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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein aus Kunststoff gefertigte
Führungsschienenanordnungen für Kraftfahrzeug-Fensterheber
und betrifft insbesondere eine Führungsschienenanordnung
gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, einen Mitnehmer
für Kraftfahrzeug-Fensterheber sowie Verfahren zu deren
Herstellung.
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Hintergrund der Erfindung
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Aus
dem Stand der Technik sind Kunststoff-Trägerplatten, auch
Montageträger genannt, bekannt, die eine feuchtigkeitsdichte
Nassraum-/Trockenraumtrennung nach deren Verbindung mit einem Modulträger,
eine Vormontage von Türmodul-Bauteilen und Türmodul-Funktionen
ermöglichen, beispielsweise von Tür-Bedienelementen,
elektrischem Fensterheber, Seiten-Airbag-Modul, Lautsprecher oder
dergleichen, und die hohe mechanische Festigkeitsanforderungen bei
einfacher Montage ermöglichen. Der Vorteil der Verwendung
von Kunststoff als Material ergibt sich insbesondere daraus, dass
dadurch die Herstellung der Trägerplatte durch Spritzgiessen
in einfacher Weise möglich ist.
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Beispiele
für solche Trägerplatten sind beispielsweise in
der
DE 199 44 965
A1 der Anmelderin oder
DE 197 32 225 A1 offenbart, deren Inhalt
hiermit im Wege der Bezugnahme ausdrücklich in der vorliegenden
Anmeldung mit beinhaltet sei.
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Ein
Kostenvorteil ergibt sich insbesondere dann, wenn auch die Führungsschiene,
die zum Führen eines der Anbindung der Fensterscheibe an
den Fensterheber dienenden Mitnehmers aus Kunststoff hergestellt
ist, insbesondere einstückig mit der Trägerplatte
ausgebildet ist, und zwar durch Spritzgießen eines Kunststoffmaterials.
Um die Fensterscheibe und den Mitnehmer sicher in einer Richtung
quer zur Fahrzeuglängsrichtung zu führen, muss
der Mitnehmer das Führungsprofil der Führungsschiene
hintergreifen. Nur so bleibt der Mitnehmer auch bei vergleichsweise
hohen Beschleunigungen in Fahrzeugquerrichtung sicher auf der Führungsschiene
geführt, wie diese insbesondere beim heftigen Türzuschlagen auftreten.
Zur Realisierung eines solchen Hintergriffs beim Spritzgiessen der
Trägerplatte aus einem Kunststoff sind vergleichsweise
große Schieber im Formwerkzeug notwendig. Diese erhöht
die Zykluszeit beim Spritzgiessen der Trägerplatte und
damit auch die Kosten und Risiken.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Somit
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Führungsschienenanordnung
für Kraftfahrzeug-Fensterheber aus einem Kunststoff bereitzustellen,
die einfach und kostengünstig hergestellt und montiert
werden kann und einen Mitnehmer zuverlässig führt.
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Erfindung soll ferner ein Mitnehmer für einen Kraftfahrzeug-Fensterheber
aus einem Kunststoff bereitgestellt werden, der einfach und kostengünstig
hergestellt und montiert werden kann und zuverlässig an
einer Führungsschiene geführt ist, insbesondere
an einer Führungsschiene, die nachfolgend ausführlicher
dargelegt wird. Gemäß weiteren Gesichtspunkten
der vorliegenden Erfindung soll ferner ein Verfahren zur Herstellung
einer Führungsschienenanordnung und eines Mitnehmers, wie
nachfolgend ausgeführt, bereitgestellt werden.
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Diese
und weitere Aufgaben werden gemäß der vorliegenden
Erfindung durch eine Führungsschienenanordnung mit den
Merkmalen nach Anspruch 1, durch einen Mitnehmer nach Anspruch 20 sowie
durch ein Verfahren zu deren Herstellung bzw. Montage nach Anspruch
17, 27 bzw. 28 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der rückbezogenen Unteransprüche.
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Somit
geht die vorliegende Erfindung gemäß einem ersten
Gesichtspunkt aus von einer Führungsschienenanordnung für
Kraftfahrzeug-Fensterheber, die aus einem Kunststoff ausgebildet
ist, mit einem flächigen Träger und zumindest
einer Führungsschiene zum Führen eines Fensterheber-Mitnehmers,
wobei die Führungsschiene zwei zueinander beabstandete Führungsstege
aufweist, die von dem Träger abragen, und an den Führungsstegen
Führungsvorsprünge ausgebildet sind, die sich
jeweils über die gesamte Führungslänge
der Führungsstege erstrecken und um eine vorbestimmte Distanz
von dem jeweiligen Führungssteg einwärts oder
auswärts abragen, sodass der mit diesen zusammenwirkende Mitnehmer
gegen ein Abziehen senkrecht zum Träger gesichert geführt
ist.
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Erfindungsgemäß sind
die Führungsstege so ausgelegt, dass diese im Bereich der
Führungsvorsprünge jeweils zumindest um die vorbestimmte
Distanz elastisch einwärts oder auswärts biegbar
sind. Somit kann die Führungsschiene erfindungsgemäß durch
elastische Verformung ihre Führungsstege aus einem Spritzguß-Formwerkzeug
entnommen werden. Zur Entformung kann somit erfindungsgemäß die
Anzahl der notwendigen Schieber des Formwerkzeugs reduziert werden.
Insbesondere sind zur Ausbildung der Führungsstege keine
Querschieber erforderlich, da sämtliche Formwerkzeugteile
in derselben Richtung abgezogen werden können, um die Führungsschiene
von dem Formwerkzeug zu entformen.
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Die
Führungsstege ragen dabei bevorzugt senkrecht oder gemäß weiteren
Ausführungsformen nahezu senkrecht von dem Träger
ab und sind einstückig mit diesen ausgebildet. Der Träger
kann gemäß einer weiteren Ausführungsform
zu einer aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannten
Trägerplatte, auch Türmodulträger genannt,
erweitert sein, die auch zumindest eine weitere Führungsschiene
tragen kann. Die Führungsschiene wird dabei erfindungsgemäß von
zwei zueinander beabstandeten Führungsstegen ausgebildet,
die eine im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Führungsschiene ausbilden,
wobei von der Innen-/oder Aussenseite der Führungsstege
ein Führungsvorsprung einwärts und/oder auswärts
abragt, welcher mit korrespondierend ausgebildeten Abschnitten des
Mitnehmers formschlüssig zusammenwirkt, um diesen in Längsrichtung
der Führungsschiene gesichert zu führen und gegen
ein Abziehen des Mitnehmers senkrecht zur Längsrichtung,
d. h. in der bestimmungsgemäßen Fahrzeugquerrichtung,
zu sichern. Hierzu hintergreift der Mitnehmer bevorzugt einen oder
mehrere Führungsvorsprünge der Führungsschiene,
wie nachfolgend ausgeführt.
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Zur
Realisierung eines solchen Hintergriffs weisen die Vorsprünge
gemäß einer weiteren Ausführungsform
jeweils eine dem Träger zugewandte Führungsfläche
auf, die bevorzugt eine Ebene darstellt, wobei die gedachte Verlängerung
der Führungsfläche mit einer Senkrechten auf den
Träger einen ersten spitzen Winkel einschliesst. Die Projektion
der geneigten Führungsfläche auf die von dem Träger
aufgespannte Ebene im Bereich der Führungsschiene legt
dabei die vorgenannte, vorbestimmte Distanz fest, um die die Führungsstege
beim Entformen aus dem Formwerkzeug elastisch einwärts
oder auswärts gebogen werden. In entsprechender Weise zum
Mitnehmer hintergreifen auch Abschnitte eines Formwerkzeugteils
nach dem Spritzgiessen der Führungsschienenanordnung die Führungsvorsprünge.
Erfindungsgemäß wird das Entformen der Führungsschienenanordnung
aus dem Formwerkzeug dadurch erleichtert, dass die vorgenannte Führungsfläche
zu dem Träger geneigt und nicht parallel verläuft.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform
kann jedoch ein solcher Hintergriff grundsätzlich auch
dann noch realisiert werden, wenn die vorgenannte Führungsfläche
parallel oder im Wesentlichen parallel zu dem Träger verläuft.
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Gemäß einer
Weiteren Ausführungsform weisen die Vorsprünge
ferner jeweils eine dem Träger abgewandte Schräge
auf, deren gedachte Verlängerung mit der Senkrechten auf
den Träger einen zweiten spitzen Winkel einschließt.
Dabei ist der erste spitze Winkel kleiner als der zweite spitze
Winkel. Die dem Träger abgewandte Schräge ist
somit in Montagerichtung vorzugsweise steil ausgebildet, um ein
leichtes Aufclipsen bzw. Aufstecken des Mitnehmers auf die Führungsschiene
zu ermöglichen. Dadurch können insbesondere Montagekräfte
vorteilhaft gemindert werden. Andererseits ist dabei die dem Träger
zugewandte Führungsfläche flacher ausgebildet,
um hohe Abzugskräfte des Mitnehmers senkrecht zum Träger
zu ermöglichen und so eine hohe Haltekraft des Mitnehmers
an den Führungsstegen zu gewährleisten. Allerdings
muss der Winkel dabei so gewählt sein, dass die Entformung
der Führungsschienenanordnung aus der Spritzgußform bzw.
aus dem Werkzeug ohne Probleme, insbesondere ohne Beschädigungen
an den Führungsbereichen der Führungsschienenanordnung,
erfolgen kann.
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Die
Neigungswinkel der vorgenannten Führungsfläche
bzw. Schräge sind dabei zweckmäßig so gewählt,
dass bei der Werkzeuggestaltung bzw. der Festlegung der Dimensionen
der Teilbereiche der Führungsschiene die Grenzen der elastischen
Verformbarkeit der betreffenden Materialbereiche berücksichtigt
werden. Die sich dabei ergebenden Entformungskräfte sind
dabei nicht erfindungswesentlich.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weisen die Führungvorsprünge
jeweils auf eine dem Träger zugewandten Seite eine ballige,
d. h. im wesentlichen kugelförmige bzw. konvex auswärts
gewölbte Führungsfläche auf, die unter
einem stumpfen Winkel in den zugeordneten Führungssteg übergeht. Auch
durch eine ballige Führungsfläche kann die Zwangsentformung
der Führungsschienenanordnung aus dem Formwerkzeug unter
elastischer Verformung der Führungsstege realisiert werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sind die Führungsstege
im Bereich der Führungsvorsprünge jeweils bei
Einwirken einer Mindestkraft um die vorbestimmte Distanz elastisch
einwärts oder auswärts biegbar, wobei die Mindestkraft
einer zum Entformen der aus dem Kunststoff spritzgegossenen Führungsschiene
bzw. Führungsschienenanordnung aus dem Formwerkzeug erforderlichen
Kraft entspricht. Zweckmäßig ist die erforderliche
Mindestkraft dabei grösser als eine maximale Kraft, die
einer maximalen Haltekraft des Mitnehmers an der Führungsschiene
beim bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Eine
solche maximale Haltekraft kann dabei beispielsweise durch die Masse
des Mitnehmers multipliziert mit einer maximalen bestimmungsgemäßen
Querbeschleunigung, d. h. Beschleunigung in Fahrzeugquerrichtung,
vorgegeben werden. Somit ist auch ohne zusätzliche Sicherungselemente,
welche den Mitnehmer an der Führungsschiene sichern, eine
ausreichende Abzugsfestigkeit des Mitnehmers an der Führungsschiene
realisiert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform umfasst die vorgenannte Führungsschienenanordnung einen
Fensterheber-Mitnehmer, der Anlageabschnitte aufweist, die korrespondierend
zu den Führungsvorsprüngen der Führungsstege
ausgebildet sind und mit diesen zusammenwirken, um den Mitnehmer gegen
ein Abziehen senkrecht zum Träger gesichert zu führen.
Bevorzugt wird der Fensterheber-Mitnehmer dabei in Fahrzeuglängsrichtung
im Wesentlichen spielfrei und gegen ein Verkippen um die Längsachse der
Führungsschiene gesichert geführt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sind an dem Mitnehmer jeweils
Sicherungsmittel ausgebildet, die einem Verbiegen der Führungsstege
entgegenwirken oder dieses verhindern, bzw. sperren. Die Sicherungsmittel
können dabei permanent an Innen- oder Aussenseiten der
Führungsstege anliegen oder können erst mit diesen
in Anlage geraten, wenn die Führungsstege einwärts
oder auswärts verbogen sind, und zwar um eine Distanz,
die kleiner als die vorgenannte, vorbestimmte Distanz ist, welche
zu einer Aufhebung des vorgenannten Formschlusses zwischen dem Mitnehmer
und den Führungsvorsprüngen führen würde.
Dabei verfügen die Sicherungsmittel über eine
ausreichende Steifigkeit, insbesondere in Fahrzeuglängsrichtung,
um das Verbiegen, bzw. weitere Verbiegen der Führungsstege
zu unterdrücken, bzw. zu sperren.
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Zweckmässig
weist der Mitnehmer einen zentralen Vorsprung auf, der in eine Innenseite
des im Wesentlichen U-förmigen Führungsprofils
der Führungsschiene hineinragt.
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Der
zentrale Vorsprung kann dabei pilzförmig verdickt ausgebildet
sein, um den vorgenannten Hintergriff zu realisieren, insbesondere
um einen Formschluss zwischen dem pilzförmig verdickten
Abschnitt des Mitnehmers und den in die Innenseite der Führungsschiene
abragenden Führungsvorsprüngen der Führungsstege
zu realisieren. Bei einer solchen Ausführungsform sind
dabei die Sicherungsmittel auf einer Aussenseite der Führungsstege
angeordnet, d. h. auf einer den Führungsvorsprüngen
gegenüberliegenden Seite der Führungsstege.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sind die Sicherungsmittel als
federelastische Stege ausgebildet, die unter einem spitzen Winkel
abgewinkelt und zu einer Basis des Mitnehmers gerichtet gegen die
Aussenseiten der Führungsstege geneigt sind. Dadurch kann
eine vorteilhaft hohe Eigensteifigkeit der Sicherungsstege gegen
ein Auswärtsverbiegen der Führungsstege der Führungsschiene
realisiert werden. Bevorzugt ragt dabei die pilzförmige
Verdickung am zentralen Abschnitt des Mitnehmers weiter in die Innenseite
der Führungsschiene hinein als die elastischen Sicherungsstege
von der Basis des Mitnehmers abstehen. Dadurch kann ein Abziehen
des Mitnehmers von der Führungsschiene in Fahrzeugquerrichtung
nahezu ausgeschlossen werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sind die Führungsvorsprünge
auf der Aussenseite des Führungsstegs vorgesehen, wobei
von den Aussenseiten des Mitnehmers federelastische Sicherungsstege
flügelartig abragen, deren vordere freie Enden korrespondierend
zu den Führungsvorsprüngen ausgebildet sind und
an diesen anliegen. Der Mitnehmer ist dabei praktisch gegen die
Führungsstege der Führungsschiene verklemmt angeordnet,
was ein Abziehen des Mitnehmers in Fahrzeugquerrichtung von der
Führungsschiene zuverlässig verhindert. Zwekmässig
sind die Anlageflächen als konkav gewölbte Stege
ausgebildet.
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Zum
zuverlässigen Einführen des Mitnehmers in das
vorgenannte Führungsschienenprofil sind dabei an den dem
Träger abgewandten Seiten der Führungsvorsprünge
Einführschrägen vorgesehen, die beim Einführen
des Mitnehmers in die Führungsschiene in Anlage mit einem
zentralen Vorsprung des Mitnehmers und/oder mit den Sicherungsmitteln
gelangen und so ein elastisches Verbiegen der Führungsstege
der Führungsschiene oder des Sicherungsmittels beim Einführen
des Mitnehmers in das Führungsschienenprofil bewirken.
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Gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zur Herstellung einer Führungsschienenanordnung, wie vorstehend
beschrieben, durch Spritzgiessen aus einem Kunststoff bereitgestellt.
Zur Ausbildung der Führungsschiene umfasst das Formwerkzeug
dabei mindestens drei verschiebliche Formwerkzeugteile, die gemeinsam
Hohlräume zur Ausbildung des flächigen Trägers
sowie zur Ausbildung der Führungsstege mit den einstückig
mit diesen ausgebildeten Führungsvorsprüngen ausbilden.
Erfindungsgemäß ist dabei das den Innenraum der
Führungsschiene vorgebende Formwerkzeugteil keilförmig
ausgelegt, laufen also dessen Randflächen unter einem spitzen
Winkel aufeinander zu oder auseinander. Dieses keilförmige Formwerkzeugteil
ist dabei zur Ausbildung des Führungsschienenprofils zwischen
zwei angrenzenden Formwerkzeugteilen angeordnet, die zweckmäßig einteilig
ausgebildet sind. Erfindungsgemäß werden diese
drei verschieblichen Formwerkzeugteile beim Entformen der Führungschienenanordnung
aus dem Formwerkzeug in derselben Richtung abgezogen. Das erfindungsgemäße
Formwerkzeug kommt somit ohne Querschieber aus, was herkömmlich
zu einer erhöhten Zykluszeit und somit zu höheren
Kosten und Risiken führt. Beim Abziehen des keilförmigen Formwerkzeugteils
kommt es dabei zu einem elastischen Verbiegen der die Führungsschiene
ausbildenden Führungsstege, wie vorstehend beschrieben.
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Gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung, der grundsätzlich
auch gesondert unabhängig beansprucht werden kann, jedoch
insbesondere für eine Führungsschienenanordnung,
wie vorstehend beschrieben, ausgelegt bzw. geeignet ist, wird erfindungsgemäß ferner
ein Mitnehmer für Kraftfahrzeug-Fensterheber bereitgestellt,
der zumindest eine U-förmige Längsausnehmung aufweist
und aus einem ersten Material besteht, zweckmässig aus
Kunststoff und hergestellt in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren.
Erfindungsgemäß weist der Mitnehmer zumindest
einen Gleiteinsatz auf, der aus einem zweiten Material, das zu dem
ersten Material verschieden ist, ausgebildet ist und in der jeweiligen
Längsausnehmung des Grundkörpers gesichert gehalten
ist. Dabei weist der Gleiteinsatz eine Führungsrille auf,
die zumindest abschnittsweise korrespondiert zu einem Führungssteg der
zugeordneten Führungsschiene ausgebildet ist, sodass der
Mitnehmer durch formschlüssigen Eingriff des Führungsstegs
in die Führungsrille in Längsrichtung des Führungsstegs
verschieblich geführt ist und gegen ein Abziehen senkrecht
zur Längsrichtung gesichert ist.
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Der
Gleitereinsatz ist somit als separates Bauteil aus einem anderen
Material ausgebildet, sodass erfindungsgemäß für
eine besonders geeignete Gleitpaarung für das Gegenteil,
d. h. für den zugeordneten Führungssteg, gesorgt
werden kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird erfindungsgemäß eine
Führungsschienenanordnung bereitgestellt, die einen Mitnehmer
umfasst, wobei in dem Mitnehmer eine Längsaussparung ausgebildet
ist, die sich parallel zu den Führungsstegen des Trägers
erstreckt, und wobei von dem Träger weiterhin ein Verriegelungssteg
abragt, welcher so in die Längsaussparung eingreift, um einem
Verbiegen von die Längsaussparung bildenden Flächen
des Mitnehmers und/oder einem Herausspringen des zumindest einen
Gleiteinsatzes aus der zugeordneten U-förmigen Längsausnehmung beim
Abziehen des Mitnehmers senkrecht zu einer von dem Träger
aufgespannten Ebene entgegen zu wirken. Der Verriegelungssteg verriegelt
auf diese Weise den jeweils in den Mitnehmer eingesetzten Gleiteinsatz.
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Gleichzeitig
kann erfindungsgemäß die Montage einer Führungsschienenanordnung,
die eine Führungsschiene und einen in diese eingreifenden Mitnehmer
umfasst, vereinfacht werden. Denn herkömmlich werden die
Mitnehmer am oberen bzw. unteren Ende der Führungsschiene
in das Führungsschienenprofil eingefädelt und
dann in eine die Montageposition des Fensterhebers bestimmende Stellung
verschoben. Wie auch bei dem vorgenannten ersten Gesichtspunkt der
vorliegenden Erfindung, betreffend die Führungsschienenanordnung,
bei der der Mitnehmer unter elastischer Verformung der Führungsstege
in Fahrzeugquerrichtung auf die Führungsschiene aufgedrückt
bzw. eingeclipst werden kann, kann auch der Mitnehmer gemäß dem
zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung durch Aufdrücken
bzw. Einclipsen unter Krafteinwirkung in Fahrzeugquerrichtung montiert
werden. Dabei wird zunächst der entsprechende Gleiteinsatz
auf den zugeordneten Führungssteg aufgesetzt bzw. aufgeschoben,
gegebenenfalls unter elastischer Verformung von Seitenwänden
des U-förmigen Gleiteinsatzes. Anschliessend wird der Mitnehmer
auf den Gleiteinsatz bzw. auf die Gleiteinsätze aufgeschoben,
sodass der jeweilige Gleiteinsatz in die zugeordnete Längsausnehmung
des Mitnehmers aufgenommen ist und so ein Mitnehmer ausgebildet
ist, der in Längsrichtung des Führungsstegs an
diesem gesichert geführt ist, jedoch gegen ein Abziehen
senkrecht zur Längsrichtung, d. h. in Fahrzeugquerrichtung,
an dem Führungssteg gesichert ist.
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Gemäß einer
bevorzugten alternativen Ausführungsform werden die Gleiteinsätze
hingegen zunächst in den Mitnehmer eingesetzt, insbesondere eingeclipst,
um so eine vormontierte Mitnehmer-Einheit auszubilden. Diese wird
anschließend so auf die zugeordneten Führungsstege
aufgesetzt, dass der Mitnehmer an dem jeweiligen Führungssteg
in dessen Längsrichtung verschieblich geführt
und in einer Richtung senkrecht dazu gesichert ist. Abschließend wird
der Mitnehmer in einen Bereich verschoben, in welchem der Verriegelungssteg
des Trägers so in die Längsaussparung des Mitnehmers
eingreift, dass ein Verbiegen von die Längsaussparung bildenden
Flächen des Mitnehmers und/oder ein Herausspringen des
zumindest einen Gleiteinsatzes aus der zugeordneten U-förmigen
Längsausnehmung beim Abziehen des Mitnehmers senkrecht
zu einer von dem Träger aufgespannten Ebene entgegengewirkt
wird, sodass die Gleiteinsätze in dem Mitnehmer verriegelt
bzw. gesichert sind.
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Dabei
kann der Mitnehmer Sicherungsmittel umfassen, um den Gleiteinsatz
in der jeweiligen Längsausnehmung gesichert zu halten.
Grundsätzlich können solche Sicherungsmittel durch
Reib-, Kraft- oder Formschluss realisiert werden. Besonders bevorzugt
sind die Sicherungsmittel erfindungsgemäß durch
einen Formschluss realisiert. Dies kann durch Eingriff von an dem
Mitnehmer oder dem Gleiteinsatz ausgebildeten Sicherungsvorsprüngen
oder Sicherungsausnehmungen in korrespondierend an dem Gleiteinsatz
oder dem Mitnehmer ausgebildeten Sicherungsausnehmungen bzw. Sicherungsvorsprüngen
realisiert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform sind die Sicherungsmittel dabei
als vorstehende Längskanten der jeweiligen Längsausnehmung
des Mitnehmers realisiert. Somit kann der Gleiteinsatz durch Aufclipsen
des Mitnehmers in diesen eingebracht werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform, die zwei zueinander beabstandete
Gleiteinsätze aufweist, kann zwischen den Gleiteinsätzen
ein Mittelsteg ausgebildet sein, der eine zentrale Längsaussparung
aufweist, die ein elastisches Verbiegen von die Längsausnehmungen
begrenzenden Seitenwänden des Mitnehmers beim Einclipsen
der Gleiteinsätze ermöglicht.
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Dabei
können an dem Mittelsteg Sicherungshaken ausgebildet sein,
die die Gleiteinsätze durch Formschluss in der Längsausnehmung
gesichert halten.
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Figurenübersicht
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Nachfolgend
wird die Erfindung in beispielhafter Weise und unter Bezugnahme
auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden, woraus sich
weitere Merkmale, Vorteile und zu lösende Aufgaben ergeben
werden. Es zeigen:
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1 in
einer schematischen Querschnittsansicht den Eingriff eines Mitnehmers
in eine Führungsschiene gemäß einer ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 in
einer schematischen Schnittansicht drei Formwerkzeugteile zum Spritzgiessen
der Führungsschienenanordnung gemäß der 1;
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3 die
Führungsschienenanordnung gemäß der 1 in
einer ersten Phase des Entformens aus dem Formwerkzeug gemäß der 2;
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4 die
Führungsschienenanordnung gemäß der 1 in
einer zweiten Phase des Entformens aus dem Formwerkzeug gemäß der 2;
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5 in
einer schematischen Querschnittsansicht den Eingriff eines Mitnehmers
in eine Führungsschiene einer Führungsschienenanordnung
gemäß einer zweiten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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6 in
einer schematischen Schnittansicht die Herstellung einer Führungsschiene
gemäß einer dritten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung in einem Formwerkzeug mit drei verschieblichen Formwerkzeugteilen;
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7 das
Zusammenwirken eines Mitnehmers mit der Führungsschiene
gemäß der 6 gemäß einer
dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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8 einen
Mitnehmer mit zwei, aus einem anderen Material bestehenden Gleitereinsätzen
gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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9a einen
Mitnehmer gemäß einer weiteren Ausführungsform
einer Führungsschienenanordnung der vorliegenden Erfindung,
welcher mit Hilfe eines an dem Träger vorgesehen Verriegelungsstegs an
dem Träger gegen Abziehen senkrecht zum Träger
gesichert gehalten ist;
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9b in
einer schematischen Teil-Draufsicht den Führungssteg der
Führungsschienenanordnung gemäß der 9a;
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10a in einem Teilschnitt und in Draufsicht das
Zusammenwirken des Mitnehmers und des Verriegelungsstegs der Führungsschienenanordnung
gemäß der 9a beim
Aufsetzen des Mitnehmers auf die Führungsstege nahe deren
Endbereich; und
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10b in einem Teilschnitt und in Draufsicht das
Zusammenwirken des Mitnehmers und des Verriegelungsstegs der Führungsschienenanordnung
gemäß der 9a in
einem bestimmungsgemäßen Arbeitsbereich des Mitnehmers.
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In
den Figuren bezeichnen identische Bezugszeichen identische oder
im Wesentlichen gleichwirkende Elemente oder Elementgruppen.
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Ausführliche Beschreibung
von bevorzugten Ausführungsbeispielen
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Gemäß der 1 ragen
von der Trägerplatte 1, die im wesentlichen flächig
ausgebildet ist und von der aus Vereinfachungsgründen nur
ein vorstehender Teilbereich dargestellt ist, an welchem die Führungsschiene
ausgebildet ist, zwei Führungsstege 4 im Wesentlichen
senkrecht ab, die gemeinsam ein im Wesentlichen U-förmiges
Schienenprofil ausbilden. Gemäß der 1 ragen
von den Innenseiten der Führungsstege 4 dreieckige
Führungsvorsprünge 5 in den Innenraum 3 des
Schienenprofils hinein. Die Führungsvorsprünge 5 weisen
jeweils eine dem Boden 2 des Schienenprofils zugewandte
Schräge 7 und eine von dem Boden 2 abgewandte
Einführschräge 6 auf. In das so ausgebildete
Schienenprofil greift ein zentraler verdickter Abschnitt 11 des
Mitnehmers 10 formschlüssig ein. Genauer gesagt
entspricht der spitze Winkel, unter dem eine gedachte Verlängerungslinie
der Schräge 7 die von der Trägerplatte 1 im
Bereich der Führungsschiene aufgespannte Ebene schneidet,
dem Winkel, unter dem die hinteren Schrägen 15 die
Seitenwände 12 des zentralen Abschnittes 11 schneiden.
Gemäß der 1 liegen
die vorderen Enden der Führungsstege 4 an der
Basis des Mitnehmers 10 an, so dass der Mitnehmer 10 aufgrund
des Formschlusses insgesamt an der so ausgebildeten Führungsschiene
in deren Längsrichtung verschieblich geführt und
in einer Richtung senkrecht dazu, d. h. in Fahrzeugquerrichtung
y, gegen ein Abziehen von dem Schienenprofil gesichert ist.
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Wie
nachfolgend anhand der 2–4 beschrieben
wird, können die Führungsstege 4 elastisch
auswärts gebogen werden, und zwar im Bereich der Führungsvorsprünge 5 zumindest
um eine Distanz, die der Distanz entspricht, um die die Führungsvorsprünge 5 von
der Innenseite der Führungsstege 4 abragen, d.
h. im wesentlichen zumindest um die Höhe der Spitze des
dreieckförmigen Führungsvorsprungs 5 gegenüber
der Innenseite des Führungsstegs 4. Somit kann
der Mitnehmer 10 in das von den Führungsstegen 4 ausgebildete
Schienenprofil hineingedrückt bzw. aufgeclipst werden.
Zu diesem Zweck sind auf der oberen Stirnseite des zentralen, verdickten
Abschnittes 11 zwei Schrägen 14 ausgebildet,
die beim Aufdrücken des Mitnehmers 10 schliesslich
in Anlage zu den Einführschrägen 6 gelangen
und anschliessend beim weiteren Aufdrücken des Mitnehmers 10 auf
das Schienenprofil eine Aufweitung der Führungsstege 4 bewirken,
bis schliesslich der zentrale verdickte Abschnitt 11 an
seiner breitesten Stelle an den spitzen, dreieckförmigen
Führungsvorsprüngen 5 vorbeigleitet und
in den Innenraum 3 des Schienenprofils hineingleitet. Beim
weiteren Aufschieben des Mitnehmers 10 kehren die Führungsstege 4 schliesslich
in die in der 1 dargestellte Ausgangslage
zurück, in welche diese vorgespannt sind.
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Gemäß der 1 weist
der Mitnehmer 10 ferner zwei flügelartige Randstege 16, 17 auf,
die im Querschnitt mit der Basis des Mitnehmers 10 beinahe
ein geschlossenes gleichseitiges Dreieck ausbilden, wobei die vorderen
freien Enden 17 unter einem spitzen Winkel zur Basis des
Mitnehmers 19 geneigt sind und unter einem geringen Abstand
zur Aussenseite der Führungsstege 4 angeordnet
sind oder gemäß einer weiteren Ausführungsform
(nicht gezeigt) permanent an der Aussenseite der Führungsstege 4 anliegen.
Die Stege 16, 17 dienen als Sicherungselemente,
um den Mitnehmer gegen ein Abziehen von der Führungsschiene
in Fahrzeugquerrichtung y zusätzlich zu sichern. Gemäß der 1 ist
der geneigte Randsteg 17 weiter zum Boden 2 der
Führungsschiene beabstandet als die breiteste Stelle des
zentralen verdickten Abschnittes 11. Beim Abziehen des
Mitnehmers 10 von der Führungsschiene werden die Führungsstege 4 aufgrund
des Zusammenwirkens der hinteren Schrägen 15 mit
den Schrägen 7 auswärts gedrückt.
Diese Ausweichbewegung der Führungsstege 4 wird
jedoch durch die Sicherungsstege 16, 17 zumindest
gehemmt oder gar verhindert, was von den elastischen Eigenschaften
der Sicherungsstege 16, 17 und deren geometrischer
Auslegung abhängt. Es sei betont, dass die zusätzlichen
Sicherungsstege 16, 17 nicht unbedingt notwendig
sind.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß der 1 hintergreifen
die hinteren Schrägen 15 des Mitnehmers 10 die
Führungsvorsprünge 5 der Führungsstege 4.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt
der Winkel, unter dem die Schrägen 7 zum Boden 2 geneigt
sind, etwa 45 Grad. Dieser spitze Winkel kann in weiten Grenzen
variiert werden und kann gar relativ klein sein, sollte jedoch nicht
verschwindend sein, um ein Entformen des Schienenprofils aus dem
Formwerkzeug zu ermöglichen.
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Nachfolgend
wird anhand der 2 bis 4 ein Verfahren
zum Spritzgiessen der Trägerplatte mit der Führungsschiene
gemäß der 1 beschrieben.
Die 2 zeigt drei aneinander angrenzende Formwerkzeugteile 30–32,
welche gemeinsam die Trägerplatte im Bereich der Führungsschiene
vorgeben. Dabei ist das Formwerkzeugteil 32 keilförmig
ausgebildet, d. h. die Randflächen des Formwerkzeugteils 32 laufen
unter einem vergleichsweise kleinen spitzen Winkel aufeinander zu.
Gemäß der 2 sind in
den Randflächen des keilförmigen Formwerkzeugteils 32 Ausnehmungen 34, 35 ausgebildet,
die die Führungsvorsprünge und Führungsstege
des späteren Schienenprofils vorgeben. Gemeinsam bilden
die Formwerkzeugteile 30–32 einen zentralen
Hohlraum 33 aus, der von einer nicht dargestellten Gegenform
begrenzt ist, um so die Form der Trägerplatte vorzugeben.
Die Formwerkzeugteile 30-32 sind zum Entformen des Werkteils
in Pfeilrichtung verschiebbar, wobei die Bereiche 30, 31 zweckmäßig
einteilig ausgebildet sind, sodass der Schieber 32 das
zweite Werkzeugteil bildet. Das dritte Werkzeugteil wird dabei von
der nicht dargestellten Gegenform ausgebildet, das mit den anderen
Werkzeugteilen die zu befüllende Kavität bildet.
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Zur
Herstellung der Trägerplatte mit der Führungsschiene
wird wie folgt vorgegangen: zunächst wird das Formwerkzeug
gemäß der 2 ausgebildet
und das nicht dargestellte Gegenstück eingebracht. Anschliessend
erfolgt das Spritzgiessen der Trägerplatte mit der daran
einstückig ausgebildeten Führungsschiene. Anschliessend
werden zum Entformen zunächst die beiden seitlichen Formwerkzeugteile 30 und 31 in
Pfeilrichtung abgenommen. Dieser Vorgang ist schematisch in der 3 dargestellt,
bei der es sich um eine perspektivisch stark überhöhte
Darstellung handelt. In diesem Zustand greift das keilförmige
Formwerkzeugteil 32 weiterhin in die Führungsschiene
ein.
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In
einem abschliessenden Schritt, wie in der 4 gezeigt,
wird nun auch das keilförmige Formwerkzeugteil 32 in
derselben Richtung abgehoben. In der 4 erkennt
man die in den Randflächen 37 ausgebildeten dreieckförmigen
Einkerbungen 38, welche die Führungsvorsprünge 5 auf
den Innenseiten der Führungsstege 4 vorgeben.
Beim Abziehen des keilförmigen Formwerkzeugteils 32 werden
die Führungsstege 4 elastisch auswärts
gebogen, so dass die Spitzen der Führungsvorsprünge 5 an
den Randflächen 37 geleiten, bis die Führungsstege 4 schliesslich
aufgrund ihrer elastischen Eigenschaften in die in der 4 dargestellte
Ausgangsstellung zurückkehren.
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Die 5 zeigt
eine zweite Ausführungsform, bei der der Mitnehmer 10 nicht
mehr zerstörungsfrei von der Führungsschiene abgezogen
werden kann. Zu diesem Zweck ist der Mitnehmer 10 im Wesentlichen
C-förmig ausgebildet, mit zwei Randstegen 19,
die sich senkrecht zur Basis des Mitnehmers 10 erstrecken.
Gemäß der 5 ragen
von den Innenseiten der Randstege 19 zwei als Sicherungselemente
wirkende Vorsprünge ab, die an den Aussenseiten der Führungsstege 4 permanent
anliegen können, jedoch auch unter einem geringen Abstand zu
diesen angeordnet sein können, der kleiner ist als die
vorgenannte vorbestimmte Distanz. Gemäß der 5 weisen
die Führungsvorsprünge 5 auf ihrer Innenseite
eine Schräge 7 auf, die mit dem zentralen verdickten
Abschnitt 11 des Mitnehmers 10 zusammenwirken.
Gemäß der 5 sind die
Sicherungsvorsprünge 20 und die breitesten Abschnitte
des zentralen verdickten Abschnittes 11 unter demselben Abstand
zum Boden 2 des Schienenprofils angeordnet. Um den Mitnehmer 10 von
dem Schienenprofil in Fahrzeugquerrichtung y abzuziehen, müssen
nicht nur die Führungsstege 4 auswärts
verbogen werden, sondern gleichzeitig auch die Randstege 19.
Somit kann eine hohe Abzugsfestigkeit des Mitnehmers 10 erzielt
werden. Zweckmäßig wird ein solcher Mitnehmer
durch Einfädeln an einem der Enden einer Führungsschiene
montiert.
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Wie
aus der 5 ersichtlich ist, erstrecken sich
die Rückseiten 18 des zentralen verdickten Abschnittes 11 unter
einem rechten Winkel zu den Seitenflächen 12.
Grundsätzlich kann an dieser Stelle jedoch auch eine schräge
Fläche vorgesehen sein, wie bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß der 1.
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Anhand
der 6 und 7 wird nachfolgend ein drittes
Ausführungsbeispiel beschrieben werden. Gemäß der 7 ragen
die dreieckförmigen Führungsvorsprünge 5 von
den Aussenseiten der Führungsstege 4 ab. Zur Herstellung
eines solchen Schienenprofils dienen drei Formwerkzeugteile 30–32,
wie diese beispielhaft in der 6 dargestellt sind.
Gemäß der 6 sind die
Hohlräume, welche die Führungsstege 4 und
die Führungsvorsprünge 5 vorgeben, in
den Randflächen des Formwerkzeugteil 30, 31 ausgebildet.
Das mittlere Formwerkzeugteil 32 ist keilförmig
ausgebildet, d. h. seine Seitenflächen laufen unter einem vergleichsweise
kleinen spitzen Winkel aufeinander zu, wie vorstehend anhand der 2 beschrieben.
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Zum
Entformen einer solchen Führungsschiene wird wie folgt
vorgegangen: zunächst wird das keilförmige Formwerkzeugteil 32 in
der dargestellten Keilrichtung abgezogen, so dass die Innenseiten
der Führungsstege 4 freigelegt sind. Anschliessend
erfolgt das Abziehen der angrenzenden Formwerkzeugteile 30, 31 in
derselben Richtung, wie durch die Pfeile angedeutet. Dabei gleiten
die Einführschrägen 7 der Führungsvorsprünge 5 an
den Verengungsabschnitten der Formwerkzeugteile 30, 31 ab,
was zu einem elastischen Verbiegen der Führungsstege 4 einwärts
gerichtet führt. Schliesslich kehren die Führungsstege 4 wieder
in deren entspannte Ausgangslage 4 gemäß der 7 zurück.
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Zur
weiteren Sicherung des Mitnehmers 10 an dem Schienenprofil
dienen seitlich an dem Mitnehmer 10 vorgesehene Randstege 19, 17,
wobei sich die Randstege 19 im Wesentlichen senkrecht zur
Basis des Mitnehmers 10 erstrecken und die Sicherungsstege 17 unter
einem spitzen Winkel zu den Führungsvorsprüngen 5 hin
gerichtet sind. Gemäß der 7 gleitet
der zentrale verdickte Abschnitt 11 unmittelbar an den
Innenseiten der Führungsstege 4. Zur Sicherung
des Mitnehmers 10 an dem Schienenprofil liegt jeweils eine
an den vorderen freien Enden der Sicherungsstege 17 ausgebildeter
Sicherungsabschnitt 21 unmittelbar an der gegenüberliegenden, dem
Boden 2 des Schienenprofils zugewandten Fläche
des Führungsvorsprungs 5 an. Diese Flächen können
abgeschrägt sein, wie vorstehend anhand der 1 beschrieben.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der 7 sind
diese Seitenflächen 9 ballig ausgebildet und die
korrespondierend dazu ausgebildeten Sicherungsabschnitte 21 konkav
gewölbt ausgebildet. Gemäß der 7 geht
der ballige Sicherungsabschnitt 9 unter einem stumpfen
Winkel, d. h. einem Winkel größer als 90 Grad
in die Aussenfläche des Sicherungsstegs 4 über.
Insgesamt ist der Mitnehmer 10 an dem Schienenprofil durch
Klemmung gegen ein Abziehen in Fahrzeugquerrichtung y gesichert.
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Die 8 zeigt
einen Mitnehmer für Kraftfahrzeug-Fensterheber gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt der folgenden Erfindung, der für
eine Führungsschienenanordnung, wie vorstehend beschrieben,
geeignet ist, grundsätzlich jedoch auch für beliebige
andere Schienenprofile geeignet ist, auch für solche, die
nicht aus Kunststoff ausgebildet sind. Die Führungsschiene
weist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der 8 zwei
zueinander beabstandete Führungsstege 4 auf, die
entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel der 1 ausgebildet
sind. Grundsätzlich ist jedoch zur Führung des
Mitnehmers auch ein einzelner Führungssteg 4 ausreichend,
von dem beispielsweise zwei Führungsvorsprünge 5 in
entgegengesetzte Richtungen abragen. Gemäß der 8 besteht
der Mitnehmer 10 aus zwei unterschiedlichen Materialien,
nämlich einem Grundkörper 10, der bevorzugt
aus einem Kunststoff ausgebildet ist, insbesondere aus Kunststoff
spritzgegossen ist, in welchem U-förmige Längsausnehmungen
ausgebildet sind, in denen U-förmige Gleitereinsätze 27 gesichert
aufgenommen sind, die aus einem anderen Material bestehen. Dieses
andere Material ist insbesondere für eine besonders geeignete
Gleitpaarung zu dem Material der Führungsstege 4 geeignet,
kann insbesondere ein Metall bzw. eine Metalleinlage sein, auch
in Foren eines Sinterkörpers, kann jedoch grundsätzlich
auch aus einem anderen Kunststoff bestehen. Gemäß der 8 greifen
die Gleitereinsätze 27 formschlüssig
in die U-förmigen Längsausnehmungen des Mitnehmers 10 ein.
Kanten 24, 25 auf der Innenseite des Mitnehmers 10 hintergreifen
dabei Kanten am oberen Ende der Gleitereinsätze 27,
um die Gleitereinsätze 27 in den Längsausnehmungen
zu sichern.
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Zur
Montage einer solchen Führungsschienenanordnung wird wie
folgt vorgegangen: zunächst wird eine Führungsschiene
bereitgestellt, beispielsweise mit zwei zueinander beabstandeten
Führungsstegen 4, wie in der 8 dargestellt.
Anschliessend werden die Gleitereinsätze 27 auf
die vorderen, freien Enden der Führungsstege 4 aufgeschoben.
Dabei müssen die Seitenstege der U-förmigen Gleitereinsätze 27 elastisch
aufgeweitet werden, was aufgrund der Formgestaltung der Innenseiten
der Seitenflanken und des Führungsvorsprungs 5 gelingt.
Anschliessend wird der Mitnehmer 10 in der 8 von oben
her auf die Führungsschiene mit den darauf aufgesetzten
Gleitereinsätzen 27 aufgeschoben, solange bis
die unteren Enden der Gleitereinsätze 27 an den
Kanten 24, 25 bzw. an diesen Kanten ausgebildeten
Einführschrägen anliegen, was zu einer elastischen
Aufweitung der die Längsausnehmung ausbildenden Stege des
Mitnehmers 10 führt. Gemäß der 8 weist
der zentrale Abschnitt des Mitnehmers 10 eine U-förmige
Längsaussparung 26 auf, sodass die inneren Seitenwände
des Mitnehmers 10 elastisch einwärts gebogen werden
können. Beim weiteren Aufschieben des Mitnehmers 10 gleiten
die Gleitereinsätze 27 schliesslich vollständig
in die Längsaussparung des Mitnehmers hinein, bis dann
schliesslich die Kanten 24, 25 zurückschnappen
und die vorderen Enden der Gleitereinsätze 27 hintergreifen,
um so den Mitnehmer 10 gegen ein Abziehen in Fahrzeugquerrichtung,
d. h. in der 8 in vertikaler Richtung, zu
sichern.
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Die 9a zeigt
eine Variante der Führungsschienenanordnung gemäß der 8.
Abweichend zur 8 erhebt sich von der Basis 2 des
Modulträgers ein Verriegelungssteg 260, der im
Arbeitsbereich des Mitnehmers in die U-förmige Längsausnehmung
bzw. Aussparung 26 des Mitnehmers 10 eingreift.
Die Gleiteinsätze 27 sind dabei in den Mitnehmer 10 eingeclipst,
unter elastischer Verformung bzw. Verbiegung der die Längsausnehmung 26 begrenzenden
Sicherungshaken 25. Im Arbeitsbereich des Mitnehmers greift
der Verriegelungssteg 260 dergestalt in die Längsausnehmung 26,
dass eine Verbiegung der Sicherungshaken 25 aufeinander
zu beim Abziehen des Mitnehmers 10 senkrecht von der Basis 2 des
Modulträgers weg. Dadurch wird ein Herausspringen der Gleiteinsätze 27 aus
den Längsausnehmungen des Mitnehmers 10 wirkungsvoll
verhindert und der Mitnehmer 10 an den Führungsstegen 4 gesichert.
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Um
den dargestellten Mitnehmer an den Führungsstegen 4 eines
mit dem Verriegelungssteg 260 versehenen Trägers 1 montieren
zu können, weist der Verriegelungssteg 260 gemäß der 9b an
wenigstens einem Endbereich einen verschmälerten Abschnitt
bzw. Freischnitt 261 auf. Zur Montage des Mitnehmers kann
zunächst der Formschluss zwischen dem Mitnehmer 10 und
den Vorsprüngen 5 der Führungsstege 4 durch
einfaches Aufclipsen des Mitnehmers 10 mit den darin eingesetzten
Gleitereinsätzen 27 im Bereich des verschmälerten
Abschnittes 261 hergestellt werden. Beim Verschieben des
Mitnehmers 10 in dessen Arbeitsbereich kommt es dann zum
Eingriff des Verriegelungssteges 260 in die Aussparung 26 des
Mitnehmers, wie vorstehend beschrieben, so dass große senkrecht
zum Modulträger wirkende Abzugskräfte übertragen
werden können. Zu diesem entspricht die Breite des Verriegelungsstegs 260 im
Arbeits- bzw. Verstellbereich des Mitnehmers 10 im Wesentlichen
der Breite der Längsausnehmung 26 des Mitnehmers 10.
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Falls
die Geometrie des Modulträgers ein Aufschieben des Mitnehmers
in Verstellrichtung des Mitnehmers 10 erlaubt, kann auf
den vorgenannten verschmälerten Abschnitt bzw. Freischnitt 261 verzichtet
werden. Der Vorteil des Verriegelungssteges 260 ist also,
dass ein ungewolltes Aufbiegen der Sicherungshaken 25 und
damit ein Ausknöpfen der Vorsprünge 5 aus
dem Gleitereinsatz 27 sicher vermieden werden kann. Natürlich
ist es hierfür erforderlich, dass die äußeren
Bereiche des Mitnehmers bzw. der Grundkörper des Mitnehmers
als solcher hinreichend steif ausgebildet sind.
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Wie
dem Fachmann beim Studium der vorstehenden Beschreibung ohne weiteres
ersichtlich sein wird, können die Merkmale der vorstehend
beschriebenen Ausführungsformen auch in beliebiger anderer
Weise als vorstehend beschrieben miteinander kombiniert werden.
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- 1
- Trägerplatte
- 2
- Boden
der Führungsschiene
- 3
- Innenseite
der Führungsschiene
- 4
- Führungssteg
- 5
- Führungsvorsprung
- 6
- Einführschräge
- 7
- Schräge
- 8
- Stirnseite
des Führungstegs 4
- 9
- gerundeter
Anlage-/Führungsabschnitt
- 10
- Mitnehmer
- 11
- Zentraler
verdickter Abschnitt
- 12
- Verengung
- 13
- Stirnseite
des zentralen verdickten Abschnittes 11
- 14
- Vordere
Schräge
- 15
- Hintere
Schräge
- 16
- Geneigter
Randsteg
- 17
- Sicherungssteg
- 18
- Kante
- 19
- Randsteg
- 20
- Sicherungselement
- 21
- Gerundeter
Sicherungsabschnitt
- 22
- Versteifungsrippe
- 23
- Schräge
- 24
- Vorderes
Ende
- 25
- Sicherungshaken
- 26
- Aussparung
- 260
- Verriegelungssteg
- 261
- Freischnitt/Verschmälertes
Ende des Verriegelungsstegs 260
- 27
- Gleitereinsatz
- 28
- Innerer
Schenkel
- 29
- Äusserer
Schenkel
- 30
- Erste
Formwerkzeughälfte
- 31
- Zweite
Formwerkzeughälfte
- 32
- Keileinsatz
des Formwerkzeugs
- 33
- Zentraler
Hohlraum
- 34
- Hohlraum
- 35
- Verengung
- 36
- Seitenfläche
der ersten Formwerkzeughälfte
- 37
- Seitenfläche
des Keileinsatzes 32
- 38
- Einkerbung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19944965
A1 [0003]
- - DE 19732225 A1 [0003]