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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung
von portioniertem Gefriergut aus flüssigen oder pastösen
Lebensmitteln, umfassend einen das Gesamtvolumen des Lebensmittels in
flüssigem oder pastösem Zustand aufnehmenden Behälter
sowie Mittel zur Unterteilung des durch Gefrieren aus dem flüssigen
oder pastösen Lebensmittel zu erzeugenden Gefrierguts in
eine Anzahl von Portionen definierter Größe (Mittel
zum Portionieren), wobei die Mittel zur Unterteilung relativ zueinander beweglich
sind.
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Aus
der
DE 2005 001
465 U1 ist ein Beutel zur Herstellung von Eiswürfeln
bekannt, mit zwei Lagen aus Kunststofffolie, die über Nahtstellen
zur Bildung eines Beutels an drei Seiten miteinander verbunden sind.
An der vierten Seite ist ein Einfüllkanal gebildet, über
den Wasser in das Innere des Beutels eingefüllt wird. Der
Innenraum des Beutels ist über mittlere Nahtstellen in
mehrere miteinander verbundene Abteile unterteilt. Nach dem Gefrieren
bilden sich in diesen Abteilen einzelne Eiswürfel. Die
beiden Lagen der Kunststofffolie des Gefrierbeutels sind zumindest
an einem Teil der Nahtstellen voneinander lösbar, so dass
die Eiswürfel aus einem geöffneten Bereich des
Beutels mit getrennten Lagen entnehmbar sind. Bei dieser bekannten
Lösung erfolgt also der Vorgang der Portionierung des Gefrierguts
durch die vorgegebene Unterteilung des Gefrierbeutels selbst in
Abteile. Die gewählte Größe dieser Abteile bestimmt
auch die Größe der nach dem Gefrieren zu entnehmenden
einzelnen Portionen, in diesem Fall Eisstücke in Kugel-
oder Würfelform. Der Größe der mittels
dieser bekannten Vorrichtung herstellbaren Portionen des Gefrierguts
ist also nicht variabel.
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Die
Offenlegungsschrift
DE
196 18 859 A1 beschreibt einen Soßenportionierer
umfassend einen Gefrierbeutel aus Kunststoff mit Kammern definierter Größe.
Die Kammern sind unter sich miteinander verbunden und bilden definierte
Sollbruchstellen. Zwischen den Soßenbeuteln ist durch eine
Perforation eine Trennstelle gebildet. Ziel dieser Vorrichtung ist es,
zu ermöglichen, nach dem Einfrieren personengerechte Soßenportionen
abzutrennen. Die Größe dieser Portionen ist auch
hier durch die Größe der Kammern festgelegt und
bei der gleichen Vorrichtung nicht variierbar.
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In
der
EP 1 536 194 A1 ist
eine Vorrichtung zur Herstellung von portioniertem Gefriergut der
eingangs genannten Gattung beschrieben, umfassend einen mit Wasser
befüllbaren Behälter innerhalb dessen mehrere
zueinander bewegliche Trennwände angeordnet sind. Die Vorrichtung
dient zur Erzeugung von kleinen Eisstücken. Die genannten
Trennwände sind an einem deckelförmigen Griffelement befestigt.
Jede Trennwand weist eine Vielzahl von Vertiefungen auf, durch die
Zwischenräume gebildet sind, in denen sich kleine Eisstückchen
ausbilden können. Behälter und Trennwände
sind aus einem elastischen Material hergestellt. Nach dem Gefrieren des
Wassers können die Trennwände mit den Eisstückchen
aus dem Behälter entnommen werden. Die Möglichkeit
der Verformung der Trennwände und deren Beweglichkeit relativ
zueinander dient nur dazu, die in den Vertiefungen der Trennwände
gebildeten Eisstücke zu entformen. Die Größe
der einzelnen Portionen des Gefrierguts ist daher auch hier durch die
Größe der Vertiefungen in den Trennwänden
von vornherein festgelegt.
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Ausgehend
von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik besteht die Aufgabe
der vorliegenden Erfindung darin, eine Vorrichtung zur Herstellung von
portioniertem Gefriergut der eingangs genannten Gattung zur Verfügung
zu stellen, die es ermöglicht, die Größe
der einzelnen Portion des Gefrierguts zu variieren.
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Die
Lösung dieser Aufgabe liefert eine Vorrichtung zur Herstellung
von portioniertem Gefriergut der eingangs genannten Gattung mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass die Mittel zur Unterteilung des Gefrierguts zur Änderung
der Größe der Gefriergutportion mindestens teilweise
verschiebbar angeordnet sind.
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Eine
bevorzugte Variante der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung
sieht vor, dass die Mittel zur Unterteilung des Gefrierguts Stege
umfassen, die mindestens teilweise verschiebbar gelagert sind. Diese
Stege können beispielsweise in Längsrichtung der
Vorrichtung verlaufend angeordnet sein oder auch in Querrichtung.
Vorzugsweise sind zwei oder mehrere jeweils zueinander beabstandete
solcher verschiebbaren Stege vorgesehen. Diese verschiebbaren Stege
können beispielsweise in quer zu diesen verlaufenden feststehenden
weiteren Stegen verschieblich gelagert sein. Dies bietet die Möglichkeit, in
den feststehenden Stegen Führungsmittel vorzusehen, die
für eine geführte Bewegung beim Verschieben der
verschiebbaren Stege dienen. Man kann beispielsweise eine Anzahl
jeweils zueinander beabstandeter feststehender Stege in Querrichtung verlaufend
anordnen und ebenfalls eine Anzahl jeweils verschiebbarer Stege
vorsehen, die quer zu den feststehenden Stegen und somit in Längsrichtung
verlaufen. Dadurch erhält man eine Anzahl von etwa rechteckigen
Feldern, deren Größe sich beim Verschieben der
verschiebbaren Stege verändert. Ebenso gut können
umgekehrt die verschiebbaren Stege in Querrichtung verlaufen. Es
kann auch vorgesehen sein, dass sowohl die in Querrichtung als auch
die in Längsrichtung verlaufenden Stege jeweils verschiebbar
sind. In diesem Fall kann man rechteckige Felder mit in Querrichtung
und in Längsrichtung veränderlicher Größe
schaffen, die die jeweilige Größe der herzustellenden
Portion des Gefrierguts definieren.
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Der
besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung
liegt darin, dass mit nur einer einzigen Vorrichtung dieser Art
Gefriergut-Portionen sehr unterschiedlicher Größe
geschaffen werden können.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Aufgabenlösung sieht vor, dass die Vorrichtung eine Klemmvorrichtung
für das Gefriergutbehältnis umfasst und sich die
Mittel zur Unterteilung des Gefrierguts an dieser Klemmvorrichtung
befinden. Als Gefriergutbehältnis kann beispielsweise ein
Gefriergutbeutel verwendet werden, der mit dem zu gefrierenden Lebensmittel,
welches in flüssiger oder pastöser Form vorliegt,
befüllt und beispielsweise mit einer geeigneten Klammer
verschlossen wird. Anschließend kann nach Öffnen
der Klemmvorrichtung der Gefriergutbeutel in diese hinein geschoben und
die Klemmvorrichtung geschlossen werden, nachdem durch Verschieben
der verschiebbaren Stege die gewünschte Größe
der Portionen des Gefrierguts eingestellt wurde. Beim Schließen
drücken sich die Stege in das noch nicht gefrorene Lebensmittel
ein, verdrängen dieses und schaffen die Unterteilung, so
dass nach dem Gefrieren entsprechend portioniertes Gefriergut erhalten
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante der Erfindung ist es so, dass die erste der
beiden gelenkig miteinander verbindbaren Einheiten mit den Gelenken verbundene
Außenleisten aufweist, die in Längsrichtung verlaufen
und zwischen denen in Querrichtung angeordnete feststehende Stege
verlaufen. Über diese Außenleisten können
die beiden Einheiten der Vorrichtung gelenkig miteinander verbunden
werden. Zumindest die jeweils äußeren verschiebbaren
Stege kann man vorzugsweise bis an die Außenleisten heran
nach außen schieben. Vorzugsweise kann man alle verschiebbaren
Stege soweit verschieben, dass dann sie außen aneinander
liegen, so dass dann zwischen den Außenleisten keine trennenden
Stege mehr verlaufen und dadurch die maximale Größe
der die Portionen definierenden etwa rechteckigen Felder gegeben
ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung eignet sich zur
Anwendung für alle flüssigen und pastösen
Lebensmittel. Hierunter werden Flüssigkeiten jeglicher Art
verstanden, die verzehrbar sind, einschließlich Wasser.
Dies können beispielsweise Suppen oder Saucen sein, die
eingefroren und bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Lösung portionsweise wieder aufgetaut werden können.
Eingeschlossen sind ebenso dickflüssige, zähflüssige
oder cremige (pastöse) Lebensmittel, gegebenenfalls auch
mit Feststoffanteilen. Dies sind alle Lebensmittel, die eine geeignete
Konsistenz aufweisen, um sich in ein flexibles Behältnis
wie zum Beispiel einen Gefrierbeutel einfüllen und anschließend
durch die Stege der erfindungsgemäßen Vorrichtung
so verformen zu lassen, dass einzelne Portionen gewünschter
Größe entstehen.
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Die
in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Detailbeschreibung.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher
beschrieben.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung im geschlossenen Zustand;
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2 eine
entsprechende Ansicht der Vorrichtung im geöffneten Zustand;
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3 eine
weitere Ansicht von oben auf die Vorrichtung, wobei hier die verschiebbaren
Längsstege nach außen geschoben sind;
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4 eine
perspektivische Detailansicht nur der oberen Einheit ohne die Längsstege;
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5 eine
perspektivische Detailansicht eines einzelnen Längsstegs;
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6 eine
perspektivische vergrößerte Detailansicht eines
Ausschnitts der Vorrichtung.
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Nachfolgend
wird zunächst auf die 1 und 2 Bezug
genommen und anhand dieser wird der grundsätzliche Aufbau
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung erläutert. 1 zeigt
die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 11 im
geschlossenen Zustand. Diese Klemmvorrichtung umfasst zwei ähnlich gestaltete
Einheiten, nämlich eine erste in der Zeichnung obe re Einheit 11a und
eine zweite in der Zeichnung untere Einheit 11b. Beide
Einheiten sind an einer Seite über die beiden Gelenke 14, 15 miteinander gelenkig
verbunden, so dass die Klemmvorrichtung in einer Schwenkbewegung
geöffnet werden kann, wie die Darstellung gemäß 2 zeigt.
In dieser geöffneten Stellung kann man an der offenen den
Gelenken 14, 15 gegenüberliegenden Seite
ein Behältnis wie zum Beispiel einen Gefrierbeutel 12 zwischen die
beiden Einheiten 11a, 11b der Klemmvorrichtung einschieben.
In der Zeichnung 2 ist dieser Gefrierbeutel 12 aus
zeichnerischen Gründen leer dargestellt. Tatsächlich
enthält dieser Gefrierbeutel 12 das flüssige
oder pastöse Gefriergut. Nach dem befüllen mit
dem Gefriergut wird der Beutel in an sich bekannter Weise an seiner
offenen Seite mit einer geeigneten Klammer verschlossen. Derartige
Klammern sind bekannt und werden hier daher nicht näher erläutert.
Nachdem der befüllte Gefrierbeutel 12 mittels
der Klammer dicht verschlossen und in die in 2 gezeigte
Klemmvorrichtung eingeschoben wurde, kann man die Vorrichtung durch
Verschieben der Stege 10 so einstellen, dass die gewünschte
Portionsgröße nach dem Einfrieren erhalten wird.
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Jede
der beiden gitterartigen Einheiten 11a, 11b der
Klemmvorrichtung 11 umfasst im vorliegenden Ausführungsbeispiel
mehrere parallele beabstandete feststehende Querstege 13,
die in Querrichtung verlaufen und mehrere parallele beabstandete Längsstege 10,
die in Längsrichtung der Vorrichtung verlaufen und sich
mit den Querstegen kreuzen. In der Darstellung gemäß 2 sind
die verschiebbaren Längsstege 10 so eingestellt,
dass sie einen gleichmäßigen Abstand zueinander
haben, wodurch sich jeweils zwischen zwei benachbarten Längsstegen 10 und
zwei benachbarten Querstegen 13 gleich große rechteckige
Felder ergeben. Jedoch sind die Längsstege 10 innerhalb
der beiden mit den Gelenken 14 bzw. 15 verbundenen
Außenleisten 16, 18 der jeweiligen Einheit
beliebig verschiebbar, beispielsweise bis in eine maximale äußere
Position, wie sie in 3 dargestellt ist. In dieser
Position liegen die Längsstege aneinander und der äußerste
Längssteg 10 liegt jeweils an der Außenleiste 16 bzw. 17 an. Diese
in 3 dargestellte extreme Position soll die Funktionsweise
der Vorrichtung erläutern. In der Praxis wird es in der
Regel so sein, dass die Längsstege 10 Zwischenpositionen
einnehmen, die zwischen den beiden in den 2 und 3 gezeigten
Extremen liegen, so dass man mittels entsprechender Einstellung
der Längsstege 10 mit unterschiedlichen Abständen
zueinander unterschiedlich große rechteckige Felder 19 zwischen
diesen und den Querstegen schaffen kann und folglich verschieden
große Portionen des Gefrierguts erhalten werden.
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Wie
in 2 angedeutet ist, ist die dort untere Einheit 11b im
Prinzip ähnlich aufgebaut wie die zuvor erläuterte
obere Einheit 11a, mit feststehenden Querstegen und verschiebbaren
Längsstegen, die sich in eine analoge Position zu den entsprechenden Längsstegen 10 der oberen
Einheit 11a bringen lassen, so dass nach dem Einschieben
des Gefrierbeutels 12 und vor dem Schließen der
Klemmvorrichtung 11 die jeweiligen Längsstege
beider Einheiten so eingestellt werden, dass sie nach dem Schließen
der Klemmvorrichtung 11 übereinander liegen und
das verformbare bzw. verdrängbare Lebensmittel von der Ober-
und von der Unterseite beaufschlagt wird. Im Regelfall liegen bei
geschlossener Klemmvorrichtung 11 die jeweiligen Stege
der beiden Einheiten 11a, 11b der Klemmvorrichtung 11 aufeinander,
derart, dass zwischen diesen nur die beiden Lagen des Gefriergutbeutels 12 liegen,
während das Lebensmittel verdrängt wurde und dann
den Raum in den jeweils rechteckigen Feldern 19 zwischen
den Längs- und Querstegen einnimmt.
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Danach
kann die gesamte Vorrichtung mit dem befüllten Gefriergutbeutel 12 bei
geschlossener Klemmvorrichtung 11 in eine Gefriereinrichtung
gelegt und eingefroren werden. Man erhält so Gefriergut
in einzelnen durch die rechteckigen Felder 19 definierten
Portionen, die je nach Einstellung der Längsstege bedarfsgerecht
mal größer und mal kleiner sein können.
Die Entnahme einzelner Portionen kann beispielsweise dadurch erfolgen,
dass der Gefriergutbeutel 12 entsprechende Sollbruchstellen
wie Perforationen oder dergleichen aufweist (hier nicht dargestellt),
so dass sich die jeweiligen Portionen enthaltende Teilbereiche des
Gefriergutbeutels abtrennen lassen, ohne den übrigen Teil
des Gefriergutbeutels zu beeinträchtigen. Es kann auch
alternativ vorgesehen sein, dass die jeweils gewünschte
Portion aus dem Gefrierbeutel durch Bildung einer Öffnung
an der entsprechenden Stelle herausgelöst werden kann.
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Alternativ
zu der zuvor beispielhaft beschriebenen Ausführungsvariante
kann man auch beispielsweise nur die Querstege 13 oder
sowohl die Querstege 13 als auch die Längsstege 10 verschiebbar
ausbilden, so dass man im letzteren Fall die Größe
der gewünschten Portionen in zwei verschiedenen Dimensionen
einstellen kann.
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Nachfolgend
wird auf die 4 bis 6 Bezug
genommen und anhand dieser werden die Details betreffend die Funktion
der verschiebbaren Längsstege 10 näher
erläutert. Die 6 lässt erkennen, dass
die verschiebbaren Längsstege 10 durch die Querstege 13 hindurch
geführt und an diesen verschiebbar geführt sind.
Dies ist dadurch möglich, dass die Querstege 13 als
Doppelstege ausgebildet sind mit jeweils einem oberen Halbsteg 13a und
einem unteren Halbsteg 13b, zwischen denen jeweils ein
Freiraum 13c gegeben ist, so dass der Quersteg 13 insgesamt
wie eine Art Schiene ausgebildet ist. Dies kann man in der Detailansicht
gemäß 4 gut erkennen, die die obere
Einheit 11a der Klemmvorrichtung 11 zeigt, wobei
die verschiebbaren Längsstege 10 hier aus der
oberen Einheit 11a herausgenommen wurden.
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Ein
einzelner Längssteg 10 ist für sich in
der 5 im Detail dargestellt. Man erkennt, dass der Längssteg 10 an
beiden Seiten ein etwa hammerkopfartig ausgebildetes Ende 10a aufweist,
welches in der in die Querstege eingeschobenen montierten Position
gemäß 6 über den äußersten
Quersteg 13 hinausragt. 5 zeigt
weiterhin, dass jeweils oben und unten in regelmäßigen
Abständen an den Längsstegen 10 Einkerbungen 10b ausgebildet
sind, so dass die Längsstege 10 dort in der Höhe
schmaler ausgebildet sind. In diese Einkerbungen 10b greifen von
oben und unten jeweils die Doppelstege 13a, 13b ein,
wodurch sich eine schienenartige Führung für die
entlang der Querstege 13 verschiebbaren Längsstege
bei deren Verschieben ergibt. Die Längsstege können
auch so ausgeführt sein, dass man sie aus den Querstegen 13 vollständig
herausnehmen kann. Eine entsprechende Ansicht ohne Längsstege zeigt 4.
Dieses Entnehmen kann aber auch nur für die herstellerseitige
Montage vorgesehen sein. Der Anwender kann jedoch die Längsstege 10 in
der Regel ganz nach außen schieben, in eine in 3 dargestellte
Position, so dass dann zwischen den Querstegen 13 langgestreckte
rechteckige Felder maximaler Größe liegen, die
die Größe der Portionen des einzufrierenden Gefrierguts
bestimmen.
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- 10
- Längsstege
- 10a
- hammerkopfartige
Enden
- 10b
- Einkerbungen
- 11
- Klemmvorrichtung
- 11a
- obere
Einheit
- 11b
- untere
Einheit
- 12
- Gefrierbeutel
- 13
- Querstege
- 13a
- oberer
Halbsteg
- 13b
- unterer
Halbsteg
- 13c
- Freiraum
(Schiene)
- 14
- Gelenk
- 15
- Gelenk
- 16
- Außenleiste
- 17
- Außenleiste
- 18
- Außenleiste
- 19
- rechteckige
Felder
- 20
- Querstege
- 21
- Längsstege
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2005001465
U1 [0002]
- - DE 19618859 A1 [0003]
- - EP 1536194 A1 [0004]