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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Wischarm für Scheibenwischer
bzw. Scheibenwischanlagen gemäß Oberbegriff Patentanspruch
1.
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Wischarme
dieser Art sind bekannt (
DE
37 24 777 A1 ). Sie sind an einem Ende für eine
Befestigung wenigstens eines Wischblattes und am anderen Ende mit
einem Wischarmgelenk ausgebildet, und zwar im Wesentlichen bestehend
aus einem Befestigungsteil, mit dem der Wischarm an einem von dem
Scheibenwischerantrieb angetriebenen Antriebselement, beispielsweise
an einer Wischwelle befestigbar ist, aus einem um eine Wischarmgelenkachse schwenkbar
mit dem Befestigungsteil verbundenen Gelenkteil sowie aus wenigstens
einem zwischen dem Befestigungsteil und dem Gelenkteil wirkenden Federelement.
Durch die gelenkige Verbindung zwischen dem Befestigungsteil und
dem Gelenkteil sowie durch das Federelement ist sichergestellt,
dass im Normal- oder Betriebszustand des Wischarmes das an diesem
befestigte Wischblatt gegen die Fahrzeugscheibe mit ausreichender
Kraft angepresst ist und während des Wischbetriebes, d.
h. während des Schwenkes des Wischarmes um wenigstens eine Achse
auch einer unterschiedlichen Kontur und/oder Höhe der Fahrzeugscheibe
folgen kann. Eine Besonderheit dieser Wischarme der gattungsgemäßen
Art besteht weiterhin darin, dass der Wischarm mit dem Wischblatt
von der Fahrzeugscheibe in eine Serviceposition weggeklappt werden
kann, wobei das Gelenkteil um die Wischarmgelenkachse (WA) relativ zum
Befestigungsteil geschwenkt wird, und dass das wenigstens eine zwischen
dem Befestigungsteil und dem Gelenkteil wirkende Federelement in
der Servicestellung (Abklappstellung) auf dem weggeklappten Wischarm
ein Haltemoment ausübt, das den Wischarm in der Servicestellung
hält und dem Anpressmoment entgegen gerichtet ist. Dies
wird dadurch erreicht, dass die Wirklinie der von dem Federelement
zwischen den Befestigungsteil und den Gelenkteil ausgeübten
Federkraft beim Schwenken zwischen dem Betriebszustand und der Servicestellung die
wenigstens eine Wischarmgelenkachse jeweils schneidet. Um dies zu
erreichen ist bei bekannten Wischarmen der gattungsmäßigen
Art das wenigstens eine von einer Zugfeder gebildete Federelement über
einen C-förmigen Bügel (in der Regel Drahtbügel)
an dem Befestigungsteil eingehängt ist. Dieser Bügel
ist dann so geformt, dass er in der Servicestellung den wenigstens
einen die Wischarmgelenkachse bildenden Gelenkbolzen oder -zapfen
umgreift. Nachteilig hierbei ist aber u. a., dass der C-Bügel
ein zusätzliches Bauteil darstellt und außerdem
die effektive Länge des wenigstens einen Federelementes wesentlich
vergrößert, ebenso auch die Bauhöhe des Wischarmgelenks
insgesamt.
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Bekannt
sind auch Wischarme (
DE
38 42 954 A1 ), bei denen zusätzlich zu dem wenigstens
einen Federelement, welches in dem Betriebszustand des Wischarmes
die Anpresskraft für das Wischblatt erzeugt, ein weiteres
Federelement vorgesehen ist, welches in der Servicestellung ein
den Wischarm in dieser Stellung haltendes Haltemoment erzeugt. Die Ausbildung
ist dabei so getroffen, dass die Wirklinie des das Anpressmoment
erzeugenden Federelementes in der Servicestellung mit der Wischarmgelenkachse
zusammenfällt, so dass dieses das Anpressmoment erzeugende
Federelement in der Serviceposition unwirksam ist. Durch das zusätzliche, das
Haltemoment in der Servicestellung erzeugende Federelement sind
diese bekannten Wischarme zumindest konstruktiv aufwendig. Weiterhin
erfordert das zusätzliche Federelement auch einen zusätzlichen
Platzbedarf. Bekannt sind weiterhin auch Wischarme (
DE 38 42 954 A1 ), bei denen
der Wischarm in der Servicestellung durch Verrasten gesichert ist.
Auch diese zusätzlichen Rastmittel bedingen eine aufwendige
Konstruktion.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Wischarm der gattungsmäßigen
Art dahingehend weiterzubilden, dass er bei hoher Betriebssicherheit in
einer vereinfachten und kompakten Bauweise realisiert werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Wischarm entsprechend
dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
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Weiterbildungen,
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben
sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination
grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil
der Beschreibung gemacht.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen:
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1 in
vereinfachter Seitenansicht und im Schnitt das Wischarmgelenk eines
Scheibenwischers gemäß der Erfindung;
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2 einen
Schnitt entsprechend der Linie I-I der 1;
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3 eine
vereinfachte Darstellung wie 1;
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4 und 5 in
Darstellungen ähnlich 2 weitere
Ausführungen der Erfindung;
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6 einen
Schnitt entsprechend der Linie II-II der 5;
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7 in
Einzeldarstellungen verschiedene Halterungen für die Zugfedern
des Wischgelenks der 5;
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8 in
vereinfachter Darstellung und Draufsicht einen Wischarm zusammen
mit einem Wischblatt.
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In
den 1 und 2 ist 1 das Wischarmgelenk
eines ansonsten nicht weiter dargestellten Wischarms einer Scheibenwischanlage
für Fahrzeuge, insbesondere für Straßenfahrzeuge
(Pkws).
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Das
Wischarmgelenk besteht in an sich bekannter Weise aus einem Befestigungsteil 2,
welches als Formteil aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff
gefertigt ist und welches zur Befestigung des Wischarmes an einer Wischwelle 3 eines
Scheibenwischerantriebs dient und hierfür eine Öffnung 4 für die
Wischwelle 3 aufweist.
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Das
Wischarmgelenk besteht weiterhin aus einem Gelenkteil 5,
welches bei der dargestellten Ausführungsform mit einem
U-förmigen Querschnitt ausgebildet ist, und zwar mit zwei
Schenkeln 6 und einem diese Schenkel verbindenden Jochabschnitt 7 derart,
dass die offene Seite dieses U-Profils bei am Fahrzeug bzw. an der
Wischwelle 3 montiertem Wischarm der Fahrzeugscheibe oder
der Fahrzeugkarosserie zugewandt ist. Das Gelenkteil 5 ist
weiterhin in seinem zwischen den Schenkeln 6 gebildeten Raum
mit zwei von dem Jochabschnitt 7 in diesen Raum hineinreichenden
Wandabschnitten 8 versehen, die parallel zueinander und
voneinander beabstandet sowie auch parallel zu den Schenkeln 6 und von
diesen beabstandet vorgesehen sind. Das Gelenkteil 5 ist
beispielsweise unter Verwendung eines Flachmaterials, z. B. eines
metallischen Flachmaterials, beispielsweise aus Stahlblech durch
Stanzen und Biegen hergestellt. Die beiden Wandabschnitte 8 sind
dann Bestandteil eines innen liegenden U-Profils mit einem die Wandabschnitte 8 verbindenden Jochabschnitt 9.
Mit diesem ist das innen liegende Profil beispielsweise unter Verwendung
von Nieten an der Innenseite des von den Schenkeln 6 und
dem Jochstück 7 gebildeten äußeren
U-Profils befestigt, und zwar so, dass der Jochabschnitt 9 gegen
die Innenfläche des Jochabschnittes 7 anliegt.
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Weiterhin
besteht auch die Möglichkeit, das Gelenkteil 5 mit
den Schenkeln 6, dem Jochabschnitt 7 und den Wandabschnitten 8 als
Formteil aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff vorzusehen.
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Das
Gelenkteil 5 ist über zwei an diesem Gelenkteil
vorgesehene und achsgleich miteinander angeordnete Gelenkzapfen 10 am
Befestigungsteil 2 angelenkt, so dass es über
einen begrenzten Winkelbereich um die von den beiden Gelenkbolzen 10 gebildete
Wischarmgelenkachse WA relativ zum Befestigungsteil schwenkbar ist.
Die beiden Gelenkzapfen erstrecken sich jeweils zwischen einem Schenkel 6 und
dem benachbarten Wandabschnitt 8 und sind an diesen Elementen
beidendig gehalten. Jeder Gelenkzapfen ist in einer Lageröffnung 11 aufgenommen, die
an einem freien Ende eines einstückig mit dem Befestigungsteil 2 hergestellten
und in das U-Profil des Gelenkteils 5 hineinreichenden
Gabelarm 12 vorgesehen ist. Die beiden Gabelarme 12 sind
bei der dargestellten Ausführungsform parallel zueinander angeordnet
und voneinander beabstandet, und zwar derart, dass die einander
abgewandten Außenflächen der Gabelarme 12 gegen
die einander zugewandten Innenflächen der Schenkel 6 und/oder
gegen die einander zugewandten Innenflächen der Gabelarme 12 gegen
die einander abgewandten Außenflächen der Wandabschnitte 8 zur
Führung des Gelenkteils 5 anliegen. Die Dicke,
die die Gabelarme 12 an ihren freien Enden aufweisen ist
gleich oder etwa gleich dem Abstand, den der jeweilige Randabschnitt 8 von
dem ihm benachbarten Schenkel 6 aufweist.
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Das
Wischarmgelenk 1 umfasst weiterhin ein Federelement in
Form einer gewendelten Zugfeder 13, die zwischen dem Befestigungsteil 2 und
dem Gelenkteil 5 wirkt und bei der Darstellung der 2 mit
dem größeren Teil ihrer Länge mittig
zwischen den Ebenen der beiden Wandabschnitte 8 aufgenommen
ist. Der Abstand der einander zugewandten Innenflächen
der Wandabschnitte 8 bzw. die senkrecht zur Achse WA orientierten
Ebenen dieser Flächen besitzen einen Abstand voneinander,
der größer ist als der Außendurchmesser
der gewendelten Zugfeder 13. Die Zugfeder 13 ist
mit einem Ende an einem Bolzen 14 gehalten bzw. eingehängt,
der sich parallel zur Achse WA zwischen den beiden Gabelarmen 12 des
Befestigungsteils 2 erstreckt und beidendig an diesen Gabelarmen 12 gehalten
ist. Das andere Ende der Feder 13 ist an einem Bolzen 15 gehalten
oder eingehängt, der sich parallel zur Achse WA zwischen
den Wandabschnitten 8 erstreckt und beidendig an diesen
Wandabschnitten gehalten ist. Die Anordnung ist weiterhin so getroffen,
dass sich die Zugfeder 13 mit ihrer Längsachse
in einer Mittelebene ME angeordnet ist, die senkrecht zur Achse
WA orientiert ist und zu der bei der dargestellten Ausführungsform
sowohl das Befestigungsteil 2 als auch das Gelenkteil 5 spiegelsymmetrisch
ausgebildet sind. In dem in der 1 dargestellten
Normalzustand des Wischarmgelenks 1 bzw. des Gelenkteils 5,
den das Gelenkteil 5 auf jeden Fall während des Wischbetriebes,
d. h. bei gegen eine Fahrzeugscheibe anliegendem, am Wischarm befestigten
Wischblatt aufweist, befinden sich die Achse der Zugfeder 13 und
damit deren Wirkungslinie WL unterhalb der Achse WA, d. h. sind
bezogen auf die Achse WA zur Unterseite des Gelenkteils 5 hin
versetzt. Hierdurch übt die Zugfeder 13 um die
Achse WA ein Anpressmoment M1 aus, mit dem in der dem Fachmann bekannten
Weise der für den Wischbetrieb notwendige Anpressdruck
des Wischblattes gegen die Fahrzeugscheibe erzeugt wird und außerdem
das Wischblatt durch Schwenken des Wischarmes um die Achse WA des
Wischarmgelenks dem sich ändernden Verlauf der Fläche
der Fahrzeugscheibe beim Wischbetrieb folgen kann.
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Die 3 zeigt
nochmals das Wischarmgelenk 1 in einer Darstellung der 1,
wobei allerdings anstelle der Zugfeder 13 nur deren Wirklinie WL
angegeben ist. Weiterhin ist in dieser Figur mit 16 die
Fahrzeugscheibe angedeutet. Wie in dieser Figur dargestellt, ist
das Gelenkteil 5 aus dem in der 1 dargestellten
Normalzustand um die Achse WA in eine Servicestellung schwenkbar,
in der die Wirklinie WL der Feder 13 auf der der Unterseite
des Gelenkteils 5 abgewandten Seite der Achse WA verläuft. Hierdurch
wird von der Zugfeder 13 ein Haltemoment M2 um die Achse
WA auf das Gelenkteil 5 ausgeübt, welches dem
Moment M1 entgegengesetzt ist und welches das Gelenkteil 5 und
damit den an diesem Gelenkteil vorgesehenen Wischarm in der von
einer Fahrzeugscheibe weg geschwenkten Servicestellung hält.
Beim Schwenken des Gelenkteils 5 zwischen dem Normal- oder
Betriebszustand und der Servicestellung schneidet die Wirklinie
WL der Zugfeder 13 die Achse WA, was bei der dargestellten Ausführungsform
trotz eines unmittelbaren Einhängens der Zugfeder 13 am
Befestigungsteil 2 und am Gelenkteil 5 dadurch
möglich ist, dass die Achse WA nicht von einem durchgehenden,
d. h. sich zwischen den Schenkeln 6 erstreckenden Gelenkzapfen,
sondern von zwei Gelenkzapfen 10 gebildet ist, von denen
jeder von einem Schenkel 6 nur bis an den benachbarten
Wandabschnitt 8 reicht. Die Wirklinie WL ist in einer senkrecht
zur Achse WA orientierten Wirkebene angeordnet, die in Richtung
der Achse WA gegenüber den Gelenkzapfen 10 versetzt
ist. Ein und die selbe Zugfeder 13 erzeugt das Anpressmoment M1
und das Haltemoment M2.
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Die
Lageröffnungen 11 sind bei der dargestellten Ausführungsform
jeweils so ausgebildet, dass sie die Gelenkzapfen 10 nur
auf einem Umfangsbereich von etwa 180° oder kleiner umfassen, so
dass das mit allen seinen Elementen, insbesondere auch mit den Gelenkzapfen 10 fertig
gestellte Gelenkteil 5 durch radiales Einführen
der Gelenkzapfen 10 in die Lageröffnungen 11 am
Befestigungsteil 2 montiert werden kann, wobei die Zugfeder 13 sowohl im
Normalzustand, als auch in der Servicestellung sowie beim Schwenken
zwischen dem Normalzustand und der Servicestellung durch ihre zwischen dem
Befestigungsteil 2 und dem Gelenkteil 5 wirkenden
Federkraft die Gelenkzapfen 10 in den Lageröffnungen 11 sichert.
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Um
einerseits die im Normalzustand durch das Anpressmoment M1 erzeugte
Schwenkbewegung des Gelenkteils 5 relativ zum Befestigungsteil 2 auf
einen maximalen Winkel zu begrenzen und andererseits eine definierte
Service-Stellung zu erreichen, sind am Gelenkteil 6 zwei
Anschläge 17 vorgesehen, von denen jeder mit dem
freien Ende eines Gabelarms 12 bzw. mit dortigen Gegenanschlägen 18 und 19 zusammenwirkt,
die beidseitig von der offenen Seite jeder Lageröffnung 11 gebildet
sind. Die Schwenkbewegung des Gelenkteils 6 durch das Moment
M1 wird dabei durch das Zusammenwirken des Anschlages 17 mit
dem Gegenanschlag 18 begrenzt. Die Servicestellung ist
durch das Zusammenwirken des jeweiligen Anschlags 17 mit
dem zugehörigen Gegenanschlag definiert. Die Anschläge 17 sind
bei der dargestellten Ausführungsform von über
die Innenfläche der Schenkel 6 vorstehenden Vorsprüngen gebildet.
Die Anschläge 17 können aber auch so
ausgebildet sein, dass sie sich jeweils zwischen einem Schenkel 6 und
dem zugehörigen Wandabschnitt 8 erstrecken. Durch
die Anschläge 17 und die Gegenanschläge 18 und 19 wird
weiterhin erreicht, dass für das Gelenkteil 5 nur
Schwenkstellungen relativ zum Befestigungsteil 2 möglich
sind, in denen die Zugfeder 13 mit auch ausreichender Federkraft
zwischen dem Befestigungsteil 2 und dem Gelenkteil 5 wirkt und
somit die Gelenkzapfen 10 ausreichend in der jeweiligen
Lageröffnung 11 gesichert sind und damit ein unerwünschtes
Lösen des Gelenkteils 5 vom Befestigungsteil 2 vermieden
ist.
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Die 4 zeigt
als weitere Ausführungsform ein Wischarmgelenk 1a,
welches sich von dem Wischarmgelenk 1 im Wesentlichen dadurch
unterscheidet, dass das Gelenkstück 5a mit einem
Gelenkbolzen 20 schwenkbar um die Achse WA an dem Befestigungsteil 2a vorgesehen
ist. Der Gelenkbolzen 20 erstreckt sich bei dieser Ausführungsform
zwischen den beiden Wandabschnitten 8 des Gelenkteils 5a und
ist an diesen Wandabschnitten 8 beidendig gehalten. Das
Befestigungsteil 2a ist einstückig mit einem Ausleger 21 ausgebildet,
der sich in den Raum zwischen den Wandabschnitten 8 hineinerstreckt
und eine Breite aufweist, die gleich oder nur geringfügig
kleiner ist als der Abstand dieser Wandabschnitte, so dass der Ausleger 21 beidseitig jeweils
einem Wandabschnitt 8 unmittelbar benachbart liegt und
an diesen Wandabschnitt geführt ist. Am freien Ende ist
der Ausleger 21 mit einer Lageröffnung 22 versehen,
die in gleicher Weise wie die Lageröffnungen 11 seitlich
offen ist, so dass für das Montieren des Gelenkteils 5a am
Befestigungsteil 2a der Lagerzapfen 20 radial
in die Lageröffnung 22 eingeführt werden
kann. Anstelle von nur einer Zugfeder 13 sind bei dem Wischarmgelenk 1a zwei
Zugfedern 13 vorgesehen, und zwar jeweils eine Zugfeder 13, die
mit dem größeren Teil ihrer Länge zwischen
einem Schenkel 6 und dem benachbarten Wandabschnitt 8 bzw.
zwischen den Ebenen dieser Elemente aufgenommen ist. Jede zwischen
dem Befestigungsteil 2a und dem Gelenkteil 5a wirkende Zugfeder 13 ist
hierfür mit einem Ende unmittelbar an dem parallel zur
Achse WA orientierten und beidendig im Befestigungsteil 2a gehaltenem
Bolzen 14 sowie am anderen Ende an einem Bolzen 23 gehalten bzw.
eingehängt, der sich zwischen einem Schenkel 6 und
dem benachbarten Wandabschnitt 8 erstreckt.
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Beide
Zugfedern 13 sind wiederum so angeordnet, dass ein Schwenken
des Gelenkteils 5a relativ zum Befestigungsteil 2a zwischen
dem Normal- oder Betriebszustand und der Servicestellung möglich
ist, wobei die Wirklinien WL der Zugfedern 13 die Achse
WA schneiden, und dass ein und die selben Zugfedern 13 im
Normalzustand des Wischarmgelenks 1a das Anpressmoment
M1 und in der Servicestellung das Haltemoment M2 erzeugen.
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Auch
bei dieser Ausführungsform sind das Befestigungsteil 2a und
das Gelenkteil 5a spiegelsymmetrisch zur Ebene ME ausgebildet.
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Die 5 zeigt
als weitere Ausführungsform ein Wischarmgelenk 1b mit
dem Befestigungsteil 2b und dem Gelenkteil 5b.
Das Gelenkteil 5b ist als zu seiner Unterseite hin offenes
U-Profil mit den beiden Schenkeln 24 und mit dem diese
Schenkel verbindenden Jochabschnitt 25 ausgebildet und
mittels eines Gelenkbolzens 26 gelenkig bzw. um die Achse WA
schwenkbar mit dem Befestigungsteilen 2b verbunden. Der
Gelenkbolzen 26 ist beidendig in den Schenkeln 24 gehalten
und in einer Lageröffnung 27 aufgenommen, die
an einem in den Raum zwischen den Schenkeln 24 hineinreichenden
und einstückig mit dem Befestigungsteil hergestellten Ausleger 28 ausgebildet
ist. Das Wischarmgelenk 1b umfasst weiterhin zwei zwischen
dem Befestigungsteil 2b und dem Gelenkteil 5b wirkende
Federelemente in Form der beiden Zugfedern 13, die mit
ihrer Längserstreckung bzw. mit ihrer Wirklinie WL wiederum
in senkrecht zur Achse WA orientierten Wirkebenen angeordnet sind.
Diese Wirkebenen sind in Richtung der Achse WA gegenüber
dem Gelenkbolzen 26 versetzt, d. h. jeweils von einem Ende
dieses Gelenkbolzens in Richtung der Achse WA beabstandet. Wie in der 5 auch
dargestellt, sind die Wirklinien WL der beiden Zugfedern 13 bzw.
die Wirkebenen auch seitlich von den Schenkeln 24 vorgesehen,
d. h. mit Abstand von den einander abgewandten Außenflächen dieser
Schenkel angeordnet.
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Zum
Halten der Zugfedern 13 am Befestigungsteil 2b sind
dort bei der dargestellten Ausführungsform wegstehende,
mit ihrer Achse parallel zur Achse WA orientierte und am Ende mit
einem Kopfstück versehene Zapfen 29 vorgesehen,
an denen das eine Ende jeder Zugfeder 13 gehalten bzw.
eingehängt ist. Zum Befestigen der Zugfedern 13 am Gelenkteil 5b sind
dort aus dem Material der Schenkel 24 durch teilweises
Ausschneiden und durch Biegen geformte Ohren oder Laschen 30 vorgesehen, die über
die einander abgewandten Außenfläche der Schenkel 24 wegstehen
und mit Öffnungen 31 versehen sind, in die das
andere Ende jeder Zugfeder 13 eingehängt ist.
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Wie
in der 7 in den Positionen a und b dargestellt ist, können
anstelle der Laschen 30 mit den Öffnungen 31 auch
Laschen 32 mit Einkerbungen oder aber über die
einander abgewandten Außenflächen der Schenkel 24 wegstehende
Zapfen 33 mit verdicktem Kopfende zum Einhängen
des jeweiligen Zugfederendes vorgesehen. Zur Abdeckung insbesondere
auch der seitlich angeordneten Zugfedern 13 weist das Wischarmgelenk 1b weiterhin
eine beispielsweise aus Kunststoff oder einem metallischen Werkstoff
hergestellte, haubenartige und zur Unterseite des Wischarmgelenks 1b offene
Abdeckkappe 34 auf, die in geeigneter Weise am Gelenkteil 5b befestigt
und so geformt ist, dass mit der Abdeckkappe 34 das Befestigungsteil 2b,
die beiden Zugfedern 13 sowie auch das Gelenkteil 5b zumindest
teilweise abgedeckt sind, dennoch aber ein Schwenken des Gelenkteils 5b relativ
zum Befestigungsteil 2b zwischen dem Normalzustand und
der Serviceposition um die Achse WA möglich ist.
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Zur
abschließenden Erläuterung ist in der 8 nochmals
der dem Fachmann bekannte grundsätzliche Aufbau eines dort
allgemein mit 35 bezeichneten Wischarmes dargestellt. Der
Wischarm weist am einen Ende das Wischarmgelenk 1, 1a bzw. 1b auf.
Am anderen Ende ist am Wischarm 35 das in dieser Figur
mit 36 bezeichnete Wischblatt befestigt. Auf seiner zwischen
dem Wischarmgelenk 1, 1a bzw. 1b erstreckenden
Wischarmteillänge ist der Wischarm 35 beispielsweise
im Querschnitt U-förmig ausgeführt, wobei dieses
U-Profil dann beispielsweise die Fortsetzung des U-Profils des Gelenkteils 5, 5a bzw. 5b ist.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass
diese Wischarmteillänge zumindest teilweise von einem stangenartigen
Profil, beispielsweise Rechteckprofil gebildet ist, welches dann
an dem von dem jeweiligen Befestigungsteil 2, 2a bzw. 2b entfernt
liegenden Ende des Gelenkteils 5, 5a bzw. 5b befestigt
ist.
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Vorstehend
wurde davon ausgegangen, dass die Wischarmgelenke 1a bzw. 1b jeweils
zwei Federelemente bzw. Zugfedern 13 aufweisen. Grundsätzlich
kann auch nur ein einziges Federelement bzw. nur eine einzige Zugfeder 13 vorgesehen sein,
und zwar dann an einer Seite der Mittelebene ME.
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Die
Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich
sind.
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Sämtlichen
Ausführungen ist gemeinsam, dass die Wirklinien WL der
Federelemente jeweils in Wirkebenen liegen, die gegenüber
dem oder den Gelenkzapfen oder -bolzen versetzt sind, so dass beim Schwenken
des Gelenkteils 5, 5a bzw. 5b und damit des
Wischarmes 35 zwischen dem Normalzustand und der Servicestellung
nicht nur die Wirklinie WL, sondern auch jedes Federelement die
Achse WA schneiden kann.
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Allen
Ausführungen ist weiterhin insbesondere auch gemeinsam,
dass das jeweilige Federelement sowohl das Anpressmoment M1, als
auch das Halteelemente M2 in der Serviceposition erzeugt.
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- 1,
1a, 1b
- Wischarmgelenk
- 2,
2a, 2b
- Befestigungsteil
- 3
- Wischwelle
- 4
- Öffnung
für Wischwelle
- 5,
5a, 5b
- Gelenkteil
- 6
- Schenkel
- 7
- Jochabschnitt
- 8
- Wandabschnitt
- 9
- Jochabschnitt
- 10
- Gelenkzapfen
- 11
- Lageröffnung
- 12
- Gabelarm
- 13
- Zugfeder
- 14,
15
- Bolzen
- 16
- Fahrzeugscheibe
- 17
- Anschlag
- 18,
19
- Gegenanschlag
- 20
- Gelenkbolzen
- 21
- Ausleger
- 22
- Lageröffnung
- 23
- Bolzen
- 24
- Schenkel
- 25
- Jochabschnitt
- 26
- Gelenkbolzen
- 27
- Lageröffnung
- 28
- Ausleger
- 29
- Zapfen
- 30
- Lasche
- 31
- Öffnung
- 32
- Lasche
- 33
- Zapfen
- 34
- Abdeckkappe
- 35
- Wischarm
- 36
- Wischblatt
- WA
- Wischgelenkachse
- WL
- Wirklinie
des Federelementes
- M1
- Anpressmoment
- M2
- Haltemoment
- ME
- Mittelebene
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3724777
A1 [0002]
- - DE 3842954 A1 [0003, 0003]