DE19854047C2 - Mobiles Überwachungsgerät für Fahrzeugführer - Google Patents
Mobiles Überwachungsgerät für FahrzeugführerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein mobiles Überwachungsgerät für Fahrzeugführer,
insbesondere für Fahrzeugführer von PKWs, LKWs, Motorrädern, Fahrrä
dern, Nutzfahrzeugen, Rettungsfahrzeugen oder dergleichen, wobei mittels
des am Körper des zu überwachenden Fahrzeugführers zu tragenden mo
bilen Überwachungsgerätes bei einem Unfall oder einer durch gesundheitli
che Probleme auftretenden Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers mittels
Sensoren ein willensunabhängiger Notruf sowie umfassenden Informations
daten über den Zustand des Fahrzeugführers an eine Leitzentrale, welche
die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen einleitet, übermittelt werden
(DE 196 43 593 A1).
Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Sicherungs-, Überwa
chungs- und Alarmsystemen sowohl für gefährdete Berufsgruppen, wie Feu
erwehr- und Rettungsdienste, Wachdienste, allein arbeitende Personen, als
auch direkte in den Fahrzeugen installierte Notrufeinrichtungen bekannt.
Die Aktivierung eines Notrufes verbunden mit dem Auffinden der zu überwa
chenden Personen und die Erkennung von kritischen gesundheitsgefährde
ten Situationen dieser Personen erfolgt dabei mittels eines am Körper der
Person zu tragenden Gerätes, wobei das Gerät, wie in der DE 196 25 581 A1
beschrieben, als Notfunktelefonsystem oder in der DE 195 07 223 C2, der DE 297 13 655 U1
und der DE 92 00 827 U1 als Funkmeldesystem mit einem Mobilfunknetz
ausgeführt ist. Aus der DE 196 33 872 A1, der DE 196 46 603 A1 und
der DE 296 22 022 U1 ist ebenfalls ein Funktelefon mit einer Standortlokalisi
rung über Satellit mit einem im Funktelefon integrierten GPS-System be
kannt, wobei die Standortkoordinaten mittels eines Modems über ein. Funk
telefon an eine Leitzentrale gesendet werden und ein Fahrzeugnavigations
system die Anzeige der Ortsposition auf einer Karte ermittelt.
Bei anderen bekannten technischen Lösungen der Überwachung von Fahr
zeugführern sind wie aus der DE 196 43 593 A1 und der DE 196 42 830 A1
Verfahren und Vorrichtungen zur Unterbindung des Einschlafens und der
Verhinderung unzulässiger Konzentrationsschwächen beim Autofahren be
kannt.
Aus der DE 196 53 773 C1 ist weiterhin ein Verfahren und eine Anordnung
zur Erfassung der Sturzsituation einer gesundheitsgefährdeten Person mit
tels einer am Oberkörper der Person zu tragenden Überwachungsgerätes
bekannt, das einen Neigungs- und Bewegungssensor enthält.
Die aus dem Stand der Technik in Fahrzeugen angeordneten bekannten
Notrufeinrichtungen senden auf Grund der im Fahrzeug installierten Signal
geber nach einem Unfall Informationen über den Zustand des Fahrzeuges
an eine Notrufleitzentrale. So ist aus der DE 38 39 959 A1 beispielsweise eine
Einrichtung bekannt, bei der die Fahrzeugsysteme, wie Airbagsystem, Dieb
stahlalarmanlage, Temperatursensoren und Fahrzeugkontrollgeräte als Si
gnalgeber zur Aussendung eines automatischen Notrufes beim Auftreten ei
nes Unfalls oder einer Panne dienen. In der DE 196 50 176 A1 wird ein Gerät in
Fahrzeugen beschrieben, welches zur automatischen Benachrichtigung von
hilfeleistenden Personen Schwellenwerte von im Fahrzeug befindlichen Senso
ren, wie Airbagsensoren, Gurtstraffer usw., welche auf einen Unfall hinwei
sen, verarbeitet und diese Informationen über einen im Fahrzeug integrier
ten oder externen Sender an hilfeleistende Personen weiterleitet.
Aus der DE 196 44 445 A1 ist ebenfalls ein Unfallmeldesystem für Kraftfahr
zeuge bekannt, das durch einen im Fahrzeug integrierten Beschleunigungs
sensor die Beschleunigung des Fahrzeuges fortlaufend mißt und bei Über
schreiten von Schwellenwerten einen in oder am Kraftfahrzeug angeordneten
Sender/Empfänger aktiviert. Aus der DE 94 14 372 U1 ist weiterhin ein Notruf
system in einem Fahrzeug bekannt, das auf Grund eines von einem Unfall
sensor abgegebenen Signals über ein Mobilfunknetz einen Notruf an eine
Zentrale übermittelt.
Aus diesem Stand der Technik sind keine als Notrufsysteme ausgeführte
Überwachungssysteme bekannt, die dem Fahrzeugführer eines Fahrzeuges
direkt zugeordnet sind, damit bei Unfällen, auftretenden Pannen sowie auch
bei einer durch gesundheitskritische Situationen aufgetretenen Fahruntüch
tigkeit des Fahrzeugführers unabhängig vom Zustand des Fahrzeuges ein
willensunabhängiger Notruf an eine Leitzentrale ausgelöst werden kann. Die
in den Fahrzeugen allgemein installierten Notrufsysteme sind vielfach tech
nisch eingegrenzt, da sie nur auf bestimmte Fahrzeugtypen abgestimmt
sind.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein mobiles, auf Fahrzeugführer abgestimmtes, vielseitiges Über
wachungsgerät zu schaffen, mit dem sowohl kritische Notfallsituationen ei
nes Fahrzeugführers bei einem Unfall als auch durch gesundheitliche Pro
bleme aufgetretene Fahruntüchtigkeit direkt erkannt und ein Notruf an eine
Leitzentrale übermittelt wird, wobei das mobile Überwachungsgerät einfach
zu handhaben und kostengünstig herzustellen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ein mobiles Überwa
chungsgerät vor, das am Sicherheitsgurt eines Fahrzeuges befestigt ist und
mittels Sensoren die Lage- und Bewegungsänderungen und die Vitalpara
meter des zu überwachenden Fahrzeugführers erfaßt und beim Überschreiten
kritischer Werte einen Notruf ausgelöst und die ermittelten Infor
mationsdaten über die gesundheitsgefährdete Situation des zu überwachen
den Fahrzeugführers und die im mobilen Überwachungsgerät gespeicherten
Personenkenndaten des Fahrzeugführers sowie den Standort des Fahr
zeugführers an eine Leitzentrale übermittelt.
Durch die Befestigung des mobilen Überwachungsgerätes am Sicherheits
gurt des Fahrzeuges kann jeder Fahrzeugführer das mobile Überwachungs
gerät in einfacher Weise mit dem Angurten in einem Fahrzeug problemlos
anlegen und die Sensoren sind direkt am Fahrzeugführer angeordnet, auch
für Fahrzeugführer von älteren nachgerüsteten Fahrzeugen. Bei Motorrä
dern und Fahrrädern kann das mobile Überwachungsgerät auch an anderen
Teilen befestigt werden, wobei die zu befestigende Baueinheit klein und gut
handhabbar ist.
Dadurch, daß mittels der im mobilen Überwachungsgerät angeordneten La
ge,- Beschleunigungs- und Bewegungssensoren die Lage- und Bewe
gungsänderungen des zu überwachenden Fahrzeugführers erfaßt werden,
wird es möglich, das Neigungs- und Bewegungsverhalten eines Fahrzeug
führers zu kontrollieren und bei Änderungen infolge eines Unfalls oder einer
aufgetretenen Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers, wenn er beispielswei
se nach vorne auf das Lenkrad fällt, diese Lage- und Bewegungsänderun
gen mittels des mobilen Überwachungsgerätes an eine Leitzentrale zu
übermitteln. Außerdem können durch die Anordnung von biomedizinischen
Sensoren im mobilen Überwachungsgerät Daten des Fahrzeugführers in
Form von Vitalparametern, wie Atmung, Puls usw. ermittelt und an die Leit
zentrale gesendet werden, so daß nach einem Unfall oder einer gesund
heitskritischen Situation Rettungs- oder Hilfskräfte noch vor dem Eintreffen
am Unfallort einen detaillierten fortlaufenden Bericht über den Gesundheits
zustand des Fahrzeugführers unabhängig von den anderen Unfallbedingun
gen erhalten.
Besonders vorteilhaft ist, daß das mobile Überwachungsgerät zusätzlich zu
den mittels der Sensoren erfaßten Informationsdaten und gespeicherte Per
sonenkenndaten auch spezielle Krankheitsdaten des Fahrzeugführers an
die Leitzentrale übermittelt.
Dadurch können angeforderte Hilfs- und Rettungskräfte sich schon im Vor
feld ein Bild über den Gesundheitszustand des Fahrzeugführers, beispiels
weise bei Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, Herzkrankheiten machen und
sofort nach dem Eintreffen am Unfallort gezielte Hilfsmaßnahmen einleiten.
Ein weiterer Vorteil des mobilen Überwachungsgerätes besteht darin, daß im
Speicher des Überwachungsgerätes Personenkenndaten unterschiedlicher
Benutzer des Fahrzeuges eingespeichert sind, die mittels eines Codes vom
jeweiligen Fahrzeugführer auswählbar sind.
Dadurch wird es möglich, daß bei der Nutzung des Fahrzeuges durch unter
schiedliche Personen, wie das in Fuhrunternehmen aber auch bei Familien
der Fall ist, bei einer Gefahrensituation keine falschen Personenkenndaten
übermittelt werden.
Bevorzugt ist weiterhin vorgesehen, daß neben der Übertragung der Daten
des zu überwachenden Fahrzeugführers während einer geschalteten Ver
bindung zur Leitzentrale über ein im mobilen Überwachungsgerät integrier
tes Mikrofon und einen Lautsprecher ein Wechselgespräch zwischen Mitar
beitern der Leitzentrale und dem zu überwachenden Fahrzeugführer vorge
sehen ist.
Diese Verbindung ist dann besonders wichtig, wenn der Fahrzeugführer bei
spielsweise infolge eines Unfalles oder eines Sturzes bei einer Panne be
wegungsunfähig, aber ansprechbar ist.
Bevorzugt ist weiterhin vorgesehen, daß am Überwachungsgerät Mittel zum
manuellen Auslösen und Abbrechen eines Notrufes vorgesehen sind.
Die in einer Notfallsituation vom mobilen Überwachungsgerät ausgesende
ten optischen und akustischen Signale dienen dem Fahrzeugführer dabei
einerseits als Vorsignal und können willensabhängig zur Vermeidung eines
Fehlalarmes vom Fahrzeugführer unterbrochen werden, anderseits wird bei
Nichtquittierung des Vorsignals durch den Fahrzeugführer ein automatischer
Notruf an eine Leitzentrale ausgelöst.
Ein weiterer Vorteil des mobilen Überwachungsgerätes besteht darin, daß
die Betriebsbereitschaft des mobilen Überwachungsgerätes durch die Leit
zentrale kontrollierbar ist, wobei das mobile Überwachungsgerät in vorgege
benen Zeitintervallen ein Kontrollsignal an die Leitzentrale übermittelt.
Damit kann die Leitzentrale Defekte des mobilen Überwachungsgerätes er
kennen und beseitigen, indem von der Leitzentrale das Aufladen, das Aus
wechseln des Akkumulators oder die Reparatur des mobilen Überwa
chungsgerätes veranlaßt wird.
Alternativ ist auch vorgesehen, daß das mobile Überwachungsgerät aus
zwei Baueinheiten besteht, wobei die die Sensoren enthaltende Baueinheit
am Sicherheitsgurt des Fahrzeugführers befestigbar ist und die ein Mobil
funkgerät mit integriertem Positionsbestimmungssystem enthaltende Bau
einheit im Fahrzeuginneren, insbesondere im Frontbereich eines Fahrzeu
ges lösbar befestigt ist.
Vorteilhaft ist vorgesehen, daß die das Mobilfunkgerät mit integriertem Posi
tionsbestimmungssystem enthaltende Baueinheit als ein leicht herausnehm
bares Handy ausgeführt ist.
Durch die Erfindung wird ein mobiles Überwachungsgerät zur Verfügung ge
stellt, das insbesondere am Fahrzeugführer angebracht und damit unabhängig
von den Fahrzeugtypen einsetzbar ist, wobei sich das mobile Überwa
chungsgerät durch seinen einfachen Aufbau, seine einfache Handhabung
beim Angurten im Fahrzeug auszeichnet und bei einer Unfallsituation auto
matisch einen Notruf in einer Leitzentrale auslöst, verbunden mit einer
gleichzeitigen Standortbestimmung des zu überwachenden Fahrzeugführers
mittels eines Mobilfunkgerätes mit integriertem Positionsbestimmmungssy
stem und einer Übertragung der durch Sensoren ermittelten Informations
daten über die Lage und den Gesundheitszustand des Fahrzeugführers. Zu
sätzlich kann auf die Notfallsituation eines Fahrzeugführers auch durch ein
akustisches oder optisches Signal aufmerksam gemacht und eine Sprach
kommunikation in Form einer Wechselsprecheinrichtung zu der Leitzentrale
hergestellt werden, damit eine gefährdete Person auch in einer bewegungs
unfähigen Lage bei einem Unfall oder einem Sturz während einer Panne mit
der Leitzentrale in Verbindung tritt.
Durch die Befestigung des mobilen Überwachungsgerätes unmittelbar am
Sicherheitsgurt des Fahrzeuges oder an anderen Teilen bei Motorradfahrern
oder Fahrradfahrern durch die ein- oder zweiteilige Ausführungsform des
Überwachungsgerätes ist die Überwachung unabhängig vom Fahrzeugtyp.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und
im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1: eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen mobilen
Überwachungsgerätes in einteiliger Ausführung
Fig. 1 zeigt ein mobiles Überwachungsgerät 1 zur Überwachung und Siche
rung eines Fahrzeugführers, welches am Sicherheitsgurt des Fahrzeuges
und damit beim Anlegen des Sicherheitsgurtes am Körper des Fahrzeugfüh
rers befestigt wird. Das mobile Überwachungsgerät 1 besteht aus einem
Gehäuse 2. In dem Gehäuse 2 des mobilen Überwachungsgerätes 1 sind
ein oder mehrere Sensoren 3 integriert, die zur Aktivierung eines Notrufes
Informationsdaten über gesundheitsgefährdete Situationen eines Fahr
zeugführers erfassen und bei Überschreiten vorgegebener kritischer Werte
einen Notruf aktivieren. Im Gehäuse 2 des mobilen Überwachungsgerätes 1
ist zur Standorterfassung nach einem Unfall oder bei Eintreten einer durch
gesundheitliche Probleme eintretenden Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeug
führers ein Positionsbestimmungssystem 4 eingebaut, so daß der in einer
Notsituation befindliche Fahrzeugführer geortet werden kann. Die Sensoren
3 und das Positionsbestimmungssystem 4 werden dabei über eine Schnitt
stelle 5 an die Elektronik des mobilen Überwachungsgerätes 1 angekoppelt.
Somit ist ein schneller Austausch der Sensoren 3 bei einer gewünschten
Änderung der Sensorkonfiguration möglich. Im Gehäuse 2 des mobilen
Überwachungsgerätes 1 ist ein interner Speicher 6 vorgesehen, der bei
Weitergabe eines Notrufes zusätzlich zu der Erfassung der gesundheitsge
fährteten Situation und des Standortes des zu überwachenden Fahrzeugfüh
rers auch Personenkenndaten an die Leitzentrale übermittelt. Im Gehäuse 2
des mobilen Überwachungsgerätes 1 ist eine einfach zu bedienende Not
ruftaste 7 angeordnet, mit der bei Bedarf ein willensabhängiger Notruf ma
nuell eingeleitet werden kann. Im Gehäuse 2 des mobilen Überwachungsge
rätes 1 ist weiterhin eine Quittierungstaste 8 angeordnet. Mit dieser Quittie
rungstaste 8 kann ein durch einen Sensor 3 automatisch ausgelöster Notruf
abgebrochen werden, bevor ein automatischer Notruf an die Leitzentrale
ausgesendet wird. Damit kann ein Fehlalarm vermieden werden. In dem Ge
häuse 2 des mobilen Überwachungsgerätes 1 ist weiterhin ein hochempfind
liches Mikrofon 9 und ein Lautsprecher 10 mit hoher Abstrahlungsleistung
angeordnet. Dadurch kann bei einer geschalteten Verbindung zur Leitzen
trale ein Wechselgespräch zwischen der Leitzentrale und dem verunfallten
Fahrzeugführer durchgeführt werden.
In dem Gehäuse 2 des mobilen Überwachungsgerätes 1 ist weiterhin eine
eigene, vom Fahrzeug unabhängige Spannungsversorgung 11 vorgesehen,
die aus einem Akkumulator besteht, der während der Stillstandzeiten im
Fahrzeug oder außerhalb nachgeladen werden kann. Dazu befinden sich im
Boden des Gehäuses 2 Kontakte 12, 13. Am oberen Teil des Gehäuses 2
des mobilen Überwachungsgerätes 1 ist eine Signaleinheit, insbesondere
eine Signalleuchte 14 angeordnet, die den Betrieb des mobilen Überwa
chungsgerätes 1 anzeigt. Wird die Spannungsversorgung 11 schwächer,
geht die Signalleuchte 14 in einen blinkenden Zustand mit niedriger Fre
quenz über und zeigt damit dem Fahrzeugführer an, daß der Akkumulator 11
aufgeladen oder ausgewechselt werden muß. Gleichzeitig ertönt in festge
legten Zeitintervallen ein Signalton über den Lautsprecher 10, der ebenfalls
anzeigt, daß die Spannungsversorgung 11 zu schwach ist. Wenn das Signal
von Signalleuchte 14 und Lautsprecher 10 von dem zu überwachenden
Fahrzeugführer nicht beachtet wird, fällt das vom mobilen Überwachungsge
rät 1 an die Leitzentrale in vorgegebenen Zeitintervallen gesendete Signal
aus und die Leitzentrale kann die Überprüfung bzw. die Reparatur des mo
bilen Überwachungsgerätes 1 veranlassen.
Das mobile Überwachungsgerät 1 kann auch in einer nicht näher darge
stellten Ausführungsform aus zwei Baueinheiten bestehen, die örtlich ge
trennt voneinander angeordnet werden können und über eine Leitung mit
einander verbunden sind. Eine erste Baueinheit enthält die Sensoren 3 und
ist mittels des Sicherheitsgurtes am Körper des Fahrzeugführers befestigt.
Eine zweite Baueinheit besteht dabei vorzugsweise aus einem Funktelefon
mit integriertem Positionsbestimmungssystem 4 und kann separat im Fahr
zeug als ein leicht herausnehmbares Handy angeordnet werden.
Claims (9)
1. Mobiles Überwachungsgerät für Fahrzeugführer, insbesondere für
Fahrzeugführer von PKWs, LKWs, Motorrädern, Fahrrädern, Nutzfahr
zeugen, Rettungsfahrzeugen oder dergleichen, wobei mittels des am
Körper des zu überwachenden Fahrzeugführers zu tragenden mobilen
Überwachungsgerätes bei einem Unfall oder einer durch gesundheitli
che Probleme auftretenden Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers
mittels Sensoren ein willensunabhängiger Notruf sowie umfassenden
Informationsdaten über den Zustand des Fahrzeugführers an eine Leit
zentrale, welche die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen einleitet, übermit
telt werden, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des mobilen Über
wachungsgerätes (1), das am Sicherheitsgurt eines Fahrzeuges befe
stigt ist und mittels Sensoren (3) die Lage- und Bewegungsänderungen
und die Vitalparameter des zu überwachenden Fahrzeugführers erfaßt
und beim Überschreiten kritischer Werte einen Notruf ausgelöst und die
ermittelten Informationsdaten über die gesundheitsgefährdete Situation
des zu überwachenden Fahrzeugführers und die im mobilen Überwa
chungsgerät (1) gespeicherten Personenkenndaten des Fahrzeugfüh
rers sowie den Standort des Fahrzeugführers an eine Leitzentrale
übermittelt.
2. Mobiles Überwachungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß das mobile Überwachungsgerät (1) zusätzlich zu den mittels
der Sensoren (3) erfaßten Informationsdaten und gespeicherten Perso
nenkenndaten auch spezielle Krankheitsdaten des Fahrzeugführers an
die Leitzentrale übermittelt.
3. Mobiles Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 1 und 2, da
durch gekennzeichnet, daß im Speicher (6) des mobilen Überwa
chungsgerätes (1) Personenkenndaten unterschiedlicher Benutzer des
Fahrzeuges eingespeichert sind, die mittels eines Codes vom jeweiligen
Fahrzeugführer auswählbar sind.
4. Mobiles Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, daß neben der Übertragung der Daten des zu
überwachenden Fahrzeugführers während einer geschalteten Verbin
dung zur Leitzentrale über ein im mobilen Überwachungsgerät (1) inte
griertes Mikrofon(9) und einen Lautsprecher (10) ein Wechselgespräch
zwischen Mitarbeitern der Leitzentrale und dem zu überwachenden
Fahrzeugführers vorgesehen ist.
5. Mobiles Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß am mobilen Überwachungsgerät (1) Mittel
zum manuellen Auslösen (7) und Abbrechen (8) eines Notrufes vorge
sehen sind.
6. Mobiles Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da
durch gekennzeichnet, daß die Betriebsbereitschaft des mobilen
Überwachungsgerätes (1) durch die Leitzentrale kontrollierbar ist, wobei
das mobile Überwachungsgerät (1) in vorgegebenen Zeitintervallen ein
Kontrollsignal an die Leitzentrale übermittelt.
7. Mobiles Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß das mobile Überwachungsgerät (1) eintei
lig ausgebildet ist und Mittel zur Befestigung am Sicherheitsgurt des zu
überwachenden Fahrzeugführers aufweist.
8. Mobiles Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß das mobile Überwachungsgerät aus zwei
Baueinheiten besteht, wobei die die Sensoren (3) enthaltende Bauein
heit am Sicherheitsgurt des Fahrzeugführers befestigbar ist und die ein
Mobilfunkgerät mit integriertem Positionsbestimmungssystem (4) ent
haltende Baueinheit im Fahrzeuginneren, insbesondere im Frontbereich
eines Fahrzeuges lösbar befestigt ist.
9. Mobiles Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß die das Mobilfunkgerät mit integriertem
Positionsbestimmungssystem enthaltende Baueinheit als ein leicht her
ausnehmbares Handy ausgeführt ist.
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|---|---|---|---|
| DE19854047A DE19854047C2 (de) | 1998-11-24 | 1998-11-24 | Mobiles Überwachungsgerät für Fahrzeugführer |
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