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DE202007005912U1 - Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten - Google Patents

Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten Download PDF

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DE202007005912U1
DE202007005912U1 DE200720005912 DE202007005912U DE202007005912U1 DE 202007005912 U1 DE202007005912 U1 DE 202007005912U1 DE 200720005912 DE200720005912 DE 200720005912 DE 202007005912 U DE202007005912 U DE 202007005912U DE 202007005912 U1 DE202007005912 U1 DE 202007005912U1
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    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
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    • GPHYSICS
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Abstract

Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten, umfassend mehrere flache Informationsträger, jeweils mit flächig dargestellten Informationen in Form von einem oder mehreren Aufgabenfeldern und jeweils zugeordneten Lösungsfeldern, wobei die einzelnen Informationsträger miteinander verbunden sein können, bspw. in Form eines Buchs, Heftes, Blockes, oder nicht, bspw. nach Art eines Kartensatzes, sowie wenigstens eine undurchsichtige Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes, gekennzeichnet durch eine Schachtel zur Aufnahme mehrerer Informationsträger, wobei die Schachtel wenigstens einen zumindest bereichsweise transparenten Oberflächenbereich aufweist, eine Einrichtung zum Öffnen/Verschließen der Schachtel sowie eine Einrichtung zum verschieb- und/oder lösbaren Fixieren der Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten, umfassend mehrere flache Informationsträger, jeweils mit flächig dargestellten Informationen in Form von einem oder mehreren Aufgabenfeldern und jeweils zugeordneten Lösungsfeldern, wobei die einzelnen Informationsträger miteinander verbunden sein können, bspw. in Form eines Buchs, Heftes, Blockes, oder nicht verbunden sind, bspw. nach Art eines Kartensatzes, sowie wenigstens eine undurchsichtige Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes.
  • Das schriftliche oder bildliche Festhalten von Informationen zwecks Vermittlung und Erlernen derselben ist weit verbreitet. Hierunter lassen sich alle Fachbücher subsumieren, aber auch selbst erstellte Vokabelhefte, Kärtchen in Form von mit Lerninhalten versehenen Karteikarten, etc. Das Aneignen erfolgt üblicherweise durch wiederholtes Einprägen der Lerninhalte. Um zu überprüfen, ob die angeeigneten Lerninhalte im Gedächtnis abrufbar zur Verfügung stehen, muß beim bisherigen Stand der Technik eine zweite Person Fragen stellen, die sodann von dem Schüler zu beantworten sind.
  • Steht eine zweite Person jedoch nicht zur Verfügung, so ist eine gewissenhafte Kontrolle nicht möglich. In diesem Fall muß der Schüler die Ergebnisfelder mit einer Hand verdecken und versuchen, aus seinem Gedächtnis heraus die richtigen Antworten zu geben. Dabei sollte allerdings sofort nach jeder gefundenen Antwort das betreffende Ergebnisfeld aufgedeckt werden, um sich noch zweifelsfrei an die selbst gegebene Antwort erinnern zu können und die eigene Lösung selbstkritisch als richtig oder falsch einstufen zu können. Bei dieser Vorgehensweise ermangelt es allerdings an einem für den Lernprozeß wichtigen Überblick über richtige bzw. gewußte und falsche bzw. nicht gewußte Antworten, anhand dessen der Lernfortschritt beobachtet bzw. beurteilt werden könnte. Selbst wenn eine Strichliste über richtige und falsche Antworten geführt wird, so fehlt am Ende doch eine Information darüber, welche Lerninhalte „sitzen" und welche nicht.
  • Der Schüler müßte demnach immer wieder den selben Lerninhalt einüben, bis die richtige Lösung sitzt. Es ist aber lerntechnisch nicht effizient, immer nur einen Lerninhalt zu wiederholen, da beim folgenden Üben weiterer Lerninhalte nicht selten eine früher angeeignete Information wieder in Vergessenheit gerät.
  • Dabei ist beim Erlernen großer Informationsmengen wie bspw. dem Wortschatz einer fremden Sprache zu berücksichtigen, dass diese üblicherweise nicht auf einem einzigen flächigen Informationsträger unterzubringen sind, sondern eine Vielzahl von flächigen Informationsträgern benötigen, d.h., vereinzelte Karten einerseits oder andererseits Seiten, welche zu einem Buch, Heft, Block od. dgl. zusammengefaßt sind. In jedem Fall ist zum Erlernen bzw. Prüfen der gesamten Information relativ häufig der sichtbare Informationsträger zu wechseln, bspw. durch Vertauschen der Reihenfolge von Karten oder durch das Umblättern eines Buchs, Heftes oder Blocks. Das Wechseln des sichtbaren Informationsträgers soll daher möglichst schnell und mit wenigen Handgriffen möglich sein.
  • Aus den Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine Möglichkeit zur kritischen und effizienten Selbstkontrolle der Fortschritte bei der Aneignung von Lerninhalten zu schaffen, die auch bei großen Informationsmengen mit einem möglichst geringen Aufwand durchführbar sein soll, um einen raschen Überblick über die noch nicht zuverlässig verfügbaren Lerninhalte zu geben, und die beliebig oft wiederholbar sein soll, um den Lernfortschritt beobachten zu können.
  • Die Lösung dieses Problems gelingt durch eine Schachtel zur Aufnahme mehrerer Informationsträger, wobei die Schachtel wenigstens einen zumindest bereichsweise transparenten Oberflächenbereich aufweist, eine Einrichtung zum Öffnen/Verschließen der Schachtel sowie eine Einrichtung zum verschieb- und/oder lösbaren Fixieren der Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes.
  • Diese Schachtel dient primär dazu, vereinzelte Informationskarten zusammenzuhalten bzw. Bücher, Hefte oder Blöcke in der gewünschten, aufgeschlagenen Position zu halten, so dass jeweils mindestens ein oberster Informationsträger durch einen transparenten Oberflächenbereich der Schachtel hindurch sichtbar ist. Durch Öffnen der Schachtel erhält ein Schüler Zugang zu den Informationsträgern und kann dieselben umsortieren oder umblättern. Schließlich kann er sich die Information des jeweils sichtbaren Informationsträgers mit Hilfe der verschiebbaren Vorrichtung zum bereichsweisen Abdecken des sichtbaren Informationsträgers einprägen, indem er zunächst das Lösungsfeld abdeckt und versucht, die Aufgabenstellung zu beantworten; sodann kann er das Lösungsfeld aufdecken und seine Antwort mit der richtigen Lösung vergleichen. Dabei erlaubt es die Verschiebbarkeit der Abdeckvorrichtung, die unterschiedlichsten Felder abzudecken.
  • Es hat sich als günstig erwiesen, dass ein großflächiger Bereich der Schachtel, vorzugsweise eine Grundfläche derselben, insbesondere ein zu der Grundfläche eines eingelegten Informationsträgers paralleler Bereich wie der Deckel und/oder Boden, zumindest bereichsweise transparent ausgebildet ist. Dieser Bereich definiert die maximal sichtbare Fläche des obersten und/oder untersten Informationsträgers und erlaubt es, die betreffenden Informationen zu erlernen, ohne die Schachtel zu öffnen.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Einrichtung zum verschieb- und/oder lösbaren Fixieren der Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes derart ausgebildet ist, dass die Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes parallel zu der Grundfläche eines Informationsträgers liegt und einer Relativverschiebung gegenüber dem Informationsträger parallel zu dessen Grundfläche fähig ist, jedoch nur (anti-) parallel zu einer einzigen Raumrichtung. Durch eine solche Verschiebbarkeit läßt sich die Abdeckvorrichtung auf beliebige Positionen verschieben, um je nach Bedarf mehr oder weniger Felder abzudecken bzw. sichtbar zu lassen.
  • Eine erste Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens eine Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes als die Schachtel ganz oder teilweise umgreifende Manschette ausgebildet oder mit einer solchen Manschette integriert ist. Indem diese Manschette der Schachtel eng anliegt, gibt es zwischen diesen Elementen einen Reibschluß, welcher ein selbsttätiges Verschieben der Manschette bzw. Abdeckvorrichtung gegenüber der Schachtel verhindert.
  • Andererseits können an der Schachtel ein oder vorzugsweise zwei Schienen vorgesehen sein, welche von wenigstens einer Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes umgriffen wird/werden. In diesem Fall wird die Schachtel vorzugsweise nicht vollständig umgriffen, sondern nur zwischen den beiden Schienen. Vorzugsweise befinden sich zwei Schienen zu beiden Seiten eines transparenten Oberflächenbereichs der Schachtel, so dass eine entlang der Schienen geführt verfahrbare Abdeckung das gesamte, sichtbare Fenster bedecken kann.
  • Bei einer wiederum anderen Ausführungsform der Erfindung ist an der Schachtel wenigstens eine ganz oder teilweise geschlossene Manschette angeordnet, welche wenigstens eine Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes ganz oder teilweise umgreift und führt. Dabei erstreckt sich die Ebene der Stirnseite einer solchen Manschette vorzugsweise quer zu der gewünschten Verschieberichtung des flächigen Abdeckelements, bzw. die zulässige Verschieberichtung desselben wird von der schachtelseitigen Manschette umgriffen. Wenn die Abdeckvorrichtung von der schachtelseitigen Manschette möglichst eng umgriffen wird, so wird dieselbe einerseits gut ausgerichtet, wobei ein Paar einander gegenüberliegender Seitenkanten der Abdeckvorrichtung parallel zu den Schmalseiten der Manschette bzw. der Schachtel sind; andererseits ergibt sich ggf. sogar ein Reibschluß, welcher ein unerwünschtes Verschieben der Abdeckvorrichtung gegenüber der Schachtel verhindert.
  • Eine mit der Schachtel verbundene Manschette sollte ganz oder teilweise transparent ausgebildet sein, damit sie den Blick auf den obersten/untersten Informationsträger nicht beeinträchtigt.
  • Andererseits empfiehlt die Erfindung, eine mit der Schachtel verbundene Manschette als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel zum vorübergehenden Fixieren einer Antwort auszubilden, weil sie außerhalb der Abdeckvorrichtung liegt. Solchenfalls sollte sich die Manschette auch über die gesamte sichtbare Fläche eines Informationsträgers bzw. über das transparente Fenster in der Schachtel erstrecken.
  • Da die Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes innerhalb der Manschette nicht zugänglich ist, sollte sie zur Handhabung an einer oder beiden ihrer in Verschieberichtung vorn oder hinten liegenden Stirnseiten einen Ansatz aufweisen, an welchem sie ergriffen und bewegt werden kann. Damit diese Ansätze bei einer Verstellung der Abdeckvorrichtung nicht den Blick auf den durch das Fenster in der Schachtel hindurch sichtbaren Informationsträger behindern, können sie zumindest bereichsweise transparent ausgebildet sein.
  • Neben der obigen Ausführungsform, bei der eine schachtelseitige Manschette als beschreibbare Tafel zum Niederschreiben einer Antwort ausgebildet ist, kann auch wenigstens eine Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes selbst oder ein damit (unlösbar) verbundenes oder verbindbares Teil als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel zum vorübergehenden Fixieren einer Antwort ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass stets ein undurchsichtiger, vorzugsweise neutraler, d.h. einfarbiger Hintergrund zur Verfügung steht, der das Ablesen der Antwort von dieser Tafel erleichtert. Auch wenn die Tafel nicht identisch mit der Abdeckvorrichtung ist, sondern nur mit dieser verbunden ist, sollte sie undurchsichtig sein.
  • Die Erfindung erlaubt eine Weiterbildung dahingehend, dass die zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel größer ist als die dazu parallele Grundfläche der Schachtel. Sie kann demnach bspw. eine rückseitige Manschette zum Umgreifen der Schachtel aufweisen, über deren Grundfläche sie seitlich übersteht. Bei einer reiterförmigen Konstruktion ist es zu diesem Zweck möglich, die Führungselemente zum Umgreifen der seitlich an der Schachtel angeordneten Schienen gegenüber den betreffenden Kanten bzw. Rändern der Tafel nach innen zu verlagern.
  • Die zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel kann nach unterschiedlichen physikalischen Prinzipien konzipiert sein, bspw. als mit einem Folienschreiber beschreibbare (Kunststoff-) Folie, wobei abwischbare Tinte verwendet werden sollte, aber auch als mit einem Magnetstift beschreibbare und magnetisch auch wieder löschbare Magnettafel.
  • Zum Öffnen der Schachtel kann der Deckel oder ein sonstiger Bereich der Schachtelhülle abnehmbar sein. Damit ist ein bequemer Zugang zum Innenraum der Schachtel eröffnet, um die Reihenfolge der Informationsträger ändern zu können.
  • Andererseits ist es auch möglich, dass der Deckel oder ein sonstiger Bereich der Schachtelhülle auf- oder wegklappbar oder hochschwenkbar ist. Das vollständige Entfernen ist nicht erforderlich; vielmehr genügt es, dass das Innere der Schachtel gut zugänglich ist, um die Informationsträger umzusortieren oder umzublättern.
  • Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass der Deckel der Schachtel oder ein sonstiger, abnehmbarer oder auf- oder wegklappbarer oder hochschwenkbarer Bereich der Schachtelhülle an deren Korpus fixierbar ist, bspw. mittels einer Klemm- oder Schnappmechanik, Häken, (Druck-) Knöpfen, einer Schnalle, einem Magnetverschluß, einem Klettverschluß und/oder Klebeband, etc. Dadurch ist die geschlossene Schachtel stabil, und die darin enthaltenen Informationsträger können nicht verlorengehen.
  • Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass der Deckel der Schachtel oder ein sonstiger, abnehmbarer oder auf- oder wegklappbarer oder hochschwenkbarer Bereich der Schachtelhülle durch eine Manschette an dem Korpus der Schachtelhülle gehalten wird. Auch eine Abdeckvorrichtung, die mit einer Manschette zum Umgreifen der Schachtel kombiniert oder integriert ist, wäre in der Lage, eine Schachtel geschlossen zu halten, wenn es gilt, einen oberseitgen Deckel derselben zu fixieren.
  • Weitere Merkmale, Eigenschaften, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie aus der Zeichnung. Hierbei zeigt, jeweils in einer perspektivischen Darstellung:
  • 1 den abnehmbaren, transparenten Deckel einer Schachtel, teilweise abgebrochen;
  • 2 den Korpus einer Schachtel;
  • 3 mehrere Informationsträger in Form von beschrifteten Karten, zur Aufnahme in der Schachtel aus den Bestandteilen nach 1 und 2;
  • 4 eine Manschette zum Umgreifen der geschlossenen Schachtel nach den 1 und 2, mit einer undurchsichtigen Oberseite zum (teilweisen) Abdecken des durch den Schachteldeckel sichtbaren Informationsträgers;
  • 5 einen Stift zum Beschreiben und/oder Löschen der Oberseite der Manschette aus 5;
  • 6 die Vorrichtung mit den Bestandteilen nach 1 bis 4 in einer ersten Position beim Lösen einer gestellten Aufgabe;
  • 7 die Vorrichtung mit den Bestandteilen nach 1 bis 4 in einer zweiten Position beim Kontrollieren der gegebenen Antwort;
  • 8 eine reiterartige Vorrichtung zum Abdecken des durch den Deckel einer Schachtel hindurch sichtbaren Informationsträgers, gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 9 die reiterartige Abdeckvorrichtung nach 8 auf einer Schachtel mit seitlichen, von dem Reiter umgriffenen Führungsschienen;
  • 10 eine wiederum abgewandelte Ausführungsform der Erfindung bei geöffneter Schachtel zum Wechseln des sichtbaren Informationsträgers; sowie
  • 11 die Vorrichtung nach 10 mit geschlossener Schachtel beim Lösen einer Aufgabe.
  • Bei der in den 1 bis 7 wiedergegebenen Vorrichtung 1 zur Selbstkontrolle von Lerninhalten handelt es sich um eine besonders einfache Ausführungsform.
  • Die in Aufgaben und zugeordnete Lösungen unterteilten Lerninhalte sind auf einzelnen Informationsträgern in Form von Karten 2 eines Kartensatzes aufgedruckt. Auf jeder Karte 2 befinden sich mehrere Aufgabenfelder 3a3d sowie jeweils angrenzend daran ein jeweils zugeordnetes Lösungsfeld 4a4d. Beide Seiten einer Karte 2 – sowohl deren Vorderseite als auch dessen Rückseite – können solchermaßen mit Aufgabenfelder 3 und zugeordneten Lösungsfeldern 4 versehen sein. Eine oder beide bedruckten Grundflächen einer Karte 2 können durch eine gerade Mittellinie 5 in zwei Hälften 6a, 6b unterteilt sein. Diese Hälften 6a, 6b wiederum können durch eine Numerierung 7a, 7b in eine lerntechnische Reihenfolge eingeordnet sein, wobei eine solche Reihenfolge sich vorzugsweise über alle Karten 2 des Kartensatzes erstreckt. Die Schrift in den Aufgaben- und Lösungsfeldern 3, 4 einer Hälfte 6a, 6b ist jeweils so orientiert, dass sich die Mittellinie 5 jeweils unterhalb der Schrift befindet, d.h., in jeder Kartenhälfte ist „oben" die zu der Mittellinie parallele Längskante 8a, 8b, während „unten" die Mittellinie 5 ist.
  • Alle Karten 2 eines Kartenstapels haben denselben, rechteckigen Umfang mit identischer Höhe h und Breite b. Alle Karten 2 des Kartenstapels finden Platz in einem schachtelförmigen Behältnis 9. Dieses besteht aus einem Korpus 10 und einem darauf steckbaren Deckel 11.
  • Der Korpus 10 umfaßt einen Boden 12 und einen rundumlaufenden Mantel in Form von vier Seitenwänden 13. Der Deckel hat eine Oberseite 14 sowie eine an dessen Rand entlang laufende Schürze 15. Der Innenumfang der Schürze 15 ist gleich oder geringfügig größer als der Außenumfang der Oberkante des Mantels 13, so dass der Deckel 11 leicht, aber evtl. reibschlüssig auf den Korpus 10 aufsteckbar ist. Dabei kann die Außenseite des Mantels 13 des Korpus 10 im Bereich von dessen Oberkante eine rundumlaufende Auskehlung 16 aufweisen, die hinsichtlich ihres Querschnitts und ihrer Tiefe den entsprechenden Abmessungen der Schürze 15 des Deckels 11 entspricht und diese daher aufnehmen kann, so dass die Außenseite der geschlossenen Schachtel 9 ziemlich exakt der Oberfläche eines Quaders folgt.
  • Beide Teile 10, 11 der Schachtel 9 können aus Kunststoff bestehen. Eines oder beide Teile 10, 11 – vorzugsweise wenigstens der Deckel 11 – sind aus einem transparenten Material, bspw. aus transparentem Kunststoff.
  • Nach dem Einlegen der Karten 2 des Kartensatzes wird die Schachtel 9 geschlossen. Sodann wird über diese eine Manschette 16 geschoben, die in 4 dargestellt ist. Diese kann bspw. aus Pappe bestehen. Vorzugsweise umgibt sie die Schachtel 9 an deren Oberseite 14 und an der Unterseite 12 sowie entlang der linken und rechten Mantelseite 13. Auf ihrer Oberseite trägt die Manschette 16 eine glatte Oberfläche, bspw. in Form einer aufgeklebten Kunststofffolie oder -platte 17. Zumindest der zentrale Bereich dieser glatten Oberfläche dient als beschreibbare Tafel 18. Zum Beschreiben derselben kann bspw. ein Filzschreiber 19 verwendet werden, wie er in 5 zu sehen ist. Dieser kann zusätzlich zu seiner Schreibspitze 20 an seinem gegenüberliegenden, d.h. rückwärtigen Ende eine Einrichtung zum Löschen der Schrift aufweisen, bspw. einen Abschnitt mit einem trockenen, ungetränkten Filz 21 zum Wegwischen der Schreibtinte.
  • Zur Benutzung ist darauf zu achten, dass in dem Kartenstapel zunächst eine Karte 2 mit den Hälften 6a, 6b obenauf liegt, deren Numerierung 7a, 7b die Hälfte Nr. „1" und „2" ausweist. Nach Einlegen des Kartenstapels 2 in die Schachtel 9 und Verschließen derselben wird nund die Manschette 16 mit der gelöschten, sauberen Tafel 18 vollständig auf die Schachtel 9 aufgeschoben.
  • Alsdann wird die Manschette 16 zunächst so verschoben, dass als erstes die kleinere Numerierung 7a – hier die Ziffer „1" – sichtbar ist. Sodann wird die Manschette 16 ggf. noch so lange weiter geschoben, bis das erste Aufgabenfeld 3a vollständig der ersten Kartenhälfte 6a lesbar ist. Nun obliegt es dem Schüler, die Aufgabe zu lösen und seine Antwort 22 mit dem Filzschreiber 19 auf der Tafel 18 niederzuschreiben, vgl. 6.
  • Als nächstes schiebt der Schüler die Manschette 16 in der bisherigen Schieberichtung weiter, so dass nun auch das an das Aufgabenfeld 31 angrenzende Lösungsfeld 4a sichtbar ist. Der Schüler kann nun seine niedergeschriebene Antwort 22 mit der richtigen Lösung 4a vergleichen, vgl. 7
  • Gleichzeitig mit dem ersten Lösungsfeld 4a ist durch das Verschieben das zweite Aufgabenfeld 3b sichtbar geworden, und nach Löschen der Tafel 18 mit dem rückwärtigen Stiftende 21 kann die Prozedur mit der zweiten Aufgabe 3b wiederholt werden.
  • Anschließend wird die Vorrichtung 1 um eine vertikale Achse um 180° gedreht und diese Vorgehensweise mit der zweiten Kartenhälfte 6b wiederholt.
  • Ist die erste Karte 2 abgearbeitet, wird die Manschette 16 von der Schachtel 9 herabgeschoben, letzere wird geöffnet und die oberste Karte 2 wird entweder gewendet, entnommen und/oder unter den restlichen Kartenstapel untergelegt. Sodann wird der Lernprozess mit der Kartenrückseite oder mit einer neuen Karte fortgesetzt.
  • Die Ausführungsform einer Vorrichtung 23 zur Selbstkontrolle von Lerninhalten nach den 8 und 9 unterscheidet sich von der vorhergehenden vor allem hinsichtlich der die Schreibtafel 18 tragenden und an der Schachtel 9 führenden Struktur, welche bei der Ausführungsform 23 die Schachtel 9 nicht vollständig umgibt.
  • Stattdessen ist zumindest an zwei einander gegenüber liegenden Außenseiten der Schachtel 9, vorzugsweise an der Schürze 15 des Schachteldeckels 11, ggf. aber auch am Korpus 10 der Schachtel 9, je eine über den Schachtelmantel überstehende Schiene 24 vorgesehen. Diese beiden Schienen 24 dienen zum Verankern und Führen eines Reiters 25, der einen etwa C-förmigen Querschnitt aufweist mit einem Mittelteil 26 und zwei Seitenschenkel 27, deren freie Enden bzw. Kanten 28 nach innen, d.h. aufeinander zu umgebogen sind. Diese freien Kanten 28 umgreifen je eine Führungsschiene 24 der Schachtel 9 und halten den Reiter 25 dadurch auf dem Deckel 11 fest. Das Mittelteil 26 des Reiters 25 ist als undurchsichtige sowie beschreib- und löschbare Tafel ausgebildet. Auch hierfür kann ein Filzschreiber 19 mit einer vorderen Schreibspitze 20 und ggf. einer rückwärtigen Löscheinrichtung 21 verwendet werden, ähnlich dem aus 5.
  • Die Wirkungsweise ist etwa dieselbe wie bei der Vorrichtung 1 nach den 1 bis 7, mit dem Unterschied, dass zum Wechseln der Karten 2 nicht der Reiter 25 von dem Deckel 11 entfernt werden muß, sondern zusammen mit diesem vom Korpus der Schachtel 9 abgehoben wird.
  • Im Rahmen der weiteren Ausführungsform 29 nach den 10 und 11 ist dargestellt, dass anstelle eines Kartensatzes 2 als Informationsträger auch die Seiten 30 eines Buches 31 verwendbar sind. Dieses wird in aufgeschlagenem Zustand in das Behältnis 32 eingelegt.
  • Allerdings ist bei dieser Ausführungsform auch das Kartenbehältnis 32 anders konstruiert als bei den vorherigen Ausführungsformen 1, 23: Der Deckel 33 ist nämlich von dem Korpus 34 der Schachtel 32 nicht vollständig getrennt, sondern bleibt über ein Scharnier 35 – bspw. ein Filmscharnier – stets mit dem Korpus 34 verbunden. Das Behältnis 32 wird also nur auf- und zugeklappt – ähnlich einer Truhe oder (Zigarren-) Kiste.
  • Da das (Film-) Scharnier 35 sich etwa auf Höhe der rückwärtigen Kante der Oberseite 36 des Deckels 33 befindet, wird letzterer nur an den übrigen drei Seiten von einer Schürze 37 umgeben. Diese Schürze 37 ist allerdings wenigstens bereichsweise – vorzugsweise entlang der dem Scharnier 35 gegenüber liegenden Vorderseite 38 – bis ganz zum Boden 39 des Korpus 34 herabgezogen und dort nach innen bzw. hinten umgebogen. Dieser nach innen bzw. hinten weisende Kantenbereich 40 umgreift bei geschlossenem Behältnis 32 dessen Boden 39 und bildet dadurch einen Behälterverschluß. Infolge der Biegsamkeit des Kunststoffmaterials kann der Kantenbereich 40 zum Öffnen des Behältnisses 32 – bspw. zwecks Umblättern des Buchs 31 oder zwecks Entnahme einer Karte 2 – nach vorne gebogen werden, bis er vor dem Boden 39 nach oben schwenken kann.
  • Bei dieser Ausführungsform 29 ist die Oberseite des durchsichtigen Deckels 33 glatt ausgebildet und dient direkt als beschreib- und löschbare Tafel, bspw. für einen Filzschreiber 19 mit Schreibspitze 20 und Löscheinrichtung 21.
  • Zum zeitweisen Verdecken der Lösungsfelder 4 des Informationsträgers 2, 30, 31 ist die Grundfläche des Deckels 33 bei dieser Ausführungsform 29 zweilagig ausgeführt, mit einer oberen Lage 36 und einer direkt darunter liegenden, zweiten Lage 41. Die beiden Lagen 36, 41 sind nur durch die linke und rechte Seite der Schürze 37 miteinander verbunden, nicht dagegen im Bereich der Vorderseite 38 und auch nicht im Bereich des Scharniers 35. Zwischen den beiden Lagen 36, 41 verbleibt daher ein den Deckel 33 von vorne bis hinten vollständig durchdringender Schlitz mit einem flachen, fast linienförmigen Querschnitt. In diesen Schlitz ist eine Platte 42 eingeschoben. Diese Platte 42 hat etwa die selbe Breite wie der durchgehende Schlitz in dem Deckel 33, ist aber länger als die Tiefenerstreckung des Deckels 33 von dessen Vorderkante 38 bis zu dessen Scharnier 35. Dadurch steht die Platte 42 stets mindestens vorne oder hinten über den Deckel 33 über und kann an dem/den überstehenden Bereich(en) ergriffen werden, um wahlweise nach vorne oder hinten verschoben werden zu können. Die Platte 42 weist einen zentralen, undurchsichtigen Bereich 43 auf, ist aber vor und hinter bzw. über und unter diesem Bereich 43 transparent ausgebildet. Dies kann bspw. durch Aufkleben einer undurchsichtigen Folie auf einen insgesamt durchsichtigen Träger bewirkt werden.
  • Durch Verschieben der Platte 42 kann somit der undurchsichtige Bereich 43 stets derart eingestellt werden, dass er das zu dem aktuellen Aufgabenfeld 3 gehörende Lösungsfeld 4 abdeckt und dabei gleichzeitig einen neutralen Hintergrund für das Aufschreiben der Antwort 44 liefert.
  • Die Erfindung kann verschiedene Modifikationen erfahren; bspw. kann das Verschlußprinzip der Schachtel 9 nach den 1 bis 9 ersetzt werden durch das Klappprinzip des truhen- bzw. kistenförmigen Behältnisses 32 aus den 10 und 11, während bei der Ausführungsform 29 nach den 10 und 11 auch ein vollständig getrennter Deckel 33 – wie bei den Vorrichtungen 1 und 23 – verwendbar ist.

Claims (17)

  1. Vorrichtung zur Selbstkontrolle von Lerninhalten, umfassend mehrere flache Informationsträger, jeweils mit flächig dargestellten Informationen in Form von einem oder mehreren Aufgabenfeldern und jeweils zugeordneten Lösungsfeldern, wobei die einzelnen Informationsträger miteinander verbunden sein können, bspw. in Form eines Buchs, Heftes, Blockes, oder nicht, bspw. nach Art eines Kartensatzes, sowie wenigstens eine undurchsichtige Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes, gekennzeichnet durch eine Schachtel zur Aufnahme mehrerer Informationsträger, wobei die Schachtel wenigstens einen zumindest bereichsweise transparenten Oberflächenbereich aufweist, eine Einrichtung zum Öffnen/Verschließen der Schachtel sowie eine Einrichtung zum verschieb- und/oder lösbaren Fixieren der Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein großflächiger Bereich der Schachtel, vorzugsweise eine Grundfläche derselben, insbesondere ein zu der Grundfläche eines eingelegten Informationsträgers paralleler Bereich wie der Deckel und/oder Boden, zumindest bereichsweise transparent ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum verschieb- und/oder lösbaren Fixieren der Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes derart ausgebildet ist, dass die Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes parallel zu der Grundfläche eines Informationsträgers liegt und einer Relativverschiebung gegenüber dem Informationsträger parallel zu dessen Grundfläche fähig ist, jedoch nur (anti-) parallel zu einer einzigen Raumrichtung.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes als die Schachtel ganz oder teilweise umgreifende Manschette ausgebildet oder mit einer solchen Manschette integriert ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schachtel ein oder vorzugsweise zwei Schienen vorgesehen sind, welche von wenigstens einer Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes umgriffen wird/werden.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schachtel wenigstens eine ganz oder teilweise geschlossene Manschette angeordnet ist, welche wenigstens eine Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes ganz oder teilweise umgreift und führt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit der Schachtel verbundene Manschette ganz oder teilweise transparent ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit der Schachtel verbundene Manschette als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel zum vorübergehenden Fixieren einer Antwort ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes einen oder mehrere transparente Ansätze aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes oder ein damit (unlösbar) verbundenes oder verbindbares Teil als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel zum vorübergehenden Fixieren einer Antwort ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel größer ist als die dazu parallele Grundfläche der Schachtel.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel als mit einem Folienschreiber beschreibbare Folie ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel als mit einem Magnetstift beschreibbare Magnettafel ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel oder ein sonstiger Bereich der Schachtelhülle abnehmbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel oder ein sonstiger Bereich der Schachtelhülle auf- oder wegklappbar oder hochschwenkbar ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel der Schachtel oder ein sonstiger, abnehmbarer oder auf- oder wegklappbarer oder hochschwenkbarer Bereich der Schachtelhülle an deren Korpus fixierbar ist, bspw. mittels einer Klemm- oder Schnappmechanik, Häken, (Druck-) Knöpfen, einer Schnalle, einem Magnetverschluß, einem Klettverschluß und/oder Klebeband, etc.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel der Schachtel oder ein sonstiger, abnehmbarer oder auf- oder wegklappbarer oder hochschwenkbarer Bereich der Schachtelhülle durch eine Manschette an dem Korpus der Schachtelhülle gehalten wird.
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