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Die
Erfindung betrifft eine Patientenlagerungsvorrichtung mit einer
Positioniervorrichtung für einen
Röntgendetektor
oder eine Röntgenstrahlquelle.
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Röntgeneinrichtungen
dienen der Aufnahme von Röntgenbildern
mittels eines Röntgendetektors und
einer Röntgenstrahlquelle.
Sie finden z.B. in der medizinischen Diagnose Verwendung, wo Körper oder
Körperteile
von Patienten in verschiedenen Lagen und aus unterschiedlichen Richtungen
röntgen-durchleuchtet
werden. Zur Positionierung des Patienten werden u.a. Patientenlagerungstische
verwendet, auf denen er liegen oder sitzen kann oder den zu untersuchenden
Körperteil
auflegen kann.
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Bei
Röntgeneinrichtungen
mit Patientenlagerungstischen ist der Röntgendetektor meist unterhalb der
Tischplatte angeordnet, während
eine Röntgenstrahlquelle
den Patienten von oben her durchleuchtet. Eine entsprechende Anordnung
von Röntgenstrahlquellen
und Röntgendetektor
kann z.B. durch Verwendung eines sogenannten C-Bogens erreicht werden,
der diese an seinen einander gegenüberliegenden Enden trägt. Sie
kann auch durch getrennte Anordnung des Röntgendetektors im Patientenlagerungstisch
und der Röntgenstrahlquelle
an einem frei stehenden oder an der Raumdecke befestigten Stativ erreicht
werden.
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Um
unterschiedliche Durchleuchtungsrichtungen zu ermöglichen,
kann die Röntgenstrahlquelle
an einem Stativ in allen Raumrichtungen beweglich gelagert sein,
während
sie an einem C-Bogen
fest angeordnet und ausschließlich
durch Bewegen des C-Bogens
selber beweglich ist. Der Röntgendetektor dagegen
ist an einem C-Bogen automatisch immer der Röntgenstrahlquelle gegenüber liegend
angeordnet, während
er bei Anbringung in der Patientenlagerungsvorrichtung nur eingeschränkt bewegbar
ist.
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Je
nach Einsatzort der Röntgeneinrichtung kann
eine möglichst
freie Einstellbarkeit der Röntgendurchleuchtungsrichtung
gewünscht
sein, z.B. bei der Strahlungsüberwachung
interventioneller Prozeduren in der Chirurgie oder interventionellen Kardiologie.
Die Durchleuchtungsrichtung muss so einstellbar sein, dass die jeweiligen
Operations-Schritte in der Röntgenprojektion
optimal sichtbar werden. Gleichzeitig ist gerade im interventionellen
Einsatz eine möglichst
freie Zugänglichkeit
des Patientenlagerungstisches bzw. des darauf liegenden Patienten
von besonderer Bedeutung. Daher finden hier häufig C-Bogen-Röntgengeräte Verwendung.
Während
C-Bogen-Röntgenge
räte ausgesprochen
flexibel positionierbar sind und Vorteile aufgrund der besonders
flexiblen Ausrichtungsmöglichkeiten
besitzen, sind sie zugleich aufgrund des C-Bogens verhältnismäßig sperrig
und behindern den Zugang zum Patienten in nicht unerheblichem Maße. Dies
schränkt
die Einsatzmöglichkeiten
von C-Bogen-Geräten
ein.
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Aus
der
EP 1 129 664 A1 ist
ein Patientenlagerungstisch mit flexibel positionierbarem Röntgendetektor
bekannt. Dieser ist unterhalb der Tischplatte der Vorrichtung in
Längsrichtung
verschiebbar gelagert. Darüber
hinaus ist er quer zur Längsrichtung aus
der Vorrichtung herausschwenkbar und kann dort so gekippt werden,
dass er senkrecht zur Tischplatte orientiert ist. Bei Verwendung
dieser Patientenlagerungsvorrichtung in Kombination mit einer in
allen Raumrichtungen frei beweglichen Röntgenstrahlquelle sind verschiedene
Durchleuchtungsrichtungen flexibel einstellbar, und die Zugänglichkeit
eines auf der Tischplatte liegenden Patienten wird nicht durch einen
C-Bogen eingeschränkt.
Die Veränderung
der Durchleuchtungsrichtungen ist jedoch nicht in derselben Weise
stufenlos und kontinuierlich einstellbar wie bei einem C-Bogen-Gerät. Die Handhabung
der Vorrichtung und die unter Verwen dung der Vorrichtung erzeugbaren
Röntgenbilder
sind daher für
einen Operateur gewöhnungsbedürftig.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Patientenlagerungsvorrichtung
mit einer Positioniervorrichtung für einen Röntgendetektor oder eine Röntgenstrahlquelle
anzugeben, die gleichzeitig eine möglichst flexible kontinuierliche
Einstellung der Durchleuchtungsrichtung und eine möglichst
freie Zugänglichkeit
eines zu untersuchenden Patienten gewährleistet. Eine weitere Aufgabe
der Erfindung besteht darin, eine Röntgeneinrichtung mit einer
solchen Patientenlagerungsvorrichtung anzugeben.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des 1. Patentanspruchs
sowie durch eine Röntgeneinrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 5 und durch eine Röngeneinrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 7.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, eine Patientenlagerungsvorrichtung
mit Positioniervorrichtung für
einen Röntgendetektor
oder eine Röntgenstrahlquelle
anzugeben, die einen Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm aufweist, in den
der Röntgendetektor
oder die Röntgenstrahlquelle
in Bogen-Richtung
verschiebbar gelagert ist, und einen Sockel, in dem der Kreisbogenabschnitt-förmige Arm in
Bogen-Richtung verschiebbar gelagert ist. Die Verwendung eines Kreisbogenabschnitt-förmigen Arms ermöglicht dabei
die flexible Einstellbarkeit der Durchleuchtungsrichtung in derselben
Art und Weise, wie sie durch einen C-Bogen gegeben wäre. Dies
hat für
den Operateur den Vorteil, dass er kontinuierlich einstellbare Bewegungsradien
und Durchleuchtungswinkel in der ihm bekannten und gewohnten Weise nutzen
kann.
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Die
Beweglichkeit des Röntgendetektors oder
der Röntgenstrahlquelle
auf dem Kreisbogenabschnitt-förmigen
Arm vergrößert dabei
jedoch gleichzeitig seine Bewegungs-Reichweite im Vergleich zu einem
C-Bogen, an dem der Röntgendetektor
und die Röntgenstrahlquelle
nicht-verschiebbar befestigt sind. Dadurch kann der Arm, um eine
vergleichbare Bewegungs-Reichweite
zu ermöglichen,
im Vergleich zu einem C-Bogen-Arm auf die halbe Länge reduziert werden.
Damit verringert sich dessen Sperrigkeit und der Zugang zur Patientenlagerungsvorrichtung
wird weniger stark behindert. Die Kreisbahn-förmige Verschiebbarkeit ermöglicht nicht
zuletzt in Zusammenwirkung mit einer getrennt von der Positioniervorrichtung
angeordneten Röntgenstrahlquelle
bzw. Röntgendetektor,
die auf einer entgegengesetzt verlaufenden Kreisbahn verschiebbar
ist, die Erzeugung von Schnittbildern bzw. dreidimensionalen Bildern des
zu untersuchenden Körpers.
Solche Aufnahmen des Körpers
werden unter vergleichbaren Bedingungen bisher mit C-Bogen-Röntgengeräten erzeugt, deren Bilddaten
in Analogie zu Computertomographie-Bilddaten zu dreidimensionalen
Bildern verarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist die Bewegung auf einer
Kreisbahn, deren Mittelpunkt in der zu untersuchenden Körperregion
gelegen ist.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Kreisbogenabschnitt-förmige Arm
in einem zweiten Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm in Bogen-Richtung
verschiebbar gelagert, und der zweite Kreisbogenabschnitt-förmige Arm
ist in dem Sockel in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert. Durch
die Verwendung eines zweiten verschiebbaren Armes kann die Bewegungsreichweite
des Röntgendetektors
verdoppelt werden, ohne dass dazu die Länge jedes einzelnen Kreisbogenabschnitt-Förmigen Arms wesentlich vergrößert werden
müsste.
Damit wird eine größere Bewegungs-Reichweite
bei gleich bleibender Sperrigkeit der Positioniervorrichtung erreicht
und die Zugänglichkeit
der Patientenlagerungsvorrichtung wird nicht zusätzlich behindert.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Röntgendetektor
oder die Röntgenstrahlquelle
in dem Kreisbogenabschnitt-förmigen
Arm in in Bezug zu dem Bogen radialer Richtung bewegbar lagerbar.
Dadurch kann der Röntgen detektor
oder die Röntgenstrahlquelle
bei Bedarf näher an
einen im Zentrum des Bogens positionierten Patienten herangefahren
werden. Dies ist von besonderem Vorteil, falls die Positioniervorrichtung
unterhalb des Patientenlagerungstisches angeordnet ist. In dem Fall,
dass ein Röntgendetektor
in der Positioniervorrichtung gelagert ist, kann dieser von unten
an den Patientenlagerungstisch herangefahren werden, um eine Röntgenaufnahme
mit vertikalem Einstrahlwinkel der Röntgenstrahlung zu erzeugen.
In dieser Anordnung können
Röntgenaufnahmen
erzeugt werden, wie sie mit herkömmlichen
Röntgeneinrichtungen
mit Röntgendetektor
unterhalb des Tischs, sogenannten Bucky-Systemen, möglich sind.
Dadurch werden die Einsatzmöglichkeiten
der Röntgeneinrichtung
erweitert.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die
Positioniervorrichtung in einer Röntgeneinrichtung mit einer
Patientenlagerungsvorrichtung eingesetzt, wobei die Röntgeneinrichtung eine
in allen Raumrichtungen beweglich gelagerte und von der Positioniervorrichtung
getrennt angeordnete Röntgenstrahlquelle
aufweist. Diese Konstellation ermöglicht durch die getrennte
Anordnung der Röntgenstrahlquelle
eine besonders freie Zugänglichkeit
des Patientenlagerungstischs, da die Positioniervorrichtung die
Zugänglichkeit
nicht wesentlich beschränkt
und die Röntgenstrahlquelle
unabhängig davon
in möglichst
wenig behindernder Weise positioniert werden kann. Zugleich lassen
sich durch die freie Beweglichkeit der Röntgenstrahlquelle beliebige Einstrahlwinkel
einstellen. Die Röntgenstrahlquelle kann
z.B. an einem Deckenstativ gelagert sein, an dem sie die Zugänglichkeit
des Patientenlagerungstisches im Wesentlichen nur von oben her einzuschränken vermag.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
Röntgeneinrichtung
eine Steuerungseinrichtung auf, die mit der Röntgenstrahlquelle und der Positioniervorrichtung
verbunden ist und die dazu ausgebildet ist, die Röntgenstrahlquelle
und die Positioniervorrichtung aufeinander abge stimmt zu bewegen,
so dass diese eine vorbestimmte Ausrichtung zueinander einnehmen.
Die Ausrichtung zueinander kann dabei so gewählt werden, dass der Röntgendetektor
jederzeit im Röntgenstrahl
der Röntgenstrahlquelle
und senkrecht dazu angeordnet ist. Diese Ausrichtung ermöglicht das
jederzeitige Erzeugen einer Röntgenaufnahme,
ohne dass eine Bedienperson die jeweiligen Einzelpositionen manuell
exakt einstellen müsste.
Statt dessen genügt
es, wenn beispielsweise die Röntgenstrahlquelle
durch eine Bedienperson in gewünschter
Weise ausgerichtet wird, während
der Röntgendetektor durch
die Steuerungseinrichtung automatisch nachgeführt wird. Die Beibehaltung
der Ausrichtung durch die Steuerungseinrichtung kann auch zur Erzeugung von
dreidimensionalen oder Schnittbildern des zu untersuchenden Körpers verwendet
werden, bei denen die Röntgenstrahlquelle
und der Röntgendetektor einander
gegenüberliegend
auf einer Kreisbahn bewegt werden müssen.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen
Patentansprüchen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Figuren näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 Positioniervorrichtung
mit Röntgendetektor
und Patientenlagerungsvorrichtung,
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2 Positioniervorrichtung
in anderer Positionierung des Röntgendetektors,
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3 Röntgeneinrichtung
mit Positioniervorrichtung und
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4 Röntgeneinrichtung
mit Positioniervorrichtung und Steuerungseinrichtung.
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In 1 ist
eine Ausführungsform
der Positioniervorrichtung 1 zusammen mit einer Patientenlagerungsvorrichtung
dar gestellt. Die Patientenlagerungsvorrichtung besteht aus einem
Patientenlagerungstisch 5, der auf einem Tischfuß 7 befestigt
ist.
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Die
Positioniervorrichtung 1 ist unterhalb Patientenlagerungstischs 5 angeordnet.
Die Patientenlagerungsvorrichtung weist einen Sockel 9 auf,
durch den die Positioniervorrichtung 1 entweder an der
Patientenlagerungsvorrichtung oder am Boden gelagert ist.
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In
dem Sockel 9 ist ein Kreisbogenabschnitt-förmiger Arm 15 über einen
zweiten Kreisbogenabschnitt-förmigen
Arm 13 gelagert. An dem Arm 15 ist ein Röntgendetektor 11 durch
eine Haltevorrichtung 17 gelagert.
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Die
Haltevorrichtung 17 ist in dem Arm 15 derart beweglich
gelagert, dass der Röntgendetektor 11 in
Bogenrichtung entlang des Arms 15 verschiebbar ist. Der
Röntgendetektor 11 befindet
sich in der Abbildung in einer gegenüber seiner Ausgangsposition
maximal gegen den Uhrzeigersinn ausgelenkten Position. Er ist von
dort aus nur noch im Uhrzeigersinn verschiebbar, was in der Abbildung
durch einen Pfeil im Uhrzeigersinn angedeutet ist. In dieser Richtung
kann er bis zur gegenüberliegenden
maximal ausgelenkten Position verschoben werden, ohne durch weitere
Vorrichtungselemente, z.B. eine Röntgenstrahlquelle, behindert
zu werden, da er als einziger Vorrichtungsteil auf dem Arm 15 gelagert
ist.
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Der
Kreisbogenabschnitt-förmige
Arm 15 ist in dem zweiten Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm
in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert. Er befindet sich ebenfalls
in einer entgegen dem Uhrzeigersinn maximal ausgelenkten Position.
Auch der Arm 15 ist von dort nur in Richtung Uhrzeigersinn
verschiebbar, was in der Abbildung durch einen entsprechenden Pfeil
angedeutet ist.
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Der
zweite Kreisbogenabschnitt-förmige
Arm 13 ist seinerseits in dem Sockel 9 in Bogen-Richtung verschiebbar
gelagert. Im Gegensatz zu dem Röntgendetektor 11 und
dem Arm 15 befindet er sich jedoch nicht in einer maximal
ausgelenkten Position und ist daher sowohl im als auch entgegen
dem Uhrzeigersinn verschiebbar, was in der Abbildung ebenfalls durch
entsprechende Pfeile angedeutet ist.
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Die
Auslenkung des Röntgendetektors 11, der
in der Positioniervorrichtung 1 gelagert ist, kann in einer
ersten Ausführungsform
durch manuelles Verschieben durch eine Bedienperson eingestellt werden.
In der Abbildung nicht dargestellte Lager- und Arretiermechanismen
sorgen für
die freie Beweglichkeit und die Fixierbarkeit in der gewünschten Auslenkung.
In einer weiteren Ausführungsform
kann die Auslenkung des Röntgendetektors 11 durch
die Positioniervorrichtung 1 motorisch eingestellt werden.
Nicht dargestellte Antriebs-Motoren verschieben die Arme 13, 15 und
die Haltevorrichtung 17 in dieser Ausführungsform automatisch aus.
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In 2 ist
die gleiche Positioniervorrichtung 1 samt Patientenlagerungsvorrichtung
wie in der vorangehenden Figur dargestellt, es werden die gleichen
Bezugszeichen verwendet. Allerdings befinden sich die Kreisbogenabschnitt-förmigen Arme 13, 15 sowie
die Haltevorrichtung 17 samt Röntgendetektor 11 hier
in ihrer Ausgangsposition symmetrisch zu dem Sockel 9.
In dieser Position weist die Positioniervorrichtung 1 eine
minimale Sperrigkeit auf und behindert die Zugänglichkeit des Patiententischs 5 für Bedienpersonal
oder medizinisches Fachpersonal nur unwesentlich.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Positioniervorrichtung 1 ist der Röntgendetektor 11 derart an
dem Kreisbogenabschnitt-förmigen
Arm 15 lagerbar, dass er in bezüglich des Bogens radialer Richtung
und in der Abbildung auf den Patiententisch 5 zu bewegt
werden kann, was durch einen vertikalen Pfeil angedeutet ist. Zu
diesem Zweck ist die Haltevorrich tung 17, die in Bogen-Richtung
beweglich in dem Arm 15 gelagert ist, radial verstellbar.
Der Röntgendetektor 11,
der durch die Haltevorrichtung 17 gehalten wird, ist dadurch
näher an
einen im Zentrum des Bogens liegenden Patienten heranfahrbar. In
der dargestellten Ausführungsform,
in der die Positioniervorrichtung 1 unterhalb der Tischplatte 5 angeordnet ist,
kann dadurch eine Anordnung erreicht werden, bei der der Röntgendetektor 11 von
unten an die Tischplatte 5 herangefahren wird, was in der
Figur gestrichelt dargestellt ist. Diese Anordnung gleicht derjenigen
einer Röntgeneinrichtung,
bei der der Röntgendetektor
unmittelbar unterhalb des Tischs 5 fest oder in Längsrichtung
beweglich angebracht ist und vertikal von oben Röntgen-belichtet wird, einem sogenannten
Bucky-System. Durch die radiale Beweglichkeit des Röntgendetektors 11 wird
die Positioniervorrichtung 1 daher auch als Bucky-System
einsetzbar.
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In 3 ist
eine Röntgeneinrichtung 21 mit einer
Positioniervorrichtung 1 dargestellt. Die Positioniervorrichtung 1 weist
einen Kreisbogenabschnitt-förmigen
Arm 15 und einen weiteren Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm 13 auf, über die
ein Röntgendetektor 11 wie
vorangehend beschrieben in einem Sockel 9 auf einem Kreisbogen
verschiebbar gelagert ist. Der Röntgendetektor 11 ist über einen Tragarm 19 und
eine Haltevorrichtung 17 in dem Arm 15 gelagert.
Die Positioniervorrichtung 1 ist unterhalb einer Patientenlagerungsvorrichtung
angeordnet, die aus einer auf einem Tischfuß 7 gelagerten Tischplatte 5 besteht.
Weitere Details der Patientenlagerungsvorrichtung sind in der Abbildung
nicht dargestellt.
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Oberhalb
der Patientenlagerungsvorrichtung ist eine Röntgenstrahlquelle 23 angeordnet,
die in einem Deckenstativ 25 gelagert ist. Die Röntgenstrahlquelle 23 ist
in vertikaler Richtung und in horizontaler Richtung bewegbar, was
durch entsprechende Pfeile angedeutet ist. Außerdem ist sie um eine horizontale Achse
und um eine vertikale Achse rotierbar, was ebenfalls durch Pfeile
angedeutet ist. Durch die dreidimensi onale Beweglichkeit der Röntgenstrahlquelle 23 können nahezu
beliebige Röntgenstrahlwinkel eingestellt
werden.
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Die
Positioniervorrichtung 1 gewährleistet durch ihre Beweglichkeit
ihrerseits, dass der Röntgendetektor 11 in
Abstimmung auf nahezu alle Röntgenstrahlwinkel
so ausgerichtet werden kann, dass er in dem Röntgenstrahl und senkrecht dazu
ausgerichtet ist. Insbesondere kann der Röntgendetektor 11 um
eine vertikale Achse rotiert werden, was in der Darstellung durch
einen Pfeil angedeutet ist. Zu diesem Zweck ist er rotierbar an
dem Tragarm 19 gelagert, oder der Tragarm 19 ist
rotierbar an dem Arm 15 gelagert, oder der Arm 13 rotierbar
in dem Sockel 9. Der maximale einstellbare Rotationswinkel
hängt dabei
von der je nach Anwendungsfall angepassten Konstruktion ab. Er beträgt vorteilhafter
Weise mindestens 20°.
Durch die freie Beweglichkeit von Röntgenstrahlquelle 23 und
Röntgendetektor 11 lassen sich
nahezu beliebige Durchleuchtungswinkel für der Untersuchung eines nicht
dargestellten, auf der Tischplatte 5 liegenden Patienten
realisieren.
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In 4 ist
eine Röntgeneinrichtung 21 mit Positioniervorrichtung 1 und
Röntgenstrahlquelle 23 sowie
Steuerungseinrichtung 27 in perspektivischer Ansicht dargestellt.
Die Positioniervorrichtung 1 weist einen Sockel 9 auf,
in dem die Kreisbogenabschnitt-förmigen
Arme 13, 15 sowie der Röntgendetektor 11 an
einer Haltevorrichtung 17 verschiebbar und beweglich gelagert
sind. Die Funktionsweise der Positioniervorrichtung 1 entspricht
der in den vorhergehenden Figuren beschriebenen.
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Die
Röntgenstrahlquelle 23 ist
dreidimensional beweglich an einem Deckenstativ 25 gelagert
und ebenfalls wie vorhergehend beschrieben in horizontaler und vertikaler
Richtung beweglich und um eine horizontale und eine vertikale Achse
rotierbar.
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Die
dreidimensionale Beweglichkeit der Röntgenstrahlquelle 23 und
des Röntgendetektors 11 ermöglichen
das Einstellen unter schiedlichster Durchleuchtungsrichtungen. Der
Röntgendetektor 11 wird
zur Erzeugung einer Röntgenaufnahme
in dem Röntgenstrahl
der Röntgenstrahlquelle 23,
der in der Abbildung mit gestrichelten Linien angedeutet ist, und
senkrecht dazu angeordnet.
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Die
Röntgeneinrichtung 21 weist
eine Steuerungseinrichtung 27 auf, die in der Abbildung
ohne weitere Details dargestellt ist. Die Röntgenstrahlquelle 23 ist über ein
elektrisches Kabel 29 mit der Steuerungseinrichtung 27 verbunden.
Dadurch kann sowohl die Erzeugung von Röntgenstrahlung als auch die
Bewegung der Röntgenstrahlquelle 23 im
Raum durch die Steuerungseinrichtung 27 gesteuert werden.
Die Positioniervorrichtung 1 samt Röntgendetektor 11 ist
ebenfalls wird über
ein Kabel 29 mit der Steuerungseinrichtung 27 verbunden.
Dadurch kann auch die Bewegung der Positioniervorrichtung 1 durch
die Steuerungseinrichtung 27 gesteuert werden, außerdem können Bilddaten
des Röntgendetektors 11 übertragen
werden.
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Die
Steuerungseinrichtung 27 verfügt über ein Steuerungsprogramm,
mittels dessen die Bewegung der Röntgenstrahlquelle 23 und
der Positioniervorrichtung 1 automatisch gesteuert werden
können. In
einer Ausführungsform
ist das Steuerprogramm derart ausgelegt, dass die Röntgenstrahlquelle 23 durch
eine Bedienperson manuell ausgerichtet werden kann. Die Steuerungseinrichtung 27 erhält von nicht
näher dargestellten
Positionsdetektoren Informationen über die gegenwärtige Position
der Röntgenstrahlquelle 23 und
steuert die Positioniervorrichtung 1 derart an, dass der
Röntgendetektor 11 den Bewegungen
der Röntgenstrahlquelle 23 nachgeführt wird.
In einer weiteren Ausführungsform
ist das Steuerprogramm der Steuerungseinrichtung 27 so ausgelegt,
dass der Röntgendetektor 11 und
die Röntgenstrahlquelle 23 auf
einer Kreisbahn einander gegenüberliegend
um einen nicht dargestellten auf der Tischplatte 5 liegenden
Patienten herum bewegt werden. Röntgenbilddaten,
die bei unterschiedlichen Röntgenstrahlrichtungen
auf einer derartigen Kreisbahn aufgenommen werden, können zu dreidimensionalen
oder Schnittbildern des zu untersuchenden Körpers verarbeitet werden. Die
Verarbeitung der Bilddaten erfolgt dabei in ähnlicher Weise wie bei der Computer-Tomographie bzw.
wie bei der Erzeugung solcher Bilddaten mittels C-Bogen-Röntgengeräten. Die
Steuerungseinrichtung 27 steuert die Röntgenstrahlquelle 23 und
die Positioniervorrichtung 1 also derart, dass die Bewegung
eines C-Bogen-Röntgengeräts nachgebildet
wird.
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Als
Röntgendetektor 11 in
Verbindung mit der vorangehend beschriebenen Positioniervorrichtung 1 kann
vorteilhaft ein digitaler Röntgendetektor, z.B.
ein Festkörperdetektor,
eingesetzt werden. Dadurch stehen Röntgenbilddaten sofort nach
der Aufnahme zur Verfügung,
was insbesondere in interventionellen medizinischen Anwendungen
vorteilhaft ist.
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Weitere
Ausführungsformen
der Positioniervorrichtung 1 können nur einen oder aber mehrere Kreisbogenabschnitt-förmige Arme
in entsprechender Funktionsweise aufweisen. Weitere Ausführungen
der Röntgeneinrichtung 21 können z.B.
anstelle eines Deckenstativs 25 ein Wandstativ oder ein
Bodenstativ aufweisen. Auch eine Ausführungsform, bei der die Positioniervorrichtung 1 derart
ausgebildet ist, dass sie anstelle eines Röntgendetektors eine Röntgenstrahlquelle
trägt,
und bei der der Röntgendetektor
stattdessen getrennt von der Positioniervorrichtung 1 angeordnet
ist, ist möglich.