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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Gießen eines
einen oder mehrerer Hinterschnitte aufweisenden Bauteils. Bei der
Abbildung von Hinterschnitten mittels Gießverfahren besteht das Problem,
die gegossenen Bauteile nach dem Gießvorgang von den die Hinterschnitte
abbildenden Gießkernen
zu entformen. Insbesondere wenn an einem Bauteil zwei gegenüberliegende
Hinterschnitte ausgebildet werden sollen, ist der Entformvorgang
verhältnismäßig aufwendig.
So müssen die
entsprechenden Gießformen
beispielsweise mit einer Mehrzahl von Gießkernen ausgestattet sein, um
die Hinterschnitte in geeigneter Weise abbilden und entformen zu
können.
Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, zur Abbildung von Hinterschnitten kollabierende
Gießkerne
einzusetzen. Die bekannten Gießvorrichtungen
sind allerdings hinsichtlich Montage und Verwendung aufwendig. Außerdem besteht die
Gefahr einer Beschädigung
der oftmals sehr kleinen herzustellenden Bauteile und insbesondere
der Hinterschnitte beim Entformen.
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Ausgehend
von dem erläuterten
Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art bereitzustellen,
mit denen in einfacher Weise qualitativ hochwertige Bauteile mit
insbesondere einander gegenüberliegenden
Hinterschnitten hergestellt werden können.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch die Gegenstände
der unabhängigen
Ansprüche
1 und 12. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen, der
Beschreibung sowie den Figuren.
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Die
Erfindung löst
die Aufgabe zum einen durch eine Vorrichtung zum Gießen eines
Hinterschnitte aufweisenden Bauteils, umfassend eine Gießform mit
mindestens einem ersten Gießkern
und mindestens einem zweiten Gießkern, wobei der erste Gießkern mindestens
zwei sich ausgehend von einem gemeinsamen Tragabschnitt erstreckende
Arme aufweist, die zwischen sich einen Freiraum begrenzen und im
Bereich ihrer freien Enden an einander abgewandten Außenseiten
oder an einander zugewandten Innenseiten jeweils mindestens einen
Vorsprung zum Ausbilden jeweils mindestens eines Hinterschnitts
an einem Bauteil aufweisen, und wobei der zweite Gießkern so
an den ersten Gießkern
ansetzbar ist, dass die Arme des ersten Gießkerns zumindest im Bereich
ihrer freien Enden aus einer Ruhestellung auseinander gedrückt werden
können oder,
wobei der zweite Gießkern
so an den ersten Gießkern
ansetzbar ist, dass die Arme des ersten Gießkerns zumindest im Bereich
ihrer freien Enden aus einer Ruhestellung aufeinander zu gedrückt werden
können,
und wobei die Arme derart elastisch sind, dass sie sich bei Entfernen
des zweiten Gießkerns
selbsttätig
in ihre Ruhestellung zurückbewegen.
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Das
erfindungsgemäß herzustellende
Bauteil kann z. B. ein Bauteil eines Automobils sein. Die Vorsprünge und
der Freiraum sind vorzugsweise im Bereich der freien Enden des ersten
Gießkerns
vorgesehen. Die Vorsprünge
bilden beim Gießen
die Hinterschnitte in dem Bauteil ab. Die Vorsprünge können insbesondere einander
gegenüberliegend angeordnet
sein, so dass auch die in dem Bauteil abgebildeten Hinterschnitte
einander gegenüberliegen. Das
Bauteil kann beispielsweise eine U-Form besitzen. Dann können die
Hinterschnitte beispielsweise an einander gegenüberliegenden Innenflächen der Schenkel
des Bauteils ausgebildet sein. Die Arme des ersten Gießkerns besitzen
eine längliche
Form und können
in der Ruhestellung und/oder in der auseinandergedrückten bzw.
zusammengedrückten Stellung
im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
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Mit
dem erfindungsgemäßen kollabierbaren ersten
Gießkern
wird in einfacher Weise die Ausbildung von insbesondere gegenüberliegenden
Hinterschnitten an einem Bauteil mittels eines Gießverfahrens
ermöglicht.
Insbesondere ist die erfindungsgemäße Vorrichtung dabei einfach
zu montieren. Nach dem Gießen
kann das hergestellte Gussteil dann in einfacher Weise entformt
werden, ohne dass die Gefahr einer Beschädigung des Bauteils bzw. der
Hinterschnitte besteht. Gerade bei den erfindungsgemäßen kleinen
herzustellenden Bauteilen mit seitlichen Abmessungen im Bereich
weniger Zentimeter oder darunter ist dies besonders wichtig. Erfindungsgemäß wird die
Qualität
der Bauteile erhöht
und die Herstellungskosten werden verringert.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung können die
Vorsprünge
an einander abgewandten Außenseiten
der Arme des ersten Gießkerns
vorgesehen sein und der zweite Gießkern mindestens einen Druckabschnitt
aufweisen, der in den Freiraum des ersten Gießkerns so einsetzbar ist, dass
die Arme des ersten Gießkerns
zumindest im Bereich ihrer freien Enden aus ihrer Ruhestellung auseinander
gedrückt werden,
wobei sich die Vorsprünge
voneinander entfernen. Der Druckabschnitt des zweiten Gießkerns kann
eine längliche
Form aufweisen und sich in Richtung eines seiner freien Enden verjüngen. Das
sich verjüngende
freie Ende wird dann in den Freiraum des ersten Gießkerns eingesetzt.
Die zum Beispiel konische Verjüngung
erleichtert das Einsetzen des Druckabschnitts in den Freiraum. Der
Druckabschnitt kann erfindungsgemäß insbesondere von der dem Tragabschnitt
des ersten Gießkerns
gegenüberliegenden
Seite her in den Freiraum eingeschoben werden. Weiterhin ist es
möglich,
dass die Vorsprünge des
ersten Gießkerns
durch das Einsetzen des Druckabschnitts in den Freiraum mindestens
so weit auseinander gedrückt
werden können,
wie die Vorsprünge über die
Außenseiten
der Arme vorstehen. Zum Beispiel bei zylindrischen Vorsprüngen können die
Arme also jeweils mindestens soweit nach außen gedrückt werden, wie die Vorsprünge in Richtung
ihrer Zylinderachse lang sind. Insbesondere wenn die Vorsprünge im Bereich
der freien Enden ausgebildet sind, können also die freien Enden
der Arme entsprechend weit auseinander bewegt werden. Auf diese Weise
wird das Entformen erleichtert, da sich die Vorsprünge des Gießkerns nach
dem Entfernen des Druckabschnitts selbsttätig und insbesondere vollständig aus
den durch sie abgebildeten Hinterschnitten zurückziehen.
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Nach
einer zweiten, alternativen Ausgestaltung kann vorgesehen sein,
dass die Vorsprünge
an einander zugewandten Innenseiten der Arme des ersten Gießkerns vorgesehen
sind und, dass der zweite Gießkern
mindestens zwei sich ebenfalls von einem Tragabschnitt erstreckende
Arme aufweist, wobei der zweite Gießkern mit seinen beiden Armen so
an den ersten Gießkern
ansetzbar ist, dass der erste Gießkern mit seinen Armen und
seinem Tragabschnitt zwischen den Armen des zweiten Gießkerns aufgenommen
wird, so dass die Arme des ersten Gießkerns zumindest im Bereich
ihrer freien Enden aus ihrer Ruhestellung aufeinander zu gedrückt werden,
wobei sich die Vorsprünge
aufeinander zu bewegen. Bei dieser Ausgestaltung werden die Arme des
ersten Gießkerns
also für
den Gießvorgang
zusammengedrückt.
Dazu werden die Gießkerne
ineinander geschoben, wobei die Tragabschnitte der Gießkerne und
die Arme aneinander liegen können. In
diesem Zustand können
die Arme der Gießkerne jeweils
parallel zueinander verlaufen. Nach dem Gießen und dem Entfernen des zweiten
Gießkerns
bewegen sich die Arme wieder auseinander, wobei die Vorsprünge sich
aus den Hinterschnitten zurückziehen.
Weiterhin kann wiederum in vorteilhafter Weise vorgesehen sein,
dass die Vorsprünge
des ersten Gießkerns
durch das Ansetzen des zweiten Gießkerns mit seinen Armen an
den ersten Gießkern
mindestens so weit aufeinander zu bewegt werden können, wie
die Vorsprünge über die
Innenseiten der Arme vorstehen. Wie bei der oben beschriebenen ersten
Ausgestaltung, bei der die Vorsprünge an den Armaußenseiten
angeordnet sind, erleichtert dies die Entformung.
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Der
Tragabschnitt des ersten Gießkerns kann
gemeinsam mit den Armen des ersten Gießkerns eine Gabelform bilden.
Bei der vorgenannten zweiten Ausgestaltung mit einem ebenfalls zwei
von einem Tragabschnitt ausgehende Arme aufweisenden zweiten Gießkern kann
auch der Tragabschnitt des zweiten Gießkerns gemeinsam mit den Armen des
zweiten Gießkerns
eine Gabelform bilden.
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Die
Vorsprünge
können
nach einer weiteren Ausgestaltung zylindrisch sein. Es werden also
zylindrische Ausnehmungen, insbesondere zylindrische Sacklöcher, als
Hinterschnitte in dem Bauteil erzeugt. Das erste Bauteil kann zum
Zusammenwirken mit einem zweiten Bauteil vorgesehen sein, das zu
den Hinterschnitten des ersten Bauteils korrespondierende Vorsprünge aufweist.
Bei dieser Ausgestaltung können
die Vorsprünge
des zweiten Bauteils zum Beispiel zylindrische Drehzapfen sein,
mit denen das Bauteil in die zylindrischen Hinterschnitte des ersten Bauteils
eingesetzt werden kann und in diesen zum Beispiel schwenkbar gelagert
werden kann.
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Zumindest
der erste Gießkern
kann nach einer weiteren Ausgestaltung aus einem Federstahlwerkstoff
bestehen. Bei dieser Ausgestaltung besitzt der erste Gießkern also
bereits aufgrund seines Materials die für die Erfindung erforderliche
Elastizität bzw.
Vorspannung, die ihn selbsttätig
aus einer auseinander- oder zusammengedrückten Stellung in seine Ruhestellung
zurückbewegt.
Ebenso ist es möglich,
dass der zweite Gießkern
aus einem Stahlwerkstoff, beispielsweise einem Federstahlwerkstoff,
besteht. Das zu gießende
Bauteil kann dagegen aus einem Kunststoff bestehen. Es ist auf diese
Weise einfach herzustellen, beispielsweise in einem Spritzgussverfahren
und dabei kostengünstig
und von geringem Gewicht.
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Die
Erfindung löst
die Aufgabe auch durch ein Verfahren zum Gießen eines Hinterschnitte aufweisenden
Bauteils mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
umfassend die folgenden Schritte:
- – der erste
Gießkern
wird in der Gießform
bereitgestellt,
- – der
zweite Gießkern
wird so an den ersten Gießkern
angesetzt, dass die Arme des ersten Gießkerns zumindest im Bereich
ihrer freien Enden aus ihrer Ruhestellung auseinander oder aufeinander
zu gedrückt
werden,
- – die
Gießform
wird geschlossen und über
eine Zuführung
wird ein Gießwerkstoff
in die Gießform eingeleitet,
- – nach
einem Aushärtezeitraum
wird die Gießform geöffnet,
- – der
zweite Gießkern
wird von dem ersten Gießkern
entfernt, so dass die Arme des ersten Gießkerns sich wieder in ihre
Ruhestellung zurückbewegen,
wobei die Vorsprünge
aus den durch diese in dem Bauteil abgebildeten Hinterschnitten zurückgezogen
werden.
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Nach
einer diesbezüglichen
Ausgestaltung können
die Vorsprünge
durch das Entfernen des Druckabschnitts aus dem Freiraum vollständig aus den
Hinterschnitten zurückgezogen
werden. Der Aushärtezeitraum
ist dabei lang genug zu wählen
für eine
ausreichende Formstabilität
des zu gießenden Bauteils.
Eine ausreichende Formstabilität
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Gussteil sich bei der
Entnahme aus der Gießform
nicht mehr verformt. Dazu muss eine vollständige Aushärtung des Gussteils nicht abgewartet
werden. Es reicht gegebenenfalls eine ausreichend ausgehärtete Schale, die
die Formstabilität
gewährleistet.
Der Kern des Gussteils kann dabei noch weich oder sogar flüssig sein
und erst anschließend
aushärten.
Auf diese Weise kann die Produktionszeit verringert werden. Nach Durchführung der
erfindungsgemäßen Verfahrensschritte
kann das Gussteil dann vollständig
entformt und aus der Gießform
entnommen werden. Anschließend
kann das zum Zusammenwirken mit dem ersten Bauteil vorgesehene zweite
Bauteil mit zu den Hinterschnitten des ersten Bauteils korrespondierenden
Vorsprüngen
hergestellt, insbesondere gegossen werden. Der Gießwerkstoff
kann wiederum ein Kunststoff sein, so dass das Gießverfahren
ein Spritzgussverfahren sein kann.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen
schematisch:
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung nach
einem ersten Ausführungsbeispiel
in zwei verschiedenen Betriebszuständen in perspektivischen Ansichten,
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2 die
Vorrichtung aus 1 in zwei weiteren Betriebszuständen in
perspektivischen Ansichten,
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3 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung eines Ausschnitts der in 1 gezeigten Vorrichtung
in einem ersten Betriebszustand,
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4 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung eines Ausschnitts der in 1 gezeigten Vorrichtung
in einem weiteren Betriebszustand,
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5 ein
mit der Vorrichtung aus 1 hergestelltes Bauteil in mit
einem zweiten Bauteil verbundenen Zuständen einer perspektivischen
Ansicht,
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6 die
Darstellung aus 5 in einer transparenten perspektivischen
Ansicht
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7 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung nach
einem zweiten Ausführungsbeispiel
in einem ersten Betriebszustand in einer perspektivischen Ansicht,
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8 die
Vorrichtung aus 7 in einem weiteren Betriebszustand
in einer perspektivischen Ansicht, und
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9 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung eines Ausschnitts der in 8 gezeigten Vorrichtung.
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Soweit
nichts anderes angegeben ist, bezeichnen in den Figuren gleiche
Bezugszeichen gleiche Gegenstände.
In 1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung nach einem ersten
Ausführungsbeispiel
zum Gießen
eines zwei gegenüberliegende Hinterschnitte
aufweisenden Bauteils in zwei Betriebsstellungen dargestellt. Die Vorrichtung
besitzt eine aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht näher dargestellte
Gießform
sowie einen ersten Gießkern 12 und
einen zweiten Gießkern 14.
Der erste Gießkern 12 besitzt
einen weitgehend quaderförmigen Tragabschnitt 16,
der an seinem einen Ende eine Verjüngung 18 aufweist.
Ausgehend von der Verjüngung 18 des
Tragabschnitts 16 erstrecken sich zwei in der im rechten
unteren Bildabschnitt von 1 gezeigten
Betriebsstellung weitgehend parallel verlaufende Arme 20, 22.
Der Tragabschnitt 16 bildet gemeinsam mit den Armen 20, 22 mithin
eine Gabelform. Die Arme 20, 22 bilden gemeinsam
mit der Verjüngung 18 eine
U-Form und begrenzen zwischen sich einen Freiraum 24. Im
Bereich Ihrer freien Enden ist an den einander abgewandten Außenseiten
der Arme 20, 22 jeweils ein zylindrischer Vorsprung 26, 28 ausgebildet.
Die zylindrischen Vorsprünge 26, 28 erstrecken
sich entlang einer gemeinsamen Zylinderachse. Sie sind in den vergrößerten Ausschnittsdarstellungen
der 3 und 4 gut zu erkennen. Im Bereich
seines den Armen 20, 22 abgewandten Endes besitzt
der Tragabschnitt 16 eine im Querschnitt kreisförmige Bohrung 30,
die zur Fixierung des ersten Gießkerns 12 in der Gießform dient.
Der erste Gießkern 12 besteht
in dem dargestellten Beispiel aus einem Federstahl. Der zweite Gießkern 14 besitzt
ebenfalls eine längliche,
insbesondere quaderförmige
Gestalt. Er besteht aus einem Stahlwerkstoff. Im Bereich eines seiner
beiden freien Enden besitzt der zweite Gießkern 14 einen sich
verjüngenden Druckabschnitt 32.
An seinem dem Druckabschnitt 32 abgewandten Ende besitzt
der zweite Gießkern 14 wiederum
eine im Querschnitt kreisförmige
Bohrung 34 zur Fixierung an der Gießform. Die Vorrichtung dient
zum Gießen
eines im Wesentlichen U-förmigen
Bauteils aus einem Kunststoffwerkstoff, welches in den 1 und 2 schematisch
bei dem Bezugszeichen 36 gezeigt ist. Während das Bauteil 36 in 1 von
oben dargestellt ist, ist das Bauteils 36 in 2 von
unten gezeigt.
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Die
Vorrichtung arbeitet wie folgt: In 1 ist im
oberen linken Bildabschnitt die Vorrichtung in einer ersten Betriebsposition
im Zuge der Montage in der Gießform gezeigt.
Das Bauteil 36 ist dabei lediglich zur Veranschaulichung
dargestellt. Es wird tatsächlich
erst zu einem späteren
Zeitpunkt gegossen. Zu erkennen ist in dem oberen linken Teil von 1, dass
der erste Gießkern 12 und
der zweite Gießkern 14 im
Wesentlichen entlang einer gemeinsamen Längsachse zueinander ausgerichtet
werden, wobei der verjüngende
Abschnitt 32 des zweiten Gießkerns 14 der Öffnung des
Freiraums 24 zwischen den Armen 20, 22 des
ersten Gießkerns 12 zugewandt
ist. Anschließend
wird der zweite Gießkern 14 mit
in den verjüngenden
Druckabschnitt 32 in den Freiraum 24 zwischen
den Armen 20, 22 geschoben. Zu erkennen ist, dass
die Arme 20, 22 im Bereich ihrer freien Enden
gemeinsam eine der Verjüngung
des Abschnitts 32 des zweiten Gießkerns 14 entsprechende
Erweiterung bilden. In dem rechten unteren Bildabschnitt von 1 ist
der Betriebszustand gezeigt, in dem der zweite Gießkern 14 mit
seinem Druckabschnitt 32 in den Freiraum 24 eingeschoben
ist. Dabei werden die Arme 20, 22 des ersten Gießkerns 12 elastisch
aus der in 1 gezeigten Ruhestellung nach
außen
gedrückt.
In dem gezeigten Beispiel werden die Anne 20, 22 durch
das Einsetzen des Druckabschnitts 32 soweit auseinandergedrückt, wie
die zylindrischen Vorsprünge 26, 28 von
den Armen 20, 22 vorstehen. Anschließend wird
die nicht dargestellte Gießform geschlossen,
wobei ein dem Bauteil 36 entsprechender Gießhohlraum
verbleibt. Danach wird ein Kunststoffwerkstoff in einem Spritzgussverfahren
in flüssigem
Zustand in die Gießform
eingeleitet, so dass das Bauteil 36 in dem Gießhohlraum
abgebildet wird. Dieser Zustand mit dem abgebildeten Bauteil 36 ist
in 1 im rechten unteren Bildabschnitt und in 2 im
linken oberen Bildabschnitt gezeigt. Sobald das Bauteil 36 für eine Formstabilität ausreichend
ausgehärtet
ist, wird die Gießform
geöffnet
und das Bauteil 36 kann entformt werden. Dazu wird der
zweite Gießkern 14 aus
dem Freiraum 24 mit seinem Druckabschnitt 32 herausgezogen.
Dadurch bewegen sich die Arme 20, 22 aufeinander
zu in ihre Ruhestellung. Die zylindrischen Vorsprünge 26, 28 der
Arme 20, 22 werden dabei vollständig aus
dem um diese herum gegossenen Bauteil 36 herausgezogen.
Das Bauteil 36 kann nun in einfacher Weise entnommen werden. In
dem Bauteil 36 verbleiben zu den zylindrischen Vorsprüngen 26, 28 des
ersten Gießkerns 12 komplementäre zylindrische
Sacklöcher 38, 40.
Diese sind im Bereich der freien Enden der Schenkel des U-förmigen Bauteils 36 an
den einander gegenüberliegenden
Innenflächen
ebenfalls gegenüberliegend ausgebildet.
Sie dienen zur Aufnahme korrespondierender Drehzapfen eines zweiten,
beispielsweise ebenfalls in einem Spritzgussverfahren hergestellten Bauteils 42,
welches im montierten Zustand in den 5 und 6 gezeigt
ist. Das zweite Bauteil 42 wird mit den zylindrischen Hinterschnitten 38, 40 des ersten
Bauteils 36 entsprechenden zylindrischen Drehzapfen 44, 46 in
die Hinterschnitte 38, 40 des ersten Bauteils 36 eingesetzt.
Auf diese Weise ist das zweite Bauteil 42 schwenkbar an
dem ersten Bauteil 36 gelagert. Die Schwenkbarkeit ist
in den 5 und 6 veranschaulicht, in dem das
zweite Bauteil 42 in drei verschiedenen Schwenkpositionen
gezeigt ist.
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In
den 7 bis 9 ist eine Vorrichtung nach
einem zweiten, alternativen Ausführungsbeispiel
gezeigt. Der dort gezeigte erste Gießkern 12' entspricht
weitgehend dem Gießkern 12 aus
den 1 bis 6. Insbesondere besitzt auch
er dem ersten Gießkern 12 aus
den 1 bis 6 entsprechend einen weitgehend
quaderförmigen
Tragabschnitt 16',
der an seinem einen Ende eine Verjüngung 18' aufweist. Ausgehend
von der Verjüngung 18' erstrecken
sich wiederum zwei in der in 7 gezeigten
Betriebsstellung weitgehend parallel verlaufende Arme 20', 22'. Der Tragabschnitt 16' bildet gemeinsam
mit den Armen 20', 22' wiederum eine
Gabelform. Die Arme 20', 22' bilden gemeinsam
mit der Verjüngung 18' eine U-Form
und begrenzen zwischen sich einen Freiraum 24'. Im Unterschied
zu dem in den 1 bis 6 gezeigten
ersten Gießkern 12 besitzt
der in den 7 bis 9 gezeigte Gießkern 12' die zylindrischen
Vorsprünge 26', 28' an den Innenseiten
der freien Enden seiner Arme 20', 22'. Der zweite Gießkern 14' unterscheidet
sich von dem in den 1 bis 6 gezeigten
zweiten Gießkern 14' darin, dass
er wie der erste Gießkern 12' ebenfalls einen
Tragabschnitt 50' und
zwei von diesem ausgehende parallel verlaufende Arme 52', 54' besitzt. Der
zweite Gießkern 14' besitzt also
ebenfalls eine Gabelform. Beide Gießkerne 12', 14' besitzen wiederum
Bohrungen 30', 34'
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In
der in 7 gezeigten Gießposition ist der erste Gießkern 12' in den zweiten
Gießkern 14' eingeschoben,
wobei die Arme 52', 54' des zweiten Gießkerns 14' die Arme 20', 22' des ersten
Gießkerns 12' umgreifen und
die Arme 20', 22' dabei aus ihrer
Ruhestellung nach innen aufeinander zu drücken, wobei sich auch die Vorsprünge 26', 28' aufeinander
zu bewegen. Wird nun das Bauteil 36' gegossen, bilden die Vorsprünge 26', 28' entsprechende Hinterschnitte 38', 40' in dem Bauteil 36' ab. Nach dem
Aushärten
des Bauteils 36' und
dem Öffnen
der Gießform
wird der zweite Gießkern 14' von dem ersten
Gießkern 12' abgezogen,
wie dies in 8 zu erkennen ist. Dabei bewegen
sich die Arme 20', 22' des ersten
Gießkerns
selbsttätig
nach außen
in ihre Ruhestellung zurück.
Sie ziehen sich dabei insbesondere vollständig aus den Hinterschnitten 38', 40' zurück, wie
dies in 9 als vergrößerte Darstellung eines Ausschnitts
aus 8 gut zu erkennen ist.
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Die
erfindungsgemäß hergestellten
Bauteile 36, 36', 42 sind
für die
Anwendung in einem Automobil vorgesehen und von geringer Größe. Insbesondere
kann beispielsweise das U-förmige
erste Bauteil 36, 36' eine Breite von wenigen Zentimetern,
insbesondere weniger als 5 cm, eine Höhe von ebenfalls wenigen Zentimetern,
insbesondere weniger als 5 cm und eine Dicke von beispielsweise
weniger als 1 cm besitzen. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist in einfacher Weise ein Bauteil mit gegenüberliegenden Hinterschnitten
hoher Qualität
herstellbar.