DE69218065T2 - Behälter mit zusammengesetztem Aufbau - Google Patents
Behälter mit zusammengesetztem AufbauInfo
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Description
- Bei der Herstellung von Plastikbehältern, im allgemeinen nicht wiederverwendbaren, in der Form von Flaschen, Phiolen und dergleichen, wird die schwierige Beseitigbarkeit dieser Behälter, wenn sie einmal leer sind, aufgrund ihrer physischen Abmessungen oder ihrer umweltschädlichen Eigenschaften zu einem immer akuteren Problem, weil sie sich mit der Zeit nur langsam zersetzen.
- Andererseits müssen diese Behälter für eine gute Stabilität und eine einfache Handhabbarkeit beim Gebrauch, dem Transport und der Lagerung eine ausreichende Steifigkeit haben.
- Dies kann ohne eine gewisse Wandstärke und der resultierenden relativ großen Materialmenge nicht gewährleistet werden, was sich negativ auf die Herstellungskosten auswirkt.
- Bei dem bekannten Stand der Technik wurden zusammengesetzte Flaschen vorgeschlagen, d.h. Flaschen aus einem relativ nachgiebigen Kunststoff, welche ein Element enthalten, das in eine starrere Stützstruktur eingefügt ist. Die französische Patentanmeldung FR-A-2 166 173 zeigt z.B. ein im wesentlichen zylindrisches zusammengesetztes Gefäß, das aus einem starren Außenrohr besteht, in dem ein Kunststoffbehälter befestigt ist. Der Behälter eines solchen Gefäßes muß jedoch relativ dicke Wände haben. Anderenfalls könnte der Behälter in sich zusammensinken und in das Versteifungsrohr rutschen. Zusätzlich würde der Behälter während des Gießens wegen des Gewichts seines Inhaltes leicht aus dem Rohr rutschen.
- Die französische Patentanmeldung FR-A-2 013 654 schlägt ein Gefäß vor, das dem obigen im wesentlichen ähnlich ist, wobei die einzige Abänderung darin besteht, daß die Seitenwand des zylindrischen Behälterss Vorsprünge hat, die mit entsprechenden Löchern in der äußeren Stützhülle in Eingriff bringbar sind.
- Obwohl diese Ausführungsform eine bessere Verbindung zwischen der Außenhülle und dem Behälter gewährleistet, wenn letzteres voll ist oder unter Druck steht, ist immer noch eine relativ große Steifigkeit der Behälterwände notwendig, um zu verhindern, daß er in sich zusammenfällt oder während des Gießens, oder wenn er nur noch teilweise gefüllt ist, herausgleitet. Tatsächlich besteht der Zweck des in diesem Patent beschriebenen Gefäßes einfach in der besseren Widerstandsfähigkeit gegen den Innendruck, welche durch den kugelförmigen Boden des Behälters erreicht wird, während die zylindrische Außenhülle nur dazu dient, dem Gefäß einen flachen Standboden zu geben.
- Zusätzlich zu der Verschwendung von Kunststoffmaterial führt die Notwendigkeit der Verwendung von Gefäßen mit relativ starren Wänden dazu, daß die Gefäße nach dem Entleeren schwierig zu falten sind, um den benötigten Raum zu verringern und ihre Entsorgung zu erleichtern.
- In dem US-Patent US-A-4 456 134 sind verschiedene Lösungen gezeigt, bei denen die zylindrischen Flaschen mit einem Behälterteil ausgestaltet sind, welches von einem starren Teil getragen wird. Die Behälterteile können leicht gefaltet werden, entweder weil sie aus einem sehr dünnen und leicht verformbaren Kunststoffmaterial bestehen oder weil Balgen oder dergleichen vorgesehen sind. Bei den Balgen ist der Verbrauch an Kunststoffmaterial hoch, während bei den dünnen Wänden der Stützteil, welcher gleichzeitig aus Plastik hergestellt wird, besonders kompliziert und teuer und somit ungeeignet für den Einweggebrauch ist.
- Die GB-A-2 194 514 offenbart ein Gehäuse mit einem inneren Kunststoffgehäuse und einem äußeren Kartongehäuse. Das innere Kunststoffgehäuse hat Vorsprünge an jeder Seitenwand, welche mit dem Außengehäuse in Eingriff bringbar sind.
- Die grundsätzliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, die oben erläuterten Nachteile zu vermeiden, indem eine Wegwerfflasche vorgeshen wird, die mit geringen Mengen Kunststoffmaterial hergestellt werden kann, weil sie eine zusammengesetzte Struktur mit einem Behälterteil aus dünnwandigem Kunststoff aufweist, welches in ein kostengünstiges Stützteil eingesetzt ist, das z.B. aus Karton besteht. Die beiden Teile wirken zusammen, um eine Starrheit der Gesamtanordnung zu erzielen, die fest gegriffen und bequem gehandhabt werden kann.
- Gleichzeitig können die beiden Teile bei ihrer Trennung leicht gefaltet werden, um den benötigten Raum zu reduzieren und ihre Entsorgung zu erleichtern.
- Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die vorliegende Erfindung eine Flasche gemäß Anspruch 1 vor.
- Zur Erläuterung der innovativen Grundsätze der vorliegenden Erfindung und ihrer Vorteile im Vergleich zu dem bekannten Stand der Technik sind im folgenden anhand der Zeichnung Ausführungsbeispiele beschrieben, bei denen diese Grundsätze verwirklicht sind.
- Fig. 1 zeigt eine Explosionsdarstellung eines Gefäßes gemäß der vorliegenden Erfindung; und
- Fig. 2 zeigt eine vergrößerte Schnittdarstellung eines Details einer anderen Ausführungsform des Gefäßes von Fig. 1;
- Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht einer weiteren, teilweise zusammengebauten Ausführungsform des Gefäßes der Fig. 1;
- Fig. 4 zeigt eine Schnittdarstellung längs der Ebene IV-IV in Fig. 3; und
- Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht des Gefäßes der Fig. 3 in zusammengebautem Zustand.
- Fig. 1 zeigt eine schematische Explosionsdarstellung eines Gefäßes mit einem im wesentlichen rechteckigen Grundriß 10, wie eine Flasche oder eine Phiole, welcher gemäß der vorliegenden Erfindung aus einer Aufnahme oder einem Behälter 11 besteht, der mit einem minimalen seitlichen Spiel in eine schachtelartige Stützumhüllung 12 eingefügt ist, die oben offen ist.
- Der Behälter 11 hat einen oberen Teil mit einem Hals 13 und kann in das schachtelartige Element 12 eingesetzt werden, bis er mit seinen Eingriffsvorsprüngen oder Seitenlaschen 14 und 15 (welche auf den schmaleren Stirnwänden angeordnet sind) in entsprechende Seitenöffnungen 16 und 17 in der Umhüllung 12 eingreift.
- In dieser Position steht die Oberseite des Behälters 11 aus der Außenumhüllung 12 vor.
- An dem Behälter kann bei seinem oberen Teil 20 an vier Seiten oder an nur zwei gegenüberliegenden Seiten eine Kante 18 vorgesehen sein, welche seitlich vorspringt und gegen den oberen Rand der Umhüllung 12 zu liegen kommen soll.
- Die Verbindung der Seitenlaschen 14 und 15 mit den Öffnungen 16 und 17 ist jedoch ausreichend, um den Innenbehälter 11 selbst dann zu tragen, wenn der Rand 18 nicht vorhanden ist.
- Die Laschen 14 und 15 bei der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 haben eine rechteckige Form, die im Verhältnis zu dem Behälter in Längsrichtung gestreckt ist, und der obere Rand bildet ein Hindernis gegen das Herausziehen des Behälters aus der Umhüllung.
- Optional kann der untere Rand nach unten abgeschrägt sein, um das Einfügen des Behälters in die Stützumhüllung zu erleichtern.
- Der Behälter 11 kann aus einem dünnen Kunststoffmaterial hergestellt werden, üblicherweise ein thermoplastisches Harz, während die Außenhülle 12 aus Karton besteht, der so gefaltet ist, daß er einen Kasten bildet.
- Material mit ähnlichen mechanischen Eigenschaften kann selbstverständlich den Karton ersetzen, welcher sich zur Herstellung der Umhüllung recht gut eignet.
- Die schachtelartige Form der Umhüllung soll eine gefaltete Form sein, welche vertikale Dieder oder Zweiflachs bildet, die eine starre Struktur ergeben.
- Es ist nicht notwendig, eine geschlossene und ununterbrochene Bodenwand vorzusehen, und die Umhüllung kann auch die Form einer einfachen Seiteneinfassung oder eines Seitenbandes haben, in der der Kunststoffbehälter aufrechtstehen kann, während sie der Gesamtanordnung die gewünschte Steifigkeit verleiht.
- Der Bodenteil verleiht jedoch eine größere Steifigkeit und eine größere Standfläche.
- Mit dem Begriff dünn ist gemeint, daß der Kunststoff des Behälters, wenigstens in seinem Bereich 21, der in der Umhüllung 12 aufgenommen wird, eine solche Dicke hat, daß er nachgiebig und somit faltbar ist, weil er praktisch keine Stützfunktion hat.
- Es kann sogar daran gedacht werden, den Behälter 11 mit unterschiedlichen Dicken bei verschiedenen Abschnitten der Wände auszubilden, d.h. mit einem sehr dünnen Teil 21, welcher in die Umhüllung 12 eingesetzt wird, und mit einer größeren Dicke für den Teil 20 in der Nähe des oberen Halses 13, welcher aus der Umhüllung vorsteht, um eine geringere Nachgiebigkeit und somit eine gewisse Steifigkeit vorzusehen, die zum Stützen des Ausgußhalses selbst bei den normalen Belastungen notwendig ist, denen er beim Gebrauch vorhersehbar ausgesetzt sein wird.
- Bei jedem Behälter sind, wenn die Materialsteifigkeit gleich ist, die breiteren Wände leichter verformbar als die schmaleren. Bei der Ausführungsform des vorliegenden zusammengesetzten Gefäßes soll möglichst keine Behälterstruktur 12 mit relativ großer Steifigkeit notwendig sein, die nur deshalb notwendig wäre, um eine Verformung der breiteren Wände zu verhindern. Diese größere Steifigkeit würde eine teurere Umhüllung 12 und eine schwierigere Entsorgung notwendig machen, was der Aufgabe der vorliegenden Erfindung widerspricht.
- An den beiden gegenüberliegenden Seiten größerer Weite, oder Breite, hat der Behälter 11 daher quer verlaufende Profile oder Rillen 19, welche eine Steifigkeit gegen die Verformung des Behälters bei Normalkräften auf die schmaleren Seitenwände ergeben.
- Dank dieses Merkmals ließ sich durch die Kombination des Innenbehälters 11 mit den dünnen Wänden und der Außenumhüllung 12 mit der relativ geringen Steifigkeit eine Flasche optimaler Steifigkeit realisieren, die in jedem Fall ausreichend für den normalen Gebrauch ist. Tatsächlich hat es sich als möglich erwiesen, eine Umhüllung zu verwenden, deren Steifigkeit ausreichend ist, um die Querverformungskräfte längs der schmaleren Seiten aufzunehmen, während sich die Steifigkeit der Flasche für die breiteren Seiten aus der Kombination der Steifigkeit der externen Umhüllung plus der Steifigkeit der geformten Wände des Innenbehälters ergibt.
- Die Versteifung der größeren Seitenwände gewährleistet auch einen festen Sitz der Laschen 14, 15 in ihren jeweiligen Sitzen. Wenn der Behälter 11 aus der Umhüllung 12 gezogen wird, erleichtern die Querprofile 19 ferner das Falten in Längsrichtung, ja sogar sein Aufrollen, um bei der Entsorgung den geringst möglichen Raum zu belegen.
- Im Gebrauch werden die Behälter zusammengebaut mit ihren Umhüllungen verkauft, auf welche die verschiedenen Anweisungen und Etiketten der enthaltenen Produkte zusätzlich zu Verzierungen gedruckt werden können, welche das Gefäß ansprechend und passend für den Wert des Inhalts machen, und zwar trotz der relativen Ärmlichkeit und der geringen Kosten der Komponenten des Gesamtprodukts gemäß der vorliegenden Erfindung.
- Die Steifigkeit des Gesamtgefüges wird auch durch die Außenumhüllung gewährleistet und erlaubt eine normale Verwendung der Flasche oder Phiole 10 sowie ein festes Greifen und eine gute Widerstandsfähigkeit bei der Handhabung während dem Füllen, der Lagerung und dem Transport.
- Wenn das enthaltene Produkt verbraucht ist, genügt es, von außen gegen die Laschen oder Flügel 14 und 15 zu drücken, um den Behälter aus der Umhüllung herausziehen zu können, die alternativ auch einfach zerrissen werden kann, um den Behälter herauszuholen.
- Die Umhüllung kann gefaltet und optional zerrissen werden, während der Behälter einfach gefaltet werden kann, um seine Abmessungen zu reduzieren.
- Der Teil 21 kann z.B. in dem Teil 20 aufgerollt werden, der optional steifer ausgebildet wird, oder der Behälter könnte zerdrückt und vom Boden heraufgerollt werden, auch Dank der unterstützenden Rillen 19.
- Man könnte auch vorsehen, die Umhüllung direkt von dem Behälter zu reißen und dann letzteren wie oben erläutert zu falten.
- Um das Falten zu erleichtern, kann der Behälter wie in der Zeichnung gezeigt eine im wesentlichen flache Form mit einer Abschrägung am Boden haben, um eine Versteifung der schachtelartigen Form bei dem Boden zu verhindern, und mit den optionalen, das Aufrollen zusätzlich erleichternden Eindrückungen an den breiteren Seitenwänden.
- An diesem Punkt ist klar, daß die Aufgabe der Bereitstellung faltbarer Behälter, welche Dank der Dünnheit der Wände wenig Kunststoffmaterial benötigen, und die Vereinfachung der Entsorgung bei minimalem Platzbedarf erreicht worden sind. Natürlich ist die obige Beschreibung einer Ausführungsform der innovativen Grundsätze der vorliegenden Erfindung lediglich ein Beispiel, und sie darf daher nicht als eine Beschränkung des Patentrechts gemäß den Ansprüchen verstanden werden.
- Insbesondere die Konfiguration, Anordnung und Abmessungen der Vorsprünge des Behälters, welche in die Öffnungen in der Umhüllung eingefügt werden, um diesen darin zu halten, ist frei veränderbar.
- Es können einer oder mehrere Vorsprünge auf jeder Schmalseite vorgesehen werden. Auf den beiden schmalen, gegenüberliegenden Seiten müssen nicht gleich viele Vorsprünge vorgesehen werden, und sie können bei unterschiedlichen Positionen und bei verschiedenen Höhen angeordnet sein.
- Die Vorsprünge können die Form horizontaler dünner Rechtecke oder Viertelmonde oder jede andere geeignete dünne horizontale Form haben.
- In diesem Fall und für den Fall, daß mehr als ein Vorsprung pro Seite vorgesehen wird, sollten die größeren Vorsprünge näher beim Boden liegen, so daß sie an den kleineren Öffnungen vorbeigehen können und in die richtige Öffnung einschnappen, wenn der Behälter bei der Montage in die Umhüllung eingefügt wird.
- Für den Fachmann ist es leicht nachvollziehbar, daß sie verändert werden können, um sie an bestimmte Anforderungen anzupassen.
- Insbesondere können Vorsprünge vorgesehen werden, welche nicht nur den Behälter gegen ein Herausziehen zurückhalten, sondern auch sich selbst in den Öffnungen halten.
- Mit anderen Worten, die Vorsprünge können so gestaltet werden, daß sie in die Öffnungen gedrückt werden, und darin nicht lediglich lose aufgenommen werden.
- Insbesondere z.B. in dem Fall, daß die Seitenwände des Behälters so nachgiebig sind, daß eine Verbindung mit den an den Wänden anliegenden Laschen nicht garantiert werden kann, könnten die Laschen bei einem steiferen Teil der Umhüllung, z.B. in der Nähe des Randes 18 angeordnet werden.
- Die Laschen könnten auch kürzer sein, so daß sie sich weniger weit in die Verbindungsöffnung erstrecken. Sie könnten z.B. mit im wesentlichen rechteckiger Form und mit der oben erwähnten Abschrägung ausgebildet sein, welche sich über ihre gesamte Höhe erstreckt, damit sie leichter einfügbar sind.
- Fig. 2 zeigt ein Beispiel einer anderen Ausführungsform der Kopplung zwischen dem Behälter und der starren Umhüllung. Bei dieser Ausführungsform greift ein Behälter 11', dem im übrigen ähnlich dem Behälter 11 der Fig. 1 ist, über Vorsprünge 22 (von denen nur einer gezeigt ist, wobei der andere auf der selben oder einer anderen Wand liegt) in eine Umhüllung 12', wobei der Vorsprung 22 anstelle der Laschen 14, 15 vorgesehen ist.
- Wie man in Fig. 2 leicht sehen kann, ragt der obere Teil 20' des Behälters aus der Umhüllung 12', und die Verbindungselemente 22 haben optional eine stärkere Dicke als die Seitenwand 23.
- Das Verbindungselement 22 kann mit einer hohlen Pilzform vorgesehen werden und kommt mit dem verbreiterten Kopf mit dem Rand eines Lochs 16' in der Umhüllung in Eingriff.
- Dank der relativen Steifigkeit des oberen Teils 20, der mit seinem Umfangsrand 18' auf der Oberkante der Umhüllung 12' sitzt, und Dank der Pilzform des Verbindungselementes 22 bleibt die dünne nachgiebige Seitenwand 23 gespannt, und der Behälter ist fest in der Umhüllung verankert.
- Der Behälter 11' kann vorzugsweise mit nach innen gefalteten Verbindungselementen vorgesehen oder vorbereitet werden, damit er ohne Widerstand leicht in die Umhüllung 12' eingefügt werden kann.
- Es genügt dann, einen leichten Überdruck in dem Behälter zu erzeugen, um ihn aufzublähen und die Verbindungselemente durch die Löcher 16' zu drücken und darin zu verankern.
- Die Verankerung der beiden Teile des Behälters findet dabei gemäß der vorliegenden Erfindung im wesentlichen durch die Einfügung der Vorsprünge des Behälters in die Öffnungen in der Umhüllung statt, und dieses Einfügen geschieht vorzugsweise durch Verformen der dünnen Wand des Behälters.
- Die Verformung, welche die Vorsprünge in die Öffnungen bringt, kann mit Hilfe einer mechanischen Einrichtung oder einem Unterdruck oder einem Überdruck von Luft oder Fluiden erfolgen, und in jedem Fall durch eine Einwirkung auf den Plastikbehälter, um die Verankerung zu erzeugen.
- Ein interner Überdruck ist leicht erzielbar, indem Luft eingeblasen wird, oder indem während des automatischen oder manuellen Füllens des Behälters der Druck des Produkts ausgenutzt wird, welches in den Behälter gegeben wird, wie sich der Fachmann leicht vorstellen können wird.
- Die Form der Vorsprünge 22 kann sich von der gezeigten Pilzform unterscheiden, und es kann z.B. die Form eines runden Knopfes oder eines Körpers mit polygonalem Umfang mit einer Unterschneidung, auf zwei vorzugsweise gegenüberliegenden Seiten, vorgesehen werden, wobei diese Form in die entsprechenden Löcher in der Umhüllung einschnappen kann.
- Fig. 3 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform einer Flasche gemäß der vorliegenden Erfindung, welche allgemein mit 110 bezeichnet ist.
- Die Flasche mit dem quadratischen Grundriß 110 (der Klarheithalber sind dieselben Einzelkomponenten wie bei der Flasche 10 im folgenden mit denselben Bezugszeichen plus 100 bezeichnet) umfaßt ein Flaschengefäß 111 mit dünnen Wänden, welches mit minimalem Spiel in eine Umhüllung 112, z.B. aus Karton, einfügbar ist. Wieder ähnlich wie bei der Flasche 10, kann der Behälter 111 eine Stufe oder Kante 118 aufweisen, welche gegen den oberen Rand der Umhüllung 112 zu liegen kommt, sowie Rillen 119 für eine Querversteifung und eine Erleichterung des Faltens in Längsrichtung.
- Der Behälter 111 weist an seinen kürzeren Wänden seitliche Zungen-Verbindungen zur Verbindung mit entsprechenden Öffnungen in den Wänden der Umhüllung 112 auf.
- Die Zungen und die Öffnungen sind an beiden Seiten der Flasche identisch, wobei nur eine Zunge 114 und eine Öffnung 116 auf einer Seite gezeigt sind. In der folgenden Beschreibung wird nur auf diese eine Seite ausdrücklich Bezug genommen, wobei jedoch klar ist, daß dieselbe Beschreibung auch für die gegenüberliegende Seite gilt.
- Die Zunge 114 hat eine im Verhältnis zu der Flasche in Längsrichtung langgestreckte Form und weist an den Seitenwänden zwei Unterschneidungen 124 auf, die jede eine Rille bestimmen, in der eine entsprechende Seitenkante der Öffnung 116 eingebracht wird, wie man in Fig. 4 gut sehen kann.
- Damit die Kanten während des Einfügens des Behälters in die Umhüllung in die Rillen eingebracht werden können, hat die Öffnung 116 im wesentlichen die Form des Buchstabens T, wobei der Querbalken oder obere Strich 125 die Punkte bildet, welche das Einfügen der Seitenkanten der Öffnungen 116 in die Rillen 124 erleichtern.
- Die Zunge 114 hat eine entsprechende T-Form mit einem quer verlaufenden Teilstück 126 an ihrem oberen Ende, welches das Abschlußelement für die Rillen 124 bildet. Vorzugsweise sind die Ecken am unteren Ende der Zunge abgerundet, um das Einfügen der Zunge in die Öffnung zu erleichtern.
- Wie man gut in Fig. 5 sehen kann, wo der Behälter vollständig in die Umhüllung eingefügt ist, bildet das Querelement 126 der Zunge 114 einen Anschlag, der in den oberen Einschnitt 125 paßt und ein versehentliches Herausziehen verhindert.
- Es ist klar, daß die Ausführungsform 110 selbst bei automatischen Einrichtungen einen leichten Zusammenbau der Flasche ermöglicht.
Claims (11)
1. Flasche (10, 110), umfassend einen Behälter (11,
11', 111) aus nachgiebigem Kunststoff, der in eine
im allgemeinen schachtelförmige, steife
Stützumhüllung (12, 12' 112) eingeschoben ist, um aus
ihrem oberen Rand mit einem eigenen, einen
Füllhals (13) umfassenden Abschnitt (20, 20')
vorzustehen, dadurch gekennzeichnet. daß sie einen im
wesentlichen rechteckigen Grundriß aufweist, um
paarweise gegenüberliegende Seitenwände
verschiedener Weite zu bilden. wobei nur das Paar von
Seitenwänden kleinerer Weite des Behälters (11
11', 111) Eingriffsvorsprünge (14, 15, 22, 114)
umfaßt, die in entsprechenden Öffnungen (16, 16',
17, 116) in der Umhüllung (12, 12', 112)
aufgenommen sind, wobei das Paar von Seitenwänden
größerer Weite des Behälters Querprofile (19, 119) in
der Form von parallelen Nuten zur Versteifung
gegen Verformungskräfte umfassen, die senkrecht
auf sein Paar von Seitenwänden kleinerer Weite
wirken.
2. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umhüllung (12, 12', 112) durch einen
schachtelförmig gefalteten Karton ausgeführt ist.
3. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der aus der Umhüllung (12, 12', 112) oben
vorstehende Behälterabschnitt (20, 20') eine
kleinere Nachgiebigkeit besitzt als der in ihm
aufgenommene Teil (21).
4. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Querprofile (19, 119) überdies die
Faltung des Behälters (11, 11', 111) in Längsrichtung
fördern.
5. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einsteckvorsprünge eine Ausbildung
mit pilzförmig verbreitertem Kopf (22) besitzen, um
an den Rändern der Öffnungen (16') der Umhüllung
eingesteckt zu werden.
6. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einsteckvorprünge (14, 15) eine sich in
Einschubrichtung des Behälters (11) in die
Umhüllung (12) verjüngende Form besitzen, um die
Einführung des Behälters (11) in die Umhüllung (12)
zu begünstigen und einen Anschlag bei dem
erneuten Auszug des Behälters (11) aus der Umhüllung
(12) zu bilden.
7. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter (11, 11', 111) einen
Anschlagsrand (18, 18', 118) in Umfangsrichtung
für den oberen Rand (12, 12', 112) auf mindestens
einer seiner beiden entgegengesetzten Seiten
umfaßt.
8. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter (11, 11', 111) einen sich
verjüngenden Boden besitzt.
9. Flasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Vorsprünge (114) zu den
jeweiligen Wänden längs erstrecken und seitliche
Hinterschneidungen aufweisen, die Eingriffskehlen
(124) an entsprechenden Seitenrändern der
Umhüllungsöffnungen bilden.
10. Flasche nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnungen (116) eine im wesentlichen
T-ausgebildete Form aufweisen, um im oberen
Querbalken des "T" (125) Schrägstellen für die
Einführung der Seitenränder der Öffnungen (116) in
die Kehlen (124) bei Einführung des Behälters
(111) in die Umhüllung (112) festzulegen.
11. Flasche nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (114) eine im wesentlichen
als "T"-ausgebildete Form aufweisen, um mit dem
oberen Querteil (126) einen Einsteckanschlag im
entsprechenden Querteil (125) der Öffnungen
festzulegen.
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