-
Die
Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Selbstkontrolle
von Lerninhalten, umfassend wenigstens einen Informationsträger in Buch-,
Heft- oder Blockform oder einen Satz von Karten mit mehreren, vorzugsweise
untereinander verbundenen Blättern,
auf denen jeweils Informationen in Form von Aufgabenfeldern und
diesen jeweils zugeordneten Lösungsfeldern
flächig
dargestellt sind, sowie eine undurchsichtige Vorrichtung zum Abdecken
eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes.
-
Das
schriftliche oder bildliche Festhalten von Informationen zwecks
Vermittlung und Erlernen derselben ist weit verbreitet. Hierunter
lassen sich alle Fachbücher
subsumieren, aber auch selbst erstellte Vokabelhefte, etc. Das Aneignen
erfolgt üblicherweise
durch wiederholtes Einprägen
der Lerninhalte. Um zu überprüfen, ob
die angeeigneten Lerninhalte im Gedächtnis abrufbar zur Verfügung stehen,
muß beim
bisherigen Stand der Technik eine zweite Person Fragen stellen,
die sodann von dem Schüler
zu beantworten sind.
-
Steht
eine zweite Person jedoch nicht zur Verfügung, so ist eine gewissenhafte
Kontrolle nicht möglich.
In diesem Fall muß der
Schüler
die Ergebnisfelder mit einer Hand verdecken und versuchen, aus seinem
Gedächtnis
heraus die richtigen Antworten zu geben. Dabei sollte allerdings
sofort nach jeder gefundenen Antwort das betreffende Ergebnisfeld
aufgedeckt werden, um sich noch zweifelsfrei an die selbst gegebene
Antwort erinnern zu können
und die eigene Lösung
selbstkritisch als richtig oder falsch einstufen zu können. Bei
dieser Vorgehensweise ermangelt es allerdings an einem für den Lernprozeß wichtigen Überblick über richtige
bzw. gewußte
und falsche bzw. nicht gewußte
Antworten, anhand dessen der Lernfortschritt beobachtet bzw. beurteilt
werden könnte.
Selbst wenn eine Strichliste über
richtige und falsche Antworten geführt wird, so fehlt am Ende
doch eine Information darüber,
welche Lerninhalte „sitzen" und welche nicht.
-
Der
Schüler
müßte demnach
immer wieder den selben Lerninhalt einüben, bis die richtige Lösung sitzt.
Es ist aber lerntechnisch nicht effizient, immer nur einen Lerninhalt
zu wiederholen, da beim folgenden Üben weiterer Lerninhalte nicht
selten eine früher
angeeignete Information wieder in Vergessenheit gerät.
-
Aus
den Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert
das die Erfindung initiierende Problem, eine Möglichkeit zur kritischen und effizienten
Selbstkontrolle der Fortschritte bei der Aneignung von Lerninhalten
zu schaffen. Diese Möglichkeit
zur Selbstkontrolle sollte mit einem möglichst geringen Aufwand realisierbar
sein und beliebig oft wiederholbar sein, um den Lernfortschritt
beobachten zu können.
-
Die
Lösung
dieses Problems gelingt dadurch, dass die Vorrichtung zum Abdecken
eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes
oder ein damit (unlösbar)
verbundenes Teil oder ein damit verbindbares Teil als zumindest
bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel zum vorübergehenden
Fixieren einer Antwort ausgebildet ist, die an wenigstens einem
Informationsträger
derart geführt
ist, dass sie parallel zu der Grundfläche eines Blattes des Informationsträgers liegt
und einer Relativverschiebung gegenüber dem betreffenden Blatt
parallel zu dessen Grundfläche
fähig ist,
jedoch nur (anti-) parallel zu einer einzigen Raumrichtung.
-
Die
erfindungsgemäße Konzept
umfaßt
also das Niederschreiben der Antwort(en) direkt auf die Abdeckvorrichtung
oder ein damit (unlösbar)
verbundenes oder verbindbares Teil unter gleichzeitigem Festhalten
der Abdeckvorrichtung in einer bestimmten Relativausrichtung zu
dem Informationsträger,
so dass die vorgegebenen Lösungen
nicht versehentlich aufgedeckt werden können. Nach dem Beantworten
wird die Tafel/Abdeckvorrichtung verschoben, bis das betreffende
Lösungsfeld
sichtbar wird. Dann kann die gegebene Antwort mit der richtigen
Lösung verglichen
werden. Nun erfährt
der Schüler
sofort, ob seine Antwort richtig war oder nicht, so dass er sie sich
besser einprägen
kann. Anschließend
wird die Tafel wieder gelöscht.
Die Abdeckvorrichtung wird weitergeschoben, bis das nächste Aufgabenfeld sichtbar
wird, und der Schüler
muß sich
die betreffende Antwort überlegen
und niederschreiben. Die Tafel kann zwar auch an einem von der Abdeckeinrichtung lösbaren Teil
angeordnet sein, um bspw. zur Verwahrung zusammengelegt werden zu
können
(hierfür eignet
sich bspw. eine Steckverbindung und/oder auch eine magnetische Verbindung;
dies entspricht jedoch nicht dem Normalfall, wo die Tafel aus Gründen einer
Vereinfachung der Konstruktion und auch zur Vermeidung des Verlorengehens
von Einzelteilen mit der Abdeckeinrichtung verbunden ist. Indem
die Vorrichtung nicht mit einzelnen, flächigen Informationsträgern arbeitet,
sondern mit einer Mehrzahl von buch-, heft- oder blockförmig untereinander verbundenen
Blättern.
-
Auf
einem Blatt des Informationsträgers
lassen sich mehrere Aufgaben- und Lösungsfelder anordnen, bspw.
eine ganze Lektion.
-
Die
Aufgaben- und Lösungsfelder
sollten stets abwechselnd in einer Reihe hintereinander angeordnet
sein, die entlang der potentiellen Verschieberichtung verläuft. Solchenfalls
muß die
Ausrichtung des Führungsteils
beim aufeinanderfolgenden Üben
verschiedener Aufgaben nicht verändert
werden.
-
Indem
wenigstens ein Informationsträger zwei
zumindest bereichsweise zueinander parallele Kanten aufweist, ist
eine relativ präzise
Führung
der Tafel möglich.
Die zueinander parallelen Kanten sind vorzugsweise an einem Buch-
oder Heftumschlag ausgebildet oder an einer steifen Rückseite
eines Blockes; daher ist es nicht erforderlich, die einzelnen Blätter eines
Blattwerks mit einer hohen Steifigkeit auszuführen.
-
Wenn – wie die
Erfindung weiter vorsieht – die
Tafel wenigstens bereichsweise durch eine gerade (quer zur Verschieberichtung
verlaufende) Kante berandet wird, so kann die Einrichtung zur Relativausrichtung
des Informationsträgers
gegenüber
der Tafel derart ausgebildet sein, dass eine freie Kante der Tafel
bei jeder Relativverschiebung derselben stets etwa parallel zu einer
vorgegebenen (quer zur Verschieberichtung verlaufenden) Kante eines
Aufgaben- oder Lösungsfeldes
bleibt. Dadurch haben alle Aufgaben- und Lösungsfelder eine gleiche oder ähnliche
Geometrie und können
durch Relativverschiebung des Informationsträgers um jeweils gleiche Wegstrecken
gegenüber
der Tafel der Reihe nach geübt
werden.
-
Wenn
die Tafel etwa die selbe Breite und/oder Höhe aufweist (±10%) wie
der Abstand zwischen zwei umgriffenen Kanten eines aufgeschlagenen
Informationsträgers,
so deckt sie denselben auf seiner gesamten Breite ab und ein Lösungsfeld
mit einer entsprechenden Fläche
ist während
des Beantwortens einer gestellten Aufgabe vollständig unsichtbar.
-
Auf
besonders einfachem Wege läßt sich
die Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der
Tafel aus einem flächigen
Körper
herstellen, bspw. durch Umbiegen von dessen Kanten zu einem Körper mit
einem C-förmigen
Querschnitt.
-
Die
Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der
Tafel sollte den flachen Informationsträger an zwei einander gegenüberliegenden
Kanten desselben umgreifen, so dass dieser sich nicht seitlich verschieben
kann. Zu diesem Zweck kann die Einrichtung zur Relativausrichtung
des Informationsträgers
gegenüber
der Tafel mit einem einfach zusammenhängenden (C-förmigen) Querschnitt
oder mit einem doppelt zusammenhängenden
(O-förmigen)
Querschnitt ausgebildet sein, so dass sie zwei einander gegenüberliegende Schmalseiten
aufweist, welche an je einer Kante des Informationsträgers anliegen.
-
Es
hat sich als günstig
erwiesen, dass die Schmalseiten der Einrichtung zur Relativausrichtung eines
Informationsträgers
gegenüber
der Tafel jeweils dieselbe Breite bzw. Tiefe aufweisen, die etwa der
Stärke
des zusammengeschlagenen Informationsträgers entspricht. Dadurch ist
es möglich,
einen blockförmigen
oder gar zwei zusammengeschlagene, buch- oder heftförmige Informationsträger innerhalb
der Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der
Tafel aufzubewahren.
-
Es
liegt im rahmen der Erfindung, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung
eines Informationsträgers
gegenüber
der Tafel an ihren Stirnseiten offen ist und demnach die Gestalt
eines Profils mit (etwa) konstantem Querschnitt aufweist, das gegenüber dem
Informationsträger
in seiner Längsrichtung verschiebbar
ist.
-
Wenn
der Informationsträger
demnach von der Einrichtung zu ihrer Relativausrichtung lösbar ausgebildet
ist, kann die Tafel mit der Einrichtung zu ihrer Relativausrichtung
integriert oder verbunden werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform müssen diese
Teile niemals voneinander gelöst
werden. Durch ihre Verbindung reduziert sich das Risiko, dass ein
Teil verlorengeht.
-
Die
Erfindung empfiehlt, dass die Tafel zusammen mit der Einrichtung
zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der Tafel als den Informationsträger umgreifende
Hülle ausgebildet
ist. Indem eine Manschette den betreffenden Informationsträger (ggf.
vollständig)
umgreift, wird derselbe besonders präzise und dennoch leichtgängig geführt.
-
Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Erstreckung der Hülle lotrecht
zu der zugelassenen Verschieberichtung, jedoch parallel zu dem Informationsträger, etwa
dem Abstand zwischen zwei umgriffenen Kanten eines aufgeschlagenen
Informationsträgers
entspricht (+10%). Dadurch ist eine enge und damit präzise Führung möglich.
-
Vorzugsweise
entspricht die Erstreckung der Hülle
in der zugelassenen Verschieberichtung etwa 50 bis 100 % der betreffenden
Bemessung des aufgeschlagenen, buch-, block-, heft- oder stapelförmigen Informationsträgers, vorzugsweise
50 bis 80 % davon. Dadurch lassen sich auch größere Lösungsfelder stets vollständig abdecken,
und die Tafel kann eine entsprechende Größe aufweisen und bietet daher
genügend
Platz, um auch umfangreiche Lösungen
niederzuschreiben.
-
Die
Erfindung empfiehlt, dass die Hülle
wenigstens eine rechteckige Grundfläche aufweist, in welche (je)
eine Tafel integriert ist. Bei einem C-förmigen Querschnitt gibt es
nur eine solche Grundfläche und
daher nur eine Möglichkeit
zum Anbringen einer Tafel; bei einem O-förmig geschlossenen Querschnitt gibt
es dagegen zwei solche Grundflächen
(Vorder- und Rückseite),
und daher kann man auch zwei Tafeln anbringen.
-
Andererseits
ist es auch möglich,
dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der
Tafel an einer oder beiden Stirnseiten geschlossen ist und demnach
die Gestalt eines Futterals oder einer Schachtel aufweist. Solchenfalls
eignet sie sich besonders gut zur Aufbewahrung eines oder mehrerer
buch-, heft-, block- oder stapelförmiger Informationsträger, da
diese an (fast) allen Seiten umgeben sind und daher nicht mehr verloren
gehen können.
-
Andererseits
muß der
buch-, heft-, block- oder stapelförmige Informationsträger zum
Umblättern
zugänglich
sein; dies ist der Fall, wenn die Einrichtung zur Relativausrichtung
eines Informationsträgers
gegenüber
der Tafel einen vorzugsweise aufklappbaren oder abnehmbaren Deckel
aufweist. Es kann sich hierbei um eine angeformte Lasche handeln,
bspw. zum Verschließen
einer Stirnseite einer Schachtel nach der Art, wie sie bei Verpackungen häufig anzutreffen
ist; aber auch um einen vollständig abnehmbaren
Deckel wie er bspw. bei Kunststoff-Schachteln für Spielkarten anzutreffen ist,
mit einer rundumlaufenden Schürze,
die über
das Schachtelunterteil gestülpt
wird; oder aber um eine Konstruktion ähnlich der bekannten Musik-Kassetten mit
einem aufschwenkbaren Deckelteil.
-
Vorzugsweise
ist eine Flachseite der Einrichtung zur Relativausrichtung eines
Informationsträgers
gegenüber
der Tafel, insbesondere ein aufklappbarer Deckel, transparent. Durch
diesen transparenten Bereich, der natürlich auch die ganze Schachtel
umfassen kann, sind die Aufgaben- und Lösungsfelder sichtbar, die dann
nur von der Tafel bereichsweise und/oder zeitweise verdeckt werden.
-
Um
den sichtbaren Bereich des Informationsträgers zur Bearbeitung einer
Aufgabe kleiner und zur Überprüfung der
gegebenen Antworten größer zu wählen, sollte
die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der
Tafel eine Führung
zur verschiebbaren Aufnahme der Tafel aufweisen. Eine solche Führung kann
die Tafel an zwei gegenüberliegenden
Seiten umgreifende Bereiche aufweisen. Die Schiebebewegung der Tafel kann
unbegrenzt sein, so dass die Tafel sogar entnommen werden könnte, oder
an einer oder beiden Stirnseiten durch (je) ein Anschlagelement
begrenzt, so dass die Tafel nur schwer oder gar nicht verloren gehen
kann.
-
Schließlich entspricht
es der Lehre der Erfindung, dass die Tafel etwa die selbe Fläche oder
eine kleinere Fläche
aufweist als ein aufgeschlagener Informationsträger. Es handelt sich hierbei
um einen bevorzugten Wert, denn natürlich könnte die Tafel in manchem Anwendungsfall
auch größer ausgebildet sein.
Andererseits ergibt sich eine insgesamt optimale Ausnutzung des
beanspruchten Raumes, wenn der Umfang der Tafel etwa auf den Umfang
des aufgeschlagenen Informationsträgers abgestimmt ist.
-
Weitere
Merkmale, Vorteile, Eigenschaften und Wirkungen auf der Basis der
Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung sowie anhand der beigefügten Zeichnung. Hierbei zeigt:
-
1 eine
erste Ausführungsform
der Erfindung mit einem blockförmigen
Informationsträger und
einer beschreibbaren Tafel in einer perspektivischen Darstellung;
-
2 ein
Mittel zum Beschreiben der Tafel aus 1;
-
3 einen
buchförmigen
Informationsträger
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung in einer perspektivischen Darstellung;
-
4 eine
Tafel mit einer Einrichtung zur Verschiebung der Tafel gegenüber dem
Informationsträger
aus 3 in einer entsprechenden Darstellung;
-
5 eine erste Relativstellung zwischen dem
Informationsträger
aus 3 und der Tafel aus 4;
-
6 eine
zweite Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 3 und
der Tafel aus 4;
-
7 einen
buchförmigen
Informationsträger
einer dritten Ausführungsform
der Erfindung in einer perspektivischen Darstellung;
-
8 eine
Tafel mit einer Einrichtung zur Verschiebung der Tafel gegenüber dem
Informationsträger
aus 7 in einer entsprechenden Darstellung;
-
9 eine
erste Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und
der Tafel aus 8;
-
10 eine
zweite Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und
der Tafel aus 8;
-
11 eine
dritte Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und
der Tafel aus 8; sowie
-
12 eine
vierte Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und
der Tafel aus 8.
-
Der
blockförmige
Informationsträger 1 verfügt über eine
Mehrzahl von Blättern 2,
die von einer Spiralbindung 3 zusammengehalten werden,
so dass sie einzeln vollständig
umgeschlagen werden können.
Der Block 1 hat eine rechteckige Grundfläche. Auf
allen Blättern
sind Aufgabenfelder 4 angeordnet mit flächenhaft dargestellten Informationen,
im vorliegenden Beispiel jeweils Abbildungen von geometrischen Körpern, sowie
jeweils zugeordnete Lösungsfelder 5,
im vorliegenden Fall mit den Benennungen 7 dieser Körper. Diese
Felder 4, 5 können
entlang einer horizontalen Linie 6 aneinandergrenzen.
-
Entlang
der zueinander parallelen Seitenränder 8 des Blockes 1,
zu denen der die Spiralbindung 3 aufweisende Seitenrand 9 lotrecht
verläuft,
ist eine Manschette 10 verschiebbar. Diese hat ein etwa rechteckiges
Profil mit einer Ausnehmung etwa entsprechend einem Querschnitt
durch den Block 1 entlang einer horizontalen Linie zwischen
dessen beiden Seitenrändern 8.
Dadurch ergibt sich eine Struktur der Manschette 10 mit
zwei rechteckigen Grundflächen – einer
Vorderseite 11 und einer Rückseite 12, welche
durch zwei Schmalseiten 13 miteinander verbunden sind.
-
Die
Breite der Vorder- und Rückseite 11, 12 entspricht
etwa der Breite des Blockes 1 zwischen dessen Seitenrändern 8,
während
die Höhe
der Manschette 10 bzw. der Vorder- und Rückseite 11, 12 sowie
der beiden Schmalseiten 13 etwa der halben Höhe des Blockes 1 entspricht.
-
An
der Vorder- und Rückseite 11, 12 ist
je eine Tafel 14 angeordnet, die vorzugsweise deckungsgleich
zu der betreffenden Vorder- und Rückseite 11, 12 ist.
Die Tafeln 14 bestehen jeweils aus einem undurchsichtigen
Material, auf dem mit einem Stift 15 die Antworten 16 zu
den gestellten Aufgaben 4 niedergeschrieben werden können. Diese
Antworten 16 sind lesbar und können mit einem Löscher 17 wieder
entfernt werden.
-
Die
Manschette 10 wird über
den Block 1 gesteckt und derart eingestellt, d.h. verschoben,
dass ihre Oberkante 18 mit der Linie 6 zwischen
einem Aufgaben- und einem Lösungsfeld 4, 5 zur
Deckung gelangt, so dass das Aufgabenfeld 4 sichtbar ist,
das zugeordnete Lösungsfeld
dagegen nicht. Sodann wird die Antwort 15 auf die Tafel 14 niedergeschrieben;
anschließend
wird die Manschette 10 herabgeschoben, so dass auch das
Lösungsfeld 5 sichtbar
ist und mit der Antwort 15 verglichen werden kann.
-
Entlang
der Mitte des Blattes 2 verläuft eine horizontale Markierungslinie 19.
Die Beschriftung 7 oberhalb dieser Markierungslinie 19 steht
aufrecht, die Beschriftung 20 samt den Darstellungen 21 unterhalb
dieser Markierungslinie 19 steht dagegen auf dem Kopf.
Hat die Oberkante 18 der Manschette 10 die Markierungslinie 19 erreicht,
so sind alle Aufgaben oberhalb der Markierungslinie 19 gelöst. Nun wird
der Block 1 samt Manschette 10 auf den Kopf gestellt,
und die dann zunächst
ganz oben anliegende Manschette 10 wird wieder allmählich herabgeschoben,
bis nach und nach die Aufgaben- und Lösungsfelder 21, 20 auf
dieser Blatthälfte
sichtbar werden.
-
Sind
auch diese Aufgaben alle gelöst,
wird der Block 1 gewendet, so dass anschließend die
Aufgaben auf dem hintersten Blatt 2 gelöst werden können, wozu die andere Tafel 14 an
der Rückseite 12 dient.
-
In
den 3 bis 5 ist eine
andere Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Diese unterscheidet sich von der ersteren
zum einen dadurch, dass der Informationsträger die Gestalt eines Buches 22 hat,
dessen einzelne Blätter 23 entlang
einer Linie miteinander verbunden sind; außerdem gibt es einen Einband 24 mit
einer vorderen Umschlagseite 25 und einer hinteren Umschlagseite 26 sowie
einem Buchrücken 27.
Die einzelnen Blätter 23 tragen
wie bei dem Block 1 jeweils Aufgabenfelder 4 und Lösungsfelder 5 mit
Trennlinien 6 dazwischen. Auch gibt es eine horizontale
Markierungslinie 19.
-
Zum
Lösen der
Aufgaben 4 dient ebenfalls eine Manschette 10,
die mit der oben beschriebenen identisch sein kann. Ihre Breite
entspricht der des aufgeschlagenen Buches 22, während ihre
Höhe etwa
der halben Höhe
des Buches 22 entspricht. Da der Einband 24 des
Buches 22 keine Aufgaben- oder Lösungsfelder 4, 5 enthält, trägt die Manschette 10 nur
an ihrer Vorderseite 11 eine Tafel 14, an ihrer Rückseite 12 dagegen
nicht. Die Breite der Schmalseiten 13 der Manschette 10 entspricht
etwa der Stärke
des Buches 22, so dass dieses in zusammengeschlagener Form
in die Manschette 10 eingesteckt werden kann, ggf. neben
einem zweiten, bevorrateten Buch 22 mit anderen Lerninhalten.
Andererseits könnte
auch die Höhe
des Buches 22 der Breite des aufgeschlagenen Buches 22 entsprechen,
so dass die Manschette 10 im unbenutzten Zustand von der Seite
auf das Buch 22 gesteckt werden könnte.
-
Da
die Bindung im Bereich des Buchrückens 25 eine
gewisse Elastizität
aufweist, wird die Manschette 10 auch an dem aufgeschlagenen
Buch 22 reibschlüssig
festgehalten. In einer ersten Position gemäß 5 wird
nur ein Aufgabenfeld 4 freigegeben, das betreffende Lösungsfeld 5 dagegen
verdeckt. Nachdem die Antwort 16 auf die Tafel 14 geschrieben
wurde, wird das Buch 22 weiter hervorgezogen, so dass das
Lösungsfeld 5 sichtbar
ist und die Antwort 16 verglichen werden kann.
-
Die 7 bis 12 zeigen
eine dritte Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher der Informationsträger ebenfalls die Gestalt eines
Buches 22 hat. Eine Besonderheit dieses Buches liegt jedoch
darin, dass es neben Aufgabenfeldern 4 und Lösungsfeldern 5 mit
einem geschriebenen, lesbaren Lösungstext 7 auch
codierte Lösungen 28 gibt.
Im dargestellten Beispiel handelt es sich hierbei um eine Mehrzahl von
vorzugsweise geraden Linien, deren Position und Richtung charakteristisch
für je
eine Lösung
sind.
-
In
Verbindung mit einem solchen Informationsträger 22 kann ein Schieber 29 verwendet
werden, der das Buch an dessen Oberseite 30 und Unterseite 31 umgreift ähnlich wie
ein Schieber auf einem Rechenstab. Während die Vorderseite 32 des Schiebers 29 durchgehend
ausgebildet ist, schließt sich
an je einen oberen und unteren Horizontalsteg 33, 34 hinten
jeweils eine dazu parallele, schmale Führungslasche 35, 36 an.
Zwischen den beiden Führungslaschen 35, 36,
die in einer gemeinsamen Ebene liegen und aufeinander zu gerichtet
sind, verbleibt ein Abstand, so dass der Schieber insgesamt einen
etwa C-förmigen
Querschnitt aufweist. Der Schieber 29 kann aus einem durchsichtigen
Material bestehen, bspw. aus einem transparenten Kunststoff. An
seiner Vorderseite 32 trägt der Schieber 29 eine Tafel 37,
die aus einem undurchsichtigen, beschreibbaren, lesbaren und löschbaren
Material besteht. Die Tafel 37 ist nur halb so groß wie die
Vorderseite 32 und bedeckt nur deren rechte Hälfte gemäß 8.
-
Die 9 bis 12 zeigen
verschiedene Relativpositionen zwischen Buch 22 und Schieber 29 entsprechend
verschiedener Lernphasen: In de Position gemäß 9 ist der
Schieber 29 so eingestellt, dass die undurchsichtige Tafel 37 das
rechte Blatt 23 des aufgeschlagenen Informationsträgers 22 vollständig bedeckt,
während
das linke Blatt 23 dagegen durch die linke Hälfte des
durchsichtigen Schiebers 29 hindurch sichtbar ist. Daher
erkennt man die dortigen Aufgabenfelder 4 – in diesem
Beispiel eine Reihe von geometrischen Formen, deren Benennungen zu
lernen sind – sowie
die Lösungsfelder 5.
Die Lösungsfelder 5 enthalten
zwar die gewünschten
Benennungen, aber nicht in der richtigen Reihenfolge, und es ist
nun die Aufgabe des Lernenden, die richtige Zuordnung zu finden.
-
Zu
diesem Zweck weist jedes Aufgabenfeld 4 einen Markierungspunkt 38 auf
und jedes Lösungsfeld 5 einen
Markierungspunkt 39. Sobald der Lernende glaubt, eine richtige
Zuordnung zwischen einem Aufgabenfeld 4 und einem Lösungsfeld 5 gefunden
zu haben, legt er ein Lineal 40 an die betreffenden Markierungspunkte 38, 39 dieser
Felder 4, 5 und zeichnet eine Linie 41 entlang
des Lineals 40 auf die Tafel 37.
-
Sobald
alle Aufgaben- und Lösungsfelder 4, 5 einander
zugeordnet sind, können
die Antworten, d.h., die Zuordnungen in Form der Linien 41,
kontrolliert werden. Hierzu wird der Schieber 29 entlang
des Buches 22 nach rechts verschoben, bis die ebenfalls linienförmig codierten
Lösungen 28 auf
dem rechten Blatt 23 des aufgeschlagenen Buchs 22 sichtbar sind.
-
Diese
Relativposition ist in 10 wiedergegeben. Dabei ist
eine gegebene Antwort genau dann richtig, wenn es zu jeder gezeichneten
Zuordnungslinie 41 genau eine damit fluchtende Lösungslinie 28 gibt.
Fluchtet also nicht je eine Antwortlinie 41 mit je einer
Lösungslinie 28,
so ist mindestens eine Antwort falsch. In diesem Fall werden die
Antwortlinien 41 gelöscht,
und die Übung
wird wiederholt.
-
Durch
die ggf. mehrmalige Wiederholung der Übung nach 9 und 10 prägen sich
dem Lernenden die richtigen Lösungen
ein. Nachdem er alle Lösungen
richtig zugeordnet hat, kann er daher zu der nächsten Übung gemäß 11 übergehen.
-
Hierbei
wird der Schieber 29 zunächst gegenüber dem Buch 22 so
weit nach links verschoben, bis nur noch ein Teil des linken Blattes 23 des
aufgeschlagenen Buchs 22 sichtbar ist, nämlich die
linke Spalte mit den Aufgabenfeldern 4. Nun besteht die Aufgabe
des Schülers
darin, die Lösungen
zu diesen Aufgaben 4 – im
vorliegenden Beispiel also die Namen der geometrischen Körper – jeweils
rechts neben dem Aufgabenfeld 4 auf die Tafel 37 zu
schreiben 42.
-
Ist
dies erfolgt, wird de Schieber 29 ganz nach rechts in die
Position nach 12 verschoben, so dass auch
das rechte Blatt 23 des aufgeschlagenen Buchs 22 komplett
sichtbar ist.
-
Dort
findet der Lernende neben den linienförmig codierten Lösungen 28 nun
auch die ausgeschriebenen Lösungen 5 in
der richtigen Reihenfolge und kann diese mit seinen handschriftlich
gegebenen Antworten 42 vergleichen.
-
Während demnach
die erste Übung
gemäß 9 und 10 vorwiegend
dazu dient, sich den Sinngehalt der einzelnen Worte einzuprägen, kann mit
der zweiten Übung
besonders die richtige Rechtschreibung der betreffenden Worte geübt werden.