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DE2401296A1 - Verfahren und vorrichtung zum waschen von kleidung, waesche oder aehnlicher ware - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum waschen von kleidung, waesche oder aehnlicher ware

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Publication number
DE2401296A1
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DE
Germany
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solvent
washing
washing chamber
liquor
water
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DE2401296A
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Heinrich Fuehring
Johannes Helmut Sieber
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Boewe Boehler and Weber KG
Original Assignee
Boewe Boehler and Weber KG
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Publication date
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description

.. ·„: ..ο :-·,-.■»·el;a Augsburg, 11. Januar 1974
'^ί*πϊεη·vV.it 288-525,526 ni/sch
cη5GiU-:-! -.>".·!!ΰΏ-τϊ401296
Firma Böwe,Böhler & Weber KG, Maschinenfabrik 89 Augsburg, Haunstetter Str. 112
Verfahren und Vorrichtung zum Waschen von Kleidung, Wäsche oder ähnlicher Ware
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Waschen von Kleidung, Wäsche und ähnlicher Ware mit einer wässrigen Flotte in einer Waschkammer» Solche Naßwaschverfahren sind in zahlreichen Ausführungsformen bekannt. Sie besitzen den Vorteil einer noch relativ billigen Reinigungsflüssigkeit und einer guten Entfernung wasserlöslicher Verunreinigungenο Nachteilig ist, daß durch das Waschwasser öl- und fetthaltiger Schmutz nur unzureichend bzwο nur unter Zuhilfenahme besonderer Waschhilfsmittel, die der Flotte beigefügt werden müssen, von der zu reinigenden Ware abgelöst wird» Durch den in der Flotte so dispergierten Fett- und Ölschmutz ist das Abwasser dann in unerwünschter Weise verunreinigt und läßt sich von Fetten un.d Ölen schwer wieder trennen»
Um den Fett- und Ölschmutz gründlicher zu entfernen, hat man daher auch schon vor dem Waschen in der Waschmaschine die Ware zunächst in einer Chemischreinigungsmaschine mit den hierbei üblichen Lösemitteln vorgereinigt und sie danach erst in eine Waschmaschine zur Naßreinigung gebrachte Die Ware muß jedoch hierbei nach dem Reinigen .
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in dem flüchtigen Lösemittel wegen des hohen Preises und wegen der Giftigkeit desselben erst vollständig getrocknet werden und kann dann erst aus der Chemischreinigungsmaschine entnommen und zur Waschmaschine transportiert werdenο Infolge des damit verbundenen hohen apparativen, zeitlichen und personellen Aufwandes hat sich diese den Schmutz jeglicher Beschaffenheit wohl am besten berücksichtigende Art der Reinigung verschmutzter Kleidung nicht durchgesetztο
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, diese Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und ein Verfahren und Vorrichtungen mit geringerem apparativen, zeitlichen und personellen Aufwand zu entwickeln und mit diesem einen mindestens gleich guten, möglichst einen besseren Wascheffekt zu erreichen, bei gleichzeitiger Vermeidung einer Öl- und Fettverunreinigung des Abwassers-
Die erfindungsgemäße Losging dieser Aufgabe besteht darin, daß die Ware vor dem Benetzen mit Wasser-in der gleichen Waschkammer zunächst mit einem organischen Lösemittel, insbesondere mit einem Halogenkohlenwasserstoff, z.B. Perchloräthylen oder Trichlormonofluormethan, das mit Wasser ein azeotropes Gemisch bildet oder einen Siedepunkt unter dem des Wassers hat, gereinigt und dann im noch lösemittelfeuchten Zustand ohne vorherige Trocknung in der wässrigen Flotte derselben Waschmaschine bei Temperaturen über dem jeweiligen Siedepunkt des mit dem Wasser.in Kontakt befindlichen Lösemittels solange gewaschen wird, bis nahezu kein Lösemittel mehr aus der Flotte verdampft» Es wird also ein organisches Lösemittel verwendet, das entweder einen Siedepunkt unter dem des Wassers aufweist oder das , wie z.B. Perchloräthylen;
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mit dem Wasser ein azeotropes, unterhalb von 100 C siedendes Gemisch bildet= Bei Erwärmung der Waschflotte entweicht dann das Lösemittel, sobald die Flotte dessen Siedepunkt bzw. den azeotropen Siedepunkt überschreitet. Da die Naßwäsche in der Regel bei 90 - 95° C erfolgt, ist die Lqsemittelverdampfung bei den in der Chemischreinigung üblicherweise verwendeten Kohlenwasserstoffen stets gewährleistet»
Es wird also unmittelbar nach dem Ablassen des Lösemittels aus der Waschkammer, wenn die eigentliche Lösemittelreinigung beendet ist, das Wasser auf die noch 1ösemittelfeuchte Ware gegeben und dabei diese wässrige Flotte unter Wärmezufuhr auf Temperaturen von über 87 C (bei Verwendung von Perchloräthylen als Lösemittel) erhitzt, und zwar solange, bis .das darin noch enthaltene Lösemittel daraus verdampft ist» Dies läßt sich leicht feststellen durch Auffangen und Kondensieren der aus der Flotte aufsteigenden Dämpfe und durch anschließende Zerlegung des Kondensats in seine Phasen= Sobald der anfallende Lösemittelanteil des Kondensats unter eine bestimmte Rate absinkt - was in einfacher Weise mit Hilfe eines Durchflußmeßgerätes oder dgl«, gemessen und ausgewertet werden kann - kann der Waschv.organg beendet, und die Ware nach dem Abschleudern aus der Maschine herausgenommen werden» . · - ■
Durch diese Verfahrensweise der Erfindung wird gegenüber dem bekannten Naßwaschverfahren mit nur wenig Aufwand der •Vorteil einer guten und zuverlässigen Reinigung von'Fett- und Ölschmutz erzielt, ohne daß das Abwasser damit belastet wird» Gegenüber den Verfahren mit Lösemittelvorreinigung wird die sonst erforderliche, separate Chemisch-
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reinigungsmaschine eingespart; denn der ganze Vorgang kann, wie im folgenden noch dargestellt, mit nur wenig zusätzlichem Aufwand in einer einzigen Waschmaschine' ausgeführt werdenο Darüber hinaus wird eine Einsparung an Arbeitszeit und zusätzlichen Arbeitskräften erzielte Denn die sonst erforderliche, zeitraubende Trocknung der lösemittelfeuchten Ware durch einen umlaufenden Heißluftstrom oder dgl ο sowie das Umladen von der einen zur anderen Maschine entfallen» Die Lösemitteltrocknung erfolgt gleichzeitig während des Waschens, so daß, insgesamt, die Maschinenarbeitszeit verkürzt wird» Zusätzlich wird durch die Erfindung noch ein besonders guter Wascheffekt erreicht. Denn durch die erfindungsgemäße Erwärmung der Lösemittelreste wird deren Schmutzlösefähigkeit verbessert, so daß auch Substanzen, die bei der normalen Chemischreinigung, bei der keine Flottenerwärmung erfolgt, nur schwer löslich sind, von der Ware abgelöst und entfernt werden könnenο Darüber hinaus hat es sich gezeigt, daß bei den meisten Kleidungsstücken, das in und an der Faser haftende Lösemittel mitsamt dem in diesem Lösemittel noch enthaltenen Schmutz durch das Wasser während des Waschens aus und von der Faser verdrängt wird, so daß beim Verdampfen dieser Lösemittelreste der zunächst noch darin gelöste restliche Schmutz nicht auf und in der Faser sondern im Wasser dispergiert zurückbleibt.,
Es ist zwar bereits bei einem Verfahren zum Färben von Textilien in einem Gemisch von Lösemittel und Wasser (DT-OS 1 931 353) bekannt, die beim Färben mit dem in Wasser gelösten Farbstoff verwendeten, elektrolytisch wirkenden, wasserlöslichen Zusätze nach dem Ablassen der Färbeflotte durch ein erwärmtes Wasserbad von den Textilien abzuspülen« Hier liegt jedoch eine andere technische Auf-
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gäbe vor als bei dem erfindungsgemäßen Waschverfahren.
Die Erfindung ]äßt sich in verschiedener Weise variieren und weiterentwickeln ο Um auch bei kurzen Waschzeiten, z.B. beim Reinigen von nur leicht verschmutzter Ware, stets eine möglichst vollständige Verdampfung der Lösemittelreste während der Naßwäsche zu gewährleisten, sieht die Erfindung vor, daß der Druck im Dampfraum über der erwärmten wässrigen Flotte während des Waschens vermindert wird. Ferner ist es im Rahmen der Erfindung möglich, daß die Ware nach dem Ablassen des Lösemittels aus der Waschkammer kurz geschleudert wird, um so die Menge des bei der anschließenden Naßwäsche zu verdampfenden Lösemittels zu vermindern» Auch ist es vorteilhaft, daß der wässrigen Flotte zur Unterstützung des Wascheffekts an sich bekannte waschaktive, aufhellende oder bleichende Substanzen beigegeben werden.
Eine zur Durchführung des neuen Waschverfahrens geeignete Vorrichtung besteht aus einer Waschmaschine mit einer Waschkammer und Einrichtungen zum Zu- und Abführen sowie zum Erwärmen der wässrigen Waschflotte. Zur Erwärmung kann die Waschkammer in bekannter Weise außen mit einem Dampfmantel oder dgl. umgeben sein, oder es kann hierfür auch ein Wärmeaustauscher im Bereich der Waschkammer oder der Zuführungsleitungen vorgesehen sein. Gemäß der Erfindung sind bei einer solchen Maschine weiterhin noch Einrichtungen zum Zu- und Abführen von Lösemittel vorgesehen, wobei die Waschkammer mit einem Kondensator verbunden ist, dessen Kondensatausgang über eine Flüssigkeitstrennvorrichtung, z.B„ einen Wasserabschei-, der, mit einem Kontrollgerät zum Feststellen der pro Zeiteinheit kondensierenden Lösemittelmenge in Verbindung steht. Gegenüber einer normalen, herkömmlichen Waschmaschine werden
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also für die Erfindung außer einem Kondensator mit Wasserabscheider und Kontrollgerät lediglich noch Zu- und Abführung sleitungen benötigt, an die eine das Lösemittel liefernde und wieder aufnehmende Apparatur (im einfachsten Fall ein Lösemittelvorratstank mit Pumpe) angeschlossen werden kann. Zweckmäßigerweise wird man eine solche Apparatur unmittelbar in oder neben dem Maschinengestell anordnen» Soweit die Maschine eine Entlüftung aufweist, ist der Kondensator vor der Entlüftungseinrichtung anzuordnen.
Um gegebenenfalls auch Lösemittelreste aus den zu- und abführenden Lösemittelleitungen zu entfernen, sieht die Erfindung vor, daß die Maschine einen durch die Einrichtungen zum Zu- und Abführen von Lösemittel gebildeten, über die Waschkammer führenden Leitungskreislauf aufweist, in dem die Flotte mittels"einer Pumpe oder dgl» zirkuliert werden kann. Hierbei erweist es sich als vorteilhaft, daß in diesen Leitungskreislauf auch ein an sich bekanntes Filter zum Entfernen von nichtlöslichem Schmutz eingeschaltet werden kann. Im Rahmen der Erfindung erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn die Waschkammer an eine Destilliereinrichtung anschließbar ist, so daß auch beim Reinigen von sehr stark durch Öle oder/und Fette verschmutzter Kleidung eine allmählich zunehmende, unerwünscht starke Verschmutzung des Lösemittels und damit eine Beeinträchtigung des Wascheffektes auch der wässrigen Flotte verhindert werden könneno
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise und schematisch anhand eines vereinfachten Blockschaltbildes einer zur Durchführung geeigneten Maschine dargestellt, wobei, da es sich um bekannte Bauelemente handelt, der Verlauf der einzelnen Leitungen lediglich durch Linien und die einzelnen Ventile und sonstigen Absperrorgane einfach durch ein x-artiges Schaltsymbol wiedergegeben sind« Welche ein-
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zelnen Absperrorgane bei den jeweiligen Arbeitsvorgängen geöffnet und geschlossen sind, ergibt sich für den Fachmann ohne Schwierigkeit, so daß im folgenden nicht extra darauf hingewiesen werden mußο
Mit 1 ist die Waschkammer bezeichnet, die normalerweise als ein Trommelgehäuse mit einer darin befindlichen, rotierbaren Trommel, die die Ware aufnimmt, ausgebildet ist-Die Waschkammer 1 ist mit einer Dampfummantelung 2 zur Beheizung der Flotte versehen« Über die Leitung 3 wird das Wasser bzw. die wässrige Flotte zugeführt, über die Leitung 4 abgeführt» Mit 5 ist ein Behälter zur Aufnahme von in die wässrige Flotte einzuführenden waschaktiven Substanzen oder dgl ο bezeichnet.»
Aus einem Lösemittelvorratstank -6 wird bei Beginn des Verfahrens durch eine Pumpe 7 über die Leitung 8 Lösemittel in die Waschkammer 1 eingefüllt, nachdem diese mit verschmutzter Kleidung oder dgl» beladen worden ist» Während dieses Waschens der Ware mit dem Lösemittel wird die Flotte durch die Pumpe 7 über die Leitungen 9 und 8, die zusammen mit der Waschkammer 1 einen geschlossenen Leitungskreislauf bilden, zirkuliert, wobei zwecks Entfernung von nichtlöslichem Schmutz durch Betätigen der entsprechenden Ventile auch das Filter 10 in die Leitung eingeschaltet werden kann» Abgesehen' von dieser Filtrierung wird durch die Zirkulation der Flotte auch die mechanische Bewegung zwischen Flotte und Ware verbessert» Am Ende dieses Waschvorgangs wird die Lösemittelflotte entweder in den Vorratstank 6 oder - bei hinreichender Verschmutzung - über die Pumpe 7 und die Leitung 11 in den Destillierbehälter geführt» Die Ware wird kurz geschleudert» Unmittelbar nach-
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dem so da& Lösemittel abgelassen worden ist, wird die Waschkammer 1 über die Leitung 3 mit der wässrigen Flotte gefüllt, wobei waschaktive Substanz aus dem Behälter 5 beigegeben werden kann» Der Naßwaschvorgang wird alsdann in bekannter Weise in der Waschkammer 1 durchgeführt. Hierbei wird über den Dampfmantel 2 diese nun in der Waschkammer 1 befindliche wässrige Flotte erhitzte
Die aufgrund der vorausgegangenen Lösemittelbehandlung in der Ware noch vorhandenen Lösemittelreste ergeben nun - bei Verwendung von Perchloräthylen - mit dieser; wässrigen Waschflotte ein azeotropes Gemisch» Infolge der Flottenerwärmung bis zum azeotropen Siedepunkt dieses Gemisches und darüber hinaus gelangen die aus der Flotte aufsteigenden Dämpfe mit dem darin enthaltenen Lösemittelanteil über die Leitung 13 in den Kondensator 14„ Um die Verdampfung in gewünschter Weise zu beschleunigen ist an die Waschkammer 1 die Vakuumpumpe 21 angeschlossen, die abgesaugten Dämpfe über die Leitung 13a in den Kondensator 14 schiebt. Bei Betrieb dieser Pumpe 21 ist natürlich die Leitung 13 gesperrt» Bei dem hier dargestellten Beispiel ist zusätzlich die Möglichkeit vor-r gesehen, daß die erhitzte Flotte durch die Pumpe 7 über die Leitungen 9 und 8 zirkuliert, um darin noch befindliche Lösemittelreste aufzunehmen= Während dieses Waschvorganges sind außer diesen Leitungen 8, 9 und 13 bzw«. 13a alle sonstigen, an die Waschkammer 1 angeschlossenen Leitungen natürlich abgesperrt«
Bei Lösemitteln, die kein azeotropes Gemisch mit Wasser bilden oder deren azeotropes Gemisch nur sehr geringe Wasseranteile enthält (R 113) erfolgt die Lösemittelverdampfung
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sobald die Wasserflotte den Siedepunkt des Lösemittels überschreitet ο
Das im Kondensator 14 gewonnene Kondensat wird dem Wasserabscheider 15 zugeführt,' wo es in seine beiden Phasen, Wasser und Lösemittel, zerlegt wirdo Der Wasseranteil wird über eine Leitung 16 abgeführt» Der Lösemittelausgang des Wasserabscheiders 15' ist über ein Durchflußmeßgerät 17, welches die pro Zeiteinheit hindurchlaufende Lösemittelmenge anzeigt, und über die Leitung 18 an den Lösemittelvorratstank 6 angeschlossen»
Sobald das Meßgerät 17 den Wert O oder einen zulässigen Mindestwert anzeigt, kann der Waschvorgang abgebrochen werden» Die Wasc h flotte wird dann über die Leitung 4 abgelassen. Nach einem kurzen Abschleudern kann die gereinigte Ware gefahrlos, d.h« ohne unerwünschte Lösemittelreste, aus der Waschkammer 1 entnommen werden oder vorher"nochmals wie üblich mit wässriger Flotte gespült werden»
An den Destillierbehälter 12 ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel in bekannter Weise ein Kondensator 19 angeschlossen, dessen Kondensatausgang mit einem Wasserabscheider 20 verbunden ist, der wiederum über seinen Lösemittelausgang mit dem Lösemittelvorratstank 6 in Verbindung steht»
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erforderliche Grundausstattung der Maschine unterscheidet sich .gegenüber derjenigen einer normalen Waschmaschine zunächst nur durch den zusätzlichen Kondensator 14, den Wasserabscheider 15 und das Durchflußmeßgerät 17 sowie' die Einrichtungen zum Anschluß der Leitungen 8, "9 und 18,
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so daß die Maschine grundsätzlich an jede sonstige, bereits vorhandene Einrichtung zur Versorgung mit Lösemittel angeschlossen werden kann» Es ist natürlich zweckmäßig, im Maschinengestell oder Maschinengehäuse einer jeden einzelnen Maschine auch noch die hier dargestellten weiteren Lösemittelversorgungseinrichtungen gleich mit vorzusehen, zumal der dadurch zustandekommende Mehraufwand dennoch weit unter dem von zwei separaten Maschinen bei der früher üblichen Vorreinigung mit Lösemittel bleibt, abgesehen von den bereits oben erwähnten Vorteilen einer Abkürzung der resultierenden Arbeitszeit für das Gesamtverfahren und der zu seiner Durchführung benutzten Einrichtungen» Hieraus ergibt sich, daß der erfindungsgemäße Grundgedanke, die Trocken- und Naßreinigung in ein und derselben Waschkammer durchzuführen und hierbei unter Verzicht auf eine sonst übliche, gesonderte, zeitaufwendige Lösemitteltrocknung mittels Heißluftstrom oder dgl ο die bei der Naßwäsche ohnehin erforderliche Erhitzung der Flotte zur Entfernung des Lösemittels von der Ware auszunutzen, sich in mancherlei Art und Weise variieren und abwandeln läßt, und daher nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt ist.
Patentansprüche:
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    Verfahren zum Waschen yon Kleidung, Wäsche öder ähnlicher Ware mit einer wässrigen Flotte in einer Waschkammer, dadurch gekennzeichnet, daß die Ware vor dem Benetzen mit Wasser in der gleichen Waschkammer zunächst mit einem organischen Lösemittel das mit Wasser ein azeotropes Gemisch bildet oder einen Siedepunkt unter dem des Wassers hat, gereinigt und dann, im noch lösemittelfeuchten Zustand ohne vorherige Trocknung, in der wässrigen Flotte bei Temperaturen mindestens über dem jeweiligen Siedepunkt des mit dem Wasser in Kontakt befindlichen Lösemittels bzw- des azeotropen Gemisches solange gewaschen wird, bis nahezu kein Lösemittel mehr aus der Flotte verdampfte
    2ο Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck im Dampfraum über erwärmten wässrigen Flotte während des Waschens vermindert wird.
    3„ Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch' gekennzeichnet, daß die Ware nach dem Ablassen des Lösemittels aus der Waschkammer geschleudert wird»
    4-O Verfahren nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurchgekennzeichnet, daß der wässrigen Flotte an sich bekannte waschaktive, aufhellende oder bleichende Substanzen beigegeben werden.
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    5„ Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder folgenden, bestehend aus einer Waschmaschine mit einer Waschkammer und Einrichtungen zum Zu- und Abführen sowie zum Erwärmen der Waschflotte, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Einrichtungen zum Zu- und Abführen von Lösemittel (8, 9) vorgesehen sind, und daß die Waschkammer (1) mit einem Kondensat (14) verbunden ist, dessen Kondensatausgang über eine Flüssigkeitstrennvorrichtung (15) mit einem Kontrollgerät (17) zum Feststellen der pro Zeiteinheit kondensierenden Lösemittelmenge in Verbindung steht»
    6= Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vakuumpumpe (21) oder dgl« vorgesehen ist, die saugseitig an die Waschkammer 1 und druckseitig an den Kondensator (14) anschließbar ist.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen die Einrichtungen zum Zu- und Abführen von Lösemittel (8, 9) enthaltenden, über die Waschkammer (1) führenden Leitungskreislauf (1, 8, 9) aufweist, in dem die Flotte mittels einer Pumpe (7) zirkuliert werden kann.
    8ο Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Leitungskreislauf ein Filter (10) aufweist«
    9ο Vorrichtung nach Anspruch 5 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschkammer (1) an eine Destilliereinrichtung (12) anschließbar ist.
    Dipl.-Ing.H.-D.Ernicke Patentanwalt
    509823/0454
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