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DE102007002006A1 - Elektrisches Gerät, insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, und verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse verschlossenen elektrischen Gerätes - Google Patents

Elektrisches Gerät, insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, und verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse verschlossenen elektrischen Gerätes Download PDF

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DE102007002006A1
DE102007002006A1 DE200710002006 DE102007002006A DE102007002006A1 DE 102007002006 A1 DE102007002006 A1 DE 102007002006A1 DE 200710002006 DE200710002006 DE 200710002006 DE 102007002006 A DE102007002006 A DE 102007002006A DE 102007002006 A1 DE102007002006 A1 DE 102007002006A1
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housing
closure element
closure
opening
electrical device
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Manfred SÜSS
Jean-Michel Bergmann
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JOHNSON CONTR AUTOMOTIVE ELECT
Johnson Controls Automotive Electronics GmbH
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JOHNSON CONTR AUTOMOTIVE ELECT
Johnson Controls Automotive Electronics GmbH
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Es werden ein elektrisches Gerät, insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, und ein Verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse verschlossenen elektrischen Geräts vorgeschlagen, wobei das elektrische Gerät ein Gehäuse und ein verschließendes Gehäuseelement aufweist, wobei das Gehäuseelement ein Verschlusselement derart aufweist, dass das Gehäuse mittels des Verschlusselements verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselements verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät, insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse und mit einem verschließenden Gehäuseelement, wobei das Gehäuseelement ein Verschlusselement derart aufweist, dass das Gehäuse mittels des Verschlusselementes verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselementes verbunden ist.
  • Generell sind elektrische Geräte bekannt, bei denen ein unbefugtes Öffnen des Gehäuses erkannt werden soll. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 296 05 499 U1 ist eine Vorrichtung zum Überwachen auf unbefugtes Öffnen von angeschraubten Abdeckungen, Deckeln, Frontplatten u. dgl. bekannt. Hierbei ist ein Permanentmagnet und eine elektromagnetische Einrichtung mit einer zugeordneten Auswerte- oder Überwachungsschalteinrichtung vorgesehen. Diese spezielle Vorrichtung ist relativ aufwendig und damit mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Gerät zu schaffen, wobei ein Öffnen eines Gehäuses sicher und mit vergleichsweise geringem Aufwand erkannt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse und mit einem verschließenden Gehäuseelement gelöst, wobei das Gehäuseelement ein Verschlusselement derart aufweist, dass das Gehäuse mittels des Verschlusselementes verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselementes verbunden ist. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, dass durch ein Öffnen des Gehäuses des elektrischen Gerätes, insbesondere ein Kombiinstrument für ein Kraftfahrzeug bzw. ein Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, ein mechanisches Siegel derart aufgebrochen wird, dass in eindeutiger Weise dokumentiert ist, dass das elektrische Gerät gegebenenfalls manipuliert wurde und somit etwa ein Garantieanspruch nicht mehr besteht. Beispielsweise betrifft dies Anzeigeinstrumente für Kraftfahrzeuge, Steuergeräte für Kraftfahrzeuge, sonstige Steuerungen oder Daten umfassende bzw. verarbeitende elektrische Geräte.
  • Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, dass das Gehäuseelement im Bereich des Verschlusselementes geklebt und/oder teilweise aufgeschmolzen und/oder verschweißt vorgesehen ist. Hierdurch kann in einfacher und kostengünstiger Weise eine Verschließung des Gehäuses bzw. des Gehäuseelementes durch eine irreversible Veränderung des Verschlusselementes bewirkt werden.
  • Ferner ist es erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass das Gehäuseelement zur Bildung des Gehäuses zur irreversiblen verschließenden Befestigung an einem Strukturelement vorgesehen ist, insbesondere zur Befestigung von einem Strukturelement eines Kraftfahrzeuges. Hierdurch ist es erfindungsgemäß möglich, dass das elektrische Gerät beispielsweise im Wesentlichen fest an einem Strukturteil, beispielsweise in einem Kraftfahrzeug, eingebaut werden kann und durch das Gehäuseelement lediglich abgedeckt wird. Das Gehäuse wird daher durch das Gehäuseelement und das Strukturelement gebildet. Zur Schließung des Gehäuses wird wiederum das Verschlusselement an dem Gehäuseelement permanent, d. h. irreversibel verändert, so dass ein Öffnen des Gehäuses bzw. eine Wegnahme des Gehäuseelementes durch das Aufbrechen des Verschlusselementes eindeutig dokumentierbar ist.
  • Ferner ist es erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass das Gehäuse ein weiteres Gehäuseelement aufweist und zusammen mit dem Gehäuseelement das Gehäuse des elektrischen Gerätes bildet. Selbstverständlich kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Gehäuse zusätzlich zu dem Gehäuseelement und dem weiteren Gehäuseelement noch weitere Gehäuseelemente aufweist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es ferner vorgesehen, dass das Gehäuseelement und/oder das weitere Gehäuseelement neben dem Verschlusselement wenigstens ein erstes weiteres Verschlusselement aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses durch eine irreversible Veränderung des Verschlusselementes das Gehäuse mittels des ersten weiteren Verschlusselementes verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des ersten weiteren Verschlusselementes verbunden ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß in besonders einfacher und vorteilhafter Weise möglich, für den Fall beispielsweise einer Reparatur des elektrischen Gerätes, bei der eine Öffnung des Gehäuses und damit ein Aufbrechen des Verschlusselementes notwendig ist, ein erneutes Schließen des Gehäuses zu ermöglichen, wobei auch im Fall des zweiten Schließvorganges des Gehäuses eine Schließung des Gehäuses derart möglich ist, dass eine Öffnung des Gehäuses bzw. ein Öffnen des Gehäuses in klarer Weise dokumentierbar ist.
  • Ferner ist es erfindungsgemäß vorteilhaft vorgesehen, dass das Gehäuseelement und/oder das weitere Gehäuseelement neben dem Verschlusselement und dem wenigstens einen weiteren Verschlusselement wenigstens ein zweites weiteres Verschlusselement aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses durch eine irreversible Veränderung des ersten weiteren Verschlusselementes des Gehäuses mittels des zweiten weiteren Verschlusselementes verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses mit einer irreversiblen Veränderung des zweiten weiteren Verschlusselementes verbunden ist. Hierdurch kann eine zweite Öffnung bzw. ein Dritter geschützter Verschluss des Gehäuses in eindeutiger Weise dokumentierbar gemacht werden.
  • Ferner ist es erfindungsgemäß vorteilhaft vorgesehen, dass das Verschlusselement und/oder das erste weitere Verschlusselement und/oder das zweite weitere Verschlusselement als Schmelzplombe und/oder als Klebeplombe vorgesehen ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß, dass das elektrische Gerät besonders einfach und kostengünstig hergestellt werden kann und somit das Vorsehen einen dokumentierbaren, irreversiblen Verschlusses des elektrischen Gerätes mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand möglich ist.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse verschlossenen erfindungsgemäßen elektrischen Gerätes, wobei der Verschluss des Verschlusselementes und/oder der Verschluss des ersten weiteren Verschlusselementes und/oder der Verschluss des zweiten weiteren Verschlusselementes mittels Heißverstemmen und/oder mittels Klebung und/oder mittels Ultraschallverschweißung und/oder mittels Reibschweißung durchgeführt wird. Hierdurch ist es erfindungsgemäß mit einfachen Mitteln möglich, einen dokumentierbaren irreversiblen Verschluss des Gehäuses zu erzielen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften elektrischen Gerätes mit einem Verschlusselement in vergrößerter Darstellung.
  • 2 und 3 zeigen zwei verschiedene Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen elektrischen Gerätes.
  • 4 zeigt eine vergrößerte schematische Schnittdarstellung eines Verschlusselementes.
  • In 1 ist in schematischer Weise eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen elektrischen Gerätes 10 mit einem Gehäuse 20 dargestellt. Das Gehäuse 20 umfasst im Ausführungsbeispiel gemäß der 1 ein Gehäuseelement 21 und ein weiteres Gehäuseelement 22. Das Gehäuseelement 21 ist mittels zweier Verschlusselemente 30, welche im wesentlichen identisch vorgesehen sind, mit dem weiteren Gehäuseelement 22 derart verbunden, dass ein Öffnen des Gehäuses 20 mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselementes 30 bzw. der Verschlusselemente 30 verbunden ist. Insbesondere ist es bei den Verschlusselementen 30 vorgesehen, dass beispielsweise ein Teil des Gehäuseelementes 21 mit dem weiteren Gehäuseelement 22 verschweißt ist und bei einem Öffnungsversuch des Gehäuses 20 abreist oder dergleichen. Alternativ zu einer Verschweißung des Gehäuseelementes 21 mit dem weiteren Gehäuseelement 22 im Bereich des Verschlusselementes 30 bzw. im Bereich der Mehrzahl von Verschlusselementen 30 kann es auch vorgesehen sein, dass das Verschlusselement 30 eine Klebestelle aufweist oder eine Aufschmelzstelle oder dergleichen.
  • In 2 ist ein weiteres schematisches Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das elektrische Gerät 10 umfasst hierbei das Gehäuse 20 in Form des Gehäuseelementes 21 und eines Strukturelementes 23, wobei der elektrische Teil 10' des elektrischen Gerätes 10 fest mit dem Strukturelement 23 verbunden ist und zur Bildung des Gehäuses 20 lediglich das Gehäuseelement 21 mit dem Strukturelement 23 verbunden ist. Der Einfachheit halber ist das Verschlusselement 30 bzw. die Mehrzahl von Verschlusselementen 30 beim Ausführungsbeispiel gemäß der 2 nicht dargestellt.
  • In 3 ist eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels des elektrischen Gerätes 10 mit dem Gehäuseelement 21 und dem weiteren Gehäuseelement 22 dargestellt, wobei neben dem Verschlusselement 30 bzw. zweier Verschlusselemente 30 weiterhin ein erstes weiteres Verschlusselement 31 und ein zweites weiteres Verschlusselement 32 bzw. zwei erste weitere Verschlusselemente 31 und zwei zweite weitere Verschlusselemente 32 vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um eine Ausführungsform des elektrischen Gerätes 10 derart, dass zum Verschluss des Gehäuses 20 des elektrischen Gerätes 10 beim ersten Schließen, d. h. bei der initialen Herstellung bzw. Fertigung des elektrischen Gerätes 10, beispielsweise lediglich die Verschlusselemente 30 derart irreversibel verschlossen werden, dass ein Öffnen des Gehäuses 20 mit einer irreversiblen Veränderung der Verschlusselemente 30 verbunden ist, während das erste weitere Verschlusselement 31 sowie das zweite weitere Verschlusselement 32 geöffnet verbleibt, d. h. nicht verplombt sind. Ein sicherer Verschluss des Gehäuses kann über weitere Befestigungen oder Verbindungselemente gewährleistet werden, die reversibel geöffnet und geschlossen werden können (jedoch in den Zeichnungen nicht dargestellt sind). Falls für ein solches elektrisches Gerät 10 beispielsweise ein Garantie- oder Reparaturfall auftritt, kann es seitens des Herstellers oder autorisierten Reparaturbetrieben des elektrischen Gerätes vorgesehen sein, dass das Verschlusselement 30 zur Herbeiführung eines Zugangs zum Inneren des Gehäuses 20 geöffnet wird (und hierbei eine irreversible Veränderung des Verschlusselementes 30 hervorgerufen wird), wobei nach dem Reparaturvorgang das Gehäuse 20 über das erste weitere Verschlusselement 31 bzw. über die Mehrzahl von ersten weiteren Verschlusselementen 31 verschlossen wird. Hierdurch kann – genauso wie nach dem ersten initialen Schließen des Gehäuses 20 – ein Verschluss des Gehäuses derart erzielt werden, dass eine Öffnung des Gehäuses detektierbar ist bzw. dass in eindeutiger Weise ein Bruch des „mechanischen Siegels" des ersten weiteren Verschlusselementes 31 nachweisbar ist. Für den Fall einer weiteren Reparaturmaßnahme mit entsprechend verbundenem Öffnen des Gehäuses 20 und einem anschließenden dritten Verschluss (nach dem ersten initialen Verschluss bei der Herstellung des elektrischen Gerätes, dem zweiten Verschluss nach der ersten Reparatur oder Instandsetzung oder dergleichen des elektrischen Gerätes) kann somit ebenfalls ein „geschützter" Verschluss (d. h. mit dokumentierbarem Öffnungsvorgang) erzielt werden.
  • In 4 ist in schematischer Schnittdarstellung eine Detailansicht eines erfindungsgemäßen Verschlusselementes 30 dargestellt, wobei mit durchgezogener Linie der Zustand des Gehäuseelementes 21 und des weiteren Gehäuseelementes 22 vor dem Verschluss des Verschlusselementes 30 angedeutet ist und wobei in gestrichelter Linie die Struktur 35 des Verschlusselementes 30 nach dem Schließvorgang, d. h. insbesondere nach einem Aufschmelz- und oder Verschweiß- und/oder Verklebevorgangs des Verschlusselementes 30 dargestellt ist. In analoger Weise werden erfindungsgemäß auch das erste weitere Verschlusselement 31 und/oder das zweite weitere Verschlusselement 32 verschlossen.
  • 10
    elektrisches Gerät
    10'
    elektrische Baugruppe des elektrischen Gerätes
    20
    Gehäuse
    21
    Gehäuseelement
    22
    weiteres Gehäuseelement
    30
    Verschlusselement
    31
    erstes weiteres Verschlusselement
    32
    zweites weiteres Verschlusselement
    35
    aufgeschmolzene Version des Verschlusselementes
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29605499 U1 [0002]

Claims (8)

  1. Elektrisches Gerät (10), insbesondere Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse (20) und mit einem verschließenden Gehäuseelement (21), wobei das Gehäuseelement (21) ein Verschlusselement (30) derart aufweist, dass das Gehäuse (20) mittels des Verschlusselements (30) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnen des Gehäuses (20) mit einer irreversiblen Veränderung des Verschlusselements (30) verbunden ist.
  2. Elektrisches Gerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (21) im Bereich des Verschlusselements (30) geklebt und/oder teilweise aufgeschmolzen und/oder verschweißt vorgesehen ist.
  3. Elektrisches Gerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (21) zur Bildung des Gehäuses (20) zur irreversiblen verschließenden Befestigung an einem Strukturelement (23) vorgesehen ist, insbesondere zur Befestigung an einem Strukturelement (23) eines Kraftfahrzeugs.
  4. Elektrisches Gerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) ein weiteres Gehäuseelement (22) aufweist.
  5. Elektrisches Gerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (21) und/oder das weitere Gehäuseelement (22) neben dem Verschlusselement (30) wenigstens ein erstes weiteres Verschlusselement (31) aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses (20) durch eine irreversible Veränderung des Verschlusselements (30) das Gehäuse (20) mittels des ersten weiteren Verschlusselements (31) verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses (20) mit einer irreversiblen Veränderung des ersten weiteren Verschlusselements (31) verbunden ist.
  6. Elektrisches Gerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (21) und/oder das weitere Gehäuseelement (22) neben dem Verschlusselement (30) und dem wenigstens einen ersten weiteren Verschlusselement (31) wenigstens ein zweites weiteres Verschlusselement (32) aufweist, wobei nach einem Öffnen des Gehäuses (20) durch eine irreversible Veränderung des ersten weiteren Verschlusselements (31) das Gehäuse (20) mittels des zweiten weiteren Verschlusselements (32) verschließbar ist, wobei ein Öffnen des Gehäuses (20) mit einer irreversiblen Veränderung des zweiten weiteren Verschlusselements (32) verbunden ist.
  7. Elektrisches Gerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (30) und/oder das erste weitere Verschlusselement (31) und oder das zweite weitere Verschlusselement (32) als Schmelzplombe und/oder Klebeplombe vorgesehen ist.
  8. Verfahren zur Herstellung eines in einem Gehäuse (20) verschlossenen elektrischen Geräts (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss des Verschlusselements (30) und/oder der Verschluss des ersten weiteren Verschlusselements (31) und/oder der Verschluss des zweiten weiteren Verschlusselements (32) mittels Heißverstemmen und/oder mittels Klebung und/oder mittels Ultraschallverschweißung und/oder mittels Reibschweißung durchgeführt wird.
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