DE102008010816A1 - System zur Warnung von Verkehrsteilnehmern vor herannahenden Fahrzeugen im Sondereinsatz - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie Vorrichtungen zum Betreiben eines Warnsystems für Verkehrsteilnehmer vor einer Einsatzfahrt eines Sondereinsatzfahrzeuges. Die Warnung kann über mehrere Wege erfolgen, über Ampelschaltungen, über Radioempfänger in einzelnen PKWs sowie über Signalleuchten in Kreisverkehren.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie Vorrichtungen zum Betreiben eines Warnsystems für Verkehrsteilnehmer vor einer Einsatzfahrt eines Sondereinsatzfahrzeuges. Stand der Technik
- Sondereinsatzfahrzeuge wie Notarztwagen haben in Einsatzfall Vorfahrt und dürfen zur Wahrung ihrer übergeordneten Aufgaben Verkehrsregeln, insbesondere Vorfahrtregeln missachten. Dies Erfordert die rechtzeitige Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer.
- Die Sondereinsatzfahrzeuge besitzen für diesen Zweck ein Lichtsignal sowie ein Martinshorn. Andere Verkehrsteilnehmer haben den Vorrang des Sondereinsatzfahrzeuges zu beachten.
- Aufgrund verschiedener Trends werden diese Warnsignale zunehmend häufiger übersehen und reichen nicht mehr aus, um einen reibungslosen Ablauf der Sonderfahrt zu gewährleisten. Eine Ursache ist die verbesserte Schallisolierung in PKW, aber auch verminderte Hörleistung von Verkehrsteilnehmern.
- Zur Lösung dieses Problems ist vorgeschlagen worden, die Ampelphasen zentral zu beeinflussen, um dem Sonderfahrzeug Vorfahrt zu Gewähren. Dieses Verfahren wird bereits erfolgreich an Orten angewendet, wo eine zentrale Ampelsteuerung möglich ist. Die meisten Ampeln sind jedoch autonom gesteuert. Darüber hinaus bestehen verschiedene Vorschläge, die Einsatzfahrzeuge mit einem drahtlosen Sender auszustatten, der entweder auf die Ampeln wirkt oder andere Verkehrsteilnehmer direkt ohne Umwege über den Verkehrsfunk über das Radio oder andere Audio-Ausgabegeräte warnt. Dies kann über Sender mit kurzer Reichweite direkt (
DE 10 2005 035 714 A1 ), oder im Rahmen eines Kommunikationsnetzwerkes (DE 10 2005 035 206 A1 ) geschehen. EbenfallsDE 10 2004 012 590 A1 , ohne nähere Ausführung bezüglich der Details oderDE 298 13 225 offenbaren Vorschläge, eine dezentrale Warnung über das Autoradio zu übertragen. - In den Gebieten, wo die Ampeln autonom geschaltet sind, ist es sinnvoll, die Ampeln direkt vom Sondereinsatzfahrzeugen beeinflusst werden können. Bisherige Systeme schlagen ein Rotsignal für die einmündenden oder kreuzenden Straßen vor.
- Bei einem weiteren bekannten Erfindungsvorschlag erkennt die Empfangseinheit in der Ampel durch Signalauswertung die grobe Fahrtrichtung des Sondereinsatzfahrzeuges und reagiert vorwiegend dann, wenn die Empfangseinheit etwa in der Fahrtrichtung des Sondereinsatzfahrzeuges liegt. Dies macht in großen Städten Sinn.
- Daraus ergeben sich folgende Zielvorgaben für ein Warnsystem: Um eine Flächendeckende Verbreitung auch bei begrenzten kommunalen Finanzen zu gewährleisten, sollte der Eingriff in das bestehende Ampelsystem möglichst gering ausfallen. Das spricht für ein dezentrales System. Die Warnmeldung des Sondereinsatzfahrzeuges sollte kleinräumig die Ampeln beeinflussen. Daneben sollte sie ein Signal aussenden, welches im nahen Umkreis über Audio-Wiedergabegeräte die Fahrer in PKW warnt. Eine Funktion auch bei ausgeschaltetem Rundfunkempfänger sollte möglich sein. Empfehlenswert ist eine Übertragung mittels elektromagnetischer Wellen außerhalb des Rundfunk-Bereiches. Dies erfordert einen separaten Empfänger in den Fahrzeugen der Verkehrsteilnehmer.
- Probleme bisheriger Systeme, welche durch diesen Erfindungsvorschlag überwunden werden sollen:
Die Variante, die Ampelsteuerung durch die Sondereinsatzfahrzeuge zu beeinflussen, bietet Möglichkeiten zum Missbrauch. Wer den Ampelsteuernden Code ermittelt hat, kann damit unbefugt Ampeln beeinflussen. Die bisher offenbarten Vorschläge bieten noch diese Möglichkeit des Missbrauchs. - Des Weiteren genügt ein einfaches Rotsignal der Ampel oft nicht, um auf eine außergewöhnliche Situation hinzuweisen.
- An Stelle von Ampeln werden zunehmend Kreisverkehre gebaut, weil sie gegenüber Ampeln unter bestimmten Bedingungen Vorteile bieten. In manchen Ländern wie Frankreich wird der Kreisverkehr gegenüber Ampelkreuzungen bevorzugt.
- Beim Hereinfahren in den Kreisel muss der Fahrer die Vorfahrt des Kreisverkehres beachten, ist er jedoch im Kreisel, hat er Vorfahrt und richtet seine Aufmerksamkeit auf die Wahl der Ausfahrt. Dabei kann er leicht ein in den Kreisel einfahrendes Sondereinsatzfahrzeug übersehen, weil die Aufmerksamkeit im Allgemeinen auf die Fahrzeuge im Kreisel gerichtet ist. Um hier die Verkehrsteilnehmer unabhängig von den Warnsignalen des Sondereinsatzfahrzeuges zu warnen, fehlen nach vorliegendem Kenntnisstand Erfindungsvorschläge.
- Um die geschilderten Probleme im Rahmen der Zielvorgabe zu überwinden, wird folgende Erfindung vorgeschlagen:
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform befinde sich im Sondereinsatzfahrzeug ein Sender, welcher Signale (begrenzter) Reichweite an die nächstgelegenen Ampeln sendet, wie bekannt. In den Schaltkasten der Ampel(n) sei ein Empfänger untergebracht. Des Weiteren wie bekannt ein Empfänger in den PKW, bevorzugt mit Anschluss an die DIN-Buchse und mit Möglichkeit der Auto-Mute Schaltung. - Der Schutzanspruch gemäß dem Hauptanspruch bezieht sich auf ein Warnsystem mit folgenden Eigenschaften:
Es wird ein Warnsystem vorgeschlagen, welches aus mindestens drei Teilen besteht: - • Einem Sender zur Installation in Sondereinsatzfahrzeugen. Während des Sondereinsatzes sendet dieser ein Signal aus.
- • Einer Empfangseinheit in funktioneller Nähe von Ampeln, welche im Fall einer Sondereinsatzfahrt ein Sondersignal aussenden sollen.
- • Eine Empfangseinheit, welche optional in PKW der Verkehrsteilnehmer installiert ist, welche ein akustisches oder optisches Warnsignal and den Verkehrsteilnehmer ausgibt, sofern ein Sondereinsatzfahrzeug in der Nähe im Einsatz ist.
- Vorgesehen ist, dass die Ampelsteuerung über den Empfänger über ein anderes Signal angesteuert wird als die Warneinrichtungen in den PKW.
- Dies kann geschehen, indem der Sender im Sondereinsatzfahrzeug zwei getrennte Signale abgibt, eines nicht oder wenig codiert an die PKW-Fahrer und ein separates Signal für die Ampelsteuerung. Eine bevorzugte Ausführungsform des Senders sei so gestaltet, dass der Code zur Ampelsteuerung nicht herausgelesen werden kann, um Missbrauch zu vermeiden. Gemäß einer alternativen Ausführungsform wird die Ampelsteuerung wird nur ein Signal für die Autofahrer und die Ampeln ausgegeben, wobei die Empfangsvorrichtung der Autofahrer nur einen Teil des Signals nutzt, so dass die Kenntnis dieses Codes zur Beeinflussung der Ampeln nicht ausreicht. Die Ampelphasen-Beeinflussung kann sowohl zentral als auch dezentral erfolgen. Kennzeichnend ist, dass der Signalcode, welcher die Ampel ansteuert, ungleich dem Signalcode ist, welcher die oben beschriebenen Warneinrichtungen in den PKW ansteuert.
- Der Schutzanspruch gemäß Anspruch 2 bezieht sich auf ein Warnsystem wie oben beschreiben mit folgenden weiteren Eigenschaften:
Erfindungsgemäß wird weiterhin vorgeschlagen, dass die Ampel nicht auf Dauer-Rot geschaltet wird, (Rot für beide Fahrtrichtungen oder für den Querverkehr) sondern auf rot-gelb abwechselnd blinkend. Herannahende PKW werden so auf eine Sondersituation aufmerksam gemacht. - Nicht nur der Autoverkehr nimmt zu, sondern aus verschiedenen Gründen auch die Einsatzhäufigkeit von Sondereinsatzfahrzeugen. Der Schutzanspruch gemäß Anspruch 3 bezieht sich auf ein Warnsystem wie oben beschreiben mit folgenden weiteren Eigenschaften:
Um die Verkehrsbehinderung des Individualverkehrs durch diese Einsätze gering zu halten, wird vorgeschlagen, dass bei einer Ausführungsform die Ampelsteuerung vorwiegend auf das Signal von herannahenden Rettungsfahrzeugen reagiert. Dies kann durch Signalauswertung zum Beispiel über den Dopplereffekt oder einfacher über die Auswertung der Signalstärke geschehen. Im letzteren Fall verstärkt ein Signal von steigender Intensität die Empfindlichkeit der Empfangseinheit und ein Signal fallender Intensität regelt sie herunter. - Der Schutzanspruch gemäß Anspruch 4 bezieht sich auf ein Warnsystem, wo eine Empfangseinheit in einem Kreisverkehr installiert ist. Wird ein Signal empfangen, so wird in der Nähe des Kreisverkehrs für die Verkehrsteilnehmer gut sichtbar eine Warnleuchte aktiviert. Kreisverkehre werden zunehmend häufig installiert, und da sich der Fahrer beim Einfahren in den Kreisverkehr auf den Verkehr im Kreisel konzentriert, kann er ein herannahendes Sondereinsatzfahrzeug übersehen.
- Definitionen:
-
- Einsatzfall: gemeint ist der Einsatzfall eines Sondereinsatzfahrzeuges, wobei das Sondereinsatzfahrzeug seine Vorfahrtberechtigung mit Martinshorn und/oder Blaulicht signalisiert.
- PKW: Fahrzeug von Verkehrsteilnehmern. Dies kann hier aber auch ein sonstiges Fahrzeug sein.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005035714 A1 [0005]
- - DE 102005035206 A1 [0005]
- - DE 102004012590 A1 [0005]
- - DE 29813225 [0005]
Claims (4)
- System zur Warnung von Verkehrsteilnehmern vor herannahenden Fahrzeugen im Sondereinsatz, mit mindestens einer Sendeeinheit in den Sondereinsatzfahrzeugen, welche im Einsatzfall mindestens ein codiertes Signal aussendet, mit mindestens einer ersten Empfänger-Einheit, genannte erste Empfänger-Einheit hat im Einsatzfall Einfluss auf die Ampelphasensteuerung, wobei genannte erste Empfänger-Einheit auf einen ersten Teil des genannten codierten Signals reagiert, mit mindestens einer zweiten Empfänger-Einheit in den Fahrzeugen von Verkehrsteilnehmern, genannte zweite Empfängereinheit steuert im Einsatzfall eine Warnvorrichtung im PKW Einfluss auf mindestens ein Signal-Ausgabegerät hat, wobei genannte zweite Empfängereinheit auf einen zweiten Teil des genannten codierten Signals reagiert, wobei beide der genannten zwei Teile des codierten Signals dadurch gekennzeichnet sind, dass sie einander nicht gleichen.
- Warnsystem nach Schutzanspruch 1, wobei die Ampelphasensteuerung nach Empfang des genannten ersten Teiles des codierten Signals in einer Weise beeinflusst wird, dass die Ampel abwechselnd gelb und rot blinkt.
- Warnsystem nach Schutzanspruch 1 oder 2, wobei die Empfindlichkeit der genannten ersten Empfänger-Einheit durch Signalauswertung in einer Weise geregelt wird, dass sie für Signale von Sendeeinheiten von herannahenden Einsatzfahrzeugen höher ist als für Signale von Sendeeinheiten von sich entfernenden Einsatzfahrzeugen.
- Warnsystem nach Schutzanspruch 1 oder 2 oder 3, mit mindestens einer dritten Empfänger-Einheit, welche im Einsatzfall eine Warnleuchte ansteuert, dadurch gekennzeichnet, dass sich genannte dritte Empfängereinheit in einem Kreisverkehr befindet mit gut sichtbarer Warnleuchte, um die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge vor einem herannahenden Fahrzeug im Sondereinsatz zu warnen.
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