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Die
Erfindung betrifft eine Röntgenvorrichtung
mit einem Röntgenstrahler
und einem Röntgendetektor,
welche an einer Trageeinrichtung gegenüberliegend, aufeinander ausgerichtet
angeordnet sind, wobei die Trageeinrichtung an einer Halteeinrichtung
gelagert ist, wobei sich die Halteeinrichtung auf eine Stativeinheit
stützt.
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Röntgenvorrichtungen
bilden trotz fortschreitender Entwicklung und neuer Möglichkeiten
im Bereich strahlungsfreier medizinischer Diagnostik eine wesentliche
Stütze
der Medizintechnik. Röntgenvorrichtungen
sind dabei in einer großen
Anzahl an medizinischen Einsatzgebieten anzutreffen. Die Einsatzgebiete
reichen von der klassischen Röntgendiagnostik,
welche etwa die Aufklärung
von Knochenfrakturen oder Tumoren betreffen, bis zu fluoroskopischen
Untersuchungen, welche bspw. bei der Überwachung von medizinischen
Interventionen oder Lokalisierung medizinischer Instrumente zum
Einsatz kommen. Typische Röntgenvorrichtungen
sind bspw. Computertomographievorrichtungen, Mammographievorrichtungen,
C-Bogen-Röntgenvorrichtungen oder
herkömmliche
decken- oder wandgelagerten 2D-Projektions-Röntgenvorrichtungen.
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Bei
Röntgenvorrichtungen
der eingangs genannten Art handelt es sich häufig um C-Bogen-Röntgenvorrichtungen,
welche sich zunehmend aufgrund ihrer Vorteile im medizinischen Betrieb
etablieren.
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Die
Vorteile von C-Bogen-Röntgenvorrichtungen
sind vielseitig einsetzbar und umfassen bspw. auch die Möglichkeit
räumliche
Darstellungen eines Objekts bzw. eines Patienten bei gleichzeitig
guter Zugänglichkeit
zu diesem zu ermitteln, was insbesondere bei medizinischen Interventionen
von Bedeutung ist.
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Des
Weiteren besteht die Möglichkeit
C-Bogen-Röntgenvorrichtungen
in einer mobilen Ausführungsform
zu realisieren, was die Einsatzmöglichkeiten
erhöht – etwa für den Einsatz
an bettlägrigen
Patienten – und
Kosten reduziert.
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Um
eine räumliche
Darstellung bspw. eines Untersuchungsobjektes, bspw. eines Patienten,
eines Patientenabschnitts oder eines Organs zu ermitteln, wird in
der Regel der C-Bogen längs
seines Umfangs mittels einer Antriebseinrichtung um den Patienten
motorisch gedreht. Während
der Drehung wird eine Serie von zweidimensionalen Projektionen mittels
Röntgenstrahlung
aus unterschiedlichen Projektionsrichtungen aufgenommen. Anschließend wird durch
ein Rekonstruktionsverfahren eine räumliche Darstellung des untersuchten
Körperteils
aus den zweidimensionalen Projektionen ermittelt.
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In
der Regel sind heutige mit einem C-Bogen ausgestattete Röntgenvorrichtungen
auch um eine Angulationsachse drehbar. Dadurch wird ein weiterer Freiheitsgrad
bei der Ermittlung einer räumlichen Darstellung
eines Untersuchungsobjekts bereitgestellt und die Flexibilität einer
C-Bogen-Röntgenvorrichtung
erhöht.
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C-Bogen-Röntgenvorrichtungen
können
isozentrisch oder nicht-isozentrisch
ausgebildet sein. Bei isozentrischen C-Bogen-Röntgenvorrichtungen sind
Röntgenstrahler
und Röntgendetektor
derart am C-Bogen angeordnet, dass diese bei einer Drehung des C-Bogens
längs seines
Umfangs stets einen gemeinsamen Schnittpunkt – das Isozentrum, welches identisch
mit dem Untersuchungszentrum ist – aufweisen, ohne neben der
Drehung weitere Ausgleichsbewegungen vorsehen zu müssen.
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Bei
nicht-isozentrischen C-Bogen-Röntgenvorrichtungen
verändert
sich bei der Drehung des C-Bogens längs seines Umfangs die Position
eines von dem Röntgenstrahler
in Richtung des Röntgendetektors
emittierten Röntgenmittenstrahls
derart, dass kein gemeinsamer Schnittpunkt der Röntgenmittenstrahlen für unterschiedliche
Projektionsrichtungen existiert. Bei je der Drehung des Röntgenstrahlers
und des Röntgendetektors
um das Untersuchungsobjekt ist daher eine Ausgleichsbewegung bereitzustellen,
welche den Röntgenmittenstrahl
wieder derart positioniert, dass dieser durch das Untersuchungszentrum
verläuft.
Der Vorteil von nicht-isozentrischen C-Bogen-Röntgenvorrichtungen
gegenüber
isozentrischen Röntgenvorrichtungen
liegt in ihrer kompakteren Bauweise und den geringeren räumlichen
Abmessungen der C-Bogen-Röntgenvorrichtung.
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Dies
zeigt, dass eine kompakte, einfache Bauweise einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung
von hoher Bedeutung im klinischen Alltag ist.
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Aus
der Offenlegungsschrift
DE
197 46 092 A1 ist eine Röntgenaufnahmevorrichtung mit
einer Röntgenstrahlenquelle
und einem Röntgenstrahlenempfänger bekannt,
welche zur Aufnahme aufeinander folgender 2D-Projektionen eines
Objekts aus unterschiedlichen Projektionsrichtungen relativ zu dem Objekt
verstellbar sind, und mit Mitteln zur Erzeugung eines 3D-Bilddatensatzes aus
den aufgenommenen 2D-Projektionen. Die Röntgenaufnahmeeinrichtung umfasst
weiter eine Hubvorrichtung zur Durchführung einer vertikalen Bewegung
des C-Bogens und ist in horizontaler Richtung verschiebbar.
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Aus
der Patentschrift
DE
101 53 787 B4 ist eine mobile chirurgische Röntgendiagnostikeinrichtung
mit einem C-Bogen bekannt. Die Röntgendiagnostikeinrichtung
umfasst einen Gerätewagen,
an welchem eine motorisch verstellbare Halterung angeordnet ist,
an der ein C-Bogen mit einer Röntgenstrahlenquelle
und einem dieser gegenüberliegend angeordneten
Röntgenstrahlenempfänger längs seines
Umfangs manuell verschieblich gelagert ist. Die Röntgendiagnostikeinrichtung
umfasst weiter eine Horizontalführung
und eine Säule,
mit welcher die Horizontalführung
höhenverstellbar
ist.
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Nachteil
derartiger Halteeinrichtungen zur Durchführung horizontaler oder vertikaler
Bewegungen des C-Bogens ist ein er höhter Platzbedarf, welcher der
Kompaktheit von derartigen Röntgenvorrichtungen
entgegensteht.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenvorrichtung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche einen geringeren Platzbedarf
aufweist und die Bewegungsmöglichkeiten
der Röntgenvorrichtung
erhöht.
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Die
Aufgabe wird mit einer gattungsgemäßen Röntgenvorrichtung der eingangs
genannten Art dadurch gelöst,
dass die Halteeinrichtung zur Lagerung der Trageeinrichtung an der
Halteeinrichtung wenigstens einen drehbar gelagerten, in seiner
Länge verstellbaren
Arm aufweist. Mittels einer erfindungsgemäßen Röntgenvorrichtung kann der Platzbedarf
der Halteeinrichtung der Röntgenvorrichtung verringert
werden, wobei gleichzeitig die Bewegungsmöglichkeiten der Trageeinrichtung
relativ zur Stativeinheit erhöht
werden.
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Die
Trageeinrichtung trägt
den Röntgenstrahler
und den Röntgendetektor
und kann beliebig geformt sein. Vorteilhafterweise ist die Trageeinrichtung
bogenförmig
ausgebildet, um eine Verschiebung des Bogens längs seines Umfangs zu ermöglichen.
Zudem kann die Trageeinrichtung eine Komponente aufweisen, welche
bspw. den Bogen trägt
und diesen längs
seines Umfangs drehen kann. Diese Komponente ist vorzugsweise als
Orbitalantriebseinrichtung ausgebildet.
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Die
Aufnahmeeinrichtung, umfassend Röntgenstrahler,
Röntgendetektor
und die Trageeinrichtung, kann isozentrisch oder nicht-isozentrisch
ausgebildet sein. Die Halteeinrichtung mit dem wenigstens einen
drehbar gelagerten, in seiner Länge
einstellbaren Arm kann sowohl für
isozentrische Aufnahmeeinrichtungen als auch für nicht-isozentrische Aufnahmeeinrichtungen
verwendet werden.
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Denn
bei einer erfindungsgemäßen Röntgenvorrichtung
kann ohne größeren Aufwand
mittels der Halteeinrichtung eine Ausgleichsbewegung der Trageeinrichtung
bei nicht-isozentrisch arbeitenden Aufnahmeverfahren bereitgestellt
werden, welche es erlaubt, mit einer nicht-isozentrischen Aufnahmeeinrichtung
eine räumliche
Darstellung eines Untersuchungsobjekts zu ermitteln.
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Die
Halteeinrichtung kann genau einen Arm aufweisen oder eine Mehrzahl
von Armen. Ist eine Mehrzahl von Armen vorgesehen, so sind die Arme, je
nach ihrer Ausbildung und Belastbarkeit, in verschiedener Weise
anordenbar. Die Arme können bspw.
parallel zueinander angeordnet sein. Alternativ können diese,
abhängig
von Lagerung an der Stativeinheit und an der Trageeinrichtung, verschiedenen Positionen
und Ausrichtungen aufweisen, insbesondere divergent angeordnet sein.
Die Halteeinrichtung kann neben einem Arm weitere bauliche Einheiten umfassen,
welche eine Anordnung der Arme in einer relativ zur Stativeinheit
feststellbaren Position begünstigen.
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Die
Drehung wenigstens eines Arms samt daran angeordneter Trageeinrichtung
kann um wenigstens eine, beliebige, bspw. horizontale, vertikale oder
anders ausgerichtete Achse erfolgen. Vorzugsweise verläuft die
Drehachse im Wesentlichen durch wenigstens ein Ende des Arms. Die
Einstellung der Länge
des Arms kann bspw. manuell, motorisch, hydraulisch oder pneumatisch
erfolgen.
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Vorzugsweise
werden sämtliche
Bewegungen des Arms – also
bspw. sämtliche
Drehungen, Verschiebungen, Längenänderungen
des Arms – mit einer
Steuereinrichtung gesteuert und mittels einer – abhängig vom verwendeten technischen
Prinzip – geeigneten
Antriebseinrichtung bewirkt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Röntgenvorrichtung
kann auch eine Erweiterung des Winkelbereichs einer Angulationsdrehung
der Trageeinrichtung gegenüber
herkömmlichen
C-Bogen-Röntgenvorrichtungen
erfolgen, wobei gleichzeitig eine kompakte Bauweise der Halteeinrichtung
bereitgestellt wird.
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Unter
einem in seiner Länge
einstellbaren Arm kann jegliche Einrichtung verstanden werden, welche
in ihrer Länge
einstellbar ist und zum Halten der Trageeinrichtung geeignet ist.
Dies kann insbesondere ein Linearaktuator, ein Teleskoparm, eine Schubkette,
etc... sein.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein
Arm um eine erste Achse relativ zur Stativeinheit drehbar, und der
wenigstens eine Arm ist um eine zweite, zur ersten Achse parallelen
Achse relativ zur Trageeinrichtung drehbar. Dadurch kann zum einen
eine Drehung des Arms ermöglicht
werden, wobei aber die Orientierung der Trageeinrichtung unabhängig von
der Bewegung des Arms einstellbar ist. Je nach Lage der ersten und
der zweiten Drehachse im Raum können
beliebige Bewegungen der Trageeinrichtung realisiert werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verlaufen
die erste und die zweite Achse horizontal und im Wesentlichen senkrecht
zu einer von der Trageeinrichtung aufgespannten Trageeinrichtungsebene.
Die Trageeinrichtungsebene ist bspw. eine von einem C-Bogen oder
U-Bogen aufgespannte Ebene. Durch eine derartige Anordnung der ersten
und zweiten Achse kann bspw. eine vertikale Verstellung der Trageeinrichtung
bzw. der Aufnahmeeinrichtung auf einfache Weise erreicht werden.
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Dazu
wird der Arm um die erste Drehachse gedreht, so dass das der Trageeinrichtung
zugewandte Ende des Arms angehoben wird. Durch eine vorzugsweise
gesteuerte Anpassung der Länge
des Arms, bspw. durch Aus- und Einziehen von Teleskoparmelementen
eines Teleskoparms, wird es ermöglicht,
dass bei der Drehung des Teleskoparms um die erste vertikale Achse
die Trageeinrichtung keine Kreisbahn beschreibt, sondern eine Gerade. Zudem
führt die
Drehbarkeit der Trageeinrichtung relativ zum Arm um die zweite Achse
dazu, dass die Orientierung der Trageeinrichtung im Raum bei der vertikalen
Verschiebung erhalten bleibt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
wenigstens ein Arm entlang der Trageeinrichtung verschiebbar. Dies
führt dazu, dass
die Position, an welcher der Arm mit der Trageeinrichtung verbunden
ist, relativ frei gewählt
werden kann. Es ist also die Position einer zweiten Achse entlang
der Trageeinrichtung, vorzugsweise entlang einer Orbitalantriebseinrichtung,
verschiebbar. Dadurch kann die Flexibilität der Röntgenvorrichtung weiter erhöht werden
und individuell auf unterschiedliche Einsatzbedingungen angepasst
werden. Insbesondere ist eine verschiebbare Anordnung des der Trageeinrichtung
zugewandten Endes des Arms an der Trageeinrichtung dann vorteilhaft,
wenn die Halteeinrichtung eine Mehrzahl an Armen umfasst. Zweckmäßigerweise
ist bei einer derartigen Verschiebbarkeit des Arms relativ zur Trageeinrichtung eine
Feststelleinrichtung vorgesehen, um den Arm bei Bedarf in einer
bestimmten Position relativ zur Trageeinrichtung fixieren zu können. Vorzugsweise erfolgen
das Feststellen und das Lösen
des Arms an der Trageeinrichtung gesteuert durch die Steuereinrichtung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist wenigstens ein Arm ein Ende auf, welches an
einer von der Halteeinrichtung umfassten Halteeinheit gelagert ist.
Die Halteeinheit kann besonders vorteilhaft dann verwendet werden,
wenn eine Mehrzahl von Armen zur Halterung der Trageeinrichtung
vorgesehen sind. Diese können
dann auf einfache Weise an der Halteeinheit angeordnet werden, da
diese in der Regel ein zusätzliches
Platzangebot bereitstellt, um Arme anzubringen. Dabei ist wenigstens
ein Arm vorzugsweise an der Halteeinheit drehbar und/oder verschiebbar
gelagert. In diesem Fall ist also eine erste Achse drehbar und/oder verschiebbar.
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Darüber hinaus
kann die Flexibilität
der Röntgenvorrichtung
erhöht
werden, wenn die Halteeinheit relativ zu der Stativeinheit verschiebbar
und/oder drehbar ist. Dadurch lassen sich zusätzliche Verschiebungen und
Drehungen realisieren, welche eine Erweiterung der Bewegungsmöglichkeiten
der Trage einrichtung und ggf. der gesamten Röntgenvorrichtung mit sich bringt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist wenigstens
ein Arm an wenigstens einem Ende ein Gelenk auf, welches derart
ausgebildet ist, dass mittels des Arms relativ zur Trageeinrichtung
und/oder relativ zur Stativeinheit ein bestimmter Raumwinkelbereich
im Wesentlichen kontinuierlich überstreichbar
ist. Auch dies führt
zu einer zusätzlichen
Erweiterung der Bewegungsmöglichkeiten
der Trageeinrichtung relativ zur Stativeinheit. So werden bspw.
seitliche Verkippungen und schiefe Verschiebungen ermöglicht,
wodurch verbessert auf klinische Einsatzsituationen eingegangen
werden kann. Insbesondere kann ein derartiges Gelenk als Kugelgelenkeinrichtung
mit einem zugehörigen
Kugelgelenkkopf und einer zugehörigen
Kugelgelenkpfanne ausgebildet sein.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus den nachfolgenden schematisch dargestellten
Ausführungsbeispielen,
welche anhand der Zeichnungen genauer erläutert werden. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung
mit zwei Teleskoparmen,
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2 eine
Seitenansicht einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung
mit genau einem Teleskoparm,
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3 eine
Draufsicht auf eine C-Bogen-Röntgenvorrichtung
mit genau einem Teleskoparm in einer ersten Anordnungskonfiguration,
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4 eine
Draufsicht auf eine C-Bogen-Röntgenvorrichtung
mit genau einem Teleskoparm in einer zweiten Anordnungskonfiguration,
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5 eine
Seitenansicht einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung
mit genau einem Teleskoparm und einem von dem Tele skoparm umfassten Gelenk
zum kontinuierlichen Überstreichen
eines bestimmten Raumwinkelbereichs.
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1 zeigt
eine Röntgenvorrichtung 10 mit einer
Trageeinrichtung 13, einer Halteeinrichtung 20 und
einer auf Rollelementen 31 gelagerten Stativeinheit 30.
Die Trageeinrichtung 13 umfasst einen C-Bogen 14 und
einen C-Bogen-Träger 15.
An dem C-Bogen 14 sind ein Röntgenstrahler 11 und
ein Röntgendetektor 12 gegenüberliegend
und aufeinander ausgerichtet angeordnet.
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Soll
ein in 1 nicht dargestelltes Untersuchungsobjekt untersucht
werden, so wird dieses zwischen dem Röntgenstrahler 11 und
dem Röntgendetektor 12 positioniert.
Der C-Bogen 14 ist mittels des C-Bogen-Trägers 15 längs seines
Umfangs drehbar. Es wird also mittels des C-Bogen-Trägers 15 eine
orbitale Drehung des C-Bogens 14 bereitgestellt. Somit ist
die in 1 gezeigte Röntgenvorrichtung 10 geeignet,
zweidimensionale Projektionsdatensätze aus verschiedenen Projektionsrichtungen
relativ zum Untersuchungsobjekt zu erfassen, was eine Vorraussetzung
dafür ist,
um eine räumliche
Darstellung des Untersuchungsobjekts zu ermitteln. Bei einer orbitalen
Drehung des C-Bogens 14 bewegt sich der C-Bogen 14 in
einer vom C-Bogen 14 aufgespannten C-Bogen-Ebene 16.
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Die
Halteeinrichtung 20 ist auf der Stativeinheit 30 gelagert
und mit dem C-Bogen-Träger 15 verbunden.
Die Halteeinrichtung 20 umfasst dazu einen ersten in seiner
Länge einstellbaren
Teleskoparm 21 und einen zweiten in seiner Länge einstellbaren
Teleskoparm 22. Der erste Teleskoparm 21 und der
zweite Teleskoparm 22 sind an einer Halteeinheit 23 drehbar
gelagert. Die Halteeinheit 23 weist in 1 eine erste
Untereinheit 23' und
eine zweite Untereinheit 23'' auf.
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Die
Teleskoparme 21 bzw. 22 sind jeweils an der zweiten
Untereinheit 23'' drehbar um
eine horizontal, senkrecht zur C-Bogen-Ebene 16 und
durch das der Stativeinheit 30 zugewandte Ende des Teleskoparms 21 bzw. 22 verlaufende
Achse A1 bzw. A1' gelagert.
Die zweite Untereinheit 23'' ist wiederum
relativ zur ersten Untereinheit 23' um eine horizontale, in der C-Bogen-Ebene 16 verlaufenden
Achse A3 drehbar ist. Durch eine Drehung der zweiten Untereinheit 23'' relativ zur ersten Untereinheit 23' um die genannte
Achse, wird eine Angulationsdrehung um die Drehachse A3 ermöglicht.
Dabei ist in der Regel die erste Untereinheit 23' relativ zur
Stativeinheit fixiert. Zusätzlich
ist der erste Teleskoparm 21 und der zweite Teleskoparm 22 um
eine vertikale Achse A4, welche in der C-Bogen-Ebene 16 und
durch das der Stativeinheit 30 zugewandte Ende der Teleskoparme 21 bzw. 22 verläuft, drehbar.
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Der
erste Teleskoparm 21 ist relativ zur zweiten Untereinheit 23'' um einen senkrecht zur C-Bogen-Ebene
verlaufenden Achse A1 drehbar. Der zweite Teleskoparm 22 ist
ebenfalls relativ zur zweiten Untereinheit 23'' um eine senkrecht zur C-Bogen-Ebene 16 verlaufenden
Achse A1' drehbar.
Die Drehachse A1 des ersten Teleskoparms und die Drehachse A1' des zweiten Teleskoparms 22 sind
somit parallel zueinander ausgerichtet. Das dem C-Bogen-Träger 15 zugewandte
Ende des Teleskoparms 21 bzw. 22 ist relativ zum
C-Bogen-Träger 15 um
eine senkrecht zur C-Bogen-Ebene 16 und durch den C-Bogen-Träger 15 verlaufende
Achse A2 bzw. A2' drehbar.
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Zudem
ist an dem C-Bogen-Träger 15 eine Führungseinrichtung 40 vorgesehen,
mit welcher die relativ zum C-Bogen-Träger 15 um die Achsen
A2 bzw. A2' drehbaren
Enden des Teleskoparms 21 bzw. 22 führbar sind.
Eine Verschiebung des Endes eines Teleskoparms 21 bzw. 22 entlang
des C-Bogen-Trägers 15 ist
beispielsweise dann erforderlich, wenn einer der beiden Teleskoparme
beispielsweise maximal ausgezogen ist und mittels des anderen der
beiden Teleskoparme noch eine weitere Bewegung des C-Bogen-Trägers 15 relativ
zur Stativeinheit 30 erfolgen soll.
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Die
Drehung der zweiten Untereinheit 23'' relativ
zur Stativeinheit 30 bzw. relativ zur ersten Untereinheit 23' um die Drehachse
A3 ist durch eine in 1 nicht dargestellte Steu ereinrichtung
steuerbar und wird mittels einer von der Steuereinrichtung gesteuerten
Antriebseinrichtung, welche ebenfalls nicht 1 dargestellt
ist, bewirkt. Dies gilt ebenso für
die Längenänderung
des ersten Teleskoparms 21 und die Längenänderung des zweiten Teleskoparms 22 sowie
deren Verschiebung längs
des C-Bogen-Trägers 15 mittels
der Führungseinrichtung 40.
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Die
Bewegungsmöglichkeiten
der Trageeinrichtung 13 relativ zur Stativeinheit 30 können also mit
der in 1 dargestellten Halteeinrichtung 20 deutlich
erweitert werden.
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2 zeigt
eine C-Bogen-Röntgenvorrichtung
welche wie die in 1 dargestellte Röntgenvorrichtung
eine Trageeinrichtung 13, eine Halteeinrichtung 20 und
eine Stativeinheit 30 umfasst. Die in 2 gezeigte
C-Bogen-Röntgenvorrichtung 10 unterscheidet
sich von der in 1 gezeigten C-Bogen-Röntgenvorrichtung dadurch, dass
die Halteeinrichtung 20 anstatt zwei Teleskoparmen nur
einen Teleskoparm 21 aufweist. Weiter ist dieser eine Teleskoparm 21 in
vertikaler Richtung verschiebbar an der zweiten Untereinheit 23'' angeordnet. Der Teleskoparm 21 ist
relativ zur Stativeinheit 30 um eine erste horizontale,
senkrechte C-Bogen-Ebene 16 verlaufende Drehachse A1 drehbar,
sowie relativ um eine zweite Drehachse A2 relativ zur Trageeinrichtung 13. 2 zeigt
insbesondere eine in vertikaler Richtung erhöhte Position der Trageeinrichtung 13 relativ
zur Stativeinheit, welche durch die Halteeinrichtung 20 der
in 1 und 2 dargestellten C-Bogen-Röntgenvorrichtung ermöglicht wird.
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In 2 ist
zu erkennen, dass – im
Gegensatz zu herkömmlichen
Röntgenvorrichtungen – nicht die
gesamte Halteeinrichtung 20 angehoben wird, wie dies beispielsweise
aus dem in der Beschreibungseinleitung genannten Stand der Technik
bekannt ist. Sondern es wird lediglich durch die Längenänderung
des Teleskoparms 21 und der Verschiebung des der Trageeinrichtung 13 zugewandten
Endes des Teleskoparms 21 mittels der Führungseinrichtung 40,
welche an den C-Bogen-Träger 15 ange ordnet
ist, eine vertikale Verschiebung der Trageeinrichtung 13 erreicht,
die weit über
das aus dem Stand der Technik bekannte Maß hinausgeht.
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3 zeigt
die Röntgenvorrichtung 10 in
einer ersten Anordnungskonfiguration. 4 zeigt
die gleiche Röntgenvorrichtung
in einer zweiten Anordnungskonfiguration. Die erste Anordnungskonfiguration
der Röntgenvorrichtung 10 in 3 unterscheidet
sich von der zweiten Anordnungskonfiguration der Röntgenvorrichtung 10 in 4 durch
eine Drehung des Teleskoparms 21 samt der daran angeordneten
Trageeinrichtung 13 um eine senkrecht zur Zeichenebene
verlaufende Drehachse A4.
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Aus 3 und 4 ist
ersichtlich, dass die Trageeinrichtung 13 samt dem Teleskoparm 21 parallel
zur Vorwärtsseite
der zweiten Untereinheit 23'' in horizontaler
Richtung verschiebbar ist. Darüber
hinaus ist die erste Untereinheit 23', an welche die zweite Untereinheit 23'' drehbar gelagert ist, relativ
zur Stativeinheit 30 verschiebbar angeordnet. Indem derartige
Bewegungsfreiheitsgrade der Halteeinheit 23 und des Teleskoparms 21 vorgesehen
werden, wird die C-Bogen-Röntgenvorrichtung 10 noch
flexibler in ihren Bewegungsmöglichkeiten
ausgestaltet.
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Insbesondere
können
mit einer derartigen Halteeinrichtung 20, wie sie in 1 bis 4 gezeigt
ist, räumliche
Darstellungen mittels isozentrischer und nicht-isozentrischer C-Bogen-Röntgenvorrichtungen ermöglicht werden.
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5 zeigt
eine Röntgenvorrichtung 10,
aufweisend eine Trageeinrichtung 13, eine Halteeinrichtung 20 und
eine Stativeinheit 30. Stativeinheit 30 und Trageeinrichtung 13 mit
den jeweils umfassten Komponenten sind identisch mit jenen der in 2 gezeigten
C-Bogen-Röntgenvorrichtung.
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Die
Halteeinrichtung 20 umfasst einen Teleskoparm 21 und
eine Halteeinheit 23. Im Gegensatz zu 2 weist
die Halteeinheit 23 keine gemäß 2 ausgebildete
erste Untereinheit 23' und eine zweite
Untereinheit 23'' auf, welche
zueinander um eine Drehachse A3 (siehe 2) drehbar
gelagert sind. Die Halteeinheit 23 ist jedoch relativ zur
Stativeinheit 30 verschiebbar gelagert. Dazu ist eine entsprechende
Führungseinrichtung
vorgesehen.
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Jedoch
ist diese Funktionalität
bei der in 5 gezeigten C-Bogen-Röntgenvorrichtung
trotzdem vorhanden. Denn um eine derartig Angulationsdrehung der
Trageeinrichtung zu ermöglichen
weist in 5 der Teleskoparm 21 an
seinen Enden jeweils ein Kugelgelenkeinrichtung 24 bzw. 25 auf.
Dadurch kann die Trageeinrichtung 13 relativ zur Stativeinheit 30 in
einem bestimmten Raumwinkelbereich kontinuierlich bewegt werden.
Zudem ist die Drehung um eine Angulationsachse mittels der Kugelgelenkeinrichtung 24 möglich, welche
an dem der Stativeinheit 30 zugewandten Ende des Teleskoparms 21 angeordnet
ist. Weiterhin ist die der Stativeinheit 30 zugewandten
Kugelgelenkeinrichtung 24 samt dem Teleskoparm 21 längs der
Halteeinheit 30 verschiebbar.
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Um
ein starre Verbindung zwischen Teleskoparm 21 und der Trageeinrichtung 13 zu
vermeiden, ist für
das der Trageeinrichtung 13 zugewandte Ende des Teleskoparms 21 eine
Kugelgelenkeinrichtung 25 vorgesehen. Dadurch kann die
Orientierung bzw. Ausrichtung der Trageinrichtung 13 relativ
zum Teleskoparm 21 bzw. der Stativeinheit 30 nahezu
frei erfolgen.
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Vorzugsweise
umfasst der Teleskoparm drei oder mehr Teleskoparmelemente 51 bzw. 52 bzw. 53. Gegebenenfalls
sind die Teleskoparmelemente 51 bzw. 52 bzw. 53 im
ausgefahrenen bzw. ausgezogenen Zustand zueinander drehbar und/oder
in einer bestimmten Ausrichtung arretierbar bzw. feststellbar.