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DE102006050265A1 - Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten - Google Patents

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DE102006050265A1
DE102006050265A1 DE102006050265A DE102006050265A DE102006050265A1 DE 102006050265 A1 DE102006050265 A1 DE 102006050265A1 DE 102006050265 A DE102006050265 A DE 102006050265A DE 102006050265 A DE102006050265 A DE 102006050265A DE 102006050265 A1 DE102006050265 A1 DE 102006050265A1
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Germany
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information carrier
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panel
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Pending
Application number
DE102006050265A
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English (en)
Inventor
Arkadi Livchits
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Original Assignee
Individual
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Abstract

Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten, umfassend wenigstens einen Informationsträger in Buch-, Heft- oder Blockform oder mit einem Satz von Karten mit mehreren, vorzugsweise untereinander verbundenen Blättern, auf denen jeweils Informationen in Form von Aufgabenfeldern und jeweils zugeordneten Lösungsfeldern flächig dargestellt sind, sowie eine undurchsichtige Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes, wobei die Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes oder ein damit (unlösbar) verbundenes oder verbindbares Teil als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tagel zum vorübergehenden Fixieren einer Antwort ausgebildet ist, die an wenigstens einem Informationsträger derart geführt ist, dass sie parallel zu der Grundfläche eines Blattes des Informationsträgers liegt und einer Relativverschiebung gegenüber dem betreffenden Blatt parallel zu dessen Grundfläche fähig ist.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten, umfassend wenigstens einen Informationsträger in Buch-, Heft- oder Blockform oder einen Satz von Karten mit mehreren, vorzugsweise untereinander verbundenen Blättern, auf denen jeweils Informationen in Form von Aufgabenfeldern und diesen jeweils zugeordneten Lösungsfeldern flächig dargestellt sind, sowie eine undurchsichtige Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes.
  • Das schriftliche oder bildliche Festhalten von Informationen zwecks Vermittlung und Erlernen derselben ist weit verbreitet. Hierunter lassen sich alle Fachbücher subsumieren, aber auch selbst erstellte Vokabelhefte, etc. Das Aneignen erfolgt üblicherweise durch wiederholtes Einprägen der Lerninhalte. Um zu überprüfen, ob die angeeigneten Lerninhalte im Gedächtnis abrufbar zur Verfügung stehen, muß beim bisherigen Stand der Technik eine zweite Person Fragen stellen, die sodann von dem Schüler zu beantworten sind.
  • Steht eine zweite Person jedoch nicht zur Verfügung, so ist eine gewissenhafte Kontrolle nicht möglich. In diesem Fall muß der Schüler die Ergebnisfelder mit einer Hand verdecken und versuchen, aus seinem Gedächtnis heraus die richtigen Antworten zu geben. Dabei sollte allerdings sofort nach jeder gefundenen Antwort das betreffende Ergebnisfeld aufgedeckt werden, um sich noch zweifelsfrei an die selbst gegebene Antwort erinnern zu können und die eigene Lösung selbstkritisch als richtig oder falsch einstufen zu können. Bei dieser Vorgehensweise ermangelt es allerdings an einem für den Lernprozeß wichtigen Überblick über richtige bzw. gewußte und falsche bzw. nicht gewußte Antworten, anhand dessen der Lernfortschritt beobachtet bzw. beurteilt werden könnte. Selbst wenn eine Strichliste über richtige und falsche Antworten geführt wird, so fehlt am Ende doch eine Information darüber, welche Lerninhalte „sitzen" und welche nicht.
  • Der Schüler müßte demnach immer wieder den selben Lerninhalt einüben, bis die richtige Lösung sitzt. Es ist aber lerntechnisch nicht effizient, immer nur einen Lerninhalt zu wiederholen, da beim folgenden Üben weiterer Lerninhalte nicht selten eine früher angeeignete Information wieder in Vergessenheit gerät.
  • Aus den Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine Möglichkeit zur kritischen und effizienten Selbstkontrolle der Fortschritte bei der Aneignung von Lerninhalten zu schaffen. Diese Möglichkeit zur Selbstkontrolle sollte mit einem möglichst geringen Aufwand realisierbar sein und beliebig oft wiederholbar sein, um den Lernfortschritt beobachten zu können.
  • Die Lösung dieses Problems gelingt dadurch, dass die Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes oder ein damit (unlösbar) verbundenes Teil oder ein damit verbindbares Teil als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel zum vorübergehenden Fixieren einer Antwort ausgebildet ist, die an wenigstens einem Informationsträger derart geführt ist, dass sie parallel zu der Grundfläche eines Blattes des Informationsträgers liegt und einer Relativverschiebung gegenüber dem betreffenden Blatt parallel zu dessen Grundfläche fähig ist, jedoch nur (anti-) parallel zu einer einzigen Raumrichtung.
  • Die erfindungsgemäße Konzept umfaßt also das Niederschreiben der Antwort(en) direkt auf die Abdeckvorrichtung oder ein damit (unlösbar) verbundenes oder verbindbares Teil unter gleichzeitigem Festhalten der Abdeckvorrichtung in einer bestimmten Relativausrichtung zu dem Informationsträger, so dass die vorgegebenen Lösungen nicht versehentlich aufgedeckt werden können. Nach dem Beantworten wird die Tafel/Abdeckvorrichtung verschoben, bis das betreffende Lösungsfeld sichtbar wird. Dann kann die gegebene Antwort mit der richtigen Lösung verglichen werden. Nun erfährt der Schüler sofort, ob seine Antwort richtig war oder nicht, so dass er sie sich besser einprägen kann. Anschließend wird die Tafel wieder gelöscht. Die Abdeckvorrichtung wird weitergeschoben, bis das nächste Aufgabenfeld sichtbar wird, und der Schüler muß sich die betreffende Antwort überlegen und niederschreiben. Die Tafel kann zwar auch an einem von der Abdeckeinrichtung lösbaren Teil angeordnet sein, um bspw. zur Verwahrung zusammengelegt werden zu können (hierfür eignet sich bspw. eine Steckverbindung und/oder auch eine magnetische Verbindung; dies entspricht jedoch nicht dem Normalfall, wo die Tafel aus Gründen einer Vereinfachung der Konstruktion und auch zur Vermeidung des Verlorengehens von Einzelteilen mit der Abdeckeinrichtung verbunden ist. Indem die Vorrichtung nicht mit einzelnen, flächigen Informationsträgern arbeitet, sondern mit einer Mehrzahl von buch-, heft- oder blockförmig untereinander verbundenen Blättern.
  • Auf einem Blatt des Informationsträgers lassen sich mehrere Aufgaben- und Lösungsfelder anordnen, bspw. eine ganze Lektion.
  • Die Aufgaben- und Lösungsfelder sollten stets abwechselnd in einer Reihe hintereinander angeordnet sein, die entlang der potentiellen Verschieberichtung verläuft. Solchenfalls muß die Ausrichtung des Führungsteils beim aufeinanderfolgenden Üben verschiedener Aufgaben nicht verändert werden.
  • Indem wenigstens ein Informationsträger zwei zumindest bereichsweise zueinander parallele Kanten aufweist, ist eine relativ präzise Führung der Tafel möglich. Die zueinander parallelen Kanten sind vorzugsweise an einem Buch- oder Heftumschlag ausgebildet oder an einer steifen Rückseite eines Blockes; daher ist es nicht erforderlich, die einzelnen Blätter eines Blattwerks mit einer hohen Steifigkeit auszuführen.
  • Wenn – wie die Erfindung weiter vorsieht – die Tafel wenigstens bereichsweise durch eine gerade (quer zur Verschieberichtung verlaufende) Kante berandet wird, so kann die Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der Tafel derart ausgebildet sein, dass eine freie Kante der Tafel bei jeder Relativverschiebung derselben stets etwa parallel zu einer vorgegebenen (quer zur Verschieberichtung verlaufenden) Kante eines Aufgaben- oder Lösungsfeldes bleibt. Dadurch haben alle Aufgaben- und Lösungsfelder eine gleiche oder ähnliche Geometrie und können durch Relativverschiebung des Informationsträgers um jeweils gleiche Wegstrecken gegenüber der Tafel der Reihe nach geübt werden.
  • Wenn die Tafel etwa die selbe Breite und/oder Höhe aufweist (±10%) wie der Abstand zwischen zwei umgriffenen Kanten eines aufgeschlagenen Informationsträgers, so deckt sie denselben auf seiner gesamten Breite ab und ein Lösungsfeld mit einer entsprechenden Fläche ist während des Beantwortens einer gestellten Aufgabe vollständig unsichtbar.
  • Auf besonders einfachem Wege läßt sich die Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der Tafel aus einem flächigen Körper herstellen, bspw. durch Umbiegen von dessen Kanten zu einem Körper mit einem C-förmigen Querschnitt.
  • Die Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der Tafel sollte den flachen Informationsträger an zwei einander gegenüberliegenden Kanten desselben umgreifen, so dass dieser sich nicht seitlich verschieben kann. Zu diesem Zweck kann die Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der Tafel mit einem einfach zusammenhängenden (C-förmigen) Querschnitt oder mit einem doppelt zusammenhängenden (O-förmigen) Querschnitt ausgebildet sein, so dass sie zwei einander gegenüberliegende Schmalseiten aufweist, welche an je einer Kante des Informationsträgers anliegen.
  • Es hat sich als günstig erwiesen, dass die Schmalseiten der Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der Tafel jeweils dieselbe Breite bzw. Tiefe aufweisen, die etwa der Stärke des zusammengeschlagenen Informationsträgers entspricht. Dadurch ist es möglich, einen blockförmigen oder gar zwei zusammengeschlagene, buch- oder heftförmige Informationsträger innerhalb der Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der Tafel aufzubewahren.
  • Es liegt im rahmen der Erfindung, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der Tafel an ihren Stirnseiten offen ist und demnach die Gestalt eines Profils mit (etwa) konstantem Querschnitt aufweist, das gegenüber dem Informationsträger in seiner Längsrichtung verschiebbar ist.
  • Wenn der Informationsträger demnach von der Einrichtung zu ihrer Relativausrichtung lösbar ausgebildet ist, kann die Tafel mit der Einrichtung zu ihrer Relativausrichtung integriert oder verbunden werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform müssen diese Teile niemals voneinander gelöst werden. Durch ihre Verbindung reduziert sich das Risiko, dass ein Teil verlorengeht.
  • Die Erfindung empfiehlt, dass die Tafel zusammen mit der Einrichtung zur Relativausrichtung des Informationsträgers gegenüber der Tafel als den Informationsträger umgreifende Hülle ausgebildet ist. Indem eine Manschette den betreffenden Informationsträger (ggf. vollständig) umgreift, wird derselbe besonders präzise und dennoch leichtgängig geführt.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Erstreckung der Hülle lotrecht zu der zugelassenen Verschieberichtung, jedoch parallel zu dem Informationsträger, etwa dem Abstand zwischen zwei umgriffenen Kanten eines aufgeschlagenen Informationsträgers entspricht (+10%). Dadurch ist eine enge und damit präzise Führung möglich.
  • Vorzugsweise entspricht die Erstreckung der Hülle in der zugelassenen Verschieberichtung etwa 50 bis 100 % der betreffenden Bemessung des aufgeschlagenen, buch-, block-, heft- oder stapelförmigen Informationsträgers, vorzugsweise 50 bis 80 % davon. Dadurch lassen sich auch größere Lösungsfelder stets vollständig abdecken, und die Tafel kann eine entsprechende Größe aufweisen und bietet daher genügend Platz, um auch umfangreiche Lösungen niederzuschreiben.
  • Die Erfindung empfiehlt, dass die Hülle wenigstens eine rechteckige Grundfläche aufweist, in welche (je) eine Tafel integriert ist. Bei einem C-förmigen Querschnitt gibt es nur eine solche Grundfläche und daher nur eine Möglichkeit zum Anbringen einer Tafel; bei einem O-förmig geschlossenen Querschnitt gibt es dagegen zwei solche Grundflächen (Vorder- und Rückseite), und daher kann man auch zwei Tafeln anbringen.
  • Andererseits ist es auch möglich, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der Tafel an einer oder beiden Stirnseiten geschlossen ist und demnach die Gestalt eines Futterals oder einer Schachtel aufweist. Solchenfalls eignet sie sich besonders gut zur Aufbewahrung eines oder mehrerer buch-, heft-, block- oder stapelförmiger Informationsträger, da diese an (fast) allen Seiten umgeben sind und daher nicht mehr verloren gehen können.
  • Andererseits muß der buch-, heft-, block- oder stapelförmige Informationsträger zum Umblättern zugänglich sein; dies ist der Fall, wenn die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der Tafel einen vorzugsweise aufklappbaren oder abnehmbaren Deckel aufweist. Es kann sich hierbei um eine angeformte Lasche handeln, bspw. zum Verschließen einer Stirnseite einer Schachtel nach der Art, wie sie bei Verpackungen häufig anzutreffen ist; aber auch um einen vollständig abnehmbaren Deckel wie er bspw. bei Kunststoff-Schachteln für Spielkarten anzutreffen ist, mit einer rundumlaufenden Schürze, die über das Schachtelunterteil gestülpt wird; oder aber um eine Konstruktion ähnlich der bekannten Musik-Kassetten mit einem aufschwenkbaren Deckelteil.
  • Vorzugsweise ist eine Flachseite der Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der Tafel, insbesondere ein aufklappbarer Deckel, transparent. Durch diesen transparenten Bereich, der natürlich auch die ganze Schachtel umfassen kann, sind die Aufgaben- und Lösungsfelder sichtbar, die dann nur von der Tafel bereichsweise und/oder zeitweise verdeckt werden.
  • Um den sichtbaren Bereich des Informationsträgers zur Bearbeitung einer Aufgabe kleiner und zur Überprüfung der gegebenen Antworten größer zu wählen, sollte die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers gegenüber der Tafel eine Führung zur verschiebbaren Aufnahme der Tafel aufweisen. Eine solche Führung kann die Tafel an zwei gegenüberliegenden Seiten umgreifende Bereiche aufweisen. Die Schiebebewegung der Tafel kann unbegrenzt sein, so dass die Tafel sogar entnommen werden könnte, oder an einer oder beiden Stirnseiten durch (je) ein Anschlagelement begrenzt, so dass die Tafel nur schwer oder gar nicht verloren gehen kann.
  • Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass die Tafel etwa die selbe Fläche oder eine kleinere Fläche aufweist als ein aufgeschlagener Informationsträger. Es handelt sich hierbei um einen bevorzugten Wert, denn natürlich könnte die Tafel in manchem Anwendungsfall auch größer ausgebildet sein. Andererseits ergibt sich eine insgesamt optimale Ausnutzung des beanspruchten Raumes, wenn der Umfang der Tafel etwa auf den Umfang des aufgeschlagenen Informationsträgers abgestimmt ist.
  • Weitere Merkmale, Vorteile, Eigenschaften und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der beigefügten Zeichnung. Hierbei zeigt:
  • 1 eine erste Ausführungsform der Erfindung mit einem blockförmigen Informationsträger und einer beschreibbaren Tafel in einer perspektivischen Darstellung;
  • 2 ein Mittel zum Beschreiben der Tafel aus 1;
  • 3 einen buchförmigen Informationsträger einer zweiten Ausführungsform der Erfindung in einer perspektivischen Darstellung;
  • 4 eine Tafel mit einer Einrichtung zur Verschiebung der Tafel gegenüber dem Informationsträger aus 3 in einer entsprechenden Darstellung;
  • 5 eine erste Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 3 und der Tafel aus 4;
  • 6 eine zweite Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 3 und der Tafel aus 4;
  • 7 einen buchförmigen Informationsträger einer dritten Ausführungsform der Erfindung in einer perspektivischen Darstellung;
  • 8 eine Tafel mit einer Einrichtung zur Verschiebung der Tafel gegenüber dem Informationsträger aus 7 in einer entsprechenden Darstellung;
  • 9 eine erste Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und der Tafel aus 8;
  • 10 eine zweite Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und der Tafel aus 8;
  • 11 eine dritte Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und der Tafel aus 8; sowie
  • 12 eine vierte Relativstellung zwischen dem Informationsträger aus 7 und der Tafel aus 8.
  • Der blockförmige Informationsträger 1 verfügt über eine Mehrzahl von Blättern 2, die von einer Spiralbindung 3 zusammengehalten werden, so dass sie einzeln vollständig umgeschlagen werden können. Der Block 1 hat eine rechteckige Grundfläche. Auf allen Blättern sind Aufgabenfelder 4 angeordnet mit flächenhaft dargestellten Informationen, im vorliegenden Beispiel jeweils Abbildungen von geometrischen Körpern, sowie jeweils zugeordnete Lösungsfelder 5, im vorliegenden Fall mit den Benennungen 7 dieser Körper. Diese Felder 4, 5 können entlang einer horizontalen Linie 6 aneinandergrenzen.
  • Entlang der zueinander parallelen Seitenränder 8 des Blockes 1, zu denen der die Spiralbindung 3 aufweisende Seitenrand 9 lotrecht verläuft, ist eine Manschette 10 verschiebbar. Diese hat ein etwa rechteckiges Profil mit einer Ausnehmung etwa entsprechend einem Querschnitt durch den Block 1 entlang einer horizontalen Linie zwischen dessen beiden Seitenrändern 8. Dadurch ergibt sich eine Struktur der Manschette 10 mit zwei rechteckigen Grundflächen – einer Vorderseite 11 und einer Rückseite 12, welche durch zwei Schmalseiten 13 miteinander verbunden sind.
  • Die Breite der Vorder- und Rückseite 11, 12 entspricht etwa der Breite des Blockes 1 zwischen dessen Seitenrändern 8, während die Höhe der Manschette 10 bzw. der Vorder- und Rückseite 11, 12 sowie der beiden Schmalseiten 13 etwa der halben Höhe des Blockes 1 entspricht.
  • An der Vorder- und Rückseite 11, 12 ist je eine Tafel 14 angeordnet, die vorzugsweise deckungsgleich zu der betreffenden Vorder- und Rückseite 11, 12 ist. Die Tafeln 14 bestehen jeweils aus einem undurchsichtigen Material, auf dem mit einem Stift 15 die Antworten 16 zu den gestellten Aufgaben 4 niedergeschrieben werden können. Diese Antworten 16 sind lesbar und können mit einem Löscher 17 wieder entfernt werden.
  • Die Manschette 10 wird über den Block 1 gesteckt und derart eingestellt, d.h. verschoben, dass ihre Oberkante 18 mit der Linie 6 zwischen einem Aufgaben- und einem Lösungsfeld 4, 5 zur Deckung gelangt, so dass das Aufgabenfeld 4 sichtbar ist, das zugeordnete Lösungsfeld dagegen nicht. Sodann wird die Antwort 15 auf die Tafel 14 niedergeschrieben; anschließend wird die Manschette 10 herabgeschoben, so dass auch das Lösungsfeld 5 sichtbar ist und mit der Antwort 15 verglichen werden kann.
  • Entlang der Mitte des Blattes 2 verläuft eine horizontale Markierungslinie 19. Die Beschriftung 7 oberhalb dieser Markierungslinie 19 steht aufrecht, die Beschriftung 20 samt den Darstellungen 21 unterhalb dieser Markierungslinie 19 steht dagegen auf dem Kopf. Hat die Oberkante 18 der Manschette 10 die Markierungslinie 19 erreicht, so sind alle Aufgaben oberhalb der Markierungslinie 19 gelöst. Nun wird der Block 1 samt Manschette 10 auf den Kopf gestellt, und die dann zunächst ganz oben anliegende Manschette 10 wird wieder allmählich herabgeschoben, bis nach und nach die Aufgaben- und Lösungsfelder 21, 20 auf dieser Blatthälfte sichtbar werden.
  • Sind auch diese Aufgaben alle gelöst, wird der Block 1 gewendet, so dass anschließend die Aufgaben auf dem hintersten Blatt 2 gelöst werden können, wozu die andere Tafel 14 an der Rückseite 12 dient.
  • In den 3 bis 5 ist eine andere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Diese unterscheidet sich von der ersteren zum einen dadurch, dass der Informationsträger die Gestalt eines Buches 22 hat, dessen einzelne Blätter 23 entlang einer Linie miteinander verbunden sind; außerdem gibt es einen Einband 24 mit einer vorderen Umschlagseite 25 und einer hinteren Umschlagseite 26 sowie einem Buchrücken 27. Die einzelnen Blätter 23 tragen wie bei dem Block 1 jeweils Aufgabenfelder 4 und Lösungsfelder 5 mit Trennlinien 6 dazwischen. Auch gibt es eine horizontale Markierungslinie 19.
  • Zum Lösen der Aufgaben 4 dient ebenfalls eine Manschette 10, die mit der oben beschriebenen identisch sein kann. Ihre Breite entspricht der des aufgeschlagenen Buches 22, während ihre Höhe etwa der halben Höhe des Buches 22 entspricht. Da der Einband 24 des Buches 22 keine Aufgaben- oder Lösungsfelder 4, 5 enthält, trägt die Manschette 10 nur an ihrer Vorderseite 11 eine Tafel 14, an ihrer Rückseite 12 dagegen nicht. Die Breite der Schmalseiten 13 der Manschette 10 entspricht etwa der Stärke des Buches 22, so dass dieses in zusammengeschlagener Form in die Manschette 10 eingesteckt werden kann, ggf. neben einem zweiten, bevorrateten Buch 22 mit anderen Lerninhalten. Andererseits könnte auch die Höhe des Buches 22 der Breite des aufgeschlagenen Buches 22 entsprechen, so dass die Manschette 10 im unbenutzten Zustand von der Seite auf das Buch 22 gesteckt werden könnte.
  • Da die Bindung im Bereich des Buchrückens 25 eine gewisse Elastizität aufweist, wird die Manschette 10 auch an dem aufgeschlagenen Buch 22 reibschlüssig festgehalten. In einer ersten Position gemäß 5 wird nur ein Aufgabenfeld 4 freigegeben, das betreffende Lösungsfeld 5 dagegen verdeckt. Nachdem die Antwort 16 auf die Tafel 14 geschrieben wurde, wird das Buch 22 weiter hervorgezogen, so dass das Lösungsfeld 5 sichtbar ist und die Antwort 16 verglichen werden kann.
  • Die 7 bis 12 zeigen eine dritte Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der Informationsträger ebenfalls die Gestalt eines Buches 22 hat. Eine Besonderheit dieses Buches liegt jedoch darin, dass es neben Aufgabenfeldern 4 und Lösungsfeldern 5 mit einem geschriebenen, lesbaren Lösungstext 7 auch codierte Lösungen 28 gibt. Im dargestellten Beispiel handelt es sich hierbei um eine Mehrzahl von vorzugsweise geraden Linien, deren Position und Richtung charakteristisch für je eine Lösung sind.
  • In Verbindung mit einem solchen Informationsträger 22 kann ein Schieber 29 verwendet werden, der das Buch an dessen Oberseite 30 und Unterseite 31 umgreift ähnlich wie ein Schieber auf einem Rechenstab. Während die Vorderseite 32 des Schiebers 29 durchgehend ausgebildet ist, schließt sich an je einen oberen und unteren Horizontalsteg 33, 34 hinten jeweils eine dazu parallele, schmale Führungslasche 35, 36 an. Zwischen den beiden Führungslaschen 35, 36, die in einer gemeinsamen Ebene liegen und aufeinander zu gerichtet sind, verbleibt ein Abstand, so dass der Schieber insgesamt einen etwa C-förmigen Querschnitt aufweist. Der Schieber 29 kann aus einem durchsichtigen Material bestehen, bspw. aus einem transparenten Kunststoff. An seiner Vorderseite 32 trägt der Schieber 29 eine Tafel 37, die aus einem undurchsichtigen, beschreibbaren, lesbaren und löschbaren Material besteht. Die Tafel 37 ist nur halb so groß wie die Vorderseite 32 und bedeckt nur deren rechte Hälfte gemäß 8.
  • Die 9 bis 12 zeigen verschiedene Relativpositionen zwischen Buch 22 und Schieber 29 entsprechend verschiedener Lernphasen: In de Position gemäß 9 ist der Schieber 29 so eingestellt, dass die undurchsichtige Tafel 37 das rechte Blatt 23 des aufgeschlagenen Informationsträgers 22 vollständig bedeckt, während das linke Blatt 23 dagegen durch die linke Hälfte des durchsichtigen Schiebers 29 hindurch sichtbar ist. Daher erkennt man die dortigen Aufgabenfelder 4 – in diesem Beispiel eine Reihe von geometrischen Formen, deren Benennungen zu lernen sind – sowie die Lösungsfelder 5. Die Lösungsfelder 5 enthalten zwar die gewünschten Benennungen, aber nicht in der richtigen Reihenfolge, und es ist nun die Aufgabe des Lernenden, die richtige Zuordnung zu finden.
  • Zu diesem Zweck weist jedes Aufgabenfeld 4 einen Markierungspunkt 38 auf und jedes Lösungsfeld 5 einen Markierungspunkt 39. Sobald der Lernende glaubt, eine richtige Zuordnung zwischen einem Aufgabenfeld 4 und einem Lösungsfeld 5 gefunden zu haben, legt er ein Lineal 40 an die betreffenden Markierungspunkte 38, 39 dieser Felder 4, 5 und zeichnet eine Linie 41 entlang des Lineals 40 auf die Tafel 37.
  • Sobald alle Aufgaben- und Lösungsfelder 4, 5 einander zugeordnet sind, können die Antworten, d.h., die Zuordnungen in Form der Linien 41, kontrolliert werden. Hierzu wird der Schieber 29 entlang des Buches 22 nach rechts verschoben, bis die ebenfalls linienförmig codierten Lösungen 28 auf dem rechten Blatt 23 des aufgeschlagenen Buchs 22 sichtbar sind.
  • Diese Relativposition ist in 10 wiedergegeben. Dabei ist eine gegebene Antwort genau dann richtig, wenn es zu jeder gezeichneten Zuordnungslinie 41 genau eine damit fluchtende Lösungslinie 28 gibt. Fluchtet also nicht je eine Antwortlinie 41 mit je einer Lösungslinie 28, so ist mindestens eine Antwort falsch. In diesem Fall werden die Antwortlinien 41 gelöscht, und die Übung wird wiederholt.
  • Durch die ggf. mehrmalige Wiederholung der Übung nach 9 und 10 prägen sich dem Lernenden die richtigen Lösungen ein. Nachdem er alle Lösungen richtig zugeordnet hat, kann er daher zu der nächsten Übung gemäß 11 übergehen.
  • Hierbei wird der Schieber 29 zunächst gegenüber dem Buch 22 so weit nach links verschoben, bis nur noch ein Teil des linken Blattes 23 des aufgeschlagenen Buchs 22 sichtbar ist, nämlich die linke Spalte mit den Aufgabenfeldern 4. Nun besteht die Aufgabe des Schülers darin, die Lösungen zu diesen Aufgaben 4 – im vorliegenden Beispiel also die Namen der geometrischen Körper – jeweils rechts neben dem Aufgabenfeld 4 auf die Tafel 37 zu schreiben 42.
  • Ist dies erfolgt, wird de Schieber 29 ganz nach rechts in die Position nach 12 verschoben, so dass auch das rechte Blatt 23 des aufgeschlagenen Buchs 22 komplett sichtbar ist.
  • Dort findet der Lernende neben den linienförmig codierten Lösungen 28 nun auch die ausgeschriebenen Lösungen 5 in der richtigen Reihenfolge und kann diese mit seinen handschriftlich gegebenen Antworten 42 vergleichen.
  • Während demnach die erste Übung gemäß 9 und 10 vorwiegend dazu dient, sich den Sinngehalt der einzelnen Worte einzuprägen, kann mit der zweiten Übung besonders die richtige Rechtschreibung der betreffenden Worte geübt werden.

Claims (23)

  1. Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten, umfassend wenigstens einen Informationsträger (1; 22) in Buch-, Heft- oder Blockform oder in Form eines Kartenstapels, mit mehreren, vorzugsweise untereinander verbundenen Blättern (2; 23), auf denen jeweils Informationen in Form von Aufgabenfeldern (4) und jeweils zugeordneten Lösungsfeldern (5) flächig dargestellt sind, sowie eine undurchsichtige Vorrichtung (14; 37) zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes (4, 5), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes (4, 5) oder ein damit (unlösbar) verbundenes oder verbindbares Teil als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel (14; 37) zum vorübergehenden Fixieren einer Antwort (16; 41, 42) ausgebildet ist, die an wenigstens einem Informationsträger (1; 22) derart geführt ist, dass sie parallel zu der Grundfläche eines Blattes (2; 23) des Informationsträgers (1; 22) liegt und einer Relativverschiebung gegenüber dem betreffenden Blatt (2; 23) parallel zu dessen Grundfläche fähig ist, jedoch nur (anti-) parallel zu einer einzigen Raumrichtung.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Informationsträger (1; 22) zwei zumindest bereichsweise zueinander parallele Kanten (8) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf einem Blatt (2; 23) des Informationsträgers (1; 22) mehrere Aufgaben- und Lösungsfelder (4, 5) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufgaben- und Lösungsfelder (4, 5) stets abwechselnd in einer Reihe hintereinander angeordnet sind, die entlang der beiden zueinander parallelen Kanten (8) des flächigen Informationsträgers (1; 22) verläuft.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Tafel (14; 37) zumindest bereichsweise durch eine gerade Kante berandet wird.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tafel (14; 37) etwa die selbe Breite und/oder Höhe aufweist (±10%) wie der Abstand zwischen zwei umgriffenen Kanten (8) eines aufgeschlagenen Informationsträgers (1; 22).
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) derart ausgebildet ist, dass eine freie Kante der Tafel (14; 37) bei jeder Relativverschiebung derselben stets etwa parallel zu einer vorgegebenen Kante eines Aufgaben- oder Lösungsfeldes (4, 5) bleibt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) aus einem flächigen Körper angefertigt ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) wenigstens einen Informationsträger (1; 22) an zwei einander gegenüberliegenden Kanten (8) desselben umgreift.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schnitt durch die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) quer zu der zugelassenen Verschieberichtung entweder in sich geschlossen, also zweifach zusammenhängend ist, oder C-förmig, also einfach zusammenhängend.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) zwei einander gegenüberliegende Schmalseiten (13) aufweist, welche an je einer Kante des Informationsträgers (1; 22) anliegen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmalseiten (13) der Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) jeweils dieselbe Breite bzw. Tiefe aufweisen, die etwa der Stärke des zusammengeschlagenen Informationsträgers (1; 22) entspricht.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) an ihren Stirnseiten offen ist und demnach die Gestalt eines Profils aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Tafel (14; 37) mit der Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) integriert oder verbunden ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tafel (14; 37) zusammen mit der Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) als wenigstens einen Informationsträger (1; 22) umgreifende Hülle ausgebildet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Erstreckung der Hülle lotrecht zu der zugelassenen Verschieberichtung, jedoch parallel zu dem Informationsträger (1; 22), etwa dem Abstand zwischen zwei umgriffenen Kanten (8) eines aufgeschlagenen Informationsträgers (1; 22) entspricht (±10%).
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Erstreckung der Hülle in der zugelassenen Verschieberichtung eine kleinere Abmessung aufweist (±10%) als die Länge der umgriffenen Kanten (8) eines aufgeschlagenen Informationsträgers (1; 22).
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle wenigstens eine rechteckige Seitenfläche aufweist, in welche (je) eine Tafel (14; 37) integriert ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) an einer oder beiden Stirnseiten geschlossen ist und demnach die Gestalt eines Futterals oder einer Schachtel aufweist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) einen aufklappbaren Deckel aufweist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine Flachseite der Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37), insbesondere ein aufklappbarer Deckel, transparent ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Relativausrichtung eines Informationsträgers (1; 22) gegenüber der Tafel (14; 37) eine Führung zur verschiebbaren Aufnahme der Tafel (14; 37) aufweist.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tafel (14; 37) etwa die selbe Fläche oder eine kleinere Fläche aufweist als ein aufgeschlagener Informationsträger (1; 22).
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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