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DE10352010B3 - Patientenlagerungsvorrichtung mit Positioniervorrichtung - Google Patents

Patientenlagerungsvorrichtung mit Positioniervorrichtung Download PDF

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DE10352010B3 DE10352010A DE10352010A DE10352010B3 DE 10352010 B3 DE10352010 B3 DE 10352010B3 DE 10352010 A DE10352010 A DE 10352010A DE 10352010 A DE10352010 A DE 10352010A DE 10352010 B3 DE10352010 B3 DE 10352010B3
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Thomas Engel
Gerhard Friedrich
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung (1) für einen Röntgendetektor (11) oder eine Röntgenstrahlquelle (23) mit einem Bogen-förmigen Arm (15), in dem der Röntgendetektor (11) oder die Röntgenstrahlquelle (23) in Bogen-Richtung verschiebbar lagerbar ist, und mit einem Sockel (9), in dem der Bogen-förmige Arm (15) in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert ist. In der Positioniervorrichtung (1) ist entweder der Röntgendetektor (11) gelagert und die Röntgenstrahlquelle (23) ist getrennt davon angeordnet oder es ist umgekehrt die Röntgenstrahlquelle (23) in der Positioniervorrichtung (1) gelagert und der Röntgendetektor (11) getrennt davon angeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Patientenlagerungsvorrichtung mit einer Positioniervorrichtung für einen Röntgendetektor oder eine Röntgenstrahlquelle.
  • Röntgeneinrichtungen dienen der Aufnahme von Röntgenbildern mittels eines Röntgendetektors und einer Röntgenstrahlquelle. Sie finden z.B. in der medizinischen Diagnose Verwendung, wo Körper oder Körperteile von Patienten in verschiedenen Lagen und aus unterschiedlichen Richtungen röntgen-durchleuchtet werden. Zur Positionierung des Patienten werden u.a. Patientenlagerungstische verwendet, auf denen er liegen oder sitzen kann oder den zu untersuchenden Körperteil auflegen kann.
  • Bei Röntgeneinrichtungen mit Patientenlagerungstischen ist der Röntgendetektor meist unterhalb der Tischplatte angeordnet, während eine Röntgenstrahlquelle den Patienten von oben her durchleuchtet. Eine entsprechende Anordnung von Röntgenstrahlquellen und Röntgendetektor kann z.B. durch Verwendung eines sogenannten C-Bogens erreicht werden, der diese an seinen einander gegenüberliegenden Enden trägt. Sie kann auch durch getrennte Anordnung des Röntgendetektors im Patientenlagerungstisch und der Röntgenstrahlquelle an einem frei stehenden oder an der Raumdecke befestigten Stativ erreicht werden.
  • Um unterschiedliche Durchleuchtungsrichtungen zu ermöglichen, kann die Röntgenstrahlquelle an einem Stativ in allen Raumrichtungen beweglich gelagert sein, während sie an einem C-Bogen fest angeordnet und ausschließlich durch Bewegen des C-Bogens selber beweglich ist. Der Röntgendetektor dagegen ist an einem C-Bogen automatisch immer der Röntgenstrahlquelle gegenüber liegend angeordnet, während er bei Anbringung in der Patientenlagerungsvorrichtung nur eingeschränkt bewegbar ist.
  • Je nach Einsatzort der Röntgeneinrichtung kann eine möglichst freie Einstellbarkeit der Röntgendurchleuchtungsrichtung gewünscht sein, z.B. bei der Strahlungsüberwachung interventioneller Prozeduren in der Chirurgie oder interventionellen Kardiologie. Die Durchleuchtungsrichtung muss so einstellbar sein, dass die jeweiligen Operations-Schritte in der Röntgenprojektion optimal sichtbar werden. Gleichzeitig ist gerade im interventionellen Einsatz eine möglichst freie Zugänglichkeit des Patientenlagerungstisches bzw. des darauf liegenden Patienten von besonderer Bedeutung. Daher finden hier häufig C-Bogen-Röntgengeräte Verwendung. Während C-Bogen-Röntgenge räte ausgesprochen flexibel positionierbar sind und Vorteile aufgrund der besonders flexiblen Ausrichtungsmöglichkeiten besitzen, sind sie zugleich aufgrund des C-Bogens verhältnismäßig sperrig und behindern den Zugang zum Patienten in nicht unerheblichem Maße. Dies schränkt die Einsatzmöglichkeiten von C-Bogen-Geräten ein.
  • Aus der EP 1 129 664 A1 ist ein Patientenlagerungstisch mit flexibel positionierbarem Röntgendetektor bekannt. Dieser ist unterhalb der Tischplatte der Vorrichtung in Längsrichtung verschiebbar gelagert. Darüber hinaus ist er quer zur Längsrichtung aus der Vorrichtung herausschwenkbar und kann dort so gekippt werden, dass er senkrecht zur Tischplatte orientiert ist. Bei Verwendung dieser Patientenlagerungsvorrichtung in Kombination mit einer in allen Raumrichtungen frei beweglichen Röntgenstrahlquelle sind verschiedene Durchleuchtungsrichtungen flexibel einstellbar, und die Zugänglichkeit eines auf der Tischplatte liegenden Patienten wird nicht durch einen C-Bogen eingeschränkt. Die Veränderung der Durchleuchtungsrichtungen ist jedoch nicht in derselben Weise stufenlos und kontinuierlich einstellbar wie bei einem C-Bogen-Gerät. Die Handhabung der Vorrichtung und die unter Verwen dung der Vorrichtung erzeugbaren Röntgenbilder sind daher für einen Operateur gewöhnungsbedürftig.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Patientenlagerungsvorrichtung mit einer Positioniervorrichtung für einen Röntgendetektor oder eine Röntgenstrahlquelle anzugeben, die gleichzeitig eine möglichst flexible kontinuierliche Einstellung der Durchleuchtungsrichtung und eine möglichst freie Zugänglichkeit eines zu untersuchenden Patienten gewährleistet. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Röntgeneinrichtung mit einer solchen Patientenlagerungsvorrichtung anzugeben.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des 1. Patentanspruchs sowie durch eine Röntgeneinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 5 und durch eine Röngeneinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 7.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, eine Patientenlagerungsvorrichtung mit Positioniervorrichtung für einen Röntgendetektor oder eine Röntgenstrahlquelle anzugeben, die einen Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm aufweist, in den der Röntgendetektor oder die Röntgenstrahlquelle in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert ist, und einen Sockel, in dem der Kreisbogenabschnitt-förmige Arm in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert ist. Die Verwendung eines Kreisbogenabschnitt-förmigen Arms ermöglicht dabei die flexible Einstellbarkeit der Durchleuchtungsrichtung in derselben Art und Weise, wie sie durch einen C-Bogen gegeben wäre. Dies hat für den Operateur den Vorteil, dass er kontinuierlich einstellbare Bewegungsradien und Durchleuchtungswinkel in der ihm bekannten und gewohnten Weise nutzen kann.
  • Die Beweglichkeit des Röntgendetektors oder der Röntgenstrahlquelle auf dem Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm vergrößert dabei jedoch gleichzeitig seine Bewegungs-Reichweite im Vergleich zu einem C-Bogen, an dem der Röntgendetektor und die Röntgenstrahlquelle nicht-verschiebbar befestigt sind. Dadurch kann der Arm, um eine vergleichbare Bewegungs-Reichweite zu ermöglichen, im Vergleich zu einem C-Bogen-Arm auf die halbe Länge reduziert werden. Damit verringert sich dessen Sperrigkeit und der Zugang zur Patientenlagerungsvorrichtung wird weniger stark behindert. Die Kreisbahn-förmige Verschiebbarkeit ermöglicht nicht zuletzt in Zusammenwirkung mit einer getrennt von der Positioniervorrichtung angeordneten Röntgenstrahlquelle bzw. Röntgendetektor, die auf einer entgegengesetzt verlaufenden Kreisbahn verschiebbar ist, die Erzeugung von Schnittbildern bzw. dreidimensionalen Bildern des zu untersuchenden Körpers. Solche Aufnahmen des Körpers werden unter vergleichbaren Bedingungen bisher mit C-Bogen-Röntgengeräten erzeugt, deren Bilddaten in Analogie zu Computertomographie-Bilddaten zu dreidimensionalen Bildern verarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist die Bewegung auf einer Kreisbahn, deren Mittelpunkt in der zu untersuchenden Körperregion gelegen ist.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Kreisbogenabschnitt-förmige Arm in einem zweiten Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert, und der zweite Kreisbogenabschnitt-förmige Arm ist in dem Sockel in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert. Durch die Verwendung eines zweiten verschiebbaren Armes kann die Bewegungsreichweite des Röntgendetektors verdoppelt werden, ohne dass dazu die Länge jedes einzelnen Kreisbogenabschnitt-Förmigen Arms wesentlich vergrößert werden müsste. Damit wird eine größere Bewegungs-Reichweite bei gleich bleibender Sperrigkeit der Positioniervorrichtung erreicht und die Zugänglichkeit der Patientenlagerungsvorrichtung wird nicht zusätzlich behindert.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Röntgendetektor oder die Röntgenstrahlquelle in dem Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm in in Bezug zu dem Bogen radialer Richtung bewegbar lagerbar. Dadurch kann der Röntgen detektor oder die Röntgenstrahlquelle bei Bedarf näher an einen im Zentrum des Bogens positionierten Patienten herangefahren werden. Dies ist von besonderem Vorteil, falls die Positioniervorrichtung unterhalb des Patientenlagerungstisches angeordnet ist. In dem Fall, dass ein Röntgendetektor in der Positioniervorrichtung gelagert ist, kann dieser von unten an den Patientenlagerungstisch herangefahren werden, um eine Röntgenaufnahme mit vertikalem Einstrahlwinkel der Röntgenstrahlung zu erzeugen. In dieser Anordnung können Röntgenaufnahmen erzeugt werden, wie sie mit herkömmlichen Röntgeneinrichtungen mit Röntgendetektor unterhalb des Tischs, sogenannten Bucky-Systemen, möglich sind. Dadurch werden die Einsatzmöglichkeiten der Röntgeneinrichtung erweitert.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die Positioniervorrichtung in einer Röntgeneinrichtung mit einer Patientenlagerungsvorrichtung eingesetzt, wobei die Röntgeneinrichtung eine in allen Raumrichtungen beweglich gelagerte und von der Positioniervorrichtung getrennt angeordnete Röntgenstrahlquelle aufweist. Diese Konstellation ermöglicht durch die getrennte Anordnung der Röntgenstrahlquelle eine besonders freie Zugänglichkeit des Patientenlagerungstischs, da die Positioniervorrichtung die Zugänglichkeit nicht wesentlich beschränkt und die Röntgenstrahlquelle unabhängig davon in möglichst wenig behindernder Weise positioniert werden kann. Zugleich lassen sich durch die freie Beweglichkeit der Röntgenstrahlquelle beliebige Einstrahlwinkel einstellen. Die Röntgenstrahlquelle kann z.B. an einem Deckenstativ gelagert sein, an dem sie die Zugänglichkeit des Patientenlagerungstisches im Wesentlichen nur von oben her einzuschränken vermag.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Röntgeneinrichtung eine Steuerungseinrichtung auf, die mit der Röntgenstrahlquelle und der Positioniervorrichtung verbunden ist und die dazu ausgebildet ist, die Röntgenstrahlquelle und die Positioniervorrichtung aufeinander abge stimmt zu bewegen, so dass diese eine vorbestimmte Ausrichtung zueinander einnehmen. Die Ausrichtung zueinander kann dabei so gewählt werden, dass der Röntgendetektor jederzeit im Röntgenstrahl der Röntgenstrahlquelle und senkrecht dazu angeordnet ist. Diese Ausrichtung ermöglicht das jederzeitige Erzeugen einer Röntgenaufnahme, ohne dass eine Bedienperson die jeweiligen Einzelpositionen manuell exakt einstellen müsste. Statt dessen genügt es, wenn beispielsweise die Röntgenstrahlquelle durch eine Bedienperson in gewünschter Weise ausgerichtet wird, während der Röntgendetektor durch die Steuerungseinrichtung automatisch nachgeführt wird. Die Beibehaltung der Ausrichtung durch die Steuerungseinrichtung kann auch zur Erzeugung von dreidimensionalen oder Schnittbildern des zu untersuchenden Körpers verwendet werden, bei denen die Röntgenstrahlquelle und der Röntgendetektor einander gegenüberliegend auf einer Kreisbahn bewegt werden müssen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 Positioniervorrichtung mit Röntgendetektor und Patientenlagerungsvorrichtung,
  • 2 Positioniervorrichtung in anderer Positionierung des Röntgendetektors,
  • 3 Röntgeneinrichtung mit Positioniervorrichtung und
  • 4 Röntgeneinrichtung mit Positioniervorrichtung und Steuerungseinrichtung.
  • In 1 ist eine Ausführungsform der Positioniervorrichtung 1 zusammen mit einer Patientenlagerungsvorrichtung dar gestellt. Die Patientenlagerungsvorrichtung besteht aus einem Patientenlagerungstisch 5, der auf einem Tischfuß 7 befestigt ist.
  • Die Positioniervorrichtung 1 ist unterhalb Patientenlagerungstischs 5 angeordnet. Die Patientenlagerungsvorrichtung weist einen Sockel 9 auf, durch den die Positioniervorrichtung 1 entweder an der Patientenlagerungsvorrichtung oder am Boden gelagert ist.
  • In dem Sockel 9 ist ein Kreisbogenabschnitt-förmiger Arm 15 über einen zweiten Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm 13 gelagert. An dem Arm 15 ist ein Röntgendetektor 11 durch eine Haltevorrichtung 17 gelagert.
  • Die Haltevorrichtung 17 ist in dem Arm 15 derart beweglich gelagert, dass der Röntgendetektor 11 in Bogenrichtung entlang des Arms 15 verschiebbar ist. Der Röntgendetektor 11 befindet sich in der Abbildung in einer gegenüber seiner Ausgangsposition maximal gegen den Uhrzeigersinn ausgelenkten Position. Er ist von dort aus nur noch im Uhrzeigersinn verschiebbar, was in der Abbildung durch einen Pfeil im Uhrzeigersinn angedeutet ist. In dieser Richtung kann er bis zur gegenüberliegenden maximal ausgelenkten Position verschoben werden, ohne durch weitere Vorrichtungselemente, z.B. eine Röntgenstrahlquelle, behindert zu werden, da er als einziger Vorrichtungsteil auf dem Arm 15 gelagert ist.
  • Der Kreisbogenabschnitt-förmige Arm 15 ist in dem zweiten Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert. Er befindet sich ebenfalls in einer entgegen dem Uhrzeigersinn maximal ausgelenkten Position. Auch der Arm 15 ist von dort nur in Richtung Uhrzeigersinn verschiebbar, was in der Abbildung durch einen entsprechenden Pfeil angedeutet ist.
  • Der zweite Kreisbogenabschnitt-förmige Arm 13 ist seinerseits in dem Sockel 9 in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert. Im Gegensatz zu dem Röntgendetektor 11 und dem Arm 15 befindet er sich jedoch nicht in einer maximal ausgelenkten Position und ist daher sowohl im als auch entgegen dem Uhrzeigersinn verschiebbar, was in der Abbildung ebenfalls durch entsprechende Pfeile angedeutet ist.
  • Die Auslenkung des Röntgendetektors 11, der in der Positioniervorrichtung 1 gelagert ist, kann in einer ersten Ausführungsform durch manuelles Verschieben durch eine Bedienperson eingestellt werden. In der Abbildung nicht dargestellte Lager- und Arretiermechanismen sorgen für die freie Beweglichkeit und die Fixierbarkeit in der gewünschten Auslenkung. In einer weiteren Ausführungsform kann die Auslenkung des Röntgendetektors 11 durch die Positioniervorrichtung 1 motorisch eingestellt werden. Nicht dargestellte Antriebs-Motoren verschieben die Arme 13, 15 und die Haltevorrichtung 17 in dieser Ausführungsform automatisch aus.
  • In 2 ist die gleiche Positioniervorrichtung 1 samt Patientenlagerungsvorrichtung wie in der vorangehenden Figur dargestellt, es werden die gleichen Bezugszeichen verwendet. Allerdings befinden sich die Kreisbogenabschnitt-förmigen Arme 13, 15 sowie die Haltevorrichtung 17 samt Röntgendetektor 11 hier in ihrer Ausgangsposition symmetrisch zu dem Sockel 9. In dieser Position weist die Positioniervorrichtung 1 eine minimale Sperrigkeit auf und behindert die Zugänglichkeit des Patiententischs 5 für Bedienpersonal oder medizinisches Fachpersonal nur unwesentlich.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Positioniervorrichtung 1 ist der Röntgendetektor 11 derart an dem Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm 15 lagerbar, dass er in bezüglich des Bogens radialer Richtung und in der Abbildung auf den Patiententisch 5 zu bewegt werden kann, was durch einen vertikalen Pfeil angedeutet ist. Zu diesem Zweck ist die Haltevorrich tung 17, die in Bogen-Richtung beweglich in dem Arm 15 gelagert ist, radial verstellbar. Der Röntgendetektor 11, der durch die Haltevorrichtung 17 gehalten wird, ist dadurch näher an einen im Zentrum des Bogens liegenden Patienten heranfahrbar. In der dargestellten Ausführungsform, in der die Positioniervorrichtung 1 unterhalb der Tischplatte 5 angeordnet ist, kann dadurch eine Anordnung erreicht werden, bei der der Röntgendetektor 11 von unten an die Tischplatte 5 herangefahren wird, was in der Figur gestrichelt dargestellt ist. Diese Anordnung gleicht derjenigen einer Röntgeneinrichtung, bei der der Röntgendetektor unmittelbar unterhalb des Tischs 5 fest oder in Längsrichtung beweglich angebracht ist und vertikal von oben Röntgen-belichtet wird, einem sogenannten Bucky-System. Durch die radiale Beweglichkeit des Röntgendetektors 11 wird die Positioniervorrichtung 1 daher auch als Bucky-System einsetzbar.
  • In 3 ist eine Röntgeneinrichtung 21 mit einer Positioniervorrichtung 1 dargestellt. Die Positioniervorrichtung 1 weist einen Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm 15 und einen weiteren Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm 13 auf, über die ein Röntgendetektor 11 wie vorangehend beschrieben in einem Sockel 9 auf einem Kreisbogen verschiebbar gelagert ist. Der Röntgendetektor 11 ist über einen Tragarm 19 und eine Haltevorrichtung 17 in dem Arm 15 gelagert. Die Positioniervorrichtung 1 ist unterhalb einer Patientenlagerungsvorrichtung angeordnet, die aus einer auf einem Tischfuß 7 gelagerten Tischplatte 5 besteht. Weitere Details der Patientenlagerungsvorrichtung sind in der Abbildung nicht dargestellt.
  • Oberhalb der Patientenlagerungsvorrichtung ist eine Röntgenstrahlquelle 23 angeordnet, die in einem Deckenstativ 25 gelagert ist. Die Röntgenstrahlquelle 23 ist in vertikaler Richtung und in horizontaler Richtung bewegbar, was durch entsprechende Pfeile angedeutet ist. Außerdem ist sie um eine horizontale Achse und um eine vertikale Achse rotierbar, was ebenfalls durch Pfeile angedeutet ist. Durch die dreidimensi onale Beweglichkeit der Röntgenstrahlquelle 23 können nahezu beliebige Röntgenstrahlwinkel eingestellt werden.
  • Die Positioniervorrichtung 1 gewährleistet durch ihre Beweglichkeit ihrerseits, dass der Röntgendetektor 11 in Abstimmung auf nahezu alle Röntgenstrahlwinkel so ausgerichtet werden kann, dass er in dem Röntgenstrahl und senkrecht dazu ausgerichtet ist. Insbesondere kann der Röntgendetektor 11 um eine vertikale Achse rotiert werden, was in der Darstellung durch einen Pfeil angedeutet ist. Zu diesem Zweck ist er rotierbar an dem Tragarm 19 gelagert, oder der Tragarm 19 ist rotierbar an dem Arm 15 gelagert, oder der Arm 13 rotierbar in dem Sockel 9. Der maximale einstellbare Rotationswinkel hängt dabei von der je nach Anwendungsfall angepassten Konstruktion ab. Er beträgt vorteilhafter Weise mindestens 20°. Durch die freie Beweglichkeit von Röntgenstrahlquelle 23 und Röntgendetektor 11 lassen sich nahezu beliebige Durchleuchtungswinkel für der Untersuchung eines nicht dargestellten, auf der Tischplatte 5 liegenden Patienten realisieren.
  • In 4 ist eine Röntgeneinrichtung 21 mit Positioniervorrichtung 1 und Röntgenstrahlquelle 23 sowie Steuerungseinrichtung 27 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die Positioniervorrichtung 1 weist einen Sockel 9 auf, in dem die Kreisbogenabschnitt-förmigen Arme 13, 15 sowie der Röntgendetektor 11 an einer Haltevorrichtung 17 verschiebbar und beweglich gelagert sind. Die Funktionsweise der Positioniervorrichtung 1 entspricht der in den vorhergehenden Figuren beschriebenen.
  • Die Röntgenstrahlquelle 23 ist dreidimensional beweglich an einem Deckenstativ 25 gelagert und ebenfalls wie vorhergehend beschrieben in horizontaler und vertikaler Richtung beweglich und um eine horizontale und eine vertikale Achse rotierbar.
  • Die dreidimensionale Beweglichkeit der Röntgenstrahlquelle 23 und des Röntgendetektors 11 ermöglichen das Einstellen unter schiedlichster Durchleuchtungsrichtungen. Der Röntgendetektor 11 wird zur Erzeugung einer Röntgenaufnahme in dem Röntgenstrahl der Röntgenstrahlquelle 23, der in der Abbildung mit gestrichelten Linien angedeutet ist, und senkrecht dazu angeordnet.
  • Die Röntgeneinrichtung 21 weist eine Steuerungseinrichtung 27 auf, die in der Abbildung ohne weitere Details dargestellt ist. Die Röntgenstrahlquelle 23 ist über ein elektrisches Kabel 29 mit der Steuerungseinrichtung 27 verbunden. Dadurch kann sowohl die Erzeugung von Röntgenstrahlung als auch die Bewegung der Röntgenstrahlquelle 23 im Raum durch die Steuerungseinrichtung 27 gesteuert werden. Die Positioniervorrichtung 1 samt Röntgendetektor 11 ist ebenfalls wird über ein Kabel 29 mit der Steuerungseinrichtung 27 verbunden. Dadurch kann auch die Bewegung der Positioniervorrichtung 1 durch die Steuerungseinrichtung 27 gesteuert werden, außerdem können Bilddaten des Röntgendetektors 11 übertragen werden.
  • Die Steuerungseinrichtung 27 verfügt über ein Steuerungsprogramm, mittels dessen die Bewegung der Röntgenstrahlquelle 23 und der Positioniervorrichtung 1 automatisch gesteuert werden können. In einer Ausführungsform ist das Steuerprogramm derart ausgelegt, dass die Röntgenstrahlquelle 23 durch eine Bedienperson manuell ausgerichtet werden kann. Die Steuerungseinrichtung 27 erhält von nicht näher dargestellten Positionsdetektoren Informationen über die gegenwärtige Position der Röntgenstrahlquelle 23 und steuert die Positioniervorrichtung 1 derart an, dass der Röntgendetektor 11 den Bewegungen der Röntgenstrahlquelle 23 nachgeführt wird. In einer weiteren Ausführungsform ist das Steuerprogramm der Steuerungseinrichtung 27 so ausgelegt, dass der Röntgendetektor 11 und die Röntgenstrahlquelle 23 auf einer Kreisbahn einander gegenüberliegend um einen nicht dargestellten auf der Tischplatte 5 liegenden Patienten herum bewegt werden. Röntgenbilddaten, die bei unterschiedlichen Röntgenstrahlrichtungen auf einer derartigen Kreisbahn aufgenommen werden, können zu dreidimensionalen oder Schnittbildern des zu untersuchenden Körpers verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Bilddaten erfolgt dabei in ähnlicher Weise wie bei der Computer-Tomographie bzw. wie bei der Erzeugung solcher Bilddaten mittels C-Bogen-Röntgengeräten. Die Steuerungseinrichtung 27 steuert die Röntgenstrahlquelle 23 und die Positioniervorrichtung 1 also derart, dass die Bewegung eines C-Bogen-Röntgengeräts nachgebildet wird.
  • Als Röntgendetektor 11 in Verbindung mit der vorangehend beschriebenen Positioniervorrichtung 1 kann vorteilhaft ein digitaler Röntgendetektor, z.B. ein Festkörperdetektor, eingesetzt werden. Dadurch stehen Röntgenbilddaten sofort nach der Aufnahme zur Verfügung, was insbesondere in interventionellen medizinischen Anwendungen vorteilhaft ist.
  • Weitere Ausführungsformen der Positioniervorrichtung 1 können nur einen oder aber mehrere Kreisbogenabschnitt-förmige Arme in entsprechender Funktionsweise aufweisen. Weitere Ausführungen der Röntgeneinrichtung 21 können z.B. anstelle eines Deckenstativs 25 ein Wandstativ oder ein Bodenstativ aufweisen. Auch eine Ausführungsform, bei der die Positioniervorrichtung 1 derart ausgebildet ist, dass sie anstelle eines Röntgendetektors eine Röntgenstrahlquelle trägt, und bei der der Röntgendetektor stattdessen getrennt von der Positioniervorrichtung 1 angeordnet ist, ist möglich.

Claims (8)

  1. Patientenlagerungsvorrichtung (5, 7) mit einer Positioniervorrichtung (1) für einen Röntgendetektor (11) oder eine Röntgenstrahlquelle (23), die einen Kreisbogenabschnittförmigen Arm (15) aufweist, in dem der Röntgendetektor (11) oder die Röntgenstrahlquelle (23) in Bogen-Richtung verschiebbar lagerbar ist, und einen Sockel (9), in dem der Kreisbogenabschnitt-förmige Arm (15) in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert ist.
  2. Patientenlagerungsvorrichtung (5, 7) nach Anspruch 1, wobei der Kreisbogenabschnitt-förmige Arm (15) in einem zweiten Kreisbogenabschnitt-förmigen Arm (13) in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert ist, und wobei der zweite Kreisbogenabschnitt-förmige Arm (13) in dem Sockel (9) in Bogen-Richtung verschiebbar gelagert ist.
  3. Patientenlagerungsvorrichtung (5, 7) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Röntgendetektor (11) oder die Röntgenstrahlquelle (23) in dem Kreisbogenabschnittförmigen Arm (15) in bezüglich des Bogens radialer Richtung bewegbar lagerbar ist.
  4. Patientenlagerungsvorrichtung (5, 7) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Patientenlagerungstisch (5), wobei die Positioniervorrichtung (1) unterhalb des Patientenlagerungstischs (5) angeordnet ist.
  5. Röntgeneinrichtung (21), die eine Patientenlagerungsvorrichtung (5, 7) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und eine in allen Raumrichtungen beweglich gelagerte und von der Positioniervorrichtung (1) getrennt angeordnete Röntgenstrahlquelle (23) aufweist.
  6. Röntgeneinrichtung (21) nach Anspruch 5, die eine mit der Röntgenstrahlquelle (23) und der Positioniervorrichtung (1) verbundene Steuerungseinrichtung (27) aufweist, die dazu ausgebildet ist, die Röntgenstrahlquelle (23) und die Positioniervorrichtung (1) aufeinander abgestimmt zu bewegen, so dass diese eine vorbestimmte Ausrichtung zu einander einnehmen.
  7. Röntgeneinrichtung (21), die eine Patientenlagerungsvorrichtung (5, 7) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und einen in allen Raumrichtungen beweglich gelagerten und von der Positioniervorrichtung (1) getrennt angeordneten Röntgendetektor (11) aufweist.
  8. Röntgeneinrichtung (21) nach Anspruch 7, die eine mit dem Röntgendetektor (11) und der Positioniervorrichtung (1) verbundene Steuerungseinrichtung (27) aufweist, die dazu ausgebildet ist, den Röntgendetektor (11) und die Positioniervorrichtung (1) aufeinander abgestimmt zu bewegen, so dass diese eine vorbestimmte Ausrichtung zu einander einnehmen.
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