit einer Anschlagvertiefung für den Fixierschlüsselbart ausgebildet sein. Zur Definition der Deckelbefestigungsstellung kann das jeweilige Befestigungselement mit federnden Rastlaschen mit Rastnoppen ausgebildet sein, die in Rastaussparungen einrastbar sind, die an der Innenseite des Deckelteiles ausgebildet sind.
-
Bei dem erfindungsgemäßen quaderförmigen Koffergehäuse kann das Bodenteil entlang eines Teilkreises gleichmäßig beabstandet mit Löchern für eine Bremsnabe einer Schweißdrahtspule ausgebildet sein. Dieser Teilkreis ist vorzugsweise im Zentrum des Bodenteils vorgesehen.
-
Desgleichen ist es möglich, dass ein Seitenteil mit einem Schweißdraht-Auslaßloch ausgebildet ist, und dass an der Innenseite dieses Seitenteiles, dem Schweißdraht-Auslaßloch zugeordnet, ein Schweißdraht-Führungselement vorgesehen ist. Das Schweißdraht-Führungselement kann mit sich paarweise rechtwinkelig gegenüberliegenden, sich konvex zum Schweißdraht-Auslaßloch hin verjüngenden und einen viereckigen Trichter bildenden Schweißdraht-Führungsflächen ausgebildet sein. Mit Hilfe des Schweißdraht-Führungselementes wird der von einer im quaderförmigen Koffergehäuse angeordneten Schweißdrahtspule abgewickelte Schweißdraht jederzeit geeignet geführt, so dass optimale Ausgabeeigenschaften für den Schweißdraht gegeben sind.
-
Bei dem erfindungsgemäßen quaderförmigen Koffergehäuse können an mindestens einem Seitenteil Anschlußbuchsen für eine im quaderförmigen Koffergehäuse befindliche Elektronikeinrichtung vorgesehen sein. Desgleichen ist es möglich, dass das Bodenteil innenseitig mit Lagerzapfen für mindestens eine Schaltungs-Platine einer Elektronikeinrichtung ausgebildet ist. An einem Seitenteil des Koffergehäuses kann auch eine Abzieheinrichtung vorgesehen sein, die zum Herausziehen von auf einer Schweißdrahtspule aufgewickeltem Schweißdraht aus dem Koffergehäuse vorgesehen ist.
-
Um das erfindungsgemäße quaderförmige Koffergehäuse problemlos handhaben und transportieren zu können, kann an einem Seitenteil des Koffergehäuses ein Handgriff vorgesehen sein. Der Handgriff kann am zugehörigen Seitenteil materialeinstückig ausgebildet oder bspw. festgeschraubt sein.
-
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen quaderförmigen Koffergehäuses bzw. seiner wesentlichen Einzelheiten.
-
Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer Ausbildung des quaderförmigen Koffergehäuses in Blickrichtung von schräg oben,
-
2 einen Schnitt durch das Koffergehäuses,
-
3 eine perspektivische Ansicht des Koffergehäuses, wobei das Deckelteil beabstandet gezeichnet ist,
-
4 eine perspektivische Ansicht des Koffergehäuses mit einer Schweißdrahtspule – ohne Deckelteil,
-
5 eine perspektivische Ansicht des Bodenteils in Blickrichtung von schräg oben,
-
6 eine perspektivische Ansicht eines Eckteiles in Blickrichtung von schräg oben,
-
7 eine perspektivische Ansicht eines Eckteils in Blickrichtung von schräg unten,
-
8 eine perspektivische Ansicht eines Eckteils in einer anderen Ansicht von schräg unten,
-
9 eine perspektivische Ansicht eines Seitenteiles,
-
10 eine perspektivische Ansicht des Deckelteils in Blickrichtung von schräg unten,
-
11 eine perspektivische Ansicht eines Schweißdraht-Führungselementes,
-
12 eine perspektivische Ansicht eines Befestigungselementes für das Deckelteil des Koffergehäuses,
-
13 eine perspektivische Ansicht eines Fußteiles eines Befestigungselementes,
-
14 eine perspektivische Ansicht eines Kopfteiles eines Befestigungselementes,
-
15 eine perspektivische Ansicht des Kopfteiles gemäß 14 in Blickrichtung von schräg oben, und
-
16 einen Schnitt durch zwei miteinander verbundene quaderförmige Koffergehäuse, wobei das eine Koffergehäuse für eine Schweißdrahtspule und das andere Koffergehäuse für eine Elektronikeinrichtung vorgesehen ist.
-
1 zeigt eine Ausführungsform des quaderförmigen Koffergehäuses 10, das für eine Schweißdrahtspule oder für eine Elektronikeinrichtung vorgesehen ist. Das Koffergehäuse 10 weist ein Bodenteil 12, ein Deckelteil 14 und zwischen diesen vier Seitenteile 16 und vier Eckteile 18 auf.
-
Das Deckelteil 14 ist an seinen vier Ecken jeweils mit einer Vertiefung 20 für ein Befestigungselement 22 ausgebildet. Die am Deckelelement 14 unverlierbar angebrachten Befestigungselemente 22 dienen zum Befestigen des Deckelteiles 14.
-
2 verdeutlicht geschnitten einen Abschnitt des quaderförmigen Koffergehäuses 10. Das Bodenteil 12 ist entlang seines Umfangsrandes oberseitig mit einer umlaufenden Außenrippe 24 und mit einer umlaufenden Innenrippe 26 ausgebildet, die eine umlaufende Bodenrinne 28 begrenzen. Die Seitenteile 16 (siehe 9) sind bodenseitig jeweils mit einer Einsteckrippe 30 und die Eckteile 18 (siehe die 7 und 8) sind bodenseitig jeweils mit einer Einsteckrippe 32 ausgebildet, mit welchen sie in die umlaufende Bodenrinne 28 des Bodenteils 12 einsteckbar bzw. Eingesteckt sind.
-
Wie aus den 6, 7 und 8 ersichtlich ist, sind die Eckteile 18 jeweils mit bodenseitig offenen und deckelseitig abgeschlossenen Einsteckschlitzen 34 und die Seitenteile (siehe 9) mit in die Einsteckschlitze 34 einsteckbaren Seitenrippen 36 ausgebildet. Die Einsteckschlitze 34 und die daran formmäßig angepaßten Seitenrippen 36 sind bspw. mit einem Schwalbenschwanzprofil ausgebildet.
-
Beim Zusammenbau des quaderförmigen Koffergehäuses 10 werden in einem ersten Arbeitsschritt die Seitenteile 16 mit den Eckteilen 18 zusammengebaut. Zu diesem Zwecke werden die Seitenrippen 36 der Seitenteile 16 von der Bodenseite her in die unterseitig offenen Einsteckschlitze 34 der Eckteile 18 eingesteckt und somit die Seitenteile 16 mit den Eckteilen 18 zusammengesteckt, so dass sich ein ebenes Ring- bzw. Mantelgebilde ergibt. Anschließend wird dieses Ring- bzw. Mantelgebilde mit dem Bodenteil 12 zusammengebaut, indem das genannte Ring- bzw. Mantelgebilde mit seinen bodenseitigen Einsteckrippen 32, 36 in die Bodenrinne 28 des Bodenteiles 12 eingesteckt und mit dem Bodenteil 12 zu einem Schalengebilde fest verbunden wird. Diese feste Verbindung erfolgt mittels Schrauben 38 (siehe 2), die in Sacklocher 40 eingeschraubt werden, die in den Eckteilen 18 unterseitig ausgebildet sind.
-
Zur spritzwassergeschützten Ausbildung des genannten Schalengebildes sind die Eckteile 18 außenseitig jeweils mit einem Kragen 42 (siehe 2) und die Seitenteile 16 außenseitig jeweils mit einem Kragen 44 (siehe 9) ausgebildet.
-
Die Seitenteile 16 sind oberseitig mit Einsteckschlitzen 46 und die Eckteile 18 sind oberseitig mit Einsteckschlitzen 48 ausgebildet. Die Einsteckschlitze 46 und 48 dienen zur Aufnahme eines um das Deckelteil 14 randseitig umlaufenden Bundes 50 (siehe 2). Vom Bund 50 steht außenseitig umlaufend ein Kragen 52 weg, um auch deckelseitig einen Spritzwasserschutz zu gewährleisten.
-
Wie aus 2 ersichtlich ist, besteht das jeweilige Befestigungselement 22 aus einem Kopfteil 54 und einem Fußteil 56, die miteinander mittels einer Schraube 58 verdrehfest verbunden sind. Dabei ist das Kopfteil 54 an der Außenseite und das Fußteil 56 an der Innenseite des Deckelteiles 14 vorgesehen. Das Deckelteil 14 ist also zwischen dem Kopfteil 54 und dem Fußteil 56 des jeweiligen Befestigungselementes 22 angeordnet.
-
Das Kopfteil 54 des jeweiligen Befestigungselementes 22 kann mit einer Drehgriffrippe 60 (siehe bspw. 1) oder mit einem Werkzeugschlitz 62 (siehe bspw. 1) ausgebildet sein.
-
Wie aus den 12 und 13 ersichtlich ist, ist das Fußteil 56 des jeweiligen Befestigungselementes 22 mit einem Fixierschlüsselbart 64 ausgebildet. Das jeweilige Eckteil 18 des quaderförmigen Koffergehäuses 10 ist deckelseitig mit einem an den Fixierschlüsselbart 64 formmäßig angepaßten Schlüsselloch 66 (siehe bspw. 6) ausgebildet. Wie aus 8 ersichtlich ist, ist das jeweilige Eckteil 18 an der Innenseite des Schlüsselloches 66 mit einer Anschlagvertiefung 68 für den Fixierschlüsselbart 64 ausgebildet, um die Deckelbefestigungsstellung des Befestigungselementes 22 zu definieren. Zur Definition der Deckelbefestigungsstellung ist das jeweilige Befestigungselement 22 an seinem Fußteil 56 mit federnden Rastlaschen 70 (siehe 12) ausgebildet, die mit Rastnoppen 72 versehen sind. In der Deckelbefestigungsstellung rasten die Rastnoppen 72 in Rastausnehmungen ein, die an der Innenseite des Deckelteiles 14 in der Nachbarschaft des Schlüsselloches 66 ausgebildet sind.
-
Das Bodenteil 12 ist entlang eines Teilkreises 74 (siehe 5) gleichmäßig verteilt mit Löchern 76 für eine Bremsnabe 78 (siehe 3) einer Schweißdrahtspule 80 (siehe 4) ausgebildet.
-
-
Eines der Seitenteile 16 des quaderförmigen Koffergehäuses 10 ist mit einem Schweißdraht-Auslaßloch 82 (siehe 3) ausgebildet. An der Innenseite dieses Seitenteiles 16 ist ein Schweißdraht-Führungselement 84 (siehe 4) angebracht, das dem Schweißdraht-Auslaßloch 82 zugeordnet, d. h. mit diesem deckungsgleich angeordnet ist. In 11 ist eine Ausbildung des Schweißdraht-Führungselementes 84 vergrößert gezeichnet. Das Schweißdraht-Führungselement 84 ist mit sich paarweise rechtwinkelig gegenüberliegenden, einen viereckigen Trichter 86 bildenden Schweißdraht-Führungsflächen 88, 90 ausgebildet. Die Schweißdraht-Führungsflächen 88, 90 sind zum Schweißdraht-Auslaßloch 82 hin konvex verjüngt.
-
Das Schweißdraht-Führungselement 84 ist an der Innenseite des entsprechenden Seitenteiles 16 mittels Schrauben 90 (siehe 3) befestigt.
-
Das Bodenteil 12 ist innenseitig mit Lagerzapfen 92, 94 (siehe 5) ausgebildet, die für mindestens eine nicht dargestellte Schaltungsplatine einer Elektronikeinrichtung vorgesehen sind.
-
Wie aus den 3 und 4 ersichtlich ist, ist das Koffergehäuse 10 mit einem Handgriff 96 versehen. Mit Hilfe des Handgriffes 96, der an einem Seitenteil 16 festgeschraubt ist, ist das Koffergehäuse 10 einfach handhabbar und transportierbar.
-
16 zeigt zwei miteinander zu einer Einheit verbundene quaderförmige Koffergehäuse 10, wobei das eine Koffergehäuse 10 für eine Schweißdrahtspule und das andere Koffergehäuse für eine Elekronikeinrichtung vorgesehen ist. An dem für eine Schweißdrahtspule vorgesehene Koffergehäuse 10 ist eine Spulendraht-Abzieheinrichtung 98 befestigt. Die Spulendraht-Abzieheinrichtung 98 ist dem Schweißdraht-Auslaßloch 82 (siehe 3) zugeordnet.
-
Zur Verbindung der beiden Koffergehäuse 10 sind deren Bodenteile 12 jeweils mit durchstechbaren Sacklöchern 100 ausgebildet. In die Sacklöcher des einen Bodenteils 12 werden vor dem Zusammenbau der Koffergehäuse 10 nicht dargestellte Sechskantmuttern eingesetzt. Durch die Sacklöcher 100 des Bodenteils 12 des anderen Koffergehäuses 10 werden Schrauben durchgesteckt und durch die Sechskantmuttern durchgeschraubt, um die beiden Bodenteile 12 und somit die beiden Koffergehäuse 10 miteinander fest zu verbinden.
-
Gleiche Einzelheiten sind in den 1 bis 16 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, so dass es sich erübrigt, alle Einzelheiten jeweils detailliert zu beschreiben.
-
Bezugszeichenliste
-
- 10
- quaderförmiges Koffergehäuse
- 12
- Bodenteil (von 10)
- 14
- Deckelteil (von 10)
- 16
- Seitenteile (von 10 zwischen 12 und 14)
- 18
- Eckteile (von 10 zwischen 12 und 14)
- 20
- Vertiefungen (von 14)
- 22
- Befestigungselement (bei 20 an 14)
- 24
- Außenrippe (von 12)
- 26
- Innenrippe (von 12)
- 28
- Bodenrinne (zwischen 24 und 26 für 30, 32)
- 30
- Einsteckrippe (von 16)
- 32
- Einsteckrippe (von 18)
- 34
- Einsteckschlitz (in 18)
- 36
- Seitenrippen (an 16)
- 38
- Schraube
- 40
- Sackloch (in 18 für 38)
- 42
- Kragen (von 18)
- 44
- Kragen (von 16)
- 46
- Einsteckschlitz (von 16)
- 48
- Einsteckschlitz (von 18)
- 50
- Einsteckrippe (von 14)
- 52
- Wulst (an 50)
- 54
- Kopfteil (von 22)
- 56
- Fußteil (von 22)
- 58
- Schraube (zwischen 54 und 56)
- 60
- Drehgriffrippe (an 54)
- 62
- Werkzeugschlitz (in 54)
- 64
- Fixierschlüsselbart (an 56)
- 66
- Schlüsselloch (von 18 für 64)
- 68
- Anschlagvertiefung (für 64 bei 66)
- 70
- federnde Rastlasche (an 56)
- 72
- Rastnoppe (an 70)
- 74
- Teilkreis (von 12 für 76)
- 76
- Löcher (bei 74)
- 78
- Bremsnabe (für 80 an 12)
- 80
- Schweißdrahtspule (in 10)
- 82
- Schweißdraht-Auslaßloch (in 16)
- 84
- Schweißdraht-Führungselement (an 16 bei 82)
- 86
- Trichter (von 84)
- 88
- Schweißdraht-Führungsflächen (von 86)
- 90
- Schrauben (für 84)
- 92
- Lagerzapfen (von 12)
- 94
- Lagerzapfen (von 12)
- 96
- Handgriff (von 10 an 16)
- 98
- Schweißdraht-Abzieheinrichtung
- 100
- Sacklöcher (in 12)