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DE102006055166A1 - Röntgenvorrichtung mit einem Röntgenstrahler und einem Röntgendetektor - Google Patents

Röntgenvorrichtung mit einem Röntgenstrahler und einem Röntgendetektor Download PDF

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DE102006055166A1
DE102006055166A1 DE200610055166 DE102006055166A DE102006055166A1 DE 102006055166 A1 DE102006055166 A1 DE 102006055166A1 DE 200610055166 DE200610055166 DE 200610055166 DE 102006055166 A DE102006055166 A DE 102006055166A DE 102006055166 A1 DE102006055166 A1 DE 102006055166A1
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DE
Germany
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arm
ray
ray device
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holding
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Withdrawn
Application number
DE200610055166
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English (en)
Inventor
Seyfi Ceyhan
Rainer Dr. Graumann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N23/00Investigating or analysing materials by the use of wave or particle radiation, e.g. X-rays or neutrons, not covered by groups G01N3/00 – G01N17/00, G01N21/00 or G01N22/00
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Röntgenvorrichtung (10) mit einem Röntgenstrahler (11) und einem Röntgendetektor (12), welche an einer Trageeinrichtung (13, 14, 15) gegenüberliegend aufeinander ausgerichtet angeordnet sind, wobei die Trageeinrichtung (13, 14, 15) an einer Halteeinrichtung (20) gelagert ist, wobei sich die Halteeinrichtung (20) auf eine Stativeinheit (30) stützt. Indem die Halteeinrichtung (20) wenigstens einen drehbar gelagerten, aus- und einziehbaren Teleskoparm (21, 22) aufweist, kann eine Röntgenvorrichtung (10) bereitgestellt werden, welche einen geringeren Platzbedarf aufweist und die Bewegungsmöglichkeiten der Röntgenvorrichtung (10) erhöht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Röntgenvorrichtung mit einem Röntgenstrahler und einem Röntgendetektor, welche an einer Trageeinrichtung gegenüberliegend, aufeinander ausgerichtet angeordnet sind, wobei die Trageeinrichtung an einer Halteeinrichtung gelagert ist, wobei sich die Halteeinrichtung auf eine Stativeinheit stützt.
  • Röntgenvorrichtungen bilden trotz fortschreitender Entwicklung und neuer Möglichkeiten im Bereich strahlungsfreier medizinischer Diagnostik eine wesentliche Stütze der Medizintechnik. Röntgenvorrichtungen sind dabei in einer großen Anzahl an medizinischen Einsatzgebieten anzutreffen. Die Einsatzgebiete reichen von der klassischen Röntgendiagnostik, welche etwa die Aufklärung von Knochenfrakturen oder Tumoren betreffen, bis zu fluoroskopischen Untersuchungen, welche bspw. bei der Überwachung von medizinischen Interventionen oder Lokalisierung medizinischer Instrumente zum Einsatz kommen. Typische Röntgenvorrichtungen sind bspw. Computertomographievorrichtungen, Mammographievorrichtungen, C-Bogen-Röntgenvorrichtungen oder herkömmliche decken- oder wandgelagerten 2D-Projektions-Röntgenvorrichtungen.
  • Bei Röntgenvorrichtungen der eingangs genannten Art handelt es sich häufig um C-Bogen-Röntgenvorrichtungen, welche sich zunehmend aufgrund ihrer Vorteile im medizinischen Betrieb etablieren.
  • Die Vorteile von C-Bogen-Röntgenvorrichtungen sind vielseitig einsetzbar und umfassen bspw. auch die Möglichkeit räumliche Darstellungen eines Objekts bzw. eines Patienten bei gleichzeitig guter Zugänglichkeit zu diesem zu ermitteln, was insbesondere bei medizinischen Interventionen von Bedeutung ist.
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit C-Bogen-Röntgenvorrichtungen in einer mobilen Ausführungsform zu realisieren, was die Einsatzmöglichkeiten erhöht – etwa für den Einsatz an bettlägrigen Patienten – und Kosten reduziert.
  • Um eine räumliche Darstellung bspw. eines Untersuchungsobjektes, bspw. eines Patienten, eines Patientenabschnitts oder eines Organs zu ermitteln, wird in der Regel der C-Bogen längs seines Umfangs mittels einer Antriebseinrichtung um den Patienten motorisch gedreht. Während der Drehung wird eine Serie von zweidimensionalen Projektionen mittels Röntgenstrahlung aus unterschiedlichen Projektionsrichtungen aufgenommen. Anschließend wird durch ein Rekonstruktionsverfahren eine räumliche Darstellung des untersuchten Körperteils aus den zweidimensionalen Projektionen ermittelt.
  • In der Regel sind heutige mit einem C-Bogen ausgestattete Röntgenvorrichtungen auch um eine Angulationsachse drehbar. Dadurch wird ein weiterer Freiheitsgrad bei der Ermittlung einer räumlichen Darstellung eines Untersuchungsobjekts bereitgestellt und die Flexibilität einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung erhöht.
  • C-Bogen-Röntgenvorrichtungen können isozentrisch oder nicht-isozentrisch ausgebildet sein. Bei isozentrischen C-Bogen-Röntgenvorrichtungen sind Röntgenstrahler und Röntgendetektor derart am C-Bogen angeordnet, dass diese bei einer Drehung des C-Bogens längs seines Umfangs stets einen gemeinsamen Schnittpunkt – das Isozentrum, welches identisch mit dem Untersuchungszentrum ist – aufweisen, ohne neben der Drehung weitere Ausgleichsbewegungen vorsehen zu müssen.
  • Bei nicht-isozentrischen C-Bogen-Röntgenvorrichtungen verändert sich bei der Drehung des C-Bogens längs seines Umfangs die Position eines von dem Röntgenstrahler in Richtung des Röntgendetektors emittierten Röntgenmittenstrahls derart, dass kein gemeinsamer Schnittpunkt der Röntgenmittenstrahlen für unterschiedliche Projektionsrichtungen existiert. Bei je der Drehung des Röntgenstrahlers und des Röntgendetektors um das Untersuchungsobjekt ist daher eine Ausgleichsbewegung bereitzustellen, welche den Röntgenmittenstrahl wieder derart positioniert, dass dieser durch das Untersuchungszentrum verläuft. Der Vorteil von nicht-isozentrischen C-Bogen-Röntgenvorrichtungen gegenüber isozentrischen Röntgenvorrichtungen liegt in ihrer kompakteren Bauweise und den geringeren räumlichen Abmessungen der C-Bogen-Röntgenvorrichtung.
  • Dies zeigt, dass eine kompakte, einfache Bauweise einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung von hoher Bedeutung im klinischen Alltag ist.
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 197 46 092 A1 ist eine Röntgenaufnahmevorrichtung mit einer Röntgenstrahlenquelle und einem Röntgenstrahlenempfänger bekannt, welche zur Aufnahme aufeinander folgender 2D-Projektionen eines Objekts aus unterschiedlichen Projektionsrichtungen relativ zu dem Objekt verstellbar sind, und mit Mitteln zur Erzeugung eines 3D-Bilddatensatzes aus den aufgenommenen 2D-Projektionen. Die Röntgenaufnahmeeinrichtung umfasst weiter eine Hubvorrichtung zur Durchführung einer vertikalen Bewegung des C-Bogens und ist in horizontaler Richtung verschiebbar.
  • Aus der Patentschrift DE 101 53 787 B4 ist eine mobile chirurgische Röntgendiagnostikeinrichtung mit einem C-Bogen bekannt. Die Röntgendiagnostikeinrichtung umfasst einen Gerätewagen, an welchem eine motorisch verstellbare Halterung angeordnet ist, an der ein C-Bogen mit einer Röntgenstrahlenquelle und einem dieser gegenüberliegend angeordneten Röntgenstrahlenempfänger längs seines Umfangs manuell verschieblich gelagert ist. Die Röntgendiagnostikeinrichtung umfasst weiter eine Horizontalführung und eine Säule, mit welcher die Horizontalführung höhenverstellbar ist.
  • Nachteil derartiger Halteeinrichtungen zur Durchführung horizontaler oder vertikaler Bewegungen des C-Bogens ist ein er höhter Platzbedarf, welcher der Kompaktheit von derartigen Röntgenvorrichtungen entgegensteht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenvorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche einen geringeren Platzbedarf aufweist und die Bewegungsmöglichkeiten der Röntgenvorrichtung erhöht.
  • Die Aufgabe wird mit einer gattungsgemäßen Röntgenvorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Halteeinrichtung zur Lagerung der Trageeinrichtung an der Halteeinrichtung wenigstens einen drehbar gelagerten, in seiner Länge verstellbaren Arm aufweist. Mittels einer erfindungsgemäßen Röntgenvorrichtung kann der Platzbedarf der Halteeinrichtung der Röntgenvorrichtung verringert werden, wobei gleichzeitig die Bewegungsmöglichkeiten der Trageeinrichtung relativ zur Stativeinheit erhöht werden.
  • Die Trageeinrichtung trägt den Röntgenstrahler und den Röntgendetektor und kann beliebig geformt sein. Vorteilhafterweise ist die Trageeinrichtung bogenförmig ausgebildet, um eine Verschiebung des Bogens längs seines Umfangs zu ermöglichen. Zudem kann die Trageeinrichtung eine Komponente aufweisen, welche bspw. den Bogen trägt und diesen längs seines Umfangs drehen kann. Diese Komponente ist vorzugsweise als Orbitalantriebseinrichtung ausgebildet.
  • Die Aufnahmeeinrichtung, umfassend Röntgenstrahler, Röntgendetektor und die Trageeinrichtung, kann isozentrisch oder nicht-isozentrisch ausgebildet sein. Die Halteeinrichtung mit dem wenigstens einen drehbar gelagerten, in seiner Länge einstellbaren Arm kann sowohl für isozentrische Aufnahmeeinrichtungen als auch für nicht-isozentrische Aufnahmeeinrichtungen verwendet werden.
  • Denn bei einer erfindungsgemäßen Röntgenvorrichtung kann ohne größeren Aufwand mittels der Halteeinrichtung eine Ausgleichsbewegung der Trageeinrichtung bei nicht-isozentrisch arbeitenden Aufnahmeverfahren bereitgestellt werden, welche es erlaubt, mit einer nicht-isozentrischen Aufnahmeeinrichtung eine räumliche Darstellung eines Untersuchungsobjekts zu ermitteln.
  • Die Halteeinrichtung kann genau einen Arm aufweisen oder eine Mehrzahl von Armen. Ist eine Mehrzahl von Armen vorgesehen, so sind die Arme, je nach ihrer Ausbildung und Belastbarkeit, in verschiedener Weise anordenbar. Die Arme können bspw. parallel zueinander angeordnet sein. Alternativ können diese, abhängig von Lagerung an der Stativeinheit und an der Trageeinrichtung, verschiedenen Positionen und Ausrichtungen aufweisen, insbesondere divergent angeordnet sein. Die Halteeinrichtung kann neben einem Arm weitere bauliche Einheiten umfassen, welche eine Anordnung der Arme in einer relativ zur Stativeinheit feststellbaren Position begünstigen.
  • Die Drehung wenigstens eines Arms samt daran angeordneter Trageeinrichtung kann um wenigstens eine, beliebige, bspw. horizontale, vertikale oder anders ausgerichtete Achse erfolgen. Vorzugsweise verläuft die Drehachse im Wesentlichen durch wenigstens ein Ende des Arms. Die Einstellung der Länge des Arms kann bspw. manuell, motorisch, hydraulisch oder pneumatisch erfolgen.
  • Vorzugsweise werden sämtliche Bewegungen des Arms – also bspw. sämtliche Drehungen, Verschiebungen, Längenänderungen des Arms – mit einer Steuereinrichtung gesteuert und mittels einer – abhängig vom verwendeten technischen Prinzip – geeigneten Antriebseinrichtung bewirkt.
  • Mit der erfindungsgemäßen Röntgenvorrichtung kann auch eine Erweiterung des Winkelbereichs einer Angulationsdrehung der Trageeinrichtung gegenüber herkömmlichen C-Bogen-Röntgenvorrichtungen erfolgen, wobei gleichzeitig eine kompakte Bauweise der Halteeinrichtung bereitgestellt wird.
  • Unter einem in seiner Länge einstellbaren Arm kann jegliche Einrichtung verstanden werden, welche in ihrer Länge einstellbar ist und zum Halten der Trageeinrichtung geeignet ist. Dies kann insbesondere ein Linearaktuator, ein Teleskoparm, eine Schubkette, etc... sein.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein Arm um eine erste Achse relativ zur Stativeinheit drehbar, und der wenigstens eine Arm ist um eine zweite, zur ersten Achse parallelen Achse relativ zur Trageeinrichtung drehbar. Dadurch kann zum einen eine Drehung des Arms ermöglicht werden, wobei aber die Orientierung der Trageeinrichtung unabhängig von der Bewegung des Arms einstellbar ist. Je nach Lage der ersten und der zweiten Drehachse im Raum können beliebige Bewegungen der Trageeinrichtung realisiert werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verlaufen die erste und die zweite Achse horizontal und im Wesentlichen senkrecht zu einer von der Trageeinrichtung aufgespannten Trageeinrichtungsebene. Die Trageeinrichtungsebene ist bspw. eine von einem C-Bogen oder U-Bogen aufgespannte Ebene. Durch eine derartige Anordnung der ersten und zweiten Achse kann bspw. eine vertikale Verstellung der Trageeinrichtung bzw. der Aufnahmeeinrichtung auf einfache Weise erreicht werden.
  • Dazu wird der Arm um die erste Drehachse gedreht, so dass das der Trageeinrichtung zugewandte Ende des Arms angehoben wird. Durch eine vorzugsweise gesteuerte Anpassung der Länge des Arms, bspw. durch Aus- und Einziehen von Teleskoparmelementen eines Teleskoparms, wird es ermöglicht, dass bei der Drehung des Teleskoparms um die erste vertikale Achse die Trageeinrichtung keine Kreisbahn beschreibt, sondern eine Gerade. Zudem führt die Drehbarkeit der Trageeinrichtung relativ zum Arm um die zweite Achse dazu, dass die Orientierung der Trageeinrichtung im Raum bei der vertikalen Verschiebung erhalten bleibt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens ein Arm entlang der Trageeinrichtung verschiebbar. Dies führt dazu, dass die Position, an welcher der Arm mit der Trageeinrichtung verbunden ist, relativ frei gewählt werden kann. Es ist also die Position einer zweiten Achse entlang der Trageeinrichtung, vorzugsweise entlang einer Orbitalantriebseinrichtung, verschiebbar. Dadurch kann die Flexibilität der Röntgenvorrichtung weiter erhöht werden und individuell auf unterschiedliche Einsatzbedingungen angepasst werden. Insbesondere ist eine verschiebbare Anordnung des der Trageeinrichtung zugewandten Endes des Arms an der Trageeinrichtung dann vorteilhaft, wenn die Halteeinrichtung eine Mehrzahl an Armen umfasst. Zweckmäßigerweise ist bei einer derartigen Verschiebbarkeit des Arms relativ zur Trageeinrichtung eine Feststelleinrichtung vorgesehen, um den Arm bei Bedarf in einer bestimmten Position relativ zur Trageeinrichtung fixieren zu können. Vorzugsweise erfolgen das Feststellen und das Lösen des Arms an der Trageeinrichtung gesteuert durch die Steuereinrichtung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist wenigstens ein Arm ein Ende auf, welches an einer von der Halteeinrichtung umfassten Halteeinheit gelagert ist. Die Halteeinheit kann besonders vorteilhaft dann verwendet werden, wenn eine Mehrzahl von Armen zur Halterung der Trageeinrichtung vorgesehen sind. Diese können dann auf einfache Weise an der Halteeinheit angeordnet werden, da diese in der Regel ein zusätzliches Platzangebot bereitstellt, um Arme anzubringen. Dabei ist wenigstens ein Arm vorzugsweise an der Halteeinheit drehbar und/oder verschiebbar gelagert. In diesem Fall ist also eine erste Achse drehbar und/oder verschiebbar.
  • Darüber hinaus kann die Flexibilität der Röntgenvorrichtung erhöht werden, wenn die Halteeinheit relativ zu der Stativeinheit verschiebbar und/oder drehbar ist. Dadurch lassen sich zusätzliche Verschiebungen und Drehungen realisieren, welche eine Erweiterung der Bewegungsmöglichkeiten der Trage einrichtung und ggf. der gesamten Röntgenvorrichtung mit sich bringt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist wenigstens ein Arm an wenigstens einem Ende ein Gelenk auf, welches derart ausgebildet ist, dass mittels des Arms relativ zur Trageeinrichtung und/oder relativ zur Stativeinheit ein bestimmter Raumwinkelbereich im Wesentlichen kontinuierlich überstreichbar ist. Auch dies führt zu einer zusätzlichen Erweiterung der Bewegungsmöglichkeiten der Trageeinrichtung relativ zur Stativeinheit. So werden bspw. seitliche Verkippungen und schiefe Verschiebungen ermöglicht, wodurch verbessert auf klinische Einsatzsituationen eingegangen werden kann. Insbesondere kann ein derartiges Gelenk als Kugelgelenkeinrichtung mit einem zugehörigen Kugelgelenkkopf und einer zugehörigen Kugelgelenkpfanne ausgebildet sein.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den nachfolgenden schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen, welche anhand der Zeichnungen genauer erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung mit zwei Teleskoparmen,
  • 2 eine Seitenansicht einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung mit genau einem Teleskoparm,
  • 3 eine Draufsicht auf eine C-Bogen-Röntgenvorrichtung mit genau einem Teleskoparm in einer ersten Anordnungskonfiguration,
  • 4 eine Draufsicht auf eine C-Bogen-Röntgenvorrichtung mit genau einem Teleskoparm in einer zweiten Anordnungskonfiguration,
  • 5 eine Seitenansicht einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung mit genau einem Teleskoparm und einem von dem Tele skoparm umfassten Gelenk zum kontinuierlichen Überstreichen eines bestimmten Raumwinkelbereichs.
  • 1 zeigt eine Röntgenvorrichtung 10 mit einer Trageeinrichtung 13, einer Halteeinrichtung 20 und einer auf Rollelementen 31 gelagerten Stativeinheit 30. Die Trageeinrichtung 13 umfasst einen C-Bogen 14 und einen C-Bogen-Träger 15. An dem C-Bogen 14 sind ein Röntgenstrahler 11 und ein Röntgendetektor 12 gegenüberliegend und aufeinander ausgerichtet angeordnet.
  • Soll ein in 1 nicht dargestelltes Untersuchungsobjekt untersucht werden, so wird dieses zwischen dem Röntgenstrahler 11 und dem Röntgendetektor 12 positioniert. Der C-Bogen 14 ist mittels des C-Bogen-Trägers 15 längs seines Umfangs drehbar. Es wird also mittels des C-Bogen-Trägers 15 eine orbitale Drehung des C-Bogens 14 bereitgestellt. Somit ist die in 1 gezeigte Röntgenvorrichtung 10 geeignet, zweidimensionale Projektionsdatensätze aus verschiedenen Projektionsrichtungen relativ zum Untersuchungsobjekt zu erfassen, was eine Vorraussetzung dafür ist, um eine räumliche Darstellung des Untersuchungsobjekts zu ermitteln. Bei einer orbitalen Drehung des C-Bogens 14 bewegt sich der C-Bogen 14 in einer vom C-Bogen 14 aufgespannten C-Bogen-Ebene 16.
  • Die Halteeinrichtung 20 ist auf der Stativeinheit 30 gelagert und mit dem C-Bogen-Träger 15 verbunden. Die Halteeinrichtung 20 umfasst dazu einen ersten in seiner Länge einstellbaren Teleskoparm 21 und einen zweiten in seiner Länge einstellbaren Teleskoparm 22. Der erste Teleskoparm 21 und der zweite Teleskoparm 22 sind an einer Halteeinheit 23 drehbar gelagert. Die Halteeinheit 23 weist in 1 eine erste Untereinheit 23' und eine zweite Untereinheit 23'' auf.
  • Die Teleskoparme 21 bzw. 22 sind jeweils an der zweiten Untereinheit 23'' drehbar um eine horizontal, senkrecht zur C-Bogen-Ebene 16 und durch das der Stativeinheit 30 zugewandte Ende des Teleskoparms 21 bzw. 22 verlaufende Achse A1 bzw. A1' gelagert. Die zweite Untereinheit 23'' ist wiederum relativ zur ersten Untereinheit 23' um eine horizontale, in der C-Bogen-Ebene 16 verlaufenden Achse A3 drehbar ist. Durch eine Drehung der zweiten Untereinheit 23'' relativ zur ersten Untereinheit 23' um die genannte Achse, wird eine Angulationsdrehung um die Drehachse A3 ermöglicht. Dabei ist in der Regel die erste Untereinheit 23' relativ zur Stativeinheit fixiert. Zusätzlich ist der erste Teleskoparm 21 und der zweite Teleskoparm 22 um eine vertikale Achse A4, welche in der C-Bogen-Ebene 16 und durch das der Stativeinheit 30 zugewandte Ende der Teleskoparme 21 bzw. 22 verläuft, drehbar.
  • Der erste Teleskoparm 21 ist relativ zur zweiten Untereinheit 23'' um einen senkrecht zur C-Bogen-Ebene verlaufenden Achse A1 drehbar. Der zweite Teleskoparm 22 ist ebenfalls relativ zur zweiten Untereinheit 23'' um eine senkrecht zur C-Bogen-Ebene 16 verlaufenden Achse A1' drehbar. Die Drehachse A1 des ersten Teleskoparms und die Drehachse A1' des zweiten Teleskoparms 22 sind somit parallel zueinander ausgerichtet. Das dem C-Bogen-Träger 15 zugewandte Ende des Teleskoparms 21 bzw. 22 ist relativ zum C-Bogen-Träger 15 um eine senkrecht zur C-Bogen-Ebene 16 und durch den C-Bogen-Träger 15 verlaufende Achse A2 bzw. A2' drehbar.
  • Zudem ist an dem C-Bogen-Träger 15 eine Führungseinrichtung 40 vorgesehen, mit welcher die relativ zum C-Bogen-Träger 15 um die Achsen A2 bzw. A2' drehbaren Enden des Teleskoparms 21 bzw. 22 führbar sind. Eine Verschiebung des Endes eines Teleskoparms 21 bzw. 22 entlang des C-Bogen-Trägers 15 ist beispielsweise dann erforderlich, wenn einer der beiden Teleskoparme beispielsweise maximal ausgezogen ist und mittels des anderen der beiden Teleskoparme noch eine weitere Bewegung des C-Bogen-Trägers 15 relativ zur Stativeinheit 30 erfolgen soll.
  • Die Drehung der zweiten Untereinheit 23'' relativ zur Stativeinheit 30 bzw. relativ zur ersten Untereinheit 23' um die Drehachse A3 ist durch eine in 1 nicht dargestellte Steu ereinrichtung steuerbar und wird mittels einer von der Steuereinrichtung gesteuerten Antriebseinrichtung, welche ebenfalls nicht 1 dargestellt ist, bewirkt. Dies gilt ebenso für die Längenänderung des ersten Teleskoparms 21 und die Längenänderung des zweiten Teleskoparms 22 sowie deren Verschiebung längs des C-Bogen-Trägers 15 mittels der Führungseinrichtung 40.
  • Die Bewegungsmöglichkeiten der Trageeinrichtung 13 relativ zur Stativeinheit 30 können also mit der in 1 dargestellten Halteeinrichtung 20 deutlich erweitert werden.
  • 2 zeigt eine C-Bogen-Röntgenvorrichtung welche wie die in 1 dargestellte Röntgenvorrichtung eine Trageeinrichtung 13, eine Halteeinrichtung 20 und eine Stativeinheit 30 umfasst. Die in 2 gezeigte C-Bogen-Röntgenvorrichtung 10 unterscheidet sich von der in 1 gezeigten C-Bogen-Röntgenvorrichtung dadurch, dass die Halteeinrichtung 20 anstatt zwei Teleskoparmen nur einen Teleskoparm 21 aufweist. Weiter ist dieser eine Teleskoparm 21 in vertikaler Richtung verschiebbar an der zweiten Untereinheit 23'' angeordnet. Der Teleskoparm 21 ist relativ zur Stativeinheit 30 um eine erste horizontale, senkrechte C-Bogen-Ebene 16 verlaufende Drehachse A1 drehbar, sowie relativ um eine zweite Drehachse A2 relativ zur Trageeinrichtung 13. 2 zeigt insbesondere eine in vertikaler Richtung erhöhte Position der Trageeinrichtung 13 relativ zur Stativeinheit, welche durch die Halteeinrichtung 20 der in 1 und 2 dargestellten C-Bogen-Röntgenvorrichtung ermöglicht wird.
  • In 2 ist zu erkennen, dass – im Gegensatz zu herkömmlichen Röntgenvorrichtungen – nicht die gesamte Halteeinrichtung 20 angehoben wird, wie dies beispielsweise aus dem in der Beschreibungseinleitung genannten Stand der Technik bekannt ist. Sondern es wird lediglich durch die Längenänderung des Teleskoparms 21 und der Verschiebung des der Trageeinrichtung 13 zugewandten Endes des Teleskoparms 21 mittels der Führungseinrichtung 40, welche an den C-Bogen-Träger 15 ange ordnet ist, eine vertikale Verschiebung der Trageeinrichtung 13 erreicht, die weit über das aus dem Stand der Technik bekannte Maß hinausgeht.
  • 3 zeigt die Röntgenvorrichtung 10 in einer ersten Anordnungskonfiguration. 4 zeigt die gleiche Röntgenvorrichtung in einer zweiten Anordnungskonfiguration. Die erste Anordnungskonfiguration der Röntgenvorrichtung 10 in 3 unterscheidet sich von der zweiten Anordnungskonfiguration der Röntgenvorrichtung 10 in 4 durch eine Drehung des Teleskoparms 21 samt der daran angeordneten Trageeinrichtung 13 um eine senkrecht zur Zeichenebene verlaufende Drehachse A4.
  • Aus 3 und 4 ist ersichtlich, dass die Trageeinrichtung 13 samt dem Teleskoparm 21 parallel zur Vorwärtsseite der zweiten Untereinheit 23'' in horizontaler Richtung verschiebbar ist. Darüber hinaus ist die erste Untereinheit 23', an welche die zweite Untereinheit 23'' drehbar gelagert ist, relativ zur Stativeinheit 30 verschiebbar angeordnet. Indem derartige Bewegungsfreiheitsgrade der Halteeinheit 23 und des Teleskoparms 21 vorgesehen werden, wird die C-Bogen-Röntgenvorrichtung 10 noch flexibler in ihren Bewegungsmöglichkeiten ausgestaltet.
  • Insbesondere können mit einer derartigen Halteeinrichtung 20, wie sie in 1 bis 4 gezeigt ist, räumliche Darstellungen mittels isozentrischer und nicht-isozentrischer C-Bogen-Röntgenvorrichtungen ermöglicht werden.
  • 5 zeigt eine Röntgenvorrichtung 10, aufweisend eine Trageeinrichtung 13, eine Halteeinrichtung 20 und eine Stativeinheit 30. Stativeinheit 30 und Trageeinrichtung 13 mit den jeweils umfassten Komponenten sind identisch mit jenen der in 2 gezeigten C-Bogen-Röntgenvorrichtung.
  • Die Halteeinrichtung 20 umfasst einen Teleskoparm 21 und eine Halteeinheit 23. Im Gegensatz zu 2 weist die Halteeinheit 23 keine gemäß 2 ausgebildete erste Untereinheit 23' und eine zweite Untereinheit 23'' auf, welche zueinander um eine Drehachse A3 (siehe 2) drehbar gelagert sind. Die Halteeinheit 23 ist jedoch relativ zur Stativeinheit 30 verschiebbar gelagert. Dazu ist eine entsprechende Führungseinrichtung vorgesehen.
  • Jedoch ist diese Funktionalität bei der in 5 gezeigten C-Bogen-Röntgenvorrichtung trotzdem vorhanden. Denn um eine derartig Angulationsdrehung der Trageeinrichtung zu ermöglichen weist in 5 der Teleskoparm 21 an seinen Enden jeweils ein Kugelgelenkeinrichtung 24 bzw. 25 auf. Dadurch kann die Trageeinrichtung 13 relativ zur Stativeinheit 30 in einem bestimmten Raumwinkelbereich kontinuierlich bewegt werden. Zudem ist die Drehung um eine Angulationsachse mittels der Kugelgelenkeinrichtung 24 möglich, welche an dem der Stativeinheit 30 zugewandten Ende des Teleskoparms 21 angeordnet ist. Weiterhin ist die der Stativeinheit 30 zugewandten Kugelgelenkeinrichtung 24 samt dem Teleskoparm 21 längs der Halteeinheit 30 verschiebbar.
  • Um ein starre Verbindung zwischen Teleskoparm 21 und der Trageeinrichtung 13 zu vermeiden, ist für das der Trageeinrichtung 13 zugewandte Ende des Teleskoparms 21 eine Kugelgelenkeinrichtung 25 vorgesehen. Dadurch kann die Orientierung bzw. Ausrichtung der Trageinrichtung 13 relativ zum Teleskoparm 21 bzw. der Stativeinheit 30 nahezu frei erfolgen.
  • Vorzugsweise umfasst der Teleskoparm drei oder mehr Teleskoparmelemente 51 bzw. 52 bzw. 53. Gegebenenfalls sind die Teleskoparmelemente 51 bzw. 52 bzw. 53 im ausgefahrenen bzw. ausgezogenen Zustand zueinander drehbar und/oder in einer bestimmten Ausrichtung arretierbar bzw. feststellbar.

Claims (9)

  1. Röntgenvorrichtung (10) mit einem Röntgenstrahler (11) und einem Röntgendetektor (12), welche an einer Trageeinrichtung (13, 14, 15) gegenüberliegend, aufeinander ausgerichtet angeordnet sind, wobei die Trageeinrichtung (13, 14, 15) an einer Halteeinrichtung (20) gelagert ist, wobei sich die Halteeinrichtung (20) auf eine Stativeinheit (30) stützt, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (20) zur Lagerung der Trageeinrichtung (13, 14, 15) an der Halteeinrichtung (20) wenigstens einen drehbar gelagerten, in seiner Länge verstellbaren Arm (21, 22) aufweist.
  2. Röntgenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Arm (21, 22) um eine erste Achse (A1) relativ zur Stativeinheit (30) drehbar ist, und der wenigstens eine Arm (21, 22) um eine zweite, zur ersten Achse (A1, A1') parallelen Achse (A2, A2') relativ zur Trageeinrichtung (13, 14, 15) drehbar ist.
  3. Röntgenvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Achse (A1, A1', A2, A2') horizontal und im Wesentlichen senkrecht zu einer von der Trageeinrichtung (13, 14, 15) aufgespannten Trageeinrichtungsebene (16) verlaufen.
  4. Röntgenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teleskoparm (21, 22) entlang der Trageeinrichtung (13, 14, 15) verschiebbar ist.
  5. Röntgenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Arm (21, 22) ein Ende aufweist, welches an einer von der Halteeinrichtung (20) umfassten Halteeinheit (23, 23', 23'') gelagert ist.
  6. Röntgenvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinheit (23, 23', 23'') relativ zu der Stativeinheit (30) verschiebbar und/oder drehbar ist.
  7. Röntgenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Arm (21, 22) an wenigstens einem Ende ein Gelenk (24, 25) aufweist, welches derart ausgebildet ist, dass mittels des Arms (21, 22) relativ zur Trageeinrichtung (13, 14, 15) und/oder relativ zur Stativeinheit (30) ein bestimmter Raumwinkelbereich im Wesentlichen kontinuierlich überstreichbar ist.
  8. Röntgenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageeinrichtung (13, 14, 15) einen C-Bogen (14) umfasst.
  9. Röntgenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (21, 22) als Teleskoparm (21, 22) mit einer Mehrzahl an Teleskoparmelementen (51, 52, 53) ausgebildet ist.
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