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DE102004021186A1 - Verfahren und System zur Verkehrsüberwachung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung - Google Patents

Verfahren und System zur Verkehrsüberwachung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung Download PDF

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DE102004021186A1
DE102004021186A1 DE102004021186A DE102004021186A DE102004021186A1 DE 102004021186 A1 DE102004021186 A1 DE 102004021186A1 DE 102004021186 A DE102004021186 A DE 102004021186A DE 102004021186 A DE102004021186 A DE 102004021186A DE 102004021186 A1 DE102004021186 A1 DE 102004021186A1
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DE
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vehicle
vehicles
traffic
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DE102004021186A
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English (en)
Inventor
Waldemar Rosental
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verkehrsüberwachung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung, bei dem von den am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen jeweils ein Hochfrequenzsignal ausgesendet und die Hochfrequenzsignale anderer Verkehrsteilnehmer empfangen werden, und wobei aus den empfangenen Signalen Reaktionen zur Beeinflussung eines Fahrzustandes des jeweiligen Fahrzeuges und/oder Senderdaten zur Beeinflussung der Fahrzustände anderer Fahrzeuge erzeugt werden. DOLLAR A Des weiteren betrifft die Erfindung ein System zur Verkehrssteuerung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung, bei dem ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug wenigstens einen Sender sowie einen Empfänger aufweist, die wenigstens zwei unterschiedliche Signalfrequenzen abstrahlen bzw. empfangen, die von anderen Fahrzeugen ebenfalls empfangen bzw. ausgesendet und zur gegenseitigen Beeinflussung von Fahrzuständen genutzt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Verkehrsüberwachung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung. Die Erfindung betrifft allgemein den Bereich der Verkehrsicherheit.
  • Der nicht schienengebundene Individualverkehr besteht im Wesentlichen aus Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, die sich die vorhandenen Verkehrswege teilen. Die Kraftfahrzeuge und Fahrräder werden jeweils von einem Fahrer geführt, der die visuellen und akustischen Umgebungseinflüsse bewerten muss und in Abhängigkeit von den vielfältigen Einflüssen sowie auf Basis seiner individuellen Erfahrung im Verkehr agiert. Da die Fahrzeugführer weitgehend autonom handeln können, hängt der reibungslose und gefahrlose Verkehrsfluss weitgehend vom Verantwortungsgefühl sowie von der richtigen Handlungsweise der einzelnen Akteure im Verkehr ab.
  • Dass es dennoch zu zahlreichen Unfällen, Kollisionen und Schäden im Verkehr – sowohl zwischen den Kraftfahrzeugen untereinander wie auch zwischen diesen und anderen Verkehrsteilnehmern – kommt, ist u.a. auf das Fehlverhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmer zurückzuführen. Oftmals besteht das Fehlverhalten in einer nicht an das aktuelle Verkehrsgeschehen angepassten Fahrweise. Oftmals jedoch führen auch Fehlbeurteilungen einer bestimmten Verkehrssituation – sei es aufgrund mangelnder Erfahrung, sei es aufgrund eines fehlenden Risikobewusstseins – zu kritischen Situationen bzw. zu Unfällen. Zu erwähnen ist in diesen Zusammenhang weiterhin ein bewusstes und aktives Fehlverhalten, das auf jugendlichem Übermut oder auch auf krimineller Energie beruhen kann.
  • Wenn man die beschriebenen Unfälle analysiert, kommt man zum Schluss, dass sie alle eins verbindet: es ist der „menschliche Faktor", sei es menschliches Versagen (Leichtsinn, Unaufmerksamkeit, verbrecherische Energie) oder auch die physiologischen Faktoren wie nachlassende oder mangelnde Sehkraft, Müdigkeit, die Sehbeeinträchtigungen bei schlechtem Wetter, oder eine zu lange Reaktionszeit des Fahrers, die je nach Tageszeit oder dem Grad der Ausgeruhtheit starken Schwankungen unterliegen kann.
  • Es sind zahlreiche Einrichtungen und Erfindungen bekannt geworden, die für Verbesserungen der Verkehrssicherheit sorgen sollen. Viele dieser Systeme beruhen auf einer funkgestützten Datenübertragung, die für Zwecke der Verkehrsüberwachung bzw. Verkehrslenkung und -beeinflussung genutzt wird.
  • Aus der DE 39 41 402 A1 ist ein Verfahren zum Erkennen und Abwenden einer Kollisionsgefahr zwischen sich hintereinander herbewegenden Fahrzeugen bekannt, das mittels eines Abstandswarnsystems einen Abstand eines voraus fahrenden Fahrzeuges erfasst und hinsichtlich einer Kollisionsgefahr analysiert.
  • Aus der DE 197 41 631 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Vermeidung und/oder Minimierung von Konfliktsituationen im Straßenverkehr für den Einsatz in Kraftfahrzeugen bekannt. Das System umfasst Einrichtungen zur Erfassung von Fahrzeugzustandsdaten und zur Erfassung von Umgebungsparametern, die zur Ansteuerung einer Mehrzahl von Aktoren ausgewertet werden.
  • Aus der DE 43 35 682 A1 ist ein Verfahren zur Beeinflussung der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges bekannt. Bei dem Verfahren wird jedem Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeit der Fahrzeuge beeinflussen soll, ein Sender mit kurzer Reichweite zugeordnet, der ein entsprechend der Geschwindigkeit codiertes Signal aussendet. Dieses wird von dem Fahrzeug empfangen und dessen maximal mögliche Geschwindigkeit auf den entsprechenden Wert eingestellt.
  • Die DE 101 26 548 A1 und DE 100 05 140 A1 bieten eine Lösung für das Problem der sog. Geisterfahrten, bei denen das in falscher Richtung fahrende Fahrzeug zwangsläufig gestoppt werden soll.
  • Zahlreiche weitere Veröffentlichungen (z. B. DE 198 30 626 A1 , DE 40 20 610 A1 , DE 198 06 687 A1 , DE 198 37 123 A1 , DE 196 47 430 C2 , DE 196 36 632 A1 , DE 196 47 283 A1 , DE 199 33 782 A1 , DE 197 53 686 A1 , DE 197 13 401 A1 , DE 197 29 645 A1 und DE 699 01 809 T2 ) befassen sich mit der Problematik der Verkehrssicherheit in verschiedenen Bereichen.
  • Die DE 199 22 608 A1 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur drahtlosen Notsignalübertragung, insbesondere zu oder zwischen Fahrzeugen, mit einem Hochfrequenz-Sender sowie einer, auch separaten Empfängeranordnung. Der Hochfrequenz-Sender ist im Not- oder Gefahrenfall automatisch aktivierbar. Der Hochfrequenz-Sender mit kleiner Leistung strahlt bspw. im ISM- oder VHF-Rundfunkband, dort in einem Bereich nicht besetzter Frequenzen, eine vorgebbare codierte Meldung im RDS-Format aus, wobei die Meldung von einem üblichen Kfz-Rundfunkempfänger mit RDS-Decoder oder über einen Umsetzer registriert und als akustische und/oder optische Warnung angezeigt, aber auch an das nächst folgende Fahrzeug weiter geleitet werden kann.
  • Die Analyse des bekannten Standes der Technik verdeutlicht, dass die darin beschriebenen Systeme sehr aufwändig sind und hohe Anforderungen an die Sensorik sowie an die Signalübertragung stellen. Demgegenüber weist das in der vorgeschlagenen Erfindung präsentierte Verkehrssicherheitsystem wesentliche Vorteile gegenüber dem bisher bekannten Stand der Technik in diesem Bereich auf.
  • Eine der zentralen Aufgaben der Erfindung ist es, mit einfachen Mitteln Kollisionen und kritische Verkehrssituationen zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Insgesamt sollen mit der Erfindung die Fahrzeuge intelligenter gemacht werden, so dass sie im Notfall bspw. selbsttätig bremsen, den Motor abstellen und Steuerungssignale und Warnungen an andere Verkehrsteilnehmer absenden.
  • Die in der Erfindung vorgeschlagene Einrichtung ermöglicht es, ein neues, effektives und kostengünstiges Verkehrssicherheitsystem aufzubauen. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. des erfindungsgemäßen Systems kann die Verkehrssicherheit in unterschiedlicher Hinsicht verbessert werden.
  • So können Auffahrunfälle und Massenkarambolagen bei jedem Wetter und bei allen denkbaren Sichtverhältnissen auf den Fahrbahnen minimiert bzw. vollständig verhindert werden.
  • Es kann falsches Auffahren und Verlassen von Parkplätzen auf den Autobahnen (sogenannte Geisterfahrten) verhindert werden.
  • Das Verfahren dient zur Verhinderung von Zusammenstößen zwischen Straßenfahrzeugen und Eisenbahnzügen auf Eisenbahnübergängen bzw. im Bereich von Straßenbahnschienen.
  • Fahrzeugdiebstähle können schnell aufgeklärt und die gestohlene Fahrzeuge schnell gefunden werden.
  • Der Polizei wird es ermöglicht, jedes beliebige Fahrzeug auch gegen den Willen des Fahrers zu stoppen, wodurch gefährliche Verfolgungsfahrten vermieden werden können.
  • Es können die unterschiedlichsten Warnungen und Informationen von Fahrzeug zu Fahrzeug und unbeweglichen Objekten, von unbeweglichen Objekten zu Fahrzeugen (z. B. Baustellenkennzeichnung) übertragen werden.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht in der Möglichkeit, den Verkehrsfluss an bestimmten Stellen beliebig regeln zu können, bspw. indem unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen zu den Fahrzeugen übertragen werden können, die dem jeweiligen Verkehrsfluss bzw. der jeweiligen Gefahrensituation individuell angepasst sein können.
  • Es können Sperrzonen für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, der Militärpolizei oder von Sicherheitsdiensten errichtet werden.
  • Bei Bedarf ermöglicht das System mobiles Kommunizieren (telefonieren).
  • Mit dem System können Straßenbenutzungsgebühren berechnet und den jeweiligen Fahrzeugen zugeordnet werden. So kann bspw. eine Autobahnmaut erfasst werden. Es können auch straßenbenutzungsabhängige Fahrzeugsteuern und Versicherungen nach tatsächlich gefahrenen Kilometern automatisch für alle Kfz berechnet werden.
  • Nicht zuletzt können mit Hilfe des erfindungsgemäßen Systems auf relativ einfache Weise Verkehrstatistiken geführt werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. dem erfindungsgemäßen System ist vorgesehen, dass alle im öffentlichen Verkehr teilnehmende Kraftfahrzeuge mit einem Hochfrequenz-Empfangs-Sender-Gerät (im folgenden Zusammenhang auch Sender-Empfänger oder ES-Gerät genannt) geringer Leistung und Reichweite ausgerüstet sind, das mit dem Bordcomputer und mit den Vorrichtungen, die durch den Bordcomputer gesteuert werden, verbunden ist. Hierdurch kann automatisch auf das Bremssystem, die Zündanlage, die Motorsteuerung oder auf die Kraftstoffzufuhr zugegriffen und/oder eingewirkt werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Verkehrsüberwachung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung wird von den am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen jeweils ein Hochfrequenzsignal ausgesendet. Zudem werden von den Fahrzeugen die Hochfrequenzsignale anderer Verkehrsteilnehmer empfangen, so dass aus den empfangenen Signalen Reaktionen zur Beeinflussung eines Fahrzustandes des jeweiligen Fahrzeuges und/oder Senderdaten zur Beeinflussung der Fahrzustände anderer Fahrzeuge erzeugt werden können. Das Verfahren sieht zudem vor, dass von den am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen codierte Signale ausgesendet werden, die jeweils Daten über die Betriebs- und/oder Fahrzustände des jeweiligen Fahrzeuges enthalten.
  • Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es möglich, die von den jeweiligen Fahrzeugen empfangenen Signale zur Beeinflussung der Betriebszustände und/oder Fahrzustände zu verwenden. Die Sender und Empfänger sind vorzugsweise mit einem Bordcomputer des jeweiligen Fahrzeuges gekoppelt, so dass über den Bordcomputer auf Betriebs- und Fahrzustände des Fahrzeuges Einfluss genommen werden kann.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass jedes der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge eine Identifikationskennung aufweist, die den ausgesendeten Signalen unterlegt ist.
  • Weiterhin sieht das Verfahren vor, dass von den am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen jeweils Signale in wenigstens zwei unterschiedlichen Frequenzen ausgesendet werden. Die Signale können permanent in einer Hauptfrequenz und wenigstens einer Nebenfrequenz ausgesendet werden, die jeweils von einer Fahrtrichtung abhängig ist. So können insbesondere beim Befahren mehrspuriger Fahrbahnen in einer Richtung jeweils unterschiedliche Nebenfrequenzen ausgesendet werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass im Bereich der Fahrbahnen weitere Sender und Empfänger angeordnet sind, die mit Einrichtungen zur Verkehrsbeeinflussung gekoppelt sind. So können bspw. mittels der stationären Sender und Empfänger Falschfahrer gestoppt werden.
  • Das Verfahren ermöglicht eine sehr weitgehende Verkehrsbeeinflussung durch Eingriff in das Antriebsstrangmanagement der einzelnen Fahrzeuge, indem die in den Fahrzeugen angeordneten Sender und Empfänger mit den Bremsen bzw. mit dem Antriebsstrang des jeweiligen Fahrzeuges gekoppelt sind.
  • Vorzugsweise ist zumindest der Empfänger permanent in Bereitschaft. Der wenigstens eine Sender kann bedarfsweise eingeschaltet werden. So kann der wenigstens eine Sender beim Empfang von Signaldaten eines stationären Senders bzw. mehrere stationärer Sender aktiviert werden.
  • Eine besonders vorteilhafte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass vom Sender eines in einen Unfall verwickelten Fahrzeuges von diesem codierte Signaldaten zum Warnen und/oder zum Stoppen anderer Fahrzeuge ausgesendet werden. So kann bspw. nach aktivierten Crashsensoren und/oder nach dem Aktivieren von Insassenrückhalteeinrichtungen eines Fahrzeuges von diesem codierte Signaldaten zum Warnen und/oder zum Stoppen anderer Fahrzeuge ausgesendet werden.
  • Weiterhin können von den Fahrzeugen wegabhängige und/oder fahrgeschwindigkeitsabhängige Signaldaten an stationäre Empfänger übermittelt werden. Diese stationären Sender sind vorzugsweise vernetzt bzw. mit einem Zentralrechner gekoppelt, der je nach Verkehrs- bzw. Gefährdungslage den Verkehrsfluss durch individuellen Eingriff in die Fahrzeugrechner steuern bzw. regeln kann.
  • Das Verfahren ermöglicht es außerdem, dass ein Fahrzeug beim Empfang entsprechend codierter Signale stillgelegt bzw. gestoppt werden kann. Wahlweise kann auch eine Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges beim Empfang entsprechend codierter Signale begrenzt werden. Weiterhin ermöglicht es das erfindungsgemäße Verfahren, dass an Gefahrenstellen von wenigstens einem stationären Sender Signale zum Begrenzen einer Fahrgeschwindigkeit eines sich nähernden Fahrzeuges bzw. zum Stoppen des Fahrzeuges ausgesendet werden können.
  • Das Verfahren ermöglicht insbesondere die Reduzierung von Gefahren, die von Bahnübergängen oder anderen Kreuzungspunkten ausgehen, indem an Bahnübergängen von wenigstens einem stationären Sender Signale zum Begrenzen einer Fahrgeschwindigkeit eines sich nähernden Fahrzeuges bzw. zum Stoppen des Fahrzeuges ausgesendet werden können.
  • Eine weitere Ausgestaltung des Verfahrens sieht eine Regelung der Signalstärke des einem Fahrzeug zugeordneten Senders vor. Die Umgebung eines Fahrzeuges weitst vorzugsweise unterschiedliche Zonen mit jeweils unterschiedlicher Signalstärke des vom Fahrzeug emittierten Sendersignals auf.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, dass je nach den von anderen Fahrzeugen erfassten Signalstärken unterschiedliche Reaktionen auslösbar sind.
  • Wenn im vorliegenden Zusammenhang von einem Verfahren zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung und/oder Verkehrssteuerung die Rede ist, so ist damit generell auch ein System bzw. eine Vorrichtung gemeint, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren oder einer seiner Ausführungsvarianten betrieben werden kann. So sieht ein erfindungsgemäßes System zur Verkehrssteuerung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung vor, dass ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug wenigstens einen Sender sowie einen Empfänger aufweist, die wenigstens zwei unterschiedliche Signalfrequenzen abstrahlen bzw. empfangen, die von anderen Fahrzeugen ebenfalls empfangen bzw. ausgesendet und zur gegenseitigen Beeinflussung von Fahrzuständen genutzt werden. Die weiteren Varianten und Ausgestaltungen des Systems wurden bereits anhand der Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert, die sich gleichermaßen auch auf das System selbst beziehen.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt.
  • 1 zeigt ein schematisches Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Sender-Empfänger-Geräts zeigt, das in einem Fahrzeug angeordnet ist.
  • 2 zeigt beispielhafte eine Verkehrssituation einer Straße mit jeweils zwei Fahrspuren für jede Fahrtrichtung.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Autobahnauffahrt.
  • 4 verdeutlicht in schematischer Weise einen Bahnübergang, bei dem sich Straßen- und Schienenverkehr kreuzen.
  • 5 verdeutlicht verschiedene Senderzonen, die jeweils einem einzelnen Sender eines Fahrzeuges zugeordnet sind.
  • Ein sog. Sender-Empfänger-Gerät 10 kann bspw. Informationen über digitale UKW-Radiosignale im RDS-Format (Radio-Data-System-Format) empfangen und senden. Dafür nutzt es vorzugsweise mindestens drei verschiedene Frequenzen im UKW-Bereich, die nicht anderweitig, bspw. vom Rundfunk benutzt werden. Die erste festgelegte Frequenz wird im folgenden Zusammenhang als Hauptfrequenz bezeichnet, weil sie von allen Sendern und Empfänger des vorgeschlagenes Verkehrssicherheitssystems und auf allen Fahrbahnen verwendet wird. Die zwei anderen festgelegten Frequenzen (Frequenz A und Frequenz B) werden nur auf den Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten mehrspurigen Fahrtrichtungen zugeschaltet. Die Frequenz A ist jeweils einer Fahrtrichtung A zugeordnet, während die Frequenz B der Fahrtrichtung B zugeordnet ist. Dieser Zusammenhang ist bspw. anhand der 2 verdeutlicht.
  • Das Sender-Empfänger-Gerät 10 (siehe das Blockschema der 1) umfasst eine Empfängerantenne 12 und eine Senderantenne 14. Bei Bedarf können auch jeweils zwei oder mehr Antennen vorgesehen sein, die wahlweise gemeinsam oder getrennt für Empfang und Senden bestimmt sind. Weiterhin ist ein Codierer 16 sowie ein Decoder 18 vorgesehen, die jeweils in einem Bordcomputer 20 integriert sind. Deren Aufgabe ist es, die vom Empfänger 22 des Gerätes empfangenen digitalen UKW-Radiosignale für den Bordcomputer 20 zu dekodieren und die ausgehenden Informationen für den Sender 24 des Gerätes 10 zu kodieren.
  • Der Bordcomputer 20 hat eine steuernde Funktion. Er weist einen Signaleingang 26 auf, der neben dem Empfänger 22 für die Funksignale weitere Signaleingänge aufweist, die mit weiteren Signalquellen des Fahrzeuges verbunden sind. Die Signal-Quellen sind in zwei Gruppen unterteilt (vgl. 1). Die erste Gruppe der Signalgeber wird vom Fahrer betätigt, weshalb sie als manuelle Steuerung 28 bezeichnet wird. Dazu gehören ein Überwachungssensor des Bremspedals, ein Warnblinkschalter, ein Schalter für Nebelleuchten, ein Blinkerschalter oder auch andere, z. B. Zündschloss oder ein Schalter, mit dem sich in bestimmten Situationen kurzfristig der Empfänger 22 ausschalten lässt, und vieles mehr. Die zweite Gruppe wird von automatischen Sensoren 30 gebildet. Dazu gehören die Überwachungssensoren wie Tachometer oder ABS-Sensoren, sowie auch Sensoren, die nur in bestimmten Situationen Informationen liefern, bspw. Airbag-Sensoren oder auch Beschleunigungs-, Überroll-Sensoren, etc.
  • Durch den Signalausgang 32 ist der Bordcomputer 20 mit dem Sender 24 und mit Kfz-eigenen Systemen 34 verbunden. Dazu gehören: Zündanlage, Kraftstoffzufuhr, Tempomat, Brems- und Warnsystemen des Fahrzeugs. Das Warnsystem kann visuelle (aufleuchtende Lampen, LCD-Display des Computers) und/oder akustische (Summer, oder auch Lautsprecher des Autoradios) Einrichtungen benutzen, um den Fahrer von den verschiedenen Gefahren zu warnen. Die Verbindung mit den anderen Systemen des Kfz ermöglicht die automatische Steuerung des Kfz in Gefahrensituationen und die Steuerung von außen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkung oder gewaltsames Stoppen durch die Polizei).
  • Über den Sender 24 werden die von Bordcomputer 20 bearbeiteten und gelieferten Signale und Informationen nach außen gesendet. Die nach außen gelieferten Signale 36 bilden zwei Gruppen: zu der ersten Gruppe gehören Signale 38 an andere Verkehrsteilnehmer. Das sind verschiedene Warnungen und Steuerungssignale (wie Befehle zum Bremsen oder Geschwindigkeitsreduzierung) oder ein SOS-Signal. Zu der zweiten Gruppe gehören Signale 40 die über das mobile Funknetz gesendet werden. Das sind Meldungen für Polizei und Rettungsdienste, sowie auch andere z. B. an Maut- und Statistikzentralen oder Telefonate zwischen Fahrer und seiner Spedition etc.
  • Der Bordcomputer 20 weist weiterhin ein Mobilfunkmodul 42 auf, das alle Bestandteile eines mobilen Telefons aufweist und das mit dem Bordcomputer 20 kommunizieren kann. Durch das Mobilfunkmodul 42 bekommt jedes Kfz seine eigene Nummer (genau wie ein mobiles Telefon), die dem Fahrzeug eindeutig zugeordnet ist und die bspw. im Fahrzeugbrief vermerkt sein kann und für die ganze Lebensdauer des Kfz (wie Fahrzeugidentifikationsnummer), unabhängig vom Besitzerwechsel, gültig bleibt. Dadurch ist es möglich, mit jedem Kfz einzeln zu kommunizieren und bei Bedarf jedes einzelne Kfz zu orten und zu stoppen, ohne den anderen Verkehr zu beeinflussen. Dies kann ggf. sogar gegen den Willen des Fahrers erfolgen, indem ein Signal zum Stoppen über das Mobilfunkmodul 42 an den Bordcomputer 20 gesendet wird, der dann seinerseits einen entsprechenden Befehl an das Bremssystem, die Kraftstoffzufuhr und/oder die Zündanlage erteilt, wodurch das bestimmte Kfz zum Stillstand gebracht werden kann.
  • Es versteht sich von selbst, dass nicht Jedermann befugt sein darf, ein derartiges Signal durch das Mobilfunknetz zu senden. Nur die Polizei und bestimmte Sicherheitsdienste haben die entsprechende Möglichkeit dies zu tun. Hierzu kann es sinnvoll sein, die Polizeigeräte entsprechend den Aufgaben mit einer größeren Senderleistung und einer größeren Reichweite auszustatten. Zudem können diese Geräte zusätzliche Funktionsmöglichkeiten im Vergleich zu normalen Geräten aufweisen. Außerdem besitzt der Bordcomputer 20 Zusatzeingänge 44 und Zusatzausgänge 46 für Erweiterungszwecke, damit man z. B. einen Radar, Navigationssysteme, Spur-Assistenten etc. zusätzlich anschließen kann.
  • Das Sender-Empfänger-Gerät 10 muss am Fahrzeug so installiert werden, dass es bei einem Unfall entsprechend gut geschützt ist – am besten im Kfz-Innenraum. Der Sender 24 weist vorzugsweise eine eigene Stromquelle auf, die im Notfall getrennt vom Kfz-Stromnetz einige Zeit lang den einwandfreien Betrieb des Senders 24 garantieren kann. Das Sender-Empfänger-Gerät 10 sollte so aufgebaut und im Kfz installiert werden, dass bei jeglicher Beschädigung des Gerätes selbst oder einiger Teile davon (z. B. abgebrochene Antenne), das zu Betriebsstörungen führt, das Kfz als Fahrzeug stillgelegt wird. Erst nach einer Instandsetzung des Gerätes 10 sollte das Fahrzeug wieder benutzbar sein.
  • Polizei, Sicherheitsdienste und Feuerwehr können zusätzlich mit tragbaren Geräten ausgerüstet sein, um Sperrzonen zu errichten, Unfallstellen zu kennzeichnen und abzusichern oder ähnliche Aufgaben zu bewältigen. Die Straßenbauer können auch mit einem tragbarem Gerät ausgerüstet werden, das allerdings nur für Baustellenkennzeichnung und Geschwindigkeitsreduzierung im Baustellenbereich einsetzbar ist. Außerdem können auf der bestimmten Abschnitten der Fahrbahnen Sendegeräte installiert werden, die automatisch oder durch das mobile Funknetz von einer Verkehrsüberwachung gesteuert wird, verschiedene Signale an die Verkehrsteilnehmer senden kann, z. B. verschiedene Warnungen und Informationen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, innerhalb eines Tages vom Verkehraufkommen beeinflusst, oder abhängig von der Tageszeit vorprogrammiert.
  • Das vorgeschlagene Verkehrssicherheitsystem sieht vor, dass möglichst alle Fahrzeuge mit einem Hochfrequenz-Sender-Empfänger-Gerät 10 geringer Leistung und Reichweite ausgestattet sind, das zusammen mit dem Bordcomputer 20 den Fahrer in gefährlichen Situationen unterstützt. Der Empfänger 22 wird gleich nach dem Einschalten der Kfz-Zündung (bzw. nach dem Starten des Motors) angeschaltet, der Sender 24 aber erst bei Bedarf. Das Sender-Empfänger-Gerät 10 arbeitet mit einer Hauptfrequenz und zwei Hilfsfrequenzen: Frequenz A und Frequenz B, die abhängig von der Fahrtrichtung A oder B (siehe 2) auf den Schnellstrassen und Autobahnen zur Hauptfrequenz zugeschaltet werden. Diese Zuschaltung wird durch ein Signal eines an der Autobahneinfahrt installierten stationären Senders 48 (siehe 3) ausgelöst, der seinerseits von einem Bewegungssensor 50 durch das Fahrzeug 52 beim Einfahren auf die Autobahn aktiviert wird (siehe 3) Im Hauptfrequenzbereich des Sender-Empfänger-Gerätes 10 werden alle möglichen Steuerungssignale und Warnungen, die im vorgeschlagenen Verkehrsicherheitssystem verwendet werden, auf allen Land- und Bundesstraßen gesendet und empfangen. Auf den Schnellstrassen mit getrennten Fahrbahnen und auf Autobahnen wird die Hauptfrequenz nur teilweise verwendet, bspw. für das Senden und den Empfang von den wichtigsten Steuerungssignalen und Warnungen (z. B. ein Signal zum Stoppen bei einem schweren Unfall, das mindestens von einem Airbagsensor des Unfallfahrzeugs ausgelöst wurde). Andere, weniger wichtige Funktionen (z. B. Warnungen oder Signale zur Geschwindigkeitsreduzierung, die durch das Betätigen des Bremspedals des vorausfahrenden Kfz ausgelöst worden sind) werden abhängig von der Fahrtrichtung, an die Zusatzfrequenzen A oder B übergeben.
  • Für die Zeit der Autobahnfahrt wird die Hauptfrequenz durch den stationären Sender 48 abgeschaltet. Das ist notwendig, um einen unnötigen Einfluss durch gefährliche Verkehrsereignisse in der Fahrtrichtung A (siehe 2), die aber keinerlei Gefahr für die Fahrtrichtung B darstellen und umgekehrt, zu vermeiden. Beim Verlassen der Autobahn werden alle Funktionen wieder der Hauptfrequenz durch den stationären Sender 48 zugeschalten, und die Zusatzfrequenz A oder B je nach der gewählten Fahrtrichtung deaktiviert.
  • Das Mobilfunkmodul 42 (siehe 1), das im Bordcomputer 20 integriert ist, hat seine eigene Rufnummer, die für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs ähnlich wie dessen Fahrzeugidentifikationsnummer gültig ist. Diese Nummer kann bspw. im Fahrzeugbrief vermerkt und bei der Kfz-Zulassungsstelle hinterlegt sein. Das Mobilfunkmodul 42 soll es ermöglichen, außer normalen Telefonaten auch verschiedene Signale an bestimmte Zentralen automatisch zu senden. Dadurch wäre es möglich z. B. Autobahnmaut, Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge nach gefahrenen Kilometern abrechnen und verschiedene Statistiken zu führen. Das Signal an Versicherungen und Finanzamt konnte gleich nach dem Einschalten der Zündung des Kfz den Gebührenzähler, der in bestimmten Amt installiert ist, aktivieren und nach dem Abschalten deaktivieren. Das Signal an den Gebührenzähler in der Autobahnmautzentrale wird erst durch den stationären Sender 48 (siehe 3) beim Auffahren auf die Autobahn aktiviert und beim Ausfahren deaktiviert. Es wird immer nur ein kurzes Signal zum Ein- oder Ausschalten des Gebührenzählers gesendet. Außerdem können polizeiliche Sicherheitsdienste durch den Mobilfunkblock 42 Steuerungssignale an das Kfz senden, um es z. B. sogar gegen den Willen des Fahrers zu stoppen, ohne dabei die anderen Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen.
  • Polizei und bestimmte Sicherheitsdienste sind mit einem Empfang-Sender-Gerät 10 ausgestattet, das außer den genannten Merkmalen, die ein normales Gerät 10 aufweist, eine Anzahl anderer Fähigkeiten besitzt. Zudem sollte dieses Gerät auch eine größere Leistung und Reichweite aufweisen um bestimmte spezielle Aufgaben der Polizei und Sicherheitsdienste zu bewältigen. Außerdem können Polizei und Sicherheitsdienste mit tragbaren Geräten ausgestattet sein. Der polizeiliche Sender soll folgende zusätzliche Signale senden können: ein Signal zum Stoppen bestimmter Fahrzeug, wenn nötig auch gegen den Willen des Fahrers (z. B. ein gestohlenes Auto zu stoppen und zu orten) durch Anwählen der nur für das in dem Kfz installierten Sender-Empfänger-Gerät 10 vergebenen Nummer über das Mobilfunknetz. Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein, wenn die Polizei oder andere Sicherheitsdienste durch Aussenden entsprechender Funksignale Einfluss auf den übrigen Verkehr nehmen bzw. diesen stoppen können, um bspw. zu verhindern, dass bei Zugriffen unbeteiligte Dritte beeinträchtigt oder verletzt werden können. Gleiches gilt auch für Geiselnahmen, bei denen es äußerst wichtig sein kann, dass alle Unbeteiligten von den Geiselnehmern ferngehalten werden. Dies kann am einfachsten dadurch gewährleistet werden, dass für ganze betroffene Straßenabschnitte der gesamte Verkehr lahmgelegt wird, so dass ausschließlich die Geiselnehmer und die Polizei oder Sicherheitsdienste (z. B. Sondereinsatztruppen, Bundesgrenzschutz o.ä.) auf diesen Straßenabschnitten fahren können.
  • Weiterhin können mit dem polizeilichen Gerät Signale gesendet werden, um Straßensperren oder Sperrzonen zu errichten, sowie Signale zur Reduzierung der Geschwindigkeiten für bestimmte oder alle Fahrzeuge, um z. B. Unfallstellen abzusichern. Die Signale können über Frequenzen gesendet werden, die nicht vom üblichen Rundfunk benutzt werden, die aber für das Verkehrssicherheitssystem zuvor von den dafür verantwortlichen Politikern oder Verwaltungsbeamten festgelegt werden müssen.
  • Straßenbauer können mit einem Sendergerät ausgestattet werden, das nur begrenzte Fähigkeiten aufweist und das nur zur Markierung der Baustellen und zur Festlegung der jeweils notwendigen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Baustellenbereich vorgesehen ist.
  • Schnellstraßen und Autobahnein- und -ausfahrten sollten mit stationären Sender-Empfänger-Geräten 48 entsprechend 3 ausgestattet werden, die in Zusammenarbeit mit Bewegungsmeldern 54 falsches Auffahren in die falsche Fahrtrichtung (Geisterfahrten) verhindern. Außerdem soll das Gerät 48 mit Hilfe des Bewegungssensors 50 zu der allgemeinen Hauptfrequenz die in der Fahrtrichtung A gültige Betriebsfrequenz zuschalten und einige Funktionen in dem Hauptfrequenzbereich des im Kfz montierten Gerätes 10 ausschalten. Umgekehrt soll beim Verlassen der Autobahn mit Hilfe des Bewegungssensors 56 die Zusatzfrequenz A abgeschaltet und die abgeschalteten Funktionen im Hauptfrequenz-Bereich wieder aktiviert werden. Die Frequenzumschaltungen, z. B. in Fahrtrichtung A, wie schon oben erwähnt sind nötig, um unnötigen Einfluss auf die Verkehrsteilnehmer der Fahrtrichtung B der Autobahn und der nahe liegenden anderen Straßen in bestimmten Verkehrssituationen zu vermeiden. Außerdem soll dieses Gerät 48 bei Bedarf eine totale Sperrung der Auffahrt auf die Autobahn und das Weiterfahren in der Fahrtrichtung A von polizeilichen Diensten ermöglichen; es soll mit der Verkehrsüberwachungszentrale, in Sachen Statistik und Straßenmautkontrolle, etc. über Mobilfunknetz kommunizieren.
  • Das Gerät 48 soll verschiedene Signale mit verschiedener Leistung und dadurch Reichweite senden, z. B. die Signale für Frequenzumschaltungen oder zum stoppen eines Falschfahrers 58. Die Geräte 48 sollten eine Reichweite im Radius um das Gerät von maximal 5 bis 10 Meter haben; und das Gerät 48 soll mindestens 15–20 Meter vom Rand der erster Autobahnspur installiert sein, um einen Einfluss auf die anderen Fahrzeuge in diesen Fällen zu vermeiden. Aber für andere Signale soll die Reichweite ab 300 Meter, z. B. Warnsignale, und mehrere Kilometer beim Senden von Signalen über das Mobilfunknetz sein. Wenn der Sender 48 gleichzeitig von Sensoren 56 und 50 aktiviert wird, soll er seine Signale zeitlich versetzt (in Bruchteilen einer Sekunde) an die Fahrzeuge senden und zwar an das auffahrende Fahrzeug im Hauptfrequenzbereich und an das ausfahrende Fahrzeug im Hilfsfrequenzbereich A oder B, je nachdem welches in der jeweiligen Fahrtrichtung der Autobahn gültig ist. Die Wirkung des Signals auf das Fahrzeug kann dann erst nach wenigen Minuten geändert werden, um Fehler zu vermeiden.
  • Autobahn und Schnellstraßen-Parkplätze und -Raststätten sollen im Bereich ihrer Einfahrt einen Sender installiert haben, um ähnlich wie bei Autobahn-Einfahrten das falsche Verlassen des Parkplatzes zu verhindern (Geisterfahrten). Das Gerät soll nur ein Signal senden können, das ein falsch fahrendes Fahrzeug stoppt und wird durch einen Bewegungsmelder vom dem falsch fahrenden Fahrzeug automatisch aktiviert. Das Gerät selbst soll eine geringe Reichweite des Signals haben (nur 3 bis 5 Meter) und so installiert sein, das es keinerlei Wirkung auf den vorbei passierenden Verkehr hat.
  • An Eisenbahnübergängen, insbesondere an unbeschrankten Übergängen, sollten Sender 60 (siehe 4) installiert sein, die wie Verkehrsschilder Fahrzeuge 62 und 64 warnen, die sich an einen Eisenbahn-Übergang nähern, dem sich gleichzeitig auch ein Zug nähert. Falls sich ein Fahrzeug 66 nähert, kann es am Überfahren des Übergangs gehindert werden, wenn der Fahrer nicht bereits selbst getan hat. Der Sender 60 kann, wenn nötig rund um die Uhr, Warnsignale ausstrahlen, die auf eine Nähe zum Eisenbahnübergang hinweisen. Die Abstrahlung kann bspw. in einem Radius von ca. 150 Metern erfolgen. Ggf. werden erst dann Warnsignale ausgesandt, wenn sich ein Zug dem Übergang nähert und dadurch über Sensoren 66 den Sender 60 aktiviert. Nach dem Aktivieren des Senders 60 durch Sensoren 66 mittels eines sich nähernden Zuges wird vom Sender 60 ein Signal zum Stoppen eines Fahrzeuges 68 gesendet, das im Radius von ca. 50 Metern zum Übergang wirkt. Je näher das Fahrzeug 68 an den Übergang heran fährt, desto stärker wirken die Bremsen, so dass an einer Grenze von ca. 6 bis 10 Metern zum Gleis das Auto ganz zum Stillstand kommt. Das Fahrzeug 68 kann erst dann wieder weiterfahren, wenn vom Sender 60 eine Entwarnung kommt.
  • Die Wirkungen von gesendeten oder empfangenen Signalen, die von einem Sender-Empfänger-Gerät 10 ausgehen oder empfangen werden, ist abhängig von der Entfernung zum Sender oder Empfänger unterschiedlich. Die Reichweiten der verschiedenen Signale ist auch unterschiedlich und wird vom Bordcomputer (siehe 1) durch Regeln der Senderleistung (Signalstärke) bei Bedarf geregelt. Die Regelung der Signalstärke und somit der Signal-Reichweite ist nötig, um eine Kettenreaktion im dichtem Verkehr zu vermeiden. Dadurch kann man die Signalwirkungen in Zonen einteilen (siehe 5: Sender-Zonen).
  • Im vorgeschlagenem System können es bspw. vier Zonen sein: Zone A entspricht einer Reichweite von 0 bis 50 Metern; Zone B entspricht einer Reichweite von 50 bis 100 Metern; Zone C entspricht einer Reichweite von 100 bis 150 Metern; Zone D entspricht einer Reichweite von 150 bis 300 Metern Entfernung vom Sender (siehe 5).
  • Wenn sich zum Beispiel ein Fahrzeug 70 in einer Gefahrensituation befindet und deshalb extrem abgebremst wird, wird dadurch der im Fahrzeug 70 installierter Sender automatisch aktiviert und sorgt dafür, dass je nach Situation ein geeignetes Signal über die bestehenden Gefahr an andere Verkehrsteilnehmer gesendet wird. Durch das empfangene Signal werden die anderen Fahrzeuge automatisch reagieren, wobei diese Reaktionen in den verschiedenen Zonen unterschiedlich ausfallen. So wird ein Fahrzeug, das sich in Zone A befindet, sofort nach dem Signaleingang abrupt abgebremst. Diese Abbremsung erfolgt automatisch und ohne Einwirkung des Fahrers, wodurch eine Reaktionszeit bis auf Bruchteile einer Sekunde reduziert wird. Außerdem wird vom Bordcomputer ein Signal an den eigenen Sender erteilt, dessen Stärke und somit auch die Reichweite von weiteren Faktoren abhängig gemacht wird, wie bspw. der eigenen Verzögerung, der eigenen Annäherungsgeschwindigkeit an den Alarmgeber etc. Die Annäherungsgeschwindigkeit wird aus den Änderungen der Signalstärke des Alarmgebers hergeleitet. Die Signalstärke wächst umgekehrt proportional zur Verringerung der Entfernung.
  • Wenn der Alarmgeber nicht durch einen Zusammenstoß sofort zum Stillstand gekommen ist, so bewegt er sich noch mindestens so weit wie es ihm sein Bremsweg erlaubt. Das erlaubt dem nächst folgenden Fahrzeug, ein Signal zum Bremsen zu senden, dessen Reichweite sich vermindert. Auf diese Weise wird z. B. die höchst gefährliche Zone A von dem Sender auf 40 Meter verkleinert. Wenn aber der Alarmgeber praktisch momentan zum Stillstand gekommen ist und die Gefahr eines Unfalls dadurch höher geworden ist, wird das Signal mit derselben Stärke weiter geleitet. Der Bordcomputer des Fahrzeugs, das sich gerade in der Zone B befindet, leitet auch sofort eine Bremsung ein. Die Stärke der Bremsung regelt er aber angemessen anhand der vielen Faktoren wie bspw. der empfangenen Signalstärke eines vorausfahrenden Fahrzeugs, das sich in der Zone A befindet. Auch die Geschwindigkeit, mit der die Signalstärke des Alarmgebers wächst, wenn sich kein anderes Fahrzeug in der Zone A befindet, kann einen Anhaltspunkt geben. Weitere Faktoren sind die eigene Geschwindigkeit, die Straßenbeschaffenheit etc.
  • Ebenso wie das Fahrzeug, das sich in der Zone A befindet, sendet das Fahrzeug das Signal weiter, jedoch mit eigenen Korrekturen. Der Bordcomputer des Fahrzeugs in der Zone C erteilt seinem Fahrer eine dringende Warnung (durch Display, Summer oder Lautsprecher, etc.) und löst eine leichte Verzögerung des Fahrzeuges aus. Die weiteren Entscheidungen werden dem Fahrer überlassen. Erst dann, wenn der Fahrer nichts unternimmt, bis das Fahrzeug die Zone B erreicht, übernimmt der Computer die Steuerung wieder.
  • An den nachfolgenden Verkehr wird nur die Gefahrenwarnung weiter geleitet. Der Bordcomputer des Fahrzeugs, das sich in der Zone D befindet, warnt nur seinen Fahrer und überlässt es ihm, die weiteren Entscheidungen zu treffen. An den nächsten Verkehr wird keine Meldung weiter gegeben.
  • Auf den Land- und Bundesstraßen wirken die oben beschriebenen Prozeduren in beiden Fahrtrichtungen, und die Signale werden im Hauptfrequenz-Bereich gesendet und empfangen.
  • Auf den Schnellstraßen und Autobahnen wirken die beschriebenen Prozeduren nur in der Fahrtrichtung, in der die Gefahr entstanden ist, wobei die Signale mit in der Fahrtrichtung gültigen Hilfsfrequenz übertragen werden. Wenn jedoch der Alarmgeber in einen schweren Unfall auf der Autobahn verwickelt wird, so dass bspw. das Alarmsignal eines Airbagsensors ausgelöst wird, wird der Alarm im Hauptfrequenz-Bereich ausgestrahlt und dadurch gültig für beide Fahrtrichtungen gemacht. Dies ist bei schweren Unfällen sinnvoll, weil ein schwerer Unfall durch herumfliegende Trümmer oder durch das Durchbrechen der Leitplanke schnell auch für den Gegenverkehr gefährlich werden kann. Aber dadurch, dass das Sender-Empfänger-Gerät in solchen Fällen kurzfristig ausgeschaltet werden kann, können die betroffenen Teilnehmer des Gegenverkehrs, nachdem sie sich vergewissert haben, dass für sie keine Gefahr besteht, das Gerät ausschalten und weiter fahren. Das Gerät schaltet sich nach einigen Minuten automatisch wieder an.
  • Um die verschiedene Längen der Fahrzeuge (wie Pkw, Autobus, Lkw mit Anhänger oder Lkw ohne Anhänger) zu berücksichtigen, so dass die Senderzonen bei allen Fahrzeugen gleich bleiben, kann die Reichweite des Sender-Empfänger-Gerätes bei dessen Installation unterschiedlich eingestellt werden. Bei Nutzfahrzeugen wird die Reichweite beim Zusammenkoppeln des Fahrzeuges mit einem Anhänger automatisch erhöht. Diese Reichweitenerhöhung entspricht der Distanz, um die das Nutzfahrzeug mit dem Anhänger länger worden ist.
  • Auf allen Autostraßen, innerhalb wie auch außerhalb von Ortschaften, und auf Autobahnen können bei Bedarf an bestimmten Stellen stationäre Sender installiert sein, die automatisch (das Gerät wird für bestimmte Aufgaben vorprogrammiert) oder ferngesteuert von einer Verkehrszentrale durch Kabel oder auch durch mobiles Telefonnetz, um flexibel z. B. die Geschwindigkeit des Verkehrs zu Begrenzen. Es kann z. B. an einer bestimmter Stelle am Standort eines solchen Gerätes ein Signal gesendet werden, das mit geringer Leistung und Reichweite (10 bis 15 Meter) ausgestrahlt wird, dessen Wirkung jedoch für mehrere Kilometer ausreicht, indem der Bordcomputer des in seiner Reichweite befindlichen Fahrzeuges angewiesen wird, z. B. die Geschwindigkeit ab dieser Stelle auf 70 km/h zu reduzieren. Es kann nach einiger Entfernung, bspw. erst nach 3 Kilometer wieder die Beschleunigung ermöglicht werden. Der Computer erteilt dem Fahrzeug den Befehl und der fahrzeugeigene Wegstreckenmesser beginnt die Entfernung zu messen. Nach 3 Kilometern wird dann der Befehl annulliert, und das Fahrzeug kann wieder beschleunigen. Die Krankenwagen, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge (und auch andere spezielle Fahrzeuge) können solche Signale ausschalten, indem sie ihre Sirenen oder das Blaulicht einschalten.
  • Es sollen auch in bestimmten Abständen auf der Autobahn Sender bzw. Empfänger installiert oder in Geräten für die Geschwindigkeitsregelung integriert werden, die automatisch kontrollieren, ob bei den vorbei fahrenden Fahrzeugen die richtige Zusatzfrequenz, die in der Fahrtrichtung gültig ist, auch tatsächlich zugeschaltet ist. Bei Bedarf könnte diese Funktion auch vom Sender 48 an der Autobahnauffahrt (siehe 3) übernommen werden, so dass an allen Ausfahrten die Frequenz kontrolliert werden können. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, wenn an bereits vorhandenen oder an zusätzlichen Kontrollstellen überprüft wird, ob die in den Fahrzeugen befindlichen Sender einwandfrei funktionieren.
  • Alle in der Erfindung vorgeschlagenen Geräte arbeiten mit einheitlichen hochfrequenten elektromagnetischen Radiowellen, vorzugsweise mit Frequenzen, die nicht vom üblichen Rundfunk benutzt werden. Die Signale können bspw. im RDS (Radio Data System) Format übertragen werden. Die für das vorgeschlagene Verkehrsicherheitssystem nötigen Frequenzen müssen zuvor von verantwortlicher Seite freigegeben und festgelegt werden.
  • Sender-Empfänger-Geräte, die in Fahrzeugen eingebaut sind, werden an die Fahrzeug-Stromversorgung angeschlossen, müssen aber mit einen Akkumulator ausgerüstet sein, um im Notfall eine gewisse Zeit lang stabil arbeiten zu können, wenn die bordeigene Stromversorgung in Folge eines Unfalls ausfällt.
  • Die tragbaren Sender-Empfänger-Geräte können an ein Stromnetz angeschlossen sein oder auch vom eigenem Akkumulator gespeist werden.
  • Die stationären Geräte können an ein Stromnetz angeschlossen sein oder mit Sonnenkollektoren versehen sein, die bspw. in Verbindung mit einem Akkumulator für den Nachtbetrieb ausgerüstet sein können.

Claims (26)

  1. Verfahren zur Verkehrsüberwachung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung, bei dem von den am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen jeweils ein Hochfrequenzsignal ausgesendet und die Hochfrequenzsignale anderer Verkehrsteilnehmer empfangen werden, und wobei aus den empfangenen Signalen Reaktionen zur Beeinflussung eines Fahrzustandes des jeweiligen Fahrzeuges und/oder Senderdaten zur Beeinflussung der Fahrzustände anderer Fahrzeuge erzeugt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem von den am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen codierte Signale ausgesendet werden, die jeweils Daten über die Betriebs- und/oder Fahrzustände des jeweiligen Fahrzeuges enthalten.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die von den jeweiligen Fahrzeugen empfangenen Signale zur Beeinflussung der Betriebszustände und/oder Fahrzustände verwendet werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Sender und Empfänger mit einem Bordcomputer des jeweiligen Fahrzeuges gekoppelt sind.
  5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem jedes der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge eine Identifikationskennung aufweist, die den ausgesendeten Signalen unterlegt ist.
  6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem von den am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen jeweils Signale in wenigstens zwei unterschiedlichen Frequenzen ausgesendet werden.
  7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem die Signale permanent in einer Hauptfrequenz und wenigstens einer Nebenfrequenz ausgesendet werden, die jeweils von einer Fahrtrichtung abhängig ist.
  8. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem beim Befahren mehrspuriger Fahrbahnen in einer Richtung jeweils unterschiedliche Nebenfrequenzen ausgesendet werden.
  9. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem im Bereich der Fahrbahnen weitere Sender und Empfänger angeordnet sind, die mit Einrichtungen zur Verkehrsbeeinflussung gekoppelt sind.
  10. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem mittels der stationären Sender und Empfänger Falschfahrer gestoppt werden.
  11. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem die in den Fahrzeugen angeordneten Sender und Empfänger mit den Bremsen bzw. mit dem Antriebsstrang des jeweiligen Fahrzeuges gekoppelt sind.
  12. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem der Empfänger permanent in Bereitschaft ist.
  13. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem der wenigstens eine Sender bedarfsweise eingeschaltet wird.
  14. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem der wenigstens eine Sender beim Empfang von Signaldaten eines stationären Senders bzw. mehrere stationärer Sender aktiviert wird.
  15. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem vom Sender eines in einen Unfall verwickelten Fahrzeuges von diesem codierte Signaldaten zum Warnen und/oder zum Stoppen anderer Fahrzeuge ausgesendet werden.
  16. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem nach aktivierten Crashsensoren und/oder nach dem Aktivieren von Insassenrückhalteeinrichtungen eines Fahrzeuges von diesem codierte Signaldaten zum Warnen und/oder zum Stoppen anderer Fahrzeuge ausgesendet werden.
  17. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem von den Fahrzeugen wegabhängige und/oder fahrgeschwindigkeitsabhängige Signaldaten an stationäre Empfänger übermittelt werden.
  18. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem ein Fahrzeug beim Empfang entsprechend codierter Signale stillgelegt bzw. gestoppt werden kann.
  19. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem eine Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges beim Empfang entsprechend codierter Signale begrenzt werden kann.
  20. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem an Gefahrenstellen von wenigstens einem stationären Sender Signale zum Begrenzen einer Fahrgeschwindigkeit eines sich nähernden Fahrzeuges bzw. zum Stoppen des Fahrzeuges ausgesendet werden können.
  21. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem an Bahnübergängen von wenigstens einem stationären Sender Signale zum Begrenzen einer Fahrgeschwindigkeit eines sich nähernden Fahrzeuges bzw. zum Stoppen des Fahrzeuges ausgesendet werden können.
  22. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem die Signalstärke des einem Fahrzeug zugeordneten Senders regelbar ist.
  23. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem die Umgebung eines Fahrzeuges unterschiedliche Zonen mit jeweils unterschiedlicher Signalstärke des vom Fahrzeug emittierten Sendersignals aufweist.
  24. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem je nach den von anderen Fahrzeugen erfassten Signalstärken unterschiedliche Reaktionen auslösbar sind.
  25. System zur Verkehrssteuerung und/oder zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung, bei dem ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug wenigstens einen Sender sowie einen Empfänger aufweist, die wenigstens zwei unterschiedliche Signalfrequenzen abstrahlen bzw. empfangen, die von anderen Fahrzeugen ebenfalls empfangen bzw. ausgesendet und zur gegenseitigen Beeinflussung von Fahrzuständen genutzt werden.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, das mit einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 24 betrieben wird.
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