DE102007023958B4 - Signalleuchte für Fahrzeuge mit einer Leuchtelementeschicht zwischen zwei Grenzfolien, wobei die Leuchtelementeschicht durch Spritzgießen und mittels Wärme und/oder Druck mit einem Träger und einer Abdeckscheibe verbunden ist, und Herstellungsverfahren - Google Patents
Signalleuchte für Fahrzeuge mit einer Leuchtelementeschicht zwischen zwei Grenzfolien, wobei die Leuchtelementeschicht durch Spritzgießen und mittels Wärme und/oder Druck mit einem Träger und einer Abdeckscheibe verbunden ist, und Herstellungsverfahren Download PDFInfo
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Abstract
Signalleuchte für Fahrzeuge mit einem Träger (1), mit einer transparenten Abdeckscheibe (2) und mit einer zwischen dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) angeordneten Leuchtelementeschicht (3),
dadurch gekennzeichnet,
dass sich zu beiden Flachseiten (4, 4') der Leuchtelementeschicht (3) eine Grenzfolie (5, 6) als Barrierefolien zur Kapselung der Leuchtelementeschicht (3) erstreckt, derart, dass die Leuchtelementeschicht (3) durch Spritzgießen mit dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) verbunden ist, wobei die Leuchtelementeschicht (3) auch zusätzlich mittels Wärme und/oder Druck fest mit dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) verbunden ist,
wobei die Leuchtelementeschicht (3) vollflächig zwischen den Grenzfolien (5, 6) durch Wärme und/oder Druck eingefasst ist,
und dass sich die erste Grenzfolie (5) und die zweite Grenzfolie (6) über eine Randkante (10) der Leuchtelementeschicht (3) hinaus erstrecken, wobei die Leuchtelementeschicht (3) und die Grenzfolien (5, 6) in einer Vertiefung (11) auf einer Oberseite (1') des Trägers (1) angeordnet sind.
dadurch gekennzeichnet,
dass sich zu beiden Flachseiten (4, 4') der Leuchtelementeschicht (3) eine Grenzfolie (5, 6) als Barrierefolien zur Kapselung der Leuchtelementeschicht (3) erstreckt, derart, dass die Leuchtelementeschicht (3) durch Spritzgießen mit dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) verbunden ist, wobei die Leuchtelementeschicht (3) auch zusätzlich mittels Wärme und/oder Druck fest mit dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) verbunden ist,
wobei die Leuchtelementeschicht (3) vollflächig zwischen den Grenzfolien (5, 6) durch Wärme und/oder Druck eingefasst ist,
und dass sich die erste Grenzfolie (5) und die zweite Grenzfolie (6) über eine Randkante (10) der Leuchtelementeschicht (3) hinaus erstrecken, wobei die Leuchtelementeschicht (3) und die Grenzfolien (5, 6) in einer Vertiefung (11) auf einer Oberseite (1') des Trägers (1) angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Signalleuchte für Fahrzeuge nach dem Oberbegriff des Patenanspruchs 1.
- Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Signalleuchte nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8.
- Aus der
DE 202 07 799 U1 ist eine Signalleuchte für Fahrzeuge bekannt, die relativ flach ausgebildet ist und einen Träger, eine transparente Abdeckscheibe und eine zwischen denselben angeordnete OLED-Leuchtelementeschicht aufweist. Die Leuchtelementeschicht ist zwischen der Abdeckscheibe und dem Träger lose angeordnet, wobei lediglich über die Leuchtelementeschicht hinausragende Randabschnitte des Trägers und der Abdeckscheibe miteinander verklebt oder verschweißt sind. - Aus der
DE 103 47 987 A1 ist eine Signalleuchte mit einem Träger sowie eine Elektrolumineszenz-Schichtenfolge bekannt, die auf dem Träger aufgebracht ist, nachdem die Elektrolumineszenz-Schichtenfolge durch ein Siebdruckverfahren hergestellt worden ist. Die Elektrolumineszenz-Schichtenfolge ist durch Auflaminieren mit dem Träger verbunden. - Aus der
US 4 457 089 A ist eine Signalleuchte für Fahrzeuge bekannt, die einen Träger und eine Abdeckscheibe aufweist, zwischen denen eine Leuchtelementeschicht angeordnet ist. Die Leuchtelementeschicht wird durch eine Leuchtstoffschicht gebildet, die zwischen einer ersten Elektrode und einer zweiten Elektrode angeordnet ist. Die Leuchtelementeschicht ist mit den Elektroden in üblicher Weise fest verbunden. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Signalleuchte für Fahrzeuge und ein Verfahren zur Herstellung einer Signalleuchte derart anzugeben, dass sie zum einen einen relativ flachen Aufbau aufweist und zum anderen einen robusten und langzeitstabilen Betrieb gewährleistet.
- Zur Lösung der Aufgabe weist die Erfindung die Merkmale des Patentanspruchs 1 auf.
- Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Signalleuchte besteht darin, dass sie einen kompakten und robusten Aufbau aufweist, die einen langzeitstabilen Betrieb, insbesondere bei extremen Witterungsverhältnissen ermöglicht. Dadurch, dass die Leuchtelementeschicht vollflächig zwischen Grenzfolien durch Wärme und/oder Druck eingefasst ist, wird eine innige Verbindung zwischen der Leuchtelementeschicht und den angrenzenden Schichten bzw. dem Träger und der Abdeckscheibe gewährleistet.
- Die Leuchtelementeschicht sowie die Grenzfolien sind erfindungsgemäß in einer Vertiefung des Trägers angeordnet, so dass eine eindeutige Positionierung derselben gegeben ist, bevor eine innige und feste Verbindung zwischen der Abdeckscheibe und dem Träger unter thermischer Haftung der Leuchtelementeschicht zwischen denselben gegeben ist.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist eine auf der Abdeckscheibe zugewandten Seite angeordnete zweite Grenzfolie transparent ausgebildet, so dass von dieser keine optische Wirkung auf das von der Leuchtelementeschicht abgestrahlte Lichtbündel ausgeht.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann zwischen der Abdeckscheibe und der Leuchtelementeschicht eine Maskierungsfolie angeordnet sein, so dass hierdurch das Erscheinungsbild der Signalleuchte beeinflusst werden kann.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Leuchtelementeschicht als eine OLED-Folienschicht ausgebildet, so dass die Signalleuchte einen relativ flachen Aufbau, insbesondere eine Dicke von weniger als 5 mm aufweist.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann in einem Bereich zwischen der Leuchtelementeschicht und dem Träger eine Ansteuerungselektronikschaltung integriert angeordnet sein, so dass die Signalleuchte einen relativ kompakten Aufbau aufweist. Von dieser brauchen lediglich Kontaktierungsleitungen aus dem so gebildeten Gehäuse herausführen.
- Zur Lösung der Aufgabe weist das erfindungsgemäße Verfahren die Merkmale des Patentanspruchs 7 auf.
- Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass eine langzeitstabile und feste Verbindung einer Leuchtelementeschicht in einem Bereich zwischen einem Träger und einer transparenten Abdeckscheibe gebildet wird, die einen langzeitstabilen Betrieb und einen robusten Aufbau ermöglicht.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigt:
- Figur eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Signalleuchte.
- Eine erfindungsgemäße Signalleuchte für Fahrzeuge kann vorzugsweise als Seitenmarkierungsleuchte eingesetzt werden.
- Die Signalleuchte besteht im Wesentlichen aus einem Träger 1, einer transparenten Abdeckscheibe 2 sowie einer Mehrzahl von Folien, die zwischen dem Träger 1 und der Abdeckscheibe 2 angeordnet sind.
- Der Träger 1 ist relativ flach ausgebildet und weist eine der Abdeckscheibe 2 zugewandte Oberseite 1' und eine der Abdeckscheibe 2 abgewandte Rückseite 1" auf. Die Rückseite 1" kann an einem Karosserieteil des Fahrzeugs befestigt sein.
- Eine Leuchtelementeschicht ist vorzugsweise als OLED-Folienschicht 3 (organische Leuchtdiodenschicht) ausgebildet, an deren Flachseiten 4, 4' eine erste Grenzfolie 5 und eine zweite Grenzfolie 6 angeordnet sind. Die erste Grenzfolie 5 erstreckt sich auf einer dem Träger 1 zugewandten Seite der Leuchtelementeschicht 3. Die zweite Grenzfolie 6 erstreckt sich auf einer der Abdeckscheibe 2 zugewandten Seite der Leuchtelementeschicht 3 und ist transparent ausgebildet.
- Zwischen der zweiten Grenzfolie 6 und der Abdeckscheibe 2 ist eine Maskierungsfolie 7 angeordnet, die eine Mehrzahl von transparenten Abschnitten 8 und nicht transparenten Abschnitten 9 aufweist. Hierdurch kann die durch die Signalleuchte gebildete leuchtende Fläche ein vorbestimmtes Erscheinungsbild aufweisen.
- In der ersten Grenzfolie 5 kann eine nicht dargestellte Ansteuerungselektronikschaltung für die Leuchtelementeschicht 3 angeordnet sein. Alternativ kann die Ansteuerungselektronikschaltung auch auf einer nicht dargestellten zusätzlichen Folie angeordnet sein, die sich zwischen der ersten Grenzfolie 5 und dem Träger 1 erstreckt. Vorteilhaft kann hierdurch die Ansteuerungselektronik in der Signalleuchte integriert angeordnet sein.
- Die erste Grenzfolie 5, die zweite Grenzfolie 6 und vorzugsweise die Maskierungsfolie 7 erstrecken sich über eine Randkante 10 der Leuchtelementeschicht 3 hinaus, so dass die Schmalseiten der Leuchtelementeschicht 3 von der ersten Grenzfolie 5 und/oder der zweiten Grenzfolie 6 umfasst ist.
- Die Leuchtelementeschicht 3 wird zusätzlich mittels Wärme und/oder Druck fest mit dem Träger 1 und der Abdeckscheibe 2 verbunden. Die erste Grenzfolie 5 und die zweite Grenzfolie 6 dienen hierbei als Barrierefolien zur Kapselung der Leuchtelementeschicht 3.
- Zur Herstellung der Signalleuchte wird in einem ersten Schritt der Träger 1 durch Spritzgießen hergestellt und in einem Formraum eingelegt. Nachfolgend werden nacheinander die erste Grenzfolie 5, die Leuchtelementeschicht 3, die zweite Grenzfolie 6 und die Maskierungsfolie 7 in eine Vertiefung 11 des Trägers 1 positioniert. Die Vertiefung 11 des Trägers 1 erstreckt sich an der Oberseite 1' des Trägers 1. Vorzugsweise sind die erste Grenzfolie 5, die zweite Grenzfolie 6 und/oder die Maskierungsfolie 7 derart dimensioniert, dass sie mit Spiel in die Vertiefung 11 des Trägers 1 eingelegt werden können.
- In einem weiteren Schritt wird eine transparente Kunststoffmasse in den Formraum des Spritzgießwerkzeuges eingespritzt zur Bildung der Abdeckscheibe 2, wobei ein Randabschnitt 12 der Abdeckscheibe 2 direkt und fest mit einem Randabschnitt 13 des Trägers 1 verbunden ist. Lediglich eine Kontaktierungsleitung 14, die von einer Schmalseite der Leuchtelementeschicht 3 abragt, verläuft in dem Bereich zwischen den Randabschnitten 12 und 13 der Abdeckscheibe 2 bzw. des Trägers 1.
- Da die zweite Grenzfolie 6 und/oder die Maskierungsfolie 7 über eine aufrechte Wandung 15 der Vertiefung 11 hinausragt, werden die Schmalseiten der ersten Grenzfolie 5 von dem Träger 1 und die zweite Grenzfolie 6 bzw. die Maskierungsfolie 7 von der Abdeckscheibe 2 umfasst.
- Dadurch, dass die Leuchtelementeschicht 3 zwischen der ersten Grenzfolie 5 und der zweiten Grenzfolie 6 mittels Wärme und/oder Druck eingefasst ist, wobei zusätzlich ein über die Randkante 10 hinausgehender Randbereich durch Hinterspritzen des Trägers 1 mittels einer Kunststoffmasse zur Bildung der Abdeckscheibe 2 fest verbunden ist, ist die Leuchtelementeschicht 2 luft- bzw. flüssigkeitsdicht eingefasst, so dass ein relativ flacher Aufbau mit einer Dicke von weniger als 5 mm und eine einstückige Ausgestaltung der Signalleuchte ermöglicht wird. Beispielsweise kann die Abdeckscheibe 2 Optikstrukturen aufweisen, so dass eine vorgegebene Lichtverteilung erzeugt wird. Zur Anbindung an unterschiedliche Fahrzeugtypen braucht der Träger 1 lediglich eine unterschiedliche Ausgestaltung der Rückseite 1" aufweisen.
- Bezugszeichenliste
-
- 1, 1', 1"
- Träger, Oberseite, Rückseite
- 2
- Abdeckscheibe
- 3
- Leuchtelementeschicht
- 4, 4'
- Flachseite
- 5
- Grenzfolie
- 6
- Grenzfolie
- 7
- Maskierungsfolie
- 8
- transparenter Abschnitt
- 9
- transparenter Abschnitt
- 10
- Randkante
- 11
- Vertiefung
- 12
- Randabschnitt
- 13
- Randabschnitt
- 14
- Kontaktierungsleitung
- 15
- Aufrechte Wandung
Claims (7)
- Signalleuchte für Fahrzeuge mit einem Träger (1), mit einer transparenten Abdeckscheibe (2) und mit einer zwischen dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) angeordneten Leuchtelementeschicht (3), dadurch gekennzeichnet, dass sich zu beiden Flachseiten (4, 4') der Leuchtelementeschicht (3) eine Grenzfolie (5, 6) als Barrierefolien zur Kapselung der Leuchtelementeschicht (3) erstreckt, derart, dass die Leuchtelementeschicht (3) durch Spritzgießen mit dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) verbunden ist, wobei die Leuchtelementeschicht (3) auch zusätzlich mittels Wärme und/oder Druck fest mit dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) verbunden ist, wobei die Leuchtelementeschicht (3) vollflächig zwischen den Grenzfolien (5, 6) durch Wärme und/oder Druck eingefasst ist, und dass sich die erste Grenzfolie (5) und die zweite Grenzfolie (6) über eine Randkante (10) der Leuchtelementeschicht (3) hinaus erstrecken, wobei die Leuchtelementeschicht (3) und die Grenzfolien (5, 6) in einer Vertiefung (11) auf einer Oberseite (1') des Trägers (1) angeordnet sind.
- Signalleuchte nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die auf einer der Abdeckscheibe (2) zugewandten Seite der Leuchtelementeschicht (3) angeordnete zweite Grenzfolie (6) transparent ausgebildet ist, wobei die auf der dem Träger (1) zugewandten Seite der Leuchtelementschicht (3) angeordnete Grenzfolie die erste Grenzfolie (5) ist. - Signalleuchte nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der zweiten Grenzfolie (6) und der Abdeckscheibe (2) eine Maskierungsfolie (7) angeordnet ist mit einer Mehrzahl von transparenten Abschnitten (6) und einer Mehrzahl von nicht transparenten Abschnitten (9). - Signalleuchte nach einem der
Ansprüche 2 oder3 , dadurch gekennzeichnet, dass eine Ansteuerungselektronikschaltung in die erste Grenzfolie (5) oder in einer zusätzlichen Folie integriert angeordnet ist. - Signalleuchte nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtelementeschicht (3) als eine OLED-Folienschicht ausgebildet ist. - Signalleuchte nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtelementeschicht (3) über die erste Grenzfolie (5) und die zweite Grenzfolie (6) mit dem Träger (1) und der Abdeckscheibe (2) durch Wärme und/oder Druck einstückig verbunden ist. - Verfahren zum Herstellen einer Signalleuchte, wobei ein Träger (1), eine Leuchtelementeschicht (3) und eine Abdeckscheibe (2) miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt der Träger (1) mit einer Vertiefung (11) auf seiner Oberseite (1') durch Spritzgießen hergestellt und in einen Formraum eines Spritzgießwerkzeuges eingelegt wird, dass in einem zweiten Schritt eine erste Grenzfolie (5) in die Vertiefung (11) des Trägers (1), die Leuchtelementeschicht (3) auf die erste Grenzfolie (5), eine zweite Grenzfolie (6) auf die Leuchtelementeschicht (3) und eine Markierungsfolie (7) auf die zweite Grenzfolie (6) gelegt werden, dass in einem dritten Schritt eine transparente Kunststoffmasse in den Formraum eingespritzt wird zur Bildung der Abdeckscheibe (2), wodurch ein Randabschnitt (12) der Abdeckscheibe (2) direkt und fest mit einem außerhalb der Vertiefung angeordneten Randabschnitt (13) des Trägers (1) verbunden wird und wobei lediglich eine Kontaktierungsleitung (14), die von einer Schmalseite der Leuchtelementschicht (3) abragt, in dem Bereich zwischen dem Randabschnitt (12) der Abdeckscheibe (2) und dem Randabschnitt (13) des Trägers (1) verläuft, wobei die zweite Grenzfolie (6) und/oder die Markierungsfolie (7) über eine aufrechte Wandung (15) der Vertiefung (11) hinausragt und dadurch die Schmalseiten der ersten Grenzfolie (5) von dem Träger (1) umfasst werden und die zweite Grenzfolie (6) bzw. die Markierungsfolie (7) von der Abdeckscheibe (2) umfasst wird, wobei die Leuchtelementeschicht (3) zwischen der ersten Grenzfolie (5) und der zweiten Grenzfolie (6) mittels Wärme und/oder Druck eingefasst wird, wobei zusätzlich ein über eine Randkante (10) der Leuchteelementschicht (3) hinausgehender Randbereich durch Hinterspritzen des Trägers (1) mittels einer Kunststoffmasse zur Bildung der Abdeckscheibe (2) fest verbunden wird, wodurch die Leuchtelementeschicht (3) luft- bzw. flüssigkeitsdicht eingefasst wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102007023958.2A DE102007023958B4 (de) | 2007-05-23 | 2007-05-23 | Signalleuchte für Fahrzeuge mit einer Leuchtelementeschicht zwischen zwei Grenzfolien, wobei die Leuchtelementeschicht durch Spritzgießen und mittels Wärme und/oder Druck mit einem Träger und einer Abdeckscheibe verbunden ist, und Herstellungsverfahren |
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|---|---|---|---|
| DE102007023958.2A DE102007023958B4 (de) | 2007-05-23 | 2007-05-23 | Signalleuchte für Fahrzeuge mit einer Leuchtelementeschicht zwischen zwei Grenzfolien, wobei die Leuchtelementeschicht durch Spritzgießen und mittels Wärme und/oder Druck mit einem Träger und einer Abdeckscheibe verbunden ist, und Herstellungsverfahren |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE102007023958A1 DE102007023958A1 (de) | 2008-11-27 |
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|---|---|---|---|
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