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Die Erfindung betrifft einen Schirm, insbesondere Hänge- oder Ampelschirm zur Verwendung als Sonnen- oder Regenschirm, mit einem Standmast, einem Schirmdach und einer mit dem Standmast verbundenen Haltestruktur für das Schirmdach, wobei die Haltestruktur gegenüber dem Standmast drehbar gelagert ist, wobei die Drehachse der Lagerung zumindest annähernd parallel zur Längsachse des Standmasts verläuft, wobei das obere Ende des Standmasts hohl ausgebildet ist und eine Öffnung aufweist, um einen Bereich eines integral mit der Haltestruktur ausgebildeten oder mit der Haltestruktur verbundenen Anschlusselements drehbar aufzunehmen, wobei der vom Standmast aufgenommene Bereich des Anschlusselements als Zapfen ausgebildet ist, der zumindest im Lagerbereich eine im Wesentlichen zylindrische Grundform aufweist, und wobei der Zapfen mittels einer Gleithülse gegenüber dem Standmast gelagert ist.
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Aus dem Freizeit- und Gartenbereich sind Schirme der in Rede stehenden Art seit Jahren bekannt. Insbesondere im Gastronomiebereich erfreuen sich die Schirme großer Beliebtheit, was nicht zuletzt auf die möglichen großen Ausführungsformen der Schirme zurückzuführen ist. So sind heutzutage Schirme auf dem Markt erhältlich, deren Schirmdachdurchmesser durchaus mehrere Meter betragen. Aufgrund ihrer Größe weisen diese Schirme ein hohes Gewicht sowie eine große Windangriffsfläche auf, was eine entsprechende Verankerung des Schirms am Boden erfordert. Zur Gewährleistung eines sicheren Stands des Schirms ist daher eine das Schirmdach aufspannende und selbiges tragende Haltestruktur mit einem Standmast verbunden, der entweder fest im Boden fundamentiert oder integral mit einem schwergewichtigen, kippsicheren Standfuß ausgebildet ist.
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In den letzten Jahren haben sich insbesondere sogenannte Hänge- bzw. Ampelschirme zunehmend verbreitet. Bei diesen Schirmen ist das hängend getragene Schirmdach in radialer Richtung von dem zur Verankerung der Haltestruktur dienenden Standmast beabstandet. Hänge- bzw. Ampelschirme haben daher den großen Vorteil, dass der Standmast außerhalb bzw. am Rand des überdachten Bereichs liegt. Dadurch kann der überdachte Bereich problemlos genutzt werden, ohne dass der Standmast ein Hindernis darstellt, was bspw. bei der Positionierung von Garten- oder Gastronomiemöbeln oder beim Aufenthalt von Personen innerhalb des überdachten Bereichs von Vorteil ist.
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Ganz offensichtlich erfordern derartige Hänge- bzw. Ampelschirme eine noch festere Verankerung am Boden als zentral gestützte Schirme, da ein Umkippen des Schirms bereits durch die eigene Gewichtskraft droht, die ihren Schwerpunkt weit ab von der Längsachse des Standmasts hat. Die gegenüber zentral gestützten Schirmen notwendige massivere Verankerung des Standmasts bringt umso mehr den Nachteil mit sich, dass ein Umstellen des Schirms – z. B. zur Anpassung an den sich im Tagesverlauf ändernden Sonnenstand – wegen des hohen Gewichts des Standfußes erheblich erschwert und somit äußerst mühsam ist oder wegen der festen Position des Standfußes sogar unmöglich ist.
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Aus der
US 5 499 644 A ist bereits ein Schirm mit sämtlichen Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 bekannt. Insbesondere weist der bekannte Schirm einen vom Standmast
15 aufgenommenen Bereich eines Anschlusselements
25 auf, der als Zapfen ausgebildet ist, der zumindest im Lagerbereich eine im Wesentlichen zylindrische Grundform aufweist. Der Zapfen ist mittels einer Gleithülse
33 gegenüber dem Standmast
15 gelagert.
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Zahlreiche weitere Dokumente zeigen ebenfalls Standschirme mit Standmasten und Haltestrukturen für ein Schirmdach, so beispielsweise die
DE 296 11 165 U1 , die
DE 20 2005 008 062 U1 , die
WO 98/08411 A1 , die
EP 1 700 536 A1 , die
DE 86 27 538 U1 , die
US 2004/0261827 A1 , die
US 2001/0040208 A1 , die
DE 297 12 024 U1 , die
EP 1 731 054 A2 , die
US 2005/0268953 A1 , die
US 6 575 183 B2 , die
US 6 988 504 B1 und die
US 7 134 442 B2 .
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schirm der eingangs genannten Art, insbesondere einen Hänge- bzw. Ampelschirm, derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine sichere und komfortable Verschwenkbarkeit der Haltestruktur gegenüber dem Standmast ermöglicht ist.
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Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Demnach ist ein Schirm, insbesondere ein Hänge- oder Ampelschirm, der eingangs genannten Art dadurch gekennzeichnet, dass die Gleithülse mittels einer Haltehülse gegenüber dem Standmast gelagert ist.
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An dieser Stelle sei betont, dass sich die beschriebene, der Erfindung zugrundeliegende Idee grundsätzlich auf jede Bauart von Schirmen anwenden lässt, demnach also nicht auf das Gebiet von Ampel- oder Hängeschirmen beschränkt ist.
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Zweckmäßigerweise fällt die Drehachse dabei mit der Längsachse des Standmasts zusammen. Hierdurch ergibt sich zum einen ein geringer Platzbedarf, zum anderen wird ergibt sich insbesondere bei den eingangs erwähnten Ampelschirmen der vorteilhafte Effekt, dass durch die radiale Beabstandung des Schirmdachs gegenüber dem Standmast eine Verstellbarkeit des Schirmdachs auf einer Kreisbahn um den Standmast als Rotationsachse möglich ist. Je nach radialer Erstreckung der Haltestruktur kann auf diese Weise eine mühelose Umpositionierung des Schirmdachs um mehrere Meter – maximal um die doppelte radiale Erstreckung der Haltestruktur bei einer 180° Drehung der Haltestruktur – erzielt werden. Eine Verstellbarkeit der radialen Beabstandung kann dabei zusätzlich vorgesehen sein.
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Grundsätzlich ist es denkbar, die drehbare Lagerung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast durch ein Wälzlager und/oder ein Gleitlager zu realisieren. Eine Ausführung der Lagerung als Wälzlager bietet den Vorteil, auch bei Aufnahme hoher Lagerkräfte bzw. -momente leicht drehbar zu sein. Der Lagerverschleiß ist dabei äußerst gering, so dass sich besonders hohe Lebensdauern erzielen lassen. Alternativ oder ergänzend kann zur Lagerung ein Gleitlager verwendet werden. Gleitlager sind aufgrund der geringen Anzahl benötigter Komponenten – im einfachsten Fall einer Lagerschale bzw. -hülse und einem darin drehbaren Lagerzapfen – kostengünstig herzustellen, weisen ein geringes Gewicht auf und lassen sich weiterhin auf einfache Weise montieren bzw. demontieren. Insbesondere aufgrund der einfachen Montage bzw. Demontage kann durch Verwendung eines entsprechend gestalteten Gleitlagers ebenfalls eine einfache Zerlegbarkeit des Schirms und damit eine abermalige Erhöhung des Nutzens erreicht werden. Selbstverständlich sind zur Lagerung auch Kombinationen von Wälzlagern und Gleitlagern denkbar.
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Eine material- und platzsparende sowie gleichzeitig elegante Lagerung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast ist dadurch technisch günstig realisiert, dass das obere Ende des Standmasts hohl ausgebildet ist und eine Öffnung aufweist, um einen Bereich eines integral mit der Haltestruktur ausgebildeten oder mit der Haltestruktur verbundenen Anschlusselements drehbar aufzunehmen. Durch die hohle Ausbildung des oberen, also der Haltestruktur zugewandten Endes des Standmasts ergibt sich eine einfach zu montierende Lagerung, wobei das Anschlusselement zumindest teilweise durch die Öffnung vom Standmast aufgenommen wird. Bei entsprechender Ausbildung des Standmasts und des Anschlusselements ergibt sich so eine bereits durch die Schwerkraft zusammenhaltende Lagerung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast. Im einfachsten Falle handelt es sich dabei um eine Gleitlagerung.
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Eine hohle Ausbildung des Standmasts kann sich bereits dadurch ergeben, dass der Standmast – sowie im Übrigen auch weitere Komponenten der Haltestruktur – als Schäfte bzw. Rohre ausgebildet ist. Rohre weisen ein günstiges Verhältnis der Stabilität zum Gewicht auf. Die Schäfte oder Rohre können bspw. aus Aluminium oder Stahl gefertigt sein. Dabei ist Aluminium leichter, neigt aber eher zum Versagen als Stahl. Eine Herstellung aus Holz kann durch dessen besondere Optik und Haptik dem Schirm ein besonders edles Erscheinungsbild verleihen. Prinzipiell können der Standmast sowie die Komponenten der Haltestruktur mit rundem, eckigem, ovalem oder auf sonstige Weise profiliertem Querschnitt gefertigt sein, um eine geeignete Knickstabilität aufzuweisen.
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Zur Realisierung der Lagerung in Form eines Gleitlagers und/oder Wälzlagers ist bei dem erfindungsgemäßen Schirm der vom Standmast aufgenommene Bereich des Anschlusselements als Zapfen ausgebildet, der zumindest im Lagerbereich – also im Bereich des Gleitkontakts und/oder im Bereich der Lagerfläche – eine im Wesentlichen zylindrische Grundform aufweist. Durch eine derartige Formgebung kontaktiert die Umfangsfläche des Zapfens – also dessen Mantelfläche – direkt oder indirekt (mittels eines Wälzlagers) eine vorzugsweise buchsenartige Innenfläche des Standmasts, wodurch das Anschlusselement drehbar gelagert ist. Dabei kann es sinnvoll sein, oberhalb der zylindrischen Lagerfläche einen Absatz zur Schaffung eines axialen Anschlags vorzusehen, um zu verhindern, dass das Anschlusselement in den Standmast hineinrutschen kann.
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Bei der realisierten Gleitlagerung ist der Zapfen mittels einer Gleithülse gegenüber dem Standmast gelagert. Der Zapfen gleitet dann mit seiner Mantelfläche gegenüber der Innenfläche der Gleithülse. In praktischer Hinsicht ergibt sich der Vorteil, dass sich die Reibung auch nachträglich durch Austauschen der Gleithülse verändern lässt, was insbesondere bei Verschleiß zweckmäßig sein kann. Die Verwendung einer Gleithülse weist den weiteren Vorteil auf, dass eine aufwändige Oberflächenbearbeitung des Standmastes an der entsprechenden Innenfläche des Standmasts zur Herstellung einer geeigneten Lagerfläche entfällt. Eine zusätzliche Verwendung eines Schmierstoffs zur Verringerung der Reibung kann in jedem Fall sinnvoll sein.
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Ergänzend ist es denkbar, die Gleitreibung gegenüber dem Zapfen dadurch zu beeinflussen, dass die Innenfläche der Gleithülse eine in deren Längsrichtung ausgerichtete Profilierung aufweist. Möglich ist hier eine Profilierung in Form von Zähnen, Kanten, Wellen oder dergleichen. Durch die Profilierung kann die Anfälligkeit der Lagerung gegenüber Verschmutzung verringert werden. Weiterhin können durch eine gezielte Anpressung der Gleithülse an den Zapfen bzw. durch eine entsprechend ausgewählte Oberflächenstruktur der Mantelfläche des Zapfens die Eigenschaften der Lagerung, insbesondere deren Widerstand und Spiel, verändert werden.
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Eine nachträgliche Veränderung der Lagereigenschaften lässt sich auf weiterhin vorteilhafte Weise dadurch realisieren, dass sich die Gleithülse durch radial oder umfänglich darauf einwirkende Mittel verformen lässt. Eine derartige Verformung zielt insbesondere darauf ab, den Querschnitt der Gleithülse nachträglich zumindest teilweise verringern zu können, um dadurch bspw. den Halt des Zapfens zu beeinflussen. Die Anpassbarkeit ermöglicht auf einfache Weise ein genaues Justieren des Lagers nach der Montage und ermöglicht somit eine Reduzierung bzw. Optimierung des Lagerspiels. Temperatur-, verschleiß- oder belastungsbedingte Verspannungen können ebenfalls ausgeglichen werden. Die Gleithülse ist dazu vorzugsweise aus einem elastischen Material (Kunststoff oder dünnes Metall sind günstig) gefertigt.
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Im Konkreten lässt sich eine Verformung der Gleithülse unter anderem dadurch erreichen, dass der Standmast im Lagerbereich einen oder mehrere Durchgänge für radial auf die Gleithülse wirkende Stellelemente, vorzugsweise Schrauben, aufweist. Der innere Querschnitt der Gleithülse lässt sich dann auf technisch einfache Weise durch Anziehen bzw. Lösen der radial wirkenden Schrauben verändern.
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Die Qualität der Lagerung ist in erfindungsgemäßer Weise dadurch gesteigert, dass die Gleithülse mittels einer Haltehülse gegenüber dem Standmast gelagert ist. Dazu weist die Haltehülse einen in etwa gleichen oder geringfügig größeren Innendurchmesser als der Außendurchmesser der Gleithülse auf, so dass die Gleithülse von der Haltehülse aufgenommen werden kann. Zur Gewährleistung einer sicheren Lagerung kann die Haltehülse becherartig ausgestaltet sein, indem sie einen über den Standmast radial nach außen abragenden oberen Rand und einen die Gleithülse tragenden radial nach innen abragenden unteren Rand aufweist. Durch diese Anordnung wird ein Abgleiten der Gleithülse nach unten vermieden, so dass die Lagerung insgesamt auch axiale Kräfte aufnehmen kann.
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Zur weiteren Gewährleistung des Zusammenhalts des Lagers ist es vorteilhaft, die Gleithülse und/oder die Haltehülse an dem dem Standmast zugewandten Ende des Zapfens axial zu sichern, was sich auf konstruktiv einfache Weise mittels eines in eine Umfangsnut des Zapfens greifenden Federrings erreichen lässt.
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Alternativ oder ergänzend zu der beschriebenen Gleitlagerung ist denkbar, dass der als Zapfen ausgebildete Bereich des Anschlusselements mittels eines oder mehrerer Wälzlager gegenüber dem Standmast gelagert ist. Durch eine derartige Wälzlagerung, die beispielsweise als Kugel-, Rollen- und/oder Nadellager ausgeführt sein kann, ist bei hoher Lagergenauigkeit und Kraftaufnahme gleichzeitig eine leichte Drehbarkeit der Haltestruktur gegeben.
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Aus praktischer Sicht wird es zumeist gewünscht sein, den Schirm nach erfolgter Ausrichtung der Haltestruktur in der erreichten Stellung zu fixieren. Hierzu ist es zweckmäßig, Arretierungsmittel vorzusehen, die eine Drehung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast blockieren können. Ein Blockieren kann dabei durch formschlüssig und/oder kraftschlüssig wirkende Mechanismen erzielt werden. Derartige Arretierungsmittel sollten einerseits während der Nutzungszeit des Schirms eine möglichst sichere Blockierung der Drehlagerung bewirken, andererseits jedoch zur schnellen und bequemen Neuausrichtung des Schirms vom Benutzer einfach und gefahrlos lösbar sein.
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Eine überwiegend formschlüssig arbeitende Arretierung ließe sich dadurch umsetzen, dass ein drehfest mit der Haltestruktur, insbesondere dem Anschlusselement, verbundenes Arretierungselement in eine an einem Umfangsabschnitt des Standmasts ausgebildete Profilierung lösbar eingreift. Ein derartiges Arretierungselement ist dazu zumindest an einem Eingriffsbereich in etwa komplementär zur Profilierung des Umfangsabschnitts ausgebildet, wobei verschiedene Ausführungsmöglichkeiten für das Arretierungselement – beispielsweise in Form einer Backe, einer Hülse, eines Schuhs, eines Stempels, Stifts, Bolzens oder dergleichen – denkbar sind. Zum einschnappenden oder einrastenden Eingriff könnte das Arretierungselement schwenkbar und/oder verschiebbar an dem Standmast angeordnet sein. Die Profilierung ist vorzugsweise als eine umfängliche Verzahnung ausgebildet, wobei auch andere Arten von Profilierungen wie beispielsweise eine Kantung, Kerbung oder dergleichen denkbar sind.
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Alternativ lässt sich die im vorigen Absatz beschriebene Arretierung auch umgekehrt anordnen, wobei das Arretierungselement drehfest mit dem Standmast verbunden ist und in eine an einem Umfangsabschnitt der Haltestruktur, insbesondere dem Anschlusselement, ausgebildete Profilierung lösbar eingreift.
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In beiden Fällen ist es vorteilhaft, wenn eine Rückstellkraft, vorzugsweise die Rückstellkraft einer Feder, das Arretierungselement zum Eingriff mit der Profilierung bringt. Eine technisch einfache Ausführung ist beispielsweise mittels einer Schrauben-, Blatt-, Spiralfeder oder dergleichen denkbar. Letztlich bewirkt eine so erzeugte Rückstellkraft, dass eine Drehung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast bei Nicht-Betätigung des Arretierungselements blockiert ist. Dadurch wird die gewünschte Winkelposition der Haltestruktur gesichert und kann erst durch bewusste Betätigung aufgehoben werden.
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Zweckmäßigerweise ist im Standmast eine Öffnung ausgebildet, durch die sich der Eingriffszustand des Arretierungselements von außen, vorzugsweise mittels eines mit dem Arretierungselement verbundenen Betätigungsknopfs, ändern lässt. Zur Ausrichtung des Schirms braucht in diesem Fall lediglich der Betätigungsknopf bspw. gezogen werden, woraufhin das Arretierungselement die Drehung des Anschlusselements freigibt.
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Hinsichtlich der Funktionsweise des Arretierungselements sind verschiedene Ausführungsmöglichkeiten denkbar. Insbesondere bei Ausführung des Arretierungselements als Backe, Schuh, Stempel oder dergleichen kann der Eingriff des Arretierungselements in die Profilierung in radialer Richtung erfolgen. Eine lineare Führung oder eine schwenkbare Lagerung des Arretierungselements sind denkbar. Hierdurch ergibt sich insbesondere eine technisch einfache Konstruktion.
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Alternativ kann der Eingriff des Arretierungselements in die Profilierung in axialer Richtung erfolgen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil eines geringen Bauraums für den Arretierungsmechanismus, da in diesem Fall die Arretierungsbewegung in Richtung des Standmasts erfolgt, so dass keine Betätigungselemente vom Standmast nach außen abragen. Konstruktiv günstig ist das Arretierungselement dazu als verschiebbare Hülse ausgeführt, die durch Verschiebung in Axialrichtung die Drehung der Haltestruktur freigibt oder blockiert. Die Hülse weist dazu vorzugsweise eine innere Verzahnung auf, die sich über die gesamte Länge oder auch nur über einzelne, gegebenenfalls getrennte Teilbereiche der Hülse erstrecken kann.
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Zur Ermöglichung eines arretierenden Eingriffs ist mit der Haltestruktur, insbesondere mit dem Anschlusselement, und mit dem Standmast jeweils ein Zahnkranz verbunden, wobei die Zahnkränze koaxial zueinander angeordnet sind. Durch die koaxiale Anordnung der Zahnkränze kann eine innenverzahnte Hülse gleichzeitig in beide Zahnkränze eingreifen. Bei entsprechender Anordnung der Eingriffsbereiche und axialer Verschiebbarkeit der Hülse ist so eine Arretierung bzw. Freigabe durch „Ein- oder Auskuppeln” möglich. Die Zahnkränze können jeweils separate Teile sein, die form- und/oder kraftschlüssig an dem jeweiligen Bauteil befestigt sind, oder können integral mit dem jeweiligen Bauteil ausgeführt sein.
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Eine einfache Bedienbarkeit bei gleichzeitig hoher Sicherheit wird gewährleistet, wenn sich die Hülse durch axiales Verschieben in zwei unterschiedliche Positionen bringen lässt, wobei in einer ersten Position die Verzahnung der Hülse in beide Zahnkränze eingreift und wobei in einer zweiten Position die Verzahnung der Hülse in höchstens einen der Zahnkränze eingreift. Durch eine derartige Konstruktion ist eine einfache Arretierung im Sinne einer Kupplung zwischen Standmast und Haltestruktur realisiert, die sich einfach – nämlich durch axiales Verschieben der Hülse – betätigen lässt.
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Auf weiterhin vorteilhafte Weise lässt sich diese Konstruktion umsetzen, indem ein Endabschnitt der Hülse umfänglich und mit axialem Spiel in einer Aufnahmehülse gelagert ist. Durch das axiale Spiel, welches die Aufnahmehülse der darin gehaltenen Hülse ermöglicht, kann diese einen Hubweg zurücklegen, der dem Abstand zwischen der ersten und der zweiten Position – also der Strecke des Arretierungsvorgangs – entspricht.
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Die Haltestruktur des Schirms kann einen vorzugsweise bogenförmigen Ampelschaft aufweisen, an dessen von der Drehachse weiter entferntem Ende das Schirmdach hängend angeordnet ist.
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Hinsichtlich der Lagerung des Ampelschafts ist es denkbar, diesen gegenüber dem Anschlusselement oder gegenüber einem mit dem Anschlusselement verbundenen, der Haltestruktur zugeordneten Drehmast zu lagern. Bei Lagerung des Ampelschafts gegenüber dem Anschlusselement könnte der Standmast in vorteilhafter Weise in etwa die gesamte Bauhöhe des Schirms überbrücken und wäre dementsprechend lang ausgeführt. Hierdurch ist eine kostengünstige Herstellung ermöglicht, da dann eine einfache Fertigung an einem Stück erfolgen kann. Bei alternativer Lagerung des Ampelschafts gegenüber einem mit dem Anschlusselement verbundenen Drehmast beträgt die Höhe des Standmasts nur einen Teil der benötigten Bauhöhe. Der verbleibende Teil der benötigten Bauhöhe wird durch einen auf das Anschlusselement aufgesetzten Drehmast erreicht, was den Vorteil mit sich bringt, dass die Drehlagerung in für den Benutzer leicht erreichbarer Höhe angeordnet werden kann. Der Drehmast kann dabei optische wie funktionelle Merkmale des Standmasts aufweisen, so dass trotz der Drehbarkeit des Drehmastes gegenüber dem Standmast auf den ersten Blick der Eindruck eines insgesamt einteiligen Mastes entsteht.
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In einer Weiterbildung der letztgenannten Ausführungsformen ist der Ampelschaft gegenüber dem Anschlusselement oder dem Drehmast mittels einer Kipphülse gelagert, die vorzugsweise auch eine Verschiebbarkeit des Ampelschafts – in der Kipphülse – ermöglicht. Als besonderer Vorteil ist daran anzusehen, dass nach Wahl des Benutzers der Ampelschaft (zur Höhenverstellung) beliebig gegenüber der Horizontalebene geneigt und/oder beliebig weit durch die Kipphülse geschoben werden kann, wodurch das Schirmdach vom Standmast beabstandet wird. Durch die evtl. bogenförmige Ausgestaltung des Ampelschafts wird bei vollständig ausgefahrenem Ampelschaft eine maximale horizontale Beabstandung des Schirmdachs erreicht, während das Schirmdach sich in vertikaler Richtung gesehen ungefähr auf der Höhe der Kipphülse befindet.
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In bevorzugter Weise ist das dem Schirmdach abgewandte Ende des Ampelschafts gelenkig mit einem Stützschaft verbunden. Durch den Stützschaft wird der Ampelschaft in seiner Position gehalten und stabilisiert. Alternativ zu einem Stützschaft könnte je nach Bauform auch ein lediglich Zugkräfte aufnehmendes Seil oder dergleichen verwendet werden.
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Auf weiter bevorzugte Weise ist das dem Ampelschaft abgewandte Ende des Stützschafts mittels einer Stützaufnahme gelenkig gegenüber dem Standmast oder ggf. dem Drehmast gelagert. Hierdurch wird eine stabilisierende, mittelbare Verbindung des Ampelschafts mit dem Standmast oder Drehmast hergestellt. Die auf den Ampelschaft einwirkenden Momentbeanspruchungen aufgrund des am anderen Ende des Ampelschafts angebrachten Schirmdachs werden vom Stützschaft aufgenommen und in den Standmast bzw. Drehmast eingeleitet.
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Zur Einstellung der gewünschten Position des Ampelschafts kann es zweckmäßig sein, dass die Stützaufnahme gegenüber dem Standmast – oder ggf. gegenüber dem Drehmast – in dessen Längsrichtung verschiebbar und/oder um dessen Längsachse drehbar ist. Während sich durch eine Verschiebbarkeit der Stützaufnahme die Neigung des Ampelschafts beeinflussen lässt, kann durch eine Drehbarkeit der Stützaufnahme insbesondere gegenüber dem Standmast (um dessen Längsachse) auf besonders vorteilhafte Weise die Drehung der gesamten Haltestruktur eingeleitet werden.
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Zweckmäßigerweise lässt sich die Stützaufnahme form- und/oder kraftschlüssig an dem Standmast oder ggf. dem Drehmast befestigen. Eine für den Benutzer leicht herzustellende und leicht zu lösende Verbindung ließe sich durch eine lösbare Klemmung der Stützaufnahme am jeweiligen Mast realisieren. So könnte die Stützaufnahme einen Klemmkörper aufweisen, der im Sinne einer Schelle den Mast umgreift, wobei sich die Klemmung bspw. durch Umlegen eines die Schelle schließenden Bügels einleiten bzw. aufheben lässt. Durch eine derartige Befestigung ergibt sich der Vorteil einer konstruktiv einfachen stufenlosen Verstellbarkeit – d. h. Verschiebbarkeit und/oder Drehbarkeit – und anschließenden Befestigung der Stützaufnahme.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Schirms anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Schirms,
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2a eine Explosionsdarstellung des Details I aus 1,
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2b eine geschnittene Seitenansicht des Details I aus 1,
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3 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Schirms,
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4 eine Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Schirms,
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5a eine Explosionsdarstellung des Details II aus den 3 und 4,
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5b eine geschnittene Seitenansicht des Details II aus den 3 und 4,
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6 eine Seitenansicht eines vierten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Schirms,
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7a eine geschnittene Seitenansicht des Details III aus 6 im freigegebenen Zustand der Lagerung,
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7b eine geschnittene Seitenansicht des Details III aus 6 im arretierten Zustand der Lagerung und
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8 eine Explosionsdarstellung der in den 7a und 7b gezeigten Lagerung.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schirms, welcher als Ampelschirm ausgebildet ist. Der Schirm umfasst einen sich senkrecht erstreckenden Standmast 1, der mittels eines schweren Standfußes kippsicher verankert ist. Eine Haltestruktur, die im Wesentlichen einen bogenförmigen Ampelschaft 2 und einen gelenkig damit verbundenen Stützschaft 3 umfasst, ist drehbar gegenüber dem Standmast 1 gelagert, wobei die Drehachse der Lagerung mit der Längsachse des Standmasts 1 zusammenfällt. Die gesamte Haltestruktur lässt sich daher in der Horizontalebene um den Standmast 1 um 360° drehen. An der Haltestruktur ist ein Schirmdach 4 aufgehängt, welches radial vom Standmast 1 beabstandet ist. Der Standmast 1, der Ampelschaft 2 und der Stützschaft 3 sind allesamt als durchgehende Aluminiumrohre mit rundem Querschnitt gefertigt.
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Zur Ermöglichung einer Höhenverstellung des Schirmdachs 4 ist der Ampelschaft 2 gegenüber dem Standmast 1 mittels einer Kipphülse 15 (nur in 2b bezeichnet) kippbar gelagert. Durch eine Kippbewegung der Schiebehülse 15 verändert sich die Position des Schirmdachs 4 entlang der durch das Ende des Ampelschafts 2 vorgegebenen Kreisbahn. Das Schirmdach 4 lässt sich also insbesondere absenken bzw. anheben. Zusätzlich kann der Ampelschaft 2 in der Kipphülse 15 verschoben werden.
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Die am Ampelschaft 2 auftretenden Kräfte werden über die Kipphülse 15 sowie über den Stützschaft 3 mittels der Stützaufnahme 5 in den Standmast 1 eingeleitet. Die Stützaufnahme 5 umschließt den Standmast 1 mit einem Klemmkörper schellenartig und lässt sich – im gelösten Zustand – gegenüber dem Standmast 1 in dessen Längsrichtung verschieben sowie um dessen Längsachse drehen. Am Klemmkörper der Stützaufnahme 5 sind zwei Schrauben angeordnet, die sich über Handräder betätigen lassen. Durch Festziehen bzw. Lösen der Schrauben lässt sich der innere Querschnitt – und damit die Klemmung – der Stützaufnahme 5 am Standmast 1 verkleinern bzw. vergrößern, so dass auf einfache Weise eine kraftschlüssige Befestigung bzw. ein Verstellen der Stützaufnahme 5 gegenüber dem Standmast 1 ermöglicht ist. Durch Lösen und anschließendes Verschieben der Stützaufnahme 5 lässt sich somit die Höhenverstellung des Schirmdachs 4 betätigen. Entsprechend kann durch Drehen der Stützaufnahme 5 die gesamte Haltestruktur um den Standmast 1 rotieren.
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Zur drehbaren Lagerung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast 1 ist als konstruktiv günstige Lösung ein Gleitlager am oberen Ende des Standmasts 1 vorgesehen (siehe Detail I in den 1, 2a und 2b). Als besonderer Vorteil dieser Konstruktion ist zu nennen, dass auf das dargestellte Lager (Detail I) wegen der kippbar gelagerten Hülse 15 praktisch keine Biegemomente wirken, welche die Drehbarkeit des Lagers deutlich erschweren würden. Aus diesem Grund kann das in den 2a und 2b gezeigte Gleitlager auch bei relativ einfacher Auslegung für Schirme großer Spannweite verwendet werden.
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Wie in 2a gezeigt, besteht das Lager im Wesentlichen aus einem Anschlusselement 11, das an einem Ende als Zapfen 11a mit im Wesentlichen zylindrischer Grundform ausgebildet ist. Die Mantelfläche des Zapfens 11a wirkt dabei als Gleitlagerfläche gegenüber der gegenüber dem Standmast 1 festen Gleithülse 13. Die Gleithülse 13, die eine in deren Längsrichtung ausgerichtete Profilierung an ihrer Innenfläche aufweist, wird von der becherartigen Haltehülse 12 aufgenommen, wobei die Haltehülse 12 wiederum in das obere offene Ende des Standmasts 1 eingeschoben ist. Zur axialen Sicherung von Anschlusselement 11, Gleithülse 13 und Haltehülse 12 greift ein Federring 14 in eine am Zapfen 11a ausgebildete Umfangsnut.
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Zur Feinjustierung und ggf. zur Erzeugung einer gewissen Bremswirkung sind Schrauben 16 durch am Standmast 1 vorgesehene Bohrungen geschraubt, um radial auf die Gleithülse 13 einzuwirken, wodurch sich wiederum deren Querschnitt beeinflussen lässt. Am oberen Ende des Anschlusselements 11 ist eine Anschlussöse ausgebildet, deren Durchgang koaxial zur Kippachse der Kipphülse 15 liegt.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schirms ist in 3 gezeigt. Im Unterschied zum Schirm des ersten Ausführungsbeispiels ist hier die drehbare Lagerung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast 1 nicht im Bereich der – ebenfalls vorhandenen – Kipphülse, sondern unterhalb der Befestigung des Stützschafts 3 an dem Standmast 1 vorgesehen. Die drehbare Lagerung, in 3 mit dem Kreis II markiert, ist in den 5a und 5b im Detail dargestellt. Daraus lässt sich entnehmen, dass die Lagerung in wesentlichen Aspekten dem in 2a und 2b dargestellten Gleitlager gleicht. Ein Anschlusselement 21 ist an seinem dem Standmast 1 zugewandten Ende als Zapfen 21a mit im Wesentlichen zylindrischer Grundform ausgebildet. Auf diesen Anschlusszapfen 21a sind eine Gleithülse 22 und eine Haltehülse 23 aufgeschoben und durch den Federring 24, der in eine am Zapfen 21a ausgebildete Umfangsnut eingreift, axial gesichert. Weiterhin sind im Standmast 1 Durchgänge für Schrauben 30 ausgebildet, die im Lagerbereich radial auf die Gleithülse 23 einwirken und somit eine Feinjustierung des Lagers erlauben.
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Abweichend von der Lagerung des ersten Ausführungsbeispiels ist auch der obere Bereich des Anschlusselements 21 als zylindrischer Zapfen ausgebildet, auf welchen das hohle untere Ende eines Drehmasts 6 aufgesteckt ist.
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Weiterhin abweichend vom ersten Ausführungsbeispiel lässt sich die Drehung der Haltestruktur gegenüber dem Standmast 1 blockieren, wozu eine – ebenfalls in den 5a und 5b dargestellte – Arretierungsmechanik vorgesehen ist. Der Zapfen 21a weist dazu an einem Umfangsflächenabschnitt, der unterhalb der Gleitlagerfläche liegt, eine in Längsrichtung des Zapfens 21a verlaufende Verzahnung auf, in welche ein Arretierungsbolzen 28 lösbar eingreift. Die Stirnfläche des Arretierungsbolzens 28 ist komplementär zur Verzahnung des Zapfens 21a ausgebildet, wobei der Arretierungsbolzen 28 mittels der Bolzenführung 25 gegenüber dem Standmast 1 verschiebbar gelagert ist. Im vorgeschobenen Zustand – also bei Eingriff von Arretierungsbolzen 28 in die Verzahnung des Zapfens 21a – ist die Drehung des Anschlusselements 21 und damit die Drehung der gesamten Haltestruktur samt Schirmdach 4 blockiert. Durch Wegschieben des Arretierungsbolzens 28 vom Zapfen 21a wird der Eingriff aufgehoben, so dass die Drehung des Anschlusselements 21 wieder freigegeben ist.
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Eine Schraubenfeder 29, die an der Umfangsfläche des Arretierungsbolzens 28 angeordnet ist, stützt sich an einem innerhalb des Bolzenführung 25 ausgebildeten Absatz ab, so dass der Arretierungsbolzen 28 durch die Federkraft zum Eingriff mit der Verzahnung des Zapfens 21a gezwungen wird.
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Ein Betätigungsknopf 27 ist mittels des Stifts 26 mit dem Arretierungsbolzen 28 verbunden. Durch Greifen und Wegziehen des Betätigungsknopfs 27 kann der Benutzer die Arretierung vorübergehend aufheben, um die Haltestruktur mitsamt Schirmdach 4 in gewünschter Position auszurichten.
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Die in den 5a und 5b gezeigte Lagerung kommt ebenfalls bei einem dritten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schirms zum Einsatz, das in 4 dargestellt ist. Der Standmast 1 erstreckt sich hier lediglich auf eine geringe Höhe, in welcher das mit dem Kreis II markierte, aus den 5a und 5b bekannte Gleitlager angeordnet ist. Oberhalb der drehbaren Lagerung schließt sich ein kurzer Abschnitt eines Drehmasts 6 an, der fest mit einem bogenförmigen Ampelschaft 2 verbunden ist. Der Ampelschaft 2 ist teleskopartig ausgeführt, so dass sich dessen bogenförmige Erstreckung durch Ein- bzw. Ausfahren des Teleskopschafts verändern lässt. Auf in etwa halber Höhe des Ampelschafts 2 ist ein Handgriff ausgebildet, der einerseits zur Betätigung des Teleskopschafts dient, andererseits zur Drehung der Haltestruktur genutzt werden kann.
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Ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schirms ist in 6 dargestellt. Der Schirm ähnelt dem in 4 gezeigten Schirm hinsichtlich dessen Gesamtstruktur, welche aus diesem Grund nicht nochmals beschrieben wird. Im Vergleich zu dem in 4 gezeigten Schirm, weist der in 6 dargestellte Schirm jedoch eine anders gestaltete Lagerung der Haltestruktur auf, die im Folgenden erläutert wird.
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Die 7a und 7b zeigen die in 6 als Detail III bezeichnete Lagerung in zwei unterschiedlichen Zuständen. Die einzelnen Elemente der Lagerung sind der Einfachheit halber lediglich in 7b bezeichnet. Dort ist zu sehen, dass an dem Standmast 1 eine Anschlusshülse 32 befestigt ist. Dieses obere Ende des Standmasts 1 ist hohl ausgebildet und weist eine Öffnung auf, um den Zapfen 31a des Anschlusselements 31 aufzunehmen. Der Zapfen 31a ist mit einer zylindrischen Mantelfläche ausgebildet, die mittels zweier Wälzlager drehbar gegenüber dem Standmast 1 bzw. der daran befestigten Anschlusshülse 32 gelagert ist. Ein Federring 34 verhindert ein axiales Herausrutschen des Anschlusselements 31 nach oben. Ein Zahnkranz 36 ist mit dem Anschlusselement 31 verbunden und steht in dauerhaftem Eingriff mit der Innenverzahnung der Hülse 38. Ein weiterer Zahnkranz 37 ist drehfest mit der Anschlusshülse 32 verbunden und greift im in 7b gezeigten Zustand ebenfalls in die Innenverzahnung der Hülse 38 ein. Die Drehung des Anschlusselements 31 – und damit die Drehung der Haltestruktur – ist daher blockiert. Die Spiralfeder 39, die zwischen dem Zahnkranz 36 und dem oberen Ende der Hülse 38 um das Anschlusselement 31 herum angeordnet ist, sorgt dafür, dass die Hülse 38 nach oben gedrückt wird, um den Arretierungszustand aufrecht zu erhalten.
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Im Unterschied dazu ist bei dem in 7a gezeigten Zustand die Hülse 38 gegenüber dem Zustand aus 7b von der ersten (oberen) Position (Arretierungsposition) in eine zweite (untere) Position (Freigabeposition) heruntergedrückt worden. Die nur bereichsweise ausgebildete Innenverzahnung an der Hülse 38 steht daher nicht mehr im Eingriff mit dem Zahnkranz 37, so dass eine freie Rotation des Anschlusselements 31 – und damit der Haltestruktur – möglich ist.
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Die Hülse 38 ist – wie in 8 in Explosionsdarstellung zu sehen – in einer Aufnahmehülse 35 gelagert. Dazu ragt ein Endabschnitt der Hülse 38 (im montierten Zustand) in die Aufnahmehülse 35 hinein und lässt sich entlang eines gewissen Hubweges axial verschieben. Zur Ermöglichung der Montage ist die Aufnahmehülse 35 axial in zwei Hälften geteilt.
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Die beschriebene Ausführung der Lagerung in Verbindung mit dem Arretierungsmechanismus weist eine besonders platzsparende Konstruktion auf, da keine zu betätigenden Teile nach außen abragen. Weiterhin verringert sich bei der beschriebenen Ausführungsform der Lagerung die Verletzungsgefahr bei gleichzeitig verbesserter Optik. Bei geeigneter Ausführung der Außenfläche der Hülse 38 im Sinne einer ergonomisch geformten Grifffläche ergibt sich eine komfortable, einfache und sichere Bedienung.
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Schließlich sei angemerkt, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele der beispielhaften Erörterung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.