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Die Erfindung betrifft Fahrzeugöffnungen. Genauer gesagt, betrifft die Erfindung Vorrichtungen zum Verschließen einer Öffnung in einer Fahrzeugkarosserie, die ein feststehendes und ein bewegliches Teil umfassen. Noch genauer betrifft die Erfindung Vorrichtungen zum Verschließen, die einen bündigen Anschluss mit der Karosserie bilden und mindestens ein bewegliches Paneel aufweisen.
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Klassischerweise wird zum Verschließen einer Öffnung eines Fahrzeuges, ob es sich um einen PKW, um ein Nutzfahrzeug, um einen LKW, um einen Autobus oder um einen Eisenbahnwaggon handelt, eine von einem Verbindungsrahmen gehaltene Glasscheibe angebracht. Dieser Rahmen weist einen inneren und einen äußeren Teil auf, die gleichzeitig die Ränder der Glasscheibe und der Öffnung in der Karosserie zusammendrücken, wobei eine Dichtung eingelegt ist.
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Eine andere Technik ist in den Patentanmeldungen
EP-0 778 168 und
EP-0 857 844 beschrieben, die vom selben Anmelder wie diese Patentanmeldung angemeldet wurden. Die in diesen Dokumenten vorgestellte Verschlussvorrichtung (nachfolgend „Flushfenster” genannt) weist ein feststehendes und ein im Verhältnis zu diesem feststehenden Teil bewegliches Teil auf. Das bewegliche Teil ist mit dem feststehenden Teil mit Hilfe von Funktionselementen verbunden, welche die erforderliche Beweglichkeit sicherstellen und auf der zum Fahrzeuginneren gewandten Fläche aufgebracht sind.
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Nach verschiedenen Ausführungsarten kann das bewegliche Teil schwenkbar (wobei das Funktionselement die Funktion eines Scharniers erfüllt) oder gleitend sein (wobei die Funktionselemente dann eine Führungsfunktion beim Gleiten sicherstellen).
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Unabhängig von der Sorgfalt, mit der die Fertigung und die Montage der Vorrichtungen zum Verschließen von Öffnungen in Fahrzeugkarosserien durchgeführt werden, können Dichtheitsprobleme auftreten. So kann unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise beim Waschen mit Hochdruckdüsen, etwas Wasser in das Fahrzeuginnere eindringen und sich auf der inneren Fläche der Verschlussvorrichtung absetzen. Dieses Wasser läuft dann entlang der Ränder und insbesondere entlang der Dichtungen der Karosserieöffnung und muss nach außen geleitet werden.
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Wasser kann ebenfalls auf der zum Fahrzeuginneren gekehrten Fläche aufgrund von Kondensation oder einer Innenwäsche des Fahrzeuges vorhanden sein. In diesem Falle muss diese Flüssigkeit selbstverständlich schnell und gründlich nach außen geleitet werden.
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Im Falle von klassischen Verschlussvorrichtungen, die einen Verbindungsrahmen zwischen Glasscheibe und Karosserie aufweisen, erfolgt dieses Ableiten nach außen in einfacher Weise. Der zum Fahrzeuginneren weisende Teil des Rahmens nimmt nämlich die Flüssigkeit auf, und kleine Öffnungen, die in den Teil des Rahmens gebohrt werden, der sich über die Karosserie hinaus zum Fahrzeugäußeren erstreckt, erlauben das Hinausleiten des Wassers.
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Es ist ebenfalls, aus dem Dokument
US 5 465 531 , das die Merkmale der Präambel von Anspruch 1 umfasst, eine klassische Verschlussvorrichtung bekannt, bei der die Führungsschienen für die Glasscheiben Öffnungen aufweisen, die das Ableiten von Wasser zum Fahrzeugäußeren hinaus ermöglichen.
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Ebenso ist aus dem Dokument
US 5 522 191 eine Vorrichtung zum Verschließen nach der Päambel des Anspruchs 1 bekannt.
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Dagegen lässt sich im Falle eines „Flushfensters” eine solche Lösung selbstverständlich nicht anwenden, da das Fenster wegen des Grundaufbaus keinen Verbindungsrahmen aufweist. Wenn das Fenster durch Aufkleben aufgesetzt wird, so verläuft ein Kleberstrang vollständig um den Umfang des zum Fahrzeuginneren gewandten Umfangs der Verschlussvorrichtung. Wenn diese Verschlussvorrichtung eingesetzt wird, so wird dieser Kleberstrang an die Karosserie gedrückt. Er behindert somit eindeutig das Ablaufen von Wasser.
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Auch dann, wenn eine andere Befestigungstechnik als das Kleben zum Einsatz kommt, muss eine Dichtung in etwa an derselben Stelle wie der Kleberstrang vorgesehen werden. Wiederum lässt sich somit kein Wasser nach außen leiten.
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Ziel der Erfindung ist es, diesem Nachteil des Standes der Technik entgegenzuwirken.
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Genauer gesagt besteht ein Ziel der Erfindung im Bereitstellen einer Verschlussvorrichtung einer Öffnung in einer Fahrzeugkarosserie von der bündigen Art (beispielsweise von der Art der „Flushfenster” genannten Vorrichtungen), die ein einfaches und effektives Nachaußenleiten von auf der inneren Fläche der Verschlussvorrichtung vorhandenen Flüssigkeiten ermöglichen, selbstverständlich ohne die Dichtungseigenschaften der ganzen Gruppe zu beeinträchtigen.
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Noch ein Ziel der Erfindung ist das Bereitstellen einer Verschlussvorrichtung, deren Fertigung und Montage einfach und preiswert sein soll. Insbesondere soll die Erfindung eine Verschlussvorrichtung bereitstellen, die keinen spezifischen Vorgang und keine Einstellung oder Anpassung bei der Montage am Fahrzeug benötigt.
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Diese Ziele sowie andere, die nachfolgend deutlicher in Erscheinung treten, erreicht man mit Hilfe einer Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung in einer Fahrzeugkarosserie nach Anspruch 1.
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So wird, nach der Erfindung, Wasser, das sich auf der Innenfläche der Verschlussvorrichtung befindet, durch eines der Funktionselemente (beispielsweise durch eine Gleitschiene) aufgenommen und nach außen mit Hilfe eines Wasserdurchgangs oder einer Kanüle geleitet, der bzw. die entlang dieser Innenfläche angebracht ist.
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Bevorzugterweise durchqueren der oder die Wasserdurchgänge ein Mittel zum Verbindung der besagten Vorrichtung zum Verschließen mit besagter Karosserie, wobei die Verbindung dadurch bewirkt wird, dass die Ränder der besagten, zum Fahrzeuginneren gewandten Seite der festen Gruppe mit der Karosserie verbunden werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform umfassen die Mittel zum Verbinden einen Klebestrang.
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Nach der Erfindung ist eine Dichtung vorgesehen (die Verbindung wird ggf. durch ein anderes Mittel als eine Klebung bewirkt), wobei der Wasserdurchgang die Dichtung durchquert.
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Der Ausdruck „Durchqueren” muss hier im breiten Sinne verstanden werden, das „von einer Seite zur anderen laufen” bedeutet, ohne die Hauptfunktion (Dichtheit) des Stranges zu ändern. Im Allgemeinen wird der Wasserdurchlass an dem feststehenden Teil der Vorrichtung angelegt und von dem bei einem späteren Montageschritt eingesetzten Kleberstrang überdeckt.
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Demnach beträgt bevorzugterweise die Stärke des Wasserdurchlasses bzw. der Wasserdurchlässe weniger als 5 mm zumindest in Höhe des Klebestrangs.
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Nach einer besonderen Ausführung ist vorgesehen, dass das freie Ende des Wasserdurchlasses bzw. die freien Enden des Wasserdurchlasses bzw. der Wasserdurchlässe eine reduzierte Stärke aufweist (aufweisen).
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Wenn die besagte Verschlussvorrichtung eine untere und eine obere Schiene aufweist, um das Gleiten des beweglichen Teils zu ermöglichen, so wird (werden) der Wasserdurchlass bzw. die Wasserdurchlässe bevorzugterweise zumindest an einem der Enden der unteren Schiene realisiert.
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In diesem Falle wird vorteilhafterweise die besagte untere Schiene so konzipiert und/oder eingebaut, dass das von ihr aufgefangene Wasser zu dem Wasserdurchlass bzw. zu den Wasserdurchlässen geleitet wird.
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Bevorzugterweise weist der Wasserdurchlass bzw. weisen die Wasserdurchlässe eine ausreichende Länge auf, um das Ablaufen sicherzustellen, sobald die aufgefangene Wassermenge 0,2 ml oder mehr beträgt.
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Es ist nämlich wünschenswert, dass auch sehr geringe Wassermengen systematisch abgeleitet werden.
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Aus ästhetischen Gründen ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass der Wasserdurchlass bzw. die Wasserdurchlässe durch einen auf der festen Gruppe angebrachten undurchsichtigen Bereich verdeckt ist bzw. sind. Dieser undurchsichtige Bereich, der beispielsweise durch Siebdruck erstellt wird, kann ebenfalls gleichzeitig die Schienen und die Verbindungsmittel (Kleberstränge) verdecken.
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Nach einer vorteilhaften Ausführung wird bzw. werden der Wasserdurchlass bzw. die Wasserdurchlässe direkt in dem entsprechenden Funktionselement bei seiner Fertigung ausgebildet.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden deutlicher beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführung, die als veranschaulichendes Beispiel ohne einschränkende Wirkung vorgestellt wird sowie beim Betrachten der beigefügten Figuren, wobei:
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1 eine Verschlussvorrichtung mit einem Wasserdurchlass nach der Erfindung darstellt;
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2 einen Schnitt durch die Positionierung des Wasserdurchlasses der Vorrichtung aus 1 im Verhältnis zur Fahrzeugkarosserie zeigt;
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3 ein berechnetes Beispiel der Ausführung eines Wasserdurchlasses nach der Erfindung wiedergibt;
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4 eine weitere Ausführung eines Wasserdurchlasses nach der Erfindung zeigt.
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Die Verschlussvorrichtung einer Fensteröffnung nach der Erfindung ist für die Ausstattung eines Fahrzeuges vorgesehen. Sie soll auf eine Öffnung in der Karosserie des Fahrzeuges aufgebracht werden. Eine derartige Öffnung kann auf einer Seitenwand des Fahrzeuges, auf dem Fahrzeugdach usw. angebracht sein. Sie kann eben oder, der Form der Karosserie folgend, gewölbt sein.
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Es wird nun als Beispiel für den Einsatz eine Vorrichtung mit gleitendem beweglichen Teil betrachtet.
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Diese Verschlussvorrichtung ist beispielsweise von der in der Patentschrift
EP-0 857 844 beschriebenen Art, die schematisch in
1 dargestellt ist.
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Sie umfasst somit ein feststehendes Teil 12, 13, das beispielsweise durch Aufkleben auf die Fahrzeugkarosserie aufgebracht wird. Ein auf dem feststehenden Teil angebrachtes bewegliches Teil 14 ermöglicht das Verschließen oder die Freigabe einer in diesem feststehenden Teil angebrachten Öffnung 11. Schienen 16 1 und 16 2 sind auf dem unteren Teil des feststehenden Teils befestigt (oder geformt), wobei sie die Führung des entlang des feststehenden Teils gleitenden beweglichen Teils 14 sicherstellen.
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Vorteilhafterweise wird die Bewegung des beweglichen Teils 14 im Verhältnis zum feststehenden Teil 12, 13 in zwei unabhängige Bewegungen zerlegt:
- – eine im Verhältnis zu der von dem feststehenden Teil gebildeten Ebene senkrechte Bewegung, die den Übergang von einer geschlossenen und verriegelten Position, bei der das bewegliche Teil sich in derselben Ebene wie das feststehende Teil befindet und die Öffnung verschließt, in eine Freigabeposition, bei der das bewegliche Teil gegenüber dem feststehenden Teil in eine Gleitebene verschoben ist, um das Gleiten zu ermöglichen;
- – eine zu der vom feststehenden Teil in der Gleitebene gebildeten Ebene parallele Bewegung 15.
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Es sind selbstverständlich andere Bewegungen möglich. So kann beispielsweise das bewegliche Teil eine Kurve durchlaufen, welche beide Bewegungen (Verriegelung/Entriegelung) verbindet.
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Obwohl in dem in 1 angegebenen Beispiel die Fensteröffnung eben ist, lässt sich deutlich einsehen, dass die Erfindung auch auf jede andere Art von Öffnung anwendbar ist. So kann insbesondere die Fensterscheibe 14 gewölbt oder gekrümmt sein bzw. eine beliebige Form aufweisen.
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Andererseits betrifft die Vorrichtung der Erfindung insbesondere die Seitenwände von Fahrzeugen. Sie kann jedoch auch am Fahrzeugdach und allgemeiner an jeder gewünschten Stelle Anwendung finden.
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Die Fensterscheibe 14 kann aus Glas oder aus einem geeigneten, durchsichtigen oder lichtdurchlässigen Material sein. Sie kann ebenfalls aus demselben Material wie die Karosserie gefertigt sein. Es sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass es möglich ist, mehrere voneinander unabhängige Scheiben zu verwenden, um eine Fensteröffnung zu verschließen (beispielsweise eine Scheibe, die sich nach links und eine andere, die sich nach rechts bewegt). Gegebenenfalls kann eine der Scheiben feststehen.
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Es ist ein Verriegelungsgriff
18 vorgesehen. Dieser stützt sich an der Schiene
16 2 ab, um die bewegliche Scheibe in ihrer Gleitebene zu verschieben und sie in die Verschlussebene zurückzuholen. Hierbei handelt es sich vorteilhafterweise um einen drehbaren Griff, wie beispielsweise in der Patentanmeldung
FR-98 09315 beschrieben, die von demselben Anmelder wie dieses Patent angemeldet wurde.
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Hauptziel der Erfindung ist somit das Ableiten von Wasser (und allgemeiner von Flüssigkeiten aller Art), das sich auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Fläche der Verschlussvorrichtung befindet.
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Zu diesem Zweck weist die untere Schiene 16 2 zwei Wasserdurchläufe 17 1, und 17 2 auf, die sich vertikal zum unteren Teil des Fahrzeuges hin erstrecken. So nimmt die Schiene 16 2 die Flüssigkeit auf, die an der inneren Fläche der Vorrichtung und insbesondere der Dichtungen entlangläuft, und leitet diese Flüssigkeit zum Wasserdurchlass oder zur Kanüle 17 1 oder 17 2 weiter. Das Innere der Schiene 16 2 kann vorteilhafterweise einen leicht geneigten Boden aufweisen, um die Flüssigkeit direkt zur Kanüle 17 1 oder 17 2 zu leiten.
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Wie in 2 dargestellt, weist jeder Wasserdurchlass 17 eine ausreichende Länge auf, um den Strang 21 zu durchqueren. Es sei auf die leichte Rückversetzung des Endes der Karosserie 23 hingewiesen, welche die Realisierung einer bündigen Vorrichtung ohne Verbindungsrahmen ermöglicht.
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Die von der unteren Schiene 16 2 aufgefangene Flüssigkeit läuft demnach durch den Wasserdurchlass 17 und dann an der Karosserie außerhalb des Fahrzeuges herunter (Pfeil 24).
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Selbstverständlich müssen die Abmessungen des Wasserdurchlasses unter Berücksichtigung mehrer Kriterien gewählt werden, insbesondere:
- – die Nichtbeeinträchtigung der Dichtungseigenschaften der Dichtung 21;
- – das Erreichen eines Ablaufes auch für sehr geringe Mengen Flüssigkeit, beispielsweise ab 0,2 ml.
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3 zeigt einen Schnitt durch einen diese Bedingungen erfüllenden Wasserdurchlauf.
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Dieser Durchlauf weist einen Zwischenteil 32 und einen Endteil 31 auf. Der dünnere Endteil 31 entspricht dem Bereich, der den Strang 21 durchquert.
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Bevorzugterweise ist die Stärke des Endteils 31 (die zumindest teilweise mit dem Strang 21 übereinstimmt) sehr gering, beispielsweise in der Größenordnung von 1 mm.
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Diese Stärke ist relativ gering, um Tropfen durchzulassen. Statt diese Stärke über die ganze Länge der Kanüle (beispielsweise 60 mm) vorzusehen, wird die Verengung vorteilhafterweise lediglich auf die Breite des Stranges begrenzt. Oberhalb des Stranges (Zwischenteil 32) wird die Stärke des Wasserdurchlaufs (beispielsweise auf 3 mm) erhöht. So wird der Druck auf dem Teil 31 erhöht, was das Ablaufen des Wassers durch diese Stelle begünstigt.
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4 zeigt eine Ausführungsvariante des Wasserdurchlaufes, der die Form eines einfachen Ablaufröhrchens aufweist, dessen Querschnitt leicht und allmählich verringert werden kann. Es können selbstverständlich mehrere ähnliche Röhrchen vorgesehen werden.
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Es kann/können allgemeiner nur ein Wasserdurchlauf oder mehrere Wasserdurchläufe 16 2 vorgesehen werden. Die Formen dieser Wasserdurchläufe können variabel sein, insofern sie einen guten Wasserdurchlauf sicherstellen, wobei die anderen, von einer guten Verschlussvorrichtung verlangten Eigenschaften einzuhalten sind.
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Der vom Wasserdurchlauf durchquerte Strang ist eine Dichtung, wobei die Befestigung der Vorrichtung durch eine andere Methode als das Kleben sichergestellt wird.
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Es sei darauf hingewiesen, dass die Wasserdurchläufe der Erfindung keine ästhetischen Nachteile mit sich bringen. Sie werden nämlich im allgemeinen durch einen undurchsichtigen Bereich verdeckt, der beispielsweise durch Siebdruck am feststehenden Teil der Verschlussvorrichtung realisiert wird, um von außen den Rand der Karosserie, den Kleberstrang und die Schienen zu verbergen.