DE102007047182A1 - Anordnung für die Stromzuführung zu Glühwendeln - Google Patents
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Classifications
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Abstract
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung geht von einer Anordnung für die Stromzuführung zu einer ersten und zweiten Glühwendel in einer Lampe aus.
- Stand der Technik
- Die Patentanmeldung
EP 1 667 205 A2 offenbart eine Fahrzeugscheinwerferlampe mit einer ersten Glühwendel, die vorzugsweise zur Erzeugung eines Fernlichts dient, und einer zweiten Glühwendel, die vorzugsweise zur Erzeugung eines Tagfahrlichts dient, wobei die Glühwendeln mit Hilfe von drei in einer gemeinsamen Ebene angeordneten Stromzuführungsdrähten innerhalb eines mit einem Lampensockel versehenen Lampengefäßes fixiert sind. Auf diese Weise können mit geringem Aufwand zwei Glühwendel in einem vorgehbaren Abstand parallel versetzt zueinander in einer gemeinsamen Ebene angeordnet werden. - Von Nachteil ist bei der genannten Fahrzeugscheinwerferlampe, dass bei Vibrationen mit bestimmten Frequenzen ein gemeinsames Schwingen von Wendel und Gestell auftreten kann und somit eine Vibrationsbelastung an der Stromzuführungsanordnung vorliegt.
- Darstellung der Erfindung
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung für die Stromzuführung zu einer ersten und zweiten Glühwendel einer Lampe vorzusehen, bei der die Vibra tionsbelastung verringert ist und eine lichttechnisch günstige Anordnung der zwei Glühwendel gewährleistet ist.
- Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung für die Stromzuführung nach Anspruch 1 gelöst.
- Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
- Es wird eine Anordnung für die Stromzuführung zu einer ersten und einer zweiten Glühwendel einer Lampe vorgesehen, die drei Stromzuführungsdrähte hat, die innerhalb eines mit einem Lampensockel versehene Lampengefäßes fixierbar sind und von denen einer mit zumindest einem Abschnitt eines weiteren Stromzuführungsdrahtes an einer gemeinsamen Ebene liegt. Die erste Glühwendel ist durch einen dritten und einem zwischen dem ersten und dritten Stromzuführungsdraht angeordneten Zweitstromzuführungsdraht fixierbar und die zweite Glühwendel ist durch einen ersten und einen dritten Stromzuführungsdraht fixierbar. Ein Abschnitt der Stromzuführungsdrähte bildet mit der Ebene einen Winkel im Bereich von 0 bis 90° und/oder ein Abschnitt eines der Stromzuführungsdrähte verläuft mit der Ebene parallel und außerhalb von dieser. Auf diese Weise kann die Gestellresonanz angepasst und eine verbesserte Stützfunktion für die Stromzuführungsdrähte umgesetzt werden.
- Es wird bevorzugt, wenn der Abschnitt ein Endabschnitt des zweiten Stromzuführungsdrahtes ist. Da der zweite Stromzuführungsdraht der kürzeste der drei Stromzuführungsdrähte ist, ergeben sich nur geringe Auswirkungen auf das Lampengefäß, so dass das Lampengefäß kompakt gefertigt werden kann.
- Es wird ferner bevorzugt, wenn der zweite Stromzuführungsdraht mit der gemeinsamen Ebene parallel verläuft und außerhalb von dieser angeordnet ist. Trotz erhöhte Dicke des Lampengefäßes lässt sich so ein sicheres mechanisches Halten aller Stromzuführungsdrähte auch bei stärkerer mechanischer Belastung, wie diese bei Kraftfahrzeugen auftritt, umsetzen.
- Erfindungsgemäß kann ein Abschnitt des ersten Stromzuführungsdrahtes mit der gemeinsamen Ebene parallel verlaufen und außerhalb von dieser angeordnet sein. Dadurch kann beispielsweise eine Abblendkappe mechanisch stabil im Lampengefäß gehalten werden.
- Die drei Stromzuführungsdrähte können über einen Quarzbalken miteinander verbunden sein, so dass neben der Fixierung in einem Endabschnitt eines Lampengefäßes ein stabiles Halten der Stromzuführungsdrähte sichergestellt werden kann.
- In einer weiteren Ausführungsform wird eine Stromzuführungsanordnung mit ersten und zweiten Glühwendeln vorgesehen, deren Mittelachse in der gemeinsamen Ebene des ersten Stromzuführungsdrahtes und des zumindest einen Abschnitts des dritten Stromzuführungsdrahtes liegen. Dadurch lässt sich ein kompakter Aufbau realisieren.
- An dem ersten Stromzuführungsdraht kann eine Abschattungsvorrichtung befestigt sein, wodurch der Einsatz der Glühwendel bei Fernlicht, beispielsweise in Kombination mit einem Tagfahrlicht, in einem Kraftfahrzeug realisiert werden kann.
- Eine erfindungsgemäße Lampe kann ferner neben der ersten und zweiten Glühwendel ein Lampengefäß mit einem Lampensockel aufweisen, so dass diese Baueinheit als eine Einheit ersetzt werden kann.
- Die Lampe ist bevorzugt eine Fahrzeugscheinwerferlampe, wodurch sich eine hohe Lebensdauer aufgrund der erhöhten mechanischen Stabilität in Bezug auf die während der Fahrt eines Fahrzeugs auftretende Vibrationen ergibt.
- Eine Glühwendel kann als Fernlichtglühwendel und die andere als Tagfahrlichtglühwendel ausgebildet sein. Somit ist durch eine Lampe das Realisieren der Funktionen Fernlicht und Tagfahrlicht bei hoher mechanischer Stabilität der Stromzuführungsanordnung möglich.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Die Figuren zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer Scheinwerferlampe mit der erfindungsgemäßen Anordnung für die Stromzuführung in schematischer Darstellung, -
2 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Anordnung für die Stromzuführung entsprechend dem ersten bis dritten Ausführungsbeispiel, -
3 eine Ansicht von rechts der Stromzuführungsanordnung entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel, -
4 eine Ansicht von rechts der Stromzuführungsanordnung entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel, -
5 eine Ansicht von rechts einer Stromzuführungsanordnung entsprechend dem dritten Ausführungsbeispiel - Bevorzugte Ausführung der Erfindung
-
1 zeigt eine Halogenglühlampe für einen Fahrzeugscheinwerfer mit einer Stromzuführungsanordnung entsprechend der vorliegenden Erfindung. Derartige Halogenglühlampen werden durch die Bordnetzspannung eines Kraftfahrzeuges gespeist. - Die Scheinwerferlampe
1 weist ein in einem Lampensockel2 befestigtes Lampengefäß4 auf, das aus Glas gefertigt ist und in1 als axialsymmetrisch ausgebildet dargestellt ist. Das Lampengefäß hat einen sockelnahen Endabschnitt6 , der im Lampensockel2 befestigbar ist und eine entgegengesetzt zum sockelnahen Endabschnitt6 liegende Lampenkuppe8 , die mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung10 versehen sein kann. Im Lampengefäß4 sind zwei Glühwendel12 ,14 angeordnet, deren Mittelachsen in einer gemeinsamen Ebene liegen. Jeder der Glühwendel12 ,14 hat zwei Wendelabgänge12a ,12b bzw.14a ,14b die über drei Stromzuführungsdrähte16 ,18 ,20 und elektrische Anschlüsse9a ,9b ,9c am Lampensockel2 mit Spannung versorgt werden. Der sockelnahe Endabschnitt6 dichtet das Lampengefäß4 ab und dient gleichzeitig zur Fixierung der Stromzuführungsdrähte16 ,18 ,20 . Die Stromzuführungsdrähte16 ,18 ,20 sind über einen Quarzbalken22 miteinander verbunden, der die mechanische Stabilität des Gestells erhöht. -
2 zeigt eine Detailansicht der Stromzuführungsdrähte16 ,18 ,20 , des Quarzbalkens22 und der Glühwendeln12 ,14 , die mit den Stromzuführungsdrähten verbunden sind, entsprechend der vorliegenden Erfindung. Während die aus dem Stand der Technik bekannte Fahrzeugscheinwerferlampe der europäischen PatentanmeldungEP 1 667 205 A2 in einer solchen Weise ausgebildet war, dass die drei Stromzuführungsdrähte in einer gemeinsamen Ebene liegen, so ist entsprechend der vorliegenden Erfindung, wie diese entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel in3 , entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel in4 und entsprechend dem dritten Ausführungsbeispiel in5 gezeigt ist, zumindest ein Endabschnitt der Stromzuführungsdrähte in einer solchen Weise ausgebildet, dass dieser mit den anderen Stromzuführungsdrähten nicht in einer gemeinsamen Ebene liegt. - Zum besseren Verständnis der Stromzuführungsanordnungen des ersten bis dritten Ausführungsbeispiels wird in der Seitenansicht von dieser in
2 eine genauere Beschreibung der Befestigung der Stromzuführungen an den Wendeln vorgenommen. - Der Stromzuführungsdraht
16 ist mit einer der zweiten Glühwendel14 zugeordnete Abblendkappe versehen, deren Randabschnitt mit einer um den Wendelabgang14a vorgesehenen Molybdänfolie14c verbunden ist. Der zum Wendelabgang14a entgegengesetzt angeordnete Wendelabgang14b ist über eine Molybdänfolie14d mit dem dritten Stromzuführungsdraht verschweißt, so dass sich die Anordnung aus Abblendkappe24 und zweiter Glühwendel14 über die Entfernung zwischen dem ersten Stromzuführungsdraht16 und dem dritten Stromzuführungsdraht20 erstreckt. - Die erste Glühwendel
12 ist über den Wendelabgang12a und eine an dieser angebrachten Molybdänfolie12c mit dem dritten Stromzuführungsdraht20 verschweißt, während der zweite Stromzuführungsdraht, der kürzer als der dritte Stromzuführungsdraht20 und als der erste Stromzuführungsdraht16 ist, und dessen Endabschnitt18a zum Stromzuführungsdraht16 hingebogen ist, mit dem Wendelabgang12b über eine Molybdänfolie12d verbunden ist. Die erste Glühwendel12 dient bevorzugt zur Erzeugung eines Tagfahrlichts und hat somit beispielsweise eine elektrische Leistung im Bereich von 17 bis 22 Watt, während die zweite Glühwendel14 bevorzugt zur Erzeugung eines Fernlichtes dient und eine elektrische Leistung im Bereich von 55 bis 80 Watt hat. - In
3 ist eine Ansicht von rechts der Stromzuführungsanordnung aus2 gezeigt. Hierbei ist erkennbar, dass der erste Stromzuführungsdraht16 einen Parallelabschnitt26a , der im Quarzbalken22 fixiert ist, einen Schrägabschnitt26b , der in einem Winkel α zu einer durch die zweite und dritte Glühwendel,14 ,16 aufgespannte Ebene verläuft, und einen Endabschnitt26c hat, der mit der Abblendkappe24 verschweißt ist. - Durch eine derartige Gestaltung des ersten Stromzuführungsdrahtes
16 erfolgt eine Änderung der Resonanzfrequenz des Gestells, so dass sich die Resonanz von Wendel und Gestell bei der gleichen Frequenz vermeiden lässt. -
4 zeigt eine Ansicht von rechts aus2 der Stromzuführungsanordnung entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel. Hierbei verläuft der zweite Stromzuführungsdraht18 parallel zu einer durch den ersten und dritten Stromzuführungsdraht16 ,20 aufgespannten Ebene und außerhalb von dieser. Durch diesen Parallelversatz des zweiten Stromzuführungsdrahtes in Bezug auf die gemeinsame Ebene der beiden anderen Stromzuführungsdrähte ergibt sich eine verbesserte Stützfunktion für die Stromzuführungsanordnung. - Bei der Stromzuführungsanordnung entsprechend dem dritten Ausführungsbeispiel, ist, wie es in
5 , die eine Ansicht von rechts von2 darstellt, der zweite Stromzuführungsdraht18 in Bezug auf die gemeinsame Ebene des ersten und dritten Stromzuführungsdrahtes16 ,20 in einem Winkel β angestellt. Hierdurch verringern sich die Anforderungen an die Dicke des sockelnahen Endabschnitts6 im Vergleich zur Stromzuführungsanordnung entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel. Durch eine derartige Schräganstellung des zweiten Stromzuführungsdrahtes18 lässt sich bei einer transversal zur Kolbenachse erfolgenden Anregung, welche bei nicht verkippten Stromzuführungsdrähten zu einer maximalen Schwingungsamplitude in transversaler Richtung führt, die Anregung beim schrägen Stromzuführungsdraht18 in einen transversalen Anteil und einen longitudinalen Anteil, der weniger kritisch als der transversale Anteil ist, zerlegen. Die nicht schräg angestellten Stromzuführungsdrähte16 ,20 werden transversal angeregt. - Im Ergebnis ergibt sich im Vergleich zu dem Fall, dass alle drei Stromzuführungsdrähte in einer gemeinsamen Ebene liegen, beim Stromzuführungsdraht entsprechend dem dritten Ausführungsbeispiel eine verringerte transversale Vibrationsbelastung.
- Beim ersten bis dritten Ausführungsbeispiel kann ein verbessertes Vibrationsverhalten verknüpft mit einer guten Stabilisierung der Wendeln
12 ,14 erzielt werden. - Aufgrund der guten Stabilisierung durch die aufgezeigten Gestaltungsmöglichkeiten der Stromzuführungsdrähte mittels Versatz bzw. Biegung in zumindest einem Endabschnitt eines Stromzuführungsdrahtes kann in einer Abwandlung der vorliegenden Erfindung auch auf die Quarzbalken verzichtet werden.
- Somit ergibt sich bei einer Stromzuführungsanordnung, bei der zumindest ein Endabschnitt eines Stromzuführungsdrahtes mit den anderen Stromzuführungsdrähten nicht in einer gemeinsamen Ebene liegt, eine Vielzahl von mechanischen Vorteilen.
- Die vorliegende Erfindung ist nicht darauf beschränkt, dass die Stromzuführungsanordnungen entsprechend dem ersten bis dritten Ausführungsbeispiel separat vorgesehen sind, sondern es kann eine beliebige Kombination der Ausführungen der Stromzuführungsdrähte beim ersten bis dritten Ausführungsbeispiel erfolgen. So kann der erste Stromzuführungsdraht
26 beim zweiten und dritten Ausführungsbeispiel zum Einsatz gelangen. Auch ist es denkbar, dass der zweite Stromzuführungsdraht18 zusätzlich zum parallelen Versatz zur Ebene der Stromzuführungsdrähte12 ,16 beim zweiten Ausführungsbeispiel einen Knick von der gemeinsamen Ebene der zwei Stromzuführungsdrähte16 ,20 weg aufweist. - Es wird eine Stromzuführungsanordnung zu einer ersten und zweiten Glühwendel einer Lampe mit drei Stromzuführungsdrähten vorgesehen, wobei zwei der drei Stromzuführungs drähte eine gemeinsame Ebene liegen und zumindest ein Abschnitt einer der Stromzuführungsdrähte in einem Bereich von 0 bis 90° zu dieser Ebene angestellt ist bzw. dieser Stromzuführungsdraht mit der Ebene parallel und außerhalb von dieser verläuft. Da einer der Stromzuführungsdrähte nicht oder nicht vollständig in der gemeinsamen Ebene der anderen Stromzuführungsdrähte liegt, ergeben sich mechanische Vorteile in Bezug auf Resonanz und verbesserte Stützfunktionen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1667205 A2 [0002, 0025]
Claims (10)
- Anordnung für die Stromzuführung zu einer ersten und einer zweiten Glühwendel (
12 ,14 ) einer Lampe, mit drei Stromzuführungsdrähte (16 ,18 ,20 ), die innerhalb eines mit einem Lampensockel versehenen Lampengefäßes (4 ) fixierbar sind und von denen einer mit zumindest einem Abschnitt eines weiteren Stromzuführungsdrahtes in einer gemeinsamen Ebene liegt, wobei durch den dritten und einen zwischen dem ersten und dritten Stromzuführungsdraht angeordneten zweiten Stromzuführungsdraht die erste Glühwendel (12 ) fixierbar ist und durch einen ersten und einen dritten der drei Stromzuführungsdrähte die zweite Glühwendel (14 ) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt (26b ;28 ) eines der Stromzuführungsdrähte (16 ,18 ,20 ) mit der Ebene einen Winkel bildet, der zwischen 0° und 90° liegt, und/oder ein Abschnitt (26c ;18 ) eines der Stromzuführungsdrähte mit der Ebene parallel verläuft und außerhalb von dieser angeordnet ist. - Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1, wobei der Abschnitt (
28 ) ein Endabschnitt des zweiten Stromzuführungsdrahtes ist. - Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1, wobei der zweite Stromzuführungsdraht (
18 ) mit der gemeinsamen Ebene parallel verläuft und außerhalb von dieser angeordnet ist. - Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1, wobei ein Abschnitt (
26c ) des ersten Stromzuführungsdrahtes (26 ) mit der gemeinsamen Ebene parallel verläuft und außerhalb von dieser angeordnet sind. - Stromzuführungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die drei Stromzuführungsdrähte (
16 ,18 ,20 ) über einen Quarzbalken (22 ) miteinander verbunden sind. - Stromzuführungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit der ersten und zweiten Glühwendel (
12 ,14 ), deren Mittelachsen in der gemeinsamen Ebene des ersten Stromzuführungsdrahtes (16 ) und von zumindest einem Abschnitt des dritten Stromzuführungsdrahtes (20 ) liegen. - Stromzuführungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an dem ersten Stromzuführungsdraht (
16 ) eine Abschattungsvorrichtung (24 ) befestigt ist. - Lampe mit Stromzuführungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit der ersten und zweiten Glühwendel (
12 ,14 ) und mit einem mit einem Lampensockel (2 ) versehenen Lampengefäß (4 ). - Lampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Lampe eine Fahrzeugscheinwerferlampe ist.
- Lampe nach Anspruch 8, wobei eine Glühwendel (
14 ) als Fernlichtglühwendel und die andere Glühwendel als Tagfahrlichtglühwendel (12 ) ausgebildet ist.
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Effective date: 20140501 |