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DE102007030927A1 - Verfahren und Vorrichtungen zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtungen zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen Download PDF

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DE102007030927A1
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sludge
container
drying
floor
sewage treatment
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DE102007030927A
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Inventor
Roland Pöhnl
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UTP UMWELTTECHNIK POEHNL GmbH
Utp Umwelttechnik Pohnl GmbH
Original Assignee
UTP UMWELTTECHNIK POEHNL GmbH
Utp Umwelttechnik Pohnl GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen, umfassend folgende Schritte:
a) Absaugen und/oder Abpumpen und/oder Abschöpfen des Schlamms, insbesondere des Bodenschlamms und/oder des Schwimmschlamms, aus der Kläranlage, insbesondere mit wenigstens einer Saug- und/oder Pumpeinrichtung und/oder mit einer oder mehreren Schöpfkellen, und Einfüllen des Schlamms in eine Entwässerungseinrichtung,
b) Entwässern des Schlamms in der Entwässerungseinrichtung, insbesondere durch Zentrifugieren und/oder Pressen des Schlamms, und hierbei Erzeugung einer zumindest überwiegend aus flüssigen Bestandteilen, insbesondere Wasser, bestehenden flüssigen Komponente und eines zumindest weitgehend entwässerten, eingedickten Schlamms,
c) Rückführen der flüssigen Komponente in die Kläranlage, insbesondere mittels wenigstens einer an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Rückführeinrichtung, und
d) Sammeln und/oder Lagern des eingedickten Schlamms, insbesondere in wenigstens einem an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen oder in die Entwässerungseinrichtung integrierten oder der Entwässerungseinrichtung beigestellten Sammel- und/oder Transportbehälters zur Aufnahme des eingedickten Schlamms.
Ferner werden eine Vorrichtung zur solaren Trocknung von Klärschlamm sowie eine Vorrichtung zur Schlammentsorgung von Kläranlagen angegeben, beides geeignet zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und Vorrichtungen zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen.
  • Kleinkläranlagen sind Kläranlagen, die für bis zu 50 Einwohnerwerten ausgelegt sind. Sie kommen üblicherweise dann zum Einsatz, wenn ein Anschluss an eine kommunale Kläranlage nicht möglich ist, beispielsweise bei alleinstehenden Häusern oder Bauernhöfen oder kleinen Siedlungen.
  • In Kläranlagen, auch Kleinkläranlagen, erfolgt in der Regel eine mehrstufige Reinigung der Abwässer. Hierbei entsteht Schlamm, der entsorgt werden muss. Typische Schlammarten sind der Primärschlamm aus einer Vorklärung und der Sekundärschlamm aus einer biologischen Reinigungsstufe.
  • Der bei der Abwasserreinigung entstehende Schlamm, beispielsweise der Primär- und Sekundärschlamm, wird in Kleinkläranlagen üblicherweise in einem integrierten Schlammspeicher gelagert. Der bei beim Klärbetrieb anfallende und sich in der Kläranlage ansammelnde Klärschlamm muss in regelmäßigen Zeitabständen entsorgt werden. Das hierfür bekannte Verfahren ist eine Nassschlammentnahme bzw. Nassschlammentsorgung, d. h. der in der Kläranlage angesammelte, nasse Schlamm wird entnommen und ohne weitere Behandlung abtransportiert und einer Entsorgung zugeführt. Dieses Verfahren ist bei großen Kläranlagen, d. h. Anlagen mit großen ansammelbaren Schlammvolumina, üblich und durchaus auch wirtschaftlich betreibbar.
  • Bei Kleinkläranlagen, die üblicherweise ein wesentlich kleineres ansammelbares Schlammvolumen als Großkläranlagen aufweisen, hingegen ist die regelmäßige Schlammentsorgung mit hohen Kosten verbunden. Bei herkömmlichen Kleinkläranlagen muss üblicherweise alle ein bis zwei Jahre der anfallende Schlamm entsorgt werden. Moderne Kleinkläranlagen weisen immer kleinere ansammelbare Schlammvolumina auf, so dass die Entsorgungsintervalle sogar noch kürzer werden, wodurch die Entsorgungskosten, die zu einem großen Teil durch die erforderliche Anfahrt mit einem Entsorgungsfahrzeug verursacht werden, weiter ansteigen.
  • Hinzu kommt, dass der Nassschlamm aus Kleinkläranlagen üblicherweise an große kommunale Kläranlagen geliefert wird. Insbesondere in Regionen mit hoher Kleinkläranlagendichte reicht die Aufnahmekapazität der kommunalen Anlagen jedoch nicht für die Entsorgung aller Kleinkläranlagen. Der Entsorgungsweg über kommunale Kläranlagen ist somit bei Weitem nicht überall sichergestellt. Die Folge sind lange Transportwege zu Anlagen mit freier Aufnahmekapazität, was mit entsprechend hohen Kosten verbunden ist und auch unter Umweltgesichtspunkten nicht wünschenswert ist.
  • Eine mögliche Kompostierung des Nassschlammes vor Ort, d. h. am Standort der Kleinkläranlage, mit anschließender Eigenverwertung des Kleinkläranlagenbetreibers ist aus seuchenhygienischen Gründen bedenklich. Auch besteht hier die begründete Befürchtung, dass sich beispielsweise Medikamente und/oder sonstige Schadstoffe nicht abbauen und somit immer wieder auf die gleichen Flächen aufgebracht werden, so dass sich ein Stoffkreislauf mit unkontrollierter Anreicherung ergibt.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein zur Nassschlammentsorgung alternatives Verfahren und hierfür geeignete Vorrichtungen zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen anzugeben. Mit diesem Verfahren bzw. diesen Vorrichtungen soll die Schlammentsorgung von Kleinkläranlagen sichergestellt und darüber hinaus kostengünstig durchführbar sein.
  • Hierbei soll ein Stoffkreislauf mit unkalkulierbaren Risiken, beispielsweise der vorbeschriebenen Anreicherung von Schadstoffen, vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 und hinsichtlich der Vorrichtungen mit den Merkmalen des Patentanspruches 17 bzw. des Patentanspruchs 24 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den jeweils abhängigen Ansprüchen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen, umfasst folgende Schritte:
    • a) Absaugen und/oder Abpumpen und/oder Abschöpfen des Schlamms, insbesondere des Bodenschlamms und/oder des Schwimmschlamms, aus der Kläranlage, insbesondere mit wenigstens einer Saug- und/oder Pumpeinrichtung und/oder mit einer oder mehreren Schöpfkellen, und Einfüllen des Schlamms in eine Entwässerungseinrichtung,
    • b) Entwässern des Schlamms in der Entwässerungseinrichtung, insbesondere durch Zentrifugieren und/oder Pressen des Schlamms, und hierbei Erzeugung einer zumindest überwiegend aus flüssigen Bestandteilen, insbesondere Wasser, bestehenden flüssigen Komponente und eines zumindest weitgehend entwässerten (im Sinne einer Grobentwässerung), eingedickten Schlamms,
    • c) Rückführen der flüssigen Komponente in die Kläranlage, insbesondere mittels wenigstens einer an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Rückführeinrichtung, und
    • d) Sammeln und/oder Lagern des eingedickten Schlamms, insbesondere in wenigstens einem an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen oder in die Entwässerungseinrichtung integrierten oder der Entwässerungseinrichtung beigestellten Sammel- und/oder Transportbehälters zur Aufnahme des eingedickten Schlamms.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens liegen insbesondere in der Entwässerung des Klärschlamms. Dadurch wird das abzutransportierende Schlammvolumen erheblich reduziert und der bzw. die Sammel- und/oder Transportbehälter können entsprechend kleiner dimensioniert sein. Damit lassen sie sich in bzw. auf kleinen Transportfahrzeugen, beispielsweise typischen Wartungsfahrzeugen, mit denen Wartungsfachkräfte zu den Kläranlagen fahren, unterbringen. Dadurch ist es möglich, die in regelmäßigen Zeitabständen bei Kläranlagen vorgesehenen Wartungsarbeiten mit der Schlammentsorgung zu verbinden. Auf diesen Fahrzeugen lässt sich auch eine für die Durchführung der vorgenannten Verfahrensschritte erforderliche Vorrichtung zur Schlammentsorgung, die untenstehend näher beschrieben wird, unterbringen, so dass neben dem verhältnismäßig kleinen Transportfahrzeug bzw. Wartungsfahrzeug keine weiteren Fahrzeuge zum Antransport der erforderlichen Vorrichtung erforderlich sind. Bei nur einer Anfahrt kann somit sowohl die Kläranlagenwartung als auch die Schlammentsorgung durchgeführt werden. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der Wartungs- und Entsorgungskosten der Kläranlage. Insbesondere ist dieser Aspekt von Relevanz bei Kleinkläranlagen. Insgesamt gestaltet das erfindungsgemäße Verfahren die Klärschlammentsorgung wesentlich einfacher und leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur Entsorgungssicherheit, unter anderem aufgrund der bereits angesprochenen, deutlich geringeren zu entsorgenden Schlammvolumina.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass der flüssige Anteil im Klärschlamm und/oder das Überwasser der Kläranlage zumindest weitgehend in der Kläranlage bzw. vor Ort verbleibt bzw. bei der Schlammentnahme vor Ort wieder in die Kläranlage zurückgeführt wird. Dieser flüssige Anteil stellt beispielsweise einen Nährstofflieferanten für die verschiedenen aktiven Organismen in der Kläranlage dar.
  • Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Kläranlage zunächst mit einem Wartungs- und/oder Entsorgungsfahrzeug, das mit einer mobilen Schlammentsorgungsvorrichtung ausgerüstet ist, angefahren wird. Vor Ort wird dann wenigstens eine Saug- und/oder Pumpeinrichtung der Schlammentsorgungsvorrichtung mit der Kläranlage verbunden, insbe sondere an die Kläranlage anschlossen, insbesondere über mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr. Ferner wird auch wenigstens eine Rückführeinrichtung zur Rückführung der flüssigen Komponente in die Kläranlage, insbesondere umfassend mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr, mit der Kläranlage verbunden, insbesondere an die Kläranlage angeschlossen.
  • Das Verfahren kann auch vorsehen, dass nach Sammlung und Lagerung des entwässerten Schlamms und/oder nach einem Abtrennen der Saug- und/oder Pumpeinrichtung und/oder der Rückführungseinrichtung von der Kläranlage der entwässerte Schlamm abtransportiert und einer Entsorgung oder Verwertung zugeführt wird, insbesondere mit einem oder dem Wartungs- und/oder Entsorgungsfahrzeug.
  • Der mindestens eine Sammel- und/oder Transportbehälter kann ein Kunststoffbehälter sein, insbesondere ein aus Niederdruck-Polyethylen gebildeter Kunststoffbehälter, wobei der Behälter vorzugsweise einen Deckel mit Gummidichtung und/oder Verschlussarretierung zur luftdichten Abdichtung und/oder Räder und/oder Rollen zur einfachen Handhabung und/oder Ösen zur Anbringung einer Transportsicherung aufweist.
  • Gemäß einer Verfahrensvariante wird der eingedickte Schlamm einer solaren Trocknung zugeführt. Die solare Trocknung kann in einem Solartrocknungscontainer erfolgt, insbesondere in einem mobilen Solartrocknungscontainer, wobei der Solartrocknungscontainer mindestens eine transparente Abdeckung, insbesondere eine Glas- und/oder Plexiglasabdeckung, aufweist. Ferner kann der Solartrocknungscontainer einen oder mehrere, insbesondere engmaschige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht angeordnete, Rostböden zur Aufnahme des eingedickten Schlamms aufweist, wobei der eingedickte Schlamm zunächst auf einen obersten Rostboden zur Trocknung gegeben wird und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Rostbodens angeordneten zweiten Rostboden oder den Containerboden be fördert wird, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch. Unterhalb des zweiten Rostbodens kann mindestens ein weiterer Rostboden angeordnet sein und der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Rostboden auf einen darunter angeordneten Rostboden oder den Containerboden befördert werden, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch.
  • Es ist auch möglich, dass der Solartrocknungscontainer eine oder mehrere, insbesondere doppelwandige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht angeordnete, Blechböden zur Aufnahme des eingedickten Schlamms aufweist, wobei der eingedickte Schlamm zunächst auf einen obersten Blechboden zur Trocknung gegeben wird und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Blechbodens angeordneten zweiten Blechboden oder den Containerboden befördert wird, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch. Unterhalb des zweiten Blechbodens kann mindestens ein weiterer Blechboden angeordnet sein und der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Blechboden auf einen darunter angeordneten Blechboden oder den Containerboden befördert werden, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch.
  • Der vorgenannte Blechboden kann doppelwandig mit einem inneren Hohlraum und/oder Rohrsystem ausgebildet sein, wobei der Hohlraum bzw. das Rohrsystem von warmer Wasser durchströmt wird und/oder mit warmer Wasser gefüllt wird zur Bereitstellung zusätzlicher Trocknungswärme, wobei die Wassererwärmung vorzugsweise über Solarzellen erfolgt, insbesondere über am Container, vorzugsweise einer äußeren Containerwand, angeordnete und/oder angebrachte Solarzellen.
  • Gemäß einer weiteren Verfahrensvariante wird der eingedickte, insbesondere bereits solargetrocknete Schlamm zur Verrottung einem Komposter zugeführt, insbesondere einem mobilen Komposter, vorzugsweise aus PVC. Hierbei wird der Schlamm bevorzugt lagenweise in den Komposter eingefüllt.
  • In einem weiteren Verfahrensschritt kann vorgesehen sein, dass der eingedickte, vorzugsweise solargetrocknete und/oder verrottete, Schlamm granuliert und/oder volumenreduziert wird, insbesondere durch Pressen, vorzugsweise in einer Ballenpresse und/oder Brikettpresse.
  • Schließlich kann der eingedickte, vorzugsweise solargetrocknete und/oder verrottete und/oder volumenreduzierte und/oder granulierte, Schlamm einer thermischen Verwertung zugeführt oder als Dünger verwendet werden.
  • Das vorbeschriebene Verfahren gemäß der Erfindung ist bevorzugt modular aufgebaut, d. h. das Verfahren setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Hierbei bildet der anfänglich beschriebene Verfahrensschritt umfassend Absaugen, Abpumpen bzw. Abschöpfen des Schlamms, Entwässern des Schlamms, Rückführung der flüssigen Komponente und Sammeln bzw. Lagern des eingedickten Schlamms ein erstes Verfahrensmodul, ein oder der Transport des eingedickten Schlamms bildet ein zweites Verfahrensmodul, ein oder die solare Trocknung des eingedickten Schlamms bildet ein drittes Verfahrensmodul, eine oder die Verrottung in einem Komposter bildet ein viertes Verfahrensmodul, eine oder die Granulierung und/oder Volumenreduzierung bildet ein fünftes Verfahrensmodul, eine oder die thermische Verwertung bildet ein sechstes Verfahrensmodul und/oder eine oder die Verwendung als Dünger bildet ein siebtes Verfahrensmodul. Die einzelnen Verfahrensmodule sind vorzugsweise derart aufeinander abgestimmt, dass ein oder mehrere Module aus der Gruppe zweites bis siebtes Modul additiv zum ersten Modul anwendbar sind oder angewendet werden können.
  • Die modulare Struktur des Verfahrens ist besonders vorteilhaft, da die Anforderungen an das Endprodukt des Verfahrens abhängig sind vom Entstehungsort, der örtlichen öffentlichen Kläranlagen-Infrastruktur und sonstigen örtlichen Rahmenbedingungen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann somit auf Basis der Module das jeweils geeignete Entsorgungsverfahren zusammengestellt werden. Die für einzelne Module erforderlichen Vorrichtungen sind vorzugsweise mobil ausgebildet, wodurch die Flexibilität des Verfahrens unterstrichen wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur solaren Trocknung von Klärschlamm, insbesondere eingedicktem Klärschlamm ist ein oder umfasst einen Solartrocknungscontainer, insbesondere einen mobilen Solartrocknungscontainer, vorzugsweise einen Abroll- oder Absetzcontainer. Der Solartrocknungscontainer weist mindestens eine transparente Abdeckung, insbesondere eine Glas- und/oder Plexiglasabdeckung, auf.
  • Diese Vorrichtung ist insbesondere bestimmt zur Verwendung in dem vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren.
  • Ein wesentlicher Vorteil dieser Vorrichtung ist die kompakte Bauweise und die einfache Transportierbarkeit des Containers. Dadurch kann die Vorrichtung problemlos und ohne großen finanziellen Aufwand an oder in die Nähe des jeweiligen Schlammanfallorts gebracht werden, es entfallen kostenintensive und umweltschädliche weite Transporte des Schlamms zur Vorrichtung.
  • Gemäß einer Variante weist der Solartrocknungscontainer einen oder mehrere, insbesondere engmaschige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht und/oder übereinander angeordnete, Rostböden zur Aufnahme des Schlamms auf. Der oder die Rostböden sind derart angeordnet, dass der Schlamm zunächst auf einen obersten Rostboden zur Trocknung aufgebbar ist oder aufgegeben ist und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Rostbodens angeordneten zweiten Rostboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers. Bevorzugt ist die Weiterförderung derart ausgelegt, dass der Schlamm hierbei gewendet wird, insbesondere automatisch.
  • Unterhalb des zweiten Rostbodens kann mindestens ein weiterer Rostboden angeordnet sein, und zwar derart, dass der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Rostboden auf einen darunter angeordneten Rostboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers. Wiederum bevorzugt ist die Weiterförderung auch hier derart ausgelegt, dass der Schlamm bei der Weiterförderung gewendet wird, insbesondere automatisch.
  • Gemäß einer weiteren Variante weist der Solartrocknungscontainer eine oder mehrere, insbesondere doppelwandige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht angeordnete, Blechböden zur Aufnahme des Schlamms auf (auf seiner Oberseite), wobei der oder die Blechböden derart angeordnet sind, dass der Schlamm zunächst auf einen obersten Blechboden zur Trocknung aufgebbar oder aufgegeben ist und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Blechbodens angeordneten zweiten Blechboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers. Bevorzugt ist die Weiterförderung auch hier derart ausgelegt, dass der Schlamm hierbei gewendet wird, insbesondere automatisch.
  • Unterhalb des zweiten Blechbodens kann mindestens ein weiterer Blechboden angeordnet sein, und zwar derart, dass der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Blechboden auf einen darunter angeordne ten Blechboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers. Wiederum bevorzugt ist die Weiterförderung auch hier derart ausgelegt, dass der Schlamm bei der Weiterförderung gewendet wird, insbesondere automatisch.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass der Blechboden doppelwandig ist mit einem inneren Hohlraum und/oder Rohrsystem, ausgebildet für das Durchströmen von warmem Wasser zur Bereitstellung zusätzlicher Trocknungswärme. Auf diese Weise wird der Schlamm nicht nur von oben durch die Sonne, sondern auch von unten durch die Wärme des Wassers getrocknet. Zweckmäßig ist hierbei, wenn der Solartrocknungscontainer, vorzugsweise an einer äußeren Containerwand, eine oder mehrere Solarzellen aufweist, ausgebildet und eingerichtet für die Erwärmung des den oder die Blechböden durchströmenden Wassers. Dadurch wird die Energie der Sonnenstrahlung nicht nur direkt zur Trocknung des Schlamms eingesetzt, sondern auch indirekt, indem das für die Trocknung ergänzend eingesetzte Wasser ebenfalls durch die Sonnenstrahlung erwärmt wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen, umfasst wenigstens eine Saug- und/oder Pumpeinrichtung, die mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr umfasst, über das die Saug- und/oder Pumpeinrichtung mit der Kläranlage verbindbar ist, insbesondere an die Kläranlage anschließbar ist.
  • Sie umfasst ferner wenigstens eine an die Saug- und/oder Pumpeneinrichtung angeschlossene Entwässerungseinrichtung zur Entwässerung des mit der Saug- und/oder Pumpeinrichtung entnommenen oder entnehmbaren Schlamms, wobei die Entwässerungseinrichtung dazu ausgebildet ist, mindestens eine zumindest überwiegend aus flüssigen Bestandteilen bestehende flüssige Komponente und einen zumindest weitgehend entwässerten, eingedickten Schlamm zu erzeugen (im Sinne einer Grobentwässerung).
  • Ein weiterer Bestandteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wenigstens eine an die Entwässerungseinrichtung angeschlossene Rückführeinrichtung zur Rückführung der flüssigen Komponente in die Kläranlage, wobei die Rückführeinrichtung mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr umfasst, das mit der Kläranlage verbindbar ist, insbesondere an die Kläranlage anschließbar ist.
  • Zur erfindungsgemäßen Vorrichtung gehört ferner wenigstens ein an die Entwässerungseinrichtung angeschlossener oder in die Entwässerungseinrichtung integrierter Sammelbehälter zur Aufnahme des eingedickten Schlamms.
  • Die Vorrichtung ist insbesondere bestimmt zur Verwendung in dem vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren.
  • Die Vorteile dieser Vorrichtung ergeben sich aus den zu dem erfindungsgemäßen Verfahren erläuterten Vorteilen, so dass diesbezüglich auf die entsprechenden vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist oder umfasst die Entwässerungseinrichtung eine Filtereinheit. Die Filtereinheit wiederum kann ein Filtersack sein oder einen Filtersack umfassen, wobei der Filtersack gleichzeitig einen in die Entwässerungseinrichtung integrierten Sammelbehälter darstellt.
  • Die Entwässerungseinrichtung kann auch eine Zentrifuge sein oder umfassen.
  • Eine Weiterbildung sieht eine Entnahmeeinrichtung vor, über die der im Sammelbehälter aufgenommene eingedickte Schlamm an eine Entsorgungs- oder Verwertungseinrichtung überführbar ist.
  • Gemäß einer bevorzugten und vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist die Vorrichtung als mobile Einheit ausgebildet, ins besondere als auf einem Kraftfahrzeug aufstellbare und/oder aufbaubare und/oder transportierbare Einheit.
  • Insgesamt werden somit ein Verfahren zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen, und hierfür geeignete Vorrichtungen vorgeschlagen, wodurch die Erzeugung eines eingedickten, zumindest weitgehend entwässerten und dadurch in seinem Volumen reduzierten und somit transportgerechten Klärschlamms ermöglicht wird. Im Vergleich zur herkömmlichen Nassschlammentsorgung sind für die Entsorgung keine großen, speziellen Entsorgungsfahrzeuge mehr erforderlich, vielmehr kann die Schlammentsorgung mittels herkömmlicher Wartungsfahrzeuge erfolgen. Es lassen sich somit die ohnehin regelmäßigen Wartungsfahrten auch gleich für die Schlammentsorgung nutzen, was eine erhebliche Kostenreduzierung mit sich bringt.
  • Ferner ermöglicht das aus einzelnen Modulen bzw. Bausteinen aufgebaute Verfahren eine flexible Anpassung an die jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen, so dass aus dem zur Verfügung stehenden, aufeinander abgestimmten Modulsystem das jeweils optimale Entsorgungsverfahren zusammengestellt werden kann. Die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Vorrichtungen können dann bereitgestellt werden. Diese sind bevorzugt mobil und können daher an oder nahe der jeweiligen Anfallstelle des zu entsorgenden bzw. zu behandelnden Schlamms aufgestellt werden. Aufgrund der Mobilität ist keine dauerhafte Aufstellung erforderlich, die Vorrichtungen können auch nur für die Zeit ihres tatsächlichen Einsatzes aufgestellt und anschließend zum nächsten Einsatzort transportiert werden. Ferner kann die Kapazität einer Annahmestelle durch Aufstellen zusätzlicher Vorrichtungen, beispielsweise der Solartrocknungscontainer, schnell und kostengünstig an die jeweilige Anfallmenge angepasst werden.
  • Das vorgeschlagene Verfahren und/oder die dazugehörigen Vorrichtungen gewährleisten somit eine in jeder Hinsicht flexible, einfache, kostengünstige und umweltfreundliche Art der Klärschlammentsorgung, insbesondere – aber nicht hierauf beschränkt – bei Kleinkläranlagen.
  • Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Ein beispielhaftes erfindungsgemäßes Verfahren umfasst folgende Bausteine bzw. Module:
    • 1) Klärschlammentnahme mit Eindickung (Grobentwässerung)
    • 2) Klärschlammtransport in speziellen Rollbehältern
    • 3) Solare Trocknung in mobilen Solartrocknungscontainern
    • 4) Kompostierung bzw. Verrottung in mobilen Behältern
    • 5) Pressen bzw. Volumenreduzierung
    • 6) thermische Verwertung (z. B. nach der Trocknung)
    • 7) Verwendung als Dünger in der Landwirtschaft bzw. im Landschaftsbau (z. B. nach der Kompostierung bzw. Verrottung)
  • Die einzelnen Bausteine können auf verschiedenste Weise zu dem den jeweiligen Rahmenbedingungen am Besten gerecht werdenden Verfahren zusammengestellt werden. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Verfahren bereits nach Modul 1 oder Modul 2 enden. Modul 3 und Modul 4 können alternativ zueinander verwendet werden (beispielsweise kann eine zumindest nahezu vollständige solare Trocknung (10 bis 19 % Restfeuchte), zu einem Schlammprodukt führen, das anschließend ohne Kompostierung bzw. Verrottung gleich einer thermischen Verwertung gemäß Modul 6 zuführbar ist; oder alternativ kann eine Kompostierung bzw. Verrottung ohne vorherige solare Trocknung erfolgen). Die Module 3 und 4 können aber auch hintereinander verwendet werden, das heißt zunächst solare Trocknung (insbesondere hier nur geringfügig Trocknung) und dann Kompostierung bzw. Verrottung. Die Module 6 und 7 bilden in der Regel alternative letzte Verfahrensstufen. Die thermische Verwertung erfolgt zweckmäßigerweise nach der Trocknung, eine Kompostierung bzw. Verrottung ist hierfür nicht erforder lich. Die Verwendung als Dünger hingegen erfolgt zweckmäßigerweise auf eine Kompostierung bzw. Verrottung, wobei eine (insbesondere solare) Trocknung vorgeschaltet sein kann. Gegebenenfalls kann vor den beiden vorgenannten letzten Modulen eine Volumenreduzierung bzw. eine Granulierung des Schlamms sinnvoll bzw. erforderlich sein.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele für die einzelnen Module näher beschrieben.
  • Beispielsweise wird bei Modul 1, der Klärschlammentnahme mit Eindickung, zunächst der Bodenschlamm im Schlammspeicher der Kleinkläranlage mittels einer Pumpe oder alternativ mittels einer Schöpfkelle vom Kleinkläranlagenbehälter in einen Entwässerungsbehälter gefördert. Der vorhandene Schwimmschlamm wird abgeschöpft und ebenfalls in den Entwässerungsbehälter gefüllt. Restmengen von Klärschlamm verbleiben als Impfschlamm im Schlammspeicher der Kleinkläranlage.
  • Mittels einer Zentrifuge, beispielsweise einer Zentrifuge vergleichbar einer 5 kg Wäscheschleuder, jedoch mit Rädern und somit transportabel, wird dem Rohschlamm Wasser entzogen. Alternativ kann der Schlamm eventuell auch gepresst werden. Grundsätzlich muss in dieser Verfahrensstufe der flüssige Teil des Schlamms zumindest weitgehend vom festen Teil getrennt werden, d. h. der Schlamm wird eingedickt. Er ist dadurch leichter zu transportieren, ferner muss nur ein deutlich geringeres Volumen und eine deutlich geringere Masse transportiert werden. Der abgetrennte flüssige Teil, das Überschusswasser, wird direkt in den Kleinkläranlagenbehälter zurückgegeben.
  • Der eingedickte Klärschlamm wird in spezielle Transportbehälter gefüllt. Diese Transportbehälter sind beispielsweise ähnlich einer Großmülltonne aufgebaut, sie bestehen beispielsweise aus hochwertigem Kunststoff, z. B. Niederdruck-Polyethylen. Räder gewährleisten eine leichte Beweglichkeit der Transportbehälter. Eine Gummidichtung im Deckel mit Verschlussarretierung gewährleistet eine luftdichte Abdichtung während des Transports. Spe zielle Ösen an der Wandung des Transportbehälters ermöglichen eine den Vorschriften entsprechende Transportsicherung in einem Lieferwagen.
  • Modul 2, der Transport des grob entwässerten (eingedickten) Klärschlamms, sieht einen Transport in den bereits vorstehend beschriebenen Transportbehältern bzw. Rollbehältern vor. Dieser Transport kann auch mit Fahrzeugen erfolgen, die üblicherweise vom Wartungspersonal einer Kleinkläranlage benutzt werden. Selbstverständlich werden hierbei die Vorschriften für den gewerblichen Kleinklärschlammtransport eingehalten.
  • Modul 3, die solare Trocknung in mobilen Containern, setzt eine mobile, auch über weite Strecken transportable Vorrichtung zur solaren Klärschlammtrocknung ein. In Betracht kommt hierbei ein Stahlblech-Abrollcontainer oder ein Absetzcontainer, der als Solartrocknungscontainer ausgebildet ist. Dieser ist mit einer transparenten Abdeckung, beispielsweise einer Glas- oder Plexiglasabdeckung, verschlossen bzw. verschließbar. Durch die geschlossene Bauweise entsteht ein Glashauseffekt bzw. Treibhauseffekt, der zu entsprechend hohen Temperaturen im Inneren führt.
  • Im Container sind engmaschige, waagrechte Rostböden eingebaut. Diese dienen der Aufnahme des vorentwässerten (eingedickten) Klärschlamms. Der Abstand zwischen den Böden ergibt sich aus der gewünschten Aufnahmekapazität des Containers. Eingefüllt wird der Schlamm auf den obersten Rost, von dort erfolgt nach Ablauf einer vorgegebenen Trocknungszeit bzw. nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades ein Weitertransport durch Rütteln (insbesondere maschinell) oder manuell, beispielsweise mittels eines Schabers, auf den nächsten darunter liegenden Rostboden. Durch den Transportvorgang von der oberen Ebene auf die darunter liegende Ebene erfolgt automatisch ein Wendevorgang, d. h. der Schlamm wird gewendet. Dieser Wendevorgang wird bevorzugt öfters während der solaren Trocknung wiederholt, zweckmäßigerweise jeweils beim Übergang auf die nächste, tiefer liegende Ebene.
  • Alternativ können statt der Rostböden doppelwandige Blechböden verwendet werden. Hier besteht die Möglichkeit, durch warmes Wasser, das durch den Innenraum (Hohlraum) der Blechböden strömt, zusätzliche Trocknungswärme bereitzustellen. Die Erzeugung der für die Wassererwärmung erforderlichen Wärme erfolgt beispielsweise über an der Containerwand angebrachte Solarzellen.
  • Durch eine genormte Containerbauweise kann auf handelsübliche, verbreitete und verfügbare Lastkraftwagen als Transportmittel zurückgegriffen werden. Es entfallen teure Sondertransporte.
  • Das Verfahrensmodul 4, die Kompostierung bzw. Verrottung in mobilen Behältern, umfasst einen Umwandlungsprozess des Schlamms in ein neues Produkt und damit eine stoffliche Verwertung. Der mobile Behälter ist beispielsweise ein Klärschlammkomposter aus Kunststoff, z. B. PVC, insbesondere aus schwarzem Kunststoff. Dieser kann im Querschnitt rund ausgebildet sein, beispielsweise tonnenartig. Zweckmäßig ist, wenn der Behälter Löcher für die Luftzirkulation aufweist, sinnvoll ist auch das Vorsehen von Kranaufhängungen. Die einzelnen Verfahrensmodule können auf unterschiedliche Art aneinandergereiht werden. Modul 3 und 4 können alternativ zueinander eingesetzt werden. Es ist aber auch möglich und sogar eine bevorzugte Variante, zunächst eine solare Trocknung gemäß Modul 3 durchzuführen, diese Trocknung jedoch frühzeitig, bei einem vorgegebenen Trocknungsgrad, abzubrechen und anschließend den Schlamm lagenweise in den Klärschlammkomposter einzufüllen.
  • Das Modul 5 umfasst eine Volumenreduzierung, beispielsweise durch Pressen. Üblicherweise wird dieses Modul 5 nach der solaren Trocknung gemäß Modul 3 und/oder nach der Verrottung gemäß Modul 4 eingesetzt. Mittels einer Ballenpresse können beispielsweise hygienisch unbedenkliche Ballen, insbesondere verpackte Ballen, in jeder gewünschten Größe hergestellt werden. Diese Ballen könnten dann problemlos zu einer thermischen Verwertungsanlage transportiert werden. Brikettierpressen ermöglichen die Herstel lung von Kompostkugeln. Eine Weiterverarbeitung zum Beispiel im Energiepflanzen- oder Landschaftsbau ist somit möglich.
  • Alternativ zum Pressen ist auch eine Herstellung eines Granulats möglich, das beispielsweise direkt aus der solaren Trocknung heraus in Säcke abgepackt werden kann.
  • Modul 6, die thermische Verwertung, erfolgt üblicherweise nach solarer Trocknung und anschließender Volumenreduzierung mittels Pressen.
  • Modul 7, die Verwendung als Dünger in der Landwirtschaft bzw. im Landschaftsbau, erfolgt üblicherweise nach der Kompostierung bzw. Verrottung, in der Regel erfolgt vorab zusätzlich eine Volumenreduzierung. Das nach dem Pressen entstandene Substrat eignet sich als vollwertiger Dünger im Landschaftsbau und auch in der Landwirtschaft. Durch die Kompostierung ist es seuchenhygienisch unbedenklich. Eine Aufbringung auf Nutzflächen zur Erzeugung von Lebensmitteln sollte nicht erfolgen. Dadurch wird ein Stoffkreislauf mit unkontrollierter Anreicherung von Medikamenten oder sonstigen möglicherweise noch unbekannten Stoffen vermieden.
  • Der modulare Aufbau des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht die Anpassung des Verfahrens an die jeweiligen Gegebenheiten. Es ist auch möglich, dass das Verfahren zunächst auf einzelne Module zurückgreift, an die sich dann andere Verfahrensschritte als die hier beschriebenen anschließen, beispielsweise andere Verwertungswege.
  • Insgesamt bietet die Erfindung einen zur bisher üblichen Nassschlammentsorgung alternativen Entsorgungsweg. Alle Komponenten bzw. Vorrichtungen der Entsorgungskette des Ausführungsbeispiels sind mobil. Somit kann die jeweilige Behandlungsanlage, beispielsweise der Solartrocknungscontainer, in der Nähe der zu entsorgenden Kleinkläranlagen aufgestellt und eingesetzt werden. Durch die Erfindung entfallen ökologisch und ökonomisch unsinnige, zumeist weite Transporte von Nassschlamm.

Claims (29)

  1. Verfahren zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen, umfassend folgende Schritte: a) Absaugen und/oder Abpumpen und/oder Abschöpfen des Schlamms, insbesondere des Bodenschlamms und/oder des Schwimmschlamms, aus der Kläranlage, insbesondere mit wenigstens einer Saug- und/oder Pumpeinrichtung und/oder mit einer oder mehreren Schöpfkellen, und Einfüllen des Schlamms in eine Entwässerungseinrichtung, b) Entwässern des Schlamms in der Entwässerungseinrichtung, insbesondere durch Zentrifugieren und/oder Pressen des Schlamms, und hierbei Erzeugung einer zumindest überwiegend aus flüssigen Bestandteilen, insbesondere Wasser, bestehenden flüssigen Komponente und eines zumindest weitgehend entwässerten, eingedickten Schlamms, c) Rückführen der flüssigen Komponente in die Kläranlage, insbesondere mittels wenigstens einer an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Rückführeinrichtung, und d) Sammeln und/oder Lagern des eingedickten Schlamms, insbesondere in wenigstens einem an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen oder in die Entwässerungseinrichtung integrierten oder der Entwässerungseinrichtung beigestellten Sammel- und/oder Transportbehälters zur Aufnahme des eingedickten Schlamms.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Kläranlage zunächst mit einem Wartungs- und/oder Entsorgungsfahrzeug, das mit einer mobilen Schlammentsorgungsvorrichtung ausgerüstet ist, angefahren wird, und b) dass wenigstens eine Saug- und/oder Pumpeinrichtung der Schlammentsorgungsvorrichtung mit der Kläranlage verbunden wird, insbesondere an die Kläranlage anschlossen wird, insbesondere über mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr, und c) dass wenigstens eine Rückführeinrichtung zur Rückführung der flüssigen Komponente in die Kläranlage, insbesondere umfassend mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr, mit der Kläranlage verbunden wird, insbesondere an die Kläranlage angeschlossen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach Sammlung und/oder Lagerung des eingedickten Schlamms und/oder nach einem Abtrennen der Saug- und/oder Pumpeinrichtung und/oder der Rückführungseinrichtung von der Kläranlage der in dem oder den Sammel- und/oder Transportbehältern gesammelte und/oder gelagerte eingedickte Schlamm abtransportiert und einer Entsorgung oder Verwertung zugeführt wird, insbesondere mit einem oder dem Wartungs- und/oder Entsorgungsfahrzeug.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Sammel- und/oder Transportbehälter ein Kunststoffbehälter ist, insbesondere ein aus Niederdruck-Polyethylen gebildeter Kunststoffbehälter, wobei der Behälter vorzugsweise einen Deckel mit Gummidichtung und/oder Verschlussarretierung zur luftdichten Abdichtung und/oder Räder und/oder Rollen zur einfachen Handhabung und/oder Ösen zur Anbringung einer Transportsicherung aufweist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eingedickte Schlamm einer solaren Trocknung zugeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die solare Trocknung in einem Solartrocknungscontainer erfolgt, insbesondere in einem mobilen Solartrocknungscontainer wobei der Solartrocknungscontainer mindestens eine transparente Abdeckung, insbesondere eine Glas- und/oder Plexiglasabdeckung aufweist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Solartrocknungscontainer einen oder mehrere, insbesondere engmaschige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht angeordnete, Rostböden zur Aufnahme des eingedickten Schlamms aufweist, wobei der eingedickte Schlamm zunächst auf einen obersten Rostboden zur Trocknung gegeben wird und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Rostbodens angeordneten zweiten Rostboden oder den Containerboden befördert wird, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiterer Rostboden unterhalb des zweien Rostbodens angeordnet ist und der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Rostboden auf einen darunter angeordneten Rostboden oder den Containerboden befördert wird, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch.
  9. Verfahren einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Solartrocknungscontainer eine oder mehrere, insbesondere doppelwandige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht angeordnete, Blechböden zur Aufnahme des eingedickten Schlamms aufweist, wobei der eingedickte Schlamm zunächst auf einen obersten Blechboden zur Trocknung gegeben wird und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Blechbodens angeordneten zweiten Blechboden oder den Containerboden befördert wird, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiterer Blechboden unterhalb des zweien Blechbodens angeordnet ist und der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Blechboden auf einen darunter angeordneten Blechboden oder den Containerboden befördert wird, insbesondere durch Rütteln oder mittels eines Schabers, wobei der Schlamm bei dieser Beförderung vorzugsweise gewendet wird, insbesondere automatisch.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Blechboden doppelwandig ist mit einem inneren Hohlraum und/oder Rohrsystem, das von warmer Wasser durchströmt wird und/oder mit warmer Wasser gefüllt wird zur Bereitstellung zusätzlicher Trocknungswärme, wobei die Wassererwärmung vorzugsweise über Solarzellen erfolgt, insbesondere über am Container, vorzugsweise einer äußeren Containerwand, angeordnete und/oder angebrachte Solarzellen.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eingedickte, insbesondere bereits solargetrocknete Schlamm zur Verrottung einem Komposter zugeführt wird, insbesondere einem mobilen Komposter, vorzugsweise aus PVC.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlamm lagenweise in den Komposter eingefüllt wird.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eingedickte, vorzugsweise solargetrocknete und/oder verrottete, Schlamm granuliert und/oder volumenreduziert wird, insbesondere durch Pressen, vorzugsweise in einer Ballenpresse und/oder Brikettpresse.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eingedickte, vorzugsweise solargetrocknete und/oder verrottete und/oder volumenreduzierte und/oder granulierte, Schlamm einer thermischen Verwertung zugeführt wird oder als Dünger verwendet wird.
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren modular aufgebaut ist, wobei das Verfahren nach Anspruch 1 ein erstes Verfahrensmodul bildet und/oder ein oder der Transport des eingedickten Schlamms ein zweites Verfahrensmodul bildet und/oder ein oder die solare Trocknung des eingedickten Schlamms ein drittes Verfahrensmodul bildet und/oder eine oder die Verrottung in einem Komposter ein viertes Verfahrensmodul bildet und/oder eine oder die Granulierung und/oder Volumenreduzierung ein fünftes Verfahrensmodul bildet und/oder eine oder die thermische Verwertung ein sechstes Verfahrensmodul bildet und/oder eine oder die Verwendung als Dünger ein siebtes Verfahrensmodul bildet, wobei die einzelnen Verfahrensmodule vorzugsweise derart aufeinander abgestimmt sind, dass eine Modul oder mehrere Module aus der Gruppe zweites bis siebtes Modul additiv zum ersten Modul anwendbar sind oder angewendet werden.
  17. Vorrichtung zur solaren Trocknung von Klärschlamm, insbesondere eingedicktem Klärschlamm, insbesondere zur Verwendung in einem Verfahren nach Anspruch 5 oder nach einem der Ansprüche 6 bis 16 in Verbindung mit Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Solartrocknungscontainer ist oder einen Solartrocknungscontainer umfasst, insbesondere einen mobilen Solartrocknungscontainer, vorzugsweise einen Abroll- oder Absetzcontainer, wobei der Solartrocknungscontainer mindestens eine transparente Abdeckung, insbesondere eine Glas- und/oder Plexiglasabdeckung, aufweist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Solartrocknungscontainer einen oder mehrere, insbesondere engmaschige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht und/oder übereinander angeordnete, Rostböden zur Aufnahme des Schlamms aufweist, wobei der oder die Rostböden derart angeordnet sind, dass der Schlamm zunächst auf einen obersten Rostboden zur Trocknung aufgebbar ist oder aufgegeben ist und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Rostbodens angeordneten zweiten Rostboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiterer Rostboden unterhalb des zweien Rostbodens angeordnet ist, und zwar derart, dass der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Rostboden auf einen darunter angeordneten Rostboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Solartrocknungscontainer eine oder mehrere, insbesondere doppelwandige und/oder zumindest im Wesentlichen waagrecht angeordnete, Blechböden zur Aufnahme des Schlamms aufweist, wobei der oder die Blechböden derart angeordnet sind, dass der Schlamm zunächst auf einen obersten Blechboden zur Trocknung aufgebbar oder aufgegeben ist und nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades auf einen unterhalb des obersten Blechbodens angeordneten zweiten Blechboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiterer Blechboden unterhalb des zweien Blechbodens angeordnet ist, und zwar derart, dass der Schlamm nach einer vorgegebenen Zeit und/oder nach Erreichen eines vorgegebenen Trocknungsgrades jeweils von einem obenliegenden Blechboden auf einen darunter angeordneten Blechboden oder den Containerboden förderbar ist, insbesondere mittels einer Rütteleinrichtung oder mittels eines Schabers.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Blechboden doppelwandig ist mit einem inneren Hohlraum und/oder Rohrsystem, ausgebildet für das Durchströmen von warmem Wasser zur Bereitstellung zusätzlicher Trocknungswärme.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Solartrocknungscontainer, vorzugsweise an einer äußeren Containerwand, eine oder mehrere Solarzellen angeordnet sind, ausgebildet und eingerichtet für die Erwärmung des den oder die Blechböden durchströmenden Wassers.
  24. Vorrichtung zur Schlammentsorgung von Kläranlagen, insbesondere Kleinkläranlagen, insbesondere zur Verwendung in einem Verfahren nach Anspruch 1 bis 16, umfassend a) wenigstens eine Saug- und/oder Pumpeinrichtung, die mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr umfasst, über das die Saug- und/oder Pumpeinrichtung mit der Kläranlage verbindbar ist, insbesondere an die Kläranlage anschließbar ist, b) wenigstens eine an die Saug- und/oder Pumpeneinrichtung angeschlossene Entwässerungseinrichtung zur Entwässerung des mit der Saug- und/oder Pumpeinrichtung entnommenen oder entnehmbaren Schlamms, wobei die Entwässerungseinrichtung dazu ausgebildet ist, mindestens eine zumindest überwiegend aus flüssigen Bestandteilen bestehende flüssige Komponente und zumindest weitgehend entwässerten, eingedickten Schlamm zu erzeugen, c) wenigstens eine an die Entwässerungseinrichtung angeschlossene Rückführeinrichtung zur Rückführung der flüssigen Komponente in die Kläranlage, die mindestens einen Schlauch und/oder mindestens ein Rohr umfasst, das mit der Kläranlage verbindbar ist, insbesondere an die Kläranlage anschließbar ist, und d) wenigstens einen an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen oder in die Entwässerungseinrichtung integrierten Sammelbehälter zur Aufnahme des eingedickten Schlamms.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Entwässerungseinrichtung eine Filtereinheit ist oder eine Filtereinheit umfasst.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinheit ein Filtersack ist oder einen Filtersack umfasst, wobei der Filtersack gleichzeitig einen in die Entwässerungseinrichtung integrierten Sammelbehälter darstellt.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Entwässerungseinrichtung eine Zentrifuge ist oder umfasst.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass eine Entnahmeeinrichtung vorgesehen ist, über die der im Sammelbehälter aufgenommene eingedickte Schlamms an eine Entsorgungs- oder Verwertungseinrichtung überführbar ist.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als mobile Einheit ausgebildet ist, insbesondere als auf einem Kraftfahrzeug aufstellbare und/oder aufbaubare und/oder transportierbare Einheit.
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