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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Beutel zur Herstellung von
Eiswürfeln,
mit zwei Lagen aus Kunststofffolie, die an drei Seiten zur Bildung
eines Beutels miteinander über
randseitig angeordnete Nahtstellen verbunden sind und an einer vierten
Seite ein Einfüllkanal
gebildet ist, wobei im Bereich des Einfüllkanals die zwei Lagen zur
Bildung eines im befüllten
Zustand des Beutels verschlossenen Ventils jeweils nach innen umgeklappt
sind, und der Innenraum des Beutels über mittlere Nahtstellen in
mehrere miteinander verbundene Abteile unterteilt ist.
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Aus
der
EP 248 817 ist eine
Form zur Herstellung von Eiskugeln bekannt, die aus Kunststofffolie
bestehen kann und einen Beutel mit mehreren teilweise voneinander
getrennten Abteilungen besitzt. Der Beutel wird mit Wasser befüllt und
nach dem Frieren des Wassers können
die inneren Unterteilungen des Beutels voneinander gelöst werden,
sodass die Eiswürfel
leichter entnehmbar sind und auf einfache Weise eine Vielzahl von
Eiswürfeln
weiterverarbeitet werden können.
Der gezeigte Eiskugelbeutel besitzt jedoch den Nachteil, dass das
Einfüllen
des Wassers und das Verschließen über Klemmen
relativ aufwendig ist. Zudem kann die Dichtheit nicht sicher gewährleistet
werden.
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Ferner
ist aus der
EP 616 948 ein
Eiskugelbeutel bekannt, bei dem an einer Seite ein Ventilverschluss
ausgebildet ist, der nach dem Befüllen des Beutels mit Wasser
selbstständig
schließt.
Dafür ist an
der Seite des Ventils die Folie zur Bildung des Beutels nach innen
umgeklappt, sodass benachbart zu einem Einfüllkanal innere Taschen gebildet
sind, die nach dem Befüllen
den Einfüllkanal
verschließen. Bei
diesem Eiskugelbeutel ist jedoch nachteilig, dass das Entnehmen
der Eiskugeln schlecht möglich
ist und das einzelne Abreißen
der Eiskugeln vergleichsweise aufwendig wird. Zudem kann es passieren, dass
Folienreste an den Eiswürfeln
verbleiben, die dann mit in ein Getränk gelangen können.
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Aus
diesem Grund wird in der
EP 927
859 vorgeschlagen, eine Punktschweißung im Innenbereich des Eiskugelbeutels
vorzusehen, damit die Eiswürfel
in einem Innenraum des Beutels gesammelt werden können. Aber
auch durch eine solche durch Punktschweißung entstandene Perforierung
wird der Eiskugelbeutel zerrissen und es können die oben erwähnten Probleme
auftreten.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung einen Beutel zur Herstellung von
Eiswürfeln
zu schaffen, der einfach zu befüllen
ist und bei dem sich die Eiswürfel
auf einfache Weise entnehmen lassen.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Beutel zur Herstellung von Eiswürfeln mit
den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß weist
der Beutel ein selbstschließendes
Ventil auf, das durch einen Einfüllkanal
gebildet ist, bei dem die zwei Lagen der Kunststofffolie nach innen
umgeklappt sind, sodass sich Taschen bilden, die im befüllten Zustand
den Einfüllkanal
verschließen.
So lässt
sich der Beutel leicht befüllen.
Zudem sind die beiden Lagen zumindest an einem Teil der Nahtstellen
voneinander lösbar,
ohne dass die Lagen beschädigt
werden. Dadurch können
die Eiswürfel
aus einem geöffneten
Bereich mit getrennten Lagen auf einfache Weise entnommen werden,
ohne dass die Folienlagen beschädigt
werden und Folienreste an den Eiswürfeln kleben bleiben können. Die
Nahtstellen in den lösbaren Bereichen
können
durch Schweißen,
Kleben oder andere Verbindungstechniken hergestellt sein, wie sie insbesondere
auch im Verpackungsbereich bekannt sind. Durch die Möglichkeit
des Öffnens
der Beutel durch Trennen der Lagen wird die Handhabung wesentlich
vereinfacht.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besitzen die Nahtstellen
in dem umgeklappten Bereich mit vier Lagen eine höhere Festigkeit
als die Nahtstellen im Bereich mit zwei Lagen. Im umgeklappten Bereich
ist der Beutel vierlagig aufgebaut und der Einfüllkanal mit den Taschen ist
dort vorgesehen. Wenn hier die Nahtstellen eine höhere Festigkeit
besitzen, wird verhindert, dass beim Befüllen des Beutels die Nahtstellen
an dem Einfüllkanal
beschädigt
werden, was zu Undichtigkeiten führen könnte. Denn
wenn die Nahtstellen lösbar
ausgebildet sind, besteht natürlich
auch die Gefahr, dass schon beim Befüllen des Beutels die Lagen
voneinander getrennt werden und somit der Beutel in seiner Funktion
beeinträchtigt
wird. Insofern ist es von Vorteil, wenn die Nahtstellen im umgeklappten
Bereich, also dort, wo das selbstschließende Ventil angeordnet ist,
eine höhere
Festigkeit besitzen und nicht so leicht voneinander trennbar sind.
Vorzugsweise sind die Nahtstellen im Bereich des Einfüllkanals
so ausgebildet, dass die Lagen nur unter Beschädigung voneinander lösbar sind,
also dass die Haltekräfte der
Nahtstellen größer als
die Reißfestigkeit
der Lagen sind.
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Für eine einfache
Herstellung des Beutels sind die Nahtstellen durch Verschweißen der
Lagen gebildet. Dadurch lassen sich die Beutel auch gut im kontinuierlichen
Verfahren herstellen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind die Lagen des Beutels jeweils mehrschichtig aufgebaut,
eine Lage umfasst also über
den Querschnitt gesehen eine unterschiedliche Konsistenz. Eine Innenschicht
der Lagen kann so beschaffen sein, dass bei einem Verschweißen von
zwei Innenschichten eine lösbare
Verbindung erhalten wird. „Innen" bezieht sich dabei
auf die Innenfläche
des Beutels, wobei in dem Bereich des Einfüllkanals die Lagen umgeklappt
sind, sodass dort dann jeweils eine äußere Fläche der Lage innen angeordnet
ist. Vorzugsweise ist eine äußere Fläche der
Lagen jeweils so beschaffen, dass bei einem Verschweißen von
zwei äußeren Schichten
eine unlösbare
Verbindung hergestellt wird. Da durch kann mit einem einzigen Schweißschritt
der Beutel mit Nahtstellen versehen werden, die einerseits zum Trennen
der Lagen und Öffnen
des Beutels voneinander lösbar
sind, aber im Bereich des Einfüllkanals
fest miteinander verbunden bleiben, sodass auch beim Befüllen des Beutels
Stellen um den Einfüllkanal
nicht beschädigt werden.
Eine Beschichtung an der inneren Fläche und/oder der äußeren Fläche wird
genutzt, um in einem einzigen Herstellungsschritt beim Schweißen Nahtstellen
unterschiedlicher Festigkeit zu erhalten.
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Vorzugsweise
sind die Lagen jeweils dreischichtig mit einer mittleren Trägerschicht,
einer Innenschicht und einer Außenschicht
ausgebildet. Dabei kann die Kunststofffolie der Lagen koextrudiert
im Blasverfahren oder als Flachfolie hergestellt sein.
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Bevorzugt
ist eine umgeklappte Seite der Lagen außerhalb des Einfüllkanals
durch Nahtstellen fixiert. Dadurch liegen die Seiten fixiert innerhalb
des Beutels und durch die Breite der Nahtstellen können auch
gewisse Toleranzen bei der Länge
der umgeklappten Bereiche ausgeglichen werden.
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Für ein leichtes Öffnen des
Beutels ist die Nahtstelle an der zum Einfüllkanal gegenüberliegenden
Seite zumindest teilweise beabstandet von einer Endkante der Lagen
angeordnet, sodass Streifen und/oder Eckabschnitte gebildet sind,
die von Hand leicht auseinander bewegt werden können. Diese Streifen bzw. Eckabschnitten
können
dann auseinandergezogen werden, um die Nahtstellen zu öffnen und
die Eiswürfel
zu entnehmen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf
die beigefügten
Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Beutels;
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2 eine
Draufsicht auf zwei Beutel gemäß einer
modifizierten Ausführungsform;
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3 eine
Draufsicht auf zwei Beutel gemäß einer
weiteren Ausführungsform;
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4 eine
Draufsicht auf zwei Beutel gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
und
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5 eine
perspektivische Ansicht des Beutels der 1 beim Öffnen.
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Ein
Beutel 1 zur Herstellung von Eiswürfeln umfasst zwei Lagen aus
Kunststofffolie, beispielsweise aus Polyethylen oder anderen Folienmaterialien. Der
Begriff „Eiswürfel" oder „Eiskugel" soll nicht streng
geometrisch verstanden werden sondern auch auf Körper Anwendung finden, die
länglich, oval,
dreiecksförmig
oder eine andere Form besitzen, die im allgemeinen Sprachgebrauch
noch mit „Eiswürfel" bezeichnet wird.
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Der
Beutel 1 ist im Wesentlichen rechteckig ausgebildet und
umfasst an zwei Längsseiten
Nahtstellen 2 und 3, die an einer Seite über eine
Nahtstelle 4 miteinander verbunden sind. Zu der Seite mit
der Nahtstelle 4 gegenüberliegend
ist eine vierte Seite 5 vorgesehen, an der ein Einfüllkanal 6 angeordnet
ist. Über
den Einfüllkanal 6 kann
ein Fluid in einen Innenraum des Beutels 1 gefüllt werden,
wobei der Innenraum über
mehrere mittlere Nahtstellen 7 in einzelne Abteile 8 unterteilt
ist, die miteinander verbunden sind.
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Der
Einfüllkanal 6 erstreckt
sich nur über
einen kleinen Teil der Länge
der vierten Seite 5 und benachbart zu dem Einfüllkanal 6 sind
Nahtstellen 9 vorgesehen.
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Der
Einfüllkanal 6 ist
Bestandteil eines selbstschließenden
Ventils und im Bereich des Einfüllkanals
sind die Lagen aus Kunststofffolie umgeklappt, d.h. in diesem Bereich
ist der Beutel 1 vierlagig statt zweilagig ausgebildet.
Der Einfüllkanal 6 weist
einen ersten Abschnitt 10 mit größerer Breite auf, der sich
bis zu einer Einschnürung 11 erstreckt. Unterhalb
der Einschnürung 11 ist
ein zweiter Abschnitt 12 gebildet, der sich gegenüber der
Einschnürung 11 wieder
erweitert und an dessen Endbereich eine Kante 13 der umgeklappten
Lage angeordnet ist. Dadurch wird beim Befüllen des Beutels 1 der Einfüllkanal 6 und
die Abteilungen 8 gefüllt,
wobei das Fluid hinter die umgeklappte Kante 13 gelangt und
somit im Bereich des Einfüllkanals 6 Taschen ausgebildet
werden, die den Einfüllkanal 6 nach
dem Befüllen
des Beutels 1 verschließen.
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Der
Einfüllkanal 6 ist
etwa mittig angeordnet und benachbart sind Hohlkammern 14 gebildet,
die jedoch umlaufend von Nahtstellen umgeben sind, sodass kein Fluid
in diese Hohlkammern gelangen kann. An der zum mittleren Bereich
gewandten Seite der Hohlkammern 14 ist eine Nahtstelle 18 vorgesehen,
mittels der die Kante 13 der Schichten jeweils festgelegt
ist. Dadurch liegen die Kanten 13 im nicht sichtbaren Bereich
und sind zudem außerhalb
des Einfüllkanals 6 fixiert
gehalten.
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Die
beiden Folienlagen sind dreischichtig aufgebaut, wobei eine mittlere
Trägerschicht
an der Innenseite durch ein Polymer beschichtet ist und auch außen eine
Beschichtung vorgesehen ist. Die Folie kann koextrudiert im Blasverfahren
oder als Flachfolie hergestellt sein. Die Folie kann dabei relativ
dünn und
transparent ausgebildet sein, wobei Gebrauchshinweise aufgedruckt
sein können.
Die beiden Lagen des Beutels 1 können aus demselben Material
gebildet sein.
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Beim
Herstellen werden zunächst
die Lagen an der vierten Seite 5 umgeklappt und anschließend verschweißt. Beim
Verschweißen
werden Nahtstellen 2, 3, 4 und 7 gebildet,
bei denen jeweils die Innenfläche
der Lagen aufeinander aufliegen. An diesen Innenflächen ist
das Material so beschaffen, dass diese nach dem Verschweißen lösbar sind,
d.h. die beiden Lagen auseinandergezogen werden können, ohne
dass die Lagen beschädigt
werden. Dies erleichtert das Öffnen
des Beutels 1. In dem Bereich mit den umgeklappten Lagen
im Befüllkanal 6 liegt
jeweils eine Außenfläche der
Lage aufeinander auf und die Außenfläche ist
so beschaffen, dass diese beim Verschweißen unlösbar miteinander verbunden
wird, also die Kräfte
zum Trennen der Schweißnaht
größer sind
als die Reißfestigkeit
der Lage, sodass bei entsprechenden Trennkräften die Lage beschädigt wird, aber
die Nahtstellen erhalten bleiben. Dadurch wird im Bereich des Einfüllkanals 6 eine
stabile Geo metrie der Nahtstellen erhalten, während in dem befüllten Bereich
mit den Abteilungen 8 der Beutel 1 leicht zu öffnen ist.
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An
der zum Einfüllkanal 6 gegenüberliegenden
Seite ist die Nahtstelle 4 von einer Kante der Lagen beabstandet
angeordnet, sodass sich ein Streifen bzw. Eckabschnitt 15 ausbildet.
Dieser Streifen bzw. Eckabschnitt kann von Hand leicht gegriffen werden
und anfangs das Öffnen
des Beutels 1 erleichtern.
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In 2 ist
eine modifizierte Ausführungsform
zweier Beutel 1' gezeigt,
die an ihren Längsseiten über eine
Perforation 20 miteinander verbunden sind. Dadurch können mehrere
Beutel 1' auf
eine Rolle aufgewickelt werden und als Verpackungseinheit vertrieben
werden. Der Beutel 1' umfasst
einen modifizierten Einfüllkanal 6', bei dem sich
der Einfüllkanal 6' zunächst stärker verjüngt und
anfangs breiter ist. Der innere Bereich der Beutel 1' ist durch im Wesentlichen
dreieckförmige
Abteilungen 8' gebildet, die
durch mittlere Nahtstellen 7' voneinander
getrennt sind. Im Übrigen
ist der Beutel 1' wie
beim ersten Ausführungsbeispiel
ausgebildet.
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Bei
dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Beutel 1'' wieder über eine Perforation 20 miteinander
verbunden, sodass diese durch ein kontinuierliches Herstellungsverfahren
von randförmigem
Material herstellbar sind. Bei dem Beutel 1'' ist
der Einfüllkanal 6'' modifiziert, wobei die Einschnürung eine
U-förmige
Nahtstelle aufweist. Die Abteilungen 8 sind wiederum rund
ausgebildet.
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Bei
dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel eines Beutels 1''' sind
die inneren Abteilungen 8'' im Wesentlichen
quadratisch ausgebildet, wobei die Abteilungen 8''' miteinander
verbunden sind. Der Einfüllkanal 6'' ist bei diesem Ausfihrungsbeispiel keilförmig zulaufend
mit einer mittleren Einschnürung ausgebildet.
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In 5 ist
ein befüllter
Beutel 1 beim Öffnen dargestellt.
Durch den Streifen bzw. Eckabschnitt 15 auf der zum Einfüllkanal 6 gegenüberliegenden
Seite können
Lagen 16 und 17 gut gegriffen werden und die Nahtstellen 2, 3, 4 und 7 können voneinander durch
Zugkräfte
gelöst
werden. Dadurch werden die in dem inneren Bereich des Beutels 1 befindlichen Eiswürfel entnehmbar,
wobei durch das Lösen
der Nahtstellen 2, 3, 4 und 7 verhindert
wird, dass die Lagen 16 und 17 beschädigt werden
und Folienreste an den Eiswürfeln
verbleiben.
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Bei
den dargestellten Ausführungsformen
ist der Einfüllkanal 6 jeweils
durch zwei Abteilungen gebildet, die über eine Einschnürung voneinander
getrennt sind. Auch andere Kanäle
können
vorgesehen sein, die die Funktion eines selbstschließenden Ventils
erfüllen.
Der umgeklappte Bereich muss sich auch nicht vollständig über den
gesamten Einfüllkanal
erstrecken, sondern es ist möglich,
den umgeklappten Bereich etwas schmaler auszubilden, so dass die
Kante 13 etwas weiter am Rand liegt.
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Auch
die Form der Abteilungen 8 des Beutels 1 kann
relativ frei gewählt
werden, um Eiskörper
unterschiedlicher Geometrie herzustellen.