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Die
Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Selbstkontrolle
von Lerninhalten, umfassend mehrere flache Informationsträger, jeweils
mit flächig dargestellten
Informationen in Form von einem oder mehreren Aufgabenfeldern und
jeweils zugeordneten Lösungsfeldern,
wobei die einzelnen Informationsträger miteinander verbunden sein
können,
bspw. in Form eines Buchs, Heftes, Blockes, oder nicht verbunden
sind, bspw. nach Art eines Kartensatzes, sowie wenigstens eine undurchsichtige
Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes.
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Das
schriftliche oder bildliche Festhalten von Informationen zwecks
Vermittlung und Erlernen derselben ist weit verbreitet. Hierunter
lassen sich alle Fachbücher
subsumieren, aber auch selbst erstellte Vokabelhefte, Kärtchen in
Form von mit Lerninhalten versehenen Karteikarten, etc. Das Aneignen
erfolgt üblicherweise
durch wiederholtes Einprägen
der Lerninhalte. Um zu überprüfen, ob
die angeeigneten Lerninhalte im Gedächtnis abrufbar zur Verfügung stehen,
muß beim
bisherigen Stand der Technik eine zweite Person Fragen stellen,
die sodann von dem Schüler
zu beantworten sind.
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Steht
eine zweite Person jedoch nicht zur Verfügung, so ist eine gewissenhafte
Kontrolle nicht möglich.
In diesem Fall muß der
Schüler
die Ergebnisfelder mit einer Hand verdecken und versuchen, aus seinem
Gedächtnis
heraus die richtigen Antworten zu geben. Dabei sollte allerdings
sofort nach jeder gefundenen Antwort das betreffende Ergebnisfeld
aufgedeckt werden, um sich noch zweifelsfrei an die selbst gegebene
Antwort erinnern zu können
und die eigene Lösung
selbstkritisch als richtig oder falsch einstufen zu können. Bei
dieser Vorgehensweise ermangelt es allerdings an einem für den Lernprozeß wichtigen Überblick über richtige
bzw. gewußte
und falsche bzw. nicht gewußte
Antworten, anhand dessen der Lernfortschritt beobachtet bzw. beurteilt
werden könnte.
Selbst wenn eine Strichliste über
richtige und falsche Antworten geführt wird, so fehlt am Ende
doch eine Information darüber,
welche Lerninhalte „sitzen" und welche nicht.
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Der
Schüler
müßte demnach
immer wieder den selben Lerninhalt einüben, bis die richtige Lösung sitzt.
Es ist aber lerntechnisch nicht effizient, immer nur einen Lerninhalt
zu wiederholen, da beim folgenden Üben weiterer Lerninhalte nicht
selten eine früher
angeeignete Information wieder in Vergessenheit gerät.
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Dabei
ist beim Erlernen großer
Informationsmengen wie bspw. dem Wortschatz einer fremden Sprache
zu berücksichtigen,
dass diese üblicherweise
nicht auf einem einzigen flächigen
Informationsträger
unterzubringen sind, sondern eine Vielzahl von flächigen Informationsträgern benötigen, d.h.,
vereinzelte Karten einerseits oder andererseits Seiten, welche zu
einem Buch, Heft, Block od. dgl. zusammengefaßt sind. In jedem Fall ist
zum Erlernen bzw. Prüfen
der gesamten Information relativ häufig der sichtbare Informationsträger zu wechseln,
bspw. durch Vertauschen der Reihenfolge von Karten oder durch das
Umblättern
eines Buchs, Heftes oder Blocks. Das Wechseln des sichtbaren Informationsträgers soll
daher möglichst
schnell und mit wenigen Handgriffen möglich sein.
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Aus
den Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert
das die Erfindung initiierende Problem, eine Möglichkeit zur kritischen und effizienten
Selbstkontrolle der Fortschritte bei der Aneignung von Lerninhalten
zu schaffen, die auch bei großen
Informationsmengen mit einem möglichst
geringen Aufwand durchführbar
sein soll, um einen raschen Überblick über die
noch nicht zuverlässig
verfügbaren
Lerninhalte zu geben, und die beliebig oft wiederholbar sein soll,
um den Lernfortschritt beobachten zu können.
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Die
Lösung
dieses Problems gelingt durch eine Schachtel zur Aufnahme mehrerer
Informationsträger,
wobei die Schachtel wenigstens einen zumindest bereichsweise transparenten
Oberflächenbereich
aufweist, eine Einrichtung zum Öffnen/Verschließen der
Schachtel sowie eine Einrichtung zum verschieb- und/oder lösbaren Fixieren der Vorrichtung
zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder
Lösungsfeldes.
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Diese
Schachtel dient primär
dazu, vereinzelte Informationskarten zusammenzuhalten bzw. Bücher, Hefte
oder Blöcke
in der gewünschten, aufgeschlagenen
Position zu halten, so dass jeweils mindestens ein oberster Informationsträger durch
einen transparenten Oberflächenbereich
der Schachtel hindurch sichtbar ist. Durch Öffnen der Schachtel erhält ein Schüler Zugang
zu den Informationsträgern und
kann dieselben umsortieren oder umblättern. Schließlich kann
er sich die Information des jeweils sichtbaren Informationsträgers mit
Hilfe der verschiebbaren Vorrichtung zum bereichsweisen Abdecken
des sichtbaren Informationsträgers
einprägen, indem
er zunächst
das Lösungsfeld
abdeckt und versucht, die Aufgabenstellung zu beantworten; sodann kann
er das Lösungsfeld
aufdecken und seine Antwort mit der richtigen Lösung vergleichen. Dabei erlaubt
es die Verschiebbarkeit der Abdeckvorrichtung, die unterschiedlichsten
Felder abzudecken.
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Es
hat sich als günstig
erwiesen, dass ein großflächiger Bereich
der Schachtel, vorzugsweise eine Grundfläche derselben, insbesondere
ein zu der Grundfläche
eines eingelegten Informationsträgers paralleler
Bereich wie der Deckel und/oder Boden, zumindest bereichsweise transparent
ausgebildet ist. Dieser Bereich definiert die maximal sichtbare
Fläche des
obersten und/oder untersten Informationsträgers und erlaubt es, die betreffenden
Informationen zu erlernen, ohne die Schachtel zu öffnen.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Einrichtung zum verschieb-
und/oder lösbaren
Fixieren der Vorrichtung zum Abdecken eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes
derart ausgebildet ist, dass die Vorrichtung zum Abdecken wenigstens
eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes
parallel zu der Grundfläche
eines Informationsträgers
liegt und einer Relativverschiebung gegenüber dem Informationsträger parallel
zu dessen Grundfläche
fähig ist,
jedoch nur (anti-) parallel zu einer einzigen Raumrichtung. Durch
eine solche Verschiebbarkeit läßt sich die
Abdeckvorrichtung auf beliebige Positionen verschieben, um je nach
Bedarf mehr oder weniger Felder abzudecken bzw. sichtbar zu lassen.
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Eine
erste Ausführungsform
der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens eine Vorrichtung
zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes als die Schachtel
ganz oder teilweise umgreifende Manschette ausgebildet oder mit
einer solchen Manschette integriert ist. Indem diese Manschette
der Schachtel eng anliegt, gibt es zwischen diesen Elementen einen
Reibschluß,
welcher ein selbsttätiges
Verschieben der Manschette bzw. Abdeckvorrichtung gegenüber der Schachtel
verhindert.
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Andererseits
können
an der Schachtel ein oder vorzugsweise zwei Schienen vorgesehen
sein, welche von wenigstens einer Vorrichtung zum Abdecken wenigstens
eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes
umgriffen wird/werden. In diesem Fall wird die Schachtel vorzugsweise
nicht vollständig
umgriffen, sondern nur zwischen den beiden Schienen. Vorzugsweise
befinden sich zwei Schienen zu beiden Seiten eines transparenten
Oberflächenbereichs
der Schachtel, so dass eine entlang der Schienen geführt verfahrbare
Abdeckung das gesamte, sichtbare Fenster bedecken kann.
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Bei
einer wiederum anderen Ausführungsform
der Erfindung ist an der Schachtel wenigstens eine ganz oder teilweise
geschlossene Manschette angeordnet, welche wenigstens eine Vorrichtung zum
Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes ganz oder teilweise
umgreift und führt.
Dabei erstreckt sich die Ebene der Stirnseite einer solchen Manschette
vorzugsweise quer zu der gewünschten
Verschieberichtung des flächigen Abdeckelements,
bzw. die zulässige
Verschieberichtung desselben wird von der schachtelseitigen Manschette
umgriffen. Wenn die Abdeckvorrichtung von der schachtelseitigen
Manschette möglichst
eng umgriffen wird, so wird dieselbe einerseits gut ausgerichtet,
wobei ein Paar einander gegenüberliegender Seitenkanten
der Abdeckvorrichtung parallel zu den Schmalseiten der Manschette
bzw. der Schachtel sind; andererseits ergibt sich ggf. sogar ein
Reibschluß,
welcher ein unerwünschtes
Verschieben der Abdeckvorrichtung gegenüber der Schachtel verhindert.
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Eine
mit der Schachtel verbundene Manschette sollte ganz oder teilweise
transparent ausgebildet sein, damit sie den Blick auf den obersten/untersten
Informationsträger
nicht beeinträchtigt.
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Andererseits
empfiehlt die Erfindung, eine mit der Schachtel verbundene Manschette
als zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel zum
vorübergehenden
Fixieren einer Antwort auszubilden, weil sie außerhalb der Abdeckvorrichtung
liegt. Solchenfalls sollte sich die Manschette auch über die
gesamte sichtbare Fläche
eines Informationsträgers
bzw. über
das transparente Fenster in der Schachtel erstrecken.
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Da
die Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder
Lösungsfeldes
innerhalb der Manschette nicht zugänglich ist, sollte sie zur
Handhabung an einer oder beiden ihrer in Verschieberichtung vorn
oder hinten liegenden Stirnseiten einen Ansatz aufweisen, an welchem
sie ergriffen und bewegt werden kann. Damit diese Ansätze bei einer
Verstellung der Abdeckvorrichtung nicht den Blick auf den durch
das Fenster in der Schachtel hindurch sichtbaren Informationsträger behindern,
können
sie zumindest bereichsweise transparent ausgebildet sein.
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Neben
der obigen Ausführungsform,
bei der eine schachtelseitige Manschette als beschreibbare Tafel
zum Niederschreiben einer Antwort ausgebildet ist, kann auch wenigstens
eine Vorrichtung zum Abdecken wenigstens eines Aufgaben- und/oder Lösungsfeldes
selbst oder ein damit (unlösbar)
verbundenes oder verbindbares Teil als zumindest bereichsweise beschreib-,
les- und löschbare
Tafel zum vorübergehenden
Fixieren einer Antwort ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass
stets ein undurchsichtiger, vorzugsweise neutraler, d.h. einfarbiger
Hintergrund zur Verfügung
steht, der das Ablesen der Antwort von dieser Tafel erleichtert.
Auch wenn die Tafel nicht identisch mit der Abdeckvorrichtung ist,
sondern nur mit dieser verbunden ist, sollte sie undurchsichtig
sein.
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Die
Erfindung erlaubt eine Weiterbildung dahingehend, dass die zumindest
bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel größer ist
als die dazu parallele Grundfläche
der Schachtel. Sie kann demnach bspw. eine rückseitige Manschette zum Umgreifen
der Schachtel aufweisen, über
deren Grundfläche
sie seitlich übersteht.
Bei einer reiterförmigen
Konstruktion ist es zu diesem Zweck möglich, die Führungselemente
zum Umgreifen der seitlich an der Schachtel angeordneten Schienen
gegenüber den
betreffenden Kanten bzw. Rändern
der Tafel nach innen zu verlagern.
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Die
zumindest bereichsweise beschreib-, les- und löschbare Tafel kann nach unterschiedlichen physikalischen
Prinzipien konzipiert sein, bspw. als mit einem Folienschreiber
beschreibbare (Kunststoff-) Folie, wobei abwischbare Tinte verwendet
werden sollte, aber auch als mit einem Magnetstift beschreibbare
und magnetisch auch wieder löschbare Magnettafel.
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Zum Öffnen der
Schachtel kann der Deckel oder ein sonstiger Bereich der Schachtelhülle abnehmbar
sein. Damit ist ein bequemer Zugang zum Innenraum der Schachtel
eröffnet,
um die Reihenfolge der Informationsträger ändern zu können.
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Andererseits
ist es auch möglich,
dass der Deckel oder ein sonstiger Bereich der Schachtelhülle auf-
oder wegklappbar oder hochschwenkbar ist. Das vollständige Entfernen
ist nicht erforderlich; vielmehr genügt es, dass das Innere der
Schachtel gut zugänglich
ist, um die Informationsträger
umzusortieren oder umzublättern.
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Die
Erfindung läßt sich
dahingehend weiterbilden, dass der Deckel der Schachtel oder ein
sonstiger, abnehmbarer oder auf- oder wegklappbarer oder hochschwenkbarer
Bereich der Schachtelhülle an
deren Korpus fixierbar ist, bspw. mittels einer Klemm- oder Schnappmechanik,
Häken,
(Druck-) Knöpfen,
einer Schnalle, einem Magnetverschluß, einem Klettverschluß und/oder
Klebeband, etc. Dadurch ist die geschlossene Schachtel stabil, und
die darin enthaltenen Informationsträger können nicht verlorengehen.
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Schließlich entspricht
es der Lehre der Erfindung, dass der Deckel der Schachtel oder ein
sonstiger, abnehmbarer oder auf- oder wegklappbarer oder hochschwenkbarer
Bereich der Schachtelhülle
durch eine Manschette an dem Korpus der Schachtelhülle gehalten
wird. Auch eine Abdeckvorrichtung, die mit einer Manschette zum
Umgreifen der Schachtel kombiniert oder integriert ist, wäre in der
Lage, eine Schachtel geschlossen zu halten, wenn es gilt, einen oberseitgen
Deckel derselben zu fixieren.
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Weitere
Merkmale, Eigenschaften, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der
Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung sowie aus der Zeichnung. Hierbei zeigt, jeweils in
einer perspektivischen Darstellung:
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1 den
abnehmbaren, transparenten Deckel einer Schachtel, teilweise abgebrochen;
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2 den
Korpus einer Schachtel;
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3 mehrere
Informationsträger
in Form von beschrifteten Karten, zur Aufnahme in der Schachtel
aus den Bestandteilen nach 1 und 2;
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4 eine
Manschette zum Umgreifen der geschlossenen Schachtel nach den 1 und 2,
mit einer undurchsichtigen Oberseite zum (teilweisen) Abdecken des
durch den Schachteldeckel sichtbaren Informationsträgers;
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5 einen
Stift zum Beschreiben und/oder Löschen
der Oberseite der Manschette aus 5;
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6 die
Vorrichtung mit den Bestandteilen nach 1 bis 4 in
einer ersten Position beim Lösen
einer gestellten Aufgabe;
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7 die
Vorrichtung mit den Bestandteilen nach 1 bis 4 in
einer zweiten Position beim Kontrollieren der gegebenen Antwort;
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8 eine
reiterartige Vorrichtung zum Abdecken des durch den Deckel einer
Schachtel hindurch sichtbaren Informationsträgers, gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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9 die
reiterartige Abdeckvorrichtung nach 8 auf einer
Schachtel mit seitlichen, von dem Reiter umgriffenen Führungsschienen;
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10 eine
wiederum abgewandelte Ausführungsform
der Erfindung bei geöffneter
Schachtel zum Wechseln des sichtbaren Informationsträgers; sowie
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11 die
Vorrichtung nach 10 mit geschlossener Schachtel
beim Lösen
einer Aufgabe.
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Bei
der in den 1 bis 7 wiedergegebenen
Vorrichtung 1 zur Selbstkontrolle von Lerninhalten handelt
es sich um eine besonders einfache Ausführungsform.
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Die
in Aufgaben und zugeordnete Lösungen unterteilten
Lerninhalte sind auf einzelnen Informationsträgern in Form von Karten 2 eines
Kartensatzes aufgedruckt. Auf jeder Karte 2 befinden sich
mehrere Aufgabenfelder 3a–3d sowie jeweils
angrenzend daran ein jeweils zugeordnetes Lösungsfeld 4a–4d. Beide
Seiten einer Karte 2 – sowohl
deren Vorderseite als auch dessen Rückseite – können solchermaßen mit
Aufgabenfelder 3 und zugeordneten Lösungsfeldern 4 versehen
sein. Eine oder beide bedruckten Grundflächen einer Karte 2 können durch eine
gerade Mittellinie 5 in zwei Hälften 6a, 6b unterteilt
sein. Diese Hälften 6a, 6b wiederum
können durch
eine Numerierung 7a, 7b in eine lerntechnische
Reihenfolge eingeordnet sein, wobei eine solche Reihenfolge sich
vorzugsweise über
alle Karten 2 des Kartensatzes erstreckt. Die Schrift in
den Aufgaben- und Lösungsfeldern 3, 4 einer
Hälfte 6a, 6b ist
jeweils so orientiert, dass sich die Mittellinie 5 jeweils
unterhalb der Schrift befindet, d.h., in jeder Kartenhälfte ist „oben" die zu der Mittellinie
parallele Längskante 8a, 8b,
während „unten" die Mittellinie 5 ist.
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Alle
Karten 2 eines Kartenstapels haben denselben, rechteckigen
Umfang mit identischer Höhe
h und Breite b. Alle Karten 2 des Kartenstapels finden
Platz in einem schachtelförmigen
Behältnis 9. Dieses
besteht aus einem Korpus 10 und einem darauf steckbaren
Deckel 11.
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Der
Korpus 10 umfaßt
einen Boden 12 und einen rundumlaufenden Mantel in Form
von vier Seitenwänden 13.
Der Deckel hat eine Oberseite 14 sowie eine an dessen Rand
entlang laufende Schürze 15.
Der Innenumfang der Schürze 15 ist gleich
oder geringfügig
größer als
der Außenumfang
der Oberkante des Mantels 13, so dass der Deckel 11 leicht, aber
evtl. reibschlüssig
auf den Korpus 10 aufsteckbar ist. Dabei kann die Außenseite
des Mantels 13 des Korpus 10 im Bereich von dessen
Oberkante eine rundumlaufende Auskehlung 16 aufweisen,
die hinsichtlich ihres Querschnitts und ihrer Tiefe den entsprechenden
Abmessungen der Schürze 15 des Deckels 11 entspricht
und diese daher aufnehmen kann, so dass die Außenseite der geschlossenen Schachtel 9 ziemlich
exakt der Oberfläche
eines Quaders folgt.
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Beide
Teile 10, 11 der Schachtel 9 können aus
Kunststoff bestehen. Eines oder beide Teile 10, 11 – vorzugsweise
wenigstens der Deckel 11 – sind aus einem transparenten
Material, bspw. aus transparentem Kunststoff.
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Nach
dem Einlegen der Karten 2 des Kartensatzes wird die Schachtel 9 geschlossen.
Sodann wird über
diese eine Manschette 16 geschoben, die in 4 dargestellt
ist. Diese kann bspw. aus Pappe bestehen. Vorzugsweise umgibt sie
die Schachtel 9 an deren Oberseite 14 und an der
Unterseite 12 sowie entlang der linken und rechten Mantelseite 13. Auf
ihrer Oberseite trägt
die Manschette 16 eine glatte Oberfläche, bspw. in Form einer aufgeklebten Kunststofffolie
oder -platte 17. Zumindest der zentrale Bereich dieser
glatten Oberfläche
dient als beschreibbare Tafel 18. Zum Beschreiben derselben kann
bspw. ein Filzschreiber 19 verwendet werden, wie er in 5 zu
sehen ist. Dieser kann zusätzlich zu
seiner Schreibspitze 20 an seinem gegenüberliegenden, d.h. rückwärtigen Ende
eine Einrichtung zum Löschen
der Schrift aufweisen, bspw. einen Abschnitt mit einem trockenen,
ungetränkten
Filz 21 zum Wegwischen der Schreibtinte.
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Zur
Benutzung ist darauf zu achten, dass in dem Kartenstapel zunächst eine
Karte 2 mit den Hälften 6a, 6b obenauf
liegt, deren Numerierung 7a, 7b die Hälfte Nr. „1" und „2" ausweist. Nach Einlegen des
Kartenstapels 2 in die Schachtel 9 und Verschließen derselben
wird nund die Manschette 16 mit der gelöschten, sauberen Tafel 18 vollständig auf
die Schachtel 9 aufgeschoben.
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Alsdann
wird die Manschette 16 zunächst so verschoben, dass als
erstes die kleinere Numerierung 7a – hier die Ziffer „1" – sichtbar ist. Sodann wird die Manschette 16 ggf.
noch so lange weiter geschoben, bis das erste Aufgabenfeld 3a vollständig der ersten
Kartenhälfte 6a lesbar
ist. Nun obliegt es dem Schüler,
die Aufgabe zu lösen
und seine Antwort 22 mit dem Filzschreiber 19 auf
der Tafel 18 niederzuschreiben, vgl. 6.
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Als
nächstes
schiebt der Schüler
die Manschette 16 in der bisherigen Schieberichtung weiter, so
dass nun auch das an das Aufgabenfeld 31 angrenzende Lösungsfeld 4a sichtbar
ist. Der Schüler kann
nun seine niedergeschriebene Antwort 22 mit der richtigen
Lösung 4a vergleichen,
vgl. 7
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Gleichzeitig
mit dem ersten Lösungsfeld 4a ist
durch das Verschieben das zweite Aufgabenfeld 3b sichtbar
geworden, und nach Löschen
der Tafel 18 mit dem rückwärtigen Stiftende 21 kann
die Prozedur mit der zweiten Aufgabe 3b wiederholt werden.
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Anschließend wird
die Vorrichtung 1 um eine vertikale Achse um 180° gedreht
und diese Vorgehensweise mit der zweiten Kartenhälfte 6b wiederholt.
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Ist
die erste Karte 2 abgearbeitet, wird die Manschette 16 von
der Schachtel 9 herabgeschoben, letzere wird geöffnet und
die oberste Karte 2 wird entweder gewendet, entnommen und/oder
unter den restlichen Kartenstapel untergelegt. Sodann wird der Lernprozess
mit der Kartenrückseite
oder mit einer neuen Karte fortgesetzt.
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Die
Ausführungsform
einer Vorrichtung 23 zur Selbstkontrolle von Lerninhalten
nach den 8 und 9 unterscheidet
sich von der vorhergehenden vor allem hinsichtlich der die Schreibtafel 18 tragenden
und an der Schachtel 9 führenden Struktur, welche bei
der Ausführungsform 23 die
Schachtel 9 nicht vollständig umgibt.
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Stattdessen
ist zumindest an zwei einander gegenüber liegenden Außenseiten
der Schachtel 9, vorzugsweise an der Schürze 15 des
Schachteldeckels 11, ggf. aber auch am Korpus 10 der
Schachtel 9, je eine über
den Schachtelmantel überstehende Schiene 24 vorgesehen.
Diese beiden Schienen 24 dienen zum Verankern und Führen eines
Reiters 25, der einen etwa C-förmigen Querschnitt aufweist
mit einem Mittelteil 26 und zwei Seitenschenkel 27,
deren freie Enden bzw. Kanten 28 nach innen, d.h. aufeinander
zu umgebogen sind. Diese freien Kanten 28 umgreifen je
eine Führungsschiene 24 der
Schachtel 9 und halten den Reiter 25 dadurch auf
dem Deckel 11 fest. Das Mittelteil 26 des Reiters 25 ist
als undurchsichtige sowie beschreib- und löschbare Tafel ausgebildet.
Auch hierfür
kann ein Filzschreiber 19 mit einer vorderen Schreibspitze 20 und
ggf. einer rückwärtigen Löscheinrichtung 21 verwendet
werden, ähnlich
dem aus 5.
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Die
Wirkungsweise ist etwa dieselbe wie bei der Vorrichtung 1 nach
den 1 bis 7, mit dem Unterschied, dass
zum Wechseln der Karten 2 nicht der Reiter 25 von
dem Deckel 11 entfernt werden muß, sondern zusammen mit diesem
vom Korpus der Schachtel 9 abgehoben wird.
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Im
Rahmen der weiteren Ausführungsform 29 nach
den 10 und 11 ist
dargestellt, dass anstelle eines Kartensatzes 2 als Informationsträger auch
die Seiten 30 eines Buches 31 verwendbar sind.
Dieses wird in aufgeschlagenem Zustand in das Behältnis 32 eingelegt.
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Allerdings
ist bei dieser Ausführungsform auch
das Kartenbehältnis 32 anders
konstruiert als bei den vorherigen Ausführungsformen 1, 23:
Der Deckel 33 ist nämlich
von dem Korpus 34 der Schachtel 32 nicht vollständig getrennt,
sondern bleibt über
ein Scharnier 35 – bspw.
ein Filmscharnier – stets
mit dem Korpus 34 verbunden. Das Behältnis 32 wird also
nur auf- und zugeklappt – ähnlich einer Truhe
oder (Zigarren-) Kiste.
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Da
das (Film-) Scharnier 35 sich etwa auf Höhe der rückwärtigen Kante
der Oberseite 36 des Deckels 33 befindet, wird
letzterer nur an den übrigen drei
Seiten von einer Schürze 37 umgeben.
Diese Schürze 37 ist
allerdings wenigstens bereichsweise – vorzugsweise entlang der
dem Scharnier 35 gegenüber
liegenden Vorderseite 38 – bis ganz zum Boden 39 des
Korpus 34 herabgezogen und dort nach innen bzw. hinten
umgebogen. Dieser nach innen bzw. hinten weisende Kantenbereich 40 umgreift
bei geschlossenem Behältnis 32 dessen
Boden 39 und bildet dadurch einen Behälterverschluß. Infolge
der Biegsamkeit des Kunststoffmaterials kann der Kantenbereich 40 zum Öffnen des
Behältnisses 32 – bspw.
zwecks Umblättern
des Buchs 31 oder zwecks Entnahme einer Karte 2 – nach vorne
gebogen werden, bis er vor dem Boden 39 nach oben schwenken kann.
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Bei
dieser Ausführungsform 29 ist
die Oberseite des durchsichtigen Deckels 33 glatt ausgebildet und
dient direkt als beschreib- und löschbare Tafel, bspw. für einen
Filzschreiber 19 mit Schreibspitze 20 und Löscheinrichtung 21.
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Zum
zeitweisen Verdecken der Lösungsfelder 4 des
Informationsträgers 2, 30, 31 ist
die Grundfläche
des Deckels 33 bei dieser Ausführungsform 29 zweilagig
ausgeführt,
mit einer oberen Lage 36 und einer direkt darunter liegenden,
zweiten Lage 41. Die beiden Lagen 36, 41 sind
nur durch die linke und rechte Seite der Schürze 37 miteinander
verbunden, nicht dagegen im Bereich der Vorderseite 38 und auch
nicht im Bereich des Scharniers 35. Zwischen den beiden
Lagen 36, 41 verbleibt daher ein den Deckel 33 von
vorne bis hinten vollständig
durchdringender Schlitz mit einem flachen, fast linienförmigen Querschnitt.
In diesen Schlitz ist eine Platte 42 eingeschoben. Diese
Platte 42 hat etwa die selbe Breite wie der durchgehende
Schlitz in dem Deckel 33, ist aber länger als die Tiefenerstreckung
des Deckels 33 von dessen Vorderkante 38 bis zu
dessen Scharnier 35. Dadurch steht die Platte 42 stets
mindestens vorne oder hinten über
den Deckel 33 über
und kann an dem/den überstehenden
Bereich(en) ergriffen werden, um wahlweise nach vorne oder hinten
verschoben werden zu können.
Die Platte 42 weist einen zentralen, undurchsichtigen Bereich 43 auf,
ist aber vor und hinter bzw. über
und unter diesem Bereich 43 transparent ausgebildet. Dies
kann bspw. durch Aufkleben einer undurchsichtigen Folie auf einen
insgesamt durchsichtigen Träger
bewirkt werden.
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Durch
Verschieben der Platte 42 kann somit der undurchsichtige
Bereich 43 stets derart eingestellt werden, dass er das
zu dem aktuellen Aufgabenfeld 3 gehörende Lösungsfeld 4 abdeckt
und dabei gleichzeitig einen neutralen Hintergrund für das Aufschreiben
der Antwort 44 liefert.
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Die
Erfindung kann verschiedene Modifikationen erfahren; bspw. kann
das Verschlußprinzip
der Schachtel 9 nach den 1 bis 9 ersetzt
werden durch das Klappprinzip des truhen- bzw. kistenförmigen Behältnisses 32 aus
den 10 und 11, während bei
der Ausführungsform 29 nach
den 10 und 11 auch
ein vollständig
getrennter Deckel 33 – wie
bei den Vorrichtungen 1 und 23 – verwendbar
ist.