DE889673C - Kuenstlicher Zahn - Google Patents
Kuenstlicher ZahnInfo
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Description
(WiGBl. S. 175)
AUSGEGEBEN AM 14. SEPTEMBER 1953
ρ 38643 IXa/30b D
Künstlicher Zahn
ist in Anspruch genommen
Es wurden bereits zahlreiche Vorschläge gemacht, künstliche Zähne durch Einschaltung elastischer
Zwischenschichten zwischen dem Zahn und seinem Träger in ähnlicher Weise nachgiebig zu machen,
wie dies von der Natur vorgesehen ist. Meist hat man hierbei den Zahn an seiner Auflagefläche auf
ein elastisches Polster gesetzt, wodurch aber eine unerwünschte allseitige Beweglichkeit eintritt, die
zur Folge hat, daß die künstlichen Zähne mit den meist noch vorhandenen natürlichen Zahnen nicht
zusammenarbeiten können. Die letzteren bestimmen beim Aufbiß die Endstellung des Kiefers, während
die künstlichen Zähne noch nachgeben und daher an der Kautätigkeit nicht voll teilnehmen können.
Diesen Mangel vermeidet ein Vorschlag, den Zahn auf eine seiner äußeren Form angeglichene Metallhülse
zu setzen und dazwischen eine dünne elastische Schicht anzuordnen. Hierdurch wird zwar ein gegenügend
fester Sitz des Zahnes erzielt, aber die Nachgiebigkeit seiner Lagerung ist offenbar zu gering,
so daß sich solche Zähne in der Praxis nicht eingeführt haben.
Die Erfindung bezieht sich auf einen künstlichen Zahn aus einer unter Zwischenschaltung einer
elastischen Schicht auf einem Träger gelagerten Krone und besteht darin, daß der Träger und die
Krone mit einander berührenden Wälzflädhen in Form einer Pfanne und eines Zapfens versehen sind
und einen Ringspalt zwischeneinander lassen, der mit einer elastischen Masse ausgefüllt ist.
Als Handelsartikel für einen -derartigen künstlichen
Zahn ist ein fabrikmäßig hergestelltes Bauteil, bestehend aus einer Krone und einer elastischen
Schicht im Innern derselben, vorgesehen. Bei diesem Bauteil ist die Krone erfindungsgemäß an einer in
ihrem Innern unterhalb der Kaufläche liegenden Stelle als Pfanne für einen zapfenförmigen Träger
ausgebildet und die elastische Schicht an dieser Stelle ausgelassen.
ίο Weitere Merkmale des Erfindungsgegenstandes
sind aus den Unteransprüchen ersichtlich..
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in drei beispielsweisen Ausführungsformen dargestellt.
Abb. ι und 2 zeigen einen Frontzahn samt Gaumenplatte
im Schnitt und im Querschnitt nach der Linie II der Abb. 1;
Abb. 3 und 4 zeigen die Krone eines Mahlzahnes und den zugehörigen Teil der Gaumenplatte im
Schnitt;
Abb. 5 zeigt eine andere Ausführungsform eines Frontzahnes samt Gaumenplatte im Schnitt.
Die drei Teile des Zahnes gemäß der Erfindung sind ein Träger 10 und eine Krone 11, die aus unelastischem
Kunststoff bestehen, sowie eine aus elastischem Kunststoff gebildete Zwischenschicht
1-2. Der Träger, welcher in bekannter Weise auf die Gaumenplatte 13 auf polymerisiert werden kann,
hat die Form eines annähernd kegeligen Zapfens, der an der Spitze eine Wälzfläche 14 und an der
Basis einen Randflansch 15 aufweist. Die Krone 11
hat an der Unterseite eine kegelige Ausnehmung 16 mit einer der Wälzfläche 14 zugeordneten Wälzfläche
17. Die Anordnung ist im vorliegenden Fall so getroffen, daß beim Zusammenfallen der Achsen
des Zapfens 10 und der Ausnehmung 16 (gezeichnete Stellung in Abb. 1) zwischen Unterteil und
Krone ein die Zwischenschicht 12 aufnehmender Ringspalt vorhanden ist, der sich, von den Wälzflächen
ausgehend, bis zu seiner Mündung an der Umfläche des Zahnes ständig erweitert. Der Ringspalt
könnte auch anders geformt sein, doch ist wesentlich, daß die ohne elastisches Polster auf der
Wälzfläche 14 abgestützte Krone beim Kauen eine
pendelnde Bewegung nach allen Richtungen ausführen kann. Sie kann sich unter dem Kaudruck
daher genauso verhalten wie ein natürlicher Zahn. Die drei Teile des künstlichen Zahnes gemäß der
Erfindung werden durch Polymerisieren zu einem homogenen Körper verbunden, der vollkommen einheitlich
wirkt.
Das Ausmaß der Pendelbewegung der Krone kann durch Verlängerung oder Verkürzung des
Kronenrandes beeinflußt werden. Die erfindungsgemäße Ausbildung des Zahnes bietet diesem jedenfalls
die Möglichkeit, genau wie ein natürlicher Zahn beim Kauen den durch die Zähne erfaßten
Speisen etwas auszuweichen und der natürlichen Artikulation zu entsprechen. Die Angleichung an
das natürliche Gebiß wird vollkommen, wenn die palatinale Fläche insbesondere der Frontzähne
genau der natürlichen Zahnform nachgebildet wird. Diese Fläche erscheint bei den bekannten künstlichen
Zähnen entweder verkürzt oder willkürlich verändert. Gerade die Frontzähne aber haben die
Aufgabe, die Speisen zu zerschneiden. Ihre bisher mangelhafte Funktion ist die Hauptursache der unangenehmen
Begleiterscheinungen, denen die Prothesenträger beim Kauen ausgesetzt sind.
Bei der Ausführungsform nach den Abb. 3 und 4 besteht der den Handelsartikel bildende Teil des
künstlichen Zahnes nur aus zwei Teilen.
Die Krone 18 aus unelastischem Kunststoff hat eine kegelige Ausnehmung 19, deren Boden als
Wälzfläche 20 ausgebildet ist, wodurch eine Lagerpfanne gebildet wird. Diese ist von einer Schicht 21
aus elastischem Kunststoff umgeben, die, von der Pfanne ausgehend, im 'Querschnitt gleichmäßig zunimmt.
Die Oberflächen der Ausnehmung 19 sowie der Schicht 21 weisen nahe ,ihrem Rande eine
annähernd ebene ringförmige Abflachung 25, 26 bzw. 2"] auf, deren Form derjenigen der Gaumenplatte
angenähert ist, wodurch die Ausbildung einer geeigneten Sitzfläche 28 unter Bildung eines
Flansches 24 auf dieser begünstigt wird.
Die Platte 22 wird z. B. aus unelastischem Kunststoff an den künstlichen Zahn bzw. die Zahnreihe
angeformt und erhält hierbei für jeden Zahn einen kegeligen Zapfen 23 als Sitz für den künstlichen
Zahn. Die Verbindung zwischen diesem und dem Zapfen wird durch Polymerisieren hergestellt.
Der Vorteil dieser Ausführungsform des Zahnes besteht darin, daß bei seiner Herstellung bloß zwei
Formrorgänge erforderlich sind, während der dritte für den Zapfen ohne Mehrarbeit in die Formung
der Platte einbezogen wird.
Die Ausführungsform nach Abb. 5 ermöglicht es, das Ausmaß der Pendelbewegung des künstlichen
Zahnes erforderlichenfalls zu vergrößern. Der Unterschied gegenüber den beiden vorbeschriebenen
Ausführungsformen beruht in folgendem. Bei diesen liegt die Lagerstelle der Krone auf dem Träger
annähernd auf halber Höhe des Zahnes, was im allgemeinen ausreicht, um Pendelbewegungen der
Kaufläche in ausreichendem Maß zu gestatten. Die Kaufläche kann um so weiter ausschwingen, je
tiefer die Lagerstelle der Krone liegt, wobei der Zapfen kürzer, die elastische Zwischenschicht aber
auch niedriger wird. Die Ausgestaltung gemäß
Abb. 5 ermöglicht es, die Lagerstelle ohne Verringerung der elastischen Zwischenschicht tiefer zu
legen. Der Träger 30, der auf die Gaumenplatte auf polymerisiert werden kann, bildet eine nach oben
offene kegelige Pfanne 31. Die Krone ist in ihrer unteren Hälfte als kegeliger Zapfen 33 ausgebildet,
der an der Spitze eine Wälzfläche 35 aufweist, der in diesem Bereich eine Wälzfläche 36 der Pfanne
zugeordnet ist. Der von der Zwischenschicht 34 ausgefüllte Ringspalt zwischen den Teilen 30 und
erweitert sich gleichmäßig bis zu seiner Mündung. Durch diese Umkehrung der Anordnung von Zapfen
und Pfanne kommt die Lagerstelle der Krone erheblich tiefer zu liegen, so daß durch entsprechende
Bemessung . des Polsters 34 jede gewünschte maximale Schwingungsweite des Zahnes
erzielt werden kann.
Insbesondere bei Mahlzähnen (Abb. 3) bietet die
Erfindung den Vorteil, daß sich die künstlichen Zähne beim Aufbiß in Anpassung an das natürliche
Gebiß nachgiebig einstellen können, wozu die bekannten künstlichen Zähne nicht imstande sind.
Die etwa ebene Fläche an der Mündung der Pfanne und die entsprechende Auflagefläche an dem
Zapfen (Abb. 1 und 3) verbessern den Sitz der Krone.
An Stelle von Kunststoffen können auch andere Stoffe verwendet werden, wobei für die Teile 10,
23, 30 und 11, 18, 32 z. B. Metall oder Porzellan,
für die Zwischenschicht 12, 21, 34 vor allem
Kautschuk in Betracht kommt. Die Elastizität der Zwischenschicht 12, 21, 34 entspricht in jedem Fall
ungefähr derjenigen von Radiergummi.
Die pendelnde Lagerung der Krone verhindert insbesondere bei genauer Nachbildung der natürlich
palatinalen Fläche jede Verschiebung der Gaumenplatte, ermöglicht eine vollkommen natürliche Kautätigkeit
und läßt die Prothese allen Anforderungen entsprechen, die an eine biotechnisch vollkommene
gestellt werden können.
Claims (8)
- PATENTANSPRÜCHE:I. Künstlicher Zahn, bestehend aus einer unter Zwischenschaltung einer elastischen Schicht auf einem Träger gelagerten Krone, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger und die Krone mit einander berührenden Wälzflächen in Form einer Pfanne und eines Zapfens versehen sind und im übrigen einen Ringspalt zwischeneinander lassen, der mit einer elastischen Masse ausgefüllt ist.
- 2. Künstlicher Zahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger als Zapfen und die Krone als Pfanne ausgebildet sind (Abb. 1 bis 4).
- 3. Künstlicher Zahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger als Pfanne und die Krone als Zapfen ausgebildet sind (Abb. 5).
- 4. Künstlicher Zahn nachAnspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen und die Pfanne annähernd Kegelform aufweisen und der Ringspalt, von den Berührungsflächen ausgehend, sich stetig erweitert.
- 5. Künstlidher Zahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfanne an ihrer Mündung mit einer etwa ebenen Fläche (25, 26) und der Zapfen mit einer entsprechenden Auflagefläche versehen sind (Abb. 1 und 3).
- 6. Künstlicher Zahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Träger und Krone aus unelastischem, die Füllmasse aus elastischem Kunststoff bestehen und miteinander durch Polymerisieren verbunden sind.
- 7. Künstlicher Zahn nachAnspruchö, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger mit einer aus Kunststoff bestehenden Gaumenplatte durch Polymerisieren verbunden ist.
- 8. Fabrikmäßig hergestelltes Bauteil für einen künstlichen Zahn, bestehend aus einer Krone und einer elastischen Schicht im Innern der Krone, dadurch gekennzeichnet, daß die Krone an einer in ihrem Innern unterhalb der Kaufläche liegenden Stelle als Pfanne für einen zapfenförmigen Träger ausgebildet ist und daß die elastische Schicht an dieser Stelle ausgelassen ist.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen© 5389 9.53
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE102008009793A1 (de) | 2008-02-18 | 2009-08-27 | Dmoch, Andreas, Dr.med.dent. | Zahnkrone, Zahnimplantat und Zahnimplantataufbau |
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| DE102013211154B4 (de) * | 2013-06-14 | 2021-06-10 | Kulzer Gmbh | Verfahren zur Herstellung eines Gebisses |
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1949
- 1949-04-03 DE DEP38643A patent/DE889673C/de not_active Expired
- 1949-06-07 GB GB15120/49A patent/GB658144A/en not_active Expired
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