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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Nassraumschloss.
Das Nassraumschloss ist hierbei Bestandteil eines Verschlusselements
für eine Kraftfahrzeugöffnung, bspw. einer Schiebetür oder
einer seitliche Schwingtür im Fall eines Pkws ohne B-Säule.
In anderen Fällen ist das Nassraumschloss für
das Verschlusselement bestimmt, das die Hecköffnung verschließt,
bspw. für eine Hecktür oder eine Heckklappe.
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Kraftfahrzeuge
besitzen beweglich an die Karosserie angebundene Verschlusselemente
für ihre seitlichen Öffnungen, d. h. die Seitentüröffnungen,
oder die Hecköffnung. Die Verschlusselemente werden nach
außen hin abgedichtet und besitzen ein Schloss, das für
den Fall, dass das Schloss außerhalb der Dichtlinie angeordnet
ist, als Nassraumschloss bezeichnet wird.
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Die
zum Prioritätstag der vorliegenden Erfindung noch unveröffentlichte
DE 10 2007 052 620.4 offenbart
ein Kraftfahrzeug mit einer Hecköffnung sowie einem zugehörigen
Verschlusselement für die Hecköffnung, beispielsweise
eine Heckklappe, wobei zwischen der Karosserie und dem Verschlusselement
noch ein Zusatzrahmen platziert ist. Die Einheit aus Zusatzrahmen
und Verschlusselement ist in einer ersten Gebrauchsstellung um eine
horizontale Achse am Dachquerträger schwenkbar. In einer zweiten
Gebrauchsstellung ist der Zusatzrahmen starr mit der Karosserie
verbunden und lässt sich das Verschlusselement um eine
vertikale Achse relativ zum Zusatzrahmen verschwenken. Dieser Vorschlag ermöglicht
es, ein Fahrzeug ohne Anpassung der Karosserie einmal mit und einmal
ohne einen derartigen Zusatzrahmen auszustatten.
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Es
ist eine Aufgabe einer Ausführungsform der Erfindung, ein
Verschlusselement für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen,
das ein Nassraumschloss besitzt, bei dem bei Regen das Wasser zuverlässig abgeführt
wird.
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Eine
weitere Aufgabe besteht darin, ein Verschlusselement für
ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit
dem die Hecköffnung nach außen hin abgedichtet
wird, wobei die Abdichtung für die beiden Fahrzeugmodelle
mit und ohne Zusatzrahmen gleich ist.
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Die
Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen der unabhängigen
Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und weitere Ausführungsformen ergeben
sich mit den Merkmalen der abhängigen Ansprüche.
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Ein
erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Verschlusselement für
eine Öffnung eines Kraftfahrzeugs. Bei der Öffnung
handelt es sich um eine seitliche Öffnung für
die Seitentüren oder um eine Hecköffnung. Das
Verschlusselement besitzt zunächst einen Rahmen mit einer
umlaufenden Dichtlinie, mit der die Hecköffnung nach außen
hin bzw. gegenüber einem Fahrzeugaußenbereich
abdichtbar ist. Mit anderen Worten fungiert die dem Fahr zeuginnenraum zugewandte
Seite des Verschlusselements als eine Dichtbank für eine
karosserieseitig bereitgestellte umlaufende Dichtung. Hierbei soll
darauf hingewiesen werden, dass der genannte „Rahmen mit
einer umlaufenden Dichtlinie” Bestandteil des Verschlusselements
ist bzw. ein Verschlusselementrahmen ist, der nicht mit dem im einleitenden
Teil genannten Zusatzrahmen verwechselt werden darf, der ein separates
Bauteil zwischen der Karosserie und dem Verschlusselement ist.
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Weiterhin
besitzt das Verschlusselement ein Schloss, das außerhalb
der Dichtlinie und damit im Fahrzeugaußen- bzw. -nassbereich
angeordnet ist, wobei sich das Schloss, zumindest teilweise, in
einer durchgehenden Öffnung des Rahmens befindet. Das Schloss
ist somit ein Nassraumschloss. Die Öffnung verbindet den
Fahrzeugaußenraum wasserzuführend mit dem Fahrzeuginnenraum
und mündet innenraumseitig in einem am Verschlusselement
befestigten Dichttopf. Vom Dichttopf führt ein Wasserkanal,
beispielsweise ein Schlauch, am Verschlusselement entlang nach unten
bzw. ist der Dichttopf wasserzuführend mit dem Wasserkanal
verbunden. Mit dem Wasserkanal wird am unteren Ende des Verschlusselements
Regenwasser nach außen geleitet, bspw. dadurch, dass der
Rahmen des Verschlusselements dort eine weitere durchgehende Öffnung
besitzt, durch die der Wasserkanal nach außen geführt wird.
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Im
Einsatz sorgt das genannte Verschlusselement für ein Abführen
von Regenwasser oberhalb der Dichtlinie, bei dem Verschlusselement
für eine Hecköffnung beispielsweise im Dachbereich.
Die besagte Öffnung befindet sich damit im oberen Teil
des Verschlusselements. Das Schloss, beispielsweise ein Heckklappenschloss,
befindet sich also bei Regen im Nassbereich, sodass in diesem Fall
Wasser durch die Öffnung nach unten in den Dichttopf fließt. Am
unteren Austrittsende des Dichttopfes fließt es in den
Wasserkanal, sodass der Dichttopf und der Wasserkanal für
eine Trennung des Fahrzeuginnen- zum Fahrzeugaußenraum
sorgen. Am unteren Ende des Verschlusselements wird das Regenwasser
wieder auf geeignete Weise durch den Rahmen hindurch in den Fahrzeugaußenraum
geleitet.
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In
einer zweiten Ausführungsform mündet der Wasserkanal
in seinem unteren Bereich in einen weiteren Dichttopf, der wasserzuleitend
mit dem Fahrzeugaußenraum verbunden ist. Dieser weitere am
Verschlusselement befestigte Dichttopf sorgt für ein kontrolliertes
Abfließen des abzuführenden Wassers nach außen
bzw. für eine kontrollierte Strömung und stellt
weiterhin einen Schutz vor Spritzwasser von unten dar.
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In
einer dritten Ausführungsform handelt es sich bei dem Verschlusselement
zum Verschließen der Kraftfahrzeugöffnung um eine
Schiebetür, eine Seitentür, insbesondere eine
solche für Pkws ohne B-Säule, eine Hecktür,
eine Heckklappe oder um eine Kofferraumklappe. Das Verschlusselement
kann hierbei geteilt sein, zum Beispiel dadurch, dass ein erster
Teil einer Hecktüre links und ein anderer Teil rechts angeschlagen
ist, und zwar entweder am eingangs genannten Zusatzrahmen (sofern
das Fahrzeugmodell diesen vorzieht) oder am hinteren Karosseriebereich
(wenn das Fahrzeugmodell ohne einen Zusatzrahmen ausgestattet ist).
Die Teilung kann horizontal, vertikal, symmetrisch oder asymmetrisch sein.
Im Hinblick auf das nachstehend erläuterte Kraftfahrzeug
kann es sich insbesondere um ein umgreifendes Verschlusselement
han deln.
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Ein
zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem
Verschlusselement nach einem der obigen Ausführungsformen.
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In
einer Ausführungsform dieses Kraftfahrzeugs hat dieses
eine Hecköffnung, die von einem hinteren Karosseriebereich
umgeben ist bzw. gebildet wird, wobei ein umgreifend ausgebildetes
Verschlusselement nach einem der oben beschriebenen Ausführungsformen
zum Verschließen der Hecköffnung vorgesehen ist.
Wie oben angeführt, kann es sich bei dem Verschlusselement
um eine Hecktür, eine Heckklappe oder um einen Kofferraumdeckel handeln.
Zwischen dem hinteren Karosseriebereich und dem Verschlusselement
ist ein umlaufender Zusatzrahmen platzierbar oder platziert. Im
Falle eines vorhandenen Zusatzrahmens ist dieser beweglich am hinteren
Karosseriebereich befestigt und ist weiterhin das Verschlusselement
beweglich am Zusatzrahmen befestigt, um ein Öffnen und
Schließen der Hecköffnung zu ermöglichen.
Des Weiteren verfügt der hintere Karosseriebereich über
einen umlaufenden Dichtflansch mit einer daran befestigten Dichtung,
wobei die Innenseite des Verschlusselements als Dichtbank für
die Dichtung ausgebildet ist. Die Linie, entlang der die Dichtung
auf die Dichtbank drückt, ist die vorstehend genannte Dichtlinie
des Verschlusselements.
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Bei
dieser Ausführungsform des Kraftfahrzeugs ist insofern
ein optionaler Zusatzrahmen vorgesehen. Wird ein Zusatzrahmen gewählt,
so ist dieser am hinteren Karosseriebereich befestigt, insbesondere
schwenkbeweglich befestigt, und ist das Verschlusselement am Zusatzrahmen befestigt.
Genauer befindet sich der Zusatzrahmen zwischen dem umgreifenden
Abschnitt des Verschlusselements und dem die Hecköffnung
umgebenden und in Fahrtrichtung nach hinten gewandten Teil des hinteren
Karosseriebereichs. Die Konstruktion des Fahrzeughecks fällt
leichter, wenn der Zusatzrahmen einstückig ist, auch wenn
vom Grundsatz her ein zweigeteilter Zusatzrahmen denkbar ist.
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Entsprechend
der Wahl der oben genannten Befestigungsmittel können für
den Zusatzrahmen und für das Verschlusselement unterschiedliche
Bewegungen relativ zum Zusatzrahmen und relativ zur Karosserie möglich
sein. So können diese beiden genannten Teile gemeinsam
bewegt werden, wobei das Verschlusselement starr mit dem Zusatzrahmen
verbunden ist. In diesem Fall kann diese Einheit aus Zusatzrahmen
und Verschlusselement die Hecköffnung als Ganzes freigeben,
beispielsweise als oben am Dachquerträger angelenkte Heckklappe.
Es kann auch vorgesehen sein, dass sich diese beiden Teile relativ
zueinander bewegen lassen, und zwar durch geeignete Arretiermittel,
die eine lösbare Befestigung des Zusatzrahmens am hinteren
Karosseriebereich realisieren. Dann lässt sich zumindest
ein Teil des Verschlusselements relativ zum Zusatzrahmen bewegen,
wodurch die Hecköffnung, zumindest teilweise, freigegeben
wird. Wird kein Zusatzrahmen gewählt, so ist das Verschlusselement
direkt am hinteren Karosseriebereich beweglich befestigt, insbesondere
schwenkbeweglich befestigt. Bezeichnet man als Basiskarosserie eine
Kraftfahrzeugkarosserie ohne Mittel zum Verschließen der
Hecköffnung, das heißt ohne Verschlusselement,
nebst zugehörigen Befestigungsmitteln, und vernachlässigt
man zunächst den Aspekt der Abdichtung der Hecköffnung, so
können mit der vorgeschlagenen Ausführungsform
ohne bauliche Änderung an der Basiskarosserie zwei Varianten
eines Fahrzeugmodells bereitgestellt werden, und zwar eine erste
Variante ohne Zusatzrahmen und eine zweite Variante mit Zusatzrahmen. Die
Basiskarosserie mit dem besagten hinteren Karosseriebereich, der
die Hecköffnung definiert, ist bei beiden Varianten dieselbe,
und somit ein Gleichteil. Die Varianten unterschieden sich nur durch
die Anwesenheit eines Zusatzrahmens sowie durch die Befestigung
von Basiskarosserie, optionalem Zusatzrahmen und Verschlusselement
miteinander. Darüber hinaus kann sowohl mit als auch ohne
Zusatzrahmen ein und dasselbe Verschlusselement eingesetzt werden.
Im Automobilwerk ergeben sich mit diesen beiden Aspekten mehr Gleichteile,
bei erheblich geringerem Platzbedarf wegen nur einer Basiskarosserie
bzw. nur einem Verschlusselement, eine geringere Fehlerquote durch
eine einheitliche Produktion und erheblich geringerer Produktionskosten.
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Für
die Abdichtung wird der Dichtflansch bezüglich seiner Geometrie
und insbesondere seiner Erstreckung in Fahrzeuglängsrichtung
so angepasst, dass die Innenseite des Verschlusselements, meist ihr
Innenblech, als Dichtbank fungiert. Die Linie, entlang derer die
auf dem Dichtflansch aufgesteckte Dichtung auf dem Verschlusselement
verläuft, ist die Dichtlinie. Der Dichtflansch ist für
beide Fahrzeugvarianten mit und ohne Zusatzrahmen identisch. Er
befindet sich, bezogen auf denjenigen Teil des hinteren Karosseriebereichs,
der dem umgreifenden Abschnitt des Verschlusselements zugewandt
ist, in der Hecköffnung zugewandten Bereich. Meist definiert der
Dichtflansch die Ladebreite und -höhe. Er kann als abragender
Steg ausgebildet sein, der seitlich links und rechts weitgehend
senkrecht sowie oben und unten weitge hend horizontal angeordnet
ist, selbstverständlich unter Beachtung der üblichen Krümmung
dieser Hecköffnungsabschnitte. Die Funktion des Verschlusselements
als Dichtbank ist unabhängig von der Anwesenheit des Zusatzrahmens.
Bei beiden Varianten des Fahrzeugs kann dieselbe Dichtung benutzt
werden und ist bei der Wahl eines Zusatzrahmens keine Zusatzdichtung
nötig. Auch hiermit ergeben sich mehr Gleichteile, wird
der Montageaufwand im Werk gemindert, sind bei der Montage weniger
Werkzeuge für Abdichtung erforderlich und ergeben sich
geringere Produktionskosten.
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Eine
weitere Ausführungsform sieht vor, dass der hintere Karosseriebereich
außerhalb seines Dichtflansches einen umlaufenden Wasserkanal
besitzt. Der Wasserkanal dient primär der Aufnahme des
besagten Zusatzrahmens, schafft mehr Platz für diesen und
erlaubt es darüber, ihn größer und stabiler auszuführen.
Das Fahrzeug besitzt insofern einen Zusatzrahmen, der beim Verschließen
der Hecköffnung in den umlaufenden Wasserkanal einfahren kann.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der beanspruchten Erfindung werden aus der
folgenden detaillierten Beschreibung mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen erkennbar, die nachfolgend als nicht beschränkende
Beispiele angegeben sind. Hierbei soll die Benutzung von Bezugszeichen
in den Figuren nicht dahingehend verstanden werden, dass die Bezugszeichen
den Schutzumfang der beanspruchten Erfindung einschränken
sollen. Es zeigen:
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1 ein
Kraftfahrzeug mit seitlich offener Verschlussöffnung,
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2 das
Fahrzeug der 1, mit nach oben geklappter
Verschlussöffnung,
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3 den
hinteren Karosseriebereich,
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4 den
Zusatzrahmen zur Platzierung zwischen Karosserie und Verschlusselement,
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5 das
Verschlusselement vom Fahrzeuginnenraum gesehen,
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6 eine
Detailansicht des Schlosses in seine Öffnung im Rahmen
des Verschlusselements,
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7 das
Verschlusselement vom Fahrzeuginnenraum gesehen,
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8 die
unteren Dichttöpfe des Verschlusselements.
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Bei
den Figuren, die allgemein mit gleichen Bezugszeichen gleiche Gegenstände
bezeichnen, zeigt 1 ein Kraftfahrzeug 1 mit
einer Hecköffnung 2, die von einem hinteren Karosseriebereich 3 gebildet
wird, vgl. hierzu auch 3. Das Kraftfahrzeug 1 besitzt
in der gezeigten ersten Gebrauchsstellung ein Verschlusselement 4 in
Form zweier Flügel 5, die über Scharniere 6 mit
vertikaler Achse direkt am hinteren Karosseriebereich 3 angelenkt
sind. Im hinteren Karosseriebereich 3 ist weiterhin ein
Zusatzrahmen 7 befestigt, der in der gezeigten Gebrauchsstellung
jedoch funktionslos ist.
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2 zeigt
das Fahrzeug der 1 in einer zweiten Gebrauchsstellung,
bei der das Verschlusselement 4 gemeinsam mit dem Zusatzrahmen 7 als eine
Einheit nach oben geklappt ist. Hierzu ist das Verschlusselement 4 fest
am Zusatzrahmen 7 befestigt (nicht gezeigt) und dieser
mit zwei Gelenken 8 in Form von Scharnieren mit horizontaler
Achse im Dachbereich mit dem hinteren Karosseriebereich 3. Das
Verschlusselement 3 ist damit im Gegensatz zur ersten Gebrauchsstellung
nur indirekt beweglich mit der Karosserie verbunden.
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Um
an der Befestigungsstelle des Gelenks 8 das Gewicht des
Verschlusselements 5 aufnehmen zu können, hat
der hintere Karosseriebereich 3 im Scharnierbereich entsprechende
Verstärkungen 9. Ebenso liegen im Scharnierbereich
der Scharniere 6 Verstärkungen 10 vor.
Das auf diese Weise stabil befestigbare Verschlusselement 4 ist
dabei umgreifend ausgebildet, erkennbar an den seitlichen Wölbungen 11.
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Wird
bei dem Kraftfahrzeug 1 ein Zusatzrahmen 7, wie
er in der 4 dargestellt ist, gewählt,
so ist der Zusatzrahmen 7 bei geschlossenem Verschlusselement 3 in
den Wasserkanal 12 eingefahren. Im Wasserkanal 12 sind
des Weiteren auch die Gasdruckfedern 13 angeordnet, die
oben am Zusatzrahmen 7 und unten am äußeren
Rand des Wasserkanals 12 befestigt sind. Durch deren Anordnung
in dem Wasserkanal 12 ist die Hecköffnung 2 in
der vollen Breite nutzbar.
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4 zeigt
ferner den beim Kraftfahrzeug 1 eingesetzten Zusatzrahmen 7.
Dieser ist zunächst als mit Scharnieren ausgebildeten Gelenken 8 versehen,
um ihn im Dachbereich schwenkbar an den hinteren Karosseriebereich 3 anzubinden.
Mit den Dornen 14 lässt sich das Verschlusselement
relativ zum Zusatzrahmen 7 verschwenken. Die Befestigungsstücke 15 dienen
der Befestigung des Zusatzrahmens 7 am hinteren Karosseriebereich 3 in
der ersten Gebrauchsstellung der 1. Schließelemente 16 ermöglichen
eine Vertikalteilung des Zusatzrahmens 7, die mit Blick
auf 1 asymmetrisch ist. Dadurch kann in dem Fall,
dass hinter dem Kraftfahrzeug 1 wenig Platz ist, der rechte
Flügel aufgeschwenkt werden, der im Verhältnis
zu einem Flügel mit hälftiger Teilung schmaler
ist und deshalb weniger Platz nach hinten beansprucht.
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Die 5 und 6 zeigen
das Verschlusselement 4 in einer perspektivischen Seitenansicht vom
Fahrzeuginnenraum her gesehen. Das Verschlusselement 4 ist
zweigeteilt und besitzt einen Rahmen 17 mit eingepassten
Scheiben 18. Das Verschlusselement 4 fungiert
als Dichtbank für die Dichtung 19 des hinteren
Karosseriebereichs 3. Hierbei drückt die Dichtung 19 auf
eine Dichtlinie 19a des Innenblechs 20 des Verschlusselements 4 und
grenzt so den Bereich oberhalb der Dichtlinie 19a des Fahrzeugaußenraums
vom entsprechenden Fahrzeuginnenraum ab. Regnet es, so befindet
sich das Schloss 20 zum Verschließen des Verschlusselements 4 im Nassbereich
bzw. im Fahrzeugaußenraum.
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Mit
Blick auf die 7 erkennt man, dass sich die
beiden Schlösser 20 für die beiden Flügel 5 des
Verschlusselements 4 in einer Öffnung 21 des Rahmens 17 befinden.
Wasser in diesem Bereich kann in die Öffnungen 21 hineinfließen,
wie es die gekrümmten Pfeile andeuten. Die Öffnungen 21 sind
in ihrem unteren Bereich mit ihren jeweiligen Dichttöpfen 22 wasserzuleitend
verbunden. Von jedem Dichttopf 22 führt ein Wasserkanal 23 in
Form eines Schlauchs nach unten, um dort durch den Rahmen 17 hindurchgeführt
zu werden, sodass das Wasser erneut in den Fahrzeugaußenbereich
gelangt. Dieses wird bei dieser gezeigten Ausführungsform
dadurch realisiert, dass der Wasserkanal 23 zunächst
in einen unteren Dichttopf 24 mündet, dessen unteres Ende über
eine durchgehende Öffnung (nicht gezeigt) erneut durch
den Rahmen 17 führt, sodass das Wasser erneut
in den Fahrzeugaußenbereich gelangt. Letzteres zeigt die 8,
eine Detailansicht der zwei unteren Dichttöpfe 24,
wo das Wasser in Pfeilrichtung strömt und aus der unteren Öffnung
des Dichttopfes 24 erneut in den Fahrzeugaußenbereich gelangt.
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Obwohl
vorstehend konkrete Ausführungsformen beschrieben wurden,
wird der Fachmann erkennen, dass die Beschreibung dieser Ausführungsformen
nicht zum Zweck hat, die Erfindung in der angegeben Form zu beschränken.
Die Erfindung soll vielmehr alle Modifikationen, Äquivalente
und Alternativen umfassen, die in den Schutzumfang der beanspruchten
Erfindung fallen.
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Hecköffnung
- 3
- hinterer
Karosseriebereich
- 4
- Verschlusselement
- 5
- Flügel
- 6
- Gelenk
- 7
- Zusatzrahmen
- 8
- Gelenk
- 9
- Verstärkung
- 10
- Verstärkung
- 11
- Wölbung
- 12
- Wasserkanal
- 13
- Gasdruckfeder
- 14
- Dorn
- 15
- Befestigungsstück
- 16
- Schließelement
- 17
- Rahmen
- 18
- Scheibe
- 19
- Dichtung
- 19a
- Dichtlinie
- 20
- Schloss
- 21
- Öffnung
- 22
- Dichttopf
- 23
- Wasserkanal
- 24
- Dichttopf
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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