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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Speichern, Auswählen und Übermitteln von Daten, nämlich Fahrzeugdaten eines Fahrzeugs, Ladungsdaten einer Ladung des Fahrzeugs und/oder Insassendaten von Insassen des Fahrzeugs.
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Stand der Technik
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Ein Verfahren zur Übermittlung gespeicherter Fahrzeug- und Insassendaten an einen externen Datenempfänger bei einem Verkehrsunfall eines Fahrzeugs ist bekannt. Der externe Datenempfänger ist insbesondere in einer Rettungsleitstelle installiert, die entsprechende Rettungskräfte zur Unfallstelle schickt und bei Bedarf die Arbeit der verschiedenen Rettungskräfte koordiniert. Das Verfahren zur Information der Rettungskräfte ersetzt oder ergänzt die Benachrichtigung und Information der Rettungsleitstelle über Telefon und/oder Notrufsäule. Die Daten werden dabei zum Beispiel in Form eines Unfallberichts übermittelt. Eine Auswahl der übermittelten Daten erfolgt dabei lediglich durch die Datenerfassung selbst.
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Die
JP 2005 - 284 666 A beschreibt ein System zum Versenden und Empfangen eines Unfallberichts mit einer Detektionseinrichtung zum Detektieren eines Fahrzeugunfalls und einer Übermittlungseinrichtung zur Übermittlung von Informationen bezüglich des Verkehrsunfalls vom Fahrzeug zu einer Stelle außerhalb des Fahrzeugs, wenn ein Verkehrsunfall von der Detektionseinrichtung detektiert wurde.
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Aus der
DE 38 05 810 A1 ist ein Kommunikationssystem für Fahrzeuge bekannt, das eine mit einer manuellen Notruftaste ausgestattete Auslöseeinrichtung bereithält. Diese ermöglicht es, im Falle von Notsituationen ein entprechendes Funksignal, beispielsweise unter Angaben des Standortes des Fahrzeugs, der Fahrzeugidentifizierungsdaten und der Fahrerdaten auszusenden.
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Aus der
DE 198 54 047 C2 ist ein mobiles Überwachungsgerät für Fahrzeugführer bekannt, wobei mittels des Gerätes gesundheitskritische Zustände des Fahrzeugführers bei einem Unfall oder einer durch gesundheitliche Probleme auftretender Fahruntüchtigkeit erkannt und ein Notruf an eine Leitzentrale übermittelt wird.
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Offenbarung der Erfindung
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Das Verfahren weist folgende Schritte auf:
- - Speichern der Daten im Fahrzeug,
- - Auswählen von denjenigen Daten aus den gespeicherten Daten, die die Arbeit von Rettungskräften bei einem Unfall des Fahrzeugs erleichtern, wobei die ausgewählten Daten Folgendes beinhalten können
- a) Informationen über die Fahrzeugposition und/oder
- b) Informationen über Zugangsmöglichkeiten in das Fahrzeuginnere und/oder
- c) Informationen über die Ladung des Fahrzeugs und/oder
- d) Informationen über Gefahrenquellen betreffend Fahrzeugbauteile und/oder Ladung und/oder
- e) Informationen über die Insassenzahl und/oder
- f) Informationen über medizinische Besonderheiten betreffend die Insassen des Fahrzeugs,
aber insbesondere erfindungsgemäß beinhalten: Informationen über Gefahrenquellen betreffend Fahrzeugbauteilen in Form von wenigstens einer Batterie
mit hoher Temperatur oder hoher elektrischer Spannung.
- - kabelungebundenes Übermitteln der ausgewählten Daten an mindestens eine externe Stelle.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden aus den erfassten Daten im Fahrzeug diejenigen ausgewählt, die die Arbeit von Rettungskräften bei einem Unfall des Fahrzeugs erleichtern. Durch diese Auswahl rettungsrelevanter Daten bekommen die Rettungskräfte einen umfassenden, jedoch auf die Rettungsarbeiten bezogenen Satz von Daten, der eine effektive Vorbereitung und Durchführung eines Rettungseinsatzes ermöglichen. Die ausgewählten Daten beziehen sich auf erfindungsgemäß auf Informationen über Gefahrenquellen betreffend Fahrzeugbauteilen in Form von wenigstens einer Batterie mit hoher Temperatur oder hoher elektrischer Spannung.
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Werden die Daten an unterschiedliche externe Stellen wie zum Beispiel die Ambulanz, die Feuerwehr und/oder die Polizei gesandt, so kann eine auf die jeweilige externe Stelle individuell abgestimmte Auswahl vorgenommen werden.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass die Übermittlung der ausgewählten Daten automatisch bei einer Unfallerkennung eines Fahrzeugunfalls erfolgt. Zur Unfallerkennung weist das Fahrzeug mindestens einen Sensor oder eine Erkennungseinrichtung auf, die eine eindeutige Unfallerkennung des Fahrzeugunfalls ermöglicht.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Unfallerkennung durch Beschleunigungssensoren und/oder eine Airbag-Auslöseerkennung erfolgt. Kurzfrist auftretende, extrem hohe Beschleunigungen geben einen eindeutigen Hinweis auf einen Verkehrsunfall. Eine Airbag-Auslöseerkennung gibt ebenfalls einen eindeutigen Hinweis auf einen Verkehrsunfall. Alternativ oder zusätzlich kann die Unfallerkennung durch Sensoren erfolgen, die eine Verformung von Fahrzeugteilen, insbesondere tragenden Fahrzeugteilen, erkennt.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass die externe Stelle einer Leitstelle von Rettungskräften und/oder Rettungskräfte vor Ort sind. Eine kabelungebundene Übermittlung der ausgewählten Daten an eine externe Leitstelle ermöglicht eine gute Koordinierung und Vorbereitung der Rettungskräfte. Eine Übermittlung von Daten an Rettungskräfte vor Ort ist vorzugsweise eine Übermittlung von gezielt abgefragten Daten. Dabei ist die Auswahl der Daten abhängig von einer Abfrage der Rettungskräfte.
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Mit Vorteil ist vorgesehen, dass die Erfassung der Fahrzeugdaten durch manuelle Eingabe der Daten, Datenübertragung aus mindestens einem Datenbus des Fahrzeugs und/oder Datenübertragung eines externen Rechners erfolgt. Die manuelle Eingabe der Daten kann zum Beispiel eine Terminaleingabe einer Datenverarbeitungseinrichtung des Fahrzeugs sein. Aktuelle Fahrzeugzustände und Zustände der Fahrzeugsysteme werden den bestehenden Datenbussen des Fahrzeugs entnommen. Daten, welche die Bauart des Fahrzeugs betreffen, können vom Hersteller und/oder einer Werkstatt in einem Datenspeicher des Fahrzeugs abgelegt werden. Die Datenübertragung erfolgt dabei insbesondere aus einem externen Rechner über eine Datenleitung.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass die Erfassung der Ladungsdaten durch manuelle Eingabe der Daten und/oder Funkerkennung erfolgt. Die Ladungsdaten werden wie bei Nutzfahrzeugen üblich über Datenterminals eingegeben und in der Datenverarbeitungseinrichtung oder einem separaten Bordcomputer bereitgehalten. Alternativ oder zusätzlich kann die Erfassung der Ladungsdaten automatisch über Funkerkennung, insbesondere Radio Frequency Identification (RFID) erfolgen.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass die Erfassung der Insassendaten durch Chiperkennung, Funkerkennung, Sitzbelegungserkennung, Sitzpositionserkennung und/oder einen Anschnallgurt-Nutzungssensor erfolgt. Die Insassendaten sind insbesondere Informationen über die Insassenzahl, die Sitzposition der Insassen und individuelle Besonderheiten der Insassen. Die Daten über die Insassen (Fahrer und Passagiere) werden im Fahrzeug über eine Sitzbelegungserkennung, eine Sitzpositionserkennung und/oder einen Anschnallgurt-Nutzungssensor direkt erfasst. Alternativ oder zusätzlich können die Insassendaten durch von den Insassen mitgeführten Chipkarten mittels Chiperkennung oder Funkerkennung - zum Beispiel über eine RFID-Einheit im Zündschlüssel - eingebracht werden. Die Chipkarte wird durch eine Chiperkennung, die RFID-Einheit durch eine Funkerkennung ausgelesen.
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Mit Vorteil ist vorgesehen, dass die Informationen über Zugangsmöglichkeiten in das Fahrzeuginnere Informationen über Fahrzeugbauteile und/oder den Fahrzeugzustand sind, die den Zugang in das Fahrzeuginnere bestimmen. Die Informationen über Zugangsmöglichkeiten in das Fahrzeuginnere beschreiben Eigenschaften des Fahrzeugs, welche den Zugang von Rettungskräften erschweren beziehungsweise erleichtern. Informationen über Fahrzeugbauteile sind zum Beispiel Informationen über die Verwendung hochfester Bleche im Bereich der A-Säulen, die Rettungsscheren besonderen Widerstand bieten oder Informationen über die Verwendung von besonders widerstandsfähigen Materialien wie zum Beispiel von Spezialgläsern.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Informationen über Gefahrenquellen Betriebsmittelkenndaten, Kenndaten der elektrischen Versorgung und/oder Gefahrenhinweise einer gefährlichen Ladung sind. Die Informationen über Gefahrenquellen sind Informationen über Bauteile, Betriebsmittel und/oder Betriebssituationen, die eine Gefahr für die Rettungskräfte selbst darstellt. Dies sind erfindungsgemäß Batterien mit hoher Temperatur oder hoher elektrischer Spannung bei Hybridfahrzeugen, Betriebsmittel wie Kraftstoffe mit extrem niedriger Temperatur oder Gefahr der Explosion, ausgelöste und vor allem bisher nicht gezündete Stufen von pyrotechnischen Airbag- und Gurtstraffergeneratoren, sowie Gefahrgüter. Zusätzlich können die Informationen über Gefahrenquellen auch passende Hinweise über den Umgang mit diesen Gefahrenquellen beinhalten.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die medizinischen Besonderheiten der Insassen des Fahrzeugs Erkrankungen, Blutgruppen und/oder Medikamentenunverträglichkeiten der Insassen sind.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Daten entsprechend einer Vorauswahl und/oder einer Empfängeranfrage ausgewählt werden. Die Auswahl der Daten erfolgt alternativ durch eine Vorauswahl, die auf die Empfänger der Daten an externer Stelle abgestimmt sind oder durch eine gezielte Empfängeranfrage. Dazu ist das Fahrzeug mit einer entsprechenden Empfänger- und Auswerteeinheit versehen, die die Empfängeranfrage bearbeiten und eine entsprechende Auswahl der Daten vornimmt.
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Mit Vorteil ist vorgesehen, dass die kabelungebundene Übermittlung über Funk- und/oder Infrarotschnittstelle erfolgt. Eine kabelungebundene Übermittlung an eine Leitstelle von Rettungskräften erfolgt dabei vorzugsweise über Funk und eine kabelungebundene Übermittlung an Rettungskräfte vor Ort vorzugsweise über Funk oder eine Infrarotschnittstelle.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Informationssystem zur Verwendung mit einem vorstehend beschriebenen Verfahren.
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Ein derartiges Informationssystem weist mindestens eine Datenverarbeitungseinrichtung und eine Sendeeinheit im Fahrzeug, sowie eine Datenverarbeitungsvorrichtung und eine Empfangseinheit an der externen Stelle auf. Mit diesem Minimalsystem können zuvor erfasste Daten gespeichert, ausgewählt und die ausgewählten Daten an die externe Stelle übermittelt werden. Die Datenverarbeitungseinrichtung weist vorzugsweise eine Dateneingabeeinrichtung wie zum Beispiel ein Terminal, einen Datenspeicher und eine Rechnereinheit auf, mit der eine Auswahl vorgenommen werden kann. Die Datenverarbeitungseinrichtung ist mit der Sendeeinheit am Fahrzeug verbunden, die die Daten an die Empfangseinheit an externer Stelle übermittelt. Mittels der Datenverarbeitungsvorrichtung können die Daten ausgelesen und zum Beispiel den Rettungskräften zur Verfügung gestellt werden. Die Sendeeinheit ist vorzugsweise ein Teil einer Sende-/Empfangseinrichtung im Fahrzeug und die Empfangseinheit ist vorzugsweise ein Teil einer Sende-/Empfangseinrichtung der externen Stelle.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung wird anhand der Figur näher erläutert:
- Die Figur zeigt ein Blockschaltbild eines Informationssystems zum Speichern und Auswählen erfasster Daten sowie zur Übermittlung der ausgewählten Daten an eine externe Stelle.
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Ausführungsform(en) der Erfindung
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Die Figur zeigt ein Blockschaltbild eines Fahrzeugs 1 mit einem Fahrer 2 und Passagieren 3, wobei Fahrer 2 und Passagiere 3 die Insassen 4 des Fahrzeugs 1 sind. Neben den Insassen 4 weist das Fahrzeug 1 auch eine Ladung 5 auf, der entsprechende Ladungsdaten 6 zugeordnet sind. Analog zu den Ladungsdaten 6 der Ladung 5 sind den Insassen 4 des Fahrzeugs 1 Insassendaten 7 und dem Fahrzeug 1 selbst Fahrzeugdaten 8 zugeordnet. Die Fahrzeugdaten des Fahrzeugs 1, die Ladungsdaten 6 der Ladung 5 des Fahrzeugs 1 und die Insassendaten 6 der Insassen 4 des Fahrzeugs 1 werden auf unterschiedliche Weise erfasst und sind zusammen die (erfassten) Daten 10. Die Daten 10 werden in einem Datenspeicher 11 einer Datenverarbeitungseinrichtung 12 im Fahrzeug 1 gespeichert. Eine Auswahl der gespeicherten Daten 10 wird von einer Sendeeinheit 13 einer Sende-/Empfangseinrichtung 14 im Fahrzeug 1 kabelungebunden (drahtlos) an eine externe Stelle 15 übermittelt. Die externe Stelle ist eine Leitstelle 16 von Rettungskräften 17. Zum Empfang der ausgewählten Daten 10' weist die externe Stelle 15 eine Empfangseinheit 18 einer Sende-/Empfangseinrichtung 19 und eine Datenverarbeitungsvorrichtung 20 auf. Alternativ zur Ausbildung der externen Stelle 15 als Leitstelle 16 kann die externe Stelle 15 auch von Rettungskräften 17 vor Ort gebildet werden. Die Fahrzeugdaten 8 enthalten Informationen über die Fahrzeugposition 21 und Informationen über die Fahrzeugbauart 22 des Fahrzeugs 1. Die Daten über die Fahrzeugbauart 22 werden durch Datenübertragung aus mindestens einem Datenbus des Fahrzeugs 1 erfasst und die Daten über die Fahrzeugbauart 22 werden vom Hersteller des Fahrzeugs 1 durch manuelle Eingabe und/oder Datenübertragung eines externen Rechners eingegeben. Die Insassendaten 7 setzen sich aus Fahrerdaten 23 und einer Insassenzahl 24 zusammen. Die Daten über den Fahrer sind über Funkerkennung des RFID-Chips und die Insassenzahl durch eine Sitzbelegungserkennung erfasst. Die Ladungsdaten 6 setzen sich aus manuell eingegebenen Ladungsdaten 25 und durch einen RFID-Chip erfasster Ladungsdaten 26 zusammen. Die Ladungsdaten 6, die Insassendaten 7 und die Fahrzeugdaten 8 werden im Datenspeicher 11 der Datenverarbeitungseinrichtung 12 im Fahrzeug 1 abgespeichert. Die Datenverarbeitungseinrichtung 12 wählt aus den abgespeicherten Daten 10 ausgewählte Daten 10' aus, die die Arbeit von Rettungskräften 17 bei einem Unfall des Fahrzeugs 1 erleichtern. Diese ausgewählten Daten 10' werden mittels der Sendeeinheit 13 an die Empfangseinheit 18 der externen Stelle 15 übermittelt. Der Zeitpunkt der Übermittlung ergibt sich aus einer Unfallerkennung durch nicht dargestellte Beschleunigungssensoren im Fahrzeug 1.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung 12 und die Sendeeinheit 13 der Sende-/Empfangseinrichtung 14 sowie die Datenverarbeitungsvorrichtung 20 und die Empfangseinrichtung 18 der Sende-/Empfangseinrichtung 19 bilden zusammen ein erfindungsgemäßes Informationssystem 25.
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Die Quellen der gespeicherten Daten 10 sind vielfältig: Fahrzeugdaten 8 können vom Hersteller im Datenspeicher 11 des Fahrzeugs 1 abgelegt sein. Aktuelle Zustände des Fahrzeugs 1 und seiner Systeme werden Datenbussen des Fahrzeugs 1 entnommen. Ladungsdaten 6 werden bei Nutzfahrzeugen zum Beispiel über Datenterminals eingegeben und in der Datenverarbeitungseinrichtung 12 bereitgehalten. Weiterhin werden Ladungsdaten 6 über RFID automatisch erfasst. Insassendaten kann das Fahrzeug 1 zum Teil direkt liefern. Dazu verfügt das Fahrzeug 1 über eine Sitzbelegungserkennung und/oder eine Sitzpositionserkennung. Medizinische Besonderheiten betreffend die Insassen 4 des Fahrzeugs 1 werden vom Fahrer 2 oder den Passagieren 3 manuell eingegeben oder auf Datenträgern wie zum Beispiel Chipkarten mitgeführt, die im Fahrzeug 1 ausgelesen werden. Weiterhin erfolgt eine Kombination aus einer Fahreridentifikation und einer Zuordnung aus abgelegten Datensätzen. Die ausgewählten Daten 10' beschreiben unter anderem Eigenschaften des Fahrzeugs 1, welche den Zugang der Rettungskräfte 17 in das Fahrzeuginnere erschweren/erleichtern können, wie zum Beispiel die Verwendung hochfester Bleche im Bereich der A-Säulen, welche Rettungsscheren besonderen Widerstand bieten. Weiterhin beschreiben die ausgewählten Daten Eigenschaften des Fahrzeugs 1, die den Rettungskräften 17 selbst gefährlich werden können, wie zum Beispiel Batterien mit hoher Temperatur oder hoher elektrischer Spannung bei Hybridfahrzeugen, Kraftstoffe mit extrem niederer Temperatur oder Gefahr der Explosion, sowie ausgelöste und vor allem bisher nicht gezündete Stufe von pyrotechnischen Airbag- und Gurtstraffergeneratoren. Weiterhin können auch passende Hinweise über den Umgang mit diesen konstruktiven Besonderheiten gehören. Weitere ausgewählte Daten 10' beschreiben relevante Aspekte der Ladung 5 des Fahrzeugs 1, wie zum Beispiel die Namen mitgeführter Gefahrstoffe, ihrer spezifische Gefährlichkeit und Hinweise zum Umgang mit diesen Gefahrstoffen, speziell beim Löschen oder Bergen von Insassen 4. Diese Hinweise sind heute bereits in Form von Zahlencodes, Begleitpapieren im verunfallten Fahrzeug und Handbüchern in den Rettungsfahrzeugen verfügbar, müssen bisher jedoch erst zusammengeführt werden. Ein dritter Satz von ausgewählten Daten 10' beschreibt relevante Aspekte des Fahrers 2 und der Passagiere 3. Dazu gehört die Insassenzahl (bei manchen Unfällen werden Verletzte aus dem Fahrzeug 1 herausgeschleudert und zunächst nicht gefunden), besondere Erkrankungen, Blutgruppen oder Unverträglichkeiten von Medikamenten, die für das Vorgehen der Rettungskräfte wichtig sind.
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Die Daten 10 werden in dem im Fahrzeug 1 vorhandenen oder einer speziell für diesen Zweck installierten Datenverarbeitungseinrichtung 12 gespeichert und nach zuvor festgelegten Regeln ausgewählt und bei Abruf durch eine berechtigte Person (Rettungskraft 17) außerhalb des Fahrzeugs 1 über eine im Fahrzeug 1 installierte Sende-/Empfangseinrichtung 14 zu einer von den Rettungskräften 17 bereitgehaltenen Sende-/Empfangseinrichtung 19 übertragen. Dabei wird insbesondere überprüft, ob der Abruf durch eine berechtigte Person erfolgt. Als Sende-/Empfangseinrichtung 19 und als Verarbeitungsvorrichtung 20 der Rettungskräfte 17 können spezielle Geräteentwicklungen verwendet werden, es werden auch Kombinationen aus vorhandenen Geräten (zum Beispiel „Personal Digital Assistants“ PDAs) mit speziell entwickelten Zusatzgeräten oder „Car to X-Communication“-Geräte verwendet werden. Dabei sind alle Protokolle und Geräte standardisiert. Die in den Fahrzeugen 1 eingebauten Komponenten (Datenverarbeitungseinrichtung 12 mit Datenspeicher 11, sowie Sende-/Empfangseinrichtung 14 mit Sendeeinheit 13) sind robust ausgeführt.