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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Vermeidung von Gefahren
durch Einzugstellen an Rollenbahnen entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Einleitung
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Am
in Beförderungsrichtung liegenden Ende eines Transportbandes
sollen die zu befördernden Güter oft auf eine
Rollenbahn übergeben werden. Zwischen dem Bandende und
der ersten Rolle der Rollenbahn entsteht dann zwangsläufig
eine Einzugstelle. Geraten Menschen mit der Hand in den Zwischenraum
zwischen der Umlenkrolle des Bandes und der ersten Rolle der Rollenführung,
so werden sie durch den Lauf des Bandes zwischen die Rollen gezogen.
Dies kann, wenn keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden,
zu schweren Verletzungen führen. Bisher bekannte Sicherheitsvorkehrungen sind:
- • Das Einhalten von Sicherheitsabständen
zwischen den Rollen. Ein Abstand von mindestens 80 mm, besser 120
mm [DIN EN 349] gewährleistet, dass für
Hände im Zwischenraum keine Einzugsgefahr besteht.
- • Durch Verkleidungen wird die Rollenbahn gänzlich
unzugänglich gemacht.
- • Das Abdecken der Zwischenräume zwischen den
Rollen durch Füllstücke bis auf Spalten von maximal
6 mm.
- • Die Springrolle: Die Lagerzapfen der ersten Rolle
der Rollenbahn liegen lose in einer Aussparung des Bahnrahmens.
Diese ist so gestaltet, dass sie zwar vertikale Stützkräfte
aufnimmt, Reaktionskräfte beim Einziehen von Gliedmaßen
aber nicht auftreten, weil die Rolle dann schräg nach oben ausweichen
kann.
- • Der Anfang der Rollenbahn mit mehreren Rollen ist
hochklappbar gestaltet, um das Herausziehen eventuell eingeklemmter
Gliedmaßen zu ermöglichen.
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Die
bekannten Lösungen haben alle mehr oder weniger schwerwiegende
Nachteile: Die Sicherheitsabstände lassen sich nur in seltenen
Fällen einhalten, da die Rollenbahn dann ihren Zweck meist nicht
mehr erfüllen kann.
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Verkleidungen
eignen sich eigentlich nur für die Unterseite einer Rollenbahn,
denn die Oberseite muss im Betrieb häufig zugänglich
sein. Auch an der Unterseite sind sie eventuell von Nachteil, da
sich in ihnen Schmutz sammeln kann.
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Füllstücke
müssen sehr genau auf die jeweilige Rollenbahn angepasst
sein und zuverlässig und exakt befestigt werden. Bei Anlagen,
die mobil eingesetzt werden und zum Transport womöglich
teilweise zerlegt werden, ist das nur schwer zu gewährleisten. Dazu
kommt, dass sich Schmutz (vor allem in Produktionsanlagen) oder
Teile des Transportgutes (wie z. B. Gurte von Rucksäcken
bei Gepäcktransportbändern) zwischen den Rollen
und den Füllstücken festsetzen und Betriebsstörungen
verursachen können.
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Bei
der Springrolle ist am bedeutsamsten, dass sie im belasteten Zustand
nicht zuverlässig ausgelöst werden kann, da dazu
ein Anheben des Transportguts nötig wäre. Lästig
im Betrieb ist zudem die Tatsache, dass sie als loses Bauteil nach
dem Auslösen nicht selbsttätig wieder in die Ausgangslage
zurückkehrt. Sie muss nach einer Auslösung, die
zum Teil auch fehlerhaft durch Gurte, Schnallen oder ähnliches
am Transportgut erfolgen kann, durch Personal wieder in die Ausgangslage
bewegt werden. Das kann zuweilen das Personal motivieren, die Sicherheitsfunktion,
z. B. durch Festbinden der Rolle, außer Kraft zu setzen.
Außerdem kann die lose Rolle eventuell selbst eine Gefahr
darstellen, verloren gehen oder entwendet werden.
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Der
hochklappbare Bandteil wird nur selten verwendet. Er stellt eigentlich
auch keine echte Lösung des Problems dar. Die Wirkungslinie
der Kräfte, die auf die Hand wirken, geht bei dieser Konstruktion nämlich
ungefähr durch das Gelenk, um das die Rollenbahn beweglich
ist. Die Kräfte können daher bei dieser Lösung
sehr groß werden, ohne dass der Bahnteil hochklappt, selbst
wenn die Bahn unbelastet ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Rollenbahn zu schaffen,
die relativ einfach herzustellen und zu montieren sowie nicht schmutzanfällig
ist, dabei aber zuverlässig, auch unter Belastung durch
Transportgut, ein Einklemmen an der Einzugstelle am Bandanfang verhindert.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruch
1 gelöst.
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Die
beschriebene Lösung kommt ohne die aufwendig herzustellenden
und zu montierenden Füllstücke aus. Schmutz kann
zwischen den Rollen einfach hindurch fallen und sammelt sich weder
auf den Rollen noch sonst in der Konstruktion.
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Die
Konstruktion erlaubt in allen ihren Varianten auch unter Last mit
relativ geringer Kraft die beweglichen Rollen so weit zu verschieben,
dass ausreichend Sicherheitsabstand entsteht. Verletzungen werden
damit auch dann vermieden wenn die Rollenbahn gerade belastet ist.
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Die
Tragfähigkeit der Bahn wird dabei nicht negativ beeinflusst,
da die anfängliche Bewegungsrichtung der Rollen ungefähr
senkrecht zu den vom Transportgut aufgebrachten Gewichtskräften
ist.
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Da
die Konstruktion keine losen Teile enthält, können
solche auch nicht verloren gehen oder Gefährdungen verursachen.
Die beweglichen Rollen sind so angeordnet, dass sie durch einen
einfachen Mechanismus automatisch in ihre Ruhelage zurückgestellt
werden können, wenn die Gefahr vorüber ist.
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In
der Variante mit linearer Bewegung ergibt sich zusätzlich
eine Vereinfachung der Fertigung der Rollenbahn, sowie die Möglichkeit
beliebige Rollen der Rollenbahn auch anzutreiben ohne sie starr
zu befestigen.
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Werden
alle Rollen längs der Bahn verschiebbar angeordnet, so
kann damit auch deren Zugänglichkeit zur Reinigung z. B.
in lebensmittelverarbeitenden Betrieben verbessert werden.
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Beschreibung
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Grundgedanke
der vorliegenden Erfindung ist es die beweglichen Rollen senkrecht
zur Belastung durch das Transportgut, aber parallel der Wirkungslinie
der auf ein eventuell eingeklemmtes Körperteil wirkenden
Kräfte beweglich zu machen. Damit wird höchstes
Lasttragvermögen bei geringstem Verletzungsrisiko erzeugt.
Damit mit einer solchen Bewegung auch die notwendigen Ausweichwege
erzeugt werden können ist es zumeist notwendig mehrere
Rollen beweglich zu gestalten. Diese werden einer möglichst
einfachen Herstellung wegen sinnvollerweise auf einer gemeinsamen
Bahn (4) beweglich angeordnet.
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Diese
Bahn kann gekrümmt sein, um ein „Wegtauchen" der
beweglichen Rollen (2) unter den folgenden festen Rollen
(10) zu ermöglichen (1–3).
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Sie
kann auch gerade ausgeführt werden, sofern genug Rollen
beweglich sind um insgesamt den notwendigen Ausweichweg zu erzeugen
(Prinzipbilder 4–6, Ausführungsbeispiel
in 7).
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Die 1 und 2 zeigen
Prinzipbilder für Ausführungsvarianten mit gekrümmter
Bahn.
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Sie
unterscheiden sich in der Art der Rückstellung (7)
und der eventuellen Arretierung (8) der Rollen in der Betriebsposition.
Bei allen Ausführungen mit einer gekrümmten Bahn
(4) werden die Rollen mit starren Abstandhaltern (5)
auf der gewünschten Entfernung zueinander gehalten. Die
Achszapfen der Rollen (3) sind so ausgeführt,
dass sie in der Bahn leicht gleiten oder rollen können.
Dazu können sie zum Beispiel mit konzentrischen Rollen
ausgestattet sein oder selbst in den Verbindungsstücken drehbar
gelagert sein. Für einfache Fälle reicht auch eine
geeignete Gleitpaarung der Oberflächen aus. Die Betriebsposition
wird durch einen Anschlag (11) festgelegt. In dieser Position
können die Rollen bei Bedarf durch einen Haltemagnet (8)
oder eine mechanische Verriegelung (nicht dargestellt), welche sich
ab einer gewissen Kraft löst, zusätzlich gehalten werden
(3).
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Die
Rückführung nach einer Auslenkung kann, sofern
gewünscht, entweder durch Federkraft (2, 9) oder durch die Gewichtskraft auf ein
Gegengewicht (1, 6) erfolgen.
Diese Kräfte werden durch eine Übertragungseinrichtung
(7) auf das Rollensystem übertragen. Exemplarisch
sind hier ein Zug und eine Umlenkrolle (7) dargestellt.
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Die 4–6 zeigen
Prinzipbilder für Ausführungsvarianten mit gerader
Bahn (4). Wie bei der gekrümmten Bahn auch, kann
auf eine automatische Rückstellung verzichtet werden. Um
unbeabsichtigte Bewegungen der Rollen zu vermeiden ist dann eine
Arretierungsvorrichtung nötig, vorzugsweise, da wartungs-
und verschleißfrei, in Form von Magneten (8) die
Achszapfen anziehen (3 u. 4).
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Auch
die Gewichtskraft der Rollen kann zur Arretierung verwendet werden
wenn die Rollenbahn leichte Vertiefungen aufweist (5).
In diesen können auch Öffnungen für Züge
(7) mit Gewichten (6) angebracht werden, um eine
Rückstellung durch Gewichtskraft zu realisieren. Die Gewichte
können aber auch durch beliebige andere Übertragungseinrichtugen
auf die Rollen wirken. Am vorteilhaftesten ist bei der geraden Bahn
wahrscheinlich die Rückstellung über elastische
Elemente (9) zu realisieren (4 u. 6).
Auf Anschläge um die Rollen in Betriebsposition zu halten
kann dann meist verzichtet werden.
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Die
Varianten mit gerader Bahn können auch für mit
reibschlüssigen (z. B. Flachriemen) oder formschlüssigen
Elementen (z. B. Zahnriemen) (11) von unten angetriebene
Rollenbahnen verwendet werden (6). Vorteilhafterweise
treibt dabei die Antriebsrolle des Förderbandes (1)
auch die des Rollenantriebs (12) an. Die dabei entstehende
kleine Einzugstelle ist durch Abdeckungen o. ä. zu sichern.
Aufgrund der geringen Breite des Antriebselements ist das unproblematisch.
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8 zeigt
ein Ausführungsbeispiel für die Variante mit gerader
Bahn. Die Bahn wird dabei durch zwei Aluminiumstrangpressprofile
(4) mit einem Schlitz (4a) realisiert. In diesem
liegen die Achszapfen (3) der Rollen (2). Sie
werden elastisch in ihrer Position gehalten durch Elastomerelemente
(9) welche in einem Bauteil integriert auch die Dichtung (9a)
des Schlitzes bilden. In die Hohlräume des Profils (4b und 4c)
können an den gewünschten Stellen Magnete zum
Halten der Achszapfen in der Ruhelage eingeschoben werden. 7 zeigt
ein einzelnes Elastomerelement (9). Es ist an den Enden
so ausgebildet, dass die Elemente zu einer beliebig langen Kette
aneinandergereiht werden können. Die Achszapfen verbinden
dabei jeweils die Elemente miteinander.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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