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DE102023106224B3 - Zahnimplantat mit mehreren Implantatteilen - Google Patents

Zahnimplantat mit mehreren Implantatteilen Download PDF

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DE102023106224B3
DE102023106224B3 DE102023106224.7A DE102023106224A DE102023106224B3 DE 102023106224 B3 DE102023106224 B3 DE 102023106224B3 DE 102023106224 A DE102023106224 A DE 102023106224A DE 102023106224 B3 DE102023106224 B3 DE 102023106224B3
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Abstract

Ein Zahnimplantat weist zwei als Primärkrone und Sekundärkrone ausgebildete Implantatteile auf, wobei ein Implantatteil einen erhabenen Grundkörper besitzt, der in eine Ausnehmung im anderen Implantatteil hineinragt. In eine Seitenwand des erhabenen Grundkörpers einerseits und in eine Innenwand in der Ausnehmung im anderen Implantatteil andererseits sind mindestens eine Erhöhung und eine korrespondierende Vertiefung eingebracht, wobei die Erhöhung und die Vertiefung nach Art eines Gelenks ineinandergreifen. Die Erhöhung ist als ein Stopfen ausgebildet, an dem ein Schaft angeordnet ist, wobei der Schaft in eine Bohrung oder Ausnehmung im Implantatteil hineinragt. Der Schaft ist mit einem Außengewinde versehen und über eine Gewindeverbindung in der Bohrung oder Ausnehmung im Implantatteil gesichert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Zahnimplantat mit mehreren Implantatteilen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • In der EP 1 734 886 B1 wird ein Zahnimplantat mit einem in den Kiefer des Patienten einzusetzenden Basisträger, einem Aufbaupfosten auf dem Basisträger sowie einer Zahnkrone auf dem Aufbaupfosten beschrieben. Der Aufbaupfosten ist auf der der Zahnkrone zugewandten Seite mit einem Friktionskonussektor versehen, an den sich in Umfangsrichtung ein Ausgleichssektor mit nicht-konischer Geometrie anschließt. Auf den Friktionskonussektor und den Ausgleichssektor kann die Zahnkrone aufgesetzt werden, die einen konusförmigen Innenraum aufweist, wobei der Ausgleichssektor am Aufbaupfosten das Zusammensetzen der Zahnimplantate auch bei einer schiefwinkligen Position erleichtert.
  • Die US 2012 / 0 295 226 A1 offenbart ein mehrteiliges Zahnimplantat mit einer Primärkrone, die in einen Basisträger einsetzbar ist und auf die eine Verbindungshülse und eine Sekundärkrone aufsetzbar sind. Die Primärkrone weist in ihrem oberen Teil einen Sechskant auf, der in einen korrespondierenden Innensechskant in der Verbindungshülse einsetzbar ist.
  • Die US 641 930 A offenbart ein Zahnimplantat mit einer Krone und einer Wurzel, die über einen Pin miteinander verbunden sind. Der Pin wird in eine Ausnehmung in der Krone eingesetzt, in die aus Stabilitätsgründen eine Metallhülse eingebracht ist. Im montierten Zustand ragt der Pin in eine korrespondierende Ausnehmung in der Wurzel hinein.
  • Aus der US 2015 / 0 272 709 A1 ist ein Zahnimplantat mit einem Basisträger, einer Primärkrone und einer Sekundärkrone bekannt, wobei die Primärkrone einen länglichen Grundquerschnitt aufweist und in eine korrespondierende Ausnehmung in der Sekundärkrone hineinragt.
  • Auch die US 9 364 299 B2 offenbart ein mehrteiliges Zahnimplantat, das eine Verbindungshülse umfasst, welche mit einem leicht konischen Außenmantel versehen ist, in den über den Umfang verteilt insgesamt vier Einfräsungen eingebracht sind.
  • Die EP 3 781 078 B1 offenbart ein Zahnimplantat mit zwei als Primärkrone und Sekundärkrone ausgebildeten Implantatteilen, die lösbar zu verbinden sind, wobei die Primärkrone einen erhabenen Grundkörper aufweist, der im verbundenen Zustand in eine Ausnehmung in der Sekundärkrone hineinragt. Mindestens eine Friktionsseitenwand des erhabenen Grundkörpers ist reibschlüssig mit einer die Ausnehmung in der Sekundärkrone begrenzenden Innenwand verbunden. Der erhabene Grundkörper weist eine abgeschrägte Ausgleichswand auf, die winklig zur Längsachse des Implantatteils ausgerichtet ist und die Querschnittsfläche des Grundkörpers zu dessen Verbindungsbasis mit der Primärkrone hin erweitert.
  • Die DE 10 2009 013 721 A1 offenbart ein Zahnimplantat mit einer Primärkrone und einer darauf aufgesetzten Sekundärkrone, wobei die Sekundärkrone eine topfförmige Ausnehmung aufweist, mit der die Sekundärkrone auf die Primärkrone aufgesetzt ist. An der Innenwand der Sekundärkrone befindet sich eine umlaufende Ringnut sowie axial versetzt zur Ringnut ein zylindrischer Abschnitt in dem ansonsten konisch ausgebildeten Innenmantel der Ausnehmung. In Höhe der Ringnut liegt im montierten Zustand eine Kante im Übergang zwischen zwei gegenläufig konischen Ausbildungen der Primärkrone.
  • Bei einem in der DE 10 2008 009 793 A1 gezeigten Zahnimplantat ist zwischen Primär- und Sekundärkrone ein umlaufendes Dichtungselement angeordnet, das sowohl in der Primärkrone als auch in der Sekundärkrone in jeweils eine Ringnut hineingreift. Im Rahmen der Materialelastizität ermöglicht das Dichtungselement eine unbestimmte Relativbewegung zwischen Primär- und Sekundärkrone.
  • Bei einem aus der DE 40 90 310 C1 bekannten Zahnimplantat ist zwischen Primär- und Sekundärkrone ein Rastelement mit teilkugeliger Rasterhöhung angeordnet, die in eine zugeordnete Rastausnehmung hineingreift.
  • Bei einem aus der CN 1 09 846 562 A bekannten Zahnimplantat ist ebenfalls eine Rastverbindung zwischen Primär- und Sekundärkrone gegeben. Hierbei greift eine Rast-erhöhung in eine zugeordnete Rastausnehmung ein.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Zahnimplantat zu schaffen, bei dem das Zusammensetzen und Lösen der Implantatteile erleichtert ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Das erfindungsgemäße Zahnimplantat umfasst zwei Implantatteile, die eine Primärkrone und eine Sekundärkrone bilden und lösbar miteinander zu verbinden sind. Die Primärkrone bildet einen Aufbaupfosten und sitzt vorteilhafterweise auf einem Basisträger des Zahnimplantates auf, der in den Kiefer des Patienten einsetzbar und beispielsweise über eine Verbindungsschraube mit dem Basisträger verbindbar ist. Auf den Aufbaupfosten bzw. die Primärkrone ist die Sekundärkrone lösbar aufsetzbar, die in bevorzugter Ausführung Träger einer Verblendung, Brücke oder Prothese ist. Die Sekundärkrone wird auch als Zahnkrone bezeichnet.
  • Eines der Implantatteile - vorzugsweise die Primärkrone, gegebenenfalls die Sekundärkrone - weist einen erhabenen Grundkörper auf, der im verbundenen Zustand in eine zugeordnete Ausnehmung im jeweils anderen Implantatteil hineinragt. Mindestens eine Seitenwand des erhabenen Grundkörpers liegt auf Kontakt mit einer Innenwand in der Ausnehmung in dem anderen Implantatteil. Der Kontakt erfolgt entweder direkt, indem die Seitenwand des erhabenen Grundkörpers unmittelbar die Innenwand in der Ausnehmung berührt und eine Friktion zwischen den Wänden besteht, oder indirekt, indem ein weiteres Bauteil zwischen der Seitenwand des erhabenen Grundkörpers und der Innenwand in der Ausnehmung angeordnet ist, über das Kräfte zwischen den Implantatteilen übertragen werden.
  • In eine Seitenwand des erhabenen Grundkörpers einerseits und in eine Innenwand in der Ausnehmung im anderen Implantatteil andererseits sind eine oder mehrere Erhöhungen und eine oder mehrere korrespondierende Vertiefungen eingebracht, wobei die Erhöhung und die Vertiefung ineinandergreifen. Hierdurch ist eine Gelenkverbindung geschaffen, die zusätzlich zu dem formschlüssigen Eingriff des erhabenen Grundkörpers in die Ausnehmung wirksam ist. Die Gelenkverbindung ermöglicht eine zumindest geringfügige dreidimensionale Relativ-Verdrehbewegung zwischen den Implantatteilen und stellt zugleich sicher, dass unter den normalerweise auftretenden Kräften die Sekundärkrone sicher auf der Primärkrone sitzt und ein versehentliches Lösen ausgeschlossen ist. Ein absichtliches Lösen beim Aufbringen einer die Verbindung lösenden Kraft ist gleichwohl möglich. Die Gelenkverbindung stellt eine lösbare Rastverbindung dar. Eine Haftreibung zwischen aneinanderliegenden Wänden des erhabenen Grundkörpers und der Ausnehmung ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch für eine sichere Verbindung nicht zwingend erforderlich. Die Gelenkverbindung verhindert auch ein zu kräftiges Aneinanderhaften der auf Kontakt liegenden Wände und dadurch eine zu starke Haftreibung bei Belastung des Zahnersatzes.
  • Die Gelenkverbindung ermöglicht außerdem eine Ausgleichsbewegung für den Fall, dass mehrere Sekundärkronen verschiedener Zahnimplantate miteinander verbunden sind und gemeinsam auf die zugehörigen Primärkronen aufgesetzt bzw. von den zugehörigen Primärkronen gelöst werden. Die verschiedenen Primärkronen können zueinander nicht-parallel ausgerichtet sein, wobei die Gelenkverbindung dennoch ein gemeinsames Aufsetzen und Abnehmen der verbundenen Sekundärkronen ermöglicht.
  • Die Erhöhung und die Vertiefung sind vorzugsweise kleiner als die Fläche der Wand, an der die Erhöhung und die Vertiefung angeordnet sind. Sie können jeweils mittig oder gegebenenfalls außermittig an der betreffenden Wand platziert sein.
  • Damit die Erhöhung und die Vertiefung ineinandergreifen, muss beim Aufsetzen der Ausnehmung im einen Implantatteil auf den erhabenen Grundkörper des anderen Implantatteils zunächst eine die Ausnehmung begrenzende Wand des Implantatteils elastisch aufgeweitet werden. Das elastische Aufweiten ermöglicht ein Ineinanderschieben der Implantatteile. Nachdem die Erhöhung in die korrespondierende Vertiefung eingeschoben ist, kann die die Ausnehmung begrenzende Wand sich wieder elastisch zusammenziehen, woraufhin die Implantatteile fest und sicher miteinander verbunden sind und zugleich über die Kugelgelenkverbindung eine Relativ-Rotationsbewegung der Implantatteile zueinander möglich ist.
  • Beim Lösen der Verbindung muss wieder zunächst die die Ausnehmung begrenzende Wand elastisch aufgeweitet werden, woraufhin der erhabene Grundkörper aus der Ausnehmung im anderen Implantatteil entfernt werden kann.
  • Die Erhöhung ist als separates Bauteil ausgebildet, das mit der Wand des Implantatteils zu verbinden ist. Die Erhöhung ist Teil eines Stopfens, der außerdem einen vorzugsweise zylindrischen Schaft aufweist, mit dem die Erhöhung verbunden, insbesondere einteilig ausgebildet ist, wobei der Schaft des Stopfens in eine Bohrung oder Ausnehmung im Implantatteil hineinragt. Es kommen Schraubverbindungen in Betracht, indem der Schaft mit einem Außengewinde versehen ist und als Schraube in die Bohrung oder Ausnehmung im Implantatteil eingeschraubt werden kann. Das Schrauben hat den Vorteil, dass über das Ein- und Ausschrauben die Haltekraft eingestellt werden kann.
  • Die Erhöhung kann teilkugelförmig ausgebildet sein. Auch die Vertiefung kann teilkugelförmig ausgebildet sein, wenngleich auch Vertiefungen möglich sind, die keine Teilkugelform aufweisen, sondern beispielsweise quaderförmig ausgebildet sind. Umgekehrt kann die Erhöhung nicht als Teilkugelform, sondern beispielsweise als Quader ausgeführt sein, der entweder in eine teilkugelförmige Vertiefung oder in eine Vertiefung mit sonstiger Querschnittsgeometrie hineinragt. Bei teilkugelförmiger Ausführung der Erhöhung und/oder der Vertiefung handelt es sich um eine Kugelgelenkverbindung.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführung sind die Erhöhung und die korrespondierende Vertiefung jeweils als ein Kugelsegment ausgebildet, das kleiner als eine Halbkugel ist. Vorzugsweise beträgt die Höhe des Kugelsegments weniger als der halbe Kugelradius, beispielsweise nur maximal 45% oder maximal 40% oder maximal 35% oder maximal 30% oder maximal 25% oder maximal 20% oder maximal 15% oder maximal 10% vom Kugelradius. Diese Ausführung genügt, um die Rastverbindung zwischen Erhöhung und Vertiefung zu schaffen. Zugleich ist die Relativ-Verdrehbewegung zwischen den Implantatteilen durch den Eingriff der Erhöhung in die Vertiefung gewährleistet.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführung sind an einem Implantatteil genau eine Erhöhung und am anderen Implantatteil an verschiedenen Wänden mindestens zwei Vertiefungen angeordnet. Beispielsweise kann an nur einer Seitenwand des erhabenen Grundkörpers genau eine Erhöhung angeordnet sein, wohingegen an gegenüberliegenden Innenwänden der Ausnehmung jeweils eine Vertiefung liegt. Diese Ausführung hat den Vorteil, dass das Implantatteil mit der Ausnehmung in zwei Positionen, die um 180° verdreht sind, auf den erhabenen Grundkörper aufgesetzt werden kann.
  • Möglich ist auch eine umgekehrte Ausführung, bei der an einem Implantatteil an verschiedenen Wänden mindestens zwei Erhöhungen und an dem Implantatteil genau eine Vertiefung angeordnet sind. Desweiteren ist es möglich, zwei oder mehr Erhöhungen an verschiedenen Seitenwänden anzuordnen und eine entsprechende Anzahl an Vertiefungen vorzusehen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist die Vertiefung als Ausfräsung oder Bohrung in einer Wand eines der Implantatteile ausgebildet.
  • Gemäß noch einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist mindestens eine Seitenwand des erhabenen Grundkörpers als eine abgeschrägte Ausgleichswand ausgebildet, die winklig zur Längsachse des Implantatteils ausgerichtet ist und die Querschnittsfläche des Grundkörpers zu dessen Verbindungsbasis mit dem Implantatteil hin erweitert. Die Ausgleichswand ist in der Weise winklig zur Längsachse des Implantatteils gerichtet, dass die Querschnittsfläche des Grundkörpers an dessen Verbindungsbasis mit dem tragenden Implantatteil durch die Ausgleichswand erweitert wird. Dementsprechend weist die Ausgleichswand eine größere Schrägstellung auf als zumindest eine weitere Seitenwand oder als alle anderen Seitenwände. Der Winkel zwischen der Ausgleichswand und der Längsachse des Implantatteils ist größer als 0°. Die mindestens eine weitere Seitenwand liegt dagegen bevorzugt parallel zur Längsachse des Implantatteils; diese Seitenwand oder Seitenwände können eine Friktionsseitenwand bilden, die im verbundenen Zustand auf Kontakt zu der zugeordneten Innenwand in der Ausnehmung im anderen Implantatteil liegt und über die Friktion eine reibschlüssige Verbindung mit dem anderen Implantatteil herstellt.
  • Eine Seitenwand oder mehrere Seitenwände, insbesondere in Kombination mit der Ausgleichswand, können in einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante einen Winkel von größer als 0 Grad bis 12 Grad zur Längsachse des Implantatteils einnehmen. Ab einem Winkel von 4 Grad übernimmt die Gelenkverbindung den Hauptteil der Haltekraft, und die Haftreibung der Seitenwände nimmt ab. Dies erlaubt eine einfachere Ausrichtung der Winkelposition.
  • Die Vertiefung oder - in bevorzugter Ausführung - die Erhöhung befindet sich vorteilhafterweise an einer Seitenwand, die an die Ausgleichswand angrenzt oder der Ausgleichswand gegenüberliegt. Die Ausgleichswand selbst ist ohne Vertiefung oder Erhöhung ausgeführt.
  • Die Ausgleichswand liegt im montierten Zustand vorzugsweise ohne Kontakt zu einer Innenwand in der Ausnehmung im anderen Implantatteil und ermöglicht sowohl beim Zusammenfügen als auch beim Lösen eine Änderung der Relativwinkellage zwischen den beiden Implantatteilen, was sowohl das Zusammenfügen als auch das Lösen erleichtert. Beim Zusammenfügen kann das zweite Implantatteil, welches die Ausnehmung aufweist, in einer ersten Winkellage auf den erhabenen Grundkörper des ersten Implantatteils aufgesetzt werden, in der nicht zwingend ein Reibkontakt zwischen einer der seitenwände und einer Innenwand der aufnehmenden Ausnehmung besteht. Anschließend kann das zweite Implantatteil in eine andere Winkellage gegenüber dem ersten Implantatteil versetzt werden, in der die Seitenwand auf Kontakt zur Innenwand in der Ausnehmung steht und vorteilhafterweise eine Reibverbindung zwischen den Implantatteilen hergestellt ist.
  • Beim Lösen der Verbindung kann zunächst die Winkelposition zwischen den Implantatteilen geändert werden, um den Reibkontakt zu lösen, und anschließend das zweite Implantatteil vom ersten Implantatteil abgezogen werden.
  • Aufgrund der Schrägstellung der Ausgleichswand ist vorteilhafterweise ein Hohlraum zwischen dem Grundkörper des ersten Implantatteils und der aufnehmenden Ausnehmung des anderen Implantatteils gebildet, wobei dieser Hohlraum den Bewegungsausgleich zwischen den Implantatteilen sowohl beim Zusammenfügen als auch beim Lösen ermöglicht. In einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist kein Hohlraum gebildet; es ist auch möglich, dass sich die Ausgleichswand im gleichen Winkel in der Ausnehmung im anderen Implantatteil wiederfindet.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung liegt darin, dass verschiedene Grundquerschnittsformen des erhabenen Grundkörpers am ersten Implantatteil bzw. der zugeordneten Ausnehmung im zweiten Implantatteil möglich sind. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Grundkörper bzw. die Ausnehmung zylindrisch ausgebildet sind. Derartige Grundquerschnitte sind zwar möglich, es kommen aber auch nicht-runde Querschnittsformen in Betracht, insbesondere Querschnittsformen mit langgestreckter Querschnittsgeometrie wie beispielsweise ovale Querschnittsformen oder eckige, insbesondere rechteckförmige Querschnittsformen, ggf. mit abgerundeten Ecken. Der erhabene Grundkörper am ersten Implantatteil und die zugeordnete Ausnehmung im zweiten Implantatteil besitzen grundsätzlich die gleiche Querschnittsgeometrie, jedoch mit Ausnahme der abgeschrägten Ausgleichswand, die eine Seitenwand des erhabenen Grundkörpers bildet. Die Ausnehmung im zweiten Implantatteil kann ohne abgeschrägte Innenwand ausgebildet sein. Sämtliche Innenwände, die die Ausnehmung im zweiten Implantatteil begrenzen, verlaufen parallel zur Längsachse des Implantatteils oder nehmen zur Längsachse einen Winkel größer als 0 Grad bis 12 Grad ein.
  • Es reicht grundsätzlich aus, den erhabenen Grundkörper mit genau einer abgeschrägten Ausgleichwand und mehreren senkrechten weiteren Seitenwänden auszubilden, die gegebenenfalls als Friktionsseitenwände fungieren. In alternativer Ausbildung ist es auch möglich, mindestens zwei Ausgleichswände abgeschrägt auszubilden und genau eine oder mehrere weitere Seitenwände als Friktionsseitenwand auszuführen.
  • Die Seitenwände des Grundkörpers können jeweils in sich eben ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, eine oder mehrere bzw. sämtliche Seitenwände gekrümmt auszubilden, beispielsweise als Zylindersektor, wobei sich die Sektoren jeweils über ein Winkelsegment erstrecken, das kleiner als 360° ist, insbesondere maximal 180° beträgt.
  • Der Winkel der abgeschrägten Ausgleichswand gegenüber der Längsachse des Implantatteils beträgt vorzugweise mindestens 3° und maximal 30°. Innerhalb dieses Winkelbereichs sind sämtliche Winkel möglich, unter der die Ausgleichswand gegenüber der Längsachse abgeschrägt ist. Gegebenenfalls kommen auch noch größere Winkel als 30° der Ausgleichswand gegenüber der Längsachse des Implantatteils in Betracht, beispielsweise Winkel bis 45°. Desweiteren sind Ausführungen mit einer bogenförmigen Ausgleichswand über dem erhabenen Grundkörper möglich.
  • Die Ausgleichswand erstreckt sich in Umfangsrichtung vorteilhafterweise über ein Winkelsegment von maximal 180°, gegebenenfalls maximal 90°. Es kann ausreichend sein, dass die Ausgleichswand sich in Umfangsrichtung über ein Winkelsegment von mindestens 45° erstreckt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung befindet sich der erhabene Grundkörper auf der Primärkrone, die Ausnehmung dagegen in der Sekundärkrone, die auf die Primärkrone aufgesetzt wird. Es ist aber auch möglich, eine umgekehrte Anordnung mit dem erhabenen Grundkörper auf der Sekundärkrone und der Ausnehmung in der Primärkrone vorzusehen.
  • Der erhabene Grundkörper ist beispielsweise als ein Quader mit rechteckförmiger Grundquerschnittsform bzw. Querschnittsgeometrie ausgebildet, dessen eine Seite von einer abgeschrägten Ausgleichswand gebildet ist, insbesondere eine Schmalseite der Rechteckform. Die übrigen Seitenwände des Grundkörpers verlaufen dagegen senkrecht, ihre Ebene liegt parallel zur Längsachse des Implantatteils, oder die Seitenwände nehmen zur Längsachse einen Winkel bis zu 12 Grad ein.
  • Die Erfindung bezieht sich des Weiteren auf eine Kombination von zwei oder mehr als zwei zueinander beabstandeten Zahnimplantaten, von denen mindestens ein Zahnimplantat, vorzugsweise beide Zahnimplantate in der vorbeschriebenen Weise ausgebildet sind. Diese Kombination von Zahnimplantaten kann Träger beispielsweise einer gemeinsamen Verblendung, Brücke oder Prothese sein, die sich zwischen den Sekundärkronen der beiden Zahnimplantaten erstreckt. Bei einer Drehung des den Grundkörper aufweisenden Implantatteils, beispielsweise der Primärkrone um die Implantatlängsachse können die parallelen Längsseiten des Grundkörpers in eine Position verdreht werden, in der die Ebene der Längsseiten parallel oder annähernd parallel zur Aufsetzrichtung des weiteren Implantatteils, insbesondere der Sekundärkrone liegt. Aufgrund der abgeschrägten Ausgleichswand kann die Verblendung, Brücke oder Prothese zwischen den Zahnimplantaten nach annähernder Parallelisierung auch in Fällen aufgesetzt und wieder gelöst werden, in denen die Längsachsen der Zahnimplantate nicht-parallel zueinander ausgebildet sind. Hierbei kommt die Wirkung der Gelenkverbindung in besonderer Weise zum Tragen, weil die Schwenkachse der Gelenkpartner zur Divergenz der Implantatachsen gegenüber der Einschubrichtung des Zahnersatzes funktionell in optimaler Weise ausgerichtet werden kann. Die Prothese wird in der Funktionsrichtung der Gelenkverbindung bewegt. Dies führt zu einer langlebigeren Formschlussverbindung mit geringster Abnutzung.
  • Es kann ggf. zweckmäßig sein, dass sich die Zahnimplantate eine gemeinsame Sekundärkrone teilen.
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
    • 1 in Explosionsdarstellung ein Zahnimplantat mit einem Basisträger, einer Primärkrone und einer auf die Primärkrone aufsetzbaren Sekundärkrone einschließlich einer Verbindungsschraube zur Befestigung der Primärkrone im Basisträger, wobei die Primärkrone Träger eines erhabenen Grundkörpers ist, auf den die Sekundärkrone aufsetzbar ist,
    • 2 die Primärkrone in einer Seitenansicht,
    • 3 einen Längsschnitt durch die Primärkrone,
    • 4 einen Längsschnitt durch die Sekundärkrone,
    • 5 die Sekundärkrone in einer Ansicht von unten,
    • 6 einen Stopfen zur formschlüssigen Verbindung von Primär- und Sekundärkrone,
    • 7 einen Längsschnitt durch Primärkrone und aufgesetzte Sekundärkrone,
    • 8 die Primärkrone in einer Ausführungsvariante in Seitenansicht,
    • 9 in Seitenansicht ein Stopfen, mit einem Schaft mit Außengewinde, der in die Bohrung in der Primärkrone einschraubbar ist,
    • 10 in perspektivischer Ansicht eine Primärkrone mit abgerundeter, bogenförmiger Ausgleichswand.
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Das in 1 dargestellte Zahnimplantat 1 umfasst einen in den Kiefer des Patienten einsetzbaren Basisträger 2, einen Aufbaupfosten 3, der eine Primärkrone bildet, sowie eine Sekundärkrone bzw. Zahnkrone 4. Die Verbindung zwischen Basisträger 2 und Primärkrone 3 erfolgt mithilfe einer Verbindungsschraube 5, die durch eine zentrische, axial durchgehende Ausnehmung 6 in der Primärkrone 3 hindurchgeführt und in eine Sacklochbohrung 8 im Basisträger 2 eingeschraubt wird. Die Verbindung erfolgt entlang der Längsachse 9 des Zahnimplantates 1, die auch zugleich die Längsachse der einzelnen Bestandteile des Zahnimplantates bildet, also die Längsachse des Basisträgers 2, der Primärkrone 3, der Sekundär- bzw. Zahnkrone 4 und der Verbindungsschraube 5.
  • Das Primärkronenoberteil weist einen Sockel 10 und einen auf dem Sockel 10 angeordneten, erhabenen und über den Sockel 10 axial überstehenden Grundkörper 11 auf, der quaderförmig ausgebildet und auf den die Sekundärkrone 4 aufsetzbar ist. Der Grundkörper 11 weist an seiner Umfangsseite Seitenwände 11a bis 11d auf, von denen die beiden Seitenwände 11a, c an der Längserstreckung sowie eine Seitenwand 11b an einer Schmalseite senkrecht stehen, so dass die Ebene der geradflächigen Seitenwände 11a, b, c parallel zur Längsachse 9 steht. Diese drei Seitenwände 11a, 11b, 11c können gegebenenfalls jeweils eine Friktionsseitenwand bilden, welche jeweils im montierten Zustand an einer Innenwand einer Ausnehmung 12 flächig anliegt, die in die Sekundärkrone 4 eingebracht ist (4, 5). Die Ausnehmung 12 in der Sekundärkrone 4 ermöglicht es, dass die Sekundärkrone 4 so weit auf die Primärkrone 3 aufgesetzt werden kann, dass der Grundkörper 11 vollständig innerhalb der Ausnehmung 12 der Sekundärkrone 4 liegt. Der Sockel 10 des Primärkronenoberteils besitzt eine größere Grundfläche als der Grundkörper 11. Die Stirnkante der umlaufenden Wandung, welche die Ausnehmung 12 in der Sekundärkrone 4 begrenzt, liegt auf der Oberseite des Sockels 10 auf. Auf der Unterseite des Sockels 10 befindet sich ein Außensechskant 10a, der zum Eingriff in die als Innensechskant ausgebildete Sacklochbohrung 8 im Basisträger 2 ausgebildet ist, so dass die Primärkrone 3 verdrehsicher im Basisträger 2 aufgenommen ist.
  • Die vierte Seitenwand des quaderförmigen Grundkörpers 11 bildet eine Ausgleichswand 11d (2, 3), die abgeschrägt ist und mit der Längsachse 9 einen Winkel einschließt, der im Ausführungsbeispiel bei 20° liegt. Allgemein liegt der Winkel vorzugweise in einem Winkelbereich zwischen 3° und 45°.
  • Die Ausnehmung 12 in der Sekundärkrone 4 weist nur senkrechte Innenwände auf, welche sich parallel zur Längsachse erstrecken. Die Abschrägung im Bereich der Ausgleichswand 11d an der Schmalseite des Grundkörpers 11 an der Primärkrone 3 hat zur Folge, dass im montierten Zustand kein Kontakt zwischen der Ausgleichswand 11d und der Innenwand an der Ausnehmung 12 der Sekundärkrone 4 besteht. Aufgrund der Abschrägung der Ausgleichswand 11d kann die Sekundärkrone 4 in verschiedenen Winkelpositionen, welchen von der Achsrichtung der Längsachse 9 abweichen, auf das Primärkronenoberteil aufgesetzt und anschließend in die Verbindungsposition verschwenkt werden, in welcher die Seitenwände 11a bis 11c des Grundkörpers 11 auf flächigem Kontakt mit der Innenwand im Bereich der Ausnehmung 12 liegen. Umgekehrt kann zum Lösen der Verbindung zunächst die Sekundärkrone 4 gekippt werden, bis die flächige Reibung zwischen den Seitenwänden 11a bis 11c und der Innenwand an der Ausnehmung 12 gelöst ist. Anschließend kann die Sekundärkrone 4 vom Primärkronenoberteil abgezogen werden.
  • In eine Seitenwand 11c des erhabenen Grundkörpers 11 der Primärkrone 3 ist eine Bohrung 15 eingebracht, die zur Aufnahme eines Schafts 14 eines Stopfens 13 (3, 6, 7) dient. In zwei gegenüberliegende Innenwände in der Ausnehmung 12 in der Sekundärkrone 4 sind jeweils Vertiefungen 16 ( 4, 5) in Form von quaderförmigen Ausfräsungen eingebracht, die zur Aufnahme des Stopfens 13 dienen. Im Zahnimplantat ist genau ein Stopfen 13 vorhanden, der wahlweise in eine der beiden gegenüberliegenden Vertiefungen 16 hineinragt. Da zwei gegenüberliegende Vertiefungen 16 vorhanden sind, kann die Sekundärkrone 4 in zwei um 180° verdrehten Positionen auf den erhabenen Grundkörper 11 der Primärkrone 3 aufgesetzt werden.
  • Die Oberseite des Stopfens 13 bildet eine teilkugelförmige Erhöhung, der in die quaderförmige Vertiefung 16 formschlüssig hineinragt und eine Gelenkverbindung bildet, welche zusätzlich zu dem formschlüssigen Eingriff des erhabenen Grundkörpers in die Ausnehmung wirksam ist. Die Gelenkverbindung wirkt wie ein Kugelgelenk und ermöglicht eine zumindest geringfügige dreidimensionale Relativ-Verdrehbewegung zwischen den Implantatteilen 3, 4, wodurch zugleich sichergestellt ist, dass unter den normalerweise auftretenden Kräften die Sekundärkrone 4 sicher auf der Primärkrone 3 sitzt und ein versehentliches Lösen ausgeschlossen ist. Ein absichtliches Lösen beim Aufbringen einer die Verbindung lösenden Kraft ist gleichwohl möglich. Die Gelenkverbindung stellt eine lösbare Rastverbindung dar.
  • Die teilkugelförmige Erhöhung, welche von der Oberseite des Stopfens 13 gebildet ist, weist entlang der Längsachse des Stopfens gesehen eine axiale Höhe auf, die signifikant kleiner ist als der halbe Kugelradius. Die axiale Höhe beträgt im Ausführungsbeispiel nicht mehr als ein Viertel des Kugelradius.
  • Damit der Stopfen 13 in die Vertiefung 16 eingreifen kann, muss beim axialen Aufsetzen der Sekundärkrone 4 mit der Ausnehmung 12 auf den erhabenen Grundkörper 11 der Primärkrone 3 zunächst eine die Ausnehmung 12 begrenzende Wand der Primärkrone 3 elastisch aufgeweitet werden, woraufhin die Sekundärkrone 4 soweit auf den Grundkörper 11 aufgeschoben werden kann, bis der Stopfen 13 in der Vertiefung 16 liegt. Nachdem die ineinandergreifende Position erreicht ist, kann die die Ausnehmung 12 begrenzende Wand sich wieder elastisch zusammenziehen, woraufhin die Primärkrone 3 und die Sekundärkrone 4 fest und sicher miteinander verbunden sind und zugleich über die Gelenkverbindung eine Relativ-Rotationsbewegung der Implantatteile 3, 4 zueinander möglich ist.
  • Beim Lösen der Verbindung muss wieder zunächst die die Ausnehmung 12 begrenzende Wand der Sekundärkrone 4 elastisch aufgeweitet werden, woraufhin der erhabene Grundkörper 11 aus der Ausnehmung 12 axial entnommen werden kann.
  • 8 zeigt die Primärkrone 3 in einer Ausführungsvariante, bei der die Erhöhung in Form eines als separates Bauteil ausgeführten Stopfens 13 ausgebildet ist, dessen Stirnseite teilweise abgerundet ist. Wie 9 zu entnehmen ist, ist der Schaft 14 einteilig mit dem Stopfen 13 ausgebildet, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie der Stopfen aufweist und mit einem Außengewinde versehen ist, das ein Einschrauben in die Bohrung 15 in der Primärkrone 3 ermöglicht. Im Bereich der Stirnseite ist in den Stopfen eine Sacklochbohrung mit einem Innensechskant 17 eingebracht, der ein Ein- und Herausschrauben des Stopfens 13 erlaubt.
  • In 10 ist eine Primärkrone 3 in einer Ausführungsvariante dargestellt, bei der die Ausgleichswand 11d nicht geradflächig, sondern bogenförmig gekrümmt ausgebildet ist, deren gekrümmte Außenseite sich über dem Sockel 10 erhebt. Die bogenförmige Ausgleichswand 11d bildet ein Scheibensegment, dessen Seitenflächen von den geradflächigen Seitenwänden 11a, 11c gebildet ist.

Claims (11)

  1. Zahnimplantat mit zwei als Primärkrone (3) und Sekundärkrone (4) ausgebildeten Implantatteilen, die lösbar zu verbinden sind, wobei ein Implantatteil (3) einen erhabenen Grundkörper (11) aufweist, der im verbundenen Zustand in eine Ausnehmung (12) im anderen Implantatteil (4) hineinragt, und mindestens eine Seitenwand (11a, b, c) des erhabenen Grundkörpers (11) direkt oder indirekt auf Kontakt mit einer Innenwand in der Ausnehmung (12) im anderen Implantatteil (4) steht, dadurch gekennzeichnet, dass in eine Seitenwand (11a, b, c) des erhabenen Grundkörpers (11) einerseits und in eine Innenwand in der Ausnehmung (12) im anderen Implantatteil (4) andererseits mindestens eine Erhöhung (13) und eine korrespondierende Vertiefung (16) eingebracht sind, wobei die Erhöhung (13) und die Vertiefung (16) nach Art eines Gelenks ineinandergreifen, wobei die Erhöhung (13) als separates Bauteil (13) ausgebildet ist, das mit der Wand (11c) des Implantatteils (3) zu verbinden ist, wobei die Erhöhung (13) als ein Stopfen (13) ausgebildet ist, an dem ein Schaft (14) angeordnet ist, wobei der Schaft (14) des Stopfens (13) in eine Bohrung (15) oder Ausnehmung im Implantatteil (3) hineinragt, wobei der Schaft (14) des Stopfens (13) mit einem Außengewinde versehen ist und über eine Gewindeverbindung in der Bohrung (15) oder Ausnehmung im Implantatteil (3) gesichert ist.
  2. Zahnimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhöhung (13) und/oder die korrespondierende Vertiefung (16) als ein Kugelsegment ausgebildet sind, das kleiner als eine Halbkugel ist, vorzugsweise mit einer Höhe, die kleiner als der halbe Kugelradius ist.
  3. Zahnimplantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Implantatteil (3) genau eine Erhöhung (13) und am anderen Implantatteil (4) an verschiedenen Wänden mindestens zwei Vertiefungen (16) angeordnet sind.
  4. Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhöhung (13) einteilig mit der Wand des Implantatteils (3) ausgebildet ist.
  5. Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (16) als Ausfräsung oder Bohrung in einer Wand eines Implantatteils (4) ausgebildet ist.
  6. Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenwand (11d) des erhabenen Grundkörpers (11) als eine abgeschrägte Ausgleichswand (11d) ausgebildet ist, die winklig zur Längsachse (9) des Implantatteils (3) ausgerichtet ist und die Querschnittsfläche des Grundkörpers (11) zu dessen Verbindungsbasis mit dem Implantatteil (3) hin erweitert.
  7. Zahnimplantat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhöhung (13) oder Vertiefung (16) an einer Wand (11c) liegt, die an die abgeschrägte Ausgleichswand (11d) angrenzt oder der abgeschrägten Ausgleichswand (11d) gegenüberliegt.
  8. Zahnimplantat nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel der abgeschrägten Ausgleichswand (11d) zur Längsachse (9) des Implantatteils (3) mindestens 3° und maximal 30° beträgt.
  9. Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erhabene Grundkörper (11) des Implantatteils (3) eine nicht-runde, insbesondere eine eckige Grundform aufweist.
  10. Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenwand oder mehrere Seitenwände (11a, 11b, 11c) des erhabenen Grundkörpers (11) des Implantatteils (3) einen Winkel von größer als 0 Grad bis 12 Grad zur Längsachse (9) des Implantatteils (3) einnehmen.
  11. Kombination von zwei beabstandeten Zahnimplantaten, von denen mindestens ein Zahnimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 ausgebildet ist.
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