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DE102007021803B4 - Teleskopierbarer Schirm - Google Patents

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DE102007021803B4
DE102007021803B4 DE102007021803.8A DE102007021803A DE102007021803B4 DE 102007021803 B4 DE102007021803 B4 DE 102007021803B4 DE 102007021803 A DE102007021803 A DE 102007021803A DE 102007021803 B4 DE102007021803 B4 DE 102007021803B4
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Yotrio Group Co Ltd
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Abstract

Teleskopierbarer Schirm, insbesondere Sonnen- oder Regenschirm, mit einem Aufnahmerohr (01) und einem darin verschieb- und arretierbar angeordneten Teleskoprohr (02), mit einem am Teleskoprohr (02) angelenkten Schirmdach (112), wobei das Schirmdach (112) mittels eines innerhalb der Rohre verlaufenden Seil- oder Bowdenzugs (111) verstellbar ist, und mit einer Betätigungseinrichtung für den Seil- oder Bowdenzug (111), wobei die Betätigungseinrichtung eine Winde (23) für den Seil- oder Bowdenzug (111) umfasst, und wobei die Winde (23) innerhalb des Aufnahmerohrs (01) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur manuellen Verschiebung des Teleskoprohrs (02) ein Handgriff (12) mit dem Teleskoprohr (02) verbunden ist, wobei der Handgriff (12) am unteren Ende des Teleskoprohrs (02) angeordnet ist und im Wesentlichen als ein das Aufnahmerohr (01) an einem Umfangsabschnitt umschließender Körper ausgebildet ist, und wobei die Winde (23) innerhalb des Handgriffs (12) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen teleskopierbaren Schirm, insbesondere Sonnen- oder Regenschirm, mit einem Aufnahmerohr und einem darin verschieb- und arretierbar angeordneten Teleskoprohr, mit einem am Teleskoprohr angelenkten Schirmdach, wobei das Schirmdach mittels eines innerhalb der Rohre verlaufenden Seil- oder Bowdenzugs verstellbar ist, und mit einer Betätigungseinrichtung für den Seil- oder Bowdenzug, wobei die Betätigungseinrichtung eine Winde für den Seil- oder Bowdenzug umfasst, und wobei die Winde innerhalb des Aufnahmerohrs angeordnet ist.
  • Aus dem Freizeit- und Gartenbereich sind Schirme der in Rede stehenden Art seit Jahren bekannt. Durch deren teleskopierbare Ausführung lässt sich bei diesen Schirmen das am Teleskoprohr angelenkte Schirmdach in verschiedene Positionen bringen und dort arretieren, wodurch zum einen – bei Benutzung des Schirms – eine Anpassbarkeit an unterschiedliche Sonnenstände, Windrichtungen oder dergleichen erzielt wird. Zum anderen lässt sich der Schirm – bei Nichtbenutzung – bequem auf eine geringe Größe zusammenschieben, so dass dieser leichter verstaut werden kann.
  • Teleskopierbare Schirme sind zumeist als so genannte Hänge- oder Ampelschirme ausgeführt, bei denen ein hängend am oberen Ende des Teleskoprohrs – also dem Aufnahmerohr abgewandten Ende des Teleskoprohrs – angelenktes Schirmdach in radialer Richtung von dem zur Verankerung des Schirms dienenden Standfuß beabstandet ist. Die das Schirmdach tragenden Rohre, also das Teleskoprohr und das Aufnahmerohr, weisen dazu meist eine kreisbogenförmige Krümmung auf. Die geschaffene radiale Beabstandung des Schirmdachs vom Standfuß erzielt den Vorteil, dass sich der vom Schirmdach überdeckte Bereich besser nutzen lässt.
  • Aus der DE 10 2005 047 323 A1 ist bekannt, einen in Rede stehenden teleskopierbaren Schirm so auszuführen, dass sich dessen Schirmdach mittels eines innerhalb der Rohre verlaufenden Seil- oder Bowdenzugs öffnen und schließen lässt. Der mit dem Schirmdach zusammenwirkende Seilzug verläuft dazu vom oberen Ende des Teleskoprohrs – also vom Anlenkungspunkt des Schirmdachs an das Teleskoprohr – durch das Teleskoprohr hindurch bis zu dessen unterem Ende und tritt dort durch ein L-förmiges Verbindungsstück, an welchem eine Umlenkeinheit ausgebildet ist, aus dem Aufnahmerohr aus. Dazu ist im Aufnahmerohr eine längliche, sich über den Hubweg erstreckende Ausnehmung ausgebildet. Als Betätigungseinrichtung für den Seilzug dient eine mit an dem L-förmigen Verbindungsstück verbundene, außerhalb des Aufnahmerohrs angeordnete Seilwinde, an welcher eine Handkurbel befestigt ist.
  • Als nachteilig an dem bekannten Schirm ist anzusehen, dass zum Ein- bzw. Ausfahren des Teleskoprohrs das Gehäuse der Seilwinde ergriffen werden muss, welches wiederum unmittelbar an der am Aufnahmerohr ausgebildeten länglichen Ausnehmung angeordnet ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Benutzer bei Betätigung der Handkurbel bzw. beim Ein- oder Ausschieben des Teleskoprohrs die Finger klemmt. Die zur Außenseite des Aufnahmerohrs abragende Betätigungseinrichtung einschließlich der Handkurbel stellt des Weiteren einen Gefahrenpunkt dar, da umherlaufende Personen leicht an dieser mit ihren Kleidungsstücken hängen bleiben können. An der gezeigten Konstruktion hat sich zudem als nachteilig erwiesen, dass die Betätigungseinrichtung Umwelteinflüssen wie Regenwasser, Verschmutzung durch Staub und dergleichen stark ausgesetzt ist, was deren Funktionsfähigkeit und Lebensdauer negativ beeinträchtigt. Schließlich verschlechtert die nach außen abragende Betätigungseinrichtung den optischen Gesamteindruck des Schirms.
  • Aus der US 2005/0268952 A1 , 10 bis 15, ist ein gattungsbildender teleskopierbarer Schirm bekannt. Dieser Schirm umfasst ein Aufnahmerohr und ein darin verschieb- und arretierbar angeordnetes Teleskoprohr, wobei am Teleskoprohr ein Schirmdach angelenkt ist. Das Schirmdach ist mittels eines innerhalb der Rohre verlaufenden Seil- oder Bowdenzugs verstellbar. Des Weiteren ist eine Betätigungseinrichtung für den Seil- oder Bowdenzug vorgesehen. Die Betätigungseinrichtung umfasst eine Winde für den Seil- oder Bowdenzug, wobei die Winde innerhalb des Aufnahmerohrs angeordnet ist.
  • Bei dem aus der US 2005/0268952 A1 bekannten Schirm ist nachteilig, dass dieser zwei Betätigungseinrichtungen aufweist, nämlich den Kurbelantrieb zum Ein- und Ausfahren des Teleskoprohrs und die Betätigungseinrichtung für die Verstellbarkeit des Schirmdachs. Beide Betätigungseinrichtungen erhöhen in ihrer Kombination die Kompliziertheit und auch die Masse des gattungsgemäßen Schirms. Die Herstellungskosten sind vergleichsweise hoch.
  • Des Weiteren beeinträchtigt zumindest die obere Betätigungseinrichtung den optischen Gesamteindruck des Schirms. Außerdem können sich umherlaufende Personen, insbesondere Kinder, verletzen.
  • Auch ist die Bedienung des gattungsgemäßen Schirms nicht in ausreichender Weise benutzergerecht gestaltet. Zunächst ist für den Benutzer von außen nicht sichtbar, welche der beiden Einrichtungen die Aus- und Einfahrbewegung des Teleskoprohrs steuert, und welche zur Bedienung des Schirmdachs dient. Hier kann es zu Fehlbedienungen kommen.
  • Des Weiteren ist eine rasche Verstellung sowohl des Teleskoprohrs als auch des Schirmdachs nicht möglich. Vielmehr muss der Benutzer in einem solchen Fall zwischen den beiden Betätigungseinrichtungen hin- und herwechseln, wozu ihm im Regelfall lediglich eine Kurbel zur Verfügung steht. Diese Kurbel muss zwischen den beiden Betätigungseinrichtungen hin und her gewechselt werden.
  • Besonders nachteilig ist die Verstellbarkeit des Schirmdachs. Sofern im Aufnahmerohr nur eine oder mehrere voneinander beabstandete Öffnungen für das Durchstecken der Kurbel in die Betätigungseinrichtung zur Verfügung stehen, muss jeweils mit der Betätigungseinrichtung das Teleskoprohr zu aufwändig verstellt werden, bis eine entsprechende Öffnung innerhalb des Aufnahmerohrs genau mit der Aufnahme der Betätigungseinrichtung für die Kurbel zusammenfällt. Eine rasche und an die jeweilige Benutzungssituation angepasste Verstellbarkeit des Teleskoprohrs ist nicht möglich. Der Benutzer wird – aus Bequemlichkeit – das Teleskoprohr stets in einer Stellung belassen, um nämlich das Schirmdach ohne weitere Feineinstellungen möglichst umgehend bedienen zu können.
  • Aus der EP 1 602 297 A1 ist ein Schirm bekannt, wonach die Aus- und Einfahrbewegung des Teleskoprohrs sowie die Betätigung des Schirmdachs jeweils mit voneinander unabhängigen Einrichtungen erfolgt.
  • Aus der DE 20 2004 009 991 U1 ist ein Schirm bekannt, jedoch ohne Winde für einen Seil- oder Bowdenzug zur Betätigung des Schirmdachs. Das dort zum Aus- und Einschieben des Teleskoprohrs verwendete Stellelement ist nicht als Handgriff ausgebildet, der das Aufnahmerohr umschließen könnte.
  • Die DE 200 14 895 U1 zeigt ebenfalls einen Schirm, jedoch ohne in einem Aufnahmerohr verschiebbares Teleskoprohr. Vielmehr ist der Standmast am oberen Ende teleskopierbar ausgerüstet, um eine Höheneinstellung zuzulassen. Eine Betätigungseinrichtung mit einer im Aufnahmerohr angeordneten Winde ist diesem Schirm fremd.
  • Aus der DE 44 07 188 C1 ist für sich gesehen ein Schirm mit verbesserter Arretierbarkeit der Neigung des Schirmdachs bekannt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, den teleskopierbaren Schirm der gattungsgemäßen Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass sich dieser bei einfacher und kostengünstiger Konstruktion sicher und einfach bedienen lässt und überdies optisch attraktiv aussieht.
  • Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist der in Rede stehende teleskopierbare Schirm dadurch gekennzeichnet, dass zur manuellen Verschiebung des Teleskoprohrs ein Handgriff mit dem Teleskoprohr verbunden ist, wobei der Handgriff am unteren Ende des Teleskoprohrs angeordnet ist und im Wesentlichen als ein das Aufnahmerohr an einem Umfangsabschnitt umschließender Körper ausgebildet ist, und wobei die Winde innerhalb des Handgriffs angeordnet ist.
  • Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass sich anstelle eines Zahnradantriebs wie nach der US 2005/0268952 A1 ein Handgriff für Aus- und Einfahrbewegung des Teleskoprohrs eignet. Dabei kann durch Ergreifen des Handgriffs und ggf. ein gleichzeitiges Lösen einer Arretiereinrichtung eine sehr rasche Verstellung der Position des Teleskoprohrs erfolgen. Der optisch störende und Unfälle begünstigende Kurbelantrieb gemäß gattungsbildendem Stand der Technik ist damit beseitigt.
  • In weiter erfindungsgemäßer Weise ist der Handgriff als ein im Wesentlichen das Aufnahmerohr an einem Umfangsabschnitt umschließender Körper ausgebildet. Dadurch kann sich der Handgriff umfänglich gegenüber dem Aufnahmerohr abstützen, wodurch sich eine steifere Gesamtkonstruktion ergibt. Des Weiteren lässt sich der Handgriff so ausgestalten, dass dieser auf der dem Schirmdach abgewandten Seite des Standmasts bedienbar ist. Die bedienende Person muss sich daher nicht unterhalb des Schirmdachs aufhalten, wodurch die Verletzungsgefahr verringert ist.
  • Schließlich ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Winde innerhalb des Handgriffs angeordnet ist. Dadurch lässt sich vom Handgriff aus nicht nur die Aus- und Einfahrbewegung des Teleskoprohrs steuern, sondern ebenfalls bequem das Schirmdach verstellen, wobei sich in besonders raffinierter Weise die Betätigungseinrichtung zur Verstellung des Schirmdachs stets auf gleicher Höhe mit dem Handgriff befindet. Diese Funktionsintegration erhöht die Bedienfreundlichkeit des Schirms abermals, da das Teleskop und das Schirmdach ohne Umgreifen betätigt werden können.
  • Durch die stabile Ausführung des Handgriffs lässt sich dieser sogar mit einer Hand bedienen, während mit der anderen Hand die Betätigungseinrichtung für das Schirmdach bedient werden kann. Eine rasche und vielfältige Verstellmöglichkeit für den erfindungsgemäßen Schirm ist dadurch gegeben, wobei sämtliche Funktionen im Handgriff integriert sind.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schirms ist die Winde dem Teleskoprohr zugeordnet. Hierdurch ergibt sich der besondere Vorteil, dass der Abstand zwischen der Winde und dem Schirmdach stets gleich bleibt. Eine ggf. durch den Seil- oder Bowdenzug auszulösende Öffnungs-/Schließbewegung des Schirmdachs ist daher unabhängig davon, wie weit das Teleskoprohr in das Aufnahmerohr eingeschoben bzw. aus selbigem herausgezogen ist. Die Länge des Schirms kann also beliebig verändert werden, ohne mit der Mechanik zur Verstellung des Schirmdachs zu kollidieren. Des Weiteren ergibt sich der Vorteil, dass das Teleskoprohr besonders weit in das Aufnahmerohr eintauchen kann, wodurch sich ein im zusammengeschobenen Zustand geringerer Stauraum des Schirms ergibt.
  • Alternativ ist es denkbar, die Winde dem Aufnahmerohr zuzuordnen, wodurch sich eine vom Einschubszustand des Teleskoprohrs unabhängige Position der Winde ergibt. Eine derartige Anordnung kann bei Schirmen mit besonders großem Teleskophub von Vorteil sein, um zu gewährleisten, dass die Winde auch bei ausgezogenem Teleskoprohr für den Benutzer zugänglich ist.
  • Der Seil- oder Bowdenzug kann zur Erfüllung verschiedener Funktionalitäten, insbesondere zur Verstellung des Schirmdachs auf unterschiedliche Weisen ausgebildet sein. In einer bevorzugten Ausführungsform ist dieser so ausgeführt, dass sich mit selbigem das Schirmdach öffnen und schließen lässt. Dazu ist der Seil- oder Bowdenzug direkt oder indirekt mit einer Aufspannmechanik des Schirmdachs verbunden, so dass das Schirmdach beispielsweise beim Spannen des Seil- oder Bowdenzugs geöffnet wird.
  • Alternativ oder ergänzend könnte der Seil- oder Bowdenzug derartig mit dem Schirmdach zusammenwirken, dass sich das Schirmdach durch Betätigung des Seil- oder Bowdenzugs neigen lässt und-/oder in einer geneigten Position arretieren lässt. Eine Neigung des Schirmdachs ließe sich auf vorteilhafte Weise durch eine gelenkige Befestigung des Schirmdachs am Teleskoprohr realisieren. Je nach Ausführung der Anlenkmechanik des Schirmdachs könnte dann durch Spannung des Seil- oder Bowdenzugs eine Neigung des Schirmdachs gegenüber der horizontalen Ebene eingeleitet werden und/oder könnte die gelenkige Aufhängung des Schirmdachs in einer bestimmten Position arretiert werden.
  • Aus fertigungs- bzw. montagetechnischer Sicht ist es günstig, die Winde drehbar in einem Gehäuse zu lagern. Das Gehäuse ist dann wiederum mit dem Teleskoprohr oder – bei entsprechender Zuordnung der Winde – mit dem Aufnahmerohr verbunden. Insbesondere bei der als bevorzugt beschriebenen Zuordnung der Winde zum Teleskoprohr bietet sich konstruktiv die Möglichkeit, ein derartiges Gehäuse zur Befestigung zumindest teilweise in das untere Ende des Teleskoprohrs einzustecken. Grundsätzlich ist es auch denkbar, das Gehäuse integral mit dem entsprechenden Rohr auszubilden. Eine einfache Fertigung und anschließende Montage ergibt sich jedenfalls, wenn das Gehäuse als eigenes Bauteil, beispielsweise als Kunststoffteil (Spritzgussteil) ausgeführt ist. Durch die Spritzgusstechnik lassen sich auch relativ komplexe Gehäuseformen kostengünstig herstellen. Zur Ermöglichung einer einfachen Montage kann es weiterhin vorteilhaft sein, das Gehäuse geteilt auszuführen.
  • Eine gute Zugänglichkeit der Betätigungseinrichtung auch im ausgeschobenen Zustand des Teleskoprohrs wird erzielt, wenn die Winde an dem dem Schirmdach abgewandten (also unteren) Ende des Teleskoprohrs angeordnet ist. Die Winde kann dazu innerhalb des Teleskoprohrs oder außerhalb des Teleskoprohrs an dessen Ende befestigt sein.
  • Zur Betätigung der Winde ist es vorteilhaft, eine Kurbel vorzusehen, die sich direkt oder indirekt – beispielsweise mittels eines Getriebes – mit der Winde in Verbindung bringen lässt. Um Verletzungsrisiken zu verringern und die äußere Erscheinung des Schirms zu begünstigen, könnte die Kurbel als ein vom Schirm lösbares Element ausgeführt sein, das erst zur Betätigung der Winde damit in Verbindung gebracht wird. Im verbundenen Zustand ragt die Kurbel dann nach außerhalb des Aufnahmerohrs ab, um dem Benutzer eine bequeme Betätigung der Winde zu ermöglichen.
  • Zu diesem Zweck können in dem Aufnahmerohr eine oder mehrere Öffnungen ausgebildet sein, durch welche sich ein – mit der Winde zu verbindender – Anschlussabschnitt der Kurbel stecken lässt. Durch die Ausbildung mehrerer Öffnungen entlang des Hubwegs des Teleskops – oder alternativ eines sich entsprechend erstreckenden Langlochs – wird ein Verbinden der Kurbel mit der Winde in ggf. unterschiedlichen Einschubszuständen des Teleskoprohrs ermöglicht.
  • Während die Ausbildung mehrerer einzelner Öffnungen einen hohen Schutz vor Verschmutzungen gewährleistet, kann bei einer Ausbildung der Öffnung als Langloch das Teleskoprohr auch im eingesteckten Zustand der Kurbel verschoben werden.
  • Zur sicheren Verbindung kann an dem Anschlussabschnitt der Kurbel eine Profilierung beispielsweise im Sinne eines Vierkants, Sechskants oder einer Verzahnung ausgebildet sein. Weiterhin kann der Anschlussabschnitt mit einem Sicherungselement versehen sein, das ein axiales Abrutschen der Kurbel aus der Winde verhindert. Falls es erforderlich sein sollte, mittels der Kurbel besonders hohe Kräfte oder besonders hohe Drehzahlen zu erzielen, kann es zweckmäßig sein, ein geeignetes Getriebe zwischenzuschalten. Alternativ oder ergänzend zu einer handbetriebenen Winde ist es selbstverständlich auch denkbar, die Winde mit einem Motor anzutreiben.
  • Zur manuellen Verschiebung des Teleskoprohrs ist ein Handgriff mit dem Teleskoprohr verbunden. Bei einem derartigen Handgriff handelt es sich vorzugsweise um einen ergonomisch geformten Griff, mit dem sich die zum Ein- bzw. Ausschieben des Teleskoprohrs nötige Kraft bequem aufbringen lässt. Damit ein derartiger Handgriff auch im ausgeschobenen Zustand des Teleskoprohrs leicht erreichbar ist, ist dieser am unteren Ende des Teleskoprohrs angeordnet. Zur Verbindung des Handgriffs mit dem Teleskoprohr sind verschiedene Alternativen denkbar. Eine konstruktiv einfache Verbindung ergibt sich, wenn in dem Aufnahmerohr eine schlitzartige Öffnung ausgebildet ist, die sich entlang des Hubwegs des Teleskoprohrs erstreckt. Der Handgriff kann in diesem Fall direkt mit dem Teleskoprohr verbunden – beispielsweise verschweißt, verschraubt, verklebt oder dergleichen – sein.
  • Der Handgriff ist im Wesentlichen als ein das Aufnahmerohr an einem Umfangsabschnitt umschließender Körper ausgebildet. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass sich der Handgriff umfänglich gegenüber dem Aufnahmerohr abstützen kann, wodurch sich eine steifere Gesamtkonstruktion ergibt. Auf vorteilhafte Weise können dann Wälzkörper zwischen dem Handgriff und dem Aufnahmerohr angeordnet sein, wodurch die Verschiebbarkeit des Teleskoprohrs aufgrund verringerter Reibung erleichtert ist.
  • Die Winde ist innerhalb des Handgriffs angeordnet. Vom Handgriff aus – welcher zunächst einmal zur Betätigung des Teleskoprohrs dient – lässt sich dann ebenfalls bequem das Schirmdach verstellen, da sich die Winde stets auf gleicher Höhe mit dem Handgriff befindet. Die dadurch geschaffene Funktionsintegration erhöht die Bedienfreundlichkeit des Schirms abermals, da das Teleskop und die Verstellung des Schirmdachs ohne Umgreifen betätigt werden können.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Teleskoprohr gegenüber dem Aufnahmerohr mittels eines Eingriffselements arretierbar. Es kann sich bei diesem Eingriffselement um jedwedes geeignetes Arretierungsmittel handeln, wobei konstruktiv ein Stift, Bolzen, Keil oder dergleichen bevorzugt ist.
  • Eine technisch günstige Bauform ergibt sich, wenn das Eingriffselement in axialer Richtung am Teleskoprohr oder am Handgriff festgelegt und mit einer Öffnung im Aufnahmerohr oder einer Profilierung im Aufnahmerohr in Eingriff bringbar ist.
  • Hierzu können beispielsweise in das Aufnahmerohr in bestimmten Abständen – entlang des Hubwegs – Bohrungen eingebracht werden, in die das Eingriffselement eingreifen kann. Durch die Festlegung des Eingriffselements in axialer Richtung des Teleskoprohrs wird beim Eingriff in das Aufnahmerohr eine Verbindung zwischen Teleskop- und Aufnahmerohr hergestellt. Statt einer oder mehrerer im Aufnahmerohr ausgebildeter Öffnungen kann am Aufnahmerohr auch eine axial verlaufende Profilierung beispielsweise im Sinne einer Verzahnung, Kerbung oder dergleichen ausgebildet sein, welche dann – durch Zusammenwirkung mit dem Eingriffselement – eine axiale Sicherung bewirkt.
  • Eine mechanisch einfache, gleichzeitig sichere Arretierung ließe sich in vorteilhafter Weise umsetzen, indem das Eingriffselement als verschiebbarer Stift ausgebildet ist, wobei die Rückstellkraft einer Feder das Eingriffselement im Eingriffszustand mit dem Aufnahmerohr hält. Hierdurch ist gewährleistet, dass das Eingriffselement – ohne äußere Krafteinwirkung – im arretierten Zustand gehalten wird und erst durch Aufbringen einer Gegenkraft durch den Benutzer ein Verschieben des Teleskoprohrs möglich ist.
  • Eine besonders komfortable Bedienung der Arretierung des Teleskoprohrs lässt erzielen, wenn sich das Eingriffselement mittels eines am Handgriff angelenkten Bedienelements betätigen lässt. Ein derartiges Bedienelement kann beispielsweise als griffförmiger Hebel ausgebildet sein, der für den Benutzer leicht zugänglich ist. Zur Erreichung der Funktionalität ist das Bedienelement dann mit dem Eingriffselement – welches zur Arretierung des Teleskoprohrs dient – verbunden. Diese Verbindung kann auf unterschiedliche Weisen realisiert sein, wobei im einfachsten Falle eine integrale Ausführung von Bedienelement und Eingriffselement denkbar ist. Bedien- und Eingriffselement sind dann beispielsweise verschiebbar oder kippbar gegenüber dem Handgriff gelagert. Alternativ zu einer integralen Ausführung kann es sich bei Bedienelement und Eingriffselement um einzelne Bauteile handeln, welche vorzugsweise über einen Seil- oder Bowdenzug miteinander verbunden sind. Eine derartige Konstruktion bietet den Vorteil einer relativ freien – ergonomisch günstigen – räumlichen Anordnung der Elemente, da sich der Seil- oder Bowdenzug auf einfache Weise in unterschiedliche Richtungen umlenken lässt. Dazu können Umlenkelemente wie beispielsweise Rollen oder dergleichen in den Handgriff integriert sein.
  • In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schirms ist parallel zu dem Teleskoprohr ein Stützrohr angeordnet. Bei diesem Stützrohr handelt es sich grundsätzlich um ein ähnlich gestaltetes Rohr wie das Teleskoprohr, wobei das Stützrohr insbesondere eine ähnliche Länge und eine gleiche Krümmung wie das Teleskoprohr aufweist. Ein Zweck des Stützrohrs ist, die Steifigkeit der gesamten Schirmkonstruktion zu erhöhen, wobei neben einer erhöhten Biegesteifigkeit auch eine erhöhte Verdrehsteifigkeit durch die parallele Anordnung der Rohre erzielt wird. Das Stützrohr ist dazu mit dem Teleskoprohr vorzugsweise an deren dem Schirmdach zugewandten Enden verbunden. Alternativ oder ergänzend können das Stützrohr und das Teleskoprohr an anderen Stellen miteinander verbunden sein.
  • Zur Gewährung eines sicheren Halts ist das Aufnahmerohr dann als Doppelrohr zur getrennten Aufnahme des Teleskoprohrs und des Stützrohrs ausgebildet. Das Aufnahmerohr umfasst in diesem Fall zwei parallel zueinander angeordnete, getrennte Rohre. Das Teleskoprohr und das Stützrohr werden so in einem konstanten Abstand voneinander geführt, wodurch sich die gewünschte hohe Steifigkeit des Teleskops ergibt. Der Handgriff zur Betätigung des Teleskops braucht lediglich mit einem der beiden Rohre verbunden zu sein.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Handgriff lediglich mittels des Stützrohrs mit dem Teleskoprohr verbunden. In diesem Fall ist der das Teleskoprohr aufnehmende Teil des Aufnahmerohrs umfänglich voll abgeschlossen, während der das Stützrohr aufnehmende Teil des Aufnahmerohrs entlang des Hubwegs eine schlitzartige Öffnung aufweist, durch welche der Handgriff mit dem Stützrohr verbunden ist. In diesem Fall ist der Handgriff also nicht direkt mit dem Teleskoprohr verbunden, sondern wird durch den Handgriff unmittelbar das Stützrohr verschoben, welches an dem oberen Ende des Stützrohrs mit dem Teleskoprohr verbunden ist. Eine derartige Konstruktion erlaubt eine nach außen weitgehend abgeschlossene Anordnung der Winde innerhalb des Aufnahmerohrs. Hierdurch ist die Verletzungsgefahr abermals verringert sowie der optische Gesamteindruck der Konstruktion weiter verbessert.
  • Zur Gewährleistung einer leichtgängigen Betätigung des Teleskops kann es zweckmäßig sein, einzelne oder sämtliche der beschriebenen beweglichen Komponenten gegenüber dem Aufnahmerohr mittels eines oder mehrerer Wälzlager zu lagern.
  • Eine derartige Lagerung kann insbesondere sinnvoll sein für das Teleskoprohr und/oder das Kurbelgehäuse und/oder das Stützrohr.
  • Wie bereits erwähnt, werden insbesondere die so genannten Ampelschirme als teleskopierbare Schirme ausgeführt, um nämlich eine radiale Beabstandung von Schirmdach gegenüber dem Standfuß zu erzielen. Die für die Aufhängung des Schirmdachs nötigen Rohre – also das Aufnahmerohr, das Teleskoprohr und gegebenenfalls ein zusätzliches Stützrohr – weisen dazu zumindest im teleskopierbaren Abschnitt vorzugsweise eine kreisbogenförmige Krümmung auf. Selbstverständlich können viele der hier beschriebenen Vorteile und Effekte – bei entsprechender Schirmkonstruktion – auch mit geraden Rohren erzielt werden.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass sich für das Aufnahmerohr, das Teleskoprohr sowie gegebenenfalls das Stützrohr runde Querschnittsprofile aufgrund der hohen allseitigen Knickfestigkeit besonders eignen. Durch ovale Querschnittsprofile kann die Knickfestigkeit in bestimmte Richtungen – vorzugsweise Hauptlastrichtungen – gezielt erhöht werden.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels des teleskopierbaren Schirms,
  • 2 eine Seitenansicht des in 1 gezeigten teleskopierbaren Schirms in zwei Einschubszuständen des Teleskoprohrs,
  • 3 eine Querschnittsansicht des Details A aus 1,
  • 4 einen Schnitt entlang der Ebene B-B aus 3,
  • 5 einen Schnitt entlang der Ebene A-A aus 3,
  • 6 eine Explosionsdarstellung der Lagerung der Winde,
  • 7 eine Querschnittsansicht des Details C aus 1,
  • 8 eine teilweise schematische Querschnittsansicht des Details B aus 1.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen teleskopierbaren Schirms in Seitenansicht. Es handelt sich bei dem dargestellten Schirm um einen so genannten Ampelschirm, bei dem das Schirmdach 112 mittels einer bogenförmigen Stützkonstruktion radial beabstandet ist vom Standfuß 113. Die Stützkonstruktion umfasst im Wesentlichen das kreisbogenförmig gekrümmte Aufnahmerohr 01, in welchem das ebenfalls kreisbogenförmig gekrümmte Teleskoprohr 02 verschieb- und arretierbar angeordnet ist. Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Aufnahmerohr 01 fest mit dem als Zwischenstück dienenden Drehmast 71 verbunden, welcher drehbar (in der horizontalen Ebene) gegenüber dem Standmast 72 gelagert ist. Der Standmast 72 ist wiederum fest mit dem Standfuß 113 verbunden. Am oberen Ende – d. h. dem dem Schirmdach 112 zugewandten Ende – des Teleskoprohrs 02 ist das Schirmdach 112 angelenkt. Ein Stützrohr 03 ist parallel zum Teleskoprohr 02 angeordnet und ist an dem oberen Ende des Stützrohrs 03 mit dem Teleskoprohr 02 verbunden. Da auch das Stützrohr 03 gegenüber dem Aufnahmerohr 01 verschiebbar gelagert ist, lässt sich das Schirmdach 112, wie in 2 zu sehen, durch Ein- bzw. Ausziehen des Teleskops in unterschiedliche Positionen bringen. Der Benutzer greift dazu den in 1 als Detail A umkreisten Handgriff, um das Schirmdach von einem ausgezogenen Zustand (in 2 mit durchgehenden Linien gezeichnet) in einen eingeschobenen Zustand (in 2 mit gestrichelten Linien gezeichnet) zu bringen. Eine Anpassung des Schirmdachs an verschiedene Sonnenstände oder eine platzsparende Verkleinerung des Schirms bei Nichtbenutzung sind so möglich.
  • 3 zeigt den in 1 als Detail A umkreisten Handgriff 12 in Querschnittsansicht. Dort ist zu sehen, dass das Teleskoprohr 02 und das Stützrohr 03 getrennt voneinander in dem Aufnahmerohr 01 angeordnet sind. Das Teleskoprohr 02 sowie das Stützrohr 03 weisen – wie in 5 dargestellt – einen runden Querschnitt auf, wobei das Teleskoprohr 02 mit einem vielfach größeren Durchmesser als das Stützrohr 03 versehen ist. Das Aufnahmerohr 01 ist als Doppelrohr ausgeführt, welches das Teleskoprohr 02 umfänglich vollständig umschließt, während für das Stützrohr 03 eine schlitzartige Öffnung entlang des Hubwegs des Teleskops vorgesehen ist.
  • Gemäß 3 ist der Handgriff 12 mittels eines Verbindungselements fest mit dem Stützrohr 03 verbunden. Da der Griff 12 mittels der Rollen 16 gegenüber dem Aufnahmerohr 01 gelagert ist, lässt sich der Griff 12 leichtgängig in axiale Richtung des Aufnahmerohrs 01 verschieben. Hierdurch wird unmittelbar das Stützrohr 03 verschoben, welches – wie in 8 dargestellt – mit dem Teleskoprohr 02 am oberen Ende des Stützrohrs 03 verbunden ist. Ein Verschieben des Handgriffs 12 führt damit zu einem Verschieben des Teleskoprohrs 02, obwohl dessen unteres – d. h. in 3 zu sehendes – Ende nicht unmittelbar mit dem Griff 12 verbunden ist.
  • Zum einfachen Ergreifen des Handgriffs 12 ist dieser ergonomisch geformt, hier als spritzgegossenes Kunststoffteil. In der in 3 linksseitig des Aufnahmerohrs 01 angeordneten Griffmulde des Griffs 12 ist ein Bedienelement 18 schwenkbar angeordnet, wobei dieses durch die im Profil V-förmige Feder 17 in einem Ausgangszustand gehalten wird. Das Bedienelement 18 ist am linken oberen Bereich drehbar mit dem Handgriff 12 verbunden. Durch Drücken des Bedienelements 18 wird ein Stahlseil 11, das mit dem Arretierungsstift 15 verbunden ist, gespannt. Die Führung des Stahlseils 11 durch den Handgriff 12 erfolgt mittels Umlenkrollen 19. Der am Handgriff 12 festgelegte Arretierungsstift 15 greift im nicht gedrückten Zustand des Betätigungsgriffs 18 – wegen der Rückstellkraft der auf den Arretierungsstift 15 wirkenden Spiralfeder 14 – in ein Loch des Aufnahmerohrs 01 ein. Der Griff 12 – und damit das Stützrohr 03 sowie das Teleskoprohr 02 – sind dadurch in ihrer Verschiebbarkeit gehemmt. Erst durch Betätigung des Betätigungsgriffs 18 wird der Arretierungsstift 15 aus dem Loch des Aufnahmerohrs 01 gezogen, so dass sich dann das Teleskop betätigen lässt. Im Aufnahmerohr 01 sind in verschiedenen Positionen entlang des Hubwegs Löcher vorgesehen, an denen eine Arretierung erfolgen kann.
  • In 4 ist ein Schnitt entlang der Ebene B-B aus 3 dargestellt. Ein Seil 111, welches zum Öffnen und Schließen des Schirmdachs sowie zur Arretierung des Schirmdachs in einer geneigten Position dient, ist teilweise auf eine Winde 23 aufgewickelt. Die Winde 23 ist auf der Seilwelle 22 drehbar in einem Gehäuse 21 gelagert, wobei das Gehäuse 21 wiederum mittels Rollen 25 verschiebbar gegenüber dem Aufnahmerohr 01 gelagert ist. Die Winde 23 ist mit einer Spiralfeder 24 an das Gehäuse 21 gekoppelt, so dass sich durch zunehmende Drehung der Winde 23 gegenüber einer Ausgangsposition die Spiralfeder 24 spannt und so eine steigende Gegenkraft entwickelt. Bei entsprechender Wicklung des Seils 111 auf die Winde kann die Gegenkraft dazu genutzt werden, am anderen Ende des Seils 111 angreifende Kräfte vorteilhaft zu kompensieren, beispielsweise die vom Benutzer zum Aufspannen des Schirmdachs aufzubringende Kraft zu reduzieren. Im Unterschied zur Darstellung aus 3 ist in 4 eine Kurbel 27 in die Seilwelle 22 der Winde 23 eingesteckt. Ein Anschlussabschnitt der Kurbel 27 ist dazu als Vierkant (vergleiche Ansicht aus 3) ausgeführt, so dass eine sichere Übertragung des Drehmoments gewährleistet ist.
  • Der Aufbau des Gehäuses 21 wird weiterhin in 6 verdeutlicht, wo zu sehen ist, dass das Gehäuse 21 axial in zwei Hälften geteilt ist. Zur leichtgängigen Lagerung des Gehäuses 21 sind sechs Rollen 25 in Ausnehmungen der beiden Gehäusehälften aufgenommen. Die Winde 23 ist auf die Seilwelle 22 aufgeschoben, greift mittels einer Welle-Nabe-Verbindung drehfest in diese ein und wird mittels der Spiralfeder 24 an das Gehäuse 21 gekoppelt. Es sei angemerkt, dass die in 6 gegebene Ansicht gegenüber den Ansichten aus 3 bzw. 4 um 180° gedreht ist. Demzufolge wird der in 6 untere Bereich des Gehäuses 21 gemäß 4 bzw. 3 in einen unteren Abschnitt des Teleskoprohrs 02 eingesteckt.
  • 7 zeigt die Lagerung des Teleskoprohrs 02 und des Stützrohrs 03 am oberen Ende des Aufnahmerohrs 01 in einer Querschnittsansicht entsprechend dem Detail C aus 1. Demzufolge ist das obere Ende des Aufnahmerohrs 01 durch eine Kappe 61 abgeschlossen, wobei an der Kappe 61 die Rollen 62, 63 angeordnet sind, auf welchen das Teleskoprohr 02 bzw. das Stützrohr 03 wälzgelagert sind. Die Kappe 61 dichtet das obere Ende des Aufnahmerohrs 01 gegenüber Regenwasser und Verschmutzungen ab.
  • In 8 ist schließlich die Anlenkung des Schirmdachs 112 an das obere Ende des Teleskoprohrs 02 entsprechend dem Detail B aus 1 in teils schematischer Querschnittsansicht dargestellt. Zu sehen ist, dass das obere Ende des Stützrohrs 03 mittels des Verbindungsstücks 58 am Teleskoprohr 02 befestigt ist. Das Seil 111, welches von der Winde 23 (vergleiche 4) durch das Teleskoprohr 02 verläuft, wird am oberen Ende des Teleskoprohrs 02 mittels der im Gelenkkopf 51 angeordneten Rolle 54 in das Schirmdach 112 umgeleitet. Bei dem Ausführungsbeispiel kann das Seil 111 dazu genutzt werden, das Schirmdach 112 zu öffnen und zu schließen sowie in einer geneigten Position arretieren zu können. Das Schirmdach 112 ist dazu an dem Gelenkkopf 51 gelenkig aufgehängt und lässt sich so gegenüber der Horizontalebene neigen.
  • Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen des teleskopierbaren Schirms wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung sowie auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
  • Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das voranstehend beschriebene Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen teleskopierbaren Schirms lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt. Insbesondere sei betont, dass sich die beschriebene, der Erfindung zugrunde liegende Idee grundsätzlich auf jede Bauart von teleskopierbaren Schirmen anwenden lässt, demnach also nicht auf das Gebiet von Ampel- oder Hängeschirmen beschränkt ist.

Claims (17)

  1. Teleskopierbarer Schirm, insbesondere Sonnen- oder Regenschirm, mit einem Aufnahmerohr (01) und einem darin verschieb- und arretierbar angeordneten Teleskoprohr (02), mit einem am Teleskoprohr (02) angelenkten Schirmdach (112), wobei das Schirmdach (112) mittels eines innerhalb der Rohre verlaufenden Seil- oder Bowdenzugs (111) verstellbar ist, und mit einer Betätigungseinrichtung für den Seil- oder Bowdenzug (111), wobei die Betätigungseinrichtung eine Winde (23) für den Seil- oder Bowdenzug (111) umfasst, und wobei die Winde (23) innerhalb des Aufnahmerohrs (01) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur manuellen Verschiebung des Teleskoprohrs (02) ein Handgriff (12) mit dem Teleskoprohr (02) verbunden ist, wobei der Handgriff (12) am unteren Ende des Teleskoprohrs (02) angeordnet ist und im Wesentlichen als ein das Aufnahmerohr (01) an einem Umfangsabschnitt umschließender Körper ausgebildet ist, und wobei die Winde (23) innerhalb des Handgriffs (12) angeordnet ist.
  2. Teleskopierbarer Schirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde (23) dem Teleskoprohr (02) zugeordnet ist.
  3. Teleskopierbarer Schirm nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Schirmdach (112) mittels des Seil- oder Bowdenzugs (111) öffnen und schließen lässt.
  4. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Schirmdach (112) mittels des Seil- oder Bowdenzugs (111) neigen und/oder in einer geneigten Position arretieren lässt.
  5. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde (23) drehbar in einem Gehäuse (21) gelagert ist.
  6. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Kurbel (27) direkt oder indirekt mit der Winde (23) in Verbindung bringen lässt, wobei die Kurbel (27) zur Betätigung der Winde (23) nach außerhalb des Aufnahmerohrs (01) abragt.
  7. Teleskopierbarer Schirm nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Aufnahmerohr (01) eine Öffnung ausgebildet ist oder mehrere Öffnungen ausgebildet sind, durch welche sich ein Anschlussabschnitt der Kurbel (27) stecken lässt.
  8. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Teleskoprohr (02) gegenüber dem Aufnahmerohr (01) mittels eines Eingriffselements (15) arretierbar ist.
  9. Teleskopierbarer Schirm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (15) in axialer Richtung am Teleskoprohr (02) oder am Handgriff (12) festgelegt ist und mit einer Öffnung im Aufnahmerohr (01) oder einer Profilierung am Aufnahmerohr (01) in Eingriff bringbar ist.
  10. Teleskopierbarer Schirm nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (15) als verschiebbarer Stift ausgebildet ist, wobei die Rückstellkraft einer Feder (14) das Eingriffselement (15) im Eingriffzustand mit dem Aufnahmerohr (01) hält.
  11. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Eingriffselement (15) mittels eines am Handgriff (12) angelenkten Bedienelements (18) betätigen lässt, wozu das Bedienelement (18) mit dem Eingriffselement (15) vorzugsweise über einen Seil- oder Bowdenzug (11) verbunden ist.
  12. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zu dem Teleskoprohr (02) ein Stützrohr (03) angeordnet ist, wobei das Stützrohr (03) mit dem Teleskoprohr (02) vorzugsweise an deren dem Schirmdach (112) zugewandten Enden verbunden ist.
  13. Teleskopierbarer Schirm nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmerohr (01) als Doppelrohr zur getrennten Aufnahme des Teleskoprohrs (02) und des Stützrohrs (03) ausgebildet ist.
  14. Teleskopierbarer Schirm nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (12) lediglich mittels des Stützrohres (03) mit dem Teleskoprohr (02) verbunden ist.
  15. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmerohr (01) eine schlitzartige, sich über den Hubweg erstreckende Öffnung für die Befestigung des Handgriffs (12) an dem Stützrohr (03) aufweist.
  16. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Teleskoprohr (02) und/oder das Kurbelgehäuse (21) und/oder das Stützrohr (03) mittels eines oder mehrerer Wälzlager (16, 25, 62, 63) gegenüber dem Aufnahmerohr (01) gelagert ist bzw. sind.
  17. Teleskopierbarer Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohre (01, 02, 03) zumindest im teleskopierbaren Abschnitt eine kreisbogenförmige Krümmung aufweisen.
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