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DE102007043818B4 - Vorrichtung zum Abdecken eines Containers - Google Patents

Vorrichtung zum Abdecken eines Containers Download PDF

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DE102007043818B4 DE200710043818 DE102007043818A DE102007043818B4 DE 102007043818 B4 DE102007043818 B4 DE 102007043818B4 DE 200710043818 DE200710043818 DE 200710043818 DE 102007043818 A DE102007043818 A DE 102007043818A DE 102007043818 B4 DE102007043818 B4 DE 102007043818B4
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Abstract

Vorrichtung zum Abdecken eines Containers (1) dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich wenigstens eines oberen Randes (1.1) des Containers (1) wenigstens ein Gestänge (4) angeordnet ist, an dem eine Plane (6) oder ein Netz (7) anbringbar ist, wobei das Gestänge (4) drehbar um eine parallel zum oberen Rand (1.1) verlaufende Achse zwischen einer geöffneten Stellung und einer geschlossenen Stellung derart drehbar ist, dass sich das Gestänge (4) in der geschlossenen Stellung oberhalb des Containers (1) befindet, wobei das Gestänge (4) mittels einer Welle (2), an der das Gestänge befestigt ist, drehbar ist und wobei zwei Gestänge (4) mit jeweils einem ersten Abschnitt (4.1) und einen zweiten Abschnitt (4.2) angeordnet sind und dass die Welle (2) mit Lagern (3) am Container (1) befestigt ist und wobei das Gestänge (4) jeweils ein aus einem kurzen ersten Abschnitt (4.1) und einem etwa rechtwinklig dazu angeordneten langen zweiten Abschnitt (4.2) besteht und wobei der erste...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abdecken eines Containers.
  • Vorrichtungen der eingangs genannten Art dienen dazu, oben offene Container temporär abzudecken, um im Container geladenes Gut vor Witterungseinflüssen oder vor Herausfallen, insbesondere beim Transport mit Lastkraftfahrzeugen, zu schützen oder um zu verhindern, dass Container, insbesondere Müll- oder Schuttcontainer, unbefugt beladen werden.
  • Im Stand der Technik sind Vorrichtungen zum Abdecken eines Containers bekannt, die einen klappbaren Deckel aus Metall umfassen, dessen Scharniere an einem oberen Rand einer Containerwandung angeordnet sind und der etwa senkrecht nach oben klappbar ist.
  • Nachteilig ist dabei das hohe Gewicht von etwa 300 kg derartiger Deckelkonstruktionen, das die Nutzlast des Containers, insbesondere, wenn dieser mit Lastkraftfahrzeugen transportiert werden soll, um den entsprechenden Wert reduziert. Des Weiteren ist nachteilig, dass derart ausgestattete Container mit nach oben ausgerichteten, geöffneten Deckel nur von drei von vier Seiten beladen werden können. Außerdem ist nachteilig, dass derart ausgestattete Container, insbesondere sofern diese nicht befüllt sind, bei geöffnetem Deckel bei Wind zum Kippen neigen. Besonders nachteilig ist, dass eine Bedienung nur möglich ist, indem eine Bedienperson am Container bis zur genannten Vorrichtung nach oben steigt; dies ist aufwändig und stellt wegen der damit verbundenen Absturzgefahr eine Gefahrenquelle dar.
  • Des Weiteren sind im Stand der Technik Vorrichtungen zum Abdecken eines Containers bekannt, die ein Spriegelsystem und Seile umfassen, wobei auf Seilen, die an einem oberen Rand einer Containerwand angeordnet sind, Planen über die obere Öffnung des Containers gespannt oder in einem randseitigen Teilbereich der oberen Öffnung des Containers gerafft werden können.
  • Dabei ist ebenfalls nachteilig, dass derart ausgestattete Container nur von drei von vier Seiten beladen werden können. Zudem ist nachteilig, dass derartige Vorrichtungen mechanisch aufwändig und leicht zerstörbar und damit sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt hohe Kosten verursachen. Besonders nachteilig ist auch bei diesen Vorrichtungen, dass eine Bedienung nur möglich ist, in dem eine Bedienperson am Container bis zur genannten Vorrichtung nach oben steigt; dies ist aufwändig und stellt eine Gefahrenquelle dar.
  • Im Stand der Technik sind zudem Vorrichtungen zum Abdecken eines Containers bekannt, die eine an einem Lastkraftfahrzeug angeordnete Rolle für Planen oder Netze aufweisen. Dabei ist die jeweilige Plane oder das Netz über ein Führungssystem über den Container führbar.
  • Dabei ist ebenfalls nachteilig, dass derart ausgestattete Container mechanisch aufwändig sind und eine Abdeckung des Containers nur möglich ist, wenn dieser auf einem Lastkraftfahrzeug mit der genannten Vorrichtung aufgestellt ist.
  • Im Stand der Technik sind außerdem Vorrichtungen zum Abdecken eines Containers bekannt, die eine an einem Rand einer Wandung eines Containers angeordnete Rolle für Planen oder Netze aufweisen, die mittels einer Kurbel bedienbar ist.
  • Aus der DE 37 05 202 C1 ist eine Vorrichtung zum Abdecken eines Containers bekannt, die einen schwenkbaren Deckel aufweist, welcher von Streben getragen wird.
  • Aus der DE 10 2004 034 041 A1 ist eine weitere Vorrichtung zum Abdecken eines Containers bekannt, die ein schwenkbares Dach aufweist. Das Dach ist im Bereich wenigstens eines oberen Randes des Containers angeordnet, wobei das Dach drehbar um eine parallel zum oberen Rand verlaufende Achse zwischen einer geöffneten Stellung und einer geschlossenen Stellung derart drehbar ist, wobei sich Drehgelenke des Daches in der geschlossenen Stellung oberhalb des Containers befinden.
  • Aus der DE 10 2004 027 741 A1 ist ein Behälter bekannt, der einen Behältereinsatz aus flexiblem Material umfasst. Das flexible Material ist durch ein Gestell gehalten bzw. getragen.
  • Dabei ist nachteilig, dass derartige Vorrichtungen mechanisch aufwändig sind. Besonders nachteilig ist auch hier, dass eine Bedienung nur möglich ist, in dem eine Bedienperson am Container bis zur genannten Vorrichtung nach oben steigt; dies ist aufwändig und stellt ebenfalls eine Gefahrenquelle dar.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Vorrichtung zum Abdecken eines Containers anzugeben. Die Vorrichtung soll insbesondere auf einfache Weise und absturzsi cher bedienbar sein und die Beladbarkeit und die Transportfähigkeit des Containers nicht beeinträchtigen.
  • Die Lösung der Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum Abdecken eines Containers mit der Merkmalskombination gemäß Anspruch 1.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Im Folgenden soll unter einer Vorrichtung zum Abdecken eines Containers auch eine Vorrichtung zu verstehen sein, die zumindest Bestandteil einer Abdeckung für einen Container ist und nur ein Traggestell ohne Netz oder ohne Plane umfasst.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abdecken eines Containers ist so ausgebildet, dass im Bereich wenigstens eines oberen Randes des Containers wenigstens ein Gestänge angeord net ist. An diesem Gestänge ist eine Plane oder ein Netz anbringbar, wobei das Gestänge um eine parallel zum oberen Rand verlaufende Achse zwischen einer geöffneten Stellung und einer geschlossenen Stellung derart drehbar ist, dass sich das Gestänge in der geschlossenen Stellung oberhalb des Containers befindet. Insbesondere weist das Gestänge in der geschlossenen Stellung keinen seitlichen Überstand gegenüber dem Container auf. Vorzugsweise weist das Gestänge auch in der vollständig geöffneten Stellung keinen seitlichen Überstand gegenüber dem Container auf. Damit ist die erfindungsgemäße Vorrichtung auch für übliche Abrollcontainer und für Absetzcontainer verwendbar, deren Breite 2,55 beträgt. Die genannte Breite darf bei üblichen Abrollcontainern und Absetzcontainern nicht überschritten werden, sofern diese im öffentlichen Verkehr transportiert werden sollen. Dadurch, dass das Gestänge in eine vollständig geöffnete Stellung drehbar ist, ist ein mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abdecken ausgestatteter Container von allen vier Seiten beladbar.
  • Die Erfindung sieht vor, dass das Gestänge mittels einer Welle, an der das Gestänge befestigt ist, drehbar ist. Dadurch dass an den Enden der Welle jeweils ein Gestänge angeordnet ist und sich die Welle etwa über die Länge des Containers erstreckt, ergibt sich eine besonders einfache und effektive Konstruktion, da durch Drehen der Welle beide Gestänge, zwischen denen ein Netz oder eine Plane spannbar ist, gleichzeitig von einer geöffneten Stellung in eine geschlossene Stellung und umgekehrt drehbar sind.
  • Die Erfindung sieht außerdem vor, dass zwei Gestänge mit jeweils einem ersten Abschnitt und einen zweiten Abschnitt angeordnet sind und dass die Welle mit Lagern am Container befestigt ist.
  • Erfindungsgemäß besteht das Gestänge jeweils aus einem kurzen ersten Abschnitt und einem etwa rechtwinklig dazu angeordneten langen zweiten Abschnitt. Dabei verläuft der erste Abschnitt im geschlossenen Zustand von der Welle nach unten und der zweite Abschnitt, welcher geringfügig kleiner ist als die Innenbreite des Containers verläuft knapp unter dem oberen Rand und etwa parallel zu diesem.
  • Vorzugsweise ist der erste Abschnitt kürzer als der zweite Abschnitt, dessen Länge geringfügig kürzer als die Breite des Containers ist und die beiden genannten Abschnitte stehen derart 4 winklig zueinander, dass sich bei einer Anordnung der Welle oberhalb eines längs verlaufenden oberen Randes des Containers bei geschlossener Stellung zumindest der zweite Abschnitt innerhalb des Containers befindet. Damit ist die Ausgestaltung der Erfindung eine besonders kompakte Lösung.
  • Bevorzugt ist die mittelbare oder unmittelbare Befestigung des Gestänges am Container lösbar. Dadurch ist die Erfindung an herkömmlichen Containern nachrüstbar.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gestänge von einer geschlossenen Stellung, die etwa in der Ebene der oberen Öffnung des Containers liegt, in eine vollständig geöffnete Stellung, die etwa in der Ebene einer seitlichen Wandung des Containers liegt, drehbar ist. Dabei beträgt der Drehwinkel, zumindest bei herkömmlichen Containern mit horizontaler oberer Öffnung und vertikalen seitlichen Wandungen, etwa 270°. Dadurch ist das Gestänge in eine vollständig geöffnete Stellung drehbar. Damit ist ein mit einer derart ausgestalteten Vorrichtung zum Abdecken ausgestatteter Container von allen vier Seiten beladbar.
  • Besonders bevorzugt ist die Welle parallel zu einem oberen Rand einer längsseitigen Wandung des Containers angeordnet. Dadurch ist die erfindungsgemäße Vorrichtung besonders einfach und auf Grund ihrer geringen dreh- bzw. schwenkbaren Auskragungslänge besonders Platz sparend ausgebildet.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass am Gestänge eine Plane oder ein Netz zum Abdecken der oberen Öffnung des Containers angeordnet ist. Dadurch kann im Container geladenes Gut vor Witterungseinflüssen oder vor Herausfallen, insbesondere beim Transport mit Lastkraftfahrzeugen, geschützt werden. Zudem kann so verhindert werden, dass Container, insbesondere Müll- oder Schuttcontainer, unbefugt beladen werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gestänge mittels eines selbstsperrenden Getriebes drehbar ist. Dadurch ist eine gesonderte Fixierung beim Öffnen und beim Schließen der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht erforderlich, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung vor ungewolltem Herunterklappen gesichert ist. Damit ist deren Betätigung besonders einfach und sicher. Das selbstsperrende Getriebe ist dabei vorzugsweise von unten, d. h. von einer auf dem Boden neben dem Container sich befindenden Person, bedienbar. Die Bedienung ist dadurch besonders sicher, da Bedienpersonal zum Betätigen, das heißt zum Öffnen oder Schließen der erfindungsgemäßen Vorrichtung am Container nicht wie bei den herkömmlichen Vorrichtungen nach oben steigen muss. Besonders bevorzugt ist das Getriebe ein Schneckengetriebe mit einem an der Welle befestigten Zahnrad und einer damit korrespondierenden Schnecke. Die Schnecke ist dabei auf einer etwa vertikal nach unten verlaufender Bedienwelle angeordnet ist. Damit wird auf besonders einfache Weise eine von unten manuell bedienbare erfindungsgemäße Vorrichtung angegeben, die selbstsperrend ist.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass an zwei sich gegenüberliegenden oberen Rändern des abzudeckenden Containers jeweils wenigsten ein Gestänge angeordnet ist, wobei sich besonders bevorzugt die sich gegenüberliegend angeordneten Gestänge im geschlossenen Zustand nahezu berühren oder überlappen. Dadurch ist die erfindungsgemäße Vorrichtung auf Grund ihrer geringen dreh- bzw. schwenkbaren Auskragungslänge besonders Platz sparend ausgebildet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische, perspektivische Ansicht auf einen Container mit einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Abdeckung in vollständig geöffnetem Zustand,
  • 2 eine zugehörige perspektivische Ansicht in teilweise geöffnetem Zustand
  • 3 eine zugehörige stirnseitige Ansicht in vollständig geöffnetem Zustand,
  • 4 eine zugehörige längsseitige Ansicht in vollständig geschlossenem Zustand,
  • 5 eine stirnseitige Ansicht auf einen Container mit einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Abdeckung und
  • 6 vier schematische, perspektivische Ansichten auf Container mit verschiedenen Vorrichtungen zur Abdeckung nach dem Stand der Technik.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt einen als üblichen Absetzcontainer ausgebildeten Container 1 mit vier seitlichen Wandungen 1.5 mit jeweils einem oberen Rand 1.1, die eine obere Öffnung 1.4 bilden. Die Breite des Containers 1 beträgt 2,55 m, seine Länge beträgt 7,5 m und seine Höhe beträgt 2,5 m. An der Stirnseite des Containers 1 ist eine übliche Steigleiter 1.2 angeordnet. Oberhalb eines oberen Randes 1.1 einer längsseitigen seitlichen Wandung 1.5 ist eine Welle 2 in Lagern 3 drehbar befestigt und in ihrer Längsrichtung unverschieblich. An den Endbereichen der Welle 2 ist jeweils ein aus einem kurzen ersten Abschnitt 4.1 und einem etwa rechtwinklig dazu angeordneten langen zweiten Abschnitt 4.2 bestehendes Gestänge 4 befestigt. An einem Ende der Welle 2 ist ein Schneckengetriebe 5 angeordnet, das keinen seitlichen Überstand nach außen gegenüber der rechts dargestellten längsseitigen seitlichen Wandung 1.5 aufweist. Das Schneckengetriebe 5 umfasst ein am lins dargestellten stirnseitigen Ende der Welle 2 angeordnetes Zahnrad 5.1 und eine vertikal dazu angeordnete, korrespondierende Schnecke 5.2, die auf einer Bedienwelle 5,3 befestigt ist, an deren unterem Ende sich ein Bedienrad 5.4 befindet. Das Schneckengetriebe 5 ist mit einem Flansch 5.5 am Container 1 lösbar befestigt. Da auch die Lager 3 lösbar am Container 1 befestigt sind, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung einfach an herkömmliche Containern nachrüstbar. Die beiden Gestänge 4 sind parallel an der Welle 2 angeordnet, so dass bei Drehung der Welle 2 die beiden Gestänge 4 gleichzeitig selbstsperrend bewegt werden können. Im dargestellten Zustand ist die Vorrichtung zum Abdecken vollständig geöffnet; beide Gestänge 4 befinden sich im unmittelbaren Bereich der rechts dargestellten seitlichen Wandung 1.5. Zwischen den beiden Gestängen 4 ist eine Plane 6 gespannt.
  • 2 zeigt den unter 1 beschriebenen Container 1, bei dem die Vorrichtung zum Abdecken nicht vollständig geöffnet ist und sich in einer durch das Schneckengetriebe 5 gesperrten Stellung befindet. Die beiden Gestänge 4 stehen nach oben. Bei weiterer Betätigung des Bedienrades 5.4 kann die Vorrichtung zum Abdecken vollständig geöffnet oder vollständig geschlossen werden.
  • 3 zeigt den unter 1 beschriebenen Container 1, bei dem die Vorrichtung zum Abdecken ebenfalls vollständig geöffnet ist. Die vollständig geschlossene Stellung des Gestänges 4 ist gestrichelt dargestellt. In der gezeigten Figur ist der Schwenkbereich der Vorrichtung zum Abdecken mit dem Winkel α bezeichnet, der etwa 270° beträgt. Von der dargestellten vollständig geöffneten Stellung ist das Gestänge 4 derart in eine vollständig geschlossene Stellung schwenkbar, dass es sich nahezu vollständig innerhalb des Containers 1 befindet. Es ist entscheidend, dass im geschlossenen Zustand weder ein Element des Schneckengetriebes 5, noch die Welle 2 oder Teile des Gestänges 4 seitlich gegenüber dem Container 1 überstehen; dadurch ist die Breite des Containers 1 durch Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abdecken in deren geschlossenem Zustand nicht vergrößert, so dass der Container 1 wie andere herkömmliche Container 1 mit Lastkraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr transportiert werden kann. Im geschlossenen Zustand zeigt der erste Abschnitt 4.1 des Gestänges 4 von der Welle 2 nach unten und der zweite Abschnitt 4.2 des Gestänges 4, welcher geringfügig kleiner ist als die Innenbreite des Containers 1, verläuft knapp unter dem oberen Rand 1.1 und etwa parallel zu diesem. Das freie Ende des zweiten Abschnitts 4.2 des Gestänges 4 berührt im geschlossenen Zustand fast die links dargestellte seitliche Wandung 1.5. Dadurch, dass das Gestänge 4 durch Drehen des einfach zu erreichenden Bedienrades betätigt werden kann, birgt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abdecken kaum Gefahren bei der Bedienung. Insbesondere muss Bedienpersonal nicht am Container 1, beispielsweise mittels der Steigleiter 1.2 nach oben steigen.
  • 4 zeigt den unter 1 beschriebenen Container 1, bei dem die Vorrichtung zum Abdecken vollständig geschlossen ist, in Seitenansicht. Die zwischen den rechts und links dargestellten Gestängen 4 gespannte Plane 6 ist mittels eines Spannseiles an Haken 1.3, die an der längsseitigen seitlichen Wandung 1.5 befestigt sind, verzurrt. An der hier nicht gezeigten, gegenüberliegenden längsseitigen seitlichen Wandung 1.5 ist die Plane 6 ist ebenfalls mittels eines Spannseiles an Haken 1.3 verzurrt. Dadurch ist im Container 1 gelagertes Gut sowohl vor Regen als auch vor Herausfallen, insbesondere während eines Transportes, geschützt, Zudem ist der Container 1 dadurch vor unbefugtem Beladen geschützt.
  • 5 zeigt einen Container 1, bei dem die Vorrichtung zum Abdecken an zwei Längsseiten angeordnet ist, in stirnseitiger Ansicht. Die Länge der zweiten Abschnitte 4.2 ist etwas geringer als die halbe Breite des Containers 1, so dass sich die gegenüberliegenden freien Enden der zweiten Abschnitte 4.2 im geschlossenen Zustand fast berühren. Dadurch sind die beiden Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abdecken unabhängig voneinander zu betätigen.
  • Es ist alternativ auch möglich, die die Länge der zweiten Abschnitte 4.2 etwas größer als die halbe Breite des Containers 1 zu wählen, so dass sich die gegenüberliegenden freien Enden der zweiten Abschnitte 4.2 im geschlossenen Zustand überlappen.
  • Es ist auch möglich, anstatt der in den vorigen Figuren dargestellten Plane 6 ein hier nicht gezeigtes Netz 7 anzuordnen, sofern die erfindungsgemäße Vorrichtung vorrangig der Sicherung des Gutes im Container 1 vor Herausfallen dient.
  • 6a bis 6d zeigen schematische, perspektivische Ansichten auf Container mit vier verschiedenen Vorrichtungen zur Abdeckung nach dem Stand der Technik. 6a zeigt einen Container mit einem eingangs geschilderten klappbaren Deckel aus Metall, dessen Scharniere an einem oberen Rand einer Containerwand angeordnet sind und der etwa senkrecht nach oben klappbar ist. 6b zeigt einen Container mit einem eingangs geschilderten Spriegelsystem und Seilen, wobei auf Seilen, die an einem oberen Rand einer Containerwand angeordnet sind, Planen über die obere Öffnung des Containers gespannt oder in einem randseitigen Teilbereich der oberen Öffnung des Containers gerafft werden können. 6c zeigt einen Container mit einer eingangs geschilderten Rolle für Planen oder Netze, die an einem Lastkraftfahrzeug angeordnet ist. 6d zeigt einen Container mit einer eingangs geschilderten Rolle für Planen oder Netze, die an einem Rand einer Wandung des Containers angeordnet ist und die die mittels einer Kurbel bedienbar ist.
  • 1
    Container
    1.1
    oberer Rand
    1.2
    Steigleiter
    1.3
    Haken
    1.4
    obere Öffnung
    1.5
    seitliche Wandung
    2
    Welle
    3
    Lager
    4
    Gestänge
    4.1
    erster Abschnitt
    4.2
    zweiter Abschnitt
    5
    Schneckengetriebe
    5.1
    Zahnrad
    5.2
    Schnecke
    5.3
    Bedienwelle
    5.4
    Bedienrad
    5.5
    Flansch
    6
    Plane
    7
    Netz

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Abdecken eines Containers (1) dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich wenigstens eines oberen Randes (1.1) des Containers (1) wenigstens ein Gestänge (4) angeordnet ist, an dem eine Plane (6) oder ein Netz (7) anbringbar ist, wobei das Gestänge (4) drehbar um eine parallel zum oberen Rand (1.1) verlaufende Achse zwischen einer geöffneten Stellung und einer geschlossenen Stellung derart drehbar ist, dass sich das Gestänge (4) in der geschlossenen Stellung oberhalb des Containers (1) befindet, wobei das Gestänge (4) mittels einer Welle (2), an der das Gestänge befestigt ist, drehbar ist und wobei zwei Gestänge (4) mit jeweils einem ersten Abschnitt (4.1) und einen zweiten Abschnitt (4.2) angeordnet sind und dass die Welle (2) mit Lagern (3) am Container (1) befestigt ist und wobei das Gestänge (4) jeweils ein aus einem kurzen ersten Abschnitt (4.1) und einem etwa rechtwinklig dazu angeordneten langen zweiten Abschnitt (4.2) besteht und wobei der erste Abschnitt (4.1) im geschlossenen Zustand von der Welle (2) nach unten verläuft und der zweite Abschnitt (4.2), welcher geringfügig kleiner ist als die Innenbreite des Containers (1), knapp unter dem oberen Rand (1.1) und etwa parallel zu diesem verläuft.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mittelbare oder unmittelbare Befestigung des Gestänges (4) am Container (1) lösbar ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (4) von einer geschlossenen Stellung, die etwa in der Ebene der oberen Öffnung (1.4) des Containers (1) liegt, in eine vollständig geöffnete Stellung, die etwa in der Ebene einer seitlichen Wandung (1.5) des Containers (1) liegt, drehbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) parallel zu einem oberen Rand (1.1) einer längsseitigen Wandung (1.5) des Containers angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gestänge (4) eine Plane (6) oder ein Netz zum Abdecken der oberen Öffnung (1.4) des Containers (1) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (4) mittels eines selbstsperrenden Getriebes drehbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe von unten bedienbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe ein Schneckengetriebe (5) mit einem an der Welle (2) befestigten Zahnrad (5.1) und einer damit korrespondierenden Schnecke (5.2), die auf einer etwa vertikal nach unten verlaufender Bedienwelle (5.3) angeordnet ist, ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei sich gegenüberliegenden oberen Rändern (1.1) jeweils wenigsten ein Gestänge (4) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die an zwei sich gegenüberliegenden oberen Rändern (1.1) angeordneten Gestänge (4) im geschlossenen Zustand nahezu berühren oder sich überlappen.
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