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DE102007043467A1 - Zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen - Google Patents

Zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen Download PDF

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DE102007043467A1
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DE102007043467A
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Wojciech Dipl.-Ing. Wezyk
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Magna Car Top Systems GmbH
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Magna Car Top Systems GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Dieses zusammenlegbare Dach ist für einen Personenkraftwagen entwickelt, das zwischen einer einen Fahrgastraum eines Aufbaus des Personenkraftwagens umgebenden Schließstellung sowie einer in einem Aufbewahrungsraum abgelegten Offenstellung bewegbar ist und Rahmenteile umfasst, die durch Strangpressprofile gebildet werden. Zur Optimierung des zusammenlegbaren Dachs weist das Bestandteil des Aufbaus bildende Dach wenigstens ein vorderes Dachelement und ein hinteres Dachelement auf, die formsteifer Gattung sind und deren die Dachelemente begrenzende Längs- und Querseiten mit seitlich verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen bzw. quer verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen versehen sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein faltbares Dach für einen Personenkraftwagen gemäß der GB 656,225 weist im Bereich von Türscheiben verlaufende Dachrahmen auf. Jeder Dachrahmen ist als Strangpressprofil ausgeführt, der im Querschnitt betrachtet mit einem Rohrabschnitt versehen ist. Auf einer benachbart der Türscheibe sich erstreckenden Seite des Querschnitts ist eine winkelförmige Aufnahme für einen Dichtkörper vorgesehen, der unter Vermittlung von Dichtlippen mit der Türscheibe zusammenarbeitet.
  • In der DE 296 07 114 U1 wird ein Cabriolet-Fahrzeug behandelt, dessen Verdeckgestell mit symmetrisch zu einer Fahrzeuglängsmittelebene sich erstreckenden Seitenrahmenteilen versehen ist. Das Verdeckgestell ist als ein aus Strangpressverfahren bestehendes Leichtbautragwerk ausgebildet.
  • Aus der DE 296 17 882 U1 geht ein Verdeckgestell hervor, das aus Strangpressprofilteilen und/oder Druckgussteilen besteht. Diese zuletzt genannten Teile bilden ein Leichtbautragwerk in Form eines starren Gitterverbundrahmens. Auf den Gitterverbundrahmen ist das als Hardtop oder Softtop ausgebildete Verdeck aufsetzbar.
  • Die DE 199 39 725 C2 behandelt eine Fahrzeug-Cabriodachstruktur mit einem Faltdach, das im Bereich von Seitenholmen beiderseits in Führungsschienen geführt ist. Die Seitenholme sind als hohle Strangpressprofile ausgeführt, wovon jedes im Querschnitt gesehen einen Rohrabschnitt aufweist. Von dem Rohrabschnitt ist ein Aufstecksteg für eine Seitenscheibendichtung weggeführt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen in der Weise zu gestalten, dass es bei guter Funktion sich durch niedriges Gewicht auszeichnet. Dabei sollte aber auch das Dach kostengünstig herstellbar sein und eine definierten Sicherheitsanforderungen Rechnung tragende Festigkeit aufweisen.
  • Nach der Erfindung wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere, die Erfindung ausgestaltende Merkmale sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass die die beiden Dachelemente an Längs- und Querseiten begrenzenden Leichtmetall-Strangpressprofile den Dachelementen sowohl in der Schließstellung wie auch in der Offenstellung und darüber hinaus beim Bewegen in die beiden zuletzt genannten Stellungen eine beispielgebende Funktion verleihen. Dabei lassen sich diese Leichtmetall-Strangpressprofile ohne weiteres baulich in die Dachelemente integrieren und besagte Leichtmetall-Strangpressprofile tragen zur Gewichtsoptimierung und bei entsprechender Querschnittsauslegung zur gezielten Steifigkeit dieser Dachelemente bei. Wirtschaftlich vorteilhaft ist, dass die Querschnitte der seitlichen Leichtmetall-Strangpressprofile der beiden Dachelemente gleich sind. Sinngemäß gilt dies auch für die Leichtmetall-Strangpressprofile, die quer zur Fahrzeuglängsrichtung an den vorderen und hinteren Dachelementen verlaufen. Die seitlichen Leichtmetall-Strangpressprofile der vorderen und hinteren Dachelemente sind mit einfachen aber hochwirksamen Aufnahmeeinrichtungen für Dichtkörper und weitere Dachkomponenten in Gestalt von Flächenelementen versehen.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, das nachstehend näher erläutert wird.
  • Es zeigen
  • 1 eine Schrägansicht von hinten links auf einen Personenkraftwagen mit dem zusammenlegbaren Dach nach der Erfindung,
  • 2 eine Teilansicht X der 1 in größerem Maßstab,
  • 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der 2 in größerem Maßstab,
  • 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der 2 in größerem Maßstab,
  • 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der 2 in größerem Maßstab,
  • 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der 2 in größerem Maßstab.
  • Ein Personenkraftwagen 1 umfasst einen Aufbau 2, Seitentüren 3 mit Türscheiben 4, hintere Seitenwandscheiben 5, einen Windschutzscheibenrahmen 6 und einen einen rückwärtigen Aufbewahrungsraum 7 verschließenden Heckdeckel 8. Ein zusammenlegbares Dach 9 ist aus einer einen Fahrgastraum Fg überspannenden Schließstellung Schst in eine im Aufbewahrungsraum 7 abgelegte Offenstellung Ost bewegbar. Dabei setzt sich das Dach 9 aus einem vorderen Dachelement 10 und einem hinteren Dachelement 11 zusammen, die formsteifer Gattung sind, wodurch das Dach 9 als absenkbares Hartdach – Retractable Hardtop – fungiert.
  • An den das vordere Dachelement 10 und das hintere Dachelement 11 begrenzenden Längsseiten Ls und den Querseiten QsI, QsII, QsIII und QsIV sind Leichtmetall-Strangpressprofile 12, 13, 14, 15, 16 und 17 angebracht -1 und 2-, die fest mit dem vorderen Dachelement 10 bzw. hinteren Dachelement 11 verbunden sind. Die Leichtmetall-Strangpressprofile 12 und 13 sind in Fahrzeuglängsrichtung A-A ausgerichtet, die Leichtmetall-Strangpressprofile 14 bis 17 in Fahrzeugquerrichtung B-B, wobei das Profil 14 einen vorderen Endbereich 18 und das Profil 15 einen hinteren Endbereich 19 des vorderen Dachelements 10 begrenzen, das Profil 16 einen vorderen Endbereich 20 und das Profil 17 einen hinteren Endbereich 21 des hinteren Dachelements 11.
  • Die an jeder Längsseite Ls des Dachs 9 sich erstreckenden Leichtmetall-Strangpressprofile 12 und 13 des vorderen Dachelements 10 und hinteren Dachelements 11 weisen im Wesentlichen gleiche Querschnitte auf -3-. Dabei ist das Leichtmetall-Strangpressprofil 12 mit einem rohrförmigen Querschnitt 22 versehen, der auf einer einer Türscheibe 4 zugekehrten Seite eine erste Aufnahmeeinrichtung 23 für einen Dichtkörper 24 und auf einer davon abgekehrten Seite 25 eine zweite Aufnahmeeinrichtung 26 für eine weitere Fahrzeugkomponente in Gestalt eines ersten Flächenelements 27 mit diaphanen und oder opaken Eigenschaften umfasst. Mit einem ähnlichen zweiten Flächenelement 28 ist auch das hintere Dachelement 11 versehen. Der rohrförmige Querschnitt 22 besitzt eine in die Form des Dachs 9 integrierte Außenwand 29 und eine Innenwand 30, die in Fahrzeugquerrichtung B-B und relativ zu einer Mittellängsebene C-C betrachtet mit einer äußeren Stegwand 31 und einer inneren Stegwand 32 verbunden sind. Die erste Aufnahmeeinrichtung 23 hält den Dichtkörper 24, der mit der Türscheibe 4 zusammenarbeitet, durch zangenartiges Umgreifen in Lage. Die Innenwand 30 ist mit einem horizontalen Wandabschnitt 33 versehen, von dem schräge Wandabschnitte 34 und 35 zur äußeren Stegwand 31 und inneren Stegwand 32 weggeführt sind.
  • Die zweite Aufnahmeeinrichtung 26 weist eine Flanschwand 36 auf, die das erste Flächenelement 27 trägt und zur Mittelängsebene C-C hin gerichtet ist. Die Flanschwand 36 ist gegenüber der Außenwand 29 stufenförmig abgesetzt, dergestalt, dass das erste Flächenelement 27 oberflächenbündig zur Außenwand 29 verläuft. Zur Befestigung des ersten Flächenelements 27 an der Flanschwand 27 dient ein erster Klebekörper 37. An einem freien Ende 38 der Flanschwand 36 ist eine Verdickung 39 angeformt, die als Anschlag für das erste Flächenelement 27 wirkt.
  • Die in Fahrzeugquerrichtung B-B verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofile 14 und 15 des vorderen Dachelements 10, angeordnet im vorderen und hinteren Endbereich 18 und 19, sind im Querschnitt gesehen im Wesentlichen gleich. Dabei ist das Leichtmetall-Strangpressprofil 14 mit einem rohrförmigen Querschnitt 40 versehen, der eine erste Wand 41 und eine zweite Wand 42 aufweist, welche Wände 41 und 42 an eine erste Verbindungswand 43 und eine zweite Verbindungswand 44 angeschlossen sind. Die erste Wand 41 und die zweite Wand 42 erstrecken sich in etwa parallel zum ersten Flächenelement 27, wobei die erste Wand 41 eine über die erste Verbindungswand 43 hinausragende Flanschwand 45 umfasst, die in Fahrtrichtung D ausgerichtet ist. Die zweite Verbindungswand 44 ist im rechten Winkel zu der ersten Wand 41 und der zweiten Wand 42 angeordnet, wogegen die erste Verbindungswand 43 zwischen erster Wand 41 und zweiter Wand 43 entgegen der Fahrtrichtung D schräg von oben nach unten verläuft. Diese Wandgestaltung verleiht dem rohrförmigen Querschnitt Trapezform. Darüber hinaus ist zwischen der ersten Wand 41 und dem ersten Flächenelement 27 ein zweiter Klebekörper 46 wirksam.
  • In Fahrtrichtung D gesehen ist im vorderen Endbereich 18 des vorderen Dachelements 10 ist eine Kantenschutzvorrichtung 47 vorgesehen. Letztere deckt eine vordere Begrenzung 48 des ersten Flächenelements 27 und der Flanschwand 45 mit einem Schutzkörper 49 ab. Der Schutzkörper 49 ist mit einem Halteelement 50 versehen, das in dem Raum 51 zwischen erstem Flächenelement 27 und Flanschwand 45 in Lage gehalten wird.
  • Das Leichtmetall-Strangpressprofil 15 im hinteren Endbereich 19 ist gegenüber dem Leichtmetall-Strangpressprofil 14 im vorderen Endbereich 19 des vorderen Dachelements 10 um 180° gedreht. Hierdurch verläuft eine Flanschwand 52 entgegen der Fahrtrichtung D, und eine erste Wand 53 des besagten Leichtmetall-Strangpressprofils 15 und das erste Flächenelement 27 sind unter Vermittlung eines dritten Klebekörpers 54 zusammengesetzt.
  • Das Leichtmetall-Strangpressprofil 16 im vorderen Endbereich 20 des hinteren Dachelements 11 ist so angeordnet, dass zum einen eine zweite Wand 55 zu dem zweiten Flächenelement 28 hin sich erstreckt und zum anderen eine Verlängerung einer ersten Wand 56 eine Flanschwand 57 bildet, die in Fahrtrichtung D verläuft. Die zweite Wand 55 ist bei dieser Ausführung unter Zwischenschaltung eines vierten Klebekörpers 58 mit dem zweiten Flächenelement 28 verbunden. Die Flanschwand 57 trägt einen Dichtkörper 59, der über drei Dichtabschnitte 60, 61 und 62 mit den benachbarten Leichtmetall-Strangpressprofilen 15 und 16 im hinteren Endbereich 19 des vorderen Dachelements 10 bzw. dem vorderen Endbereich 10 des hinteren Dachelements 11 zusammenwirkt.
  • In dem hinteren Endbereich 21 des hinteren Dachelements 11 ist das Leichtmetall-Strangpressprofil 17 angebracht, dessen Querschnitt ähnlich dem des Leichtmetall-Strangpressprofils 16 im vorderen Endbereich 20 ist, jedoch ist letzteres Strangpressprofil 17 gegenüber ersterem Strangpressprofil 16 um 180° gedreht. Hierbei ist eine Flanschwand 63, die wie bei dem Leichtmetall-Strangpressprofil 16 eine Verlängerung einer ersten Wand 64 bildet, abgewinkelt d. h. die Flanschwand 63 schließt gegenüber der ersten Wand 64 einen stumpfen Winkel α ein. Außerdem ist die Flanschwand 63 zur Aufnahme eines Dichtkörpers 65 ausgebildet, der mit zwei Dichtabschnitten 65 und 66 in Wirkverbindung mit dem Heckdeckel 8 steht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - GB 656225 [0002]
    • - DE 29607114 U1 [0003]
    • - DE 29617882 U1 [0004]
    • - DE 19939725 C2 [0005]

Claims (27)

  1. Zusammenlegbares Dach für einen Personenkraftwagen, das zwischen einer einen Fahrgastraum eines Aufbaus des Personenkraftwagens umgebenden Schließstellung und einer in einem Aufbewahrungsraum abgelegten Offenstellung bewegbar ist und Rahmenteile umfasst, die durch Strangpressprofile gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Bestandteil des Aufbaus (2) bildende Dach (9) wenigstens ein vorderes Dachelement (10) und ein hinteres Dachelement (11) aufweist, die formsteifer Gattung sind und deren die Dachelemente (10 und 11) begrenzende Längs- und Querseiten (Ls; QsI, QsII, QsIII und QsIV) mit seitlich verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen (12 und 13) bzw. quer verlaufenden Leichtmetall-Strangpressprofilen (14, 15, 16 und 17) versehen sind.
  2. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlich verlaufenden Strangpressprofile (12 und 13) des vorderen Dachelements (10) und des hinteren Dachelements (11) im Wesentlichen gleiche Querschnitte aufweisen.
  3. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes quer verlaufende seitliche Leichtmetall-Strangpressprofil (z. B. 12) einen rohrförmigen Querschnitt (22) besitzt, der auf einer Seitenscheiben (Türscheiben 4; Seitenwandscheiben 5) des Aufbaus (2) zugekehrten Seite eine erste Aufnahmeeinrichtung (23) für einen Dichtkörper (24) und auf einer davon abgekehrten Seite (25) eine zweite Aufnahmeeinrichtung (26) zur Halterung für wenigsten eine weitere Dachkomponente (Flächenelemente 27 und 28) aufweist.
  4. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Querschnitt (22) eine in die Form des Dachs (9) integrierte Außenwand (29) und eine Innenwand (30) umfasst, wobei – im Querschnitt betrachtet – zwischen Außenwand (29) und Innenwand (30) eine äußere Stegwand (31) und eine innere Stegwand (32) verläuft.
  5. Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Aufnahmeeinrichtung (23) den Dichtkörper (24) durch zangenartiges Umgreifen in Lage hält.
  6. Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Aufnahmeeinrichtung (26) eine Flanschwand (36) zur Aufnahme des ersten Flächenelements (27) des vorderen Dachelements (10) besitzt.
  7. Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (36) von der inneren Stegwand (32) zu einer Mittellängsebene (C-C) des Personenkraftwagens (1) hin gerichtete ist.
  8. Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (36) gegenüber der Außenwand (29) stufenförmig abgesetzt ist und das erste Flächenelement (27) oberflächenbündig zur Außenwand (29) verläuft.
  9. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Flanschwand (36) und Flächenelement (27) ein erster Klebekörper (37) wirksam ist.
  10. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende (38) der Flanschwand (36) mit einer als Anschlag für das erste Flächenelement (27) wirkenden Verdickung (39) versehen ist.
  11. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Dachelement (10) in einem vorderen Endbereich (18) und einem hinteren Endbereich (19) mit zwei im Querschnitt betrachtet im Wesentlichen gleichen Leichtmetall-Strangpressprofilen (14 und 15) versehen ist.
  12. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das in dem vorderen Endbereich (20) des hinteren Dachelements (11) sich erstreckende Leichtmetall-Strangpressprofil (16) im Querschnitt betrachtet im Wesentlichen dem benachbarten Leichtmetall-Strangpressprofil (15) des vorderen Dachelements (10) entspricht.
  13. Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetall-Strangpressprofil (14) im vorderen Endbereich (18) des vorderen Dachelements (10) einen rohrförmigen Querschnitt (40) mit einer ersten Wand und einer zweiten Wand (41) umfasst, die mit Abstand zueinander verlaufen und an eine erste Verbindungswand (43) und eine zweite Verbindungswand (44) angeschlossen sind.
  14. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Wand (41) des Leichtmetall-Strangpressprofils (14) in etwa parallel zu dem ersten Flächenelement (27) des vorderen Dachelements (10) verläuft.
  15. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Wand (41) mit einer über die erste Verbindungswand (43) hinausragenden Flanschwand (45) versehen ist, die in Fahrtrichtung (D) ausgerichtet ist.
  16. Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten Wand (41) und dem Flächenelement (27) ein zweiter Klebekörper (46) wirksam ist.
  17. Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem in Fahrtrichtung (D) gesehen vorderen Endbereich (18) des vorderen Dachelements (10) eine Kantenschutzvorrichtung (47) vorgesehen ist.
  18. Zusammenlegbares Dach nach den Ansprüchen 15 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenschutzvorrichtung (47) eine vordere Begrenzungen (48) des vorderen Dachelements (10) und der Flanschwand (45) mit einem Schutzkörper (48) abdeckt.
  19. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkörper (48) mit einem Halteelement (50) versehen ist, das zwischen erstem Flächenelement (27) und Flanschwand (45) in Lage gehalten wird.
  20. Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetall-Strangpressprofil (15) im hinteren Endbereich (19) des vorderen Dachelements (10) gegenüber dem Leichtmetall-Strangpressprofil (14) im vorderen Endbereich (18) um 180° gedreht ist.
  21. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetall-Strangpressprofil (15) des hinteren Endbereichs (19) des vorderen Dachelements (10) eine Flanschwand (52) aufweist, die entgegen der Fahrtrichtung (D) verläuft.
  22. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer ersten Wand (53) des Leichtmetall-Strangpressprofils (15) im hinteren Endbereich des vorderen Dachelements (10) und Flächenelement (27) ein dritter Klebekörper (54) wirksam ist.
  23. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das im vorderen Endbereich des hinteren Dachelements (11) quer verlaufende Leichtmetall-Strangpressprofil (16) in der Weise angeordnet ist, dass zum einen eine zweite Wand (55) zu dem zweiten Flächenelement (28) hin ausgerichtet ist und zum anderen eine eine Verlängerung einer ersten Wand (56) bildende Flanschwand (57) sich in Fahrtrichtung (D) erstreckt.
  24. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (57) des Leichtmetall-Strangpressprofils (16) im vorderen Endbereich (20) des hinteren Dachelements (11) einen Dichtkörper (59) trägt, der mit drei Dichtabschnitten (60, 61 und 62) zwischen den benachbarten Strangpressprofilen (15 und 16) im hinteren Endbereich (19) und vorderen Endbereich (20) des vorderen Dachelements (10) bzw. des hinteren Dachelements (11) zusammenwirkt.
  25. Zusammenlegbares Dach nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem hinteren Endbereich (21) des zweiten Dachelements (11) ein quer verlaufendes Leichtmetall-Strangpressprofil (17) angebracht ist, dessen Querschnitt ähnlich dem im vorderen Endbereich (20) sich erstreckenden Leichtmetall-Strangpressprofil (16), jedoch um 180° gedreht ist.
  26. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das im hinteren Endbereich (21) des hinteren Dachelements (11) verlaufende Leichtmetall-Strangpressprofil (11) mit einer Flanschwand (63) entgegen der Fahrtrichtung (D) verläuft und gegenüber einer ersten Wand (64) einen stumpfen Winkel (α) einschließt.
  27. Zusammenlegbares Dach nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschwand (63) zur Aufnahme eines zweiten Dichtkörpers (65) dient, der zumindest einen Dichtabschnitt (66) umfasst und mit wenigsten einem schwenkbaren Heckdeckel (8) zusammenarbeitet.
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