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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Schutzgehäuse, welche in Fahrzeugen,
wie beispielsweise Kraftfahrzeugen montiert bzw. angeordnet werden
können.
Ein derartiges Schutzgehäuse beinhaltet üblicherweise
eine obere bzw. Deckschale und eine untere bzw. Bodenschale. In
bekannten Schutzgehäusen
sind die obere und die untere Schale durch erste Verriegelungsmittel
und entsprechende zweite Verriegelungsmittel verriegelt, welche
gemeinsam durch einen Gelenkabschnitt verbunden sind. Die Erfindung
betrifft insbesondere eine Vorrichtung zum Fixieren bzw. Festlegen
der oberen Schale an der unteren Schale in einem derartigen Schutzgehäuse. Um
das Schutzgehäuse
zu schließen,
wird die obere bzw. Deckschale um die Achse des Gelenkabschnitts
gedreht bzw. verschwenkt und auf der unteren Schale angeordnet bzw.
dieser überlagert. Nachdem
die beiden Schalen an einer vorgegebenen Position angeordnet sind,
werden die ersten verriegelnden bzw. Verriegelungsmittel mit den
zweiten verriegelnden bzw. Verriegelungsmitteln zusammengepaßt. Der
Gelenkabschnitt, welcher die obere Schale und die untere Schale überbrückt, wird üblicherweise
in einem dünnen
Blechmaterial hergestellt, welches, wenn das Schutzgehäuse geschlossen
ist bzw. wird, von dem äußeren Rahmen
des Schutzgehäuses
vorragen kann. In einer derartigen Konfiguration wird oft riskiert,
daß der
Gelenkabschnitt durch externe Kräfte
getroffen wird und bricht. Die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist
ausgebildet bzw. entworfen, um einen Schutz bzw. eine Unversehrtheit
gegenüber derartigen
Vorfällen zur
Verfügung
zu stellen, und hält
die obere und die untere Schale fest aneinander, selbst wenn der
Gelenkabschnitt abgeschnitten ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
verhindert somit eine weitere Verschlechterung des Schutzgehäuses.
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Die
oben erwähnten
Schutzgehäuse
können Gehäuse für einen
elektrischen Verbinder, Gehäuse für einen
Kabelbaum bzw. eine Verkabelung oder dgl. sein, welche in Fahrzeugen
oder in den einzelnen Bestandteilen darin installiert sind. Derartige
Schutzgehäuse
beinhalten üblicherweise
eine obere bzw. Deckschale, welche den oberen Bereich und das Innere
der Bodenschale schützt,
wobei die letztere als ein Hauptbehälterabschnitt dient. Darüber hinaus sind
die obere Schale und die untere Schale oft miteinander durch einen
Gelenkabschnitt verbunden, welcher integral mit den Schalen konstruiert
bzw. ausgebildet ist.
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1A zeigt ein Schutzgehäuse 1,
beispielsweise für
ein Gehäuse
für einen
Kabelbaum, welches in der Verbindungszone S installiert ist, welche
ein flaches bzw. Flachkabel FC mit elektrischen Kabeln D verbindet.
In dem Schutzgehäuse 1 sind eine
obere Schale 2 und eine untere Schale 3 durch einen
flexiblen Gelenkabschnitt 4 verbunden, welcher integral
bzw. einstöckig
mit den Schalen ausgebildet ist. Ein Endabschnitt der oberen Schale 2,
distal bzw. beabstandet von dessen Ende der Gelenkabschnitt 4 angelenkt
bzw. verbunden ist, ist mit einem verriegelnden bzw. Verriegelungsvorsprung 2a versehen,
welcher einen Klauenabschnitt 2b aufweist. Im Gegensatz
dazu ist die Bodenschale 3 an einer Position entsprechend
derjenigen des verriegelnden Vorsprungs 2a, wenn er geschlossen
ist, gekerbt bzw, mit einer Kerbe versehen, wodurch eine verriegelnde
bzw. Verriegelungsvertiefung 3a ausgebildet wird.
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1(B) zeigt, wie die obere
Schale 2 verschlossen und mit der unteren Schale 3 verriegelt wird.
In dem Beispiel beinhaltet die untere bzw. Bodenschale die Verbindungs- bzw. Anschlußzone S, welche
ein Flachkabel FC mit elektrischen Kabeln D verbindet. Die obere
Schale 2 wird zuerst um die Achse des Gelenkabschnitts 4 gedreht,
wobei der letztere als ein Scheitel bzw. Schwenkpunkt dient, und
wird über
die Bodenschale 3 überlagert.
Der verriegelnde Vorsprung 2a wird dann in die verriegelnde Vertiefung
bzw. Aussparung 3a eingepaßt, während der Klauenabschnitt 2b an
einer Gehäusebasis 3b eingehakt
ist.
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Wenn
der verriegelnde Vorsprung 2a der oberen Schale 2 und
die verriegelnde Vertiefung 3a der Bodenschale 3 ineinander
eingepaßt
sind bzw. werden und der Klauenabschnitt 2b eingehakt ist,
erfordern beide Schalen ein gewisses Ausmaß eines Spiels oder Abstands
bzw. Zwischenraums. Wenn die obere Schale 2 verriegelt
ist, wie dies in 1B gezeigt
ist, kann jedoch dieses Spiel einen Raum K zwischen dem verriegelnden
Vorsprung 2a und der verriegelnden Vertiefung 3a ausbilden.
Daraus resultierend kann, selbst nachdem das Schutzgehäuse verriegelt
ist, es unverändert
horizontalen und seitlichen Bewegungen unterworfen sein (welche
durch einen Pfeil in 1B gezeigt
sind), welche durch eine Verschiebung bzw. Verlagerung des Kraftfahrzeugs
bewirkt werden. Diese Bewegungen können das Schutzgehäuse rütteln bzw.
stauchen und seine Struktur lockern.
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Wie
in 1B gezeigt, ist der
Gelenkabschnitt 4 dünn
ausgebildet bzw. hergestellt, um eine Flexibilität zu erlan gen, und ragt von
dem äußeren bzw.
Außenrahmen
vor, welcher durch die obere Schale 2 und die untere Schale 3 definiert
ist. Eine derartige Konstruktion macht jedoch den Gelenkabschnitt 4 anfällig für einen
Bruch. Beispielsweise kann dieser Abschnitt leicht durch Fahrzeugteile
oder Kräfte
von außen
ergriffen bzw. gefangen werden, wenn er in Fahrzeugkörper bzw.
-karosserien eingepaßt
wird. In einem derartigen Fall kann die obere Schale 2 von
der unteren bzw. Bodenschale 3 herunterfallen, selbst wenn
sie miteinander verriegelt sind.
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Darüber hinaus
offenbart
DE 195 17 431 C ein
Schutzgehäuse
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1, umfassend einen festlegenden bzw. fixierenden Vorsprung
und eine entsprechende festlegende Vertiefung bzw. Aussparung, jedoch
nicht eine Preßpassung
zwischen diesen Elementen.
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Unter
Berücksichtigung
des Obigen ist es ein erstes Ziel der vorliegenden Erfindung, Mittel
bzw. Einrichtungen zur Verfügung
zu stellen, um zu verhindern, daß die verriegelte obere Schale
eines Schutzgehäuses
sich von der unteren Schale davon löst, selbst wenn das Gelenk
gebrochen wird. Ein zweites Ziel der Erfindung ist es, Mittel bzw.
Einrichtungen zur Verfügung
zu stellen, um zu verhindern, daß eine lose Verbindung zwischen
der oberen Schale und der unteren Schale ausgebildet wird, nachdem
sie aneinander verriegelt wurden.
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Um
das obige Problem zu lösen,
wird ein Schutzgehäuse
zum Festlegen bzw. Fixieren einer ersten Schale (beispielsweise
oberen bzw. Deckschale) und einer zweiten Schale (beispielsweise
unteren bzw. Bodenschale) in einem Gehäuse zur Verfügung gestellt,
wobei die erste Schale integral mit der zweiten Schale über einen
Gelenkabschnitt verbunden ist, um eine Öffnungs- und Schließbewegung zu
ermöglichen.
Die erste Schale beinhaltet einen verriegelnden bzw. Verriegelungsvorsprung,
während
die zweite Schale eine verriegelnde Vertiefung bzw. Aussparung beinhaltet,
so daß der
verriegelnde Vorsprung und die verriegelnde Vertiefung verriegelt werden
können.
Die zweite Schale beinhaltet weiters wenigstens einen festlegenden
Vorsprung bzw. eine festlegende Erhebung, während die erste Schale eine
entsprechende festlegende Vertiefung bzw. Ausnehmung beinhaltet.
Der festlegende Vorsprung ist adaptiert, um in die festlegende Vertiefung
preßzupassen,
so daß,
wenn der verriegelnde Vorsprung und die verriegelnde Vertiefung
aneinander bzw. miteinander verriegelt sind bzw. werden, sie durch
den festlegenden Vorsprung und die festlegende Vertiefung unbeweglich
gemacht sind.
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In
dem obigen Schutzgehäuse
beinhalten die erste Schale und die zweite Schale jeweils einen Endabschnitt
distal bzw. beabstandet von dem Endabschnitt, an welchem der Gelenkabschnitt
angelenkt ist. Vorzugsweise ist der festlegende Vorsprung in der
Form einer halbkreisförmigen
Säule,
welche von dem Endabschnitt der zweiten Schale vorragt, während die
entsprechende festlegende Vertiefung in der Form einer komplementären halbkreisförmigen Rille
bzw. Nut an dem Endabschnitt der ersten Schale ist bzw. vorliegt,
so daß,
wenn die erste Schale und die zweite Schale verriegelt sind bzw.
werden, der festlegende Vorsprung in die festlegende Vertiefung einpaßt.
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Das
Schutzgehäuse
kann ein Gehäuse
eines elektrischen Verbinders oder ein Gehäuse eines Kabelbaums bzw. einer
Verdrahtung bzw. Verkabelung sein.
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Auf
diese Weise ist die zweite Schale mit einem festlegenden Vorsprung
bzw. einer festlegenden Erhebung versehen, während die erste Schale mit
einer festlegenden Vertiefung bzw. Aussparung versehen ist. Wenn
die erste Schale an der zweiten Schale verriegelt und festgelegt
wird, ist der festlegende Vorsprung in die festlegende Vertiefung
preßgepaßt, so daß die erste
Schale an der zweiten Schale an einer vorgegebenen Position unbeweglich
gemacht ist. Dementsprechend wird, selbst wenn der Gelenkabschnitt
gebrochen wird und die erste Schale beaufschlagenden bzw. Vorspannkräften zu
der verriegelten Seite unterworfen ist, die Verschiebung bzw. Verlagerung
der ersten Schale durch den festlegenden Vorsprung und die festlegende
Vertiefung be- bzw. verhindert. Im Gegensatz dazu wird, wenn die
erste Schale beaufschlagenden bzw. Vorspannkräften zu dem Gelenkabschnitt
unterworfen ist, die Verschiebung der ersten Schale durch den verriegelnden
Vorsprung und die verriegelnde Vertiefung verhindert. In ähnlicher
Weise werden trennende bzw. Trennkräfte zwischen den zwei Schalen
durch den festlegenden Vorsprung und den verriegelnden Vorsprung
behindert bzw, erschwert. Daraus resultierend ist bzw, wird die
erste Schale fest an der zweiten Schale fixiert bzw. festgelegt,
um zu verhindern, daß die
erste Schale herausrutscht oder herausfällt. Nichtsdestotrotz behält die erste
Schale unverändert
einen Raum, um ein Spiel zuzulassen, nachdem das Gehäuse verriegelt
wurde. Darüber
hinaus wird, da der festlegende Vorsprung und die festlegende Vertiefung
preßgepaßt sind,
die Ausbildung von losen Gelenken bzw. Verbindungen wirksam vermieden.
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Typischerweise
beinhalten die erste Schale und die zweite Schale einen Gelenkabschnitt,
welcher beide Schalen verbin det bzw. anlenkt, und einen entsprechenden
davon entfernten bzw. distalen Endabschnitt. Der festlegende Vorsprung
ist dann an dem Endabschnitt der zweiten Schale ausgebildet, während die
festlegende Vertiefung durch ein Einkerben des Endabschnitts der
ersten Schale ausgebildet ist, so daß, wenn das Gehäuse geschlossen
ist bzw. wird, der festlegende Vorsprung mit der festlegenden Vertiefung
zusammenpaßt.
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Vorzugsweise
liegt der festlegende Vorsprung in der Form einer halbkreisförmigen Säule vor,
welche von dem Endabschnitt der zweiten Schale vorragt, während die
festlegende Vertiefung in der Form einer komplementären halbkreisförmigen Rille bzw.
Nut vorliegt. Darüber
hinaus ist die erste Schale um die Achse des Gelenkabschnitts drehbar
bzw. rotierbar. In dieser Struktur kann der festlegende Vorsprung
leicht in die festlegende Vertiefung von seiner gekerbten offenen
Seite eingepaßt
sein bzw. werden. Darüber
hinaus kann, wie oben erwähnt,
der festlegende Vorsprung in der Form einer halbkreisförmigen Säule vorliegen,
während
die festlegende Vertiefung in der Form einer halbkreisförmigen Rille
vorliegen kann. Diese Konfiguration erlaubt, daß beide festlegenden bzw. Festlegungsmittel
sehr leicht preßgepaßt werden.
Es ist jedoch die Position, bei welcher der festlegende Vorsprung
und die festlegende Vertiefung ausgebildet sind, nicht auf die oben erwähnte oder
in 2 gezeigte Position
beschränkt.
Sie kann auch an einer anderen Position oder an einer Vielzahl von
Positionen vorgesehen sein, indem die Größe der zweiten Schale berücksichtigt
wird.
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Die
obigen und die anderen Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen,
welche als nicht beschränkende Beispiele
gegeben werden, unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen
ersichtlich werden, in welchen:
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1A eine perspektivische
Ansicht eines Schutzgehäuses
gemäß dem Stand
der Technik ist, welches eine erste Schale, eine zweite Schale und einen
komplementären
verriegelnden Vorsprung und eine Vertiefung umfaßt;
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1B eine Querschnitts-Seitenansicht
des Schutzgehäuses
gemäß dem Stand
der Technik von 1 ist;
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2 eine perspektivische Ansicht
eines Schutzgehäuses
ist, welches eine Vorrichtung für
ein Fixieren bzw. Festlegen einer ersten Schale an einer zweiten
Schale gemäß der Erfindung
beinhaltet;
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3 eine Querschnitts-Seitenansicht
des Schutzgehäuses
von 2 ist, welche zeigt,
wie die erste Schale an der zweiten Schale verschwenkt bzw. rotiert
und festgelegt wird;
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4A eine perspektivische
Ansicht eines festlegenden bzw. Festlegungsvorsprungs und einer festlegenden
bzw. Festlegungsvertiefung des Schutzgehäuses von 2 ist, bevor sie eingepaßt sind;
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4B eine perspektivische
Ansicht desselben festlegenden Vorsprungs und derselben festlegenden
Vertiefung ist, nachdem sie eingepaßt sind bzw. wurden;
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5 eine perspektivische Ansicht
des Schutzgehäuses
von 2 ist, wenn die
erste Schale und die zweite Schale verriegelt und fixiert sind; und
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6 eine perspektivische Ansicht
eines abgewandelten Schutzgehäuses
ist, welches zwei Sätze
von festlegenden Vorsprüngen
und festlegenden Vertiefungen beinhaltet.
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2 zeigt ein Schutzgehäuse 11 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Es umfaßt
eine erste Schale (beispielsweise obere bzw. Deckschale 12) und
eine zweite Schale (beispielsweise untere bzw. Bodenschale 13),
welche aus einem Harz hergestellt sind, und integral durch einen
Gelenkabschnitt 14 verbunden sind. Der Gelenkabschnitt 14 ist
dünn hergestellt,
um eine Flexibilität
bzw. Biegbarkeit beizubehalten. Wie in 3 gezeigt, kann die obere Schale 12 durch
eine Rotation um die Achse des Gelenkabschnitts 14 geschlossen
oder geöffnet
werden, welche als ein Scheitel bzw. Schwenkpunkt dient. Das Schutzgehäuse 11 ist
ausgebildet bzw. konstruiert, um eine Verbindungs- bzw. Anschlußzone S
zu enthalten und zu schützen,
wo ein flaches bzw. Flachkabel an elektrische Kabel anschließt.
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Die
obere Schale 12 weist derart ein erstes Ende benachbart
dem Gelenkabschnitt 14 und ein zweites Ende 12d distal
bzw. entfernt hievon auf. Wie dies aus dem Stand der Technik bekannt
ist, ist das zweite Ende 12d der oberen Schale 12 mit
einem verriegelnden bzw. Verriegelungsvorsprung 12a versehen,
welcher einen Klauenabschnitt 12b aufweist. Das zweite
Ende ist weiters mit einer festlegenden Vertiefung bzw. Aussparung 12c,
wie beispielsweise einer Kerbe, benachbart, jedoch entfernt von
dem verriegelnden Vorsprung bzw, der verriegelnden Erhebung 12a versehen.
Wie in 4(A) gezeigt,
ist die festlegende Vertiefung 12c durch ein Wegschneiden
des Rands bzw. der Kante des zweiten Endes 12d vorbereitet,
so daß eine
im wesentlichen halbkreisförmige,
sich nach außen
erstreckende bzw. erweiternde Vertiefung ausgebildet ist bzw. wird.
Die Größe der festlegenden
Vertiefung 12c ist derart ausgebildet, daß sie genau
in Eingriff mit einem zusammenwirkenden festlegenden Vorsprung 13c unterhalb,
beispielsweise einem Fortsatz in Eingriff gelangt, welcher an der
Bodenschale 13 ausgebildet ist. Darüber hinaus kann der Abstand
zwischen der festlegenden Vertiefung 12c und dem verriegelnden
Vorsprung 12a geeignet beispielsweise in Abhängigkeit von
der Größe des Schutzgehäuses 11 angeordnet werden
bzw. sein.
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In ähnlicher
Weise weist die untere bzw. Bodenschale 13 ein erstes Ende
benachbart dem Gelenkabschnitt 14 und ein zweites Ende 13d distal bzw.
beabstandet davon auf. Das zweite Ende der Bodenschale 13 ist
mit einer verriegelnden Vertiefung bzw. Aussparung 13a an
einer Position entsprechend derjenigen des verriegelnden Vorsprungs 12a der
oberen Schale 12 versehen, wenn das Gehäuse 11 geschlossen
ist. Die verriegelnde Vertiefung 13a ist durch ein Auskerben
des zweiten Endes 13d in eine rechtwinkelige bzw. rechteckige
Form ausgebildet. Es ist auch ein festlegender bzw. Festlegungsvorsprung 13c,
wie beispielsweise ein Dorn bzw. Fortsatz, an einer Position entsprechend
derjenigen der festlegenden Vertiefung 12c vorgesehen,
wenn das Gehäuse 11 geschlossen
ist. Wie in 4(A) gezeigt,
ist der festlegende Vorsprung in der Form einer Säule, welche
einen halbkreisförmigen
Querschnitt aufweist, welcher komplementär zu der Form der festlegenden
Vertiefung 12c ist. Die Höhe des festlegenden Vorsprungs 13c entspricht
der Dicke der oberen Schale 12. Darüber hinaus ist der Radius des Halbkreises
derart ausgebildet, daß der
festlegende Vorsprung 13c eine erforderliche Härte bzw.
Steifigkeit beibehält.
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Wie
in 2 gezeigt, deckt
das Schutzgehäuse 11 die
Anschlußzone
S ab, welche das Flachkabel FC mit den elektrischen Kabeln D verbindet. Dann
wird, wie in 3 gezeigt,
die obere Schale 12 auf die Bodenschale 13 um
die Achse des Gelenkabschnitts 13 gedreht, welcher als
ein Scheitel bzw. Schwenkpunkt dient, so daß der verriegelnde Vorsprung 12a in
die verriegelnde Vertiefung 13a einpaßt und der Klauenabschnitt 12b durch
die Gehäusebasis 13b eingehakt
ist. Zur selben Zeit paßt
der festlegende Vorsprung 13c der Bodenschale 13 in die
festlegende Vertiefung 12c der oberen Schale 12, wie
dies in 4A und 4B gezeigt ist. Da die Größe der festlegenden
Vertiefung 12c ausgebildet ist, um genau mit der Außenform
des festlegenden Vorsprungs 13c übereinzustimmen, muß der letztere
in die erstere gedrückt
werden, um in Eingriff damit zu gelangen. Darüber hinaus ist die festlegende
Vertiefung 12c durch ein Aushöhlen des zweiten Endes 12d der
oberen Schale 12 ausgebildet, so daß sich die festlegende Vertiefung 12c nach
außen
aufweitet. Dementsprechend kann, wenn die obere Schale 12 entlang
des Wegs geschlossen wird, welcher in 3 gezeigt
ist, der festlegende Vorsprung 13c sanft in die festlegende
Vertiefung 12c ohne Fehlpassung eingepaßt werden.
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In 5 ist die obere Schale 12 an
der unteren Schale 13 verriegelt, während der festlegende Vorsprung 13c in
die festlegende Vertiefung 12c preßgepaßt ist. Der verriegelnde Vorsprung 12a und die
verriegelnde Vertiefung 13a sind bzw. werden verbunden,
während
ein gewisses Ausmaß eines Spiels
wie in dem Stand der Technik aufrecht erhalten wird. Wenn der festlegende
Vorsprung 13c und die festlegende Vertiefung 12c preßgepaßt sind
bzw. werden, wird jedoch die Position der oberen Schale 12 fixiert.
Daraus resultierend wird trotz des Vorhandenseins eines Spiels bzw.
Freiraums die obere Schale 12 unbeweglich gemacht und das
lose Passen kann verhindert werden.
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Der
Gelenkabschnitt 14 kann beispielsweise dadurch gebrochen
werden, daß er
in Eingriff mit anderen Kraftfahrzeug teilen gelangt, während versucht wird,
die obere Schale 12 zu verriegeln. In einem derartigen
Fall verhindert die Preßpassung
zwischen dem festlegenden Vorsprung 13c und der festlegenden
Vertiefung 12c, daß die
obere Schale 12 herunterfällt.
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In
einem in 5 illustrierten
Beispiel ist die obere Schale 12 einer beaufschlagenden
bzw. Vorspannkraft zu dem verriegelnden Vorsprung 12a entlang
einem Pfeil X unterworfen. Der festlegende Vorsprung 13c und
die festlegende Vertiefung 12c sind jedoch fest in Eingriff
miteinander, so daß sich
die obere Schale 12 nicht bewegen kann. In ähnlicher Weise
kann, wenn der Gelenkabschnitt 14 gebrochen ist bzw. wird,
die obere Schale 12 einer beaufschlagenden bzw. Vorspannkraft
zu dem gebrochenen Gelenkabschnitt 14 entlang einem Pfeil
Y unterworfen sein bzw. werden. Der verriegelnde Vorsprung 12a und
die verriegelnde Vertiefung 13a stehen jedoch fest in Eingriff
miteinander, so daß sich die
obere Schale 12 nicht bewegen kann. Darüber hinaus kann, wenn die obere
Schale 12 einer beaufschlagenden Kraft entlang einem Pfeil
Z in der axialen Richtung von elektrischen Kabeln D unterworfen ist,
sich die obere Schale 12 aufgrund der eingreifenden bzw.
Eingriffskraft zwischen der verriegelnden Erhebung 12a und
der verriegelnden Vertiefung 13a nicht bewegen. Darüber hinaus
ist auch die obere Schale 12 gegenüber schrägen bzw. Klemmkräften aufgrund
derselben Eingriffskraft immobilisiert bzw. unbeweglich gehalten.
Daraus folgt, daß,
selbst wenn der Gelenkabschnitt 14 beschädigt ist
bzw. wird, die obere Schale 12 an einem Heraus- bzw. Herunterfallen
gehindert wird. Zusätzlich
wird das Schutzgehäuse
auch von dem vertikalen Lösen
bzw. Trennen aufgrund der Festlegung zwischen dem Klauenabschnitt 12b des
verriegelnden Vorsprungs 12a und der Gehäusebasis 13b der
Bodenschale 13 gehindert.
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In
Fällen,
wo das Schutzgehäuse
für Kraftfahrzeugteile
verwendet wird, welche hohen Ausmaßen einer Vibration unterworfen
sind, oder wo seine Größe zu groß ist, kann
ein Paar von zweiten festlegenden Vorsprüngen 13c-1' und 13c-2' mit komplementären zweiten
festlegenden Vertiefungen 12c-1' und 12c-2' vorgesehen sein, wobei beide Vorsprünge und
Vertiefungen einen zweiten verriegelnden Vorsprung 12a' und eine zweite
verriegelnde Vertiefung 13a' flankieren.
Ein Verschieben bzw. Verlagern entlang der Richtung X, Y oder Z
kann somit sicher verhindert werden, als auch das Herunterfallen
einer zweiten oberen Schale 12' nach der Beschädigung eines zweiten Gelenkabschnitts 14'.
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Die
festlegende Vertiefung 12c der oberen Schale 12 und
der festlegende Vorsprung 13 der unteren Schale 13 sind
jedoch nicht auf die Konfigurationen beschränkt, welche in den vorangehenden
Ausführungsformen
geoffenbart sind. Sie können
auch im wesentlichen in einer rechteckigen bzw. rechtwinkeligen
Form vorliegen und ihre Anzahl kann größer sein. Darüber hinaus
kann die Vorrichtung zum Festlegen der oberen Schale 12 und
der unteren Schale 13 für
Zwecke verschieden von einem Schützen
eines Gehäuses
für einen
Kabelbaum bzw. eine Verdrahtung verwendet werden, welche die Anschluß- bzw.
Verbindungszone für
elektrische Kabel abdeckt. Sie kann auch für eine Aufnahme verwendet werden, welche
ein oberes Gehäuse
und ein unteres Gehäuse
beinhaltet, welche durch ein Gelenk verbunden sind, wie beispielsweise
ein Gehäuse
für einen
elektrischen Verbinder.
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Wie
dies aus dem Obigen verständlich
ist, ist, wenn die Vorrichtung zum Festlegen der oberen Schale und
der unteren Schale gemäß der Erfindung verwendet
wird, die festlegende Vertiefung der oberen Schale mit dem festlegenden
Vorsprung der unteren Schale preßgepaßt, während die obere Schale an der
unteren Schale verriegelt ist. Die obere Schale ist derart in einer
vorbestimmten Position fixiert bzw. festgelegt, so daß eine Verschiebung
bzw. Verlagerung der oberen Schale verhindert werden kann. Darüber hinaus
kann das Gelenk, welches die obere Schale an die untere Schale bindet
bzw. festlegt, gebrochen werden, während beide Schalen verriegelt sind.
Selbst in einem derartigen Fall ist die obere Schale durch die oben
erwähnten
festlegenden Vorrichtungen und verriegelnden bzw. Verriegelungsmittel
immobilisiert bzw. unbeweglich, so daß die obere Schale an einem
Heraus- bzw. Herunterfallen
gehindert wird.