DE102007043467A1 - Zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen - Google Patents
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Abstract
Dieses zusammenlegbare Dach ist für einen Personenkraftwagen entwickelt, das zwischen einer einen Fahrgastraum eines Aufbaus des Personenkraftwagens umgebenden Schließstellung sowie einer in einem Aufbewahrungsraum abgelegten Offenstellung bewegbar ist und Rahmenteile umfasst, die durch Strangpressprofile gebildet werden. Zur Optimierung des zusammenlegbaren Dachs weist das Bestandteil des Aufbaus bildende Dach wenigstens ein vorderes Dachelement und ein hinteres Dachelement auf, die formsteifer Gattung sind und deren die Dachelemente begrenzende Längs- und Querseiten mit seitlich verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen bzw. quer verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen versehen sind.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Ein faltbares Dach für einen Personenkraftwagen gemäß der
weist im Bereich von Türscheiben verlaufende Dachrahmen auf. Jeder Dachrahmen ist als Strangpressprofil ausgeführt, der im Querschnitt betrachtet mit einem Rohrabschnitt versehen ist. Auf einer benachbart der Türscheibe sich erstreckenden Seite des Querschnitts ist eine winkelförmige Aufnahme für einen Dichtkörper vorgesehen, der unter Vermittlung von Dichtlippen mit der Türscheibe zusammenarbeitet.GB 656,225 - In der
DE 296 07 114 U1 wird ein Cabriolet-Fahrzeug behandelt, dessen Verdeckgestell mit symmetrisch zu einer Fahrzeuglängsmittelebene sich erstreckenden Seitenrahmenteilen versehen ist. Das Verdeckgestell ist als ein aus Strangpressverfahren bestehendes Leichtbautragwerk ausgebildet. - Aus der
DE 296 17 882 U1 geht ein Verdeckgestell hervor, das aus Strangpressprofilteilen und/oder Druckgussteilen besteht. Diese zuletzt genannten Teile bilden ein Leichtbautragwerk in Form eines starren Gitterverbundrahmens. Auf den Gitterverbundrahmen ist das als Hardtop oder Softtop ausgebildete Verdeck aufsetzbar. - Die
DE 199 39 725 C2 behandelt eine Fahrzeug-Cabriodachstruktur mit einem Faltdach, das im Bereich von Seitenholmen beiderseits in Führungsschienen geführt ist. Die Seitenholme sind als hohle Strangpressprofile ausgeführt, wovon jedes im Querschnitt gesehen einen Rohrabschnitt aufweist. Von dem Rohrabschnitt ist ein Aufstecksteg für eine Seitenscheibendichtung weggeführt. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen in der Weise zu gestalten, dass es bei guter Funktion sich durch niedriges Gewicht auszeichnet. Dabei sollte aber auch das Dach kostengünstig herstellbar sein und eine definierten Sicherheitsanforderungen Rechnung tragende Festigkeit aufweisen.
- Nach der Erfindung wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere, die Erfindung ausgestaltende Merkmale sind in den Unteransprüchen enthalten.
- Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass die die beiden Dachelemente an Längs- und Querseiten begrenzenden Leichtmetall-Strangpressprofile den Dachelementen sowohl in der Schließstellung wie auch in der Offenstellung und darüber hinaus beim Bewegen in die beiden zuletzt genannten Stellungen eine beispielgebende Funktion verleihen. Dabei lassen sich diese Leichtmetall-Strangpressprofile ohne weiteres baulich in die Dachelemente integrieren und besagte Leichtmetall-Strangpressprofile tragen zur Gewichtsoptimierung und bei entsprechender Querschnittsauslegung zur gezielten Steifigkeit dieser Dachelemente bei. Wirtschaftlich vorteilhaft ist, dass die Querschnitte der seitlichen Leichtmetall-Strangpressprofile der beiden Dachelemente gleich sind. Sinngemäß gilt dies auch für die Leichtmetall-Strangpressprofile, die quer zur Fahrzeuglängsrichtung an den vorderen und hinteren Dachelementen verlaufen. Die seitlichen Leichtmetall-Strangpressprofile der vorderen und hinteren Dachelemente sind mit einfachen aber hochwirksamen Aufnahmeeinrichtungen für Dichtkörper und weitere Dachkomponenten in Gestalt von Flächenelementen versehen.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, das nachstehend näher erläutert wird.
- Es zeigen
-
1 eine Schrägansicht von hinten links auf einen Personenkraftwagen mit dem zusammenlegbaren Dach nach der Erfindung, -
2 eine Teilansicht X der1 in größerem Maßstab, -
3 einen Schnitt nach der Linie III-III der2 in größerem Maßstab, -
4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der2 in größerem Maßstab, -
5 einen Schnitt nach der Linie V-V der2 in größerem Maßstab, -
6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der2 in größerem Maßstab. - Ein Personenkraftwagen
1 umfasst einen Aufbau2 , Seitentüren3 mit Türscheiben4 , hintere Seitenwandscheiben5 , einen Windschutzscheibenrahmen6 und einen einen rückwärtigen Aufbewahrungsraum7 verschließenden Heckdeckel8 . Ein zusammenlegbares Dach9 ist aus einer einen Fahrgastraum Fg überspannenden Schließstellung Schst in eine im Aufbewahrungsraum7 abgelegte Offenstellung Ost bewegbar. Dabei setzt sich das Dach9 aus einem vorderen Dachelement10 und einem hinteren Dachelement11 zusammen, die formsteifer Gattung sind, wodurch das Dach9 als absenkbares Hartdach – Retractable Hardtop – fungiert. - An den das vordere Dachelement
10 und das hintere Dachelement11 begrenzenden Längsseiten Ls und den Querseiten QsI, QsII, QsIII und QsIV sind Leichtmetall-Strangpressprofile12 ,13 ,14 ,15 ,16 und17 angebracht -1 und2 -, die fest mit dem vorderen Dachelement10 bzw. hinteren Dachelement11 verbunden sind. Die Leichtmetall-Strangpressprofile12 und13 sind in Fahrzeuglängsrichtung A-A ausgerichtet, die Leichtmetall-Strangpressprofile14 bis17 in Fahrzeugquerrichtung B-B, wobei das Profil14 einen vorderen Endbereich18 und das Profil15 einen hinteren Endbereich19 des vorderen Dachelements10 begrenzen, das Profil16 einen vorderen Endbereich20 und das Profil17 einen hinteren Endbereich21 des hinteren Dachelements11 . - Die an jeder Längsseite Ls des Dachs
9 sich erstreckenden Leichtmetall-Strangpressprofile12 und13 des vorderen Dachelements10 und hinteren Dachelements11 weisen im Wesentlichen gleiche Querschnitte auf -3 -. Dabei ist das Leichtmetall-Strangpressprofil12 mit einem rohrförmigen Querschnitt22 versehen, der auf einer einer Türscheibe4 zugekehrten Seite eine erste Aufnahmeeinrichtung23 für einen Dichtkörper24 und auf einer davon abgekehrten Seite25 eine zweite Aufnahmeeinrichtung26 für eine weitere Fahrzeugkomponente in Gestalt eines ersten Flächenelements27 mit diaphanen und oder opaken Eigenschaften umfasst. Mit einem ähnlichen zweiten Flächenelement28 ist auch das hintere Dachelement11 versehen. Der rohrförmige Querschnitt22 besitzt eine in die Form des Dachs9 integrierte Außenwand29 und eine Innenwand30 , die in Fahrzeugquerrichtung B-B und relativ zu einer Mittellängsebene C-C betrachtet mit einer äußeren Stegwand31 und einer inneren Stegwand32 verbunden sind. Die erste Aufnahmeeinrichtung23 hält den Dichtkörper24 , der mit der Türscheibe4 zusammenarbeitet, durch zangenartiges Umgreifen in Lage. Die Innenwand30 ist mit einem horizontalen Wandabschnitt33 versehen, von dem schräge Wandabschnitte34 und35 zur äußeren Stegwand31 und inneren Stegwand32 weggeführt sind. - Die zweite Aufnahmeeinrichtung
26 weist eine Flanschwand36 auf, die das erste Flächenelement27 trägt und zur Mittelängsebene C-C hin gerichtet ist. Die Flanschwand36 ist gegenüber der Außenwand29 stufenförmig abgesetzt, dergestalt, dass das erste Flächenelement27 oberflächenbündig zur Außenwand29 verläuft. Zur Befestigung des ersten Flächenelements27 an der Flanschwand27 dient ein erster Klebekörper37 . An einem freien Ende38 der Flanschwand36 ist eine Verdickung39 angeformt, die als Anschlag für das erste Flächenelement27 wirkt. - Die in Fahrzeugquerrichtung B-B verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofile
14 und15 des vorderen Dachelements10 , angeordnet im vorderen und hinteren Endbereich18 und19 , sind im Querschnitt gesehen im Wesentlichen gleich. Dabei ist das Leichtmetall-Strangpressprofil14 mit einem rohrförmigen Querschnitt40 versehen, der eine erste Wand41 und eine zweite Wand42 aufweist, welche Wände41 und42 an eine erste Verbindungswand43 und eine zweite Verbindungswand44 angeschlossen sind. Die erste Wand41 und die zweite Wand42 erstrecken sich in etwa parallel zum ersten Flächenelement27 , wobei die erste Wand41 eine über die erste Verbindungswand43 hinausragende Flanschwand45 umfasst, die in Fahrtrichtung D ausgerichtet ist. Die zweite Verbindungswand44 ist im rechten Winkel zu der ersten Wand41 und der zweiten Wand42 angeordnet, wogegen die erste Verbindungswand43 zwischen erster Wand41 und zweiter Wand43 entgegen der Fahrtrichtung D schräg von oben nach unten verläuft. Diese Wandgestaltung verleiht dem rohrförmigen Querschnitt Trapezform. Darüber hinaus ist zwischen der ersten Wand41 und dem ersten Flächenelement27 ein zweiter Klebekörper46 wirksam. - In Fahrtrichtung D gesehen ist im vorderen Endbereich
18 des vorderen Dachelements10 ist eine Kantenschutzvorrichtung47 vorgesehen. Letztere deckt eine vordere Begrenzung48 des ersten Flächenelements27 und der Flanschwand45 mit einem Schutzkörper49 ab. Der Schutzkörper49 ist mit einem Halteelement50 versehen, das in dem Raum51 zwischen erstem Flächenelement27 und Flanschwand45 in Lage gehalten wird. - Das Leichtmetall-Strangpressprofil
15 im hinteren Endbereich19 ist gegenüber dem Leichtmetall-Strangpressprofil14 im vorderen Endbereich19 des vorderen Dachelements10 um 180° gedreht. Hierdurch verläuft eine Flanschwand52 entgegen der Fahrtrichtung D, und eine erste Wand53 des besagten Leichtmetall-Strangpressprofils15 und das erste Flächenelement27 sind unter Vermittlung eines dritten Klebekörpers54 zusammengesetzt. - Das Leichtmetall-Strangpressprofil
16 im vorderen Endbereich20 des hinteren Dachelements11 ist so angeordnet, dass zum einen eine zweite Wand55 zu dem zweiten Flächenelement28 hin sich erstreckt und zum anderen eine Verlängerung einer ersten Wand56 eine Flanschwand57 bildet, die in Fahrtrichtung D verläuft. Die zweite Wand55 ist bei dieser Ausführung unter Zwischenschaltung eines vierten Klebekörpers58 mit dem zweiten Flächenelement28 verbunden. Die Flanschwand57 trägt einen Dichtkörper59 , der über drei Dichtabschnitte60 ,61 und62 mit den benachbarten Leichtmetall-Strangpressprofilen15 und16 im hinteren Endbereich19 des vorderen Dachelements10 bzw. dem vorderen Endbereich10 des hinteren Dachelements11 zusammenwirkt. - In dem hinteren Endbereich
21 des hinteren Dachelements11 ist das Leichtmetall-Strangpressprofil17 angebracht, dessen Querschnitt ähnlich dem des Leichtmetall-Strangpressprofils16 im vorderen Endbereich20 ist, jedoch ist letzteres Strangpressprofil17 gegenüber ersterem Strangpressprofil16 um 180° gedreht. Hierbei ist eine Flanschwand63 , die wie bei dem Leichtmetall-Strangpressprofil16 eine Verlängerung einer ersten Wand64 bildet, abgewinkelt d. h. die Flanschwand63 schließt gegenüber der ersten Wand64 einen stumpfen Winkel α ein. Außerdem ist die Flanschwand63 zur Aufnahme eines Dichtkörpers65 ausgebildet, der mit zwei Dichtabschnitten65 und66 in Wirkverbindung mit dem Heckdeckel8 steht. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - GB 656225 [0002]
- - DE 29607114 U1 [0003]
- - DE 29617882 U1 [0004]
- - DE 19939725 C2 [0005]
Claims (27)
- Zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen, das zwischen einer einen Fahrgastraum eines Aufbaus des Personenkraftwagens umgebenden Schließstellung und einer in einem Aufbewahrungsraum abgelegten Offenstellung bewegbar ist und Rahmenteile umfasst, die durch Strangpressprofile gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Bestandteil des Aufbaus (
2 ) bildende Dach (9 ) wenigstens ein vorderes Dachelement (10 ) und ein hinteres Dachelement (11 ) aufweist, die formsteifer Gattung sind und deren die Dachelemente (10 und11 ) begrenzende Längs- und Querseiten (Ls; QsI, QsII, QsIII und QsIV) mit seitlich verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen (12 und13 ) bzw. quer verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen (14 ,15 ,16 und17 ) versehen sind. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlich verlaufenden Strangpressprofile (
12 und13 ) des vorderen Dachelements (10 ) und des hinteren Dachelements (11 ) im Wesentlichen gleiche Querschnitte aufweisen. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes quer verlaufende seitliche Leichtmetall-Strangpressprofil (z. B.
12 ) einen rohrförmigen Querschnitt (22 ) besitzt, der auf einer Seitenscheiben (Türscheiben4 ; Seitenwandscheiben5 ) des Aufbaus (2 ) zugekehrten Seite eine erste Aufnahmeeinrichtung (23 ) für einen Dichtkörper (24 ) und auf einer davon abgekehrten Seite (25 ) eine zweite Aufnahmeeinrichtung (26 ) zur Halterung für wenigsten eine weitere Dachkomponente (Flächenelemente27 und28 ) aufweist. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Querschnitt (
22 ) eine in die Form des Dachs (9 ) integrierte Außenwand (29 ) und eine Innenwand (30 ) umfasst, wobei – im Querschnitt betrachtet – zwischen Außenwand (29 ) und Innenwand (30 ) eine äußere Stegwand (31 ) und eine innere Stegwand (32 ) verläuft. - Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Aufnahmeeinrichtung (
23 ) den Dichtkörper (24 ) durch zangenartiges Umgreifen in Lage hält. - Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Aufnahmeeinrichtung (
26 ) eine Flanschwand (36 ) zur Aufnahme des ersten Flächenelements (27 ) des vorderen Dachelements (10 ) besitzt. - Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (
36 ) von der inneren Stegwand (32 ) zu einer Mittellängsebene (C-C) des Personenkraftwagens (1 ) hin gerichtete ist. - Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (
36 ) gegenüber der Außenwand (29 ) stufenförmig abgesetzt ist und das erste Flächenelement (27 ) oberflächenbündig zur Außenwand (29 ) verläuft. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Flanschwand (
36 ) und Flächenelement (27 ) ein erster Klebekörper (37 ) wirksam ist. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende (
38 ) der Flanschwand (36 ) mit einer als Anschlag für das erste Flächenelement (27 ) wirkenden Verdickung (39 ) versehen ist. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Dachelement (
10 ) in einem vorderen Endbereich (18 ) und einem hinteren Endbereich (19 ) mit zwei im Querschnitt betrachtet im Wesentlichen gleichen Leichtmetall-Strangpressprofilen (14 und15 ) versehen ist. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das in dem vorderen Endbereich (
20 ) des hinteren Dachelements (11 ) sich erstreckende Leichtmetall-Strangpressprofil (16 ) im Querschnitt betrachtet im Wesentlichen dem benachbarten Leichtmetall-Strangpressprofil (15 ) des vorderen Dachelements (10 ) entspricht. - Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetall-Strangpressprofil (
14 ) im vorderen Endbereich (18 ) des vorderen Dachelements (10 ) einen rohrförmigen Querschnitt (40 ) mit einer ersten Wand und einer zweiten Wand (41 ) umfasst, die mit Abstand zueinander verlaufen und an eine erste Verbindungswand (43 ) und eine zweite Verbindungswand (44 ) angeschlossen sind. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Wand (
41 ) des Leichtmetall-Strangpressprofils (14 ) in etwa parallel zu dem ersten Flächenelement (27 ) des vorderen Dachelements (10 ) verläuft. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Wand (
41 ) mit einer über die erste Verbindungswand (43 ) hinausragenden Flanschwand (45 ) versehen ist, die in Fahrtrichtung (D) ausgerichtet ist. - Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten Wand (
41 ) und dem Flächenelement (27 ) ein zweiter Klebekörper (46 ) wirksam ist. - Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem in Fahrtrichtung (D) gesehen vorderen Endbereich (
18 ) des vorderen Dachelements (10 ) eine Kantenschutzvorrichtung (47 ) vorgesehen ist. - Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 15 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenschutzvorrichtung (
47 ) eine vordere Begrenzungen (48 ) des vorderen Dachelements (10 ) und der Flanschwand (45 ) mit einem Schutzkörper (48 ) abdeckt. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkörper (
48 ) mit einem Halteelement (50 ) versehen ist, das zwischen erstem Flächenelement (27 ) und Flanschwand (45 ) in Lage gehalten wird. - Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetall-Strangpressprofil (
15 ) im hinteren Endbereich (19 ) des vorderen Dachelements (10 ) gegenüber dem Leichtmetall-Strangpressprofil (14 ) im vorderen Endbereich (18 ) um 180° gedreht ist. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetall-Strangpressprofil (
15 ) des hinteren Endbereichs (19 ) des vorderen Dachelements (10 ) eine Flanschwand (52 ) aufweist, die entgegen der Fahrtrichtung (D) verläuft. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer ersten Wand (
53 ) des Leichtmetall-Strangpressprofils (15 ) im hinteren Endbereich des vorderen Dachelements (10 ) und Flächenelement (27 ) ein dritter Klebekörper (54 ) wirksam ist. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das im vorderen Endbereich des hinteren Dachelements (
11 ) quer verlaufende Leichtmetall-Strangpressprofil (16 ) in der Weise angeordnet ist, dass zum einen eine zweite Wand (55 ) zu dem zweiten Flächenelement (28 ) hin ausgerichtet ist und zum anderen eine eine Verlängerung einer ersten Wand (56 ) bildende Flanschwand (57 ) sich in Fahrtrichtung (D) erstreckt. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (
57 ) des Leichtmetall-Strangpressprofils (16 ) im vorderen Endbereich (20 ) des hinteren Dachelements (11 ) einen Dichtkörper (59 ) trägt, der mit drei Dichtabschnitten (60 ,61 und62 ) zwischen den benachbarten Strangpressprofilen (15 und16 ) im hinteren Endbereich (19 ) und vorderen Endbereich (20 ) des vorderen Dachelements (10 ) bzw. des hinteren Dachelements (11 ) zusammenwirkt. - Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem hinteren Endbereich (
21 ) des zweiten Dachelements (11 ) ein quer verlaufendes Leichtmetall-Strangpressprofil (17 ) angebracht ist, dessen Querschnitt ähnlich dem im vorderen Endbereich (20 ) sich erstreckenden Leichtmetall-Strangpressprofil (16 ), jedoch um 180° gedreht ist. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das im hinteren Endbereich (
21 ) des hinteren Dachelements (11 ) verlaufende Leichtmetall-Strangpressprofil (11 ) mit einer Flanschwand (63 ) entgegen der Fahrtrichtung (D) verläuft und gegenüber einer ersten Wand (64 ) einen stumpfen Winkel (α) einschließt. - Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (
63 ) zur Aufnahme eines zweiten Dichtkörpers (65 ) dient, der zumindest einen Dichtabschnitt (66 ) umfasst und mit wenigsten einem schwenkbaren Heckdeckel (8 ) zusammenarbeitet.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R012 | Request for examination validly filed |
Effective date: 20111214 |
|
| R016 | Response to examination communication | ||
| R002 | Refusal decision in examination/registration proceedings | ||
| R003 | Refusal decision now final |