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DE102007024557A1 - Befestigungsvorrichtung sowie Wischarm/Wischblatt-Anordnung und Wischanlage - Google Patents

Befestigungsvorrichtung sowie Wischarm/Wischblatt-Anordnung und Wischanlage Download PDF

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DE102007024557A1
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DE
Germany
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wiper
hook
fastening device
wiper blade
adapter
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DE102007024557A
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DE102007024557B4 (de
Inventor
Michael SCHÄUBLE
Bruno Egner-Walter
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Valeo Systemes dEssuyage SAS
Original Assignee
Valeo Systemes dEssuyage SAS
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Abstract

Eine Befestigungsvorrichtung für die lösbare Verbindung eines eine Wischlippe aufweisenden Wischblattes mit einem Wischarm einer Wischanlage für eine Fahrzeugscheibe mit einem Haken am Wischarm, dessen Hakenabschnitte eine Hakenebene definieren, und mit einem am Wischblatt vorgesehenen Adapter, der mit dem Haken (15) formschlüssig und wieder lösbar verbindbar ist, wobei die Wischlippe im entlasteten Zustand des Wischblattes eine die Längserstreckung des Wischblattes einschließende Wischblattebene definiert, ist derart ausgebildet, dass bei am Wischarm montiertem Wischblatt die Hakenebene quer zu der Wischblattebene verläuft.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung zwischen einem Wischarm und einem Wischblatt einer Wischanlage für eine Fahrzeugscheibe gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1, auf eine Wischarm/Wischblatt-Anordnung mit einer solchen Befestigungsvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 20 sowie auf eine Wischanlage gemäß Oberbegriff Patentanspruch 21.
  • Befestigungsvorrichtungen zum lösbaren Verbinden von Wischblättern mit Wischarmen sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Eine sehr verbreitete Art der lösbaren Befestigung von Wischblättern an Wischarmen sieht vor, das freie Ende des Wischarmes als Haken auszubilden, welcher mit seiner von den Hakenabschnitten definierten bzw. aufgespannten Hakenebene im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeugscheibe orientiert ist und an welchem das betreffende Wischblatt durch Einhängen eines am Wischblatt vorgesehenen Adapters formschlüssig und zugleich schwenkbar befestigt werden kann. Durch beispielsweise klappbare und verrastbare Verriegelungsmittel wird die formschlüssige Verbindung zwischen dem Haken und dem Wischblatt gesichert.
  • Obwohl diese Ausbildung wegen ihrer einfachen Konstruktion und insbesondere auch ihrer einfachen, dem Benutzer leicht verständlichen Handhabung Vorteile aufweist, bedingt diese bekannte Ausbildung aber eine relativ große Bauhöhe, d. h. bei gegen die Fahrzeugscheibe anliegendem Wischblatt besteht ein relativ großer Abstand zwischen dem Wischarm und der Fahrzeugscheibe, was sowohl optisch als auch strömungstechnisch nachteilig ist. Auch die Stabilität und Spielfreiheit der Verbindung zwischen Wischarm und Wischblatt ist nicht in allen Fällen befriedigend.
  • Insbesondere bei Verwendung von flachen Wischblättern, die im Wesentlichen nur aus dem eine Wischlippe aufweisenden Wischgummi, aus wenigstens einer mit dem Wischgummi verbundenen Federschiene, aus einem Adapter zum Befestigen des Wischblattes am Wischarm sowie gegebenenfalls auch noch aus die wenigstens eine Federschiene mit dem Wischgummi verbindenden Abschlussstücken an den Enden des Wischblattes bestehen, und mit denen eine niedrige Bauform angestrebt wird, ist die hohe Bauform des Hakens sowie des an den Haken angepassten Adapters bei bekannten Befestigungsvorrichtungen optisch und auch strömungstechnisch nachteilig.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung aufzuzeigen, die mit demgegenüber reduzierter Bauhöhe realisiert werden kann. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Befestigungsvorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Wischarm/Wischblatt-Anordnung ist Gegenstand des Patentanspruchs 20. Eine Wischanlage für eine Fahrzeugscheibe ist Gegenstand des Patentanspruches 21.
  • Bei der Erfindung ist der am Wischarm ausgebildete Haken so orientiert, dass seine zwischen den Hakenabschnitten aufgespannte Hakenebene quer zur Wischblattebene verläuft, wobei die Wischlippe im entlasteten Zustand des Wischblattes diese die Längserstreckung des Wischblattes einschließende Wischblattebene definiert.
  • Wenn man davon ausgeht, dass diese Wischblattebene in Arbeitsposition, d. h. bei gegen die Fahrzeugscheibe anliegendem Wischblatt, senkrecht bzw. im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeugscheibe liegt, dann verläuft gemäß der Erfindung die Hakenebene parallel bzw. im Wesentlichen parallel zur Fahrzeugscheibe. Allein schon hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der Bauhöhe der Befestigungsvorrichtung bzw. im Bereich der Verbindung zwischen Wischarm und Wischblatt.
  • Die Montage und Demontage des Wischblattes wird mit der erfindungsgemäßen Ausbildung für den Benutzer noch weiter vereinfacht, da dieser sofort und ohne lange zu überlegen erkennen kann, wie die Verbindung zwischen Wischblatt und Wischarm herzustellen bzw. zu lösen ist.
  • Der Wischarm kann auch bei der Erfindung einfach und preiswert gefertigt werden, da spezielle Adapter am Wischarm für die lösbare Befestigung des jeweiligen Wischblattes selbst bei flachen Wischblättern nicht erforderlich sind.
  • Unter „Haken" ist im Sinne der Erfindung allgemein eine hakenförmig ausgebildete Ausnehmung zur formschlüssigen Aufnahme des wischblattseitigen Adapters zu verstehen, speziell aber auch ein als Haken ausgeformtes Ende des Wischarmes oder eines Wischarmelementes.
  • Bei den vorstehenden und nachfolgenden Betrachtungen bzw. Beschreibungen, die sich auf die räumliche Orientierung bzw. auf die Orientierung von Teilen der Befestigungsvorrichtung oder im gegenseitigen Vergleich oder im Vergleich zur Fahrzeugscheibe beziehen, wird zum besseren Verständnis vernachlässigt, dass Fahrzeugscheiben in der Regel nicht exakt plan sind sondern mit einer Krümmung ausgebildet sind. Weiterhin wir vernachlässigt, dass in der Regel zur Optimierung der Wischqualität des gewischten Oberflächenfeldes nicht immer und nicht in jeder Position des Wischblattes innerhalb des Wischfeldes die Wischblattebene exakt senkrecht zu der Scheibenoberfläche ausgerichtet ist. Vielmehr erfolgt das Wischen der Scheibe mit einem so genannten Angriffswinkel des Wischblattes, d. h. der Wischblattebene im Verhältnis zur Scheibenoberfläche, der sich im Verlauf der Wischbewegung über das Wischfeld ändert. Abhängig von der Scheibengeometrie und von der Auslegung der Wischanlage, kann dieser Angriffswinkel um ±0–10° und in manchen eher als Ausnahme zu betrachtenden Fällen auch um ±0–15° von der Normalen, d. h. von der senkrechten Stellung der Wischblattebene zur Scheibenoberfläche abweichen.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 und 2 einen Wischarm zusammen mit einem an dem Wischarm befestigten Wischblatt in Draufsicht sowie in Seitenansicht;
  • 3 den Wischarm und das Wischblatt in perspektivischer Darstellung;
  • 4 in vergrößerter perspektivischer Detaildarstellung eine Vorrichtung zum lösbaren Verbinden des Wischarms mit dem Wischblatt gemäß der Erfindung;
  • 5 eine Darstellung ähnlich 4, jedoch bei teilweise weggebrochenem wischblattseitigem Adapter;
  • 6 eine Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung, bei teilweise weggebrochenem Adapter;
  • 7 eine Schnittdarstellung durch das Wischblatt, durch die Befestigungsvorrichtung und durch das als Haken ausgebildete Ende des Wischarms;
  • 810 Darstellungen ähnlich den 13 bei einer abgewandelten Ausführungsform;
  • 11 in Draufsicht den Wischarm sowie ein am Wischarm über eine Befestigungsvorrichtung lösbar verbundenes Wischblatt entsprechend einer weiteren Ausführungsform;
  • 12 das Wischblatt sowie das dieses Wischblatt tragende Ende des Wischarms der 11 in Seitenansicht;
  • 13 eine Darstellung ähnlich 12, jedoch bei gegenüber dem Wischarm in eine die Montagestellung gedrehtem bzw. geschwenktem Wischblatt;
  • 14 in schematischer Darstellung eine Wischanlage für eine Fahrzeugfrontscheibe.
  • In den 17 ist 1 der Wischarm einer nicht weiter dargestellten Scheibenwischanlage für die Frontscheibe FS (7) eines Straßenfahrzeugs. Der Wischarm 1 besteht in bekannter Weise aus einem Lagerstück 2 zur Befestigung des Wischarms 1 an einer antreibbaren Wischerwelle der Scheibenwischanlage, aus einem über ein Wischarmgelenk gelenkig mit dem Lagerstück 2 verbundenen Gelenkstück 3 sowie aus einem stabartigen Wischarmelement 4 (Wischarmstange), welches aus einem stangenartigen Material mit rechteckförmigem bzw. im Wesentlichen rechteckförmigem Querschnitt hergestellt und an einem Ende fest mit dem Gelenkstück 3 verbunden ist. Am anderen, das freie Ende des Wischarms 1 bildenden Ende ist am Wischarmelement 4 mittels einer Befestigungsvorrichtung 5 das Wischblatt 6 lösbar befestigt. Das Lagerstück 2, das Gelenkstück 3 sowie das Wischarmelement 4 sind z. B. jeweils aus einem metallischen Werkstoff, beispielsweise aus Stahl, gefertigt.
  • Das Wischblatt 6 ist als flaches Wischblatt ausgebildet und besteht dementsprechend im Wesentlichen aus dem aus einem gummielastischen Material hergestellten Wischgummi 7 mit angeformter und während des Wischbetriebes gegen die Fahrzeugscheibe FS anliegender Wischlippe 8, aus zwei aus Federstahl hergestellten und in Nuten an den Längsseiten des Wischgummis 7 teilweise aufgenommenen Federschienen 9 sowie aus, beispielsweise aus Kunststoff hergestellten, Abschlussstücken 10, die an den Wischblattenden die Federschienen 9 und den Wischgummi 7 zusätzlich miteinander verbinden.
  • Zur Ausbildung der Befestigungsvorrichtung 5 ist ein Halter 11 vorgesehen, der den Wischgummi 7 an seiner der Wischlippe 8 abgewandten Oberseite reiterartig übergreift und an den beiden Federschienen 9 diese ebenfalls übergreifend befestigt ist (hierzu auch 7). Der Halter 11 ist beispielsweise ein Formteil aus Kunststoff, welches auf den mit den Federschienen 9 vormontierten Wischgummi 7 von einem Ende des Wischblattes 6 her aufgeschoben ist. An dem über die Oberseite des Wischgummis 7 wegstehenden Teil des Halters 11 ist ein Adapter 12 angelenkt, und zwar mit einem Gelenkbolzen 13, der mit seiner eine Schwenkachse 13.1 bildenden Achse quer zur Längserstreckung des Wischblattes 6 bzw. quer zu einer Wischblattebene EW orientiert ist. Die Wischblattebene EW schließt die Längserstreckung des Wischblattes 6 ein und ist die Wischblattmittelebene, zu der bei der dargestellten Ausführungsform zumindest der Wischgummi 7 mit Wischlippe 8 im unbelasteten Zustand, d. h. bei nicht gegen die Fahrzeugscheibe anliegender Wischlippe 8, und die Federschienen 9 spiegelsymmetrisch ausgebildet bzw. angeordnet sind.
  • Der Adapter 12, der um die Achse 13.1 des Gelenkbolzens 13 um einen begrenzten Winkelbereich relativ zum Halter 11 und damit zum Wischblatt 6 schwenkbar bzw. kippbar ist, umgreift den Halter 11 hauben- oder reiterartig und ist an zwei sich in Ebenen parallel zur Wischblattebene EW erstreckenden Längsseiten 12.1 und an einer diese Längsseiten verbindenden und bei der dargestellten Ausführungsform kreiszylinderförmig konvex gekrümmten Schmalseite 12.2 mit einer sich entlang dieser Seiten erstreckenden durchgehenden Nut 14 versehen.
  • Zur Bildung der Befestigungsvorrichtung 5 ist weiterhin das freie, dem Gelenkstück 3 entfernt liegende Ende des Wischarmelementes 4 als Haken 15 geformt, und zwar in der Weise, dass der das Hakenende bildende, umgebogene und im Wesentlichen geradlinig verlaufende Schenkel oder Hakenabschnitt 16 von dem ebenfalls im Wesentlichen geradlinig ausgebildeten, gegenüberliegenden Hakenabschnitt 17 beabstandet ist und sich parallel oder im Wesentlichen parallel zu diesem erstreckt. Die Hakenabschnitte 16 und 17 und der diese verbindende, hier bogenförmige Hakenabschnitt 18 liegen mit ihrer Längserstreckung in einer gemeinsamen Hakenebene EH (7), die quer zur Wischblattebene EW verläuft und damit bei gegen die Fahrzeugscheibe anliegendem Wischblatt 6 parallel oder im Wesentlichen parallel zur Ebene der Fahrzeugscheibe, so dass der Haken 15 bezogen auf die Fahrzeugscheibe FS „liegend" angeordnet ist.
  • Im Bereich des Hakens 15, d. h. im Bereich der dortigen Hakenabschnitte 16, 17 und 18 ist der rechteckförmige Querschnitt des das Wischarmelement 4 bildenden stangenförmigen Materials derart orientiert, dass die größeren Querschnittsseiten dieses Querschnitts parallel oder annähernd parallel zur Wischblattebene EW liegen, d. h. an der Innenseite des Hakens 15 die größeren Querschnittsseiten der Hakenabschnitts 16 und 17 einander gegenüberliegen. An dem anderen, mit dem Gelenkstück 3 verbundenen Ende des Wischarmelementes 4 ist der Querschnitt dieses Elementes um 90° oder etwa um 90° gedreht. Um dies zu erreichen, ist das das Wischarmelement 4 bildende stangenförmige Material um seine Längsachse entsprechend verdreht, und zwar beispielsweise am Teilabschnitt 19 unmittelbar vor dem Haken 15, sodass zur Erzielung einer möglichst hohen Stabilität des Wischarms 1 die größere Querschnittsabmessung des Wischarmelementes 4 nahezu über die gesamte Länge dieses Elementes in Richtung oder annähernd in Richtung der Schwenkbewegung des Wischarms 1 orientiert ist.
  • Bei am Wischarm 1 befestigtem Wischblatt 6 umgreift der Haken 15 den Adapter 12 in der Nut 14, d. h. die Hakenabschnitte 16, 17 und 18 sind in dieser Nut formschlüssig aufgenommen und liegen großflächig gegen den Adapter 12 an, wodurch sich eine praktisch spielfreie Verbindung mit hoher Stabilität ergibt. Um ein unerwünschtes Lösen des Wischblattes 6 vom Wischarm 1 zu verhindern, ist der Adapter 12 durch Verrasten am Haken 15 gesichert. Der Adapter 12 ist hierfür an seiner mit dem Hakenabschnitt 16 zusammenwirkenden Längsseite 12.1 einstückig mit einem federnden Rastelement 20 hergestellt, welches sich fingerartig in Längsrichtung des Wischblattes 1 erstreckt und in welchen sich auch die Nut 14 fortsetzt. Innerhalb der Nut 14 ist am Rastelement 20 ein Vorsprung 21 vorgesehen, der als Rast zum verrasten des Adapters 12 am Haken 15 in eine Öffnung 22 im Bereich des freien Endes des Hakenabschnitts 16 eingreift.
  • Das Verbinden des Wischblattes 6 mit dem Wischarm 1 erfolgt so, dass der Adapter 12 von der dem Gelenkstück 3 zugewandten offenen Seite des Hakens 15 auf diesen aufgeschoben wird, und zwar derart, dass die Hakenabschnitte 16, 17 und 18 in der Nut 14 passend aufgenommen sind und der Vorsprunges 21 in die Öffnung 22 einrastet. Das Lösen des Wischblattes 16 erfolgt dadurch, dass das Rastelement 20 manuell an einer hierfür vorgesehenen Betätigungsfläche 20.1 nach innen gedrückt wird, sodass nach dem Lösen der Rastverbindung das Wischblatt 6 mit dem Adapter 12 aus der offenen Seite des Hakens 15 heraus geschoben werden kann.
  • Wie insbesondere die 1 und 3 zeigen, ist das Wischarmelement 4 am Teilabschnitt 19 weiterhin so geformt, dass es zwischen diesem Teilabschnitt 19 und dem Gelenkstück 3 in Draufsicht auf den Wischarm 1 seitlich vom Wischblatt 6 angeordnet ist, und zwar bei der in den 17 dargestellten Ausführungsform derart, dass das Wischarmelement 4 jeweils beim Einschalten der Scheibenwischanlage, d. h. beim Schwenken des Wischarms 1 aus der Parkposition dem Wischblatt 6 vorauseilt.
  • Der Vorteil der von dem Wischarm 1 und dem Wischblatt 6 gebildeten Wischarm/Wischblatt-Anordnung besteht u. a. in einer besonders flachen Bauweise, die sich einerseits durch die Ausbildung des Wischblattes 6 als flaches Wischblatt sowie insbesondere auch dadurch ergibt, dass die Ebene des Hakens 15 quer zur Wischblattebene EW verläuft Durch die niedrige Bauhöhe ist erreicht, dass der am Fahrzeug montierte Wischarm auch an seinem als Haken 15 ausgebildeten Ende nur einen geringen Abstand von der Fahrzeugscheibe aufweist.
  • Ein weiterer Vorteil ist die besonders stabile und spielfreie Verbindung zwischen dem Wischarm 1 und dem Adapter 12.
  • Die 9 und 10 zeigen als weitere Ausführungsform einen Wischarm 1a zusammen mit einem an diesem Wischarm über die Befestigungsvorrichtung 5a befestigten Wischblatt 6a. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der Ausführungsform der 17 lediglich dadurch, dass das das Wischarmelement 4 bildende stangenförmige Material zur Ausbildung des Hakens 15 in entgegengesetzter Richtung umgebogen ist, sodass bei der der 1 entsprechenden Darstellung der 8 das Wischarmelement 4 unterhalb des Wischblattes 6 angeordnet ist, d. h. beim Schwenken aus der Parkposition das Wischblatt 6a dem Wischarmelement 4 vorauseilt. Der Ausbildung des Hakens 15 entsprechend ist bei dieser Ausführungsform auch der Adapter 12 des Wischblattes 6a bezogen auf eine Ebene parallel zur Wischblattebene EW spiegelbildlich ausgeführt.
  • Die 1113 zeigen als weitere Ausführungsform einen Wischarm 1b zusammen mit einem über die Befestigungsvorrichtung 5b lösbar befestigten Wischblatt 6b. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von den Ausführungsformen der 110 lediglich durch eine andere Art der Sicherung des Wischblattes 6b am Haken 15 des Wischarmes 1b. Das Wischblatt 6b besitzt wiederum den dem Halter 11 entsprechenden Halter 11b und den mit diesem Halter gelenkig verbundenen Adapter 12b, der bei am Wischarm 1b montiertem Wischblatt 6b formschlüssig vom Haken 15 umgriffen wird.
  • Zur Sicherung der Verbindung zwischen dem Adapter 12b und dem diesen formschlüssig umgreifenden Haken 15 ist der Halter 11b mit einem Vorsprung 23 versehen, der über die der Wischlippe 8 abgewandte Oberseite des Halters 11b vorsteht. Der Vorsprung 23 bildet bei montiertem Wischarm 1b und bei gegen die Fahrzeugscheibe anliegendem Wischblatt 6b einen Anschlag für den Hakenabschnitt 18 derart, dass der Hakenabschnitt 18 zwischen dem Vorsprung 23 und dem Adapter 12b aufgenommen und dadurch eine die Verbindung zwischen Wischblatt 6b und Wischarm 1b lösende Relativbewegung zwischen dem Adapter 12b und dem Haken 15 verhindert ist.
  • Für die Montage und Demontage des Wischblattes 6b am bzw. vom Wischblatt 1b wird das Wischarmelement 4 um das zwischen dem Lagerstück 2 und dem Gelenkstück 3 gebildete Wischarmgelenk in eine Serviceposition von der Fahrzeugscheibe weggeklappt. In dieser Position kann dann entsprechend der 13 der Adapter 12b soweit gegenüber dem Halter 11b verschwenkt bzw. verdreht werden, dass sich der Vorsprung 23 außerhalb des Wirkungsbereichs des Hakens 15 befindet und somit ein Aufschieben des Adapters 12 auf den Haken 15 bzw. ein Herausschieben des Adapters 12 aus dem Haken 15 möglich ist. Das Verschwenken des Adapters 12b gegenüber dem Halter 11b erfolgt dabei um die Schwenkachse 13.1.
  • In 14 ist schematisch eine Wischanlage für eine Frontscheibe FS eines Kraftfahrzeuges dargestellt. Für den Antrieb der beiden Wischarme 1, 1a, 1b ist eine elektromotorische Antriebsvorrichtung vorgesehen, auf deren umlaufend arbeitenden Abtriebswelle 25 drehfest eine Kurbel befestigt ist. Als Getriebestangen ausgebildete Getriebeglieder 26 sind jeweils mit einem Ende an der Kurbel der Antriebsvorrichtung und mit dem anderen Ende an einem als Schwenkhebel ausgebildeten Getriebeglied 27 angelenkt, wobei jeweils ein Getriebeglied 27 drehbar an einer drehbar gelagerten Wischerwelle 28 befestigt ist. An den beiden Wischerwellen 28 ist jeweils ein Wischarm 1, 1a, 1b drehfest befestigt, an dessen freiem Ende mittels einer Befestigungsvorrichtung 5, 5a, 5b ein Wischblatt 6, 6a, 6b angebracht ist. Die hier schematisch dargestellten Befestigungsvorrichtungen 5, 5a, 5b sowie Wischarme 1, 1a, 1b und ferner die Wischblätter 6, 6a, 6b sind erfindungsgemäß ausgebildet und entsprechen den in den voranstehenden Ausführungsbeispielen beschriebenen Gestaltungen.
  • Zum Betrieb der Wischanlage wird die elektromotorische Antriebvorrichtung für die benötigte Zeitspanne in betrieb gesetzt. Die umlaufende Drehbewegung der Abtriebswelle 25 und damit der daran befestigten Kurbel wird über die Getriebeglieder 26 und 27 in eine oszillierende Drehbewegung der beiden Wischerwellen 28 überführt. Dadurch werden die an den Wischarmen 1, 1a, 1b angebrachten Wischblätter 6, 6a, 6b pendelnd innerhalb des Wischfeldes über die zu wischende Fahrzeugscheibe FS bewegt. Die Wischanlage selbst ist im Bereich von einschließlich der Antriebsvorrichtung 24 bis einschließlich der Wischerwellen 28 in bisher bekannter Weise ausgebildet und gestaltet.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne das dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • So ist es beispielsweise möglich, das Wischarmelement 4 zur Verbesserung des Hochgeschwindigkeitsverhaltens so auszubilden, dass zwischen dem Haken 15 und dem Gelenkstück 3 die größere Querschnittsseite des rechteckförmigen Querschnittes mit der Fahrzeugscheibe oder mit der Achsrichtung der Schwenkbewegung des Wischarmes 1, 1a bzw. 1b einen spitzen Winkel einschließt, sodass die der Fahrzeugscheibe abgewandte Oberseite des Wischarmelementes 4 spoilerartig wirkt. Dies kann wiederum durch einfaches Verdrehen des das Wischarmelement 4 bildenden stangenförmigen Materials auf der gesamten Länge zwischen dem Haken 15 und dem Gelenkstück 3 oder auf einer Teillänge hiervon realisiert sein.
  • 1, 1a, 1b
    Wischarm
    2
    Lagerstück zur Befestigung an einer Wischwelle
    3
    Gelenkstück
    4
    Wischarmelement
    5, 5a, 5b
    Befestigungsvorrichtung
    6, 6a, 6b
    Wischblatt
    7
    Wischgummi
    8
    Wischlippe
    9
    Federschiene
    10
    Abschluss- und Verbindungsstück
    11, 11b
    Halter
    12, 12b
    Adapter
    12.1
    Längsseite des Adapters
    12.2
    gerundete Schmalseite des Adapters
    13
    Gelenkbolzen
    13.1
    Schwenkachse
    14
    Nut
    15
    Haken
    16, 17, 18
    Hakenabschnitt
    19
    Teilabschnitt des Wischarmelementes 4
    20
    Rast am Adapter 12
    20.1
    Betätigungsfläche
    21
    Vorsprung/Rast
    22
    Öffnung
    23
    Vorsprung
    24
    (elektromotorische) Antriebsvorrichtung
    25
    Abtriebswelle
    26, 27
    Getriebeglied
    28
    Wischerwelle
    EW
    Wischblattebene
    EH
    Hakenebene
    FS
    Fahrzeugscheibe

Claims (21)

  1. Befestigungsvorrichtung für die lösbare Verbindung eines eine Wischlippe (8) aufweisenden Wischblattes (6, 6a, 6b) mit einem Wischarm (1, 1a, 1b) einer Wischanlage für eine Fahrzeugscheibe (FS), mit einem am Wischarm (1, 1a, 1b) vorgesehenen Haken (15), dessen Hakenabschnitte (16, 17, 18) eine Hakenebene (EH) definieren, und mit einem Adapter (12, 12b), der am Wischblatt (6, 6a, 6b) vorgesehenen ist und mit dem Haken (15) formschlüssig und wieder lösbar verbindbar ist, wobei die Wischlippe (8) im entlasteten Zustand des Wischblattes (6, 6a, 6b) eine die Längserstreckung des Wischblattes einschließende Wischblattebene (EW) definiert, dadurch gekennzeichnet, dass bei am Wischarm (1, 1a, 1b) montiertem Wischblatt (6, 6a, 6b) die Hakenebene (EH) quer zu der Wischblattebene (EW) verläuft.
  2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (12, 12b) lösbar mit dem Wischblatt (6, 6a, 6b) verbunden ist.
  3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hakenebene (EH) bei gegen die Fahrzeugscheibe (FS) anliegendem Wischblatt (6, 6a, 6b) unter Vernachlässigung einer eventuellen Krümmung der Fahrzeugscheibe (FS) parallel zur Fahrzeugscheibe (FS) verläuft.
  4. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (12, 12b) schwenkbar mit dem Wischblatt oder einem am Wischblatt (6, 6a, 6b) befestigten Halter (11, 11b) verbunden ist.
  5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schwenkachse (13.1) zwischen dem Adapter (12, 12b) und dem Halter (11, 11b) quer zu der Wischblattebene (EW) verläuft.
  6. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (12, 12b) von einem Formkörper gebildet ist, der an seiner Außenfläche zur formschlüssigen Aufnahme des Hakens (15) bzw. von den Haken (15) bildenden Hakenabschnitten (16, 17, 18) ausgebildet ist.
  7. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (12, 12b) an einem von dem Haken (15) umgriffenen Abschnitt wenigstens teilweise mit einer den Haken (15) oder die Hakenabschnitte (16, 17, 18) aufnehmenden Nut (14) ausgebildet ist.
  8. Befestigungsvorrichtung, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zum Sichern der formschlüssigen Verbindung zwischen dem Adapter (12, 12b) und dem Haken (15).
  9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Sicherung der formschlüssigen Verbindung von wenigstens einem federnden Rastelement (20) oder von wenigstens einer federnden Rast (21) und einer Gegenrast (22) gebildet sind.
  10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (20) oder die federnde Rast (21) am Adapter (12) und die, beispielsweise von einer Öffnung (22) gebildete, Gegenrast am Haken (15) vorgesehen sind.
  11. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (20) von einem federnd ausgebildeten Abschnitt des Adapters (12) mit wenigstens einer Rast (21) gebildet ist.
  12. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (15) bzw. ein Hakenabschnitt formschlüssig in dem Rastelement (20) aufgenommen ist.
  13. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (14) zur Aufnahme des Hakens (15) auch in dem Rastelement (20) ausgebildet ist.
  14. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Sicherung der formschlüssigen Verbindung dadurch gebildet sind, dass der Haken (15) bei montiertem Wischblatt (6b) mit wenigstens einem Hakenabschnitt (18) in wenigstens einem Sicherungsbereich zwischen dem Adapter (12b) und einem am Halter (11b) gebildeten Anschlag (23) angeordnet ist.
  15. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass bei temporär relativ zum Adapter (12) verschwenktem Wischblatt (6b) der Haken (15) aus dem wenigstens einen Sicherungsbereich heraus bzw. in diesen hinein bewegbar ist.
  16. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Anschlag von wenigstens einem Vorsprung (23) gebildet ist.
  17. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wischblatt (6, 6a, 6b) ein flaches Wischblatt mit einem die Wischlippe (8) aufweisenden Wischgummi (7) und mit wenigstens einer Federschiene (9) ist, und dass der Halter (11, 11b) an der wenigstens einen Federschiene (9) befestigt ist.
  18. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (15) an einem Ende eines stangenartigen Wischarmelementes (4) ausgebildet ist, welches mit seinem anderen Ende an einem Gelenkstück (3) befestigt ist, welches wiederum schwenkbar mit einem an einer Wischwelle befestigbaren Lagerstück (2) verbunden ist.
  19. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Wischarmelement (4) einen rechteckförmigen bzw. im Wesentliche rechteckförmigen Querschnitt aufweist, und dass im Bereich des Hakens (15) die größere Querschnittsabmessung senkrecht zur Hakenebene (EH) orientiert ist.
  20. Wischarm/Wischblatt-Anordnung mit einem an einer antreibbaren Wischerwelle zu befestigenden Wischarm (1, 1a, 1b) und mit einem mittels einer Befestigungsvorrichtung (5, 5a, 5b) lösbar am Wischarm befestigten Wischblatt (6, 6a, 6b), dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (5, 5a, 5b) nach einem der Ansprüche 1–19 ausgebildet ist.
  21. Wischanlage für eine Fahrzeugscheibe, insbesondere für eine Fahrzeugfrontscheibe, mit wenigstens einem Wischarm (1, 1a, 1b), der an einer Wischerwelle (28) befestigt ist, die, gegebenenfalls über zwischengeschaltete Getriebeglieder (26, 27) von einer, beispielsweise elektromotorischen, Antriebseinrichtung (24) antreibbar ist, und mit wenigstens einem an dem Wischarm (1, 1a, 1b) mittels einer Befestigungsvorrichtung (5, 5a, 5b) lösbar befestigten Wischblatt (6, 6a, 6b), dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (5, 5a, 5b) nach einem der Ansprüche 1–19 ausgebildet ist.
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