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DE102006056715A1 - Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz - Google Patents

Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz Download PDF

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Abstract

Bei einem Fahrzeugsitz (1), insbesondere einem Kraftfahrzeugsitz, mit einem Unterbau (3, 7, 9), einem ein Sitzkissen (16) tragenden Sitzrahmen (14) und einer Lehne (6), wobei der Fahrzeugsitz (1) mittels einer Kinematik, insbesondere eines ersten Viergelenks (31), von wenigstens einer einsitzbaren Gebrauchsstellung in eine erste Nichtgebrauchsstellung überführbar ist, bildet beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die erste Nichtgebrauchsstellung ein zweites Viergelenk (32), mittels dessen der Fahrzeugsitz (1) von der ersten Nichtgebrauchsstellung in eine zweite Nichtgebrauchsstellung überführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
  • Ein aus der DE 103 28 176 B3 bekannter Fahrzeugsitz dieser Art kann mittels eines ersten Viergelenks von einer einsitzbaren Gebrauchsstellung in eine Bodenstellung als erste Nichtgebrauchsstellung überführt werden, wobei die Lehne vorklappt und sich auf das abgesenkte Sitzkissen legt. Mittels eines zweiten Viergelenks kann der Fahrzeugsitz von der Gebrauchsstellung in eine Einstiegsstellung als zweite Nichtgebrauchsstellung überführt werden, indem der Fahrzeugsitz als Ganzes freischwenkt und die Lehne ihre Stellung relativ zum Sitzrahmen beibehält. Die Viergelenke erfordern einen gewissen Bauraum, der nicht mehr als Fußraum für den Insassen zur Verfügung steht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art zu verbessern. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Dadurch, dass sich beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die erste Nichtgebrauchsstellung ein zweites Viergelenk bildet, mittels dessen der Fahrzeugsitz von der ersten Nichtgebrauchsstellung in eine zweite Nichtgebrauchsstellung überführbar ist, d.h. das zweite Viergelenk in der einsitzbaren Gebrauchsstellung nicht als solches vorhanden ist, wird in der Gebrauchsstellung lokal, beispielsweise im Bereich des Fußraums, und für den gesamten Fahrzeugsitz ein geringerer Bauraum benötigt. So kann beispielsweise der Fußraum vergrößert oder näher am Fahrzeugsitz angeordnet werden. Die erste Nichtgebrauchsstellung ist vorzugsweise eine flache Bodenstellung, die zweite Nichtgebrauchsstellung vorzugsweise eine aufrecht gefaltete Packagestellung oder eine Einstiegsstellung.
  • Das zweite Viergelenk wird vorzugsweise gebildet, indem eine in der Gebrauchsstellung unterhalb des Sitzrahmens verstaute Stütze beim Übergang in die Bodenstellung unter Bildung eines Gelenks in eine passende Aufnahme, beispielsweise eine fahrzeugstrukturfeste Lagerschale, gelangt. Die Positionen der Bauteile können auch vertauscht sein. Zusätzlich zum zweiten Viergelenk kann ein gegebenenfalls vorgespannter Kniehebel vorgesehen sein, welcher die Packagestellung sichert und den Übergang in dieselbe unterstützen kann.
  • Je nach gewünschtem Bewegungsablauf bei den verschiedenen Übergängen können die beiden Viergelenke gemeinsame Gelenkachsen und/oder Getriebeglieder aufweisen, welche zeitweilig miteinander fluchten bzw. nebeneinander angeordnet sein können. Nebeneinander angeordnete Getriebeglieder weisen vorzugsweise die gleiche Form auf, so dass sie gemeinsam besser gegen Beschädigungen geschützt sind. Gegebenenfalls können auch Gleichteile eingesetzt werden.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine perspektivische Teilansicht des Ausführungsbeispiels in der Gebrauchsstellung,
  • 2 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels in der Gebrauchsstellung,
  • 3 eine Seitenansicht in einer ersten Zwischenstellung beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die Bodenstellung,
  • 4 eine Seitenansicht in einer zweiten Zwischenstellung beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die Bodenstellung,
  • 5 eine Seitenansicht der Bodenstellung,
  • 6 eine Seitenansicht in einer ersten Zwischenstellung beim Übergang von der Bodenstellung in die Packagestellung,
  • 7 eine Seitenansicht in einer zweiten Zwischenstellung beim Übergang von der Bodenstellung in die Packagestellung, und
  • 8 eine Seitenansicht in der Packagestellung.
  • Ein Fahrzeugsitz 1 ist für eine hintere Sitzreihe eines Kraftfahrzeuges vorgesehen, insbesondere für die zweite Sitzreihe eines Vans. Die Anordnung des Fahrzeugsitzes 1 innerhalb des Kraftfahrzeuges und dessen gewöhnliche Fahrtrichtung bestimmen die nachfolgend verwendeten Richtungsangaben. Im folgenden wird der Fahrzeugsitz 1 anhand seiner einsitzbaren, d.h. für den Sitzgebrauch geeigneten Gebrauchsstellung beschrieben.
  • Auf jeder Fahrzeugsitzseite weist der Fahrzeugsitz 1 ein Unterbau-Seitenteil 3 auf, das mit der Fahrzeugstruktur F zu verbinden ist, vorliegend mittels eines Schlosses 4 im hinteren Bereich des Unterbau-Seitenteils 3 mit der Fahrzeugstruktur lösbar verriegelt ist. An den hinteren Enden der beiden Unterbau-Seitenteile 3 ist mittels Beschlägen 5 eine Lehne 6 schwenkbar angebracht, wodurch eine Lehnenschwenkachse L definiert ist. Dabei sind die Beschläge 5 vorzugsweise für eine Neigungseinstellung der Lehne 6 ausgebildet, wodurch weitere Gebrauchsstellungen definiert werden. Die Polsterung der Lehne 6 ist in der Zeichnung nur angedeutet. Die beiden Unterbau-Seitenteile 3 sind ferner mittels eines vorderen Querrohres 7 und eines hinteren Querrohres 9 miteinander verbunden, welche jeweils horizontal und paral lel zueinander angeordnet sind. Die Unterbau-Seitenteile 3 und die Querrohre 7 und 9 definieren zusammen einen Unterbau.
  • Am vorderen Ende jedes Unterbau-Seitenteils 3 ist eine erste Schwinge 11 angelenk, wodurch eine erste Achse A definiert ist. Neben der ersten Schwinge 11 ist eine zweite Schwinge 12 angeordnet, die vorzugsweise die gleiche Form aufweist. Ein Sitzrahmen 14 trägt das in der Zeichnung nur angedeutete Sitzkissen 16. Am vorderen Ende des Sitzrahmens 14 ist eine zweite Achse B definiert. Um diese zweite Achse B schwenkbar sind beidseitig je eine erste Schwinge 11 und je eine zweite Schwinge 12 gemeinsam am Sitzrahmen 14 angelenkt, beispielsweise mittels eines gemeinsamen Bolzens. Die beiden Schwingen 11 und 12 auf jeder Fahrzeugsitzseite sind aber unabhängig voneinander um die zweite Achse B beweglich. Der Sitzrahmen 14 ist an seinem hinteren Ende, welches sich vorliegend an einem nach oben gezogenen Arm befindet, an der Lehne 6 angelenkt und relativ zu dieser um eine dritte Achse C beweglich.
  • Jede zweite Schwinge 12 ist an dem von der zweiten Achse B abgewandten Ende an einem an der Fahrzeugstruktur F befestigten Lagerbock 18 angelenkt, wodurch eine vierte Achse D definiert ist. In der Gebrauchsstellung fluchten die erste Achse A und die vierte Achse D miteinander. Zwischen den beiden Fahrzeugsitzseiten ist eine Stütze 20 am Sitzrahmen 14 angelenkt, wodurch eine fünfte Achse E definiert ist. Die Stütze 20 ist vorliegend als U-förmiger Bügel ausgebildet, der an seinen Enden am Sitzrahmen 14 angelenkt ist. Die Stütze 20 ist gegen den Sitzrahmen 14 vorgespannt und liegt in der Gebrauchsstellung an einem Anschlag desselben an, wobei sie schräg unter den Sitzrahmen 14 ragt. Die Stütze 20 ist somit in der Gebrauchsstellung unterhalb des Sitzrahmens 14 verstaut. Vor dem Lagerbock 18 und unterhalb desselben ist an der Fahrzeugstruktur F eine Lagerschale 22 befestigt. Diese Lagerschale 22 ist vorliegend als halber Hohlzylinder ausgebildet.
  • Der Fahrzeugsitz 1 ist von der Gebrauchsstellung in wenigstens eine, vorliegend zwei Nichtgebrauchsstellungen überführbar. Zum einen kann der Fahrzeugsitz 1 zur Vergrößerung des Ladevolumens in eine flache Bodenstellung als erste Nichtgebrauchsstellung überführt werden. Durch Entriegeln der Beschläge 5, vorliegend mittels eines seitlichen ersten Betätigungshebels 25 und einer die Beschläge 5 wirkverbindenden Welle, ist die Lehne 6 um die Lehnenschwenkachse L nach vorne schwenkbar. Auf jeder Fahrzeugsitzseite wird durch das Unterbau-Seitenteil 3, die erste Schwinge 11, den Abschnitt des Sitzrahmens 14 zwischen der zweiten Achse B und der dritten Achse C und den Abschnitt der Lehne 6 zwischen der dritten Achse C und der Lehnenschwenkachse L ein erstes Viergelenk 31 definiert, im allgemeinen eine Kinematik.
  • Beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die Bodenstellung bewegt sich dieses erste Viergelenk 31 so nach vorne, dass es sich zusammenfaltet und dabei den Sitzrahmen 14 mit dem Sitzkissen 16 absenkt. Die vorklappende Lehne 6 kann sich daher auf das Sitzkissen 16 legen. Insgesamt wird gegenüber einem einfachen Vorklappen der Lehne 6 eine tiefere Endstellung der Lehne 6 und damit ein tieferer Ladeboden erreicht. In dieser Bodenstellung fluchten die erste Achse A und die vierte Achse D weiterhin miteinander. Jedes Viergelenk 31 wird durch den zugeordneten Beschlag 5 in der Bodenstellung verriegelt gehalten. Die Entriegelung der Beschläge 5 erlaubt mit der umgekehrten Bewegung der Viergelenke 31 eine Rückkehr in die Gebrauchsstellung.
  • Beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die Bodenstellung nähert sich das freie Ende der Stütze 20, vorliegend also der mittlere Abschnitt des U-förmigen Bügels, der Lagerschale 22. Wenn die Bodenstellung erreicht ist, nimmt die Lagerschale 22 die Stütze 20 wenigstens teilweise auf, nämlich die untere Hälfte des besagten mittleren Abschnitts. Die Stütze 20, die jetzt den zuvor als Fußraum dienenden Raum einnimmt, kann im Crashfall einen – wenn auch kleinen – Teil der eingeleiteten Crashkräfte in die Fahrzeugstruktur F weiterleiten. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch im nachfolgend beschriebenen Übergang in die Packagestellung.
  • Der Fahrzeugsitz 1 kann von der Bodenstellung in eine aufrecht gefaltete Packagestellung als zweite Nichtgebrauchsstellung überführt werden. Durch die Aufnahme der Stütze 20 in die Lagerschale 22 ist auf jeder Fahrzeugsitzseite ein zweites Viergelenk 32 entstanden, d.h. das zweite Viergelenk 32 bildet sich erst beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die Bodenstellung. Das zweite Viergelenk 32 wird definiert durch die zweite Schwinge 12, die Fahrzeugstruktur F zwischen der vierten Achse D und der Lagerschale 22, die von der Lagerschale 22 aufgenommene Stütze 20 und den Sitzrahmen 14 zwischen der fünften Achse E und der zweiten Achse B. Durch Lösen der Verriegelung zwischen den Unterbau-Seitenteilen 3 und der Fahrzeugstruktur F, vorliegend mittels eines zweiten Betätigungshebels 35, kann das verriegelte erste Viergelenk 31, also das gefaltete Paket aus Unterbau-Seitenrahmenteil 3, Lehne 6 und Sitzrahmen 14 mit Sitzkissen 16, komplett nach oben in eine aufrechte Stellung, nämlich die besagte Packagestellung überführt werden. Das zweite Viergelenk 32, welches diesen Übergang definiert, wird dabei aufgerichtet, vorliegend so, dass der Fahrzeugsitz 1 vorne etwas zurückgezogen und angehoben wird, wodurch er sich bei Erreichen der Packagestellung oberhalb der Lagerböcke 18 befindet.
  • Die Packagestellung des Fahrzeugsitzes 1 wird vorzugsweise gesichert durch einen Kniehebel 37 zwischen einerseits der Fahrzeugstruktur F oder dem Lagerbock 18 und andererseits dem Unterbau-Seitenteil 3. Der Kniehebel 37 ist vorzugsweise vorgespannt, beispielsweise durch eine Drehstabfeder oder dergleichen, welche innerhalb des vorderen Querrohres 7 angeordnet ist. Damit kann auch der Übergang in die Packagestellung unterstützt werden. Eine Zuglasche 39, die am Kniehebelgelenk des Kniehebels 37 angreift, löst den Kniehebel 37 wieder und erlaubt eine Rückkehr in die Bodenstellung.
  • 1
    Fahrzeugsitz
    3
    Unterbau-Seitenteil
    4
    Schloss
    5
    Beschlag
    6
    Lehne
    7
    vorderes Querrohr
    9
    hinteres Querrohr
    11
    erste Schwinge
    12
    zweite Schwinge
    14
    Sitzrahmen
    16
    Sitzkissen
    18
    Lagerbock
    20
    Stütze
    22
    Lagerschale
    25
    erster Betätigungshebel
    31
    erstes Viergelenk
    32
    zweites Viergelenk
    35
    zweiter Betätigungshebel
    37
    Kniehebel
    39
    Zuglasche
    A
    erste Achse
    B
    zweite Achse
    C
    dritte Achse
    D
    vierte Achse
    E
    fünfte Achse
    F
    Fahrzeugstruktur
    L
    Lehnenschwenkachse

Claims (14)

  1. Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, mit einem Unterbau (3, 7, 9), einem ein Sitzkissen (16) tragenden Sitzrahmen (14) und einer Lehne (6), wobei der Fahrzeugsitz (1) mittels einer Kinematik, insbesondere eines ersten Viergelenks (31), von wenigstens einer einsitzbaren Gebrauchsstellung in eine erste Nichtgebrauchsstellung überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich beim Übergang von der Gebrauchsstellung in die erste Nichtgebrauchsstellung ein zweites Viergelenk (32) bildet, mittels dessen der Fahrzeugsitz (1) von der ersten Nichtgebrauchsstellung in eine zweite Nichtgebrauchsstellung überführbar ist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterbau (3, 7, 9), wenigstens eine mittels einer ersten Achse (A) am Unterbau (3, 7, 9) angelenkte erste Schwinge (11), der mittels einer zweiten Achse (B) an der ersten Schwinge (11) und mittels einer dritten Achse (C) an der Lehne (6) angelenkte Sitzrahmen (14) und die am Unterbau (3, 7, 9) angelenkte Lehne (6) zusammen wenigstens abschnittsweise das erste Viergelenk (31) definieren.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Nichtgebrauchsstellung ein flache Bodenstellung mit vorgeklappter Lehne (6) und abgesenktem Sitzrahmen (14) ist.
  4. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Nichtgebrauchsstellung eine aufrecht gefaltete Packagestellung ist.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung des zweiten Viergelenks (32) wenigstens eine am Sitzrahmen (14) angelenkte zweite Schwinge (12) vorgesehen ist, welche mit tels einer vierten Achse (D) an einem Lagerbock (18) angelenkt ist, welcher an der Fahrzeugstruktur (F) befestigt ist.
  6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schwinge (11) und die zweite Schwinge (12) beide mittels der zweiten Achse (B) am Sitzrahmen (14) angelenkt sind und/oder die gleiche Form aufweisen.
  7. Fahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schwinge (11) und die zweite Schwinge (12) in der Gebrauchsstellung und/oder der Bodenstellung nebeneinander angeordnet sind und dabei die erste Achse (A) und die vierte Achse (D) miteinander fluchten.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung des zweiten Viergelenks (32) wenigstens eine Stütze (20) vorgesehen ist, welche in der Gebrauchsstellung verstaut ist, insbesondere unterhalb des Sitzrahmens (14).
  9. Fahrzeugsitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lagerschale (22) vorgesehen ist, insbesondere an der Fahrzeugstruktur (F) befestigt ist, welche wenigstens zeitweilig die Stütze (20) abschnittsweise aufnimmt, insbesondere in der Bodenstellung und der Packagestellung.
  10. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schwinge (12), die Fahrzeugstruktur (F), die von der Lagerschale (22) aufgenommene Stütze (20) und der Sitzrahmen (14) zusammen wenigstens abschnittsweise das zweite Viergelenk (32) definieren.
  11. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (20) mittels einer fünften Achse (E) am Sitzrahmen (14) gelenkt ist, insbesondere gegen denselben vorgespannt ist.
  12. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kniehebel (37), welcher vorzugsweise vorgespannt ist, den Fahrzeugsitz (1) in der Packagestellung sichert.
  13. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehne (6) am Unterbau (3, 7, 9) mittels Beschlägen (5) angelenkt ist, welche in der Gebrauchsstellung und beim Übergang von der Bodenstellung in die Packagestellung das erste Viergelenk (31) verriegelt halten.
  14. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterbau (3, 7, 9) wenigstens in der Gebrauchsstellung und/oder Bodenstellung lösbar mit der Fahrzeugstruktur (F) verriegelt ist, insbesondere mittels eines Schlosses (4).
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