DE102007002006B4 - Elektrisches Gerät, insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, und verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse verschlossenen elektrischen Gerätes - Google Patents
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Abstract
Elektrisches Gerät (10), insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse (20) und mit einem verschließenden Gehäuseelement (21), wobei das Gehäuseelement (21) ein Verschlusselement (30) derart aufweist, dass das Gehäuse (20) mittels des Verschlusselements (30) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnen des Gehäuses (20) mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselements (30) verbunden ist, wobei das Gehäuse (20) ein weiteres Gehäuseelement (22) aufweist, wobei das Gehäuseelement (21) und/oder das weitere Gehäuseelement (22) neben dem Verschlusselement (30) wenigstens ein erstes weiteres Verschlusselement (31) aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses (20) durch eine irreversible Veränderung des Verschlusselements (30) das Gehäuse (20) mittels des ersten weiteren Verschlusselements (31) verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses (20) mit einer irreversiblen Veränderung des ersten weiteren Verschlusselements (31) verbunden ist, wobei das Gehäuseelement (21) und/oder das weitere Gehäuseelement (22) neben dem Verschlusselement (30) und dem wenigstens einen ersten weiteren Verschlusselement (31) wenigstens ein zweites weiteres...
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät, insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse und mit einem verschließenden Gehäuseelement, wobei das Gehäuseelement ein Verschlusselement derart aufweist, dass das Gehäuse mittels des Verschlusselementes verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselementes verbunden ist.
- Generell sind elektrische Geräte bekannt, bei denen ein unbefugtes Öffnen des Gehäuses erkannt werden soll. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 296 05 499 U1 ist eine Vorrichtung zum Überwachen auf unbefugtes Öffnen von angeschraubten Abdeckungen, Deckeln, Frontplatten u. dgl. bekannt. Hierbei ist ein Permanentmagnet und eine elektromagnetische Einrichtung mit einer zugeordneten Auswerte- oder Überwachungsschalteinrichtung vorgesehen. Diese spezielle Vorrichtung ist relativ aufwendig und damit mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Weiterhin wird in der DruckschriftDE 196 42 045 C2 eine Plombiereinrichtung zum Plombieren eines zumindest zweiteiligen Gehäuses mit einem Rastelement für ein Gegenrastelement im anderen Gehäuseteil offenbart. Ferner wird in der DruckschriftDE 363 96 70 A1 eine Einrichtung zum Plombieren und gleichzeitigen mechanischen Verriegeln eines Deckels am Gestell eines Gerätes mittels eines Plombierstiftes offenbart. Weiterhin wird in der DruckschriftDE 195 42 016 A1 eine Einrichtung zum Erkennen einer Manipulation an einem geschlossenen Sicherungsgehäuse mit einem Boden, einer umlaufenden Seitenwandung und einem deckelartigen Aufsatzteil offenbart. Ferner wird in der Druckschrift ein Gerät zum Messen der bei Zentralheizungsanlagen in einzelnen Heizkörpern verbrauchten Wärmemengen offenbart. In der DruckschriftAT 231 747 DE 280 74 39 C2 wird ein Flick aus mit verschweißfähigen Kunststoffbeschichtetem Gewebe zur Reparatur von Planen offenbart. Weiterhin wird in der DruckschriftDE 199 57 280 A1 ein Zähler, insbesondere ein Gasmengenzähler, mit Zusatzmodul offenbart. - Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Gerät zu schaffen, wobei ein Öffnen eines Gehäuses sicher und mit vergleichsweise geringem Aufwand erkannt werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst. Beispielsweise betrifft dies Anzeigeinstrumente für Kraftfahrzeuge, Steuergeräte für Kraftfahrzeuge, sonstige Steuerungen oder Daten umfassende bzw. verarbeitende elektrische Geräte.
- Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, dass das Gehäuseelement im Bereich des Verschlusselementes geklebt und/oder teilweise aufgeschmolzen und/oder verschweißt vorgesehen ist. Hierdurch kann in einfacher und kostengünstiger Weise eine Verschließung des Gehäuses bzw. des Gehäuseelementes durch eine irreversible Veränderung des Verschlusselementes bewirkt werden.
- Ferner ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Gehäuseelement zur Bildung des Gehäuses zur irreversiblen verschließenden Befestigung an einem Strukturelement vorgesehen ist, insbesondere zur Befestigung von einem Strukturelement eines Kraftfahrzeuges. Hierdurch ist es erfindungsgemäß möglich, dass das elektrische Gerät beispielsweise im Wesentlichen fest an einem Strukturteil, beispielsweise in einem Kraftfahrzeug, eingebaut werden kann und durch das Gehäuseelement lediglich abgedeckt wird. Das Gehäuse wird daher durch das Gehäuseelement und das Strukturelement gebildet. Zur Schließung des Gehäuses wird wiederum das Verschlusselement an dem Gehäuseelement permanent, d. h. irreversibel verändert, so dass ein Öffnen des Gehäuses bzw. eine Wegnahme des Gehäuseelementes durch das Aufbrechen des Verschlusselementes eindeutig dokumentierbar ist.
- Ferner ist es erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass das Gehäuse ein weiteres Gehäuseelement aufweist und zusammen mit dem Gehäuseelement das Gehäuse des elektrischen Gerätes bildet. Selbstverständlich kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Gehäuse zusätzlich zu dem Gehäuseelement und dem weiteren Gehäuseelement noch weitere Gehäuseelemente aufweist.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es ferner vorgesehen, dass das Gehäuseelement und/oder das weitere Gehäuseelement neben dem Verschlusselement wenigstens ein erstes weiteres Verschlusselement aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses durch eine irreversible Veränderung des Verschlusselementes das Gehäuse mittels des ersten weiteren Verschlusselementes verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des ersten weiteren Verschlusselementes verbunden ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß in besonders einfacher und vorteilhafter Weise möglich, für den Fall beispielsweise einer Reparatur des elektrischen Gerätes, bei der eine Öffnung des Gehäuses und damit ein Aufbrechen des Verschlusselementes notwendig ist, ein erneutes Schließen des Gehäuses zu ermöglichen, wobei auch im Fall des zweiten Schließvorganges des Gehäuses eine Schließung des Gehäuses derart möglich ist, dass eine Öffnung des Gehäuses bzw. ein Öffnen des Gehäuses in klarer Weise dokumentierbar ist.
- Ferner ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Gehäuseelement und/oder das weitere Gehäuseelement neben dem Verschlusselement und dem wenigstens einen weiteren Verschlusselement wenigstens ein zweites weiteres Verschlusselement aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses durch eine irreversible Veränderung des ersten weiteren Verschlusselementes des Gehäuses mittels des zweiten weiteren Verschlusselementes verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des zweiten weiteren Verschlusselementes verbunden ist. Hierdurch kann eine zweite Öffnung bzw. ein Dritter geschützter Verschluss des Gehäuses in eindeutiger Weise dokumentierbar gemacht werden.
- Ferner ist es erfindungsgemäß vorteilhaft vorgesehen, dass das Verschlusselement und/oder das erste weitere Verschlusselement und/oder das zweite weitere Verschlusselement als Schmelzplombe und/oder als Klebeplombe vorgesehen ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß, dass das elektrische Gerät besonders einfach und kostengünstig hergestellt werden kann und somit das Vorsehen einen dokumentierbaren, irreversiblen Verschlusses des elektrischen Gerätes mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand möglich ist.
- Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse verschlossenen erfindungsgemäßen elektrischen Gerätes, wobei der Verschluss des Verschlusselementes und/oder der Verschluss des ersten weiteren Verschlusselementes und/oder der Verschluss des zweiten weiteren Verschlusselementes mittels Heißverstemmen und/oder mittels Klebung und/oder mittels Ultraschallverschweißung und/oder mittels Reibschweißung durchgeführt wird. Hierdurch ist es erfindungsgemäß mit einfachen Mitteln möglich, einen dokumentierbaren irreversiblen Verschluss des Gehäuses zu erzielen.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
-
1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften elektrischen Gerätes mit einem Verschlusselement in vergrößerter Darstellung. -
2 und3 zeigen zwei verschiedene Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen elektrischen Gerätes. -
4 zeigt eine vergrößerte schematische Schnittdarstellung eines Verschlusselementes. - In
1 ist in schematischer Weise eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen elektrischen Gerätes10 mit einem Gehäuse20 dargestellt. Das Gehäuse20 umfasst im Ausführungsbeispiel gemäß der1 ein Gehäuseelement21 und ein weiteres Gehäuseelement22 . Das Gehäuseelement21 ist mittels zweier Verschlusselemente30 , welche im wesentlichen identisch vorgesehen sind, mit dem weiteren Gehäuseelement22 derart verbunden, dass ein Öffnen des Gehäuses20 mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselementes30 bzw. der Verschlusselemente30 verbunden ist. Insbesondere ist es bei den Verschlusselementen30 vorgesehen, dass beispielsweise ein Teil des Gehäuseelementes21 mit dem weiteren Gehäuseelement22 verschweißt ist und bei einem Öffnungsversuch des Gehäuses20 abreist oder dergleichen. Alternativ zu einer Verschweißung des Gehäuseelementes21 mit dem weiteren Gehäuseelement22 im Bereich des Verschlusselementes30 bzw. im Bereich der Mehrzahl von Verschlusselementen30 kann es auch vorgesehen sein, dass das Verschlusselement30 eine Klebestelle aufweist oder eine Aufschmelzstelle oder dergleichen. - In
2 ist ein weiteres schematisches Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das elektrische Gerät10 umfasst hierbei das Gehäuse20 in Form des Gehäuseelementes21 und eines Strukturelementes23 , wobei der elektrische Teil10' des elektrischen Gerätes10 fest mit dem Strukturelement23 verbunden ist und zur Bildung des Gehäuses20 lediglich das Gehäuseelement21 mit dem Strukturelement23 verbunden ist. Der Einfachheit halber ist das Verschlusselement30 bzw. die Mehrzahl von Verschlusselementen30 beim Ausführungsbeispiel gemäß der2 nicht dargestellt. - In
3 ist eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels des elektrischen Gerätes10 mit dem Gehäuseelement21 und dem weiteren Gehäuseelement22 dargestellt, wobei neben dem Verschlusselement30 bzw. zweier Verschlusselemente30 weiterhin ein erstes weiteres Verschlusselement31 und ein zweites weiteres Verschlusselement32 bzw. zwei erste weitere Verschlusselemente31 und zwei zweite weitere Verschlusselemente32 vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um eine Ausführungsform des elektrischen Gerätes10 derart, dass zum Verschluss des Gehäuses20 des elektrischen Gerätes10 beim ersten Schließen, d. h. bei der initialen Herstellung bzw. Fertigung des elektrischen Gerätes10 , beispielsweise lediglich die Verschlusselemente30 derart irreversibel verschlossen werden, dass ein Öffnen des Gehäuses20 mit einer irreversiblen Veränderung der Verschlusselemente30 verbunden ist, während das erste weitere Verschlusselement31 sowie das zweite weitere Verschlusselement32 geöffnet verbleibt, d. h. nicht verplombt sind. Ein sicherer Verschluss des Gehäuses kann über weitere Befestigungen oder Verbindungselemente gewährleistet werden, die reversibel geöffnet und geschlossen werden können (jedoch in den Zeichnungen nicht dargestellt sind). Falls für ein solches elektrisches Gerät10 beispielsweise ein Garantie- oder Reparaturfall auftritt, kann es seitens des Herstellers oder autorisierten Reparaturbetrieben des elektrischen Gerätes vorgesehen sein, dass das Verschlusselement30 zur Herbeiführung eines Zugangs zum Inneren des Gehäuses20 geöffnet wird (und hierbei eine irreversible Veränderung des Verschlusselementes30 hervorgerufen wird), wobei nach dem Reparaturvorgang das Gehäuse20 über das erste weitere Verschlusselement31 bzw. über die Mehrzahl von ersten weiteren Verschlusselementen31 verschlossen wird. Hierdurch kann – genauso wie nach dem ersten initialen Schließen des Gehäuses20 – ein Verschluss des Gehäuses derart erzielt werden, dass eine Öffnung des Gehäuses detektierbar ist bzw. dass in eindeutiger Weise ein Bruch des „mechanischen Siegels” des ersten weiteren Verschlusselementes31 nachweisbar ist. Für den Fall einer weiteren Reparaturmaßnahme mit entsprechend verbundenem Öffnen des Gehäuses20 und einem anschließenden dritten Verschluss (nach dem ersten initialen Verschluss bei der Herstellung des elektrischen Gerätes, dem zweiten Verschluss nach der ersten Reparatur oder Instandsetzung oder dergleichen des elektrischen Gerätes) kann somit ebenfalls ein „geschützter” Verschluss (d. h. mit dokumentierbarem Öffnungsvorgang) erzielt werden. - In
4 ist in schematischer Schnittdarstellung eine Detailansicht eines erfindungsgemäßen Verschlusselementes30 dargestellt, wobei mit durchgezogener Linie der Zustand des Gehäuseelementes21 und des weiteren Gehäuseelementes22 vor dem Verschluss des Verschlusselementes30 angedeutet ist und wobei in gestrichelter Linie die Struktur35 des Verschlusselementes30 nach dem Schließvorgang, d. h. insbesondere nach einem Aufschmelz- und oder Verschweiß- und/oder Verklebevorgangs des Verschlusselementes30 dargestellt ist. In analoger Weise werden erfindungsgemäß auch das erste weitere Verschlusselement31 und/oder das zweite weitere Verschlusselement32 verschlossen. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- elektrisches Gerät
- 10'
- elektrische Baugruppe des elektrischen Gerätes
- 20
- Gehäuse
- 21
- Gehäuseelement
- 22
- weiteres Gehäuseelement
- 30
- Verschlusselement
- 31
- erstes weiteres Verschlusselement
- 32
- zweites weiteres Verschlusselement
- 35
- aufgeschmolzene Version des Verschlusselementes
Claims (5)
- Elektrisches Gerät (
10 ), insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse (20 ) und mit einem verschließenden Gehäuseelement (21 ), wobei das Gehäuseelement (21 ) ein Verschlusselement (30 ) derart aufweist, dass das Gehäuse (20 ) mittels des Verschlusselements (30 ) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnen des Gehäuses (20 ) mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselements (30 ) verbunden ist, wobei das Gehäuse (20 ) ein weiteres Gehäuseelement (22 ) aufweist, wobei das Gehäuseelement (21 ) und/oder das weitere Gehäuseelement (22 ) neben dem Verschlusselement (30 ) wenigstens ein erstes weiteres Verschlusselement (31 ) aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses (20 ) durch eine irreversible Veränderung des Verschlusselements (30 ) das Gehäuse (20 ) mittels des ersten weiteren Verschlusselements (31 ) verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses (20 ) mit einer irreversiblen Veränderung des ersten weiteren Verschlusselements (31 ) verbunden ist, wobei das Gehäuseelement (21 ) und/oder das weitere Gehäuseelement (22 ) neben dem Verschlusselement (30 ) und dem wenigstens einen ersten weiteren Verschlusselement (31 ) wenigstens ein zweites weiteres Verschlusselement (32 ) aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses (20 ) durch eine irreversible Veränderung des ersten weiteren Verschlusselements (31 ) das Gehäuse (20 ) mittels des zweiten weiteren Verschlusselements (32 ) verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses (20 ) mit einer irreversiblen Veränderung des zweiten weiteren Verschlusselements (32 ) verbunden ist. - Elektrisches Gerät (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (21 ) im Bereich des Verschlusselements (30 ) geklebt und/oder teilweise aufgeschmolzen und/oder verschweißt vorgesehen ist. - Elektrisches Gerät (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (21 ) zur Bildung des Gehäuses (20 ) zur irreversiblen verschließenden Befestigung an einem Strukturelement (23 ) vorgesehen ist, insbesondere zur Befestigung an einem Strukturelement (23 ) eines Kraftfahrzeugs. - Elektrisches Gerät (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (30 ) und/oder das erste weitere Verschlusselement (31 ) und oder das zweite weitere Verschlusselement (32 ) als Schmelzplombe und/oder Klebeplombe vorgesehen ist. - Verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse (
20 ) verschlossenen elektrischen Geräts (10 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss des Verschlusselements (30 ) und/oder der Verschluss des ersten weiteren Verschlusselements (31 ) und/oder der Verschluss des zweiten weiteren Verschlusselements (32 ) mittels Heißverstemmen und/oder mittels Klebung und/oder mittels Ultraschallverschweißung und/oder mittels Reibschweißung durchgeführt wird.
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