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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Datensatzes, welcher relevante Notfallinformationen eines Fahrzeugs aufweist, sowie eine für den Datensatz erforderliche Daten-Struktur.
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Stand der Technik
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Seit einigen Jahren sind für Neufahrzeuge Notrufsysteme verpflichtend vorgeschrieben, sogenannte eCalls, die automatisch einen Notruf absetzen, sobald ein Unfall erkannt wird. Um sowohl die Leitstelle als auch mögliche Rettungsdienste über Einzelheiten des Unfalls zu informieren, wird automatisch ein standardisierten Datensatz übertragen, ohne dass der Fahrzeugführer selbst tätig werden muss. Der übertragene Minimaldatensatz enthält unter anderem den Unfallzeitpunkt, die genauen Koordinaten des Unfalls sowie weitere Informationen, die das Fahrzeug oder den Fahrer identifizieren. Optional können weitere Daten übermittelt werden, die beispielsweise die Schwere des Unfallereignisses, die Zahl der Insassen oder die Aktivierung der Rückhaltemittel beinhalten. Die so übertragenen Informationen erlauben es den Rettungskräften, schnell geeignete Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
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Durch die zunehmende Anzahl von wenigstens teilweise elektrisch angetriebenen Fahrzeugen besteht mittlerweile die Gefahr, dass bei einem Unfall mit einem derartigen Fahrzeug spezielle Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um auch die Rettungskräfte nicht unnötig zu gefährden.
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Mit der vorliegenden Erfindung soll daher eine Möglichkeit geschaffen werden, zusätzliche Daten für die Rettungskräfte nach einem Notfallereignis zur Verfügung zu stellen.
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Offenbarung der Erfindung
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Zur Ermittlung von Daten und Informationen in einer Notfallsituation eines Fahrzeugs, zum Beispiel nach einem Crash, wird im Folgenden ein Verfahren und eine Vorrichtung beschrieben, die aus den im Fahrzeug vorliegenden Systemen relevante Daten sammelt und für eine externe Information Dritter aufbereitet. Die Aufbereitung erfolgt dabei vorzugsweise derart, dass eine Daten-Struktur erzeugt wird, die in einem ersten Abschnitt auf einem bekannten Minimaldatensatz eines eCall Standard aufgesetzt, zu dem ein zweiter Abschnitt mit zusätzlichen Informationen beigefügt wird.
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Die Erfindung basiert dabei auf einer Vorrichtung in einem Fahrzeug, welche wenigstens eine erste, zweite und dritte Verarbeitungseinheit sowie eine Sendeeinheit aufweist. In dieser Vorrichtung läuft ein Verfahren ab, welches dazu führt, dass zunächst in der ersten Verarbeitungseinheit mittels wenigstens eines ersten Sensors erste Sensordaten erfasst werden. Diese erste Sensordaten sind dabei so zu wählen, dass aus ihnen ein Notfall beim Betrieb des Fahrzeugs erkannt werden kann. Wird anhand der ersten Sensordaten ein Notfall erkannt, steuert die erste Verarbeitungseinheit wenigstens eine zweite Verarbeitungseinheit an, die ihrerseits wenigstens eine Systeminformationen erfasst oder bereit hält. Diese wenigstens eine Systeminformation wird im Falle eines erkannten Notfalls an die dritte Verarbeitungseinheit übermittelt. Die Dritte Verarbeitungseinheit erzeugt dann in Abhängigkeit der erkannten Notfallinformation oder der ersten Sensordaten der ersten Verarbeitungseinheit sowie der Systeminformation der wenigstens einen zweiten Verarbeitungseinheit einen Datensatz zur Übermittlung an Dritte. Dieser Datensatz wird anschließend über eine Sendeeinheit ausgesendet, wobei die Sendeeinheit optional auch in der Verarbeitungseinheit angesiedelt sein kann. Empfänger dieses Datensatzes können beispielsweise Rettungskräfte oder eine zentrale Leitstelle sein, die die so empfangenen Daten auswerten und weiterleiten können.
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Der Vorteil der vorstehend beschriebenen Vorrichtung sowie des damit verbundenen Verfahrens besteht darin, dass die Informationssammlung im Notfall auf verschiedene Wege erfolgt und nicht an eine einzelne Verarbeitungseinheit gebunden ist.
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Bevorzugt wird als Notfall ein Unfall- oder Crashereignis erkannt, welches sowohl Schäden beim Fahrzeugs als auch eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen nach sich ziehen kann. Dabei werden als erste Sensordaten Sensorgrößen erfasst, die in Verbindung mit Auslöseschwellen das Unfall-/Crashereignis kennzeichnen und somit die weitere Informationssammlung sowie die Aussendung eines Notrufs beziehungsweise des Datensatzes triggern. Als gängige Sensorgrößen für die Erkennung eines Notfalls beziehungsweise eines Crash eignen sich beispielsweise Geschwindigkeitsgrößen, Beschleunigungsgrößen, Druckgrößen, Temperaturgrößen, Feuchtigkeitswerte und/oder Kraftgröße. Auch die Erfassung von Informationen mittels optischer Verfahren wie Kameras oder Lidar können dazu genutzt werden, einen Notfall zu erkennen. Weiterhin kann auch die Sensorüberwachung der Fahrzeugbatterie auf deren Funktionalität oder dessen Betrieb ein Indiz für einen Notfall oder sogar einen Unfall beziehungsweise Crash sein.
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Für Rettungskräfte kann neben der reinen Information über einen Notfall, einen Unfall oder einen Crash auch relevant sein, weitere Systeminformationen des Fahrzeugs oder dessen Komponenten vorliegen zu haben. So sind für Feuerwehren bestimmte Vorgehensweise vorgesehen, die abhängig von der Antriebsart, des verwendeten Antriebsmittels oder auch der verbauten Energiespeicher eingesetzt werden müssen. Zur Unterstützung der Einschätzung des Notfalls kann daher mindestens eine Systeminformation in Form der Antriebsart des Fahrzeuges, einer Batteriezustandsinformation, einer elektrische und/oder mechanischen Belastungsinformation der Batterie von der zweiten Verarbeitungseinheit erfasst oder bereit gehalten beziehungsweise bei der Erzeugung des Datensatzes berücksichtigt und übermittelt werden. Darüber hinaus oder alternativ können auch Informationen über den Fahrzeugzustand, den Betriebsstatus des Fahrzeugs, detailliertere Daten zum Crashereignis oder auch Überflutungsinformationen als Systeminformationen verwendet werden. Weiterhin können als Systeminformationen auch zweite Sensordaten in Form von Sensorgrößen genutzt werden, die vor, während oder nach dem Notfall im Fahrzeug oder durch dessen Komponenten erfasst worden sind.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung wird lediglich in der ersten Verarbeitungseinheit überprüft, ob ein Notfall des Fahrzeugs oder dessen Betrieb vorliegt. Daraufhin wird die Erkenntnis des Notfalls an wenigstens eine zweite Verarbeitungseinheit übermittelt, die ihrerseits keine eigenständige Überprüfung oder Plausibilisierung des Notfalls vornimmt. Stattdessen wird in Abhängigkeit des Notfall-Triggers der ersten Verarbeitungseinheit die wenigstens eine Systeminformation von der zweiten Verarbeitungseinheit an die dritte Verarbeitungseinheit weitergeleitet. Auch in der dritten Verarbeitungseinheit wird in dieser Ausgestaltung der Notfall beziehungsweise der Bedarf der Aussendung eines entsprechenden Notfall-Signals nicht überprüft oder plausibilisiert.
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In einer alternativen Ausgestaltung kann in Abhängigkeit des Notfall-Triggers der ersten Verarbeitungseinheit jedoch auch in der zweiten und/oder in der dritten Verarbeitungseinheit die Vorlage eines Notfalls überprüft und somit plausibilisiert werden. So können die Systeminformationen ebenfalls mit Schwellenwerten oder Triggern verglichen werden, um den Notfall beziehungsweise einen Crash zu verifizieren. Ebenso kann die Erzeugung des Datensatzes in der dritten Verarbeitungseinheit davon abhängig gemacht werden, ob die erfassten ersten Sensordaten sowie die Systeminformationen auf einen Notfall, Unfall oder Crash hindeuten. Gleiches gilt auch für das Aussenden des Datensatzes durch die Sendeeinheit. In einer möglichen Weiterbildung kann daher in der zweiten Verarbeitungseinheit, der dritten Verarbeitungseinheit sowie der Sendeeinheit basierend auf den vorliegenden Systeminformationen, gegebenenfalls zusätzlich auf der Basis der ersten Sensordaten, ein Gefährdungspotential abgeleitet werden, von dem die Erzeugung des Datensatzes und/oder die Aussendung/Übermittlung abhängig gemacht wird. Im einfachsten Fall könnte dabei eine Systeminformation durch eine zweite Sensorgröße erfasst und mit einem zweiten Schwellenwert verglichen werden, um die Notwendigkeit der Aussendung eines Notrufs zu erkennen. In komplexeren Systemen kann dabei auch der Vergleich mit einer Datenbank herangezogen werden, gegebenenfalls sogar über eine drahtlose Verbindung mit einem zentralen Server. Durch eine erneute Überprüfung des Notfalls in der zweiten oder dritten Verarbeitungseinheit kann somit eine Redundanz der Erkennung realisiert werden.
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Ausgehend von dem Notfall-Trigger der ersten Verarbeitungseinheit können mehrere zweite Verarbeitungseinheiten angesteuert und zur Übermittlung der entsprechenden Systeminformationen an die dritte Verarbeitungseinheit veranlasst werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass nur eine oder nur ein Teil der zweiten Verarbeitungseinheiten den Notfall verifizieren.
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Die dritte Verarbeitungseinheit kann sowohl aus den direkt erhaltenen Systeminformationen sowie optional zusätzlich aus den ersten Sensordaten den zu übermittelnden Datensatz erzeugen. Darüber hinaus ist auch möglich, die Systeminformationen in der dritten Verarbeitungseinheit zu verwenden, um detaillierter Informationen der entsprechenden oder weiterer Verarbeitungseinheiten zur Erzeugung des Datensatzes einzuholen. In einer besonderen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der auszusendende Notruf einen existierenden eCall-Standard EN16072 (EU), EN15722 (EU, minimum set of data), UNECE regulation 144 (internat.) oder ITU-T Y.4467 (internat.) aufweist. In diesem Fall ist vorgesehen, den Datensatz des Notrufs in wenigstens zwei Abschnitte zu strukturieren, wobei ein erste Abschnitt einem eCall-Standarddatensatz entspricht und ein zweiter Absatz durch zusätzliche (System-)Informationen ergänzt wird. Der zweite Abschnitt kann dabei insbesondere technische Daten oder Sensorgrößen der Batterie enthalten, die vor, während oder nach einem festgestellten Notfall, Unfall oder Crash erzeugt wurden.
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Die vorliegende Erfindung kann vorzugsweise in bereits bestehende Auswerteinheiten, Verarbeitungseinheiten oder Steuergeräte in einem Fahrzeug als zusätzliche Funktion integriert werden. So ist denkbar, dass die erste Verarbeitungseinheit ein Airbag-Steuergerät repräsentiert, welches ohnehin eine Unfall- oder Crasherkennung aufweist. Alternativ kann die erste Verarbeitungseinheit und somit die Einheit, die den Notruf-Trigger für die zweite und dritte Verarbeitungseinheit darstellt, auch in einem Bremsen-Steuergerät, einem Motor-Steuergerät oder einem anderen im Fahrzeug befindlichen Steuergerät realisiert sein. Als zweite Verarbeitungseinheit können ein Batterie-Steuergerät oder allgemein Batteriemanagement-System, ein Batterie-Lademodul zum Beispiel ein Hochvolt-Lademodul, ein Batterie-Spannungswandler vorgesehen sein. Optional oder alternativ kann die zweite Verarbeitungseinheit auch aus anderen im Fahrzeug die Komponenten überwachenden oder Systeminformationen bereit haltenden Systemen bestehen. Als dritte Verarbeitungseinheit kann beispielsweise ein Telematik- oder Notruf-Modul verwendet werden, insbesondere in Kombination mit einem Sendemodul oder einer Sendeeinheit.
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In einer Fortbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Fahrer das vorstehende Verfahren für einen bestimmten Zeitraum deaktiviert.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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- In der 1 wird beispielhaft anhand eines Blockschaltbildes das erfindungsgemäße Konzept der Erzeugung eines Datensatzes im Falle eines Notfalls dargestellt. Die 2 stellt ein alternatives Konzept dar. Mit dem Flussdiagramm der 3 wird eine mögliche Ausführung der Erfindung in Form eines Verfahrens veranschaulicht.
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Ausführungsformen der Erfindung
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Wie vorstehend bereits ausgeführt, soll mit der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung sowie ein Verfahren beansprucht werden, mit der Informationen für einen Notfall zusammengestellt und an Dritte übermittelt werden können. Dabei werden diese Informationen in einem Datensatz mit einer insbesondere spezifischen Daten-Struktur zusammengeführt. Optional kann dieser Datensatz an bestehende Notruf-Meldungen wie einem eCall Standard angehängt werden. Mittels eines derartigen Datensatzes können einer Leitstelle für Notrufe oder den Rettungskräften zusätzliche und spezifischere Informationen zur Verfügung gestellt werden, die bisher nicht in den Standard-Datensätzen enthalten sind. Ein wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft dabei der Informationsübermittlung zu Batterien und insbesondere Hochvolt- (HV-) Batterien, die zunehmend in wenigstens teilweise elektrisch angetriebenen Fahrzeugen verbaut sind. So können als Systeminformationen Daten zu, Ladezustand oder Gesundheitszustands der (HV-) Batterie vor, während und nach dem Unfall, Batteriegröße, Batterie-Zelltypen, Anzahl der Zellen, spezifische Fehlerinformation der (HV-) Batterie und/oder gemessene beziehungsweise errechnet elektrische oder mechanische Belastungen der (HV-)Batterie, zum Beispiel Unfallschwere/-richtung und -position, beim Unfall übermittelt werden. Weiterhin kann als Systeminformation auch eine Information über einen Überflutungsstatus vorliegen. So können Informationen über einen Wasseranstieg am oder im Fahrzeug vorliegen, zum Beispiel bei einem Starkregen oder einem Sturz in ein Gewässer. In diesem Fall können Informationen über das Vorliegen einer Überflutung von Teilen des Fahrzeugs oder dessen Komponenten, zum Beispiel der Batterie, dessen Dauer oder die erreichte Wassertiefe beziehungsweise Wasserhöhe am Fahrzeug für die Erzeugung des Datensatzes verwend werden. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Anwendung der Informationszusammenstellung und -übertragung für Batterien beschränkt.
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Ausgangspunkt für die Erfindung ist eine erste Verarbeitungseinheit 200 oder eine Auswerteeinheit zur Erkennung eines Notfalls, eines Unfalls oder eines Crashs. Als erste Verarbeitungseinheit 200 kann dabei beispielsweise ein Airbag-Steuergerät dienen. Die erste Verarbeitungseinheit 200 erfasst mittels wenigstens eines ersten Sensors 220 entsprechende Sensordaten in Form von Sensorgrößen oder Sensorsignal, aus denen sich der Notfall, der Unfall oder der Crash ableiten lässt. Denkbar wären hierbei beispielsweise Druckgrößen, Beschleunigungsgrößen, Drehraten oder Kraftgrößen, aus denen mittels eines Vergleichs mit wenigstens einem in einem Speicher 210 abgelegten ersten Schwellenwert ein Aufprall abgeleitet werden kann. Weiterhin wäre es möglich, optische Informationen auszuwerten, zum Beispiel aus Kamera- oder Videobildern sowie aus Lidar-Daten, um eine Kollision oder auch eine drohende Kollision zu detektieren. Entsprechend ließen sich auch Ultraschallsignale für eine derartige Erkennung verwenden. Schlussendlich können auch Betriebsgrößen verschiedener Fahrzeugkomponenten erfasst und zur Erkennung eines Notfalls verwendet werden. So könnten Betriebsgrößen eine Batterie darauf hinweisen, dass nach einem Aufprallunfall eine Deformation des Batteriegehäuses stattgefunden hat und deren Funktionalität nicht mehr gewährleistet ist.
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Basierend auf der Erkennung eines Notfalls, eines Unfalls oder eines Crash steuert die erste Verarbeitungseinheit 200 wenigstens eine zweite Verarbeitungseinheit 230 an, um von dieser Systeminformationen zu erhalten. Dabei kann der Auslöser zum Empfang der Systeminformationen ein Notfall-Trigger oder eine einfache Informationsabfrage darstellen. Im einfachsten Ausführungsbeispiel erfolgt in der zweiten Verarbeitungseinheit 230 keine eigenständige Überprüfung des Notfalls, insbesondere nicht auf der Basis der dort vorliegenden oder durch die zweite Verarbeitungseinheit 230 erfassten Systeminformationen. In einer weiteren Ausführung kann jedoch auch in der zweiten Verarbeitungseinheit 230 der Notfall durch die dort vorliegenden Systeminformationen verifiziert oder spezifiziert werden.
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Optional kann vorgesehen sein, dass die erste Verarbeitungseinheit 200 zusätzlich wenigstens eine weitere zweite Verarbeitungseinheit 240 ansteuert und von dieser ebenfalls Systeminformation für die von dieser Verarbeitungseinheit betreuten Komponenten erhält.
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Die erste Verarbeitungseinheit 200 kann anschließend die erfassten Systeminformationen der zweiten Verarbeitungseinheit 230, gegebenenfalls mit den ersten Sensordaten und/oder der Einschätzung des Notfalls an eine dritte Verarbeitungseinheit 250 weiterleiten. In dieser dritten Verarbeitungseinheit 250 werden die so erhaltenen Daten und Informationen aufbereitet und ein Datensatz mit einer Daten-Struktur zur Übermittlung an Dritte erzeugt, zum Beispiel einer Leitstelle, einem zentralen Server oder an Rettungsdienste. Dieser Datensatz kann dabei eigenständig oder in Kombination mit einem Notruf, zum Beispiel einem eCall übermittelt werden. Optional kann die dritte Verarbeitungseinheit 250 selbst eine Sendeeinheit aufweisen beziehungsweise in Form eines Telematik-Modul.
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In einer weiteren Ausführung der Erfindung kann auch vorgesehen sein, dass die erste Verarbeitungseinheit 200 den zu übermittelten Datensatz erzeugt und die dritte Verarbeitungseinheit 250 als Sendeeinheit fungiert.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel gemäß der 2 erkennt die erste Verarbeitungseinheit 200 ebenfalls aufgrund des Vergleichs der ersten Sensordaten des ersten Sensors 220 mit abgespeicherten Schwellenwerten, ob ein Notfall, ein Unfall oder ein Crash vorliegt. In diesem Fall wird lediglich ein Notfall-Trigger oder allgemein ein Trigger an wenigstens eine zweite Verarbeitungseinheit 235 gesendet. Die zweite Verarbeitungseinheit 235 ermittelt aufgrund des Triggers eigenständig die notwendigen Systeminformationen zur Weiterleitung an die dritte Verarbeitungseinheit 250. Die Systeminformationen können dabei bereits in der zweiten Verarbeitungseinheit 235 vorliegen oder mittels geeigneter Abfragen von entsprechend verbundenen Komponenten ermittelt werden. Die dritte Verarbeitungseinheit 250 dient in diesem Bespiel dazu, aus den erfassten Systeminformationen der wenigstens einen zweiten Verarbeitungseinheit 235 sowie gegebenenfalls der ersten Sensordaten der ersten Verarbeitungseinheit den zu übermittelnden Datensatz und/oder die Daten-Struktur zu erzeugen. Wie im Ausführungsbeispiel der 1 kann die dritte Verarbeitungseinheit 250 die Sendeeinheit mit umfassen.
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Optional kann auch im Ausführungsbeispiel der 2 auch vorgesehen sein, dass die zweite Verarbeitungseinheit 235 selbsttätig erneut den Notfall überprüft und erst bei einer Bestätigung die Systeminformationen weitergibt. Dabei kann auch vorgesehen sein, dass durch diese erneute Prüfung detaillierter Informationen über den Notfallzustand ermittelt werden, zum Beispiel auf der Basis der durch die zweite Verarbeitungseinheit 235 erfassten oder dort vorliegenden Systeminformationen.
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Um einen möglichst störungsfreien und schnellen Austausch der Verarbeitungseinheiten zu ermöglichen, ist vorgesehen, alle miteinander über Bussysteme zu verbinden.
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Als Systeminformationen können insbesondere die die Antriebsart des Fahrzeugs, eine Batteriezustandsinformation, eine elektrische Belastungsinformation der Batterie, eine mechanische Belastungsinformation der Batterie, eine Überflutungsinformation (insbesondere der Batterie), eine Fahrzeugzustandsinformation, eine Fahrzeugbetriebsinformation und/oder eine Crashinformation erfasst werden.
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Speziell für die Anwendung bei einem Batterie-System oder einer Hochvolt-Batterie kann die Leistung, die Größe, der Zelltyp, der Ladezustand, der Gesundheitszustand, Informationen über vorliegende Fehler, Diagnoseergebnisse, sowie Informationen über eine mögliche Deaktivierung oder Schäden erfasst und bei der Erzeugung des Datensatzes verwendet werden. Hierbei können sowohl Informationen vor, während aber auch nach dem Notfall für den Datensatz verwendet werden.
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Generell ist auch möglich, dass in den vorstehenden Ausführungsbeispielen basierend auf den ersten Sensordaten und/oder den Systeminformationen ein Gefährdungspotential ermittelt wird, welches ebenfalls als Information in den Datensatz aufgenommen werden kann. Die Ermittlung des Gefährdungspotentials kann dabei sowohl in der ersten, der zweiten und/oder der dritten Verarbeitungseinheit durchgeführt werden. Mit einem derartigen Gefährdungspotential lässt sich beispielsweise die Gesamtheit der erfassten Systeminformationen schnell zusammenfassen, so dass keine aufwändige Einzelanalyse durch die Leitstelle oder die Rettungskräfte notwendig sind. Selbstverständlich können neben dem Gefährdungspotential auch die Systeminformationen in den Datensatz aufgenommen werden. Darüber hinaus ermöglicht die Erzeugung eines Gefährdungspotentials auch, direkt in den Verarbeitungseinheiten eine Klassifizierung des Notfalls, die Auswirkung auf die Erstellung und die Zusammenstellung des Datensatzes hat.
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In einer weiteren Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verarbeitungseinheit 250 beziehungsweise das Telematik-Modul oder ein eCall Modul den Datensatz aussendet und überprüft, ob die Übermittlung funktioniert hat. Zu diesem Zweck wird von der entsprechenden Leitstelle eine Bestätigung ausgesendet, die von der Verarbeitungseinheit oder der entsprechenden Sendeeinheit empfangen werden kann. Wird innerhalb eines vorbestimmten Zeitraums keine Unfallsdaten-Übermittlungsbestätigung empfangen, kann die Verarbeitungseinheit oder das entsprechende Telematik-Modul den Datensatz über eine Car-2-Car Kommunikation an in den Nähe befindliche oder vorbeifahrende Fahrzeuge übermitteln. Ein derartiges Vorgehen erhöht die Chance, dass der Datensatz und somit auch die Information über den Notfall zur Leitstelle oder dem zentralen Server gelangt, insbesondere wenn das Notfall-Fahrzeug nicht mehr fahrbar ist und sich in einem Funkloch befindet. Ein derartiges Vorgehen ist ebenfalls von Vorteil, wenn die Sendeeinheit zum Aussenden des Datensatzes oder Notfall nur eine begrenzte Reichweite hat, zum Beispiel aufgrund von Energiemangel. Die Car-2-Car Kommunikation kann ebenfalls genutzt werden, wenn das Fahrzeug selbst keine eCall-Modul hat.
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Ein mögliches erfindungsgemäße Verfahren zur Erzeugung des Datensatzes wird anhand des Flussdiagramms der 3 beschrieben. In einem ersten Schritt des Verfahrens werden durch die erste Verarbeitungseinheit 220 Sensordaten erfasst, mit denen ein Notfall des Fahrzeugs oder einzelner seiner Komponenten und/oder ein Unfall beziehungsweise ein Crash des Fahrzeugs erkannt werden kann. Diese Sensordaten können dabei Sensorsignale oder Sensorwerte umfassen, die charakteristisch auf einen Notfall oder einen Unfall reagieren. Basierend auf diesen Sensordaten wird im nächsten Schritt 110 geprüft, ob ein Notfall, ein Unfall oder ein Crash vorliegt. Wird basierend auf den erfassten Daten kein Notfall erkannt, kann das Verfahren beendet oder erneut mit Schritt 100 durchlaufen werden. Wird jedoch ein Notfall erkannt, wird diese Erkenntnis, zum Beispiel mittels eines (Notruf-)Triggers an die wenigstens eine zweite Verarbeitungseinheit 230 weitergeleitet. Dort werden in einem Schritt 120 Systeminformationen erfasst, sofern sie nicht ohnehin schon vorliegen. Diese Systeminformationen charakterisieren beispielsweise den Betriebszustand oder das Verhalten bei einem mit der zweiten Verarbeitungseinheit 230 verbundenen Komponenten vor, während und/oder nach dem Notfall, insbesondere eines Unfalls. Diese Systeminformationen und gegebenenfalls auch die im Schritt 100 erfassten Sensordaten und/oder die Erkenntnis aus dem Vergleich im Schritt 110 können anschließend in einem Schritt 140 zu einem Datensatz zusammengeführt und an einen externen Adressaten übermittelt werden.
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Optional können in einem weiteren Schritt 130 vor der Erzeugung des Datensatzes weitere Informationen, Sensordaten, Sensorgrößen und/oder Sensorwerte von weiteren Systemen, Komponenten, Module oder Sensoren im Fahrzeug erfasst werden, um den Datensatz im Schritt 140 mit weiteren Informationen zu ergänzen.
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Als Teil des Datensatzes können wenigstens Teile der folgenden Informationen übermittelt werden:
- • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- • der Standort des Unfallfahrzeugs (durch GPS oder andere Ortungssysteme ermittelt),
- • der Zeitpunkt des Unfalls,
- • die Fahrtrichtung,
- • die Geschwindigkeit und/oder der Impuls des Fahrzeugs beim Crash,
- • Anzahl der Insassen im Fahrzeug,
- • Art des Kraftstoffs beziehungsweise die Art des Antriebs,
- • Schweregrad der Verletzung der Insassen, gegebenenfalls auch eine grobe Schätzung,
- • Informationen über die Aktivierung der Rückhaltesysteme,
- • Fahrdynamische Sensorgrößen,
- • Betriebsgrößen des Fahrzeugs.