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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen
Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit, die insbesondere
zum Einsatz bei einer ayurvedischen Stirngussbehandlung (Shirodhara)
oder einer ayurvedischen Synchronölgussbehandlung (Pizzicil)
geeignet ist.
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Bei
einer Shirodharabehandlung, einem klassischen ayurvedischen Behandlungsverfahren, wird
eine erwärmte Flüssigkeit, wie z. B. Öl,
Buttermilch oder Tee in einem kontinuierlichen Strahl und mit einem
gleichbleibenden Bewegungsmuster über die Stirn eines auf
dem Rücken liegenden Patienten gegossen. Die Behandlungsdauer
liegt üblicherweise zwischen 23,75 Minuten (ayurvedische
halbe Stunde) und 47,5 Minuten (ayurvedische Stunde), wobei die
Behandlungsflüssigkeit während der gesamten Behandlungsdauer
eine gleichbleibende Temperatur aufweisen sollte. Darüber
hinaus sollten während der Behandlung störende
Umgebungsgeräusche vermieden werden, so dass die Behandlung
bei größtmöglicher Stille erfolgen kann.
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Eine
traditionelle Shirodharabehandlung wird mit Hilfe eines schüsselartigen
Behandlungsgefäßes durchgeführt, welches
oberhalb des Kopfes des Patienten befestigt wird. In einer Unterseite
des Behandlungsgefäßes ist mittig eine Auslassöffnung ausgebildet,
durch die zur Regulierung der Ausflussmenge und der Strahldicke
der in dem Gefäß aufgenommenen Behandlungsflüssigkeit
ein Gewebestreifen hindurchgeführt ist. Der Gewebestreifen
ist mittels eines gekerbten Steins in dem Gefäß befestigt. Um
den Strahl der Behandlungsflüssigkeit in dem gewünschten
Bewegungsmuster über die Stirn des Patienten zu führen,
bewegt der Therapeut das Behandlungsgefäß in dem
gewünschten Bewegungsmuster über den Kopf des
Patienten. Um übermäßige Temperaturschwankungen
der Behandlungsflüssigkeit durch Wärmeabgabe an
die Umgebung über die Flüssigkeitsoberfläche
zu vermeiden, weist das Gefäß ein verhältnismäßig
geringes Volumen auf. Infolgedessen muss die bereits über
die Stirn des Patienten gegossene Behandlungsflüssigkeit
kontinuierlich aufgefangen, neu erwärmt und schließlich
wieder in das Behandlungsgefäß zurückgegossen
werden.
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Eine
traditionelle Shirodharabehandlung erfordert daher mit zwei bis
drei Therapeuten einen hohen personellen Aufwand. Darüber
hinaus können durch das Zusammenwirken der Therapeuten
sowie das Auffangen, das erneute Erwärmen und das Nachfüllen
der Behandlungsflüssigkeit in das Behandlungsgefäß störende,
den Behandlungserfolg beeinträchtigende Nebengeräusche
entstehen. Schließlich ist die exakte Ausführung
gleichbleibender Bewegungsmuster beim Aufbringen der Behandlungsflüssigkeit
auf die Stirn des Patienten schwierig, da zur Ausführung
der Bewegungsmuster das komplette mit der Behandlungsflüssigkeit
gefüllte Behandlungsgefäß bewegt werden
muss.
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Um
den bei einer traditionelle Shirodharabehandlung auftretenden Problemen
zu begegnen, wurden verschiedene zum Einsatz bei einer ayurvedischen
Shirodharabehandlung oder einer ayurvedischen Pizzicilbehandlung
geeignete Vorrichtungen entwickelt.
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Die
DE 200 16 700 U1 offenbart
eine Vorrichtung zum Zuführen einer Flüssigkeit
auf einen Teil des menschlichen Körpers mit einem Ständer,
auf dem ein Abgabebehälter mit einem Fassungsvermögen
von zwei Litern für die Flüssigkeit, Suspension oder
Emulsion angeordnet ist. Ein Schlauch verbindet eine in einer Unterseite
des Abgabebehälters ausgebildete Auslassöffnung
mit einem Rohr, das ein biegsames freies Ende aufweist und mittels
einer Arretierung in verschiedenen Positionen an dem Ständer
befestigt werden kann. Das biegsame Ende des Rohrs kann während
einer Shirodharabehandlung von einem Therapeuten über die
Stirn eines Patienten bewegt werden. Unter dem biegsamen Ende des Rohrs
ist eine Auffangschale zur Aufnahme der über die Stirn
des Patienten gegossenen Behandlungsflüssigkeit angeordnet.
Von der Auffangschale wird die Behandlungsflüssigkeit über
eine Leitung einem Auffangbehälter zugeführt.
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Ein
Nachteil der aus der
DE
200 16 700 U1 bekannten Vorrichtung besteht darin, dass
die in dem Abgabebehälter aufgenommene Flüssigkeit
im Verlauf einer Shirodharabehandlung abkühlen kann, so dass
eine gleichbleibende Temperatur der Flüssigkeit nicht während
der gesamten Behandlungsdauer gewährleistet werden kann.
Darüber hinaus ist es zumindest bei längeren Behandlungen
erforderlich, frische oder in dem Auffangbehälter aufgefangene Flüssigkeit
manuell zu erwärmen und in den Abgabebehälter
nachzufüllen.
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Die
EP 1 039 871 B1 betrifft
eine vollautomatische Shirodharabehandlungsvorrichtung mit einem Behälter
zur Aufnahme einer über die Stirn eines Patienten zu gießenden
Flüssigkeit, der dazu eingerichtet ist, unter dem Kopf
des Patienten angeordnet zu werden. Von dem Aufnahmebehälter
wird die in dem Aufnahmebehälter aufgenommene Flüssigkeit
mittels einer Pumpe durch ein starres Rohr auf die Stirn des Patienten
gepumpt. Ein in Form einer Kopfunterlage ausgebildeter Auffangbehälter
fängt die auf die Stirn des Patienten gepumpte Flüssigkeit
auf und leitet sie in den Aufnahmebehälter zurück.
Die Temperatur der in dem Aufnahmebehälter aufgenommenen Flüssigkeit
wird mit Hilfe einer mit einem Thermostat versehenen Heizung geregelt.
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Bei
der in der
EP 1 039
871 B1 beschriebenen Behandlungsvorrichtung kann der Flüssigkeitsstrahl
nicht über die Stirn des Patienten bewegt werden. Vielmehr
wird die Flüssigkeit während der gesamten Behandlungsdauer
auf dieselbe Stelle der Stirn des Patienten gepumpt. Darüber
hinaus erzeugt die unmittelbar unter dem Kopf des Patienten angeordnete
Pumpe störende Nebengeräusche.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere zum Einsatz
bei einer ayurvedischen Shirodhara- oder Pizzicilbehandlung geeignete
Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit anzugeben, die mit
geringem personellen Aufwand betreibbar ist und gleichzeitig eine
in therapeutischer Hinsicht optimierte Behandlung des Patienten
erlaubt.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe umfasst eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit, die insbesondere
zum Einsatz bei einer ayurvedischen Shirodhara- oder Pizzicilbehandlung
geeignet ist, einen Behälter zur Aufnahme der Behandlungsflüssigkeit.
Der Behälter ist mit einer Einfüllöffnung
zum Einfüllen der Behandlungsflüssigkeit in den
Behälter sowie einer Auslassöffnung zur Entnahme
der Behandlungsflüssigkeit aus dem Behälter versehen.
Die Einfüllöffnung weist vorzugsweise einen größeren
Durchmesser auf als die Auslassöffnung, so dass ein bequemes
Einfüllen der Behandlungsflüssigkeit in den Behälter
möglich ist. Vorzugsweise hat der Behälter ein
Fassungsvermögen, das es ermöglicht, die gesamte
für eine Behandlung erforderliche Menge an Behandlungsflüssigkeit
in dem Behälter aufzunehmen. Beispielsweise kann der Behälter
ein Fassungsvermögen von mindestens fünf Litern
aufweisen. Dadurch kann auch eine 47,5 Minuten andauernde Shirodharabehandlung
durchgeführt werden, ohne dass es während der Behandlung
erforderlich ist, Behandlungsflüssigkeit in den Behälter
nachzufüllen. Dadurch kann der für die Durchführung
einer Shirodharabehandlung erforderliche personelle Aufwand beträchtlich
reduziert werden. Darüber hinaus werden durch das Aufwärmen
der Behandlungsflüssigkeit sowie das Nachfüllen
der Behandlungsflüssigkeit in den Behälter verursachte
störende Nebengeräusche vermieden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung zur entspannenden
und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit
ist darüber hinaus mit einer Ventileinrichtung versehen,
die dazu eingerichtet ist, in einer geöffneten Stellung
die Auslassöffnung des Behälters freizugeben und
in einer geschlossenen Stellung die Auslassöffnung des
Behälters abzusperren. Vorzugsweise ist die Ventileinrichtung
in Form eines Kugelventils ausgebildet. Da die Auslassöffnung
des Behälters mittels der Ventileinrichtung verschließbar
ist, kann der Behälter im Gegensatz zu einem bei einer
traditionellen Shirodharabehandlung verwendeten Gefäß,
auch im gefüllten Zustand transportiert und positioniert
werden, ohne dass Behandlungsflüssigkeit aus dem Behälter austritt.
Dadurch wird die Vorbereitung eines Behandlungstermins für
den Therapeuten beträchtlich vereinfacht.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst ferner eine
Aufhängevorrichtung, mittels derer die Vorrichtung hängend
an einem Ständer befestigbar ist. Die Aufhängevorrichtung
kann beispielsweise ein um einen Außenumfang des Behälters
herumgeführtes Halteband oder ein den Behälter
zumindest teilweise umgebendes Netz oder Gewebe umfassen, das mit
Aufhängbändern verbunden ist, welche eine freihängende
Befestigung der Vorrichtung an dem Ständer ermöglichen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung zur entspannenden
und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit
weist ferner eine Verschlusseinrichtung zum Verschließen
der Einfüllöffnung auf. Durch die Verschlusseinrichtung
wird in vorteilhafter Weise verhindert, dass in dem Behälter aufgenommene
erwärmte Behandlungsflüssigkeit durch Wärmeabgabe
an die Umgebung über die Flüssigkeitsoberfläche übermäßig
abkühlt. Als Verschlusseinrichtung kann beispielsweise
ein Korken verwendet werden, der eine gute Abdichtung der Einfüllöffnung
gegenüber der Umgebung ermöglicht.
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Schließlich
umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zur entspannenden
und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit
eine Temperiereinrichtung, die dazu eingerichtet ist, die in dem
Behälter aufgenommene Behandlungsflüssigkeit während
der Dauer einer entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten auf einer im Wesentlichen konstanten Temperatur
zu halten. Mit Hilfe der Temperiereinrichtung kann die in dem Behälter
der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgenommene
Behandlungsflüssigkeit auch während der gesamten
Dauer einer langen Shirodharabehandlung (47,5 Minuten) auf einer
gleichbleibenden Temperatur gehalten werden. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit ermöglicht
somit nicht nur die Durchführung einer ayurvedischen Shirodhara-
oder Pizzicilbehandlung mit geringem personellen Aufwand, sondern
liefert auch die Voraussetzungen für eine in therapeutischer
Hinsicht optimierte Behandlung.
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Die
Temperiereinrichtung kann eine Heizeinrichtung umfassen, die durch
eine in der Verschlusseinrichtung ausgebildete Öffnung
in das Innere des Behälters ragt. Die Heizeinrichtung kann
beispielsweise eine elektrisch betriebene Heizeinrichtung, wie z.
B. ein Heizstab oder eine Heizspirale sein. Alternativ dazu ist
jedoch auch die Verwendung einer chemischen Heizeinrichtung oder
dgl. denkbar. Die in der Verschlusseinrichtung ausgebildete Öffnung
ist vorzugsweise so geformt, dass sie eine möglichst abdichtende
Hindurchführung der Heizeinrichtung durch die Verschlusseinrichtung
in das Innere des Behälters ermöglicht. Dadurch
werden Wärmeverluste an die Umgebung minimiert.
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Der
Behälter der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten
mit einer Flüssigkeit kann lediglich einwandig ausgebildet
sein. Zusätzlich oder alternativ zu einer Heizeinrichtung
kann die Temperiereinrichtung jedoch auch einen Luftspalt umfassen,
der zwischen einer Innenwand und einer Außenwand eines
doppelwandig ausgebildeten Behälters angeordnet ist. In
dem Luftspalt kann ein Isolationsmaterial angeordnet sein.
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Wenn
die Behandlungsflüssigkeit ausreichend vorgewärmt
in den Behälter eingefüllt wird und unmittelbar
nach dem Einfüllen der Behandlungsflüssigkeit
mit der Behandlung begonnen wird, kann ggf. auf den Einsatz einer
Heizeinrichtung verzichtet und die in dem Behälter aufgenommene
Behandlungsflüssigkeit während der Dauer einer
entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten
trotzdem auf einer im Wesentlichen konstanten Temperatur gehalten
werden. In jedem Fall minimiert ein doppelwandig ausgebildeter Behälter
die Wärmeverluste an die Umgebung, so dass die Heizleistung der
Heizeinrichtung verringert werden kann. Wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung mit einer Heizrichtung ausgestattet ist, kann die Behandlung
dagegen bereits längere Zeit vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn
vorbereitet werden, da die Heizeinrichtung gewährleistet,
dass die in dem Behälter aufgenommene Behandlungsflüssigkeit
bis zum Behandlungsbeginn nicht abkühlt.
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Vorzugsweise
umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zur entspannenden
und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit
ferner eine Temperaturmessvorrichtung. Als Temperaturmessvorrichtung
kann beispielswei se ein Thermometer, aber auch ein Temperatursensor oder
dgl. zum Einsatz kommen. Die Temperaturmessvorrichtung kann durch
eine in der Verschlusseinrichtung ausgebildete weitere Öffnung
in das Innere des Behälters ragen. Um Wärmeverluste
an die Umgebung zu vermeiden, ist die in der Verschlusseinrichtung
ausgebildete weitere Öffnung vorzugsweise so geformt, dass
sie eine möglichst abdichtende Hindurchführung
der Temperaturmessvorrichtung durch die Verschlusseinrichtung in
das Innere des Behälters ermöglicht. Mit Hilfe
der Temperaturmessvorrichtung kann stets kontrolliert werden, ob
die in dem Behälter aufgenommene Behandlungsflüssigkeit
die gewünschte Temperatur hat. Gegebenenfalls kann dann
der Betrieb der Heizeinrichtung unter Berücksichtigung
einer gewünschten Zieltemperatur der in dem Behälter
aufgenommenen Behandlungsflüssigkeit in Abhängigkeit
der von der Temperaturmessvorrichtung angezeigten Messwerte gesteuert
werden.
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Bei
einer einfach aufgebauten, kostengünstigen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur entspannenden
und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit
werden eine manuelle Temperaturmessvorrichtung, wie zum Beispiel
ein Thermometer sowie eine manuell bedienbare Heizeinrichtung, wie
z. B. ein Heizstab oder dgl. eingesetzt. Alternativ dazu kann jedoch
auch eine beispielsweise mit einem Thermostat versehene automatische
Heizeinrichtung zum Einsatz kommen. Bei der Verwendung einer automatischen
Heizeinrichtung kann eine Zieltemperatur der Behandlungsflüssigkeit
in dem Behälter vorgegeben werden. Der Betrieb der Heizeinrichtung
wird dann automatisch in Abhängigkeit der Zieltemperatur
sowie einer von der Temperaturmessvorrichtung ermittelten Isttemperatur
gesteuert. Eine automatische Heizeinrichtung kann eine integrierte
Temperaturmessvorrichtung umfassen, so dass lediglich ein Bauteil
durch eine in der Verschlusseinrichtung ausgebildete Öffnung
in das Innere des Behälters eingeführt werden
muss.
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Der
Behälter der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten
mit einer Flüssigkeit ist vorzugsweise im Wesentlichen
kugelförmig ausgebildet. Durch die Kugelform des Behälters
werden Wärmeverluste an die Umgebung minimiert, so dass
die in dem Behälter aufgenommene Behandlungsflüssigkeit
mittels der Heizeinrichtung besonders gut auf der gewünschten
Temperatur gehalten werden kann. Vorzugsweise besteht der Behälter
aus einem Keramikmaterial, das dem Behälter ein ästhetisch
ansprechendes Äußeres verleiht.
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Die
Ventileinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten
mit einer Flüssigkeit ist vor zugsweise mit einem ersten
Ende eines ersten Schlauchs verbunden. Der Schlauch kann beispielsweise
ca. 90 cm lang sein und aus einem öl-, säure-
und laugenbeständigen Material bestehen. Durch den Schlauch
kann aus der Auslassöffnung des Behälters austretende
Behandlungsflüssigkeit auf den ganzen Körper oder
lediglich die Stirn eines Patienten geleitet werden. Dabei kann
der Schlauch von einem Therapeuten in einem gewünschten
Bewegungsmuster bewegt werden, so dass die Behandlungsflüssigkeit
in dem gewünschten Bewegungsmuster über den Körper
bzw. die Stirn des Patienten gegossen werden kann, ohne dass es hierzu
erforderlich wäre, den mit Behandlungsflüssigkeit
gefüllten Behälter zu bewegen.
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An
seinem zweiten Ende ist der erste Schlauch vorzugsweise mit einem
durchflussmengenregulierbaren Absperrhahn verbunden. Mit Hilfe des
Absperrhahns kann die aus dem ersten Schlauch austretende Flüssigkeitsmenge
wie gewünscht gesteuert werden. Alternativ dazu ist es
jedoch auch denkbar, den ersten Schlauch unmittelbar mit der Auslassöffnung
des Behälters zu verbinden und lediglich eine einzige,
vorzugsweise durchflussmengenregulierbare Ventileinrichtung zur
Steuerung des durch den ersten Schlauch aus der Auslassöffnung des
Behälters austretenden Flüssigkeitsvolumenstroms
vorzusehen.
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Der
erste Schlauch kann ein T-Stück umfassen, so dass der erste
Schlauch zwei mit entsprechenden durchflussmengenregulierbaren Absperrhähnen
verbindbare zweite Enden aufweist. Ein derartig ausgebildeter erster
Schlauch kann beispielsweise bei der Durchführung eines
Synchronölgusses zum Einsatz kommen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung zur entspannenden
und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit
umfasst ferner vorzugsweise einen zweiten Schlauch, der an seinem
ersten Ende mit dem durchflussmengenregulierbaren Absperrhahn verbunden
sein kann. Der zweite Schlauch weist vorzugsweise einen Durchmesser auf,
der so gewählt ist, dass aus seinem zweiten freien Ende
austretende Behandlungsflüssigkeit eine gewünschte
Strahldicke aufweist. Mit Hilfe des zweiten Schlauchs kann die gewünschte
Menge an Behandlungsflüssigkeit mit einer gewünschten
Strahldicke über die Stirn des Patienten gegossen werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner einen Ständer, der
einen Fuß sowie ein mit dem Fuß verbundenes Standrohr
aufweist. Der Fuß kann beispielsweise als Rollfuß ausgebildet
sein und muss ein Gewicht aufweisen, das ausreichend hoch ist, um auch
dann einen sicheren Stand des Ständers zu gewährleisten,
wenn eine oben beschriebene, mit Behandlungsflüssigkeit
gefüllte Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen
Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit an dem
Ständer befestigt ist. Der Ständer umfasst ferner
eine Befestigungsvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, mit der Aufhängevorrichtung
der oben beschriebenen Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen
Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit zusammenzuwirken,
um die Vorrichtung hängend an dem Ständer zu befestigen.
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Das
vorzugsweise hohlzylindrisch ausgebildete Standrohr des erfindungsgemäßen
Ständers kann einen ersten im Wesentlichen geraden Abschnitt
sowie einen zweiten bogenförmigen Abschnitt umfassen. Der
erste und der zweite Abschnitt des Standrohrs können einstückig
ausgebildet sein. Alternativ dazu können der erste und
der zweite Abschnitt des Standrohrs jedoch auch durch zwei separate
Bauteile gebildet werden, die z. B. mittels eines entsprechenden
Gewindes oder dgl. miteinander verschraubt sein können.
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Die
Befestigungsvorrichtung des erfindungsgemäßen
Ständers ist vorzugsweise mit einem ersten Ende eines Seils
verbunden, an dessen zweitem Ende ein Gegengewicht angebracht ist.
Das Seil und/oder das Gegengewicht kann/können zumindest teilweise
im Inneren des hohlzylindrisch ausgebildeten Standrohrs angeordnet
sein. Ein derartiger Mechanismus ermöglicht eine Höhenverstellung
der Befestigungsvorrichtung. Beispielsweise kann die Befestigungsvorrichtung
auf eine erste niedrige Höhe heruntergezogen werden, um
die oben beschriebene Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen
Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit an dem
Ständer zu befestigen und auf bequemer Höhe mit
der Behandlungsflüssigkeit zu befüllen. Anschließend
kann die Befestigungsvorrichtung mit der daran hängenden
Vorrichtung zur Durchführung einer Shirodharabehandlung
mit Hilfe des Gegengewichts in kraftsparender Art und Weise in einer
zweiten größeren Höhe positioniert werden.
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Vorzugsweise
umfasst der erfindungsgemäße Ständer
ferner eine Arretierungsvorrichtung, die dazu eingerichtet ist,
mit dem Seil zusammenzuwirken, um die Befestigungsvorrichtung in
einer gewünschten Höhe zu arretieren. Dies ermöglicht
eine besonders komfortable und kraftsparende Handhabung des Ständers
sowie der Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen
Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit. Als Arretierungsvorrichtung
kann beispielsweise eine Klemmschraube oder dgl. eingesetzt werden.
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Vorzugsweise
ist das Seil beispielsweise im Bereich des zweiten bogenförmigen
Standrohrabschnitt zur Minimierung des Reibungswiderstands über
ein Rollenlager geführt.
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Schließlich
kann der erfindungsgemäße Ständer ein
elektrisches Anschlusskabel aufweisen, dessen erstes Ende an eine
Stromquelle anschließbar ist. Das elektrische Anschlusskabel
kann über zumindest einen Teil seiner Länge im
Inneren des hohlzylindrischen ausgebildeten Standrohrs aufgenommen
sein. Das erste Ende des elektrischen Anschlusskabels ist vorzugsweise
in der Nähe des Ständerfußes angeordnet,
so dass das erste Ende des Anschlusskabels bequem mit einer Steckdose verbindbar
ist. Ein zweites Ende des elektrischen Anschlusskabels ist vorzugsweise
mit mindestens einem elektrischen Verbraucher der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit verbindbar. Das elektrische
Anschlusskabel kann somit dazu dienen, die Heizeinrichtung und/oder
die Temperaturmessvorrichtung mit elektrischer Energie zu versorgen.
Das zweite Ende des elektrischen Anschlusskabels kann vorzugsweise
im Bereich eines freien Endes des zweiten bogenförmigen
Abschnitts des Standrohrs aus dem Standrohr herausgeführt
werden.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit sowie eines erfindungsgemäßen
Ständers zur hängenden Befestigung einer derartigen
Vorrichtung werden nun anhand der beigefügten schematischen
Zeichnungen näher erläutert, von denen
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1 eine
erste Ausführungsform einer hängend an einem Ständer
befestigten Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen
Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit zeigt,
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2 eine
Seitenansicht eines Abschnitts der in 1 dargestellten
Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit zeigt,
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3 eine
zweite Ausführungsform einer hängend an einem
Ständer befestigten Vorrichtung zur entspannenden und/oder
therapeutischen Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit
zeigt,
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4 eine
Seitenansicht eines Ausschnitts der in 3 dargestellten
Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit zeigt und
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5 eine
Seitenansicht eines Ausschnitts einer dritten Ausführungsform
einer Vorrichtung zur entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung
eines Patienten mit einer Flüssigkeit zeigt und
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6 eine
Detaildarstellung eines erfindungsgemäßen Ständers
mit einer freihängend daran befestigten Vorrichtung zur
entspannenden und/oder therapeutischen Behandlung eines Patienten
mit einer Flüssigkeit zeigt.
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1 zeigt
eine Vorrichtung 10 zur entspannenden und/oder therapeutischen
Behandlung eines Patienten mit einer Flüssigkeit, die insbesondere zum
Einsatz bei einer ayurvedischen Shirodharabehandlung geeignet ist.
Die Vorrichtung 10 umfasst einen Behälter 12 zur
Aufnahme einer Behandlungsflüssigkeit, wie z. B. Öl,
Buttermilch oder Tee. Das Fassungsvermögen des Behälters 12 beträgt
fünf Liter. Dadurch kann auch eine lange Shirodharabehandlung
(47,5 Minuten) durchgeführt werden, ohne dass
es während der Behandlung erforderlich ist, Behandlungsflüssigkeit
in den Behälter 12 nachzufüllen. Der
Behälter 12 ist kugelförmig ausgebildet
und besteht aus einem Keramikmaterial.
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Zum
Einfüllen der Behandlungsflüssigkeit in den Behälter 12 ist
der Behälter 12 mit einer kreisförmig
ausgebildeten Einfüllöffnung 14 versehen.
Im Wesentlichen gegenüber der Einfüllöffnung 14 ist
in dem Behälter 12 eine Auslassöffnung 16 ausgebildet. Über
die Auslassöffnung 16, die einen geringeren Strömungsquerschnitt
aufweist als die Einfüllöffnung 14 kann
die Behandlungsflüssigkeit aus dem Behälter 12 entnommen
werden. Wie insbesondere aus der 2 ersichtlich
wird, ist die Auslassöffnung 16 des Behälters 12 mit
einem Auslassanschluss 18 verbunden. Der Auslassanschluss 18 ist
seinerseits mit einer in Form eines Kugelventils ausgebildeten Ventileinrichtung 20 verbunden.
In einer geöffneten Stellung gibt die Ventileinrichtung 20 den
Auslassanschluss 18 und damit die Auslassöffnung 16 des
Behälters 12 frei. In einer geschlossenen Stellung
sperrt die Ventileinrichtung 20 dagegen den Auslassanschluss 18 und
damit die Auslassöffnung 16 ab und verhindert
das Austreten von Behandlungsflüssigkeit aus dem Behälter 12.
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An
die Ventileinrichtung 20 ist ein erstes Ende eines ca.
90 cm langen, öl-, säure- und laugebeständigen
durchsichtigen ersten Schlauchs 22 angeschlossen. Ein zweites Ende
des ersten Schlauchs 22 ist mit einem durchflussmengenregulierbaren
Absperrhahn 24 verbunden. An den Absperrhahn 24 schließt
sich ein zweiter Schlauch 26 an, dessen Durchmesser so
gewählt ist, dass aus seinem freien Ende austretende Behandlungsflüssigkeit
eine gewünschte Strahldicke aufweist. Mit Hilfe des ersten und
des zweiten Schlauchs 22, 24 kann aus dem Behälter 12 austretende
Behandlungsflüssigkeit in einem gewünschten Bewegungsmuster über
die Stirn eines Patienten geführt werden, ohne dass es
hierzu erforderlich wäre, den Behälter 12 selbst
zu bewegen.
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Die
Einfüllöffnung 14 des Behälters 12 ist mittels
einer in Form eines Korkens ausgebildeten Verschlusseinrichtung 28 abdichtend
verschlossen. Dadurch wird verhindert, dass in dem Behälter
aufgenommene Behandlungsflüssigkeit durch Wärmeabgabe
an die Umgebung über die Flüssigkeitsoberfläche übermäßig
abkühlt. In der Verschlusseinrichtung 28 ist eine Öffnung 30 ausgebildet,
die ein abdichtendes Hindurchführen einer in Form eines
Heizstabs ausgebildeten Heizeinrichtung 32 durch die Verschlusseinrichtung 28 in
das Innere des Behälters 12 ermöglicht.
Mit Hilfe der Heizeinrichtung 32 kann in dem Behälter 12 aufgenommene
Behandlungsflüssigkeit während der gesamten Dauer
einer Shirodharabehandlung auf der gewünschten gleichbleibenden Temperatur
gehalten werden.
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Darüber
hinaus ist in der Verschlusseinrichtung 28 eine weitere Öffnung 34 ausgebildet.
Die weitere Öffnung 34 ist so geformt, dass sie
ein abdichtendes Hindurchführen einer in Form eines Thermometers
ausgebildeten Temperaturmessvorrichtung 36 durch die Verschlusseinrichtung 28 in
das Innere des Behälters 12 ermöglicht.
Mit Hilfe der Temperaturmessvorrichtung 36 kann die Temperatur
der Behandlungsflüssigkeit in dem Behälter 12 überwacht und
die Heizeinrichtung 32 in Abhängigkeit der von der
Temperaturmessvorrichtung 36 gemessenen Temperatur sowie
in Abhängigkeit einer gewünschten Zieltemperatur
gesteuert werden.
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Um
die Vorrichtung 10 frei hängend an einem Ständer 38 befestigen
zu können, ist die Vorrichtung 10 mit einer Aufhängevorrichtung 40 versehen.
Die Aufhängevorrichtung 40 umfasst ein einen Außenumfang
des Behälters 12 umgebendes Halteband 42.
An dem Halteband 42 sind mehrere Aufhängebänder 44 befestigt,
mittels derer die Vorrichtung 10 frei hängend
an einer in Form eines Hakens ausgebildeten Befestigungsvorrichtung 46 des
Ständers 38 befestigt werden kann.
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Die
in den 3 und 4 gezeigte alternative Ausführungsform
einer Vorrichtung 10 unterscheidet sich von der in den 1 und 2 veranschaulichten
Ausfüh rungsform der Vorrichtung durch die Ausgestaltung
des Behälters 12. Während der Behälter
der in den 1 und 2 gezeigten
Vorrichtung einwandig ausgeführt ist, ist der Behälter 12 der
Vorrichtung 10 gemäß der 3 und 4 doppelwandig
ausgebildet. Zwischen einer Innenwand 48 und einer Außenwand 50 des
Behälters 12 ist ein mit einem Isolationsmaterial
gefüllter Luftspalt 51 angeordnet. Durch diese
Ausgestaltung des Behälters 12 können
Wärmeverluste an die Umgebung minimiert werden. Infolgedessen
kann die Heizleistung der Heizeinrichtung 32 reduziert
werden.
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Die
in der 5 gezeigte alternative Ausführungsform
einer Vorrichtung 10 unterscheidet sich von der in den 3 und 4 veranschaulichten Ausführungsform
der Vorrichtung durch die Ausgestaltung des ersten Schlauchs 26.
Bei der Vorrichtung 10 gemäß 5 umfasst
der erste Schlauch 26 ein T-Stück 53,
so dass der erste Schlauch 26 zwei zweite Enden aufweist.
Ein derartig ausgebildeter erster Schlauch kann beispielsweise bei
der Durchführung eines Synchronölgusses zum Einsatz
kommen.
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Wie
insbesondere in der 6 veranschaulicht ist, umfasst
der Ständer 38 einen Rollfuß 52 der ein
ausreichendes Gewicht aufweist, um auch dann einen stabilen Stand
des Ständers 38 zu gewährleisten, wenn
eine mit Behandlungsflüssigkeit gefüllte Vorrichtung 10 mittels
der Befestigungsvorrichtung 46 frei hängend an
dem Ständer 38 befestigt ist. Der Fuß 52 ist
mittels eines mit einem Innengewinde versehenen Flanschs 54 mit
einem hohlzylindrischen Standrohr 56 verschraubt, das an
seinem dem Flansch zugewandten Ende ein Außengewinde zum Zusammenwirken
mit dem Innengewindes des Flanschs 54 aufweist. Das Standrohr 56 umfasst
einen im Wesentlichen geraden ersten Abschnitt 58, der
mittels einer Muffe 60 mit einem bogenförmigen zweiten
Abschnitt 62 verbunden ist. Zur Verbindung mit dem ersten
Abschnitt 58 ist der zweite Abschnitt 62 des Standrohrs 56 an
seinem dem ersten Abschnitt 58 zugewandten Ende mit einem
Außengewinde versehen.
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Die
in Form eines Hakens ausgebildete Befestigungsvorrichtung 46 ist
mit einem ersten Ende eines Seils 64 verbunden. Das Seil 64,
das durch eine in einer Verschlusskappe 65 ausgebildete
erste Bohrung in das Innere des hohlzylindrischen Standrohrs 56 geführt
ist, läuft im Bereich des gebogenen zweiten Abschnitts 62 des
Standrohrs 56 über eine Mehrzahl von Rollenlager 66.
An seinem zweiten Ende ist das Seil 64 mit einem im Inneren
des ersten Abschnitts 58 des hohlzylindrischen Standrohrs 56 angeordneten
Gegengewicht 68 verbunden.
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In
der Verschlusskappe 65 ist ferner eine zweite Bohrung ausgebildet,
die mit einem Innengewinde versehen ist und sich im Wesentlichen
senkrecht zu der erste Bohrung erstreckt. Durch die zweite Bohrung
ist eine in Form einer Klemmschraube ausgebildete Arretierungsvorrichtung 70 hindurchgeführt,
die dazu eingerichtet ist, mit dem Seil 64 zusammenzuwirken,
um das Seil 64 und damit die Befestigungsvorrichtung 46 in
einer gewünschten Position zu arretieren.
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Durch
diesen Mechanismus wird eine Höhenverstellung der Befestigungsvorrichtung 46 ermöglicht.
Beispielsweise kann die Befestigungsvorrichtung 46 zum
Aufhängen der Vorrichtung 10 an dem Ständer 38 in
einer geringen Höhe arretiert werden. Wenn die Vorrichtung 10 mittels
der Aufhängevorrichtung 40 an der Befestigungsvorrichtung 46 des
Ständers 38 befestigt ist, kann die Befestigungsvorrichtung 46 mit
der daran angebrachten Vorrichtung 10 mit Hilfe des Gegengewichts 68 auf
einfache und kraftsparende Art und Weise auf eine gewünschte
größere Höhe gehoben und dort mittels
der Arretierungsvorrichtung 70 fixiert werden.
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Darüber
hinaus weist der Ständer 38 ein elektrisches Anschlusskabel 72 auf.
Im Bereich des ersten Abschnitts 58 des Standrohrs 56 ist
das Anschlusskabel 72 an einer Außenseite des
Standrohrs 56 entlang geführt. Im Bereich des
zweiten Abschnitts 62 des Standrohrs 56 verläuft
das Kabel 72 dagegen, durch die Rollenlager 66 von
dem Seil 64 getrennt, im Innenraum des Standrohrs 56 und
wird durch eine in der Verschlusskappe 65 ausgebildet und
sich im Wesentlichen parallel zu der ersten Bohrung erstreckende
dritte Bohrung aus dem zweiten Abschnitt 62 des Standrohrs 56 herausgeführt.
Ein aus dem zweiten Abschnitt 62 des Standrohrs 56 ragendes
zweites Ende des elektrischen Anschlusskabels 72 ist mit
der Heizeinrichtung 32 verbindbar, um die Heizeinrichtung 32 mit
elektrischer Energie zu versorgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20016700
U1 [0006, 0007]
- - EP 1039871 B1 [0008, 0009]