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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung zwischen
einem Wischarm und einem Wischblatt einer Wischanlage für eine Fahrzeugscheibe
gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 1, auf eine Wischarm/Wischblatt-Anordnung mit einer solchen
Befestigungsvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch
20 sowie auf eine Wischanlage gemäß Oberbegriff Patentanspruch
21.
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Befestigungsvorrichtungen
zum lösbaren Verbinden
von Wischblättern
mit Wischarmen sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Eine sehr verbreitete
Art der lösbaren
Befestigung von Wischblättern
an Wischarmen sieht vor, das freie Ende des Wischarmes als Haken
auszubilden, welcher mit seiner von den Hakenabschnitten definierten
bzw. aufgespannten Hakenebene im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeugscheibe
orientiert ist und an welchem das betreffende Wischblatt durch Einhängen eines am
Wischblatt vorgesehenen Adapters formschlüssig und zugleich schwenkbar
befestigt werden kann. Durch beispielsweise klappbare und verrastbare
Verriegelungsmittel wird die formschlüssige Verbindung zwischen dem
Haken und dem Wischblatt gesichert.
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Obwohl
diese Ausbildung wegen ihrer einfachen Konstruktion und insbesondere
auch ihrer einfachen, dem Benutzer leicht verständlichen Handhabung Vorteile
aufweist, bedingt diese bekannte Ausbildung aber eine relativ große Bauhöhe, d. h.
bei gegen die Fahrzeugscheibe anliegendem Wischblatt besteht ein
relativ großer
Abstand zwischen dem Wischarm und der Fahrzeugscheibe, was sowohl
optisch als auch strömungstechnisch
nachteilig ist. Auch die Stabilität und Spielfreiheit der Verbindung zwischen
Wischarm und Wischblatt ist nicht in allen Fällen befriedigend.
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Insbesondere
bei Verwendung von flachen Wischblättern, die im Wesentlichen
nur aus dem eine Wischlippe aufweisenden Wischgummi, aus wenigstens
einer mit dem Wischgummi verbundenen Federschiene, aus einem Adapter
zum Befestigen des Wischblattes am Wischarm sowie gegebenenfalls auch
noch aus die wenigstens eine Federschiene mit dem Wischgummi verbindenden
Abschlussstücken an
den Enden des Wischblattes bestehen, und mit denen eine niedrige
Bauform angestrebt wird, ist die hohe Bauform des Hakens sowie des
an den Haken angepassten Adapters bei bekannten Befestigungsvorrichtungen
optisch und auch strömungstechnisch nachteilig.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung aufzuzeigen,
die mit demgegenüber
reduzierter Bauhöhe
realisiert werden kann. Zur Lösung
dieser Aufgabe ist eine Befestigungsvorrichtung entsprechend dem
Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Wischarm/Wischblatt-Anordnung
ist Gegenstand des Patentanspruchs 20. Eine Wischanlage für eine Fahrzeugscheibe
ist Gegenstand des Patentanspruches 21.
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Bei
der Erfindung ist der am Wischarm ausgebildete Haken so orientiert,
dass seine zwischen den Hakenabschnitten aufgespannte Hakenebene quer
zur Wischblattebene verläuft,
wobei die Wischlippe im entlasteten Zustand des Wischblattes diese die
Längserstreckung
des Wischblattes einschließende
Wischblattebene definiert.
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Wenn
man davon ausgeht, dass diese Wischblattebene in Arbeitsposition,
d. h. bei gegen die Fahrzeugscheibe anliegendem Wischblatt, senkrecht
bzw. im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeugscheibe liegt, dann verläuft gemäß der Erfindung
die Hakenebene parallel bzw. im Wesentlichen parallel zur Fahrzeugscheibe.
Allein schon hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der Bauhöhe der Befestigungsvorrichtung
bzw. im Bereich der Verbindung zwischen Wischarm und Wischblatt.
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Die
Montage und Demontage des Wischblattes wird mit der erfindungsgemäßen Ausbildung
für den
Benutzer noch weiter vereinfacht, da dieser sofort und ohne lange
zu überlegen
erkennen kann, wie die Verbindung zwischen Wischblatt und Wischarm herzustellen
bzw. zu lösen
ist.
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Der
Wischarm kann auch bei der Erfindung einfach und preiswert gefertigt
werden, da spezielle Adapter am Wischarm für die lösbare Befestigung des jeweiligen
Wischblattes selbst bei flachen Wischblättern nicht erforderlich sind.
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Unter „Haken" ist im Sinne der
Erfindung allgemein eine hakenförmig
ausgebildete Ausnehmung zur formschlüssigen Aufnahme des wischblattseitigen
Adapters zu verstehen, speziell aber auch ein als Haken ausgeformtes
Ende des Wischarmes oder eines Wischarmelementes.
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Bei
den vorstehenden und nachfolgenden Betrachtungen bzw. Beschreibungen,
die sich auf die räumliche
Orientierung bzw. auf die Orientierung von Teilen der Befestigungsvorrichtung
oder im gegenseitigen Vergleich oder im Vergleich zur Fahrzeugscheibe
beziehen, wird zum besseren Verständnis vernachlässigt, dass
Fahrzeugscheiben in der Regel nicht exakt plan sind sondern mit
einer Krümmung ausgebildet
sind. Weiterhin wir vernachlässigt,
dass in der Regel zur Optimierung der Wischqualität des gewischten
Oberflächenfeldes
nicht immer und nicht in jeder Position des Wischblattes innerhalb
des Wischfeldes die Wischblattebene exakt senkrecht zu der Scheibenoberfläche ausgerichtet
ist. Vielmehr erfolgt das Wischen der Scheibe mit einem so genannten
Angriffswinkel des Wischblattes, d. h. der Wischblattebene im Verhältnis zur
Scheibenoberfläche,
der sich im Verlauf der Wischbewegung über das Wischfeld ändert. Abhängig von
der Scheibengeometrie und von der Auslegung der Wischanlage, kann
dieser Angriffswinkel um ±0–10° und in manchen
eher als Ausnahme zu betrachtenden Fällen auch um ±0–15° von der
Normalen, d. h. von der senkrechten Stellung der Wischblattebene
zur Scheibenoberfläche
abweichen.
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Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im
Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 und 2 einen
Wischarm zusammen mit einem an dem Wischarm befestigten Wischblatt
in Draufsicht sowie in Seitenansicht;
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3 den
Wischarm und das Wischblatt in perspektivischer Darstellung;
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4 in
vergrößerter perspektivischer
Detaildarstellung eine Vorrichtung zum lösbaren Verbinden des Wischarms
mit dem Wischblatt gemäß der Erfindung;
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5 eine
Darstellung ähnlich 4,
jedoch bei teilweise weggebrochenem wischblattseitigem Adapter;
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6 eine
Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung, bei teilweise weggebrochenem
Adapter;
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7 eine
Schnittdarstellung durch das Wischblatt, durch die Befestigungsvorrichtung
und durch das als Haken ausgebildete Ende des Wischarms;
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8–10 Darstellungen ähnlich den 1–3 bei
einer abgewandelten Ausführungsform;
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11 in
Draufsicht den Wischarm sowie ein am Wischarm über eine Befestigungsvorrichtung
lösbar
verbundenes Wischblatt entsprechend einer weiteren Ausführungsform;
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12 das
Wischblatt sowie das dieses Wischblatt tragende Ende des Wischarms
der 11 in Seitenansicht;
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13 eine
Darstellung ähnlich 12,
jedoch bei gegenüber
dem Wischarm in eine die Montagestellung gedrehtem bzw. geschwenktem
Wischblatt;
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14 in
schematischer Darstellung eine Wischanlage für eine Fahrzeugfrontscheibe.
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In
den 1–7 ist 1 der
Wischarm einer nicht weiter dargestellten Scheibenwischanlage für die Frontscheibe
FS (7) eines Straßenfahrzeugs.
Der Wischarm 1 besteht in bekannter Weise aus einem Lagerstück 2 zur
Befestigung des Wischarms 1 an einer antreibbaren Wischerwelle
der Scheibenwischanlage, aus einem über ein Wischarmgelenk gelenkig
mit dem Lagerstück 2 verbundenen
Gelenkstück 3 sowie
aus einem stabartigen Wischarmelement 4 (Wischarmstange),
welches aus einem stangenartigen Material mit rechteckförmigem bzw.
im Wesentlichen rechteckförmigem
Querschnitt hergestellt und an einem Ende fest mit dem Gelenkstück 3 verbunden
ist. Am anderen, das freie Ende des Wischarms 1 bildenden
Ende ist am Wischarmelement 4 mittels einer Befestigungsvorrichtung 5 das
Wischblatt 6 lösbar
befestigt. Das Lagerstück 2,
das Gelenkstück 3 sowie
das Wischarmelement 4 sind z. B. jeweils aus einem metallischen
Werkstoff, beispielsweise aus Stahl, gefertigt.
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Das
Wischblatt 6 ist als flaches Wischblatt ausgebildet und
besteht dementsprechend im Wesentlichen aus dem aus einem gummielastischen Material
hergestellten Wischgummi 7 mit angeformter und während des
Wischbetriebes gegen die Fahrzeugscheibe FS anliegender Wischlippe 8,
aus zwei aus Federstahl hergestellten und in Nuten an den Längsseiten
des Wischgummis 7 teilweise aufgenommenen Federschienen 9 sowie
aus, beispielsweise aus Kunststoff hergestellten, Abschlussstücken 10,
die an den Wischblattenden die Federschienen 9 und den
Wischgummi 7 zusätzlich
miteinander verbinden.
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Zur
Ausbildung der Befestigungsvorrichtung 5 ist ein Halter 11 vorgesehen,
der den Wischgummi 7 an seiner der Wischlippe 8 abgewandten
Oberseite reiterartig übergreift
und an den beiden Federschienen 9 diese ebenfalls übergreifend
befestigt ist (hierzu auch 7). Der
Halter 11 ist beispielsweise ein Formteil aus Kunststoff,
welches auf den mit den Federschienen 9 vormontierten Wischgummi 7 von
einem Ende des Wischblattes 6 her aufgeschoben ist. An
dem über
die Oberseite des Wischgummis 7 wegstehenden Teil des Halters 11 ist
ein Adapter 12 angelenkt, und zwar mit einem Gelenkbolzen 13,
der mit seiner eine Schwenkachse 13.1 bildenden Achse quer
zur Längserstreckung
des Wischblattes 6 bzw. quer zu einer Wischblattebene EW
orientiert ist. Die Wischblattebene EW schließt die Längserstreckung des Wischblattes 6 ein
und ist die Wischblattmittelebene, zu der bei der dargestellten
Ausführungsform zumindest
der Wischgummi 7 mit Wischlippe 8 im unbelasteten
Zustand, d. h. bei nicht gegen die Fahrzeugscheibe anliegender Wischlippe 8,
und die Federschienen 9 spiegelsymmetrisch ausgebildet
bzw. angeordnet sind.
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Der
Adapter 12, der um die Achse 13.1 des Gelenkbolzens 13 um
einen begrenzten Winkelbereich relativ zum Halter 11 und
damit zum Wischblatt 6 schwenkbar bzw. kippbar ist, umgreift
den Halter 11 hauben- oder reiterartig und ist an zwei
sich in Ebenen parallel zur Wischblattebene EW erstreckenden Längsseiten 12.1 und
an einer diese Längsseiten verbindenden
und bei der dargestellten Ausführungsform
kreiszylinderförmig
konvex gekrümmten Schmalseite 12.2 mit
einer sich entlang dieser Seiten erstreckenden durchgehenden Nut 14 versehen.
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Zur
Bildung der Befestigungsvorrichtung 5 ist weiterhin das
freie, dem Gelenkstück 3 entfernt
liegende Ende des Wischarmelementes 4 als Haken 15 geformt,
und zwar in der Weise, dass der das Hakenende bildende, umgebogene
und im Wesentlichen geradlinig verlaufende Schenkel oder Hakenabschnitt 16 von
dem ebenfalls im Wesentlichen geradlinig ausgebildeten, gegenüberliegenden
Hakenabschnitt 17 beabstandet ist und sich parallel oder
im Wesentlichen parallel zu diesem erstreckt. Die Hakenabschnitte 16 und 17 und
der diese verbindende, hier bogenförmige Hakenabschnitt 18 liegen
mit ihrer Längserstreckung
in einer gemeinsamen Hakenebene EH (7), die
quer zur Wischblattebene EW verläuft
und damit bei gegen die Fahrzeugscheibe anliegendem Wischblatt 6 parallel
oder im Wesentlichen parallel zur Ebene der Fahrzeugscheibe, so
dass der Haken 15 bezogen auf die Fahrzeugscheibe FS „liegend" angeordnet ist.
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Im
Bereich des Hakens 15, d. h. im Bereich der dortigen Hakenabschnitte 16, 17 und 18 ist
der rechteckförmige
Querschnitt des das Wischarmelement 4 bildenden stangenförmigen Materials
derart orientiert, dass die größeren Querschnittsseiten
dieses Querschnitts parallel oder annähernd parallel zur Wischblattebene
EW liegen, d. h. an der Innenseite des Hakens 15 die größeren Querschnittsseiten
der Hakenabschnitts 16 und 17 einander gegenüberliegen.
An dem anderen, mit dem Gelenkstück 3 verbundenen
Ende des Wischarmelementes 4 ist der Querschnitt dieses
Elementes um 90° oder
etwa um 90° gedreht.
Um dies zu erreichen, ist das das Wischarmelement 4 bildende
stangenförmige
Material um seine Längsachse
entsprechend verdreht, und zwar beispielsweise am Teilabschnitt 19 unmittelbar
vor dem Haken 15, sodass zur Erzielung einer möglichst hohen
Stabilität
des Wischarms 1 die größere Querschnittsabmessung
des Wischarmelementes 4 nahezu über die gesamte Länge dieses
Elementes in Richtung oder annähernd
in Richtung der Schwenkbewegung des Wischarms 1 orientiert
ist.
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Bei
am Wischarm 1 befestigtem Wischblatt 6 umgreift
der Haken 15 den Adapter 12 in der Nut 14, d.
h. die Hakenabschnitte 16, 17 und 18 sind
in dieser Nut formschlüssig
aufgenommen und liegen großflächig gegen
den Adapter 12 an, wodurch sich eine praktisch spielfreie
Verbindung mit hoher Stabilität ergibt.
Um ein unerwünschtes
Lösen des
Wischblattes 6 vom Wischarm 1 zu verhindern, ist
der Adapter 12 durch Verrasten am Haken 15 gesichert.
Der Adapter 12 ist hierfür an seiner mit dem Hakenabschnitt 16 zusammenwirkenden
Längsseite 12.1 einstückig mit
einem federnden Rastelement 20 hergestellt, welches sich
fingerartig in Längsrichtung
des Wischblattes 1 erstreckt und in welchen sich auch die
Nut 14 fortsetzt. Innerhalb der Nut 14 ist am
Rastelement 20 ein Vorsprung 21 vorgesehen, der
als Rast zum verrasten des Adapters 12 am Haken 15 in
eine Öffnung 22 im
Bereich des freien Endes des Hakenabschnitts 16 eingreift.
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Das
Verbinden des Wischblattes 6 mit dem Wischarm 1 erfolgt
so, dass der Adapter 12 von der dem Gelenkstück 3 zugewandten
offenen Seite des Hakens 15 auf diesen aufgeschoben wird,
und zwar derart, dass die Hakenabschnitte 16, 17 und 18 in
der Nut 14 passend aufgenommen sind und der Vorsprunges 21 in
die Öffnung 22 einrastet.
Das Lösen des
Wischblattes 16 erfolgt dadurch, dass das Rastelement 20 manuell
an einer hierfür
vorgesehenen Betätigungsfläche 20.1 nach
innen gedrückt
wird, sodass nach dem Lösen
der Rastverbindung das Wischblatt 6 mit dem Adapter 12 aus
der offenen Seite des Hakens 15 heraus geschoben werden
kann.
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Wie
insbesondere die 1 und 3 zeigen,
ist das Wischarmelement 4 am Teilabschnitt 19 weiterhin
so geformt, dass es zwischen diesem Teilabschnitt 19 und
dem Gelenkstück 3 in
Draufsicht auf den Wischarm 1 seitlich vom Wischblatt 6 angeordnet
ist, und zwar bei der in den 1–7 dargestellten
Ausführungsform
derart, dass das Wischarmelement 4 jeweils beim Einschalten
der Scheibenwischanlage, d. h. beim Schwenken des Wischarms 1 aus
der Parkposition dem Wischblatt 6 vorauseilt.
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Der
Vorteil der von dem Wischarm 1 und dem Wischblatt 6 gebildeten
Wischarm/Wischblatt-Anordnung besteht u. a. in einer besonders flachen
Bauweise, die sich einerseits durch die Ausbildung des Wischblattes 6 als
flaches Wischblatt sowie insbesondere auch dadurch ergibt, dass
die Ebene des Hakens 15 quer zur Wischblattebene EW verläuft Durch
die niedrige Bauhöhe
ist erreicht, dass der am Fahrzeug montierte Wischarm auch an seinem
als Haken 15 ausgebildeten Ende nur einen geringen Abstand
von der Fahrzeugscheibe aufweist.
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Ein
weiterer Vorteil ist die besonders stabile und spielfreie Verbindung
zwischen dem Wischarm 1 und dem Adapter 12.
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Die 9 und 10 zeigen
als weitere Ausführungsform
einen Wischarm 1a zusammen mit einem an diesem Wischarm über die
Befestigungsvorrichtung 5a befestigten Wischblatt 6a.
Diese Ausführungsform
unterscheidet sich von der Ausführungsform
der 1–7 lediglich
dadurch, dass das das Wischarmelement 4 bildende stangenförmige Material
zur Ausbildung des Hakens 15 in entgegengesetzter Richtung
umgebogen ist, sodass bei der der 1 entsprechenden
Darstellung der 8 das Wischarmelement 4 unterhalb
des Wischblattes 6 angeordnet ist, d. h. beim Schwenken
aus der Parkposition das Wischblatt 6a dem Wischarmelement 4 vorauseilt.
Der Ausbildung des Hakens 15 entsprechend ist bei dieser
Ausführungsform
auch der Adapter 12 des Wischblattes 6a bezogen
auf eine Ebene parallel zur Wischblattebene EW spiegelbildlich ausgeführt.
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Die 11–13 zeigen
als weitere Ausführungsform
einen Wischarm 1b zusammen mit einem über die Befestigungsvorrichtung 5b lösbar befestigten
Wischblatt 6b. Diese Ausführungsform unterscheidet sich
von den Ausführungsformen
der 1–10 lediglich
durch eine andere Art der Sicherung des Wischblattes 6b am
Haken 15 des Wischarmes 1b. Das Wischblatt 6b besitzt
wiederum den dem Halter 11 entsprechenden Halter 11b und den
mit diesem Halter gelenkig verbundenen Adapter 12b, der
bei am Wischarm 1b montiertem Wischblatt 6b formschlüssig vom
Haken 15 umgriffen wird.
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Zur
Sicherung der Verbindung zwischen dem Adapter 12b und dem
diesen formschlüssig
umgreifenden Haken 15 ist der Halter 11b mit einem
Vorsprung 23 versehen, der über die der Wischlippe 8 abgewandte
Oberseite des Halters 11b vorsteht. Der Vorsprung 23 bildet
bei montiertem Wischarm 1b und bei gegen die Fahrzeugscheibe
anliegendem Wischblatt 6b einen Anschlag für den Hakenabschnitt 18 derart,
dass der Hakenabschnitt 18 zwischen dem Vorsprung 23 und
dem Adapter 12b aufgenommen und dadurch eine die Verbindung
zwischen Wischblatt 6b und Wischarm 1b lösende Relativbewegung zwischen
dem Adapter 12b und dem Haken 15 verhindert ist.
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Für die Montage
und Demontage des Wischblattes 6b am bzw. vom Wischblatt 1b wird
das Wischarmelement 4 um das zwischen dem Lagerstück 2 und
dem Gelenkstück 3 gebildete
Wischarmgelenk in eine Serviceposition von der Fahrzeugscheibe weggeklappt.
In dieser Position kann dann entsprechend der 13 der
Adapter 12b soweit gegenüber dem Halter 11b verschwenkt
bzw. verdreht werden, dass sich der Vorsprung 23 außerhalb
des Wirkungsbereichs des Hakens 15 befindet und somit ein
Aufschieben des Adapters 12 auf den Haken 15 bzw.
ein Herausschieben des Adapters 12 aus dem Haken 15 möglich ist.
Das Verschwenken des Adapters 12b gegenüber dem Halter 11b erfolgt
dabei um die Schwenkachse 13.1.
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In 14 ist
schematisch eine Wischanlage für
eine Frontscheibe FS eines Kraftfahrzeuges dargestellt. Für den Antrieb
der beiden Wischarme 1, 1a, 1b ist eine
elektromotorische Antriebsvorrichtung vorgesehen, auf deren umlaufend
arbeitenden Abtriebswelle 25 drehfest eine Kurbel befestigt
ist. Als Getriebestangen ausgebildete Getriebeglieder 26 sind
jeweils mit einem Ende an der Kurbel der Antriebsvorrichtung und
mit dem anderen Ende an einem als Schwenkhebel ausgebildeten Getriebeglied 27 angelenkt,
wobei jeweils ein Getriebeglied 27 drehbar an einer drehbar
gelagerten Wischerwelle 28 befestigt ist. An den beiden
Wischerwellen 28 ist jeweils ein Wischarm 1, 1a, 1b drehfest
befestigt, an dessen freiem Ende mittels einer Befestigungsvorrichtung 5, 5a, 5b ein
Wischblatt 6, 6a, 6b angebracht ist.
Die hier schematisch dargestellten Befestigungsvorrichtungen 5, 5a, 5b sowie
Wischarme 1, 1a, 1b und ferner die Wischblätter 6, 6a, 6b sind
erfindungsgemäß ausgebildet
und entsprechen den in den voranstehenden Ausführungsbeispielen beschriebenen Gestaltungen.
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Zum
Betrieb der Wischanlage wird die elektromotorische Antriebvorrichtung
für die
benötigte Zeitspanne
in betrieb gesetzt. Die umlaufende Drehbewegung der Abtriebswelle 25 und
damit der daran befestigten Kurbel wird über die Getriebeglieder 26 und 27 in
eine oszillierende Drehbewegung der beiden Wischerwellen 28 überführt. Dadurch
werden die an den Wischarmen 1, 1a, 1b angebrachten
Wischblätter 6, 6a, 6b pendelnd
innerhalb des Wischfeldes über
die zu wischende Fahrzeugscheibe FS bewegt. Die Wischanlage selbst
ist im Bereich von einschließlich
der Antriebsvorrichtung 24 bis einschließlich der Wischerwellen 28 in
bisher bekannter Weise ausgebildet und gestaltet.
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Die
Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind,
ohne das dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke
verlassen wird.
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So
ist es beispielsweise möglich,
das Wischarmelement 4 zur Verbesserung des Hochgeschwindigkeitsverhaltens
so auszubilden, dass zwischen dem Haken 15 und dem Gelenkstück 3 die
größere Querschnittsseite
des rechteckförmigen
Querschnittes mit der Fahrzeugscheibe oder mit der Achsrichtung
der Schwenkbewegung des Wischarmes 1, 1a bzw. 1b einen
spitzen Winkel einschließt,
sodass die der Fahrzeugscheibe abgewandte Oberseite des Wischarmelementes 4 spoilerartig
wirkt. Dies kann wiederum durch einfaches Verdrehen des das Wischarmelement 4 bildenden
stangenförmigen
Materials auf der gesamten Länge
zwischen dem Haken 15 und dem Gelenkstück 3 oder auf einer
Teillänge hiervon
realisiert sein.
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- 1,
1a, 1b
- Wischarm
- 2
- Lagerstück zur Befestigung
an einer Wischwelle
- 3
- Gelenkstück
- 4
- Wischarmelement
- 5,
5a, 5b
- Befestigungsvorrichtung
- 6,
6a, 6b
- Wischblatt
- 7
- Wischgummi
- 8
- Wischlippe
- 9
- Federschiene
- 10
- Abschluss-
und Verbindungsstück
- 11,
11b
- Halter
- 12,
12b
- Adapter
- 12.1
- Längsseite
des Adapters
- 12.2
- gerundete
Schmalseite des Adapters
- 13
- Gelenkbolzen
- 13.1
- Schwenkachse
- 14
- Nut
- 15
- Haken
- 16,
17, 18
- Hakenabschnitt
- 19
- Teilabschnitt
des Wischarmelementes 4
- 20
- Rast
am Adapter 12
- 20.1
- Betätigungsfläche
- 21
- Vorsprung/Rast
- 22
- Öffnung
- 23
- Vorsprung
- 24
- (elektromotorische)
Antriebsvorrichtung
- 25
- Abtriebswelle
- 26,
27
- Getriebeglied
- 28
- Wischerwelle
- EW
- Wischblattebene
- EH
- Hakenebene
- FS
- Fahrzeugscheibe