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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abgabe von Wasser gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Aus der
DE 22 43 720 C3 ist ein Kochendwasser-Erhitzer zur Zubereitung von Speisen und Getränken bekannt, der üblicherweise unter einer Wasch- bzw. Spülbeckeneinheit installiert ist und dessen Auslass in das Spülbecken hineinragt.
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Auch aus der
EP 0 792 970 B1 ist ein Wasserhahn für eine Heißwasserarmatur bekannt, der höhenverstellbar angeordnet ist und bei welchem das heiße Wasser über einen flexiblen Schlauch vom Absperrventil zum Auslauf geführt ist, wobei der Schlauch mittels einer drehbaren Verbindung an dem Auslauf befestigt ist.
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Weiterhin offenbart die
EP 0 422 738 A1 eine Vorrichtung zur Abgabe von Wasser mit unterschiedlichen Temperaturen, bei der zwei Auslässe vorgesehen sind, von denen der eine direkt mit einem Boiler verbunden ist und das im Boiler erhitzte Wasser abgibt, während der andere Auslass sowohl mit dem Boiler als auch mit einer Kaltwasserleitung verbunden ist, so dass über diesen Auslass heißes und auch mit kaltem Wasser vermischtes Wasser abgegeben werden kann.
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Aus der gattungsbildenden
DE 90 18 088 U1 ist zudem eine Einloch-Mischbatterie mit einem unter dem Spültisch installierten Wasserfilter bekannt. Neben Kalt- und Warmwasser in unterschiedlichen Mischverhältnissen kann Kaltwasser über die Filteranlage gezapft werden. Dieses wird in dieselbe Schlauchleitung eingeleitet, die bei normalem Betrieb auch das gemischte Leitungswasser fördert.
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Auch die
JP 2003328408 AA offenbart eine Einloch-Küchenarmatur, bei der das Kaltwasser wahlweise direkt aus dem Hausanschluss oder über eine Filtereinheit zum Mischwasserauslass der Armatur gelangt.
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Sowohl im privaten Bereich als auch im Bereich der Medizintechnik gibt es mittlerweile unterschiedlichste Anforderungen an Wasserqualitäten. Reinheit im Hinblick auf Partikel als auch im Hinblick auf Keime spielt eine große Rolle. Gerade wenn die Entnahmestelle weit von der Zentralheizung entfernt ist, die die Hausinstallation mit warmem Wasser versorgt, kann es in Trinkwasserleitungsanlagen, in denen die Temperatur gegenüber der Austrittstemperatur um mehr als 5° absinkt, zu Legionellenbildung kommen. Daher sind zur Vermeidung von Legionellenbildung aufwändige Verfahren wie thermische Desinfektion oder Ultrafiltration vorgesehen. Hier ist es von Vorteil, einen Heißwasserboiler, der Wasser mit Temperaturen über 60° bereitstellt, direkt an Entnahmestellen anzuordnen. Allerdings ist gerade in Labors oder in Küchen von Privathaushalten der Raum sehr begrenzt, so dass für auf Arbeitsflächen oder an den Wänden kein Raum für zusätzliche Geräte wie Heißwasserbereiter oder Filtergeräte gegeben ist.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine platzsparende Vorrichtung zur Abgabe von Wasser bereitzustellen, die unterschiedlichen Qualitätsanforderungen genügt.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Abgabe von Wasser bereitgestellt, die einen Armaturenköper, einen Auslauf, eine Kaltwasserzuleitung und eine Warmwasserzuleitung aufweist, die mit einem Hausanschluss verbunden sind, in ein Mischventil münden, wobei eine weitere Wasserleitung mit einem dazugehörigen Absperrventil vorgesehen ist, die mit einem Boiler und/oder einer Filtereinrichtung verbunden ist. Diese Vorrichtung bietet die Möglichkeit, die Funktionen einer handelsüblichen Sanitärarmatur zu erweitern und Wasser abzugeben, das entweder andere Temperaturen oder einen anderen Reinheitsgrad aufweist, als Wasser, welches üblicherweise dem Hausanschluss entnommen werden kann.
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Damit beim Öffnen der Ventile nicht zuerst kaltes Wasser aus dem Auslass kommt, wenn heißes gewünscht ist, aber auch kein unerwartet heißes Wasser austritt, das beispielsweise noch im Auslauf verblieben ist, sind im Armaturenkörper und/oder Auslauf zwischen Mischventil und einem Auslass ein Mischwasserkanal und wenigstens ein weiterer Wasserführungskanal zwischen Absperrventil und Auslass vorgesehen.
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Dies bedeutet, dass ohne bewusstes Steuern beider Ventile gleichzeitig keine Durchmischung der unterschiedlichen Wasserqualitäten erfolgen kann. Bei Heißwasserarmaturen weist das im Boiler erhitzte Wasser Temperaturen auf, die im Bereich des Siedepunkts von Wasser liegen können. Gerade im privaten Bereich ist es wichtig, an Geräten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass es zu Schädigungen des Nutzers kommt. Bei Heißwasserarmaturen werden daher an Griffen Verschlusssysteme eingesetzt, die verhindern, dass das Absperrventil unachtsam geöffnet wird und Verletzungen oder Verbrühungen verursachen.
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Wenn gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung das Mischventil und das Absperrventil unabhängig voneinander bedienbar sind, ist es mit der Vorrichtung beispielsweise möglich, warmes Wasser mit einer Temperatur, die nicht höher ist, als die, die durch den Hausanschluss vorgegeben ist, zu entnehmen. Weiterhin können die üblichen Mischtemperaturen aus kaltem und warmen Wasser aus dem Hausanschluss hergestellt werden oder nur kaltes Wasser gezapft werden. Es ist aber auch möglich, heißes Wasser zu entnehmen, das für die Zubereitung von Tee oder Speisen geeignet ist. Zusätzlich ist es auch möglich, eine Mischung aus heißem Wasser, das im Boiler bereitet wurde und den bereits genannten Temperaturgraden herzustellen.
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Weiterhin kann zusätzlich oder anstelle eines Boilers eine Filtereinrichtung angeordnet sein, die über eine Wasserleitung mit einem Absperrventil innerhalb der Vorrichtung verbunden ist. Über eine Aktivkohlefiltration ist es beispielsweise möglich, gelöste. organische Schadstoffe aus der Umwelt und/oder Schwermetalle aus der eigenen Hausinstallation zu entfernen. Über eine Membranfiltration können Keime zuverlässig zurückgehalten werden. Weiterhin ist es möglich, aus derselben Armatur gefiltertes Wasser, das von Schwebstoffen oder sonstigen Verunreinigungen befreit wurde, und übliches Brauchwasser zu zapfen.
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Um eine besonders Platz sparende Anordnung zu erzielen, können Mischkanal und der weitere Wasserführungskanal aus flexiblen Schläuchen bestehen, die jeweils mit den Ausgängen der Ventile und dem gewünschten Auslass verbunden sind. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind Mischkanal und der Wasserführungskanal mit Abstand zueinander und/oder mit Abstand zum Auslauf angeordnet. Gerade wenn der zusätzliche Wasserführungskanal mit einem Heißwasserboiler verbunden ist, ist es von Vorteil, wenn die Wärme des Wassers nicht an die Oberfläche des Auslaufes abgegeben wird, so dass nicht die Gefahr von Verbrühungen beim Anfassen des Auslaufs entsteht. Weiterhin ist es auch von Vorteil, wenn der Heißwasserkanal nicht in direktem Kontakt zu dem Mischwasserkanal steht, so dass auch hier keine Wärmeleitung stattfinden kann.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der weitere Wasserführungskanal und der Mischwasserkanal in eine Mischdüse, die stromaufwärts des Auslasses angeordnet ist, münden. Um beispielsweise Wasser zu zapfen, dessen Temperatur zwar unterhalb der Boilerwassertemperatur aber oberhalb der Warmwassertemperatur des Hausanschlusses liegen soll, können beide Ventile geöffnet und gleichzeitig aus beiden Wasserquellen Wasser entnommen werden. Die Mischdüse kann dabei in Form eines Strahlreglers ausgestaltet sein. Damit die Wasservolumenströme nicht parallel nebeneinander austreten, sondern sich vor dem Auslass durchmischen können, ist daher im oder vor dem Strahlregler, der sich üblicherweise am Auslass befindet, eine Mischkammer, in der Mischwasserkanal und der weitere Wasserführungskanal enden, angeordnet.
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Im Gegensatz dazu ist es bei gefiltertem Wasser nicht erwünscht, dass eine Durchmischung von gefiltertem und üblichem Brauchwasser stattfindet. In diesem Falle ist es von Vorteil, wenn der weitere Wasserführungskanal direkt am Auslass endet, während der Mischwasserkanal in eine Mischdüse mündet, so dass keine Durchmischung der voneinander getrennten Volumenströme erfolgt. Hierdurch wird auch vermieden, dass bei der Abgabe von gefiltertem Wasser zuerst noch Brauchwasser austritt, das im Auslauf verblieben war.
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Um Verletzungen und Verbrühungen zu vermeiden, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass das Absperrventil mit einer Sicherheitseinrichtung versehen ist, die zur Öffnung des Absperrventils entriegelt werden muss. Damit ist sichergestellt, dass Kinder oder Personen, die die Funktion der Armatur nicht kennen, unbeabsichtigt Wasser aus der zusätzlichen Wasserquelle entnehmen.
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Weiterhin ist es von Vorteil, wenn das Absperrventil aus einer geöffneten Position selbsttätig in eine Absperrposition zurückkehrt. Hierdurch wird vermieden, dass gefiltertes oder heißes Wasser unkontrolliert aus der Armatur austritt.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt in der Zeichnung
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1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer zusätzlichen Wasserleitung zu einem Heißwasserboiler als Prinzipskizze;
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2 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer zusätzlichen Wasserleitung zu einer Filtereinrichtung als Prinzipskizze;
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3 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im Schnitt.
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Die in 1 dargestellte Vorrichtung umfasst eine Kaltwasserzuleitung 1 und eine Warmwasserzuleitung 2, die mit einem Hausanschluss (nicht dargestellt) verbunden sind. Über ein Mischventil 3 kann die Temperatur und Menge an kaltem oder warmen Wasser bzw. Mischwasser reguliert werden. Das Mischwasser wird über einen Mischwasserkanal 8 einem Auslass 9a zugeführt. Zusätzlich weist die Vorrichtung eine weitere Wasserleitung 4 auf, die ebenfalls mit dem Hausanschluss verbunden ist, aber zunächst in einen Boiler 5 mündet. Dort wird das Wasser auf eine voreingestellte Temperatur erhitzt und bevorratet. Das derart erhitzte Wasser gelangt über die zusätzliche Wasserleitung 4 zu einem Absperrventil 6. Der Ausgang des Absperrventils 6 ist wiederum mit dem Auslass 9a verbunden, wobei hier ein Wasserführungskanal 7 getrennt vom Mischwasserkanal 8 angeordnet ist.
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Auch die in 2 dargestellte Vorrichtung umfasst eine Kaltwasserzuleitung 1 und eine Warmwasserzuleitung 2, die mit einem Hausanschluss (nicht dargestellt) verbunden sind. Die Mischwasser- bzw. Brauchwasserregulierung erfolgt ebenfalls über das Mischventil 3. Das Mischwasser wird über einen Mischwasserkanal 8 einem Auslass 9b zugeführt. Zusätzlich weist die Vorrichtung eine weitere Wasserleitung 4, die ebenfalls mit dem Hausanschluss verbunden ist, aber zunächst in eine Filtereinrichtung 10 geführt ist. Das gereinigte und gefilterte Wasser gelangt über die zusätzliche Wasserleitung 4 zu einem Absperrventil 6. Der Ausgang des Absperrventils 6 ist wiederum mit dem Auslass 9b verbunden, wobei der Wasserführungskanal 7 direkt an der Wasseraustrittsöffnung des Auslasses endet, so dass eine Durchmischung mit Brauchwasser aus dem Mischwasserkanal 8 verhindert wird.
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3 zeigt eine Ausführungsform für eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Schnitt. In einem Armaturenkörper 13 sind sowohl das Mischventil 3, das Absperrventil 6 und ein Auslauf 14 angeordnet. Die Griffe zur Bedienung der Ventile 3, 6 sind unterschiedlich ausgeformt, um die unterschiedlichen Funktionen hervorzuheben. Das Mischventil 3 umfasst einen Kartuschenkörper 31 mit keramischen Dichtscheiben 32, 33. Mittels feststehender Ventilsitzscheibe 32 und beweglicher Steuerscheibe 33 kann sowohl Temperatur als auch Menge des durchfließenden Wasser reguliert sowie eine Absperrfunktion übernommen werden. Die Bedienung erfolgt in bekannter Weise über einen Hebel 11, der mit dem Steuerhebel 34 der Ventilkartusche verbunden ist. Aus Ausgang des Mischventils 3 ist eine Verbindung zu einem Mischwasserkanal 8 vorgesehen, wobei der Mischwasserkanal als flexibler Schlauch bis zum Auslass 9a geführt ist. Die zusätzliche Wasserleitung 4 ist einerseits mit dem Ausgang einer Filtereinrichtung 10 oder mit dem Ausgang eines Boilers 5 und mit dem Eingang des Absperrventils 6 verbunden. Bei einer Heißwasserarmatur ist das Absperrventil 6 thermisch isoliert vom Griff 12 angeordnet. Bei dieser Ausführungsform weist der Griff 12 Sicherheitseinrichtungen wie Verriegelungselemente und Rückstellfedern auf.
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Bei Vorrichtungen mit Filtereinrichtungen sind an Griffen gegebenenfalls Anzeigen für die Filterqualität oder ähnliches vorgesehen.
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Der Ausgang des Absperrventils 6 ist wiederum mit dem Auslass 9a über einen zweiten Wasserführungskanal 7 verbunden, der mit Abstand zum Mischwasserkanal 8 angeordnet ist. Somit nimmt die Vorrichtung auf der Oberseite der Arbeitsfläche, an der der Armaturenkörper 13 montiert ist, nicht mehr Raum als eine handelsübliche Sanitärarmatur ein. Auf zusätzliche Ausläufe oder Zusatzgeräte kann verzichtet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kaltwasserzuleitung
- 2
- Warmwasserzuleitung
- 3
- Mischventil
- 4
- zusätzliche Wasserleitung
- 5
- Boiler
- 6
- Absperrventil
- 7
- Wasserführungskanal
- 8
- Mischwasserkanal
- 9a
- Auslass mit Strahlregler und Mischkammer
- 9b
- Auslass mit Trennung der Wasserführungskanäle
- 10
- Filtereinrichtung
- 11
- Einhebelmischventil
- 12
- Sicherheitsgriff
- 13
- Armaturenkörper
- 14
- Auslauf