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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Zahnkrone, ein Zahnimplantat
und/oder einen Zahnimplantataufbau zur Rekonstruktion eines Zahns
auf Basis eines noch vorhandenen Zahns, bzw. bei fehlendem Zahn.
Insbesondere eignet sich die erfindungsgemäße
Zahnkrone bzw. das Zahnimplantat oder der Zahnimplantataufbau zur
Verwendung als Bestandteil einer Brücke oder einer Zahnprothese,
die zumindest einen angrenzenden künstlichen Zahn ohne
eigene Verbindung zum Kiefer trägt.
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Stand der Technik
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Aus
der
DE 88 96 73 ist ein
künstlicher Zahn bekannt, bei dem ein Fußteil
und ein Kronenteil innenliegend ineinander greifende Pfanne bzw.
Zapfen aufweisen, und der Ringspalt zwischen Pfanne und Zapfen von
einem elastischen Material ausgefüllt ist.
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Die
DE 10 129 684 B4 beschreibt
ein Zahn- oder Kiefersegment mit einem in den Kiefer implantierbaren
Basisträger, auf den ein über den Kiefer ragender
Aufbaupfosten mittels einer axial durch Basisträger und
Aufbaupfosten geführten Verbindungsschraube fixiert werden
kann. Der Aufbaupfosten kann von einer künstlichen Zahnkrone überdeckt werden.
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Die
so genannte Marburger Doppelkrone besteht aus einer Primärkrone,
die mit einem implantierbaren Basisträger verbunden werden
kann, oder über einen vorbereiteten Zahn gestülpt
werden kann. Die Primärkrone wird auf allen in dem im Mund
eingesetzten Zustand sichtbaren Flächen von einer Sekundärkrone überdeckt,
wobei zwischen Primärkrone und Sekundärkrone ein
Abstand zwischen allen einander gegenüberliegenden Flächen
von Primärkrone und Sekundärkrone vorgesehen ist.
Zur mechanischen Verbindung der Sekundärkrone mit der im Mund
fixierbaren Primärkrone ist ein punktförmiges elastisches
Element an der Innenseite der Sekundärkrone angebracht,
das in eine entsprechend positionierte Ausnehmung der Primärkrone
eingreift. Auf diese Weise ist die Sekundärkrone sowohl
bei okklusaler Belastung in Richtung auf die Gingiva, als auch bei
Belastung parallel zur Okklusalebene, z. B. aus bukkaler oder lingualer
Richtung, gegen die Primärkrone verschieblich.
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Aufgabe der Erfindung
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Gegenüber
dem bekannten Stand der Technik stellt sich der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe, eine alternative Zahnkrone bzw. ein alternatives Zahnimplantat
oder einen alternativen Zahnimplantataufbau zur Verfügung
zu stellen.
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Allgemeine Beschreibung der
Erfindung
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Die
erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße
Zahnimplantat und der erfindungsgemäße Zahnimplantataufbau
weisen eine an einen implantierbaren Aufbaupfosten oder einen vorbehandelten
Zahn fest fixierbare Primärkrone auf, die von einer Sekundärkrone
umgeben ist. Erfindungsgemäß ist die Sekundärkrone
bei Belastung aus okklusaler Richtung nicht gegen die Primärkrone
verschieblich, d. h. nicht in Richtung der Achse eines mit der Primärkrone
verbundenen, implantierbaren Aufbaupfostens oder in Richtung der
Wurzel eines unterhalb der Primärkrone angeordneten Restzahns
beweglich. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass
die Primärkrone und die Sekundärkrone etwa parallel
zur Okklusalebene der Sekundärkrone angeordnete, zueinander
passend parallele, aneinander anliegende Lagerflächen aufweisen.
Diese Lagerflächen können plan oder kalottenförmig
sein und sich über den vollständigen Querschnitt
der Primärkrone oder über einen Teil des Querschnitts
der Primärkrone erstrecken, beispielsweise ringförmig
sein, wenn die Primärkrone eine zentrale Ausnehmung zur
Aufnahme einer Befestigungsschraube aufweist, mit der die Primärkrone
an einem Basisträger fixierbar ist. Bei kalottenförmiger
Ausgestaltung der aneinander anliegenden Lagerflächen von
Primärkrone und Sekundärkrone kann die Lagerfläche
der Primärkrone konkav sein und die Lagerfläche
der Sekundärkrone konvex, oder die Lagerfläche
der Primärkrone konvex und die Lagerfläche der
Sekundärkrone konkav.
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Der
im Wesentlichen ringförmige Bereich zwischen Primärkrone
und Sekundärkrone senkrecht oder in einem geringen Winkel
abweichend von der Senkrechten zu den Lagerflächen ist
ein Ringspalt, der abhängig von dem Querschnitt der Primärkrone und
der diesen umgreifenden Ausnehmung der Sekundärkrone geformt
ist.
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Der
Ringspalt wird daher von der etwa senkrecht zur Lagerfläche
der Primärkrone angeordneten Mantel- oder Umfangsfläche
der Primärkrone und der etwa senkrecht zur Lagerfläche
der Sekundärkrone angeordneten inneren Mantelfläche
der Sekundärkrone begrenzt. Bei einer Mantelfläche
der Primärkrone mit kreisförmigem oder ovalem
Querschnitt weist der Ringspalt z. B. einen entsprechenden kreisförmigen
oder ovalen inneren Umfang auf, und abhängig von Querschnitt
der inneren Mantelfläche der Sekundärkrone einen äußeren
Umfang, der bevorzugt ebenfalls kreisförmig oder oval ist.
Bevorzugt weisen die Mantelfläche der Primärkrone
und die innere Mantelfläche der Sekundärkrone,
die einander um den Ringspalt beabstandet gegenüber liegen,
die selbe Geometrie mit um den Ringspalt veränderter Querschnittsfläche
auf, die vorzugsweise kreisförmig oder oval ist.
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Der
Ringspalt entspricht mit einer lichten Weite von 0,25 bis 5 μm,
vorzugsweise 0,5 bis 2 μm, besonders bevorzugt 1 μm,
dem Abstand der äußeren Mantelfläche
der Primärkrone zur inneren Mantelfläche der Sekundärkrone,
wobei die Mantelflächen jeweils etwa senkrecht, z. B. in
einem Winkel von 85 bis 95°, vorzugsweise 90°,
zu den Lagerflächen stehen.
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Die
Sekundärkrone wird auf der Primärkrone durch ein
elastisches Dichtelement gehalten, das mit der Sekundärkrone
und der Primärkrone in Eingriff steht und vorzugsweise
in einem Abstand zur Lagerfläche den Ringspalt zwischen
Primärkrone und Sekundärkrone umlaufend überdeckt.
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Der
Ringspalt zwischen Primärkrone und Sekundärkrone
ermöglicht eine Relativbewegung der Primärkrone
zur Sekundärkrone maximal um die lichte Weite des Ringspalts,
etwa senkrecht zu den Mantelflächen, die den Ringspalt
begrenzen, bzw. etwa parallel zur Ebene der Lagerflächen.
Das elastische Dichtelement, das umlaufend den Ringspalt überdeckt
und mit der Primärkrone und der Sekundärkrone
in Eingriff steht, positioniert die Sekundärkrone so auf
der Primärkrone, dass sich die einander gegenüberliegenden
Lagerflächen kontaktieren, um eine Relativbewegung der
Sekundärkrone gegen die Primärkrone nur in der
gemeinsamen Ebene der Lagerflächen zuzulassen.
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Insgesamt
betrifft daher die Erfindung eine Zahnkrone oder ein Zahnimplantat
bzw. einen Zahnimplantataufbau mit einer Primärkrone, die
mit einem vorbehandelten Zahn, bzw. zur Implantation mit einem in
einen Kiefer implantierbaren Basisträger oder Tragpfosten
kraft- und/oder formschlüssig verbindbar ist, und weist
eine Sekundärkrone auf, die die Primärkrone zumindest
auf einer primären Lagerfläche, welche einer ersten
Fläche oder Kante, mit der die Primärkrone an
einem Basisträger oder Aufbaupfosten angeordnet bzw. der
Gingiva zugewandt anordnbar ist, sowie zumindest anteilig, vorzugsweise
vollständig die die erste Fläche oder Kante und
primäre Lagerfläche verbindende primäre
Mantelfläche umgibt. Dabei liegt die Sekundärkrone
mit einer zur primären Lagerfläche im Wesentlichen
parallelen sekundären Lagerfläche auf der primären
Lagerfläche der Primärkrone auf, sodass die Sekundärkrone
nur in der Ebene der aneinander angrenzenden bzw. anstoßenden primären
und sekundären Lagerflächen gegen die Primärkrone
verschieblich ist, jedoch nicht senkrecht zu diesen Lagerflächen.
Die Sekundärkrone weist eine innere sekundäre
Mantelfläche auf, die beabstandet und parallel zur primären
Mantelfläche der Primärkrone angeordnet ist, wobei
in dem Ringspalt, der zwischen der primären Mantelfläche
und sekundären Mantelfläche aufgespannt ist, zumindest
ein elastisches Dichtelement angeordnet ist, das mit der Primärkrone
und der Sekundärkrone in Eingriff steht. Dabei kann das
elastische Dichtelement optional die sekundäre Lagerfläche
gegen die primäre Lagerfläche unter Spannung setzen.
Vorzugsweise ist das elastische Dichtelement umlaufend und überdeckt den
Ringspalt.
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Die
Primärkrone und die Sekundärkrone können
aus herkömmlichen metallischen und/oder keramischen Werkstoffe
bestehen, die für Zahnprothesen und/oder Implantate geeignet
sind, beispielsweise unabhängig voneinander aus Zahngold,
Keramik, vorzugsweise aus Zirkonoxidkeramik.
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Der
Zahnimplantataufbau kann zur Verwendung für die Fixierung
an einen implantierten Aufbaupfosten bereitgestellt sein, während
vorzugsweise das Zahnimplantat einen implantierbaren Aufbaupfosten
aufweist, der vor der Fixierung der Primärkrone implantiert
und einwachsen gelassen werden kann, während die Primärkrone
im Anschluß an das Einwachsen daran fixiert wird, oder
der implantierbare Aufbaupfosten wird mit daran fixierter Primärkrone
implantiert und einwachsen gelassen.
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Das
Dichtelement besteht vorzugsweise aus einem widerstandsfähigen
elastischen Material, beispielsweise Silikon oder Tetrafluorpolyethylen,
erhältlich unter Bezeichnung Teflon.
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Auf
diese Weise stellt die Erfindung eine Zahnkrone bzw. ein Zahnimplantat
und -aufbau bereit, dass keine Verschieblichkeit der Sekundärkrone gegen
die Primärkrone in Richtung einer okklusalen Belastung
der Sekundärkrone zulässt, sodass die Sekundärkrone
gegen die Primärkrone nur in der Ebene möglich
ist, die von den aneinander anliegenden Lagerflächen aufgespannt
wird.
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Die
erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße
Zahnimplantat und der -aufbau stellen daher einen gegen okklusale
Belastung der Sekundärkrone stabilen, d. h. durch okklusale
Druckbelastung nicht verformbaren bzw. nicht verschieblichen Aufbau
bereit, während die Sekundärkrone dadurch federnd
verschieblich in der Ebene senkrecht zur Okklusalbelastung, bzw.
parallel zur Okklusalebene gelagert ist, dass die sich kontaktierenden
Lagerflächen senkrecht zu ihrer Ebene gegeneinander verschieblich
sind. Dabei sind auch die beabstandeten, parallelen Mantelflächen
gegeneinander um den zwischenliegenden Ringspalt verschieblich.
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Der
Erfindung liegt die Beobachtung zu Grunde, dass sich mit der erfindungsgemäßen
Zahnkrone, bzw. dem erfindungsgemäßen Zahnimplantat und
Zahnimplantataufbau Zahnprothesen herstellen lassen, die nach Integration
in den Kiefer stabil sind, und insbesondere gegenüber Zahnprothesen
in Form einer Brücke, die auf mindestens zwei Lagerstellen
mit den Kiefer verbunden sind, vorteilhaft sind. Denn insbesondere
Implantate, die an zwei oder mehr Stellen mit einem Kiefer verbunden
sind, sei es in Form einer Krone über einem vorhandenen
Zahn und/oder in Form eines in den Kiefer implantierten Basisträgers,
können nach längerer Anwesenheit im Kiefer eines
Patienten zu unerwünschten Nebenwirkungen führen,
beispielsweise zu Verspannungen und Kopfschmerzen. Diese Nebenwirkungen
werden gegenwärtig von den Erfindern darauf zurückgeführt, dass
bei der Fixierung starrer Zahnprothesen, die an zwei oder mehr Stellen
mit Zähnen und/oder mit in den Kiefer implantierten Basisträgern
gehaltert sind, elastische Verformungen oder Bewegungen des Kieferknochens
behindert werden. Diese Nebenwirkungen treten insbesondere dann
auf, wenn die Zahnprothese durch einen oder mehre vorhandene überkronte
Zähne und/oder einen oder mehrere in den Kiefer implantierte
Basisträger gehaltert wird, die in aneinander angrenzenden
Kieferabschnitten angeordnet sind, insbesondere wenn diese Kieferabschnitte
an Knochen- oder Wachstumsnähten aneinander stoßen
bzw. durch diese miteinander verbunden sind, wie dies beispielsweise
im menschlichen Oberkiefer entlang der Sutura palatina mediana der Fall
ist.
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Die
Erfindung wird nun genauer mit Bezug auf die Figuren beschrieben,
in denen
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1 eine
schematische Darstellung eines menschlichen Oberkieferknochens ist,
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2 eine
schematische Schnittansicht einer erfindungsgemäßen
Zahnkrone zeigt und
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3 eine
schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen
Zahnimplantats zeigt.
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In
den Figuren bezeichnen gleiche Bezugsziffern funktionsgleiche Teile.
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In 1 sind
am Beispiel des menschlichen Oberkiefers die möglichen
Bewegungen einzelner Knochensegmente gezeigt, von denen derzeit
angenommen wird, dass eine Zahnprothese so anzupassen ist, dass
elastische Verformungen des Knochens und/oder Bewegungen von Knochensegmenten
gegeneinander nicht behindert werden. Die gebogenen Pfeile deuten
den Verlauf elastischer Verformungen bzw. von Bewegungen innerhalb
des dargestellten Knochens dar, der senkrecht nach unten weisende Pfeil
deutet die in 1 abwärts gerichtete
Bewegung der Sutura palatina mediana an. Die dargestellten elastischen
Verformungen bzw. Bewegungen von Knochenabschnitten sind mit bloßem
Auge nicht sichtbar, jedoch haben die Erfinder gefunden, dass sich
Bereiche innerhalb eines Oberkieferknochens und innerhalb eines
Unterkieferknochens bei Menschen unter okklusaler Belastung verformen,
beispielsweise beim Kauen.
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In
einem derartigen Experiment wurden einem freiwilligen Patienten
Basisträger in links und rechts gegenüberliegende
Abschnitte des Oberkieferknochens in herkömmlicher Weise
implantiert und in den Knochen einwachsen gelassen. Nachdem sich
die Basisträger fest mit dem Oberkieferknochen verbunden
hatten, wurde auf jeden Basisträger ein Stift aufgeschraubt,
und die Stifte wurden etwa in der Okklusalebene quer zum Oberkiefer
mit einem starren Metallträger verbunden, in den ein hochempfindlicher
Dehnungsmessstreifen integriert war. Die Messapparatur war hoch
empfindlich, so dass das beim Abhalten von Zunge und Wangen bereits
durch das Einatmen oder Ausatmen durch den Mund ein Signal des Dehnungsmessstreifens
aufgenommen wurde. Wenn der Freiwillige hingegen durch die Nase
atmete, wurde ein reduziertes Signal von dem Messstreifen aufgenommen,
das jedoch noch deutlich zeigte, dass auch im unbelasteten Zustand
allein bei Atmung durch die Nase eine Verformung des Oberkiefers
eintrat.
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Bei
einseitiger Belastung des Oberkiefers mit darin installierter Messapparatur
durch manuellen Druck aus okklusaler Richtung in einem Abstand von mindestens
1 cm von einem Basisträger, z. B. durch Drücken
von oben auf die unteren Schneidezähne, konnte die Verformung
des Oberkiefers anhand eines Signals des Dehnungsmessstreifens festgestellt werden.
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Aus
diesen Beobachtungen wird geschlossen, dass Schmerzen und Spannungsgefühle,
die bei Patienten auftreten, die Zahnprothesen tragen, darauf zurückzuführen
sein können, dass Verformungen des Kiefers durch die Zahnprothese
beeinflusst werden. Solche Patienten haben oft Zahnprothesen, die
an mindestens zwei Stellen mit einem Kiefer fixiert sind, beispielsweise
in einem überkronten Zahn und einem implantierten Basisträger,
an zwei oder mehr implantierten Basisträgern, oder an zwei
oder mehr überkronten Zähnen.
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Denn
auch Patienten mit einem Implantat im Unterkiefer, das sich über
1/3 oder den gesamten Bereich der natürlichen Zahnreihe
eines Kiefers erstreckt, berichteten über Spannungsgefühle
oder undefinierte Schmerzen. Daraus wird gegenwärtig geschlossen,
dass insbesondere bei Implantaten oder Zahnprothesen, die sich über
einen Unterkieferabschnitt von zwei oder mehr Zähnen erstrecken,
die natürliche Verformbarkeit des Kiefers aufrecht zu erhalten
ist, um Beschwerden zu vermeiden. Daher sind die erfindungsgemäßen
Zahnimplantate, Zahnimplantataufbauten und Zahnprothesen zur Verwendung
im Ober- oder Unterkiefer vorgesehen.
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Die
erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße
Zahnimplantat sind gegen okklusale Belastung formstabil und lassen
dennoch eine natürliche elastische Verformung eines Kiefers
zu. Erfindungsgemäß weisen Krone und Implantat
zumindest abschnittsweise aneinander aufliegende Lagerflächen
auf, nämlich eine primäre Lagerfläche
einer Primärkrone und eine sekundäre Lagerfläche
einer die Primärkrone umschließenden Sekundärkrone,
sodass eine Verschiebung der Sekundärkrone gegenüber
der Primärkrone nur entlang der aneinander anliegenden
Lagerflächen erfolgen kann. Die erfindungsgemäße
Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße Zahnimplantat
lassen eine derartige Relativbewegung der Sekundärkrone
gegenüber der Primärkrone entlang der aneinander
anliegenden Lagerflächen dadurch zu, dass zwischen Primärkrone
und Sekundärkrone ein Ringspalt etwa senkrecht zu den Lagerflächen
gebildet ist, und die Sekundärkrone um die lichte Weite
des Ringspalts etwa senkrecht zur Mantelfläche von Primär-
und Sekundärkrone gegen die Primärkrone verschieblich
ist. Der Ringspalt wird zumindest abschnittsweise durch ein elastisches Dichtelement überdeckt,
das sowohl mit der Sekundärkrone als auch der Primärkrone
in Eingriff steht.
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In 2 ist
gezeigt, dass die Primärkrone 1 entsprechend der
allgemein bevorzugten Ausführungsform eine primäre
Lagerfläche 2 aufweist, die unmittelbar passend
komplementär zur sekundären Lagerfläche 12 der
Sekundärkrone 10 geformt und parallel zu dieser
angeordnet ist. Zur Befestigung auf einem vorhandenen Zahn weist
die Primärkrone 1 eine Aufnahmeausnehmung 5 auf,
die beispielsweise mittels Zement mit einem Zahn verbunden werden kann.
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Die
Primärkrone 1 weist eine erste Oberfläche 4 auf,
die einem Zahn bzw. der Gingiva zugewandt werden kann, während
die primäre Lagerfläche 2 gegenüberliegend
an der Primärkrone angeordnet und der Okkusalebene der
Sekundärkrone 10 zugewandt ist, um eine okklusale
Belastung 30, die auf die Sekundärkrone 10 wirkt,
aufzunehmen. In der Folge vermeidet eine erfindungsgemäße
Zahnkrone und auch das entsprechende Zahnimplantat eine Verschiebung
der Sekundärkrone 10 in Richtung einer okklusalen
Belastung 30, sodass eine Annäherung der Sekundärkrone 10 an
den Kieferknochen bzw. an die Gingiva vermieden wird.
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Die
gegen okklusale Belastung 30 druckfeste Lagerung der Sekundärkrone 10 auf
der Primärkrone 1 stellt einen praxisrelevanten
Unterschied zu bekannten Zahnprothesen dar, beispielsweise zur so genannten
Marburger Doppelkrone, die eine Verschiebung der Sekundärkrone
in Richtung auf die Gingiva zulässt. Auf Marburger Doppelkronen
gelagerte Zahnprothesen, beispielsweise so genannte Brücken,
nähern sich daher der Gingiva an und liegen auf der Gingiva
auf. Dies ist bei Brücken, die auf Marburger Doppelkronen
gelagert sind, gewünscht, um die Druckbelastung nicht nur
auf mit der Primärkrone überkronte Zähne
wirken zu lassen, sondern auf angrenzende Bereiche der Gingiva zu
verteilen.
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Die
Okklusalbelastung 30 wirkt dabei senkrecht auf die Okklusalebene 31,
in welcher in etwa eine Kaufläche auf der Sekundärkrone
ausgebildet sein kann.
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Die
Primärkrone 1 weist etwa senkrecht zur primären
Lagerfläche 2 eine äußere Mantelfläche 3 auf,
die auch als primäre Mantelfläche 3 bezeichnet wird.
Die innere Mantelfläche 13 der Sekundärkrone 10 ist
in einem Abstand und parallel zur äußeren Mantelfläche 3 angeordnet,
die etwa senkrecht auf der sekundären Lagerfläche 12 steht.
Die äußere Mantelfläche 3 und
die innere Mantelfläche 13 begrenzen zwischen
sich den Ringspalt 25, um den die Sekundärkrone 10 in
der Kontaktebene der primären Lagerfläche 2 und
sekundären Lagerfläche 12 verschieblich
ist, in der 2 senkrecht zur angedeuteten
Symmetrieachse.
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Der
Ringspalt 25 wird entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform
entlang seiner Achse einmal von einem umlaufenden elastischen Dichtelement 20 in
seinem Querschnitt überdeckt. Das elastische Dichtelement 20 steht
in der gezeigten Ausführungsform dadurch mit der Primärkrone 1 und
der Sekundärkrone 10 in Eingriff, dass in der äußeren Mantelfläche 3 und
in der gegenüberliegenden inneren Mantelfläche 13 jeweils
eine umlaufende Ausnehmung, beispielsweise eine Ringnut, angeordnet
sind, in den Figuren als primäre Ausnehmung 21 in
der Primärkrone 1 gezeigt, und bzw. als sekundäre
Ausnehmung 22 in der Sekundärkrone 10.
Der Abstand der primären Ausnehmung 21 von der
primären Lagerfläche 2 ist vorzugsweise
gleich dem Abstand der sekundären Ausnehmung 22 zur
sekundären Lagerfläche 12, insbesondere
in Verbindung mit einem Dichtelement mit symmetrischem Querschnitt.
Ein Dichtelement mit symmetrischen Querschnitt ist bevorzugt, um
eine einfache Montage des Dichtelements 20 im Ringspalt 25 zwischen
Primärkrone 1 und Sekundärkrone 10 zu
ermöglichen, da bei symmetrischem Querschnitt des Dichtelements
im Wesentlichen keine Veränderung der erfindungsgemäßen aufliegenden
Anordnung der primären Lagerfläche 2 gegen
die sekundäre Lagerfläche 12, beispielsweise durch
Verdrillungen eines ringförmigen Dichtelements zu befürchten
sind.
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Die
Primärkrone 1 weist vorzugsweise eine an die Außenkontur
eines zu überkronenden Zahns angepasste Aufnahmeausnehmung 5 auf,
während die primäre Mantelfläche 3 unabhängig
von der Gestalt der Aufnahmeausnehmung 5 geformt sein kann.
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In 3 ist
ein erfindungsgemäßes Zahnimplantat gezeigt, das
wie die in 2 beschriebene Zahnkrone eine
Primärkrone 1 aufweist und eine diese umfassende
Sekundärkrone 10, wobei ebenfalls die primäre
Lagerfläche 2 der Primärkrone 1 passend komplementär
zur sekundären Lagerfläche 12 der Sekundärkrone 10 geformt
ist und an dieser anliegt, um die Okklusalbelastung 30,
senkrecht zur Okklusalebene 31, ohne Relativbewegung der
Sekundärkrone 10 gegenüber der Primärkrone 1 auf
die Primärkrone 1 zu übertragen.
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Entsprechend
der Verwendung der erfindungsgemäßen Zusammenstellung
aus Primärkrone 1 und Sekundärkrone 10 zu
einem Zahnimplantat zeigt 3 einen
angrenzend an eine erste Oberfläche 4 der Primärkrone 1 angeordneten
Basisträger 40, der mittels einer Fixierschraube 41,
der durch eine Zentralausnehmung 14 der Primärkrone 1 angeordnet
ist, mit der Primärkrone 1 verbindbar ist. Die Zentralausnehmung 14 ermöglicht
bei abgenommener Sekundärkrone 10 den Zugang zur
Fixierschraube 41 und unterbricht die primäre
Lagerfläche 2 zu einer Ringfläche.
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Die
Sekundärkrone 10 kann in dem Abschnitt, in dem
die sekundären Lagerfläche 12 die Zentralausnehmung 14 überdeckt,
einen Vorsprung (nicht gezeigt) aufweisen, der in die Zentralausnehmung 14 ragt
und so bemessen ist, dass zwischen den Wandungen der Zentralausnehmung 14 und dem
Vorsprung mindestens der Abstand eingehalten wird, den auch der
Ringspalt 25 zwischen der primären Mantelfläche
und der sekundären Mantelfläche 13 aufweist.
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Erfindungsgemäß kann
die Sekundärkrone 10 dabei die Form eines einzelnen
Zahns annehmen oder alternativ die Form von zwei oder mehr benachbarten
Zähnen annehmen und zumindest zwei in jeweils separaten
inneren Mantelflächen 13 angeordnete Primärkronen 1 aufweisen,
z. B. wie sie in den 2 und 3 gezeigt
sind. Eine solche Sekundärkrone 10 kann als Brücke
verwendet werden, z. B. mit Fixierung der zumindest zwei Primärkronen
an zumindest einem Zahn und/oder an zumindest einem implantierten
Basisträger 40.
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- 1
- Primärkrone
- 2
- primäre
Lagerfläche
- 3
- primäre
Mantelfläche
- 4
- erste
Oberfläche
- 5
- Aufnahmeausnehmung
- 10
- Sekundärkrone
- 12
- sekundäre
Lagerfläche
- 13
- sekundäre
Mantelfläche
- 14
- Zentralausnehmung
- 20
- Dichtelement
- 21
- primäre
Ausnehmung
- 22
- sekundäre
Ausnehmung
- 25
- Ringspalt
- 30
- okklusale
Belastung
- 31
- Okklusalebene
- 40
- Basisträger
- 41
- Fixierschraube
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 889673 [0002]
- - DE 10129684 B4 [0003]