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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Transportieren
von Getränkebehältnissen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird
unter Bezugnahme auf Flaschen, wie beispielsweise Bierflaschen,
beschrieben, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch für
andere Behältnisse,
Waren und insbesondere Getränkebehältnisse
wie Bier-, Wasserflaschen, Saftflaschen, Milchflaschen, Milchtüten und dergleichen
Anwendung finden kann. Bei den Getränkebehältnissen kann es sich um Glas,
Kunststoff oder auch aus Papiermaterialien hergestellte Behältnisse
handeln. Ebenso können
diese Behältnisse mehreckig
ausgeführt
sein. Sie können
auch aus unterschiedlichen Verbundmaterialien oder dergleichen bestehen.
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Derartige
Vorrichtungen zum Transportieren von Behältnissen, wie Tragevorrichtungen,
sind in den unterschiedlichsten Ausprägungen bekannt. Mittlerweile
hat sich auf dem Markt Kunststoffmaterial für derartige Flaschenkästen durchgesetzt.
Es wäre jedoch
prinzipiell auch möglich,
andere Materialien, wie Aluminium, Verbundmaterialien oder dergleichen zu
verwenden. Die derzeit bekannten Vorrichtungen zum Transportieren
von Getränkebehältnissen
weisen unterschiedlichste Anzahlen von Aufnahmeeinrichtungen für die Behältnisse
auf, wie beispielsweise 30, 25, 24, 20, 14, 12, 11, 8, 6 oder 4.
Je nach Gebindeart haben diese Kästen
mit gefüllten
Flaschen unterschiedliche Gewichte.
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Die
30er Kästen,
welche im norddeutschen Raum im Einsatz sind, sind zumeist mit 0,33
l Flaschen gefüllt.
24er Kästen
werden meistens mit 0,33 l Longneck Flaschen gefüllt und bei den anderen Gebindeformen
kommen unterschiedlichste Flaschen zum Einsatz. PET Fla schen sind
zumeist als 0,5 l, 0,75 l, 1,0 l, 1,5 l oder 2,5 l Flaschen usw.
bzw. in anderen Ländern
in deren Gewichtseinheiten ausgeführt.
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Durch
den Gewichtsvorteil und den geringen Platzbedarf entstehen immer
mehr Gebindegrößen sowohl
hinsichtlich der Füllmenge
als auch hinsichtlich der Aufnahmestückzahl. Der entscheidende Faktor
für die
verkehrsübliche
Menge an Behältnissen
in vorgenannte Tragevorrichtungen ist demnach das Gewicht.
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Die
meisten Gebinde weisen ein Gewicht zwischen 7 und 20 kg auf. Die
handelsüblichen
Kästen
haben derzeit zumeist oben seitliche Öffnungen, welche als Griff
benutzt werden können. Über die Griffe
werden die Kisten mit einer oder mit zwei Händen getragen, wobei sich beim
Tragen mit einer Hand der Kasten auslotet bzw. einen Winkel von
ca. 45° einnimmt.
Beim Einladen der Getränkekästen sowie beim
Tragen auf Treppen und dergleichen ist dies jedoch nachteilig. Wird
der Kasten an seiner Längsseite
getragen, kann er beim Gehen durch ein Scheuern am Oberschenkel
behindern.
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Daneben
kann es bei den aus dem Stand der Technik bekannten Getränkekisten
zu Verletzungen insbesondere des Handrückens durch Eingriff in Kronenkorkenverschlüsse kommen.
Eine weitere mögliche
Verletzungsgefahr kann sich im Falle eines Sturzes einer die Getränkekiste
tragenden Person kommen, da die den Griff haltende Hand nicht schnell
genug von dem tief liegenden Griff abgezogen werden kann.
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Aus
dem Stand der Technik sind auch teilbare Kastenausführungen
bekannt sowie Kästen,
die einen feststehenden Mittelgriff aufweisen.
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Teilbare
Kästen
haben in der Regel Verriegelungsmechaniken, welche aufwändig zu
produzieren und im Gebrauch störanfällig sind.
Andere Kastenausführungen
mit feststehenden Mittelgriffen lösen diesen Umstand durch Verringerung
der Flaschenanzahl. Aus dem Stand der Technik bekannt ist zum Beispiel
ein Getränkekasten
für 12
0,5 l PET Flaschen, der einen Mittelgriff zum Tragen aufweist. Aufgrund
der Anordnung dieses Mittelgriffs wird dabei auf zwei mögliche Stellplätze für die Flaschen
verzichtet. Eine andere bekannte Ausführungsform weist acht Aufnahmeeinrichtungen
für 0,75
l PET Flaschen auf, benötigt
jedoch 30 mm Raum in der gesamten Längsachse für den Griff. Auch hierdurch kommt
es zu Raumeinbußen.
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Weiterhin
wird an übliche
Getränkekästen die
Anforderung gestellt, dass diese übereinander gestapelt werden
können.
Falls derartige Getränkekästen einen
Griff aufweisen, muss dafür Sorge
getragen werden, dass dieser Griff den jeweiligen darüber zu stapelnden
Kasten nicht behindert. Zu diesem Zweck werden üblicherweise an der Unterseite
der Getränkekiste
Ausnehmungen vorgesehen, in welche jeweils der Griff des darunter
liegenden Kastens eingreifen kann. Auch diese Ausnehmungen sind
mit Platzeinbußen
verbunden.
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Weiterhin
können
die im Stand der Technik bekannten Getränkekisten nur direkt übereinander gestapelt,
bzw. nur in einem bestimmten Rhythmus bzw. einer bestimmten Abfolge
gestapelt werden. Dadurch ist es oftmals nicht möglich, mehrere Getränkekisten
variabel übereinander
zu stapeln, da ansonsten die gesamte Zusammenstellung instabil wird.
Insbesondere in Getränkemärkten ist
es öfter üblich, eine
Vielzahl von Getränkekisten
beispielsweise zu Dekorationszwecken übereinander zu stapeln. Die
aus dem Stand der Technik bekannten Getränkekisten sind hierfür ungeeignet,
da sie, wie ausgeführt, üblicherweise
nur direkt oder im Rhythmus übereinander
gestapelt werden. Getränkekisten
werden üblicherweise
auf Paletten, zumeist auf Europaletten transportiert. Beim Transport
von Getränkekisten
kann es passieren, dass diese ins Rutschen kommen, da diese an der
Palette keine Arretierung finden. Im Rahmen vorliegenden Erfindung
werden daher Paletten vorgeschlagen, die in ihrer Ausführung formschlüssige Elemente
aufweisen, welche in den Boden der darüber stehenden Vorrichtung hinein
stehen. Zum sicheren Transport und zum Staubschutz können auch
Abdeckungen vorgesehen sein, welche wiederum formschlüssig nach
unten arretieren. Ebenso ist es denkbar, so genannte Zwischenlagen zur
Verfügung
zu stellen. Diese sind dann nach unten und nach oben zur formschlüssigen Arretierung
geeignet. Für
derartige Paletten wird Kunststoffmaterial eingesetzt. Es wäre jedoch
prinzipiell auch möglich, andere
Materialien, Verbundmaterialien oder dergleichen zu verwenden. Mittels
bestimmter Ausführungen,
sind die vorbenannten Elemente dem Bühnenbau geeignet.
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Mögliche Einsatzorte
für die
erfindungsgemäßen Getränkekisten
sind insbesondere Bierdepots, bzw. Getränkemärkte.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Transportieren von Behältnissen
zur Verfügung
zu stellen, welche einerseits ergonomisch vom Benutzer gegriffen
werden kann und andererseits auch in einfacher Weise mit einer Vielzahl
von weiteren Kisten Platz sparend gestapelt und auch sicher transportiert
werden kann. Daneben soll eine Vorrichtung zum Transportieren von
Behältnissen
zur Verfügung
gestellt werden, die werbewirksam zur Vermarktung eingesetzt werden
kann. Genauer gesagt sollen die erfindungsgemäßen Vorrichtungen und die darin
befindlichen Produkte in ihrer Werbewirksamkeit und Präsentationsmöglichkeit
unterstützt
werden.
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Daneben
soll eine einfache Vorrichtung zum Transportieren von Getränkebehältnissen
geschaffen werden, die einen sicheren Tragegriff zur Verfügung stellt.
Der Griff soll dabei insbesondere nicht zu Raumeinbussen führen. Dies
wird erfindungsgemäß durch
den Gegenstand der unabhängigen
Ansprüche erreicht.
Vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Transportieren von Getränkebehältnissen
weist einen Grundkörper
auf, an dem eine Vielzahl von Aufnahmeeinrichtungen zur Aufnahme
der Getränkebehältnisse
angeordnet ist. Dabei trennen die Aufnahmeeinrichtungen die Getränkebehältnisse
räumlich vollständig voneinander.
Weiterhin ist eine Trageeinrichtung zum Tragen der Vorrichtung vorgesehen, wobei
jeder Abschnitt dieser Trageeinrichtung zwischen wenigstens einer,
bevorzugt zwischen zwei oder drei Aufnahmeeinrichtungen angeordnet
ist.
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Erfindungsgemäß ist die
Trageeinrichtung in einer Längsrichtung
(bzw. vertikalen Richtung) der Vorrichtung bewegbar und an der Unterseite
der Vorrichtung ist eine Vielzahl von Vorsprüngen vorgesehen, wobei die
einzelnen Vorsprünge
voneinander beabstandet sind und jeder Vorsprung von seinem benachbarten
Vorsprung einen vorgegebenen Mindestabstand aufweist.
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Die
Aufnahmeeinrichtungen sind dabei bevorzugt gleichartig ausgestaltet,
beispielsweise in Form von Aufnahmemulden, die den Körper der
einzelnen Behältnisse
bzw. Flaschen aufnehmen. Dabei wird verhindert, dass die einzelnen
Flaschen aneinander stoßen
können.
Es ist jedoch auch möglich, dass
einzelne Behältnisse
innerhalb der Vorrichtung zwar miteinander in Kontakt stehen, jedoch
dennoch das Kippen eines Behältnisses,
wenn dieses benachbarte Verhältnis
herausgenommen wird, verhindert wird.
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Die
Trageeinrichtung bzw. jeder Abschnitt dieser Trageeinrichtung ist
zwischen wenigstens zwei Aufnahmeeinrichtungen angeordnet. Dies
bedeutet, dass im Gegensatz zum Stand der Technik die Trageeinrichtung
nicht an einer Seitenwand der Vorrichtung vorgesehen ist, sondern
in einem inneren Bereich. Vorzugsweise ist die Trageeinrichtung derart
angeordnet, dass eine mit gefüllten
Behältnissen
vollständig
bestückte
Vorrichtung oberhalb ihres Schwerpunkts mit einer Hand ergriffen
werden kann.
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Durch
die Bewegung der Trageeinrichtung in vertikaler Richtung bzw. in
der Längsrichtung
der Vorrichtung wird erreicht, dass die Trageeinrichtung in die
Vorrichtung abgesenkt werden kann. In einer anderen Ausführung ist
der Griff geeignet, mittels Federmechanik oder anderen dazu geeigneten
Maßnahmen
in die Getränkekiste
einzurasten.
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Durch
die Ausgestaltung der Vorsprünge
an der Unterseite wird erreicht, dass einzelne Vorrichtungen übereinander
gestapelt werden können. Durch
den jeweiligen Mindestabstand wird erreicht, dass einzelne Vorrichtungen
auch seitlich versetzt auf weitere gleichartige Vorrichtungen gestellt
werden können.
Auf diese Weise können
beispielsweise stabile Blöcke
aus mehreren erfindungsgemäßen Vorrichtungen
zusammengestellt werden oder beispielsweise zu Dekorations- oder
Ausstellungszwecken auch Pyramiden.
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Generell
sind zur Bewerbung der hier gegenständlichen Produktgruppen, d.
h. der Getränke,
eine Vielzahl von Möglichkeiten
bekannt. Dabei ist es beispielsweise möglich, eine möglichst
große
Fläche
für geeignete
Werbemaßnahmen
zur Verfügung
zu stellen. Diese kann bedruckt oder mit Aufklebern versehen werden.
Eine weitere Ausführung
lässt mit
möglichst
großen
Aussparungen den Blick zum Produkt frei und nutzt Stege, Seiteneingriffe
sowie die verbleibenden Flächen
für die
Bewerbung.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
sind alle Vorsprünge
im Wesentlichen gleichartig ausgebildet. Auf diese Weise kann erreicht
werden, dass einzelne Getränkekisten
ausgenommen von der Drehstellung im Wesentlichen beliebig übereinander
gestapelt werden können.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weisen alle Vorsprünge
ein rechteckförmiges,
bevorzugt quadratisches, oder kreisförmiges oder elliptisches Profil
auf. Bei dieser Ausführungsform
ragen an der Unterseite lediglich die einzelnen Vorsprünge mit
den jeweiligen Profilen hervor. Auf diese Weise kann bei einem Übereinanderstellen
die Gefahr eines gegenseitigen Verkantens vermieden werden.
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Weiterhin
sind vorteilhaft die Vorsprünge
regelmäßig über die
Unterseite der Vorrichtung verteilt. Bei dieser Ausführungsform
werden zwischen zwei benachbarten Vorsprüngen jeweils die gleichen Abstände gebildet
und insgesamt ergibt sich auf diese Weise ein regelmäßiges Muster
der einzelnen Vorsprünge.
Dies wird unter Bezugnahme auf die Figuren genauer erläutert.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Trageeinrichtung
ein Griffelement und wenigstens zwei sich in der Längsrichtung erstreckende
Befestigungselemente auf. Bevorzugt erstrecken sich die Befestigungselemente
senkrecht zu dem Griffelement und damit in Längsrichtung der Vorrichtung
in deren Innenraum.
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Vorteilhaft
sind an dem Grundkörper
zwei Haltekörper
vorgesehen, an denen die Trageeinrichtung angeordnet werden kann.
Genauer gesagt können
die Befestigungselemente in einer unten beschriebenen Art und Weise
in die Haltekörper
eingeschoben werden und damit ein Griff gegenüber dem Grundkörper der
Vorrichtung arretiert werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weisen die Haltekörper einen
Verschiebehohlraum auf, innerhalb dessen ein Verschiebeelement der
Trageeinrichtung in vertikaler Richtung verschoben werden kann.
Bei diesem Verschiebeelement handelt es sich um die Befestigungselemente, genauer
gesagt insbesondere um einen Endabschnitt dieser Befestigungselemente
die damit innerhalb des Verschiebehohlraums verschoben werden können. Dabei
kann dieser Verschiebehohlraum in seiner Umfangsrichtung geschlossen
sein, es ist jedoch auch möglich,
dass der Verschiebehohlraum seitlich geöffnet ist. Auch kann der Verschiebehohlraum
eine seitliche Nut aufweisen, in der ein Bolzen, der an den Befestigungselementen
angeordnet ist, verschoben werden kann.
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Mit
diesen Verschiebeelementen ist ein Verschieben der Befestigungselemente
und damit ein Einschieben der Trageeinrichtung in ihrer Gesamtheit
möglich.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist der Haltekörper
ein Anschlagelement auf, welches ein Herausziehen der Trageeinrichtung
aus dem Grundkörper
verhindert. Auf diese Weise kann die Trageeinrichtung bis zu einer
gewissen Endstellung aus der Vorrichtung herausgezogen werden und
diese in dieser Position getragen werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Griffelement
zwei voneinander trennbare Griffabschnitte auf. Dabei ist es möglich, diese
Griffabschnitte aufeinander zuzudrehen und miteinander zu verrasten.
In der getrennten Stellung ist es beispielsweise möglich, die
Griffelemente vollständig
von der Vorrichtung zu entfernen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen dem
Verschiebeelement und dem Griffelement ein tordierbarer Abschnitt
vorgesehen. Dieser tordierbare Abschnitt kann beispielsweise zum
sicheren Einrasten des Griffelements in den Grundkörper der
Vorrichtung dienen. Dabei ist es beispielsweise möglich, dass
das Verschiebeelement mit Hilfe dieses tordierbaren Abschnitts beispielsweise
beim erstmaligen Einfügen
des Verschiebeelements in den Verschiebehohlraum um einen bestimmten
Winkel, beispielsweise um 45° oder
90° gedreht
wird und, nachdem es in dem Hohlraum liegt, wieder in seine Ausgangsposition
zurückfedert.
Damit ist der tordierbare Abschnitt besonders bevorzugt ein elastisch
tordierbarer Abschnitt, der ohne Belastung wieder in eine bestimmte
Ausgangsposition zurückdreht.
Zu diesem Zweck kann in dem Aufnahmehohlraum beispielsweise ein
Gewinde oder dergleichen vorgesehen sein, welches die Drehung des
Endabschnitts bewirkt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung
mehrere alle Aufnahmeeinrichtungen umgebende Seitenwände auf.
Diese Umfangswand kann gleichzeitig auch als Werbefläche benutzt
werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann die Trageeinrichtung
wenigstens soweit in die Vorrichtung eingeschoben werden, dass ein
Abstand zwischen der Oberseite der Trageeinrichtung und dem oberen
Ende der Umfangswand wenigstens so groß ist wie die Höhe der Vorsprünge. Durch
diese Ausführungsform
ist es möglich,
dass eine Vielzahl von den erfindungsgemäßen Vorrichtungen übereinander
gestapelt werden kann, ohne dass die Trageeinrichtungen dieses Übereinanderstapeln
behindern.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine
Bildausgabeeinrichtung auf. Dabei kann beispielsweise ein LCD-Monitor
an einer der Seitenwände
der Umfangswand zu Werbezwecken angeordnet werden. Dabei ist es
möglich,
die nötige
Steuerelektronik für
diesen Monitor hinter dem Monitor selbst anzubringen. Auf diese
Weise kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
insbesondere in Getränkemärkten, Gaststätten und
dergleichen als Werbeträger
verwendet werden. Eine andere Ausführung stellt der Vorrichtung
die Möglichkeit
bereit, beispielsweise Spielekonsolen und dergleichen anzuschließen.
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Weiterhin
weist bevorzugt die Vorrichtung eine Tonausgabevorrichtung, wie
insbesondere mindestens einen Lautsprecher oder dergleichen, auf. Daneben
kann die Vorrichtung auch eine Sensoreinrichtung zur Erfassung wenigstens
eines physikalischen Zustandes aufweisen. Dabei kann es sich beispielsweise
um einen Bewegungssensor handeln, der erkennt, dass sich Personen
der Vorrichtung nähern
und auf diese Weise die Ausgabe einer be stimmten Information initiiert
wird. Auch kann es sich um eine akustische Sensoreinrichtung handeln,
die auf Geräusche
hin eine Reaktion auslöst.
Daneben kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch weitere Lichtquellen, insbesondere Halogenlämpchen oder Leuchtdioden aufweisen.
Auch ist es möglich, dass
die Vorrichtung eine Leuchtquelle in Form eines Rundumlichts oder
eines Blinklichts aufweist.
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In
einer weiteren Ausführung
sind die Lautsprecher, der Monitor und dergleichen mobil ausgeführt. Das
bedeutet, dass diese in die Vorrichtung hineinragen und mittels
geeigneter Verbindungstechnik fixiert werden. Im ausgebauten Zustand
steht der Vorrichtung die gesamte bestimmte Stellplatzmöglichkeit
für Behältnisse
zur Verfügung.
In einer weiteren Ausführungsform
ragen die Lautsprecher, sowie der Monitor über die Vorrichtung hinaus,
sodass der Vorrichtung der gesamte Stellplatz zur Verfügung steht.
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Weiterhin
kann die Vorrichtung auch ein Medium zum Abspielen von Datenträgern aufweisen, wie
CD-Spieler, MP3-Player und dergleichen. Auch kann beispielsweise
ein Funkempfänger
in der Vorrichtung integriert sein. Es ist auch möglich, dass Kombinationen
der vorbeschriebenen Vorrichtung zum Einsatz kommen. Schließlich wäre es auch
möglich,
die Vorrichtung zusätzlich
mit Dufterzeugungseinrichtungen auszustatten, so dass beispielsweise in
Kombination das Bild eines Wasserfalls, das Geräusch eines Wasserfalls und
der Duft frischer Pflanzen ausgebbar sein können. Damit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
zu Werbezwecken sowohl in optischer als auch akustischer Art eingesetzt werden
sowie gegebenenfalls auch den Geruchssinn ansprechen.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Trageeinrichtung für eine Vorrichtung
der oben beschriebenen Art gerichtet. Diese Trageeinrichtung weist
ein Griffelement und wenigstens einer Befestigungselement auf, wobei
sich das Befestigungselement im Wesentlichen senkrecht zu dem Griffelement
erstreckt. Daneben weist die Trageeinrichtung einen Haltekörper auf,
der an dem Befestigungselement angeordnet ist und gegenüber dem
Befestigungselement in einer Längsrichtung
verschiebbar ist. Erfindungsgemäß ist an
dem Hakekörper
eine Aufnahmeausnehmung zur Aufnahme wenigstens eines Bereiches
der Vorrichtung bzw. Getränkekiste angeordnet.
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Diese
Gestaltung eignet sich insbesondere auch zum Nachrüsten an
bestehende Getränkekisten.
Bei bekannten Getränkekisten
werden oftmals zwischen mehreren Aufnahmeeinrichtungen Stabilisierungskreuze
gebildet, welche in die Aufnahmeausnehmungen eingreifen können. Bevorzugt weist
der Haltekörper
zwei zueinander senkrechte Aufnahmeausnehmungen auf. In einer Draufsicht von
unten bilden diese Aufnahmeausnehmungen ein kreuzförmiges Profil.
Mit anderen Worten werden die Haltekörper bzw. die verschlossenen
Griffrohre erfindungsgemäß mit Kreuzungswänden entsprechend eingeschnitten.
Um eine Verbindung mit der Getränkekiste
herzustellen, ist es beispielsweise möglich, die Haltekörper in
Klebstoff zu tauchen und gegenüber
der Getränkekiste
zu arretieren. Auch ist es möglich,
die Haltekörper
nach dem Einführen
der Getränkekiste
bzw. des entsprechenden Bereiches der Getränkekiste zu schließen.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen
ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen:
Darin zeigen:
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1a eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer ersten
Ausführungsform;
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1b eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer zweiten
Ausführungsform;
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1c eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer dritten
Ausführungsform;
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1d eine
Draufsicht auf eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung im leeren Zustand;
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2a eine
Ansicht einer Unterseite einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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2b eine
Veranschaulichung zweier übereinander
gestapelter erfindungsgemäßer Vorrichtungen;
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3a eine
Halteeinrichtung für
eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
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3b eine
Halteeinrichtung in einer weiteren Ausführungsform;
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3c eine
Detaildarstellung der Halteeinrichtung aus 3a;
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3d eine
Halteeinrichtung in einer weiteren Ausführungsform;
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3e eine
Detaildarstellung der Halteeinrichtung aus 3d;
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4a eine
Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit eingesenkter Halteeinrichtung;
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4b eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit herausgezogener
Halteeinrichtung;
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5a eine
weitere Darstellung zur Veranschaulichung zweier übereinander
angeordneter Vorrichtungen;
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5b zwei
Seitenansichten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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5c eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Bildausgabeeinrichtung;
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6a eine
Tragevorrichtung für
eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
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6b eine
Seitenansicht der Tragevorrichtung aus 6a;
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6c eine
Abdeckung für
die Tragevorrichtung aus 6a; und
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6d eine
Zusammenstellung mehrerer erfindungsgemäßer Vorrichtungen.
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1a zeigt
eine Draufsicht auf eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Transportieren von Getränkebehältnissen. Genauer
ist in 1a ein Getränkekasten zum Transportieren
von acht Getränkebehältnissen 6 dargestellt.
Die einzelnen Getränkebehältnisse
weisen jeweils einen Verschluss 6a auf, der hier als Kronkorkenverschluss
ausgeführt
ist. Die Vorrichtung 1 weist acht Aufnahmeeinrichtungen 4 auf,
in denen die einzelnen Getränkebehältnisse 6 angeordnet
werden können.
Dabei werden die Getränkebehältnisse durch
Zwischenwände 7 räumlich voneinander
getrennt.
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Die
Vorrichtung 1 weist Seitenwände 5a und 5b auf,
durch welche die Vorrichtung begrenzt wird. Dabei weisen die einzelnen
Umfangswände
jeweils Ausnehmungen 31 auf, an denen ein Teil des Außenumfangs
der Behältnisse 6 anliegt.
Durch die Seitenwände 5a, 5b und
die (in 1 nicht gezeigte) Unterseite 10 wird
der Grundkörper 2 der
Vorrichtung gebildet.
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Das
Bezugszeichen 8 bezieht sich auf eine Halteeinrichtung
in Form eines Griffes, der von dem Benutzer ergriffen werden kann,
um die Vorrichtung in ihrer Gesamtheit zu transportieren. Dabei
ist der Schwerpunkt der gesamten mit gefüllten Behältnissen bestückten Vorrichtung
in der Figurenebene unterhalb der Halteinrichtung 8. Auf
diese Weise kann, falls der Griff in der Mitte gefasst wird, ein
Verkippen der Vorrichtung 1 verhindert werden.
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Bevorzugt
weist die Trageeinrichtung 8 ein Griffelement 12 auf.
Dieses Griffelement 12 kann in einer weiteren Ausführungsform
an denjenigen Bereichen, an denen die Behältnisse 6 anliegen,
entsprechende kreisbogenförmige
Ausnehmungen aufweisen. Daneben können auch Ausnehmungen vorgesehen
sein, die ein Greifen mit den Händen
erleichtern.
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1b zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Im Unterschied zu der in 1a gezeigten
Vorrichtung können
bei der in 1b gezeigten Vorrichtung insgesamt
zehn Behältnisse 6 aufgenommen
werden. Auch wurde bei dieser Ausführungsform auf die Ausnehmungen 31 (1a)
verzichtet. Es wäre
jedoch auch möglich, in 1b die
in 1a gezeigten Ausnehmungen 31 vorzusehen.
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Bei
der in 1b gezeigten Ausführungsform
erstreckt sich die Halteeinrichtung 8 bzw. der Griff 12 über mehr
als drei Aufnahmeeinrichtungen 4 hinweg. Es wäre jedoch
auch möglich,
das Griffelement in dieser Erstreckungsrichtung E länger oder kürzer auszuführen.
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1c zeigt
eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wobei hier Aufnahmeeinrichtungen 4 für insgesamt 20 Behältnisse 6 vorgesehen
sind. Auch ist, wie in den beiden anderen Ausführungsformen, die Halteeinrichtung 8 im
Wesentlichen in der geometrischen Mitte der Vorrichtung angeordnet
bzw. wiederum so, dass sie sich im Falle einer gleichmäßig gefüllten Vorrichtung
im Wesentlichen über
den Schwerpunkt derselben findet.
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1d zeigt
eine weitere Vorrichtung, hier jedoch ohne die Behältnisse.
Auch weisen bei dieser Ausführungsform
die Seitenwände 5a und 5b keine Ausnehmungen
für die
Behältnisse
auf.
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2a zeigt
eine Unterseite einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transportieren
von Behältnissen.
Man erkennt, dass an der Unterseite eine Vielzahl von Vorsprüngen 11 vorgesehen
sind, die aus der Unterseite 10 der Vorrichtung herausragen.
Die Unterseite kann hier in Form einer geschlossenen Fläche ausgebildet
sein, es wäre
jedoch auch möglich,
dass die Unterseite eine Rippenstruktur oder dergleichen aufweist,
um die Stabilität
zu erhöhen.
Bevorzugt ist jedoch die Unterseite 10 vollständig in
einer Ebene angeordnet und weist insbesondere neben den Vorsprüngen 11 keine
weiteren Vorsprünge
oder Kanten auf, die in Richtung der Vorsprünge 11 ragen. Bei
der in 2a gezeigten Ausführungsform
sind die Vorsprünge 11 genau
regelmäßig angeordnet
und insbesondere weist jeder Vorsprung 11 gegenüber seinem
jeweils benachbarten Vorsprung den gleichen Abstand D auf. Dies
gilt dabei sowohl in der Richtung E als auch in der Richtung F der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1.
Die gestrichelte Linie am Umfang deutet auf die Umfangswand 5a, 5b hin,
die jedoch hier in die andere Richtung, das heißt in die Blattebene hineinragt.
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2b zeigt
eine Darstellung zur Veranschaulichung des Übereinanderstapelns mehrerer erfindungsgemäßer Vorrichtungen.
Durch genau regelmäßige Anordnung
der Vorsprünge 11 ist
es möglich,
die einzelnen Vorrichtungen in eine Vielzahl von rasterartigen Stellungen
zueinander zu versetzen. Auch erlauben die jeweils konstanten Abstände D, dass
dies ohne ein Verhaken oder Verkanten durchgeführt wird. Auf diese Weise ist
es möglich,
mehrere Getränkebehältnisse
beispielsweise pyramidenartig übereinander
zu stapeln. Auch wäre
es möglich,
Türme oder
dergleichen zu bilden, da die einzelnen Getränkebehältnisse durch die jeweils versetzt
gegeneinander zu wählende
Anordnung gegenseitig stabilisiert werden.
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3a zeigt
eine erfindungsgemäße Trageeinrichtung 8.
Diese Trageeinrichtung 8 weist ein Griffelement 12 auf,
sowie zwei sich in senkrechter Richtung bezüglich dieses Griffelements
erstreckende Befestigungselemente. An den Befestigungselementen 15, 16 ist
ein Verschiebeelement 21 angeordnet, welches eine Nut 24 aufweist.
Dieses Verschiebeelement und damit die gesamte Halteeinrichtung kann
gegenüber
zwei Haltekörpern 18,
die mit dem Grundkörper
erfindungsgemäßen Vorrichtung
fest verbunden sind, verschoben werden. Zu diesem Zweck sind an
den beiden Haltekörpern 18 Bolzen 26 angeordnet,
die sich innerhalb der Nut 24 verschieben lassen und auf
diese Weise die Bewegung des Griffelements in der Längsrichtung
L zulassen. Das Bezugszeichen 19 bezieht sich auf einen
(nicht im Detail dargestellten) Hohlraum, der innerhalb der Haltekörper 18 ausgebildet
ist, und in den hinein sich ein Abschnitt des Verschiebeelements 21 bewegen kann.
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Das
Bezugszeichen 17 bezieht sich auf eine Ausnehmung, die
in dem Haltekörper 18 vorgesehen ist.
Diese Ausnehmung kann in einen entsprechenden Bereich der Getränkekiste 1 eingreifen
und auf diese Weise kann eine feste Verbindung zwischen dem Haltekörper 18 und
der Getränkekiste
geschaffen werden. Neben der gezeigten Ausnehmung weist der Haltekörper noch
eine weitere in der Figurenebene verlaufende Ausnehmung auf. Durch
diese Ausnehmungen wird der Haltekörper in seinem unteren Bereich
in vier Segmente 18a geteilt.
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3b zeigt
eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Halteeinrichtung.
In diesem Falle weisen die beiden Befestigungselemente 15, 16 ein
Aufnahmeelement, beispielsweise ein Innengewinde, auf, um einen
Endabschnitt 28, der über einen Übergangsabschnitt 29 in
Verbindung mit dem Verschiebeelement 21 steht, unterzubringen.
Damit ist das Verschiebeelement fest gegenüber den Befestigungselementen 15, 16 angeordnet.
Das Bezugszeichen 19 bezieht sich auch hier wieder auf
den Aufnahmehohlraum, innerhalb dessen das Verschiebeelement 21 und
damit die vollständige
Trageeinrichtung 8 verschoben werden kann. Das Bezugszeichen 20 bezieht
sich auf ein Anschlagelement, welches sich an dem oberen Bereich
des Hohlraums 19 befindet. An diesem Anschlagelement 20 kann
das Verschiebeelement, wenn die Trageeinrichtung vollständig ausgezogen
ist, anschlagen, so dass eine weitere Bewegung der Halteeinrichtung 8 nach
oben verhindert wird.
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3c zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Halteeinrichtung,
diesmal in einem Zustand, in dem die Trageeinrichtung ganz in den
Getränkekasten 1 eingesenkt
ist. Man erkennt, dass hier der Bolzen 26 sich an dem oberen
Ende der Nut 24 befindet und damit das Verschiebeelement vollständig in
den Aufnahmehohlraum 19 der Haltekörper 18 eingerückt ist.
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Bei
der in 3c gezeigten Ausführungsform
wird damit das Griffelement 12 soweit abgesenkt, dass es
unterhalb des Randes 5c angeordnet ist. Genauer befindet
sich hier das Griffelement in etwa auf der gleichen Höhe wie der
Verschluß 6a der Behältnisse 6.
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3d zeigt
eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 8.
Bei dieser Halteeinrichtung 8 sind an dem Befestigungselement 16 (und
entsprechend auf an dem nicht gezeigten Befestigungselement 15)
vier langgestreckte Abschnitte bzw. Füße 42 angeordnet.
An dem unteren Ende dieser Füße befinden
sich Einrastvorsprünge 44,
die in Elemente einer Getränkekiste
einrasten können.
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Zu
diesem Zweck sind die Füße 42 in
einem bestimmten Maß flexibel.
Auch das Befestigungselement 16 kann in einem bestimmten
Maß tordierbar sein.
Das Bezugszeichen 52 bezieht sich auf einen Bereich einer
Getränkekiste,
d. h. ein Kreuz, welches bei Getränkekisten üblicherweise zwischen zwei bzw.
vier Aufnahmeeinrichtungen gebildet wird. Zum Einfügen der
Halteeinrichtung wird diese in der Längsrichtung nach unten bewegt.
Durch eine Schräge 46 weichen
die einzelnen Füße 42 gegenüber dem
Kreuz 52 aus und können
schließlich
unterhalb dieses Kreuzes 52 einrasten.
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3e zeigt
eine Detaildarstellung aus 3d. Man
erkennt eine Aussparung 53 unterhalb des Kreuzes 52,
welche in üblichen
aus dem Stand der Technik bekannten Getränkekisten vorhanden ist. Aufgrund
dieser Aussparung ist ein Einrasten der Füße 42 und damit der
Halteeinrichtung 8 gegenüber der Getränkekiste
möglich.
Damit kann die in den 3d und 3e gezeigte
Halteeinrichtung auch in bereits vorhandene Getränkekisten eingefügt werden.
Die zwischen den Füßen 42 gebildeten
Zwischenräume 43 bestimmen
durch ihre Länge
in der Längsrichtung
L, wie weit die Halteeinrichtung 8 gegenüber dem
Kreuz 52 und damit gegenüber der Getränkekiste
verschoben werden kann.
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Die 4a und 4b zeigen
zwei Seitenansichten der erfindungsgemäßen Vorrichtung einmal mit
abgesenktem Griffelement 12 (4a) und einmal
mit herausgezogenem Griffelement 12. Man erkennt, dass
bei herausgezogenem Griffelement 12 diese bequem mit der
Hand gefasst werden kann, da sich die Verschlüsse 6a der Behältnisse
dann erheblich unter der Unterseite des Griffelements befinden. In
dem in 4a gezeigten eingefahrenen Zustand ist
der Abstand a zwischen der Oberseite des Griffelements 12 und
dem Rand 5c der Vorrichtung größer als die Höhe h der
einzelnen Vorsprünge 11.
Wie auch in den 4a und 4b zu
erkennen ist, sind die Vorsprünge 11 gleichmäßig über die
Unterseite 10 der Vorrichtung verteilt.
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5a zeigt
eine Darstellung zur Veranschaulichung zweier übereinander angeordneter Getränkekisten.
Bei dieser Ausführungsform
ist die untere Getränkekiste
(gestrichelt dargestellt) gegenüber
der oberen Getränkekiste
um 90° gedreht. Gleichzeitig
kann jedoch durch die Anordnung der Vorsprünge 11 ein sicherer
Halt der beiden Getränkekästen gegeneinander erreicht
werden. Es wäre
jedoch auch möglich,
wie oben ausgeführt,
die unterschiedlichsten Zusammenstellungen von Getränkekisten
durchzuführen.
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5b zeigt
zwei Draufsichten auf die Seitenwände 5a und 5b.
Optional kann in der Seitenwand 5a eine Ausnehmung 3 als
Griffelement vorgesehen sein. Man erkennt auch hier die Regelmäßigkeit
der Anordnung der einzelnen Vorsprünge 11 an der Unterseite 10 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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5c zeigt
eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Hier wird an einer Seitenwand 5b eine Bildausgabeeinrichtung 27,
beispielsweise in Form eines Monitors 27 angeordnet. In
dieser Ausführungsform
kann die erfindungsgemäße Getränkekiste
nicht nur in besonders vorteilhafter Weise ausgestellt werden, sondern
beispielsweise auch in Gaststätten
zu Unterhaltungszwecken eingesetzt werden. Daneben kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch (nicht gezeigte) Tonausgabeeinrichtungen wie Lautsprecher und
dergleichen aufweisen. Der Monitor kann auch sehr dünn in Form
einer Bildausgabefolie gestaltet sein.
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6a zeigt
eine Draufsicht auf einen Grundkörper 30 bzw.
eine Palette für
eine Vielzahl der erfindungsgemäßen Vorrichtungen.
Dabei ist diese Palette auf die Gestalt der Vorrichtungen angepasst
und weist eine Vielzahl von Vorsprüngen 34 und zwischen
diesen Vorsprüngen 34 liegende
Ausnehmungen 36 auf. In diese Ausnehmungen können die
Vorsprünge 11 der
erfindungsgemäßen Getränkekiste
gerade eingreifen. Durch die regelmäßige Anordnung auch der Vorsprünge 34 ist
es möglich, dass
die erfindungsgemäße Vorrichtung
bzw. Getränkekiste
an beliebigen Positionen der Palette 30 angeordnet werden
kann und gleichwohl gegenüber dieser
gehalten wird.
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Das
Bezugszeichen 32 in 6b bezieht sich
auf Standfüße der Palette 30. 6c zeigt
eine Abdeckplatte 35 für
die erfindungsgemäßen Getränkekisten.
Auch diese Abdeckplatte weist entsprechend angepasste Vorsprünge 37 und
Ausnehmungen 38 auf. Es wäre jedoch auch möglich, die
Abdeckplatte 35 als Zwischenplatte zu gestalten. In diesem
Fall wären
auch an der in 6c rechts liegenden Seite Vorsprünge der
in 6b gezeigten Art anzuordnen.
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6d zeigt
ein Beispiel für
eine Zusammenstellung mehrerer Getränkekisten 1. Diese
sind hier auf einer Palette 30 angeordnet. In einem oberen Bereich
kann eine weitere Getränke kiste 1 vorgesehen
sein, die beispielsweise an ihrer Halteeinrichtung hängend angeordnet
ist und einen Monitor 27 aufweist. Dabei ist es möglich, den
Monitor 27 gegenüber
der Seitenwand der Getränkekiste über geeignete
Gelenke schwenkbar auszuführen.
Auch ist es möglich,
dass der Monitor teleskopartig aus einer der Seitenwände herausgezogen
werden kann. Falls die
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Grundkörper
- 3
- Ausnehmung
- 4
- Aufnahmeeinrichtungen
- 5a,
5b
- Seitenwände
- 5c
- Rand
- 6
- Getränkebehältnisse
- 6a
- Verschluss
- 7
- Zwischenwände
- 8
- Trageeinrichtung
- 10
- Unterseite
- 11
- Vorsprünge
- 12
- Griffelement
- 15,
16
- Befestigungselemente
- 17
- Ausnehmung
- 18
- Haltekörper
- 18a
- Segment
des Haltekörpers 18
- 19
- Hohlraum
- 20
- Anschlagelement
- 21
- Verschiebeelement
- 24
- Nut
- 26
- Bolzen
- 27
- Monitor
- 28
- Endabschnitt
- 29
- Übergangsabschnitt
- 30
- Grundkörper bzw.
Palette
- 31
- Ausnehmungen
- 32
- Standfuß
- 34
- Vorsprung
- 35
- Abdeckplatte
- 36
- Ausnehmung
- 37
- Vorsprung
- 38
- Ausnehmung
- 42
- Fuß
- 43
- Zwischenräume
- 44
- Einrastvorsprung
- 46
- Schräge
- 52
- Kreuz
(der Getränkekiste)
- 53
- Aussparung
- D
- Abstand
- E,
F
- Richtungen
- L
- Längsrichtung