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Die
Erfindung betrifft einen Verschlussdeckel aus Metallblech zur Anbringung
auf einer Öffnung eines Behälters, insbesondere
eines Nahrungsmittel enthaltenden Behälters, dessen Inhalt
bis zum erstmaligen Öffnen des Deckels unter einem Unterdruck gehalten
werden soll, mit einem die Öffnung überspannenden
und gegen einen Umfangsrand der Öffnung abdichtenden Verschlussteil
sowie einem einstückig mit dem Verschlussteil verbundenen,
den Umfangsrand an seiner Außenseite umgebenden Randteil,
wobei der Verschlussteil mit einer Belüftungsöffnung
versehen ist, die durch ein abziehbares Foliensiegel verschlossen
ist. Die Erfindung betrifft weiter einen Behälter, insbesondere
einen Nahrungsmittelbehälter, dessen Öffnung durch
einen solchen, auf dem Umfangsrand angebrachten Verschlussdeckel
verschlossen ist.
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Es
ist eine Reihe von Verschlussdeckeln aus Metallblech im Handel,
bei denen der Randteil mit einer nach innen überstehenden
umlaufenden oder unterbrochenen Sicke oder Bördelung versehen
ist. Diese Deckel werden recht häufig verwendet, um mit einem
Nahrungsmittel, wie Senf, Mayonnaise oder dergleichen, gefüllte
Glasbehälter luftdicht zu verschließen, bei denen
der um die Behälteröffnung umlaufende Umfangsrand
keine ausreichende Dicke zur Anbringung eines Schraubgewindes aufweist und/oder
bei denen sich der Behälter nach dem Verzehr des Behälterinhalts
zur Weiterverwendung als Trinkglas eignen soll. Zur Sicherung der
Qualität des Behälterinhalts wird der Inhalt dieser
Behälter normalerweise bis zum erstmaligen Öffnen
unter einem Unterdruck gehalten, der eine Kontrolle der Aufrechterhaltung
der Abdichtung zwischen Verschlussdeckel und Öffnungsrand
erlaubt. Dies hat jedoch zur Folge, dass beim erstmaligen Öffnen
eines solchen Deckels nicht nur die mechanische Verankerung des
Deckels auf dem Behälter infolge des Eingriffs der Sicke
hinter dem gewöhnlich verdickten Umfangsrand des Behälters
sondern auch noch der Unterdruck im Behälter zu überwinden
ist. Insbesondere bei Verschlussdeckeln mit größerem
Durchmesser ist dies nur mit erheblichem Kraftaufwand oder unter
Verwendung technischer Hilfsmittel möglich, was nicht selten
zu einer Beschädigung des Deckels führt.
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Probleme
mit dem Öffnen treten häufig auch bei Konserven-
oder Marmeladegläsern mit metallischen Schraubdeckeln auf,
deren Inhalt gleichfalls unter einem Unterdruck steht. Die Schraubdeckel derartiger
Behälter weisen einen gegen den Umfangsrand der Behälteröffnung
anliegenden Verschlussteil und einen mit dem Verschlussteil verbundenen,
den Umfangsrand auf seiner Außenseite umgebenden Randteil
auf, der zum Eingriff mit überstehenden Gewinderippen auf
der Außenseite des Umfangsrands an seinem freien unteren
Stirnende mit einer nach innen überstehenden Sicke oder
Bördelung versehen ist. Diese Sicke oder Bördelung
wird beim Festschrauben des Deckels gegen die Unterseite der Gewinderippen
angepresst und sorgt zusammen mit dem Unterdruck im Inneren des
Behälters für einen sicheren Halt des Deckels
und einen gasdichten Verschluss des Behälters. Zum öffnen muss
der Schraubdeckel losgedreht werden, was jedoch insbesondere älteren
und schwächeren Menschen häufig recht schwer fällt.
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Um
diese Probleme zu lösen, wurde bereits eine Reihe von Verschlussdeckeln
der eingangs genannten Art vorgeschlagen, wie zum Beispiel in der
DE 297 11 363 U1 oder
der
US 6,194,011 offenbart. Bei
diesen Deckeln kann vor dem erstmaligen öffnen des Behälters
das Foliensiegel abgezogen werden, um Umgebungsluft durch die Belüftungsöffnung
in den Behälter eintreten zu lassen. Dadurch wird der Unterdruck
im Behälter beseitigt, woraufhin sich der Deckel zumeist
mühelos öffnen lässt.
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Darüber
hinaus wurden von den Anmeldern selbst in der
DE 20 2004 007 079 U1 sowie
in der
WO 2005/108233
A1 einige weitere Verschlussdeckel der eingangs genannten
Art vorgeschlagen, bei denen die durch die Siegelfolie verschlossene
Belüftungsöffnung außerhalb von einer
in der Mitte des Verschlussdeckels eingeformten Klickblase angeordnet ist.
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Klickblasen,
die auch als Flip oder Button bezeichnet werden, werden seit langem
in großem Umfang auf metallischen Schraubdeckeln von Glaskonserven
mit Eingemachtem, Konfitüre oder von dergleichen Glasbehältern
eingesetzt. Bei diesen Klickblasen handelt es sich um kreisförmige
Hochwölbungen, die bei der Herstellung der Schraubdeckel
unter speziellen Spannungsverhältnissen in die Mitte von deren
Verschlussteilen eingeformt worden sind und die vom Umgebungsdruck
nach unten ins Behälterinnere gedrückt werden,
wenn die Druckdifferenz zwischen dem Umgebungsdruck und dem Unterdruck
in den Behältern ein vorbestimmtes Maß übersteigt. Wenn
die Schraubdeckel beim erstmaligen öffnen der Behälter
soweit gelöst worden sind, dass Umgebungsluft zwischen
einer auf der Unterseite der Deckel angeformten Dichtung und dem
Umfangsrand der Behälter hindurch in die letzteren eintreten
kann, schnellen die Klickblasen mit einem hörbarem Klicklaut
wieder nach oben in ihre unbelastete Stellung. Allerdings führt
der bereits erwähnte, zum öffnen dieser Schraubverschlüsse
erforderliche nicht unbeträchtliche Kraftaufwand dazu,
dass viele Verbraucher zum Aufschrauben des Deckels ihre Handfläche auf
die Deckeloberseite legen, so dass der beim Hochschnellen der Klickblase
erzeugte Klicklaut gedämpft oder überhaupt kein
hörbarer Klicklaut erzeugt wird. Wegen des erforderlichen
Kraftaufwands konzentrieren sich außerdem viele Verbraucher
beim öffnen des Behälters so sehr auf den Öffnungsvorgang
selbst, dass der Klicklaut nicht wahrgenommen wird. Dazu tragen
auch die beim Losschrauben des Deckels entstehenden Geräusche
bei, die den Klicklaut überlagern oder sogar übertönen
können. Darüber hinaus ist das Hochschnellen der
Klickblase für den Verbraucher auch nicht visuell überprüfbar,
da es kaum eine Möglichkeit gibt, den Deckel zum Aufschrauben
so zu ergreifen, dass die Klickblase dabei sichtbar bleibt.
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Durch
die exzentrische Anordnung der Belüftungsöffnung
und des Foliensiegels bei den von den Anmeldern in der
DE 20 2004 007 079 U1 und
in der
WO 2005/108233
A1 vorgeschlagenen Deckeln lässt sich das Hochschnellen
der in der Deckelmitte vorgesehen Klickblase anders als bei den übrigen
bekannten Deckeln sowohl visuell als auch akustisch gut wahrnehmen,
weil der Vorgang des Hochschnellens der Klickblase durch die am
Foliensiegel angreifenden Finger des Verbrauchers weder verdeckt
noch behindert wird und weil der beim Hochschnellen der Klickblase
erzeugte Klicklaut anders als bei einem die Klickblase ganz oder
teilweise überlappenden Foliensiegel keinerlei Dämpfung
durch das Siegel erfährt.
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Obwohl
dieses Konzept für jede Art von Nahrungsmittelsbehälter
mit einem Verschlussdeckel der eingangs genannten Art sehr gut geeignet
ist, um das öffnen des Deckels zu erleichtern und gleichzeitig eine
ausgezeichnete Sicht- und Hörbarkeit des Hochschnellens
der Klickblase zu gewährleisten, hat sich bei der Umsetzung
des Konzepts in die Praxis doch gezeigt, dass noch einige Probleme
zu lösen sind.
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Eines
dieser Probleme besteht darin, dass die Belüftungsöffnung
einerseits so klein wie möglich sein sollte, um einen Eintritt
von Verunreinigungen und Keimen durch die Belüftungsöffnung
in den Behälter so weit wie möglich zu unterbinden,
wenn der Behälter nach erstmaligem öffnen bis
zum endgültigen Verzehr des Behälterinhalts noch
einige Zeit aufbewahrt wird. Überraschenderweise wurde
jedoch bei Versuchen festgestellt, dass der Eintritt von Luft durch
die Belüftungsöffnung nach dem Abziehen des Foliensiegels
vor allem bei kleinen Belüftungsöffnungen nicht
immer gewährleistet war.
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Ein
weiteres Problem besteht darin, dass die Verwendung eines außerhalb
der Klickblase exzentrisch auf dem Verschlussteil eines Schraubdeckels angeordneten
Foliensiegels mit einem Siegelteil und einer einstückig
mit dem Siegelteil verbundenen Grifflasche, die zur Erleichterung
des Ergreifens nicht am Verschlussteil haftet, leicht dazu führen
kann, dass die Grifflasche beim maschinellen Aufschrauben des Schraubdeckels
auf einen Behälter von den zum Festschrauben verwendeten
Mitteln, wie Reibriemen oder dergleichen, erfasst wird. Dies könnte
unter ungünstigen Umständen zu einem Abreißen
des Foliensiegels vom Verschlussdeckel führen, was wiederum zur
Folge hätte, dass mit Verunreinigungen und Keimen belastete
Luft durch die Belüftungsöffnung ins Innere des
Behälters eindringen und dort zu einem Verderb der Nahrungsmittel
führen könnten, was unter allen Umständen
vermieden werden muss.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Verschlussdeckel
und einen Behälter der eingangs genannten Art dahingehend
zu verbessern, dass ein Auftreten der zuvor genannten Probleme vermieden
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gemäß einer ersten Erfindungsalternative
dadurch gelöst, dass die Belüftungsöffnung
einen Öffnungsquerschnitt von mehr als 3 mm2 aufweist.
Dazu wird vorzugsweise eine runde Belüftungsöffnung
mit einem Innendurchmesser von 2 mm oder mehr in den Verschlussteil
des Deckels eingebracht. Bei Versuchen hat sich gezeigt, dass ein
solcher Öffnungsquerschnitt bzw. Durchmesser ausreichend
ist, um beim Abziehen des Foliensiegels eine Freigabe der Belüftungsöffnung
sicher zu gewährleisten. Die Ursache für die vom Öffnungsquerschnitt
bzw. Durchmesser der Belüftungsöffnung abhängige
Freigabe der Belüftungsöffnung beim Abziehen des
Foliensiegels besteht darin, dass die Haftung einer zwischen dem
Foliensiegel und der Oberseite des Verschlussteils des Deckels angeordneten
Haftschicht an der Unterseite des Foliensiegels bzw. die innere
Kohäsion der Haftschicht im Bereich oberhalb von der Belüftungsöffnung
mit zunehmendem Öffnungsquerschnitt bzw. Durchmesser der Belüftungsöffnung
zunimmt. In den Versuchen hat sich gezeigt, dass dadurch eine Ablösung
der Haftschicht von der Unterseite des Foliensiegels oder ggf. auch
ein Kohäsionsbruch innerhalb der Haftschicht unmittelbar über
der Belüftungsöffnung vermieden werden und damit
auch ein Blockieren der Belüftungsöffnung beim
Abziehen des Foliensiegels durch zurückbleibendes Material
der Haftschicht infolge einer Delaminierung derselben verhindert
werden kann.
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Um
die Belüftungsöffnung trotzdem so klein wie möglich
zu halten, sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
in diesem Fall vor, dass die Haftschicht so ausgebildet ist, dass
sie beim Abreißen des Foliensiegels oberhalb der Belüftungsöffnung
am Foliensiegel haften bleibt, während sie sich um die
Belüftungsöffnung herum durch Kohäsionsbruch
in zwei Teilschichten aufspaltet, von denen eine an der Unterseite
des Foliensiegels und die andere an der Oberseite des Verschlussdeckels
haften bleibt. Diese Ausgestaltung hat die Vorteile, dass zum einen
große Adhäsionskräfte zwischen der Haftschicht
und der Unterseite des Foliensiegels sowie der Oberseite des Verschlussdeckels
vorgesehen werden können, die einer Ablösung der
Haftschicht von der Unterseite des Foliensiegels entgegenwirken und
dass zum anderen die zum Zerreißen der Haftschicht entlang
des Randes der Belüftungsöffnung erforderlich
Kraft reduziert werden kann.
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Darüber
hinaus hat sich gezeigt, dass eine zu kleine Belüftungsöffnung
auch ein schnelles Einströmen von Luft in den Behälter
beeinträchtigen kann, was wiederum zu einem verlangsamten
Hochschnellen der Klickblase und damit zu einem leiseren, für
den Benutzer nicht so gut hörbaren Klickgeräusch
führen würde. Mit den vorgenannten Öffnungsquerschnitt
kann auch dieses Problem sicher vermieden werden.
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Das
Foliensiegel selbst besteht vorzugsweise aus einer gasdichten Aluminiumfolie,
die um die vorzugsweise kreisförmige Belüftungsöffnung
herum durch die Haftschicht mit dem Deckel verbunden ist, und zwar
auf einer Fläche, deren Radius ein Mehrfaches des Radius
der Belüftungsöffnung beträgt.
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Um
das Foliensiegel mit dem Deckel zu verbinden, wird es vorzugsweise
auf seiner dem Deckel zugewandten Unterseite mit einem kunststoffhaltigen Lack
beschichtet, der mit einem entsprechenden, auf die Oberseite des
Deckels aufgebrachten kunststoffhaltigen Lack verschmilzt und die
Haftschicht bildet, wenn das auf den Deckel aufgelegte Foliensiegel
im Bereich seines Siegelteils kurzzeitig auf eine die Schmelztemperatur
des Lacks übersteigende Temperatur erwärmt und
dabei gegen den Deckel angepresst wird. Dabei können die
Siegelfolie bzw. die Oberseite des Deckels entweder ganzflächig
oder nur partiell in den zu versiegelnden Bereichen mit dem Lack
beschichtet werden, wobei im zuerst genannten Fall allerdings nur
der Siegelteil erwärmt und gegen den Deckel angepresst
werden darf. Um das Verschmelzen der Lackschichten auf dem Foliensiegel
und der Oberseite des Deckels zu erleichtern, enthält der
die Lackschicht auf der Unterseite des Foliensiegels bildende Lack
zweckmäßig ebenso wie der Lack auf der Oberseite
des Deckels Polypropylen, das beim Heißsiegeln schmelzflüssig
wird.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Foliensiegel
einen auf der Oberseite des Deckels auf den Rand der Belüftungsöffnung
aufgesiegelten Siegelteil und eine einstückig mit dem Siegelteil
verbundene Grifflasche auf, die einseitig über den bevorzugt
im Wesentlichen kreisförmigen Siegelteil übersteht,
wobei ihre Mittelachse zweckmäßig im Wesentlichen
senkrecht zu einem durch die Belüftungsöffnung
verlaufenden Deckelradius ausgerichtet ist. Auf diese Weise kann
das Foliensiegel in einer Richtung abgezogen werden, die seitlich
an der Klickblase vorbei verläuft, so dass diese beim Abziehen
nicht von den mit der Grifflasche im Eingriff stehenden Fingern
des Verbrauchers verdeckt wird.
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Um
ein Erfassen der Grifflasche durch die beim maschinellen Aufschrauben
eines Verschlussdeckels auf diesen einwirkenden Mittel, wie Reibriemen
oder dergleichen, zu vermeiden ist die Grifflasche gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung und für
sich patenbegründenden zweiten Erfindungsalternative entgegen
der Drehrichtung des Deckels bei Aufschrauben auf den Behälter
ausgerichtet.
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Um
das Ergreifen der Grifflasche des Foliensiegels zu erleichtern,
kann die Grifflasche mit einer Einprägung versehen werden,
die bewirkt, dass ihr vom Siegelteil abgewandte hinterer Rand etwas
nach oben über die Deckeloberfläche übersteht.
Alternativ oder zusätzlich kann zu demselben Zweck auch
der Verschlussteil des Deckels in der Nähe der Belüftungsöffnung
mit einer kleinen eingeprägten Hochwölbung versehen
werden.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die
Belüftungsöffnung und das Foliensiegel innerhalb
eines vertieften ringförmigen Abschnitts des Verschlussdeckels
zwischen dem äußeren Rand der Klickblase und dem
Dichtungsrand angeordnet ist, wobei der Siegelteil des Foliensiegels
auf dem Grund des vertieften Abschnitts festgesiegelt ist und wobei
die Grifflasche so in den vertieften Abschnitt hinein ragt, dass
dieser nicht nur den über der Belüftungsöffnung
angeordneten Siegelteil des Foliensiegels sondern auch die gesamte
Grifflasche beherbergt, deren Oberseite sich dabei zweckmäßig
unterhalb einer von der Oberseite des Dichtungsrandes bzw. von der
Oberseite der eingezogenen Klickblase aufgespannten Ebene befindet.
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Um
eine eventuelle Manipulation des Behälters zu erschweren,
sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor,
dass das Foliensiegel nach seinem Abziehen nicht mehr am Deckel
haftet. Jedoch kann bei Bedarf auch eine Siegelvariante verwendet
werden, die sich wieder über der Belüftungsöffnung
am Deckel festkleben lässt.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
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1:
eine Oberseitenansicht eines erfindungsgemäßen
Verschlussdeckels;
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2:
eine Schnittansicht durch den gesamten Verschlussdeckel entlang
der Linie A-A aus 1;
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3:
eine Schnittansicht durch einen Teil des Verschlussdeckels entlang
der Linie B-B aus 1 nach dem Anheben einer Grifflasche
des Foliensiegels;
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4:
eine stark vergrößerte Schnittansicht des Ausschnitts
C in 3 beim weiteren Abziehen des Foliensiegels;
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5:
eine teilweise weggebrochene Schnittansicht durch einen mit dem
Verschlussdeckel verschlossenen Behälter;
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6:
eine Ansicht entsprechend 4, jedoch
mit teilweise geöffnetem Verschlussdeckel;
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7:
eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines modifizierten Verschlussdeckels;
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8:
eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines anderen modifizierten
Verschlussdeckels;
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9:
eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines weiteren modifizierten
Verschlussdeckels;
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10:
eine Schnittansicht durch einen als Schraubdeckel ausgebildeten
erfindungsgemäßen Verschlussdeckel;
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11:
eine teilweise weggebrochene Schnittansicht durch einen mit dem
Schraubdeckel verschlossenen Behälter;
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12:
eine Oberseitenansicht des Schraubdeckels aus 9 beim
Aufschrauben auf den Behälter.
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Die
in der Zeichnung dargestellten Verschlussdeckel 2 für
einen Behälter 4, zum Beispiel ein Senf- oder
Mayonnaiseglas (1 bis 9) oder
ein Konservenglas (10 bis 12), bestehen
im Wesentlichen aus einem einstückig aus Metallblech hergestellten
Deckelkörper 6 mit einem Verschlussspiegel 8 und
einem einseitig über den Verschlussspiegel 8 überstehenden
Randteil 10, einem angrenzend an einen Übergang 12 zwischen
dem Verschlussspiegel 8 und dem Randteil 10 auf
der Unterseite eines erhöhten Dichtungsrandes 14 des
Verschlussspiegels 8 ringförmig angeformten Dichtungsmaterial 16,
sowie einem auf der Oberseite des Verschlussspiegels 8 angebrachten
Foliensiegel 18, das eine den Verschlussspiegel 8 durchsetzende
Belüftungsöffnung 20 verschließt.
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Der
Verschlussspiegel 8 weist in seiner Mitte eine sogenannte
Klickblase 22 auf, die aus drei aufeinanderfolgenden konzentrischen
Abschnitten 24, 26, 28 des Verschlussspiegels 8 besteht,
einem kreisförmigen inneren Abschnitt 24, einem
ringförmigen mittleren Abschnitt 26 und einem
ringförmigen äußeren Abschnitt 28.
Von diesen Abschnitten 24, 26, 28 fluchtet
bei unbelastetem Deckel 2 der innere Abschnitt 24 im
Wesentlichen mit einer von der ebenen Oberseite des Dichtungsrandes 14 aufgespannten
Ebene E, während der mittlere der beiden Abschnitte 26 unter
einem flachen Neigungswinkel von dieser Ebene E weg zum äußeren
Abschnitt 28 hin geneigt ist, der wiederum unter einem
etwas größeren Neigungswinkel von der Ebene E
weg zum Grund 32 einer flachen Ringnut 30 geneigt
ist, die konzentrisch zu den drei Abschnitten 24, 26, 28 ist,
wobei ihre innere Flanke von den beiden Abschnitten 26, 28 gebildet
wird. Wie am besten in den 1, 2, 5 und 9 dargestellt,
erstreckt sich die Ringnut 30 radial nach außen
bis zum Dichtungsrand 14, wobei ihr Nutgrund 32 bei
unbelastetem Deckel 2 (2 und 10)
etwa parallel zur Ebene E der Oberseite des Dichtungsrandes 14 ist.
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Wenn
der Verschlussdeckel 2 so auf einem zuvor befüllten
Behälter 4 angebracht worden ist, dass der Verschlussspiegel 8 die
ebene Mundöffnung 34 des Behälters 4 überspannt
und das Dichtungsmaterial 16 an der Unterseite des Dichtungsrandes
14 um die Behälteröffnung 34 herum auf
dessen verdicktem Umfangsrand 36 aufliegt, und wenn dann
infolge eines Kondensierens von Dampf in einem Hohlraum 38 unterhalb
des Deckels 2 der Druck im Behälter 4 absinkt,
bis die Druckdifferenz zum Umgebungsdruck etwa 0,2 bar bis 0,3 bar
beträgt, wird die Klickblase 22 vom Umgebungsdruck
zum Behälterinneren hin in eine eingezogene Stellung gedrückt,
wie in 5 und 11 dargestellt. In dieser Stellung
fluchtet der kreisförmige innere Abschnitt 24 im
Wesentlichen mit der Behälteröffnung 34,
während die beiden ringförmigen Abschnitte 26, 28 jeweils
unter einem geringen Neigungswinkel in Richtung der Ebene E aufeinander
zu geneigt sind. Der Nutgrund 32 der Ringnut 30 ist
dann in Richtung zur Deckelmitte hin ebenfalls unter einem geringen
Neigungswinkel von der Ebene E weg geneigt. Infolge der Verformung
des Deckels 2 steht die Klickblase 22 in diesem
Zustand unter einer Vorspannung, was zur Folge hat, dass sie beim
erstmaligen Öffnen des Deckels 2 nach oben schnellt,
wobei ein deutlich hörbarer Klicklaut erzeugt wird. Da
der Druck im Behälter 4 jedoch nicht nur beim
erstmaligen öffnen des Deckels 2 ansteigen kann,
sondern auch infolge einer Undichtigkeit, wenn geringe Mengen Umgebungsluft
zwischen dem Dichtungsrand 14 des Deckels 2 und
dem Umfangsrand 36 des Behälters 4 in
diesen eintreten, stellt die Klickblase 22 in ihrer eingezogenen
Stellung ein sichtbares Anzeichen für die Unversehrtheit
der Abdichtung des Behälters 4 dar.
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Die
mit dem Foliensiegel 18 verschlossene Belüftungsöffnung 20 ist
in Bezug zur Klickblase 22 exzentrisch etwa mittig auf
dem Grund 32 der Ringnut 30 angeordnet, das heißt
etwa in der Mitte zwischen einem äußeren Rand 40 der
Klickblase 22 und einer zum Dichtungsrand 14 hin
ansteigenden Nutflanke 42, so dass sich das Foliensiegel 18 vollständig
innerhalb der Ringnut 30 befindet, die Klickblase 22 jedoch
nicht überlappt.
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Das
Foliensiegel 18 ist aus einer auf der Oberseite mit einer
Schutzlackierung 41 versehenen Aluminiumfolie 43 hergestellt,
wie in 4 dargestellt. Wie am besten in 1 und 12 dargestellt, besteht
es aus einem Siegelteil 44, der etwa kreisförmig
ausgebildet ist, den Rand der Belüftungsöffnung 20 allseitig überdeckt
und ganzflächig auf der Oberseite des Verschlussspiegels 8 befestigt
ist, sowie einer quadratischen oder rechteckigen Grifflasche 46, die
einstückig mit dem Siegelteil 44 verbunden ist und
einseitig über diesen übersteht. Um zu vermeiden,
dass die zum Abziehen des Foliensiegels 18 zwischen zwei
Fingern gehaltene Grifflasche 46 über die Klickblase 22 bewegt
werden muss, wobei diese durch die Finger verdeckt wird, ist die
durch den Siegelteil 44 und die Grifflasche 46 verlaufende
Mittelachse 50 des Foliensiegels 18 im Wesentlichen senkrecht
zu einem Radius R durch die Belüftungsöffnung 20 ausgerichtet.
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Zur
gas- und flüssigkeitsdichten Befestigung des Foliensiegels 18 ist
dieses auf seiner dem Deckel 2 zugewandten Unterseite mit
einer Schicht 51 aus einem fein dispergierten Kunststoff,
z. B. Polypropylen, enthaltenden Lack beschichtet, wie in 4 dargestellt.
Die Oberseite des Deckelkörpers 6 ist mit einer
Schicht 53 aus demselben Lack beschichtet. Auf diese Weise
können die beiden Lackschichten 51, 53 vor
dem Anbringen des Deckels 2 auf dem Behälter 4 zu
einer durchgehenden Haftschicht 55 miteinander verschmolzen
werden, wenn das mit dem Siegelteil 44 über der
Belüftungsöffnung 20 positionierte Foliensiegel 18 im
Bereich des Siegelteils 44 über einen Zeitraum
von 200 bis 300 ms auf eine Temperatur von 200 bis 250°C
erwärmt und dabei gegen den Deckel 2 angepresst
wird.
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Diese
Art der Versiegelung eignet sich sowohl für eine Heiß-
und Kaltabfüllung des Behälterinhalts, mit oder
ohne thermische Nachbehandlung, Pasteurisation bis 100°C
und/oder Sterilisation bis 125°C. Bei Produkten ohne thermische
Nachbehandlung könnte die Befestigung des Foliensiegels 18 auch
auf andere Art erfolgen, zum Beispiel mittels eines Klebers, vorzugsweise eines
Heißklebers, der in diesem Fall ebenfalls eine durchgehende
Haftschicht 55 zwischen der Aluminiumfolie 43 des
Foliensiegels 18 und dem Metallblech des Verschlussteils 8 bildet.
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Um
beim öffnen eines Verschlussdeckels 2 das Ergreifen
der Grifflasche 46 des Foliensiegels 18 zu erleichtern,
weist diese eine über ihre Unterseite überstehende
Einprägung 52 auf, die das freie hintere Ende 54 der
Grifflasche 46 im Abstand vom Nutgrund 32 hält
(3).
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Um
das erstmalige öffnen des gasdicht mit dem Deckel 2 verschlossenen
Behälters 4 (5 und 11)
zu erleichtern, wird zuerst das Foliensiegel 18 abgezogen,
bevor der Deckel 2 vom Behälter 4 abgehoben
(6) bzw. losgeschraubt wird. Zum Abziehen des Foliensiegels 18 wird
die Grifflasche 46 mit zwei Fingern ergriffen und in Richtung
des Pfeils P in 1 abgezogen, bis Umgebungsluft
durch die Öffnung 20 in den Hohlraum 38 im
Behälter 4 eintritt und der Unterdruck im Behälterinneren
beseitigt wird. Dabei schnellt die mitten im Blickfeld des Verbrauchers
befindliche Klickblase 22 für ihn sichtbar und mit
einem deutlichen Klicklaut gut hörbar nach oben, so dass
die Aufrechterhaltung der Dichtheit des Verschlusses bis zu diesem
Zeitpunkt für den Verbraucher sowohl akustisch als auch
visuell deutlich erkennbar wird. Anschließend kann der
Deckel 2 mühelos vom Behälter 4 abgenommen
werden.
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Um
einen deutlich hörbaren Klicklaut zu erzeugen, muss die
Umgebungsluft ausreichend schnell durch die Belüftungsöffnung 20 ins
Innere des Behälters 4 einströmen, was
nur gelingt, wenn die Öffnung 20 einen gewissen
Mindestöffnungsquerschnitt besitzt und beim Abziehen des
Foliensiegels 18 vollständig freigegeben wird.
Zu diesem Zweck weist die Belüftungsöffnung 20 einen
Durchmesser d von 2 bis 2,5 Millimetern auf, wie in 4 dargestellt,
was einem Öffnungsquerschnitt von mehr als 3 mm2 entspricht und einen ausreichenden Luftzutritt
gestattet.
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Zum
anderen wird durch diesen Öffnungsquerschnitt in Verbindung
mit einer geeigneten Materialzusammensetzung der Lackschicht 51 auf
der Unterseite des Siegelteils 44 und des auf die Oberseite des
Verschlussdeckels 2 aufgebrachten Lacks 53 sichergestellt,
dass einerseits die Lackschicht 51 direkt oberhalb von
der Belüftungsöffnung 20 an der Aluminiumfolie 43 mit
einer ausreichenden, die Delaminierung der Lackschicht 51 von
der Folie 43 verhindernden Adhäsionskraft haften
bleibt, und sich andererseits die beiden, zu der durchgehenden Haftschicht 55 verschmolzenen
Lackschichten 51, 53 um die Belüftungsöffnung 20 herum
durch Kohäsionsbruch in zwei Teilschichten 55a, 55b spalten,
wie in 4 dargestellt, von denen eine 55a an
der Oberseite des Deckels 2 und die andere an der Unterseite
des Siegelteils 44 haften bleibt. Durch diese Maßnahme sinkt
die Gefahr, dass sich die Lackschicht 51 ganz oder teilweise
von der Unterseite der Aluminiumfolie 43 ablöst
und dadurch die Belüftungsöffnung 20 blockiert.
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Dort,
wo der Deckel 2, wie in den 1 bis 9 dargestellt,
einen zum Beispiel als Trinkglas verwendbaren Behälter 4 mit
einem verdickten oberen Öffnungsrand 36 verschließt,
wird er auf dem Behälter 4 von einer nach innen über
den Randteil 10 überstehenden Sicke oder Einprägung 56 festgehalten,
die den verdickten Rand 36 hintergreift und von außen
gegen seine Unterseite angepresst wird, wie am besten in 5 dargestellt.
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Die
Sicke 56 kann dort als durchgehende, um den Randteil 10 umlaufende
Umfangssicke ausgebildet sein, wie in den 2, 6 und 8 dargestellt,
oder in Form von mehreren, zum Beispiel je nach Deckeldurchmesser
fünf bis sieben in gleichen Abständen um den Umfang
herum verteilten Einzelsicken 56, wie in den 7 und 9 dargestellt, wobei
das Letztere das Abheben des Deckels 2 erleichtert.
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Um
die Gefahr von Schnittverletzungen am freien unteren Ende des Randteils 10 zu
minimieren, ist dieses Ende entweder nach innen oder nach außen
eingerollt, wie zum Beispiel in 2 und 5 bzw. 7 und 9 bei 58 dargestellt.
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Dort,
wo der Deckel 2, wie in den 10 bis 11 dargestellt,
als Schraubdeckel ausgebildet ist und mit mehreren, über
die äußere Umfangsfläche des Öffnungsrandes 36 des
Behälters 2 überstehenden, unter einem
flachen Winkel zur Ebene E geneigten Gewinderippen 60 auf
der Außenseite des Randes 36 in Eingriff tritt,
ist er in bekannter Weise am freien unteren Stirnende seines Randteils 10 mit
einer radial nach innen überstehenden umlaufenden Bördelung 62 versehen.
Um den Deckel 2 auf dem Behälter 4 festzuhalten,
ist die Bördelung 62 in ihrer Oberseite ebenfalls
in bekannter Weise mit einer der Anzahl der Gewinderippen 60 des
Behälters 2 entsprechenden Anzahl von im Winkelabstand
voneinander angeordneten Sicken oder Einprägungen 64 versehen,
wodurch die Bördelung 62 an diesen Stellen etwas
flacher ist und weiter nach innen übersteht. Beim Aufsetzen
des Schraubdeckels 2 auf den Öffnungsrand 36 des
Behälters 2 treten diese Sicken 64 jeweils
zwischen zwei benachbarten Gewinderippen 60 hindurch und
werden beim anschließenden Festschrauben des Deckels 2 von
außen gegen die Unterseite einer darüber befindlichen
Gewinderippe 60 angepresst.
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Um
zu verhindern, dass die Grifflasche 46 des Foliensiegels 18 beim
maschinellen Festschrauben des in 10 dargestellten
Schraubdeckels 2 auf dem in 11 dargestellten
Behälter 4 von den zum Festschrauben dienenden
Mitteln, wie Reibriemen oder dergleichen, aus der vom Verschlussteil 8 des
Deckels 2 aufgespannten Ebene heraus nach oben gebogen
wird, was unter ungünstigen Umständen dazu führen
könnte, dass die Grifflasche 46 von den Mitteln
erfasst wird und dadurch das Foliensiegel 18 in unerwünschter
Weise vom Verschlussdeckel 2 abgezogen wird, ist die Grifflasche 46 so
ausgerichtet, dass sie entgegen der Drehrichtung D des Deckels 2 beim
Festschrauben über den Siegelteil 44 des Foliensiegels 18 übersteht,
wie in 12 dargestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 29711363
U1 [0004]
- - US 6194011 [0004]
- - DE 202004007079 U1 [0005, 0007]
- - WO 2005/108233 A1 [0005, 0007]