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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abdecken eines Containers.
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Vorrichtungen
der eingangs genannten Art dienen dazu, oben offene Container temporär abzudecken,
um im Container geladenes Gut vor Witterungseinflüssen oder
vor Herausfallen, insbesondere beim Transport mit Lastkraftfahrzeugen,
zu schützen oder
um zu verhindern, dass Container, insbesondere Müll- oder Schuttcontainer, unbefugt
beladen werden.
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Im
Stand der Technik sind Vorrichtungen zum Abdecken eines Containers
bekannt, die einen klappbaren Deckel aus Metall umfassen, dessen Scharniere
an einem oberen Rand einer Containerwandung angeordnet sind und
der etwa senkrecht nach oben klappbar ist.
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Nachteilig
ist dabei das hohe Gewicht von etwa 300 kg derartiger Deckelkonstruktionen,
das die Nutzlast des Containers, insbesondere, wenn dieser mit Lastkraftfahrzeugen
transportiert werden soll, um den entsprechenden Wert reduziert.
Des Weiteren ist nachteilig, dass derart ausgestattete Container
mit nach oben ausgerichteten, geöffneten
Deckel nur von drei von vier Seiten beladen werden können. Außerdem ist
nachteilig, dass derart ausgestattete Container, insbesondere sofern
diese nicht befüllt
sind, bei geöffnetem
Deckel bei Wind zum Kippen neigen. Besonders nachteilig ist, dass
eine Bedienung nur möglich
ist, indem eine Bedienperson am Container bis zur genannten Vorrichtung
nach oben steigt; dies ist aufwändig
und stellt wegen der damit verbundenen Absturzgefahr eine Gefahrenquelle
dar.
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Des
Weiteren sind im Stand der Technik Vorrichtungen zum Abdecken eines
Containers bekannt, die ein Spriegelsystem und Seile umfassen, wobei auf
Seilen, die an einem oberen Rand einer Containerwand angeordnet
sind, Planen über
die obere Öffnung
des Containers gespannt oder in einem randseitigen Teilbereich der
oberen Öffnung
des Containers gerafft werden können.
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Dabei
ist ebenfalls nachteilig, dass derart ausgestattete Container nur
von drei von vier Seiten beladen werden können. Zudem ist nachteilig,
dass derartige Vorrichtungen mechanisch aufwändig und leicht zerstörbar und
damit sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt hohe Kosten
verursachen. Besonders nachteilig ist auch bei diesen Vorrichtungen,
dass eine Bedienung nur möglich
ist, in dem eine Bedienperson am Container bis zur genannten Vorrichtung
nach oben steigt; dies ist aufwändig
und stellt eine Gefahrenquelle dar.
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Im
Stand der Technik sind zudem Vorrichtungen zum Abdecken eines Containers
bekannt, die eine an einem Lastkraftfahrzeug angeordnete Rolle für Planen
oder Netze aufweisen. Dabei ist die jeweilige Plane oder das Netz über ein
Führungssystem über den
Container führbar.
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Dabei
ist ebenfalls nachteilig, dass derart ausgestattete Container mechanisch
aufwändig
sind und eine Abdeckung des Containers nur möglich ist, wenn dieser auf
einem Lastkraftfahrzeug mit der genannten Vorrichtung aufgestellt
ist.
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Im
Stand der Technik sind außerdem
Vorrichtungen zum Abdecken eines Containers bekannt, die eine an
einem Rand einer Wandung eines Containers angeordnete Rolle für Planen
oder Netze aufweisen, die mittels einer Kurbel bedienbar ist.
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Dabei
ist nachteilig, dass derartige Vorrichtungen mechanisch aufwändig sind.
Besonders nachteilig ist auch hier, dass eine Bedienung nur möglich ist,
in dem eine Bedienperson am Container bis zur genannten Vorrichtung
nach oben steigt; dies ist aufwändig
und stellt ebenfalls eine Gefahrenquelle dar.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Vorrichtung
zum Abdecken eines Containers anzugeben. Die Vorrichtung soll insbesondere
auf einfache Weise und absturzsicher bedienbar sein und die Beladbarkeit
und die Transportfähigkeit
des Containers nicht beeinträchtigen.
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Die
Lösung
der Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum
Abdecken eines Containers mit der Merkmalskombination gemäß Anspruch
1.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Im
Folgenden soll unter einer Vorrichtung zum Abdecken eines Containers
auch eine Vorrichtung zu verstehen sein, die zumindest Bestandteil
einer Abdeckung für
einen Container ist und nur ein Traggestell ohne Netz oder ohne
Plane umfasst.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Abdecken eines Containers ist so ausgebildet, dass im Bereich
wenigstens eines oberen Randes des Containers wenigstens ein Gestänge angeord net
ist. An diesem Gestänge
ist eine Plane oder ein Netz anbringbar, wobei das Gestänge um eine
parallel zum oberen Rand verlaufende Achse zwischen einer geöffneten
Stellung und einer geschlossenen Stellung derart drehbar ist, dass
sich das Gestänge
in der geschlossenen Stellung oberhalb des Containers befindet.
Insbesondere weist das Gestänge
in der geschlossenen Stellung keinen seitlichen Überstand gegenüber dem
Container auf. Vorzugsweise weist das Gestänge auch in der vollständig geöffneten Stellung
keinen seitlichen Überstand
gegenüber
dem Container auf. Damit ist die erfindungsgemäße Vorrichtung auch für übliche Abrollcontainer
und für
Absetzcontainer verwendbar, deren Breite 2,55 beträgt. Die
genannte Breite darf bei üblichen
Abrollcontainern und Absetzcontainern nicht überschritten werden, sofern
diese im öffentlichen
Verkehr transportiert werden sollen. Dadurch, dass das Gestänge in eine
vollständig
geöffnete
Stellung drehbar ist, ist ein mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Abdecken ausgestatteter Container von allen vier Seiten beladbar.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gestänge mittels
einer Welle, an der das Gestänge
befestigt ist, drehbar ist. Dies stellt eine besonders einfach herzustellende
Variante der Erfindung dar. Insbesondere wenn an den Enden der Welle
jeweils ein Gestänge
angeordnet ist und sich die Welle etwa über die Länge des Containers erstreckt, ergibt
sich eine besonders einfache und effektive Konstruktion, da durch
Drehen der Welle beide Gestänge,
zwischen denen ein Netz oder eine Plane spannbar ist, gleichzeitig
von einer geöffneten
Stellung in eine geschlossene Stellung und umgekehrt drehbar sind.
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Eine
besondere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zwei Gestänge mit
jeweils einem ersten Abschnitt und einen zweiten Abschnitt angeordnet
sind und dass die Welle mit Lagern am Container befestigt ist. Vorzugsweise
ist der erste Abschnitt kürzer
als der zweite Abschnitt, dessen Länge geringfügig kürzer als die Breite des Containers
ist und die beiden genannten Abschnitte stehen derart in winklig zueinander,
dass sich bei einer Anordnung der Welle oberhalb eines längs verlaufenden
oberen Randes des Containers bei geschlossener Stellung zumindest
der zweite Abschnitt innerhalb des Containers befindet. Damit ist
die Ausgestaltung der Erfindung eine besonders kompakte Lösung.
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Bevorzugt
ist die mittelbare oder unmittelbare Befestigung des Gestänges am
Container lösbar. Dadurch
ist die Erfindung an herkömmlichen
Containern nachrüstbar.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gestänge von
einer geschlossenen Stellung, die etwa in der Ebene der oberen Öffnung des
Containers liegt, in eine vollständig
geöffnete
Stellung, die etwa in der Ebene einer seitlichen Wandung des Containers
liegt, drehbar ist. Dabei beträgt
der Drehwinkel, zumindest bei herkömmlichen Containern mit horizontaler
oberer Öffnung
und vertikalen seitlichen Wandungen, etwa 270°. Dadurch ist das Gestänge in eine
vollständig
geöffnete
Stellung drehbar. Damit ist ein mit einer derart ausgestalteten Vorrichtung
zum Abdecken ausgestatteter Container von allen vier Seiten beladbar.
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Besonders
bevorzugt ist die Welle parallel zu einem oberen Rand einer längsseitigen
Wandung des Containers angeordnet. Dadurch ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
besonders einfach und auf Grund ihrer geringen dreh- bzw. schwenkbaren Auskragungslänge besonders
Platz sparend ausgebildet.
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Eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
am Gestänge
eine Plane oder ein Netz zum Abdecken der oberen Öffnung des
Containers angeordnet ist. Dadurch kann im Container geladenes Gut
vor Witterungseinflüssen oder
vor Herausfallen, insbesondere beim Transport mit Lastkraftfahrzeugen,
geschützt
werden. Zudem kann so verhindert werden, dass Container, insbesondere
Müll- oder
Schuttcontainer, unbefugt beladen werden.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gestänge mittels
eines selbstsperrenden Getriebes drehbar ist. Dadurch ist eine gesonderte
Fixierung beim Öffnen
und beim Schließen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
nicht erforderlich, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung vor ungewolltem
Herunterklappen gesichert ist. Damit ist deren Betätigung besonders
einfach und sicher. Das selbstsperrende Getriebe ist dabei vorzugsweise
von unten, d. h. von einer auf dem Boden neben dem Container sich
befindenden Person, bedienbar. Die Bedienung ist dadurch besonders
sicher, da Bedienpersonal zum Betätigen, das heißt zum Öffnen oder
Schließen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
am Container nicht wie bei den herkömmlichen Vorrichtungen nach
oben steigen muss. Besonders bevorzugt ist das Getriebe ein Schneckengetriebe
mit einem an der Welle befestigten Zahnrad und einer damit korrespondierenden
Schnecke. Die Schnecke ist dabei auf einer etwa vertikal nach unten
verlaufender Bedienwelle angeordnet ist. Damit wird auf besonders
einfache Weise eine von unten manuell bedienbare erfindungsgemäße Vorrichtung
angegeben, die selbstsperrend ist.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass an zwei sich
gegenüberliegenden oberen
Rändern
des abzudeckenden Containers jeweils wenigsten ein Gestänge angeordnet
ist, wobei sich besonders bevorzugt die sich gegenüberliegend angeordneten
Gestänge
im geschlossenen Zustand nahezu berühren oder überlappen. Dadurch ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
auf Grund ihrer geringen dreh- bzw. schwenkbaren Auskragungslänge besonders
Platz sparend ausgebildet.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische Ansicht auf einen Container mit einer
ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Abdeckung in vollständig
geöffnetem
Zustand,
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2 eine
zugehörige
perspektivische Ansicht in teilweise geöffnetem Zustand
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3 eine
zugehörige
stirnseitige Ansicht in vollständig
geöffnetem
Zustand,
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4 eine
zugehörige
längsseitige
Ansicht in vollständig
geschlossenem Zustand,
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5 eine
stirnseitige Ansicht auf einen Container mit einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Abdeckung und
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6 vier schematische, perspektivische Ansichten
auf Container mit verschiedenen Vorrichtungen zur Abdeckung nach
dem Stand der Technik.
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Einander
entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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1 zeigt
einen als üblichen
Absetzcontainer ausgebildeten Container 1 mit vier seitlichen Wandungen 1.5 mit
jeweils einem oberen Rand 1.1, die eine obere Öffnung 1.4 bilden.
Die Breite des Containers 1 beträgt 2,55 m, seine Länge beträgt 7,5 m
und seine Höhe
beträgt
2,5 m. An der Stirnseite des Containers 1 ist eine übliche Steigleiter 1.2 angeordnet.
Oberhalb eines oberen Randes 1.1 einer längsseitigen
seitlichen Wandung 1.5 ist eine Welle 2 in Lagern 3 drehbar
befestigt und in ihrer Längsrichtung
unverschieblich. An den Endbereichen der Welle 2 ist jeweils
ein aus einem kurzen ersten Abschnitt 4.1 und einem etwa
rechtwinklig dazu angeordneten langen zweiten Abschnitt 4.1 bestehendes
Gestänge 4 befestigt.
An einem Ende der Welle 2 ist ein Schneckengetriebe 5 angeordnet,
das keinen seitlichen Überstand
nach außen
gegenüber
der rechts dargestellten längsseitigen
seitlichen Wandung 1.5 aufweist. Das Schneckengetriebe 5 umfasst
ein am lins dargestellten stirnseitigen Ende der Welle 2 angeordnetes
Zahnrad 5.1 und eine vertikal dazu angeordnete, korrespondierende
Schnecke 5.2, die auf einer Bedienwelle 5.3 befestigt
ist, an deren unterem Ende sich ein Bedienrad 5.4 befindet.
Das Schneckengetriebe 5 ist mit einem Flansch 5.5 am
Container 1 lösbar
befestigt. Da auch die Lager 3 lösbar am Container 1 befestigt
sind, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
einfach an herkömmliche
Containern nachrüstbar.
Die beiden Gestänge 4 sind
parallel an der Welle 2 angeordnet, so dass bei Drehung
der Welle 2 die beiden Gestänge 4 gleichzeitig
selbstsperrend bewegt werden können.
Im dargestellten Zustand ist die Vorrichtung zum Abdecken vollständig geöffnet; beide
Gestänge 4 befinden
sich im unmittelbaren Bereich der rechts dargestellten seitlichen
Wandung 1.5. Zwischen den beiden Gestängen 4 ist eine Plane 6 gespannt.
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2 zeigt
den unter 1 beschriebenen Container 1,
bei dem die Vorrichtung zum Abdecken nicht vollständig geöffnet ist
und sich in einer durch das Schneckengetriebe 5 gesperrten
Stellung befindet. Die beiden Gestänge 4 stehen nach
oben. Bei weiterer Betätigung
des Bedienrades 5.4 kann die Vorrichtung zum Abdecken vollständig geöffnet oder vollständig geschlossen
werden.
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3 zeigt
den unter 1 beschriebenen Container 1,
bei dem die Vorrichtung zum Abdecken ebenfalls vollständig geöffnet ist.
Die vollständig
geschlossene Stellung des Gestänges 4 ist
gestrichelt dargestellt. In der gezeigten Figur ist der Schwenkbereich
der Vorrichtung zum Abdecken mit dem Winkel α bezeichnet, der etwa 270° beträgt. Von
der dargestellten vollständig
geöffneten
Stellung ist das Gestänge 4 derart
in eine vollständig
geschlossene Stellung schwenkbar, dass es sich nahezu vollständig innerhalb
des Containers 1 befindet. Es ist entscheidend, dass im
geschlossenen Zustand weder ein Element des Schneckengetriebes 5,
noch die Welle 2 oder Teile des Gestänges 4 seitlich gegenüber dem Container 1 überstehen;
dadurch ist die Breite des Containers 1 durch Verwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Abdecken in deren geschlossenem Zustand nicht vergrößert, so
dass der Container 1 wie andere herkömmliche Container 1 mit
Lastkraftfahrzeugen im öffentlichen
Verkehr transportiert werden kann. Im geschlossenen Zustand zeigt
der erste Abschnitt 4.1 des Gestänges 4 von der Welle 2 nach
unten und der zweite Abschnitt 4.2 des Gestänges 4,
welcher geringfügig
kleiner ist als die Innenbreite des Containers 1, verläuft knapp unter
dem oberen Rand 1.1 und etwa parallel zu diesem. Das freie
Ende des zweiten Abschnitts 4.2 des Gestänges 4 berührt im geschlossenen
Zustand fast die links dargestellte seitliche Wandung 1.5.
Dadurch, dass das Gestänge 4 durch
Drehen des einfach zu erreichenden Bedienrades betätigt werden kann,
birgt die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Abdecken kaum Gefahren bei der Bedienung. Insbesondere muss
Bedienpersonal nicht am Container 1, beispielsweise mittels
der Steigleiter 1.2 nach oben steigen.
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4 zeigt
den unter 1 beschriebenen Container 1,
bei dem die Vorrichtung zum Abdecken vollständig geschlossen ist, in Seitenansicht.
Die zwischen den rechts und links dargestellten Gestängen 4 gespannte
Plane 6 ist mittels eines Spannseiles an Haken 1.3,
die an der längsseitigen
seitlichen Wandung 1.5 befestigt sind, verzurrt. An der
hier nicht gezeigten, gegenüberliegenden
längsseitigen
seitlichen Wandung 1.5 ist die Plane 6 ist ebenfalls
mittels eines Spannseiles an Haken 1.3 verzurrt. Dadurch
ist im Container 1 gelagertes Gut sowohl vor Regen als auch
vor Herausfallen, insbesondere während
eines Transportes, geschützt,
Zudem ist der Container 1 dadurch vor unbefugtem Beladen
geschützt.
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5 zeigt
einen Container 1, bei dem die Vorrichtung zum Abdecken
an zwei Längsseiten
angeordnet ist, in stirnseitiger Ansicht. Die Länge der zweiten Abschnitte 4.1 ist
etwas geringer als die halbe Breite des Containers 1, so
dass sich die gegenüberliegenden
freien Enden der zweiten Abschnitte 4.1 im geschlossenen
Zustand fast berühren.
Dadurch sind die beiden Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abdecken
unabhängig
voneinander zu betätigen.
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Es
ist alternativ auch möglich,
die die Länge der
zweiten Abschnitte 4.1 etwas größer als die halbe Breite des
Containers 1 zu wählen,
so dass sich die gegenüberliegenden
freien Enden der zweiten Abschnitte 4.1 im geschlossenen
Zustand überlappen.
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Es
ist auch möglich,
anstatt der in den vorigen Figuren dargestellten Plane 6 ein
hier nicht gezeigtes Netz 7 anzuordnen, sofern die erfindungsgemäße Vorrichtung
vorrangig der Sicherung des Gutes im Container 1 vor Herausfallen
dient.
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6a bis 6d zeigen
schematische, perspektivische Ansichten auf Container mit vier verschiedenen
Vorrichtungen zur Abdeckung nach dem Stand der Technik. 6a zeigt
einen Container mit einem eingangs geschilderten klappbaren Deckel aus
Metall, dessen Scharniere an einem oberen Rand einer Containerwand
angeordnet sind und der etwa senkrecht nach oben klappbar ist. 6b zeigt einen
Container mit einem eingangs geschilderten Spriegelsystem und Seilen,
wobei auf Seilen, die an einem oberen Rand einer Containerwand angeordnet
sind, Planen über
die obere Öffnung
des Containers gespannt oder in einem randseitigen Teilbereich der
oberen Öffnung
des Containers gerafft werden können. 6c zeigt
einen Container mit einer eingangs geschilderten Rolle für Planen
oder Netze, die an einem Lastkraftfahrzeug angeordnet ist. 6d zeigt
einen Container mit einer eingangs geschilderten Rolle für Planen
oder Netze, die an einem Rand einer Wandung des Containers angeordnet
ist und die die mittels einer Kurbel bedienbar ist.
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- 1
- Container
- 1.1
- oberer
Rand
- 1.2
- Steigleiter
- 1.3
- Haken
- 1.4
- obere Öffnung
- 1.5
- seitliche
Wandung
- 2
- Welle
- 3
- Lager
- 4
- Gestänge
- 4.1
- erster
Abschnitt
- 4.2
- zweiter
Abschnitt
- 5
- Schneckengetriebe
- 5.1
- Zahnrad
- 5.2
- Schnecke
- 5.3
- Bedienwelle
- 5.4
- Bedienrad
- 5.5
- Flansch
- 6
- Plane
- 7
- Netz