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DE102008009793A1 - Zahnkrone, Zahnimplantat und Zahnimplantataufbau - Google Patents

Zahnkrone, Zahnimplantat und Zahnimplantataufbau Download PDF

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DE102008009793A1
DE102008009793A1 DE200810009793 DE102008009793A DE102008009793A1 DE 102008009793 A1 DE102008009793 A1 DE 102008009793A1 DE 200810009793 DE200810009793 DE 200810009793 DE 102008009793 A DE102008009793 A DE 102008009793A DE 102008009793 A1 DE102008009793 A1 DE 102008009793A1
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DE
Germany
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crown
primary
dental implant
dental
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Ceased
Application number
DE200810009793
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English (en)
Inventor
Andreas Dmoch
Ralf Martin
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dmoch Andreas Drmeddent
Original Assignee
Dmoch Andreas Drmeddent
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Publication date
Application filed by Dmoch Andreas Drmeddent filed Critical Dmoch Andreas Drmeddent
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Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
    • A61C8/0048Connecting the upper structure to the implant, e.g. bridging bars

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Prosthetics (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zahnkrone oder ein Zahnimplantat mit einer Primärkrone, die mit einem vorbehandelten Zahn bzw. zur Implantation mit einem in einen Kiefer implantierbaren Basisträger oder Tragpfosten kraft- und/oder formschlüssig verbindbar ist, und weist eine Sekundärkrone auf, die die Primärkrone umgibt. Dabei liegt die Sekundärkrone mit einer zu einer primären Lagerfläche der Primärkrone im Wesentlichen parallelen sekundären Lagerfläche, die etwa parallel zur Okklusalebene angeordnet ist, auf der Primärkrone auf.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zahnkrone, ein Zahnimplantat und/oder einen Zahnimplantataufbau zur Rekonstruktion eines Zahns auf Basis eines noch vorhandenen Zahns, bzw. bei fehlendem Zahn. Insbesondere eignet sich die erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das Zahnimplantat oder der Zahnimplantataufbau zur Verwendung als Bestandteil einer Brücke oder einer Zahnprothese, die zumindest einen angrenzenden künstlichen Zahn ohne eigene Verbindung zum Kiefer trägt.
  • Stand der Technik
  • Aus der DE 88 96 73 ist ein künstlicher Zahn bekannt, bei dem ein Fußteil und ein Kronenteil innenliegend ineinander greifende Pfanne bzw. Zapfen aufweisen, und der Ringspalt zwischen Pfanne und Zapfen von einem elastischen Material ausgefüllt ist.
  • Die DE 10 129 684 B4 beschreibt ein Zahn- oder Kiefersegment mit einem in den Kiefer implantierbaren Basisträger, auf den ein über den Kiefer ragender Aufbaupfosten mittels einer axial durch Basisträger und Aufbaupfosten geführten Verbindungsschraube fixiert werden kann. Der Aufbaupfosten kann von einer künstlichen Zahnkrone überdeckt werden.
  • Die so genannte Marburger Doppelkrone besteht aus einer Primärkrone, die mit einem implantierbaren Basisträger verbunden werden kann, oder über einen vorbereiteten Zahn gestülpt werden kann. Die Primärkrone wird auf allen in dem im Mund eingesetzten Zustand sichtbaren Flächen von einer Sekundärkrone überdeckt, wobei zwischen Primärkrone und Sekundärkrone ein Abstand zwischen allen einander gegenüberliegenden Flächen von Primärkrone und Sekundärkrone vorgesehen ist. Zur mechanischen Verbindung der Sekundärkrone mit der im Mund fixierbaren Primärkrone ist ein punktförmiges elastisches Element an der Innenseite der Sekundärkrone angebracht, das in eine entsprechend positionierte Ausnehmung der Primärkrone eingreift. Auf diese Weise ist die Sekundärkrone sowohl bei okklusaler Belastung in Richtung auf die Gingiva, als auch bei Belastung parallel zur Okklusalebene, z. B. aus bukkaler oder lingualer Richtung, gegen die Primärkrone verschieblich.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Gegenüber dem bekannten Stand der Technik stellt sich der vorliegenden Erfindung die Aufgabe, eine alternative Zahnkrone bzw. ein alternatives Zahnimplantat oder einen alternativen Zahnimplantataufbau zur Verfügung zu stellen.
  • Allgemeine Beschreibung der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße Zahnimplantat und der erfindungsgemäße Zahnimplantataufbau weisen eine an einen implantierbaren Aufbaupfosten oder einen vorbehandelten Zahn fest fixierbare Primärkrone auf, die von einer Sekundärkrone umgeben ist. Erfindungsgemäß ist die Sekundärkrone bei Belastung aus okklusaler Richtung nicht gegen die Primärkrone verschieblich, d. h. nicht in Richtung der Achse eines mit der Primärkrone verbundenen, implantierbaren Aufbaupfostens oder in Richtung der Wurzel eines unterhalb der Primärkrone angeordneten Restzahns beweglich. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Primärkrone und die Sekundärkrone etwa parallel zur Okklusalebene der Sekundärkrone angeordnete, zueinander passend parallele, aneinander anliegende Lagerflächen aufweisen. Diese Lagerflächen können plan oder kalottenförmig sein und sich über den vollständigen Querschnitt der Primärkrone oder über einen Teil des Querschnitts der Primärkrone erstrecken, beispielsweise ringförmig sein, wenn die Primärkrone eine zentrale Ausnehmung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube aufweist, mit der die Primärkrone an einem Basisträger fixierbar ist. Bei kalottenförmiger Ausgestaltung der aneinander anliegenden Lagerflächen von Primärkrone und Sekundärkrone kann die Lagerfläche der Primärkrone konkav sein und die Lagerfläche der Sekundärkrone konvex, oder die Lagerfläche der Primärkrone konvex und die Lagerfläche der Sekundärkrone konkav.
  • Der im Wesentlichen ringförmige Bereich zwischen Primärkrone und Sekundärkrone senkrecht oder in einem geringen Winkel abweichend von der Senkrechten zu den Lagerflächen ist ein Ringspalt, der abhängig von dem Querschnitt der Primärkrone und der diesen umgreifenden Ausnehmung der Sekundärkrone geformt ist.
  • Der Ringspalt wird daher von der etwa senkrecht zur Lagerfläche der Primärkrone angeordneten Mantel- oder Umfangsfläche der Primärkrone und der etwa senkrecht zur Lagerfläche der Sekundärkrone angeordneten inneren Mantelfläche der Sekundärkrone begrenzt. Bei einer Mantelfläche der Primärkrone mit kreisförmigem oder ovalem Querschnitt weist der Ringspalt z. B. einen entsprechenden kreisförmigen oder ovalen inneren Umfang auf, und abhängig von Querschnitt der inneren Mantelfläche der Sekundärkrone einen äußeren Umfang, der bevorzugt ebenfalls kreisförmig oder oval ist. Bevorzugt weisen die Mantelfläche der Primärkrone und die innere Mantelfläche der Sekundärkrone, die einander um den Ringspalt beabstandet gegenüber liegen, die selbe Geometrie mit um den Ringspalt veränderter Querschnittsfläche auf, die vorzugsweise kreisförmig oder oval ist.
  • Der Ringspalt entspricht mit einer lichten Weite von 0,25 bis 5 μm, vorzugsweise 0,5 bis 2 μm, besonders bevorzugt 1 μm, dem Abstand der äußeren Mantelfläche der Primärkrone zur inneren Mantelfläche der Sekundärkrone, wobei die Mantelflächen jeweils etwa senkrecht, z. B. in einem Winkel von 85 bis 95°, vorzugsweise 90°, zu den Lagerflächen stehen.
  • Die Sekundärkrone wird auf der Primärkrone durch ein elastisches Dichtelement gehalten, das mit der Sekundärkrone und der Primärkrone in Eingriff steht und vorzugsweise in einem Abstand zur Lagerfläche den Ringspalt zwischen Primärkrone und Sekundärkrone umlaufend überdeckt.
  • Der Ringspalt zwischen Primärkrone und Sekundärkrone ermöglicht eine Relativbewegung der Primärkrone zur Sekundärkrone maximal um die lichte Weite des Ringspalts, etwa senkrecht zu den Mantelflächen, die den Ringspalt begrenzen, bzw. etwa parallel zur Ebene der Lagerflächen. Das elastische Dichtelement, das umlaufend den Ringspalt überdeckt und mit der Primärkrone und der Sekundärkrone in Eingriff steht, positioniert die Sekundärkrone so auf der Primärkrone, dass sich die einander gegenüberliegenden Lagerflächen kontaktieren, um eine Relativbewegung der Sekundärkrone gegen die Primärkrone nur in der gemeinsamen Ebene der Lagerflächen zuzulassen.
  • Insgesamt betrifft daher die Erfindung eine Zahnkrone oder ein Zahnimplantat bzw. einen Zahnimplantataufbau mit einer Primärkrone, die mit einem vorbehandelten Zahn, bzw. zur Implantation mit einem in einen Kiefer implantierbaren Basisträger oder Tragpfosten kraft- und/oder formschlüssig verbindbar ist, und weist eine Sekundärkrone auf, die die Primärkrone zumindest auf einer primären Lagerfläche, welche einer ersten Fläche oder Kante, mit der die Primärkrone an einem Basisträger oder Aufbaupfosten angeordnet bzw. der Gingiva zugewandt anordnbar ist, sowie zumindest anteilig, vorzugsweise vollständig die die erste Fläche oder Kante und primäre Lagerfläche verbindende primäre Mantelfläche umgibt. Dabei liegt die Sekundärkrone mit einer zur primären Lagerfläche im Wesentlichen parallelen sekundären Lagerfläche auf der primären Lagerfläche der Primärkrone auf, sodass die Sekundärkrone nur in der Ebene der aneinander angrenzenden bzw. anstoßenden primären und sekundären Lagerflächen gegen die Primärkrone verschieblich ist, jedoch nicht senkrecht zu diesen Lagerflächen. Die Sekundärkrone weist eine innere sekundäre Mantelfläche auf, die beabstandet und parallel zur primären Mantelfläche der Primärkrone angeordnet ist, wobei in dem Ringspalt, der zwischen der primären Mantelfläche und sekundären Mantelfläche aufgespannt ist, zumindest ein elastisches Dichtelement angeordnet ist, das mit der Primärkrone und der Sekundärkrone in Eingriff steht. Dabei kann das elastische Dichtelement optional die sekundäre Lagerfläche gegen die primäre Lagerfläche unter Spannung setzen. Vorzugsweise ist das elastische Dichtelement umlaufend und überdeckt den Ringspalt.
  • Die Primärkrone und die Sekundärkrone können aus herkömmlichen metallischen und/oder keramischen Werkstoffe bestehen, die für Zahnprothesen und/oder Implantate geeignet sind, beispielsweise unabhängig voneinander aus Zahngold, Keramik, vorzugsweise aus Zirkonoxidkeramik.
  • Der Zahnimplantataufbau kann zur Verwendung für die Fixierung an einen implantierten Aufbaupfosten bereitgestellt sein, während vorzugsweise das Zahnimplantat einen implantierbaren Aufbaupfosten aufweist, der vor der Fixierung der Primärkrone implantiert und einwachsen gelassen werden kann, während die Primärkrone im Anschluß an das Einwachsen daran fixiert wird, oder der implantierbare Aufbaupfosten wird mit daran fixierter Primärkrone implantiert und einwachsen gelassen.
  • Das Dichtelement besteht vorzugsweise aus einem widerstandsfähigen elastischen Material, beispielsweise Silikon oder Tetrafluorpolyethylen, erhältlich unter Bezeichnung Teflon.
  • Auf diese Weise stellt die Erfindung eine Zahnkrone bzw. ein Zahnimplantat und -aufbau bereit, dass keine Verschieblichkeit der Sekundärkrone gegen die Primärkrone in Richtung einer okklusalen Belastung der Sekundärkrone zulässt, sodass die Sekundärkrone gegen die Primärkrone nur in der Ebene möglich ist, die von den aneinander anliegenden Lagerflächen aufgespannt wird.
  • Die erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße Zahnimplantat und der -aufbau stellen daher einen gegen okklusale Belastung der Sekundärkrone stabilen, d. h. durch okklusale Druckbelastung nicht verformbaren bzw. nicht verschieblichen Aufbau bereit, während die Sekundärkrone dadurch federnd verschieblich in der Ebene senkrecht zur Okklusalbelastung, bzw. parallel zur Okklusalebene gelagert ist, dass die sich kontaktierenden Lagerflächen senkrecht zu ihrer Ebene gegeneinander verschieblich sind. Dabei sind auch die beabstandeten, parallelen Mantelflächen gegeneinander um den zwischenliegenden Ringspalt verschieblich.
  • Der Erfindung liegt die Beobachtung zu Grunde, dass sich mit der erfindungsgemäßen Zahnkrone, bzw. dem erfindungsgemäßen Zahnimplantat und Zahnimplantataufbau Zahnprothesen herstellen lassen, die nach Integration in den Kiefer stabil sind, und insbesondere gegenüber Zahnprothesen in Form einer Brücke, die auf mindestens zwei Lagerstellen mit den Kiefer verbunden sind, vorteilhaft sind. Denn insbesondere Implantate, die an zwei oder mehr Stellen mit einem Kiefer verbunden sind, sei es in Form einer Krone über einem vorhandenen Zahn und/oder in Form eines in den Kiefer implantierten Basisträgers, können nach längerer Anwesenheit im Kiefer eines Patienten zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, beispielsweise zu Verspannungen und Kopfschmerzen. Diese Nebenwirkungen werden gegenwärtig von den Erfindern darauf zurückgeführt, dass bei der Fixierung starrer Zahnprothesen, die an zwei oder mehr Stellen mit Zähnen und/oder mit in den Kiefer implantierten Basisträgern gehaltert sind, elastische Verformungen oder Bewegungen des Kieferknochens behindert werden. Diese Nebenwirkungen treten insbesondere dann auf, wenn die Zahnprothese durch einen oder mehre vorhandene überkronte Zähne und/oder einen oder mehrere in den Kiefer implantierte Basisträger gehaltert wird, die in aneinander angrenzenden Kieferabschnitten angeordnet sind, insbesondere wenn diese Kieferabschnitte an Knochen- oder Wachstumsnähten aneinander stoßen bzw. durch diese miteinander verbunden sind, wie dies beispielsweise im menschlichen Oberkiefer entlang der Sutura palatina mediana der Fall ist.
  • Die Erfindung wird nun genauer mit Bezug auf die Figuren beschrieben, in denen
  • 1 eine schematische Darstellung eines menschlichen Oberkieferknochens ist,
  • 2 eine schematische Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Zahnkrone zeigt und
  • 3 eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Zahnimplantats zeigt.
  • In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugsziffern funktionsgleiche Teile.
  • In 1 sind am Beispiel des menschlichen Oberkiefers die möglichen Bewegungen einzelner Knochensegmente gezeigt, von denen derzeit angenommen wird, dass eine Zahnprothese so anzupassen ist, dass elastische Verformungen des Knochens und/oder Bewegungen von Knochensegmenten gegeneinander nicht behindert werden. Die gebogenen Pfeile deuten den Verlauf elastischer Verformungen bzw. von Bewegungen innerhalb des dargestellten Knochens dar, der senkrecht nach unten weisende Pfeil deutet die in 1 abwärts gerichtete Bewegung der Sutura palatina mediana an. Die dargestellten elastischen Verformungen bzw. Bewegungen von Knochenabschnitten sind mit bloßem Auge nicht sichtbar, jedoch haben die Erfinder gefunden, dass sich Bereiche innerhalb eines Oberkieferknochens und innerhalb eines Unterkieferknochens bei Menschen unter okklusaler Belastung verformen, beispielsweise beim Kauen.
  • In einem derartigen Experiment wurden einem freiwilligen Patienten Basisträger in links und rechts gegenüberliegende Abschnitte des Oberkieferknochens in herkömmlicher Weise implantiert und in den Knochen einwachsen gelassen. Nachdem sich die Basisträger fest mit dem Oberkieferknochen verbunden hatten, wurde auf jeden Basisträger ein Stift aufgeschraubt, und die Stifte wurden etwa in der Okklusalebene quer zum Oberkiefer mit einem starren Metallträger verbunden, in den ein hochempfindlicher Dehnungsmessstreifen integriert war. Die Messapparatur war hoch empfindlich, so dass das beim Abhalten von Zunge und Wangen bereits durch das Einatmen oder Ausatmen durch den Mund ein Signal des Dehnungsmessstreifens aufgenommen wurde. Wenn der Freiwillige hingegen durch die Nase atmete, wurde ein reduziertes Signal von dem Messstreifen aufgenommen, das jedoch noch deutlich zeigte, dass auch im unbelasteten Zustand allein bei Atmung durch die Nase eine Verformung des Oberkiefers eintrat.
  • Bei einseitiger Belastung des Oberkiefers mit darin installierter Messapparatur durch manuellen Druck aus okklusaler Richtung in einem Abstand von mindestens 1 cm von einem Basisträger, z. B. durch Drücken von oben auf die unteren Schneidezähne, konnte die Verformung des Oberkiefers anhand eines Signals des Dehnungsmessstreifens festgestellt werden.
  • Aus diesen Beobachtungen wird geschlossen, dass Schmerzen und Spannungsgefühle, die bei Patienten auftreten, die Zahnprothesen tragen, darauf zurückzuführen sein können, dass Verformungen des Kiefers durch die Zahnprothese beeinflusst werden. Solche Patienten haben oft Zahnprothesen, die an mindestens zwei Stellen mit einem Kiefer fixiert sind, beispielsweise in einem überkronten Zahn und einem implantierten Basisträger, an zwei oder mehr implantierten Basisträgern, oder an zwei oder mehr überkronten Zähnen.
  • Denn auch Patienten mit einem Implantat im Unterkiefer, das sich über 1/3 oder den gesamten Bereich der natürlichen Zahnreihe eines Kiefers erstreckt, berichteten über Spannungsgefühle oder undefinierte Schmerzen. Daraus wird gegenwärtig geschlossen, dass insbesondere bei Implantaten oder Zahnprothesen, die sich über einen Unterkieferabschnitt von zwei oder mehr Zähnen erstrecken, die natürliche Verformbarkeit des Kiefers aufrecht zu erhalten ist, um Beschwerden zu vermeiden. Daher sind die erfindungsgemäßen Zahnimplantate, Zahnimplantataufbauten und Zahnprothesen zur Verwendung im Ober- oder Unterkiefer vorgesehen.
  • Die erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße Zahnimplantat sind gegen okklusale Belastung formstabil und lassen dennoch eine natürliche elastische Verformung eines Kiefers zu. Erfindungsgemäß weisen Krone und Implantat zumindest abschnittsweise aneinander aufliegende Lagerflächen auf, nämlich eine primäre Lagerfläche einer Primärkrone und eine sekundäre Lagerfläche einer die Primärkrone umschließenden Sekundärkrone, sodass eine Verschiebung der Sekundärkrone gegenüber der Primärkrone nur entlang der aneinander anliegenden Lagerflächen erfolgen kann. Die erfindungsgemäße Zahnkrone bzw. das erfindungsgemäße Zahnimplantat lassen eine derartige Relativbewegung der Sekundärkrone gegenüber der Primärkrone entlang der aneinander anliegenden Lagerflächen dadurch zu, dass zwischen Primärkrone und Sekundärkrone ein Ringspalt etwa senkrecht zu den Lagerflächen gebildet ist, und die Sekundärkrone um die lichte Weite des Ringspalts etwa senkrecht zur Mantelfläche von Primär- und Sekundärkrone gegen die Primärkrone verschieblich ist. Der Ringspalt wird zumindest abschnittsweise durch ein elastisches Dichtelement überdeckt, das sowohl mit der Sekundärkrone als auch der Primärkrone in Eingriff steht.
  • In 2 ist gezeigt, dass die Primärkrone 1 entsprechend der allgemein bevorzugten Ausführungsform eine primäre Lagerfläche 2 aufweist, die unmittelbar passend komplementär zur sekundären Lagerfläche 12 der Sekundärkrone 10 geformt und parallel zu dieser angeordnet ist. Zur Befestigung auf einem vorhandenen Zahn weist die Primärkrone 1 eine Aufnahmeausnehmung 5 auf, die beispielsweise mittels Zement mit einem Zahn verbunden werden kann.
  • Die Primärkrone 1 weist eine erste Oberfläche 4 auf, die einem Zahn bzw. der Gingiva zugewandt werden kann, während die primäre Lagerfläche 2 gegenüberliegend an der Primärkrone angeordnet und der Okkusalebene der Sekundärkrone 10 zugewandt ist, um eine okklusale Belastung 30, die auf die Sekundärkrone 10 wirkt, aufzunehmen. In der Folge vermeidet eine erfindungsgemäße Zahnkrone und auch das entsprechende Zahnimplantat eine Verschiebung der Sekundärkrone 10 in Richtung einer okklusalen Belastung 30, sodass eine Annäherung der Sekundärkrone 10 an den Kieferknochen bzw. an die Gingiva vermieden wird.
  • Die gegen okklusale Belastung 30 druckfeste Lagerung der Sekundärkrone 10 auf der Primärkrone 1 stellt einen praxisrelevanten Unterschied zu bekannten Zahnprothesen dar, beispielsweise zur so genannten Marburger Doppelkrone, die eine Verschiebung der Sekundärkrone in Richtung auf die Gingiva zulässt. Auf Marburger Doppelkronen gelagerte Zahnprothesen, beispielsweise so genannte Brücken, nähern sich daher der Gingiva an und liegen auf der Gingiva auf. Dies ist bei Brücken, die auf Marburger Doppelkronen gelagert sind, gewünscht, um die Druckbelastung nicht nur auf mit der Primärkrone überkronte Zähne wirken zu lassen, sondern auf angrenzende Bereiche der Gingiva zu verteilen.
  • Die Okklusalbelastung 30 wirkt dabei senkrecht auf die Okklusalebene 31, in welcher in etwa eine Kaufläche auf der Sekundärkrone ausgebildet sein kann.
  • Die Primärkrone 1 weist etwa senkrecht zur primären Lagerfläche 2 eine äußere Mantelfläche 3 auf, die auch als primäre Mantelfläche 3 bezeichnet wird. Die innere Mantelfläche 13 der Sekundärkrone 10 ist in einem Abstand und parallel zur äußeren Mantelfläche 3 angeordnet, die etwa senkrecht auf der sekundären Lagerfläche 12 steht. Die äußere Mantelfläche 3 und die innere Mantelfläche 13 begrenzen zwischen sich den Ringspalt 25, um den die Sekundärkrone 10 in der Kontaktebene der primären Lagerfläche 2 und sekundären Lagerfläche 12 verschieblich ist, in der 2 senkrecht zur angedeuteten Symmetrieachse.
  • Der Ringspalt 25 wird entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform entlang seiner Achse einmal von einem umlaufenden elastischen Dichtelement 20 in seinem Querschnitt überdeckt. Das elastische Dichtelement 20 steht in der gezeigten Ausführungsform dadurch mit der Primärkrone 1 und der Sekundärkrone 10 in Eingriff, dass in der äußeren Mantelfläche 3 und in der gegenüberliegenden inneren Mantelfläche 13 jeweils eine umlaufende Ausnehmung, beispielsweise eine Ringnut, angeordnet sind, in den Figuren als primäre Ausnehmung 21 in der Primärkrone 1 gezeigt, und bzw. als sekundäre Ausnehmung 22 in der Sekundärkrone 10. Der Abstand der primären Ausnehmung 21 von der primären Lagerfläche 2 ist vorzugsweise gleich dem Abstand der sekundären Ausnehmung 22 zur sekundären Lagerfläche 12, insbesondere in Verbindung mit einem Dichtelement mit symmetrischem Querschnitt. Ein Dichtelement mit symmetrischen Querschnitt ist bevorzugt, um eine einfache Montage des Dichtelements 20 im Ringspalt 25 zwischen Primärkrone 1 und Sekundärkrone 10 zu ermöglichen, da bei symmetrischem Querschnitt des Dichtelements im Wesentlichen keine Veränderung der erfindungsgemäßen aufliegenden Anordnung der primären Lagerfläche 2 gegen die sekundäre Lagerfläche 12, beispielsweise durch Verdrillungen eines ringförmigen Dichtelements zu befürchten sind.
  • Die Primärkrone 1 weist vorzugsweise eine an die Außenkontur eines zu überkronenden Zahns angepasste Aufnahmeausnehmung 5 auf, während die primäre Mantelfläche 3 unabhängig von der Gestalt der Aufnahmeausnehmung 5 geformt sein kann.
  • In 3 ist ein erfindungsgemäßes Zahnimplantat gezeigt, das wie die in 2 beschriebene Zahnkrone eine Primärkrone 1 aufweist und eine diese umfassende Sekundärkrone 10, wobei ebenfalls die primäre Lagerfläche 2 der Primärkrone 1 passend komplementär zur sekundären Lagerfläche 12 der Sekundärkrone 10 geformt ist und an dieser anliegt, um die Okklusalbelastung 30, senkrecht zur Okklusalebene 31, ohne Relativbewegung der Sekundärkrone 10 gegenüber der Primärkrone 1 auf die Primärkrone 1 zu übertragen.
  • Entsprechend der Verwendung der erfindungsgemäßen Zusammenstellung aus Primärkrone 1 und Sekundärkrone 10 zu einem Zahnimplantat zeigt 3 einen angrenzend an eine erste Oberfläche 4 der Primärkrone 1 angeordneten Basisträger 40, der mittels einer Fixierschraube 41, der durch eine Zentralausnehmung 14 der Primärkrone 1 angeordnet ist, mit der Primärkrone 1 verbindbar ist. Die Zentralausnehmung 14 ermöglicht bei abgenommener Sekundärkrone 10 den Zugang zur Fixierschraube 41 und unterbricht die primäre Lagerfläche 2 zu einer Ringfläche.
  • Die Sekundärkrone 10 kann in dem Abschnitt, in dem die sekundären Lagerfläche 12 die Zentralausnehmung 14 überdeckt, einen Vorsprung (nicht gezeigt) aufweisen, der in die Zentralausnehmung 14 ragt und so bemessen ist, dass zwischen den Wandungen der Zentralausnehmung 14 und dem Vorsprung mindestens der Abstand eingehalten wird, den auch der Ringspalt 25 zwischen der primären Mantelfläche und der sekundären Mantelfläche 13 aufweist.
  • Erfindungsgemäß kann die Sekundärkrone 10 dabei die Form eines einzelnen Zahns annehmen oder alternativ die Form von zwei oder mehr benachbarten Zähnen annehmen und zumindest zwei in jeweils separaten inneren Mantelflächen 13 angeordnete Primärkronen 1 aufweisen, z. B. wie sie in den 2 und 3 gezeigt sind. Eine solche Sekundärkrone 10 kann als Brücke verwendet werden, z. B. mit Fixierung der zumindest zwei Primärkronen an zumindest einem Zahn und/oder an zumindest einem implantierten Basisträger 40.
  • 1
    Primärkrone
    2
    primäre Lagerfläche
    3
    primäre Mantelfläche
    4
    erste Oberfläche
    5
    Aufnahmeausnehmung
    10
    Sekundärkrone
    12
    sekundäre Lagerfläche
    13
    sekundäre Mantelfläche
    14
    Zentralausnehmung
    20
    Dichtelement
    21
    primäre Ausnehmung
    22
    sekundäre Ausnehmung
    25
    Ringspalt
    30
    okklusale Belastung
    31
    Okklusalebene
    40
    Basisträger
    41
    Fixierschraube
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 889673 [0002]
    • - DE 10129684 B4 [0003]

Claims (12)

  1. Zahnkrone, Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau mit einer Primärkrone (1) und einer verschieblich auf dieser angeordneten Sekundärkrone (10), die die Primärkrone (1) über eine einer ersten Oberfläche (4) gegenüberliegenden primären Lagerfläche (2) und über die die erste Oberfläche (4) und die primäre Lagerfläche (2) verbindende primäre Mantelfläche (3) zumindest abschnittsweise umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärkrone (10) auf einer primären Lagerfläche (2) der Primärkrone (1) mit einer zur primären Lagerfläche (2) im Wesentlichen parallelen sekundären Lagerfläche (12) aufliegt und die Sekundärkrone (10) eine zur primären Mantelfläche (3) beabstandete, im Wesentlichen parallele innere Mantelfläche (13) aufweist und ein elastisches Dichtelement (20) mit der Primärkrone (1) im Bereich der primären Mantelfläche (3) und mit der Sekundärkrone (10) im Bereich der sekundären Mantelfläche (13) in Eingriff steht.
  2. Zahnkrone, Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die primäre Lagerfläche (2) und die sekundäre Lagerfläche (12) plan sind.
  3. Zahnkrone oder Zahnimplantat nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die primäre Lagerfläche (2) und die sekundäre Lagerfläche (12) kalottenförmig sind.
  4. Zahnkrone, Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die primäre Lagerfläche (2) und/oder die sekundäre Lagerfläche (12) ringförmig sind.
  5. Zahnkrone, Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die primäre Lagerfläche (2) und die sekundäre Lagerfläche (12) etwa parallel zur Ebene der Okklusalebene der Sekundärkrone (10) sind.
  6. Zahnkrone, Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die primäre Mantelfläche (3) und die sekundäre Mantelfläche (13) zylindrisch sind oder auf ihre Lagerfläche (2, 12) konisch zulaufen.
  7. Zahnkrone oder Zahnimplantat nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Dichtelement (20) den zwischen der primären Mantelfläche (3) und der beabstandeten parallelen sekundären Mantelfläche (13) aufgespannten Ringspalt (25) umlaufend überdeckt.
  8. Zahnkrone, Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (20) in einer primären Ausnehmung (21) der Primärkrone (1) und einer im gleichen Abstand zur Ebene der primären und/oder sekundären Lagerfläche (2, 12) in der Sekundärkrone (10) angeordneten sekundären Ausnehmung (22) angeordnet ist.
  9. Zahnkrone, Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärkrone (10) die äußere Form zumindest zweier Zähne aufweist und zumindest zwei beabstandete Primärkronen (1) aufweist.
  10. Zahnimplantat oder Zahnimplantataufbau nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Primärkrone (1) mit einem gegen ihre erste Oberfläche (4) angeordneten implantierbaren Basisträger (40) verbindbar ist.
  11. Verwendung einer Zahnkrone, eines Zahnimplantats oder Zahnimplantataufbaus nach einem der voranstehenden Ansprüche mit mindestens zwei Primärkronen (1), die beabstandet in einer Sekundärkrone (10) angeordnet sind, zur Anordnung der Primärkronen (1) an aneinander angrenzenden, von einer Knochennaht getrennten Abschnitten des menschlichen Oberkiefers oder Unterkiefers.
  12. Verwendung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Primärkronen (1) mittels eines implantierbaren Basispfostens oder Basisträgers (40) mit einem Kieferabschnitt verbunden ist.
DE200810009793 2008-02-18 2008-02-18 Zahnkrone, Zahnimplantat und Zahnimplantataufbau Ceased DE102008009793A1 (de)

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