DE29813225U1 - Signalvorrichtung - Google Patents
SignalvorrichtungInfo
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Description
• ♦ · · · t
Anmelder:
Herr Dr.
Nikolaus Birkl
Hubertusstraße 27 86391 Stadtbergen
Nikolaus Birkl
Hubertusstraße 27 86391 Stadtbergen
Vertreter:
Patentanwälte
Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b D-86153 Augsburg
Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b D-86153 Augsburg
Datum:
Akte :
23.07.1998
500^230 er/ha
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BESCHREIBUNG Signalvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Signalvorrichtung zum Bemerkbarmachen von vorrangberechtigten Fahrzeugen, insbesondere Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder dergleichen.
Derartige Fahrzeuge, insbesondere Einsatzfahrzeuge, sind mit einer Warneinrichtung für die anderen Verkehrsteilnehmer ausgerüstet, die z.B. aus einem Martinshorn, einer Sirene oder dergleichen und einem Blinklicht, insbesondere einem Blaulicht, besteht. Diese optischen und akustischen Warnsignale werden häufig jedoch von den anderen Verkehrsteilnehmern nicht wahrgenommen. Insbesondere wird das Martinshorn überhört, wenn in einem Fahrzeug der Radio auf große Lautstärke eingestellt ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit zum besseren Bemerkbarmachen dieser vorrangberechtigten Fahrzeuge aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Die erfindungsgemäße Signalvorrichtung hat den Vorteil, daß sie zusätzlich zur Warnvorrichtung den anderen Verkehrsteilnehmern über den Informationsgeber ein Signal zuleitet, das auf das vorrangberechtigte Fahrzeug, insbesondere das Einsatzfahrzeug, aufmerksam macht. Diese Signalübermittlung erfolgt über einen drahtlosen Sender, der z.B. mit Funkwellen oder anderen elektromagnetischen Wellen arbeitet und damit auch außerhalb des Sichtbereiches aufmerksam macht. Durch eine begrenzte Reichweite des Senders kann dabei sichergestellt werden, daß eine Signalgebung nur in unmittelbarer Nachbarschaft des Einsatzfahrzeuges an die tatsächlich beteiligten oder
betroffenen anderen Verkehrsteilnehmer erfolgt.
Die erfindungsgemäße Signalvorrichtung hat den Vorteil, daß die anderen Verkehrsteilnehmer auch dann gewarnt werden können, wenn sie das Einsatzfahrzeug nicht sehen können oder wegen eines lauten Radios oder anderer Umgebungsgeräusche akustisch nicht wahrnehmen können. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Empfänger und/oder der Signalgeber in einem Radio angeordnet oder mit einem solchen Radio verbunden sind. Einerseits läßt sich dadurch ein lautes Radio bei Annäherung eines Einsatzfahrzeuges stummschalten, was sofort die Aufmerksamkeit des Fahrzeuglenkers hervorruft. Das Radio ermöglicht andererseits aber auch, explizite akustische oder optische Signale, z.B. einen Nachrichtentext, an den Fahrzeuglenker zu übermitteln. Die Zuordnung zu einem Radio hat darüber hinaus den Vorteil, daß hier ein Empfänger bereits vorhanden ist. Die Signalübertragung kann z.B. über Radiowellen mit einem Trägersignal in ähnlicher Weise wie bei einem Verkehrssender erfolgen, der bei entsprechender Empfangsbereitschaft des Radios selbsttätig dieses einschaltet. Eine Verbindung oder Kopplung des Senders der Signalvorrichtung mit der Warneinrichtung erlaubt ein automatisches Einschalten und Aktivieren des Senders bei Betätigung des Martinshorns oder Blaulicht.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise und schematisch dargestellt. Sie zeigt in einer teilweise abgebrochenen Draufsicht eine Straßensituation mit einem Einsatzfahrzeug und einem anderen Fahrzeug, die mit einer Signalvorrichtung ausgerüstet sind.
Die Signalvorrichtung (1) besteht aus ein oder mehreren drahtlosen Sendern (5) und ein oder mehreren Empfängern (6) mit einem Informationsgeber (7). Die Signal- und Informationsübertragung zwischen Sender (5) und Empfänger (6) erfolgt auf drahtlosem Wege, vorzugsweise über elektromagnetische Wellen, insbesondere Radiowellen oder Funkwellen. Alternativ ist auch eine Infrarot- oder Ultraschallübertragung möglich. Grundsätzlich eignet sich jede drahtlose Signalübertragung, insbesondere wenn sie auch ohne Sichtkontakt und nicht nur auf geradlinigen Wegen übereck oder dergleichen erfolgen kann.
Der Sender (5) ist zum Einbau in ein vorrangberechtigtes Fahrzeug, insbesondere ein Einsatzfahrzeug (2), vorgesehen. Er hat eine begrenzte Reichweite, die z.B. ca. 200 m oder weniger betragen kann.
Das Einsatzfahrzeug (2) besitzt vorzugsweise auch eine andere Warneinrichtung (4), die z.B. aus einem Martinshorn, einer Sirene, einer Hupe oder dergleichen anderen akustischen Warngebern besteht. Außerdem kann eine optische Warneinheit, z.B. ein Blinklicht, insbesondere ein Blaulicht vorhanden sein. Die Warneinrichtung (4) kann in besonderen Fällen aber auch entfallen oder bei zivilen Einsatzfahrzeugen nur bei Bedarf anmontiert werden. Der Sender (5) ist insbesondere für Einsatzfahrzeuge (2) von Polizei, Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdiensten, Bundesgrenzschutz oder Zoll, Feldjägern oder dergleichen anderen Behörden oder Notdiensten vorgesehen. Es kann sich alternativ aber auch um andere vorrangberechtigte Fahrzeuge handeln, z.B. Züge, die an unbeschrankten
Bahnübergängen pfeifen oder hupen. Desgleichen können auch Gefahrguttransporte, Schwerlastverkehr oder dergleichen mit dem Sender (5) ausgerüstet werden.
Die Empfänger (6) mit dem Informationsgeber (7) sind in den Fahrzeugen (3) von anderen, insbesondere zivilen Verkehrsteilnehmern angeordnet. Hierbei empfiehlt es sich insbesondere, den Empfänger (6) und/oder den Informationsgeber (7) in einem Radio (8) anzuordnen oder
&iacgr;&ogr; mit einem solchen Radio (8) zu verbinden. Unter dem Begriff eines Radios werden im Sinne der Erfindung nicht nur Rundfunkgeräte, sondern auch Musikanlagen mit CD-Spieler, Kassettengeräte oder dergleichen verstanden. Der Empfänger (6) und/oder der Informationsgeber (7) können alternativ auch eigenständig in den Fahrzeugen (3) angeordnet sein oder mit anderen Geräten, z.B. Autotelefon, Funkgerät oder dergleichen verbunden oder gekoppelt sein.
Der Informationsgeber (7) kann eigenständig bei Betätigung der Signalvorrichtung (1) ein entsprechendes Signal an den Fahrer eines Fahrz'euges (3) abgeben. In der bevorzugten Ausführungsform ist der Informationsgeber (7) jedoch als Schaltung im Radio (8) ausgebildet, die das Radio (8) bei Signalempfang stummschaltet und/oder eine akustische oder optische Warnung ausgibt. Je nach Komplexität des übermittelten Signals, kann der Informationsgeber (7) wie bei der Stummschaltung ein einfaches Ein- und Ausschalten bewirken. Bei einem komplexeren Signal können aber auch Nachrichten übertragen werden, die z.B. vom Lautsprecher oder einem Display des Radios (8) als gebrochene oder geschriebene Information ausgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Informationsgeber (7) in diesen Fällen in das Radio (8) zu integrieren und das ohnehin vorhandene Display oder den Lautsprecher heranzuziehen.
Der Sender (5) kann eigenständig im Einsatzfahrzeug (2) angeordnet sein. In der bevorzugten Ausführungsform ist er jedoch mit der Warneinrichtung (4) verbunden und vorzugsweise in diese integriert. Bei Betätigung der Wanreinrichtung (4) wird dann automatisch der Sender (5) aktiviert und sendet an die Empfänger (6) bei den anderen Verkehrsteilnehmern innerhalb der begrenzten Reichweite das drahtlos übermittelte Warnsignal.
In einer bevorzugten Ausführungsform arbeitet die Signalvorrichtung (1) ähnlich wie ein Verkehrsender, der bei eingeschaltetem Radio (8) und aktiviertem Verkehrsfunkempfang automatisch die Verkehrsnachricht mit erhöhter Lautstärke durchschaltet und dabei den Radiobetrieb überlagert. Der für Verkehrsnachrichten ohnehin vorhandene Empfänger im Radio kann als Empfänger (6) für die Signalvorrichtung (1) dienen. Es empfiehlt sich, für die Signalvorrichtung (1) eine andere Frequenz bzw. ein anderes Trägersignal als für den Verkehrsfunk zu verwenden.
Figur 1 verdeutlicht die Funktion und Wirkung der Signalvorrichtung (1). Bei Betätigung des Senders (5) wird das Warnsignal an alle im Umkreis bzw. in der Reichweite befindlichen Verkehrsteilnehmer mit Empfänger (6) übermittelt und dadurch auf das Einsatzfahrzeug (2) aufmerksam gemacht. Insbesondere beim zwangsweisen Stummschalten eines mit großer Lautstärke betriebenen Radios (8) wird der Fahrzeuglenker darauf aufmerksam gemacht, daß sich ein Einsatzfahrzeug (2) in seiner unmittelbaren Nähe befindet, das unter Umständen auch die Vorfahrt beansprucht. Durch, die Stummschaltung ist es dann insbesondere auch möglich, das akustische Warnsignal, insbesondere das Martinshorn zu hören. Bei einer alternativen oder zusätzlichen akustischen und/oder optischen Singalisierung über den Informationsgeber (7), insbesondere im Radio (8) kann der andere
Verkehrsteilnehmer außer der Information über die Annäherung eines Einsatzfahrzeuges (2) auch Zusatzinformation über dessen Art, Vorfahrtsberechtigung etc. erhalten.
Abwandlungen der beschriebenen Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. So kann z.B. die Reichweite des Senders (5) veränderbar oder unterschiedlich einstellbar sein. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn auf Strecken mit hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten, z.B.
Autobahnen, das Warnsignal entsprechend weit vorauseilen soll. In der gezeigten Ausführungsform ist der Sender (5) als Rundumsender ausgebildet, der sein Signal nach allen Richtungen abstrahlt und über Reflexionen auch Fahrzeuglenker in Querstraßen oder dergleichen erreicht. Alternativ kann der Sender (5) sein Signal aber auch mit einer gewissen Richtwirkung abstrahlen, was z.B. bei größeren Reichweiten und auf Schnellstraßen oder Autobahnen vorteilhaft wäre. Hierbei kann insbesondere auch eine spezielle Verhaltensinformation an die Verkehrsteilnehmer übermittelt werden, z.B. die Aufforderung, die Fahrbahnmitte freizumachen und zum Rand zu fahren.
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Signalvorrichtung
2 Fahrzeug, Einsatzfahrzeug
5 3 Fahrzeug, andere Verkehrsteilnehmer
4 Warneinrichtung, Martinshorn, Blaulicht
5 Sender
6 Empfänger
7 Informationsgeber 10 8 Radio
Claims (9)
1. Signalvorrichtung zum Bemerkbarmachen von vorrangberechtigten Fahrzeugen, insbesondere Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Signalvorrichtung (1) drahtlose Sender (5) zum Einbau in den Einsatzfahrzeugen (2) und Empfänger (6) mit einem Informationsgeber (7) in den Fahrzeugen (3) der anderen Verkehrsteilnehmer aufweist.
2. Signalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (5) eine begrenzte Reichweite aufweist.
3. Signalvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Reichweite ca. 200 m beträgt.
4. Signalvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalvorrichtung (1) mit elektromagnetischen Wellen, insbesondere Radio- oder Funkwellen sendet.
5. Signalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Empfänger (6) und/oder der Informationsgeber (7) in einem Radio (8) angeordnet oder mit einem Radio (8) verbunden ist.
6. Signalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsgeber (7) eine Schaltung aufweist, die das Radio (8) bei Signalempfang stummschaltet und/oder eine akustische oder optische Warnung ausgibt.
7. Signalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsgeber (7) als Display oder als Lautsprecher ausgebildet ist.
8. Signalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (5) eine Nachricht übermittelt, die vom Informationsgeber (7) optisch und/oder akustisch angezeigt wird.
9. Signalvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (5) mit der Warneinrichtung (4) verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29813225U DE29813225U1 (de) | 1998-07-24 | 1998-07-24 | Signalvorrichtung |
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| DE (1) | DE29813225U1 (de) |
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