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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren für die Vernichtung von Banknoten,
bei dem die Banknoten an mindestens einer dezentralen Stelle mittels
mindestens einer Banknotenbearbeitungsmaschine geprüft und sortiert
werden, wobei nicht umlauffähige Banknoten
aussortiert werden, um zur Vernichtung zu einer zentralen Stelle
transportiert werden zu können.
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Verfahren
für die
Vernichtung von Banknoten, bei dem nicht mehr umlauffähige Banknoten
aussortiert werden und zur Vernichtung an eine zentrale Stelle transportiert
werden sind bekannt und werden seit langem angewendet. Dabei werden
Banknoten, die z. B. von Geschäftsbanken,
Werttransportunternehmen usw. angenommen werden, mittels Banknotenbearbeitungsmaschinen
dezentral geprüft
und sortiert. Die Sortierung der Banknoten erfolgt dabei nach deren
Denomination und Umlauffähigkeit,
d. h. es werden je Denomination zwei Stapel gebildet, ein Stapel
für umlauffähige Banknoten
der jeweiligen Denomination und ein weiterer Stapel für nicht
mehr umlauffähige
Banknoten der jeweiligen Denomination. Unter nicht mehr umlauffähigen Banknoten
werden dabei Banknoten verstanden, die so stark verschmutzt und/oder
beschädigt
sind, daß sie
nicht erneut in den Umlauf gelangen sollen. Die nicht mehr umlauffähigen Banknoten
werden anschließend
zu einer zentralen Stelle transportiert, z. B. einer Zentralbank,
und von der Zentralbank, in der Regel nach nochmaliger Überprüfung, vernichtet.
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Es
hat sich jedoch gezeigt, daß die
bekannte Vorgehensweise sehr aufwendig ist, da es beim dezentralen
Prüfen
und Sortieren vorgesehen ist, die angenommenen Banknoten hinsichtlich
ihrer Denomination und Umlauffähigkeit
zu sortieren. Daher sind für
jede Denomination zwei Ausgabefächer
in der verwendeten Banknotenbearbeitungsmaschine vorzusehen. Da
bekannte Währungen
in der Regel sieben und mehr Denominationen oder Emissionen aufweisen,
sind bereits für
die Bearbeitung von Banknoten einer Währung vierzehn Ausgabefächer vorzusehen.
Sollen Banknoten verschiedener Währungen gleichzeitig
bearbeitet werden, erhöht
sich die Anzahl der Ausgabefächer
entsprechend. Zudem soll häufig eine
Sortierung gemäß der Lage
der Banknoten erfolgen, womit sich der Aufwand weiter um bis zu
Faktor vier erhöht,
falls die Banknotenbearbeitungsmaschine keine Elemente zum Wenden
und Orientieren aufweist.
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Weitere
Probleme resultieren bei der bekannten Vorgehensweise zur Vernichtung
von nicht umlauffähigen
Banknoten aus der Tatsache, daß die Zentralbanken
nur Banknoten erhalten, die von den einliefernden, dezentralen Stellen
als nicht umlauffähig
eingestuft wurden. Da die Zentralbanken in der Regel Vorgaben machen,
welchen Zustand Banknoten aufweisen müssen, damit sie als umlauffähig oder
nicht umlauffähig
eingestuft werden, ist es für die
Zentralbank nicht möglich
zu überprüfen, ob
sich die einliefernden dezentralen Stellen an diese Vorgaben halten,
da nur die von den dezentralen Stellen als nicht mehr umlauffähig eingestuften
Banknoten zu der Zentralbank gelangen. Diese sind gegebenenfalls
mit umlauffähigen
Banknoten vermischt oder es werden nicht alle nicht umlauffähigen Banknoten
erkannt und/oder aussortiert.
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Daneben
ist beispielsweise aus der
WO 99/27488
A1 ein Verfahren bekannt, bei dem die Vernichtung dezentral
erfolgt, also nicht von einer Zentralbank vorgenommen wird. Bei
diesen Verfahren erfolgt in einem ersten Schritt ebenfalls eine
Sortierung mittels einer ersten Banknotenbearbeitungsmaschine nach
Denomination und Zustand der Banknoten, d. h. ob die Banknoten umlauffähig oder
nicht umlauffähig
sind. Die nicht mehr umlauffähigen Banknoten
werden in einen besonders gesicherten Raum übergeben, der von der Zentralbank überwacht
werden kann. Zusätzlich
wird an die Zentralbank übermittelt
wie viele Banknoten einer jeden Denomination in den Raum übergeben
wurden. In dem gesicherten Raum erfolgt die Vernichtung der Banknoten
unter Überwachung
der Zentralbank mittels einer zweiten Banknotenbearbeitungsmaschine,
die vor der Vernichtung der Banknoten nochmals deren Denomination
und Anzahl ermittelt und überprüft. Die ermittelte
Anzahl und Denomination wird an die Zentralbank übertragen, welche diese mit
der zuvor übermittelten
Angabe zu Anzahl und Denomination der übergebenen Banknoten vergleicht.
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Bei
dieser Variante der Vernichtung von Banknoten erfolgt noch immer
eine Aufteilung und Sortierung aller Banknoten nach deren Denomination,
weshalb nach wie vor eine Vielzahl von Ausgabefächern für die verwendete Banknotenbearbeitungsmaschine
erforderlich ist. Der Einsparung des erforderlichen Transports der
nicht mehr umlauffähigen Banknoten
zu der Zentralbank steht erheblicher Aufwand für die Schaffung des gesicherten
Raums gegenüber.
Weiterer Aufwand ist für
die Überwachung der
in dem gesicherten Raum vorgenommenen Zerstörung der nicht umlauffähigen Banknoten
durch die Zentralbank erforderlich. Zudem wird sich in der Regel
eine wesentlich geringere Auslastung der für die Vernichtung der nicht
umlauffähigen
Banknoten verwendeten Banknotenbearbeitungsmaschine in dem gesicherten
Raum ergeben, weil dort nur die dezentral an einer einzige Stelle
anfallende Menge nicht umlauffähiger
Banknoten vernichtet wird. Es müssen daher
fiele Banknotenbearbeitungsmaschinen mit gesicherten Räumen installiert
werden, wodurch erhebliche Investition- und Betriebskosten verursacht werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein Verfahren für die Vernichtung
von Banknoten, bei dem nicht mehr umlauffähige Banknoten an dezentralen
Stellen aussortiert werden und zur Vernichtung an eine zentrale
Stelle transportiert werden, anzugeben, das mit geringerem Aufwand
betrieben werden kann, und insbesondere geringere Anforderungen
an die an den dezentralen Stellen verwendeten Banknotenbearbeitungsmaschinen
stellt.
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Weiterhin
soll ein Verfahren für
die Vernichtung von Banknoten, bei dem nicht mehr umlauffähige Banknoten
an dezentralen Stellen aussortiert werden und zur Vernichtung an
eine zentrale Stelle transportiert werden, angegeben werden, welches der
zentralen Stelle eine bessere Überwachung
der an den dezentralen Stellen vorgenommenen Aussortierung von nicht
umlauffähigen
Banknoten ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren für
die Vernichtung von Banknoten, bei dem die Banknoten an mindestens
einer dezentralen Stelle mittels mindestens einer Banknotenbearbeitungsmaschine
geprüft
und sortiert werden, wobei nicht umlauffähige Banknoten aussortiert
werden, um zur Vernichtung zu einer zentralen Stelle transportiert werden
zu können,
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird davon ausgegangen, daß an
mindestens einer dezentralen Stelle Banknoten angenommen, geprüft und sortiert
werden, wobei alle als nicht umlauffähig erkannten Banknoten auf
einem einzigen Stapel abgelegt werden, d. h. es wird unabhängig von
der bei der Prüfung
erkannten Denomination und/oder Lage der Banknoten ein einziges
Ausgabefach der Banknotenbearbeitungsmaschine für alle nicht umlauffähigen Banknoten
verwendet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
weist somit den Vorteil auf, daß die
an dezentralen Stellen verwendeten Banknotenbearbeitungsmaschinen
wesentlich einfacher aufgebaut sein können, da sie nur noch eine
stark verringerte Anzahl von Ausgabefächern aufweisen müssen. Zudem
wird die weitere Bearbeitung der nicht umlauffähigen Banknoten vereinfacht,
da sämtliche
nicht umlauffähigen
Banknoten in einem einzigen Stapel zusammengefaßt werden. Dies verringert
auch das Risiko, daß beim
Entleeren der Ausgabefächer
irrtümlich
umlauffähige Banknoten
zusammen mit nicht umlauffähigen
Banknoten vermischt werden, wenn die Ausgabefächer für die verschiedenen Denominationen
geleert werden. Somit werden die Investitionskosten für die Banknotenbearbeitungsmaschine
verringert, weil die nicht umlauffähigen Banknoten nicht mehr
gemäß ihrer Stückelung
und/oder ihrer Lage getrennt werden müssen. Durch die verringerte
Anzahl der Ausgabefächer
wird die Anzahl der Arbeitsschritte reduziert und dadurch der Durchsatz
erhöht.
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Weitere
Vorteile ergeben sich dadurch, daß im Bereich der dezentralen
Banknotensortierung keine zusätzlichen
Kontrollen und Überwachungen
notwendig sind. Die Aussortierung der nicht umlauffähigen Banknoten
kann in einem ungesicherten Bereich erfolgen, da die Banknoten nicht
zerstört
werden und ihr Vorhandensein so jederzeit überprüft werden kann.
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Im
Bereich der Zentralbank sind ebenfalls nur die üblichen Kontrollen und Überwachungen
notwendig. Zudem kann die Banknotenbearbeitungsmaschine auf Ausgabefächer für umlauffähige Banknoten
verzichten, wenn aufgrund der Güte
der Vorsortierung keine umlauffähigen
Banknoten enthalten sind oder wenn auf die Rückgewinnung von eventuell enthaltenen
umlauffähigen
Banknoten verzichtet wird. In diesem Fall benötigt die Banknotenbearbeitungsmaschine
nur ein Ausgabefach für
die Rückweisungen,
d. h. nicht bearbeitbare oder nicht erkannte Banknoten, und eine
Einheit für
die Vernichtung der Banknoten, z. B. einen Shredder.
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Durch
die Fokussierung auf eine zentrale Vernichtung werden die Rahmenbedingungen
für eine
wirtschaftliche Auslegung der Sicherheitsmaßnahmen im gesamten Ablauf
geschaffen. Dies betrifft sowohl die physische Absicherung der Sicherheitsbereiche
der Bargeldbearbeitung als auch die Kontrolle durch Aufsichtspersonal
nach den Grundsätzen des
Vieraugenprinzips (dual custody) im Fall von unvermeidbaren Eingriffen
durch den Kundendienst bzw. den Bediener bei Fehlfunktionen und
Störungen.
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In
einer Weiterführung
ist es vorgesehen, daß der
zentralen Stelle Daten des Prüf-
und Sortiervorgangs der mindestens einen dezentralen Stelle zur
Verfügung
gestellt werden, die über
Angaben der Anzahl und Denomination der Banknoten, und damit ihren
Wert, hinausgehen. Dazu werden neben den nicht für den Umlauf geeigneten Banknoten
auch die während
des Prüf- und Sortiervorgangs
angefallenen Daten oder Teile davon an die zentrale Stelle übermittelt.
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Bei
der erneuten Überprüfung der
nicht umlauffähigen
Banknoten an der zentralen Stelle mittels einer Banknotenbearbeitungsmaschine
kann dann anhand der Daten des zuvor an der dezentralen Stelle durchgeführten Prüf- und Sortiervorgangs überprüft werden,
ob die Sortierung durch die dezentrale Stelle, d. h. die Zuordnung
zu den nicht mehr umlauffähigen
Banknoten, vorgegebene Kriterien einhält, die z. B. von der zentralen
Stelle stammen. Dazu können
beispielsweise die Daten der dezentralen Stelle mit Daten der zentralen
Stelle verglichen werden, die beim Prüf- und Sortiervorgang an der
zentralen Stelle angefallen sind.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann es vorgesehen sein,
daß zusätzlich zu
den Daten oder Teilen von Daten der nicht umlauffähigen Banknoten
auch die während
des Prüf-
und Sortiervorgangs angefallenen Daten oder Teile von Daten der
umlauffähigen
Banknoten an die zentrale Stelle übermittelt werden.
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Bei
der erneuten Überprüfung der
nicht umlauffähigen
Banknoten an der zentralen Stelle mittels einer Banknotenbearbeitungsmaschine
kann dann anhand der Daten des zuvor an der dezentralen Stelle durchgeführten Prüf- und Sortiervorgangs überprüft werden,
ob die Sortierung durch die dezentrale Stelle, d. h. die Zuordnung
zu den nicht mehr umlauffähigen
Banknoten, von der zentralen Stelle vorgegebene Kriterien einhält. Die
Daten oder Teile von Daten der umlauffähigen Banknoten erlauben der
zentralen Stelle zusätzlich
Rückschlüsse über die
Einhaltung der von der zentralen Stelle vorgegebenen Kriterien für umlauffähige Banknoten.
Darin können auch
Angeben zur Qualität
der umlauffähigen
Banknoten enthalten sein, wie z. B. eine statistische Klassifizierung
des Verschmutzungsgrads.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann es vorgesehen sein,
daß zumindest
ein Teil der umlauffähigen
Banknoten zu der zentralen Stelle transportiert wird, um eine Prüfung einer
definierten Stichprobe zu ermöglichen.
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Die
umlauffähigen
Banknoten erlauben der zentralen Stelle eine weitere, verbesserte Überprüfung der
Qualität
der von der mindestens einen dezentralen Stelle vorgenommenen Sortierung
der angenommenen Banknoten in umlauffähige und nicht umlauffähige Banknoten
und eine Beurteilung der Qualitätsbewertung
der umlauffähigen
Banknoten. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die zentrale
Stelle ansonsten keinerlei Informationen zur Qualität der weiterhin
umlauffähigen
Banknoten erhält.
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Weitere
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der
nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen anhand von Figuren.
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Es
zeigen:
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1 einen
prinzipiellen Aufbau einer Banknotenbearbeitungsmaschine für die Verwendung
an einer dezentralen Stelle,
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2 einen
prinzipiellen Aufbau einer Banknotenbearbeitungsmaschine für die Verwendung
an einer zentralen Stelle,
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3 eine
prinzipielle, vereinfachte Darstellung einer Verteilung der Verschmutzung
von umlaufenden Banknoten, und
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4 eine
prinzipielle Verteilung von nicht umlauffähigen Banknoten mit enthaltener
Stichprobe für
umlauffähige
Banknoten.
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In 1 ist
ein prinzipieller Aufbau einer Banknotenbearbeitungsmaschine dargestellt,
die für die
Verwendung an einer dezentralen Stelle geeignet ist.
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Die
Banknotenbearbeitungsmaschine 100 weist eine Eingabeeinheit 110 auf,
in welche an der dezentralen Stelle, z. B. einer Geschäftsbank
oder ein Werttransportunternehmen, angenommene und zu bearbeitende
Banknoten eingelegt werden. An die Eingabeeinheit 110 angeschlossen
ist ein Vereinzeler 111, welcher einzelne Banknoten aus
der Eingabeeinheit 110 entnimmt und an ein Transportsystem 120 übergibt.
Das Transportsystem 120 transportiert die einzelnen Banknoten
durch eine Sensoreinrichtung 112, welche Daten von den
Banknoten ermittelt, die beispielsweise Rückschlüsse auf Echtheit, Zustand,
Denomination usw. ermöglichen.
Die ermittelten Daten der Banknoten werden an eine Steuereinrichtung 140 übergeben,
welche die Daten auswertet und damit den weiteren Fluß der Banknoten
durch die Banknotenbearbeitungsmaschine 100 steuert. Dazu
wirkt die Steuereinrichtung 140 auf Weichen 121 bis 124 ein,
die Bestandteile des Transportsystems 120 sind und es erlauben,
die Banknoten nach vorgegebenen Kriterien in Ausgabefächern 130 bis 139 abzulegen.
Die Ausgabefächer 130 bis 139 können beispielsweise
als Spiralfachstapler ausgebildet sein, welche die abzulegenden
Banknoten mittels rotierender Einheiten 130, 132, 134, 136, 138,
die Spiralfächer
aufweisen, in Ablagen 131, 133, 135, 137, 139 abstapeln.
Weitere Ausgabefächer 160 können sich
je nach Bedarf anschließen.
Die Funktionen der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 können mittels
einer Ein-/Ausgabeeinheit 150 von
einem Bediener ausgewählt
und gesteuert werden. Die Ein-/Ausgabeeinheit 150 kann
dazu beispielsweise eine Anzeige und eine Tastatur oder einen Touchscreen
aufweisen.
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Bei
der Sortierung der Banknoten in umlauffähige und nicht umlauffähige Banknoten
wird im wesentlichen der Zustand der Banknoten ermittelt und entsprechend
vorgegebener Kriterien werden die Banknoten in umlauffähige und
nicht umlauffähige Banknoten
getrennt bzw. sortiert. Dabei werden die von der Sensoreinrichtung 112 ermittelten
Daten der Banknoten von der Steuereinrichtung 140 ausgewertet.
Alle nicht umlauffähigen
Banknoten werden in einem Ausgabefach abgelegt, z. B. Ausgabefach 132, 133,
unabhängig
von ihren sonstigen Eigenschaften wie Währung, Denomination, Orientierung
usw., lediglich Banknoten, die nicht eindeutig als echte Banknoten
erkannt wurden, werden gesondert abgelegt, wie unten noch beschrieben wird.
Die umlauffähigen Banknoten
können
ebenfalls in einem bestimmten Ausgabefach oder in mehreren Ausgabefächern 134 bis 139 abgelegt
werden. Beispielsweise können
die umlauffähigen
Banknoten entsprechend ihrer Denomination jeweils in einem Ausgabefach
abgelegt werden. Banknoten die von der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 nicht
ordnungsgemäß bearbeitet
werden konnten, oder Banknoten deren Echtheit nicht bestimmt werden
konnte, werden in einem besonderen Ausgabefach 130, 131 abgelegt,
dem sogenannten Rückweisungsfach.
Dabei kann es vorgesehen sein, daß die Banknoten aus dem Rückweisungsfach 130, 131 entnommen
werden, um nochmals oder auch mehrmals erneut in das Eingabeeinheit 110 eingegeben
zu werden, damit eine erneute Bearbeitung mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 erfolgen
kann. Häufig
ist es nämlich
der Fall, daß derartige
Banknoten bei einer erneuten Bearbeitung ordnungsgemäß von der
Banknotenbearbeitungsmaschine 100 bearbeitet werden können und
sie eindeutig als echt und umlauffähig aber oder echt und nicht
umlauffähig
beurteilt werden.
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Das
Ergebnis der Sortierung wird in einem Protokoll festgehalten, in
dem zumindest die Anzahl der Banknoten jeder Denomination (und Währung) für umlauffähige und
nicht umlauffähige
Banknoten enthalten ist. Zusätzlich
können
Angaben über
nicht ordnungsgemäß bearbeitete
Banknoten aus dem Rückweisungsfach 130, 131 enthalten
sein, insbesondere deren Anzahl und der Grund der nicht ordnungsgemäßen Bearbeitung.
Aus den im Protokoll enthaltenen Angaben läßt sich, z. B. von der Steuereinrichtung 140,
der Gesamtwert der Banknoten, der Wert für eine bestimmte Denomination,
der Wert der umlauffähigen
Banknoten, der Wert der nicht umlauffähigen Banknoten usw. bestimmen.
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Die
nicht umlauffähigen
Banknoten werden aus dem Ausgabefach 132, 133 entnommen
und an eine zentrale Stelle transportiert, an welcher diese unbrauchbar
gemacht oder vernichtet werden. Für den Transport werden die
nicht umlauffähigen
Banknoten beispielsweise in gesicherten Kassetten oder sonstigen
Behältern
verpackt. Derartige Behälter können auch
direkt an dem Ausgabefach der Banknotenbearbeitungsmaschine angebracht
werden, so daß die
nicht umlauffähigen
Banknoten direkt in einen derartigen Behälter abgelegt werden.
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An
der zentralen Stelle, z. B. einer Zentralbank, werden die nicht
umlauffähigen
Banknoten mittels einer Banknotenbearbeitungsmaschine 200 bearbeitet,
deren prinzipieller Aufbau in 2 dargestellt
ist.
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Die
Banknotenbearbeitungsmaschine 200 weist eine Eingabeeinheit 210 auf,
in welche die an der dezentralen Stelle als nicht mehr umlauffähig aussortierten
Banknoten eingelegt werden. Ebenso kann es vorgesehen sein, daß der für den Transport verwendete
Behälter
direkt an der Eingabeeinheit 210 angekoppelt wird. An die
Eingabeeinheit 210 angeschlossen ist ein Vereinzeler 211,
welcher einzelne Banknoten aus der Eingabeeinheit 210 entnimmt
und an ein Transportsystem 220 übergibt. Das Transportsystem 220 transportiert
die einzelnen Banknoten durch eine Sensoreinrichtung 212,
welche Daten von den Banknoten ermittelt, die beispielsweise Rückschlüsse auf
Echtheit, Zustand, Denomination usw. ermöglichen. Die ermittelten Daten
der Banknoten werden an eine Steuereinrichtung 240 übergeben, welche
die Daten auswertet und damit den weiteren Fluß der Banknoten durch die Banknotenbearbeitungsmaschine 200 steuert.
Dazu wirkt die Steuereinrichtung 240 auf eine Weiche 221 ein,
die Bestandteil des Transportsystems 220 ist und es erlaubt,
die Banknoten nach einer Überprüfung in
ein Ausgabefach 230, 231 oder einen Banknotenvernichter 270,
beispielsweise einen Shredder, zu leiten. Die Funktionen der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 können mittels
einer Ein-/Ausgabeeinheit 250 von einem Bediener ausgewählt und
gesteuert werden. Die Ein-/Ausgabeeinheit 250 kann dazu
beispielsweise eine Anzeigen und eine Tastatur oder einen Touchscreen
aufweisen.
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Die
Funktionen der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 der zentralen
Stelle entsprechen im wesentlichen den Funktionen der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle oder dezentralen Stellen.
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Die
Prüfung
in der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 der zentralen
Stelle kann darauf beschränkt
sein, die Denomination und die Echtheit der Banknoten zu überprüfen. Auf
eine Überprüfung des Zustands
bzw. der Qualität
kann verzichtet werden, da diese bereits zuvor von der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle geprüft und
als nicht umlauffähig
eingestuft wurden. Kann die Denomination und die Echtheit einer
Banknote von der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 festgestellt
werden, wird die Banknote dem Banknotenvernichter 270 zugeführt. Falls
Echtheit und/oder Denomination der Banknote nicht festgestellt werden
können,
wird die Banknote dem Ausgabefach 230, 231 zugeführt, das
als Rückweisungsfach
dient. Wie oben im Zusammenhang mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle beschrieben, können auch die Banknoten des
Rückweisungsfachs 230, 231 erneut
mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 bearbeitet werden,
um die Anzahl der zurückgewiesenen
Banknoten zu verringern.
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Die
Banknotenbearbeitungsmaschine 200 kann darüber hinaus
weitere Prüfungen
vornehmen, z. B. die Zugehörigkeit
von Banknoten zu verschiedenen Währungen.
Weiterhin kann es auch vorgesehen sein, daß die Banknotenbe arbeitungsmaschine 200 die
Banknoten darauf überprüft, ob sie
umlauffähig oder
nicht umlauffähig
sind. Dies kann beispielsweise dazu dienen, die Sortierqualität, die Einstellungen bzw.
Kalibrierung usw. der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle zu überprüfen. Sollten
nämlich
Banknoten, die zuvor von der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 als
nicht umlauffähig
eingestuft wurden, von der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 als
umlauffähig
eingestuft werden, so ist dies ein Hinweis darauf, daß die Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle die von der zentralen Stelle vorgegebene Kriterien nicht
einhält.
Derartig als umlauffähig
erkannte Banknoten können,
zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand
wie nicht umlauffähige
Banknoten mittels des Banknotenvernichters 270 vernichtet
werden, falls diese ordnungsgemäß bearbeitet
werden konnten, d. h. ihre Echtheit und Denomination wurden von der
Banknotenbearbeitungsmaschine 200 ermittelt. Es ist aber
auch möglich
ein oder mehrere weitere Ausgabefächer vorzusehen, in welche
die noch umlauffähigen
Banknoten von der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 transportiert
werden.
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Die
Banknotenbearbeitungsmaschine 200 der zentralen Stelle
fertigt ebenfalls ein Protokoll über das
Ergebnis der Sortierung an, in dem zumindest die Anzahl der Banknoten
jeder Denomination enthalten ist. Diese Banknoten wurden von dem
Banknotenvernichter 270 vernichtet. Zusätzlich sind Angaben über nicht
ordnungsgemäß bearbeitete
Banknoten aus dem Rückweisungsfach 230, 231 enthalten, insbesondere
deren Anzahl und der Grund der nicht ordnungsgemäßen Bearbeitung. Die Angaben
des Protokolls der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 der
zentralen Stelle werden mit den Angaben des Protokolls der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle verglichen. Bei ordnungsgemäßer Bearbeitung müssen die
Angaben über
Anzahl und Denomination der nicht umlauffähigen Banknoten des Protokolls
der dezentralen Stelle mit Anzahl und Denomination der zentralen Stelle übereinstimmen.
Das Protokoll der Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle kann beispielsweise drahtgebunden, drahtlos, über Internet usw.
zur Banknotenbearbeitungsmaschine 200 der zentralen Stelle übertragen
werden. Das Protokoll kann aber auch als Ausdruck vorliegen, der
von der dezentralen Stelle zur zentralen Stelle transportiert wird.
Ebenso ist des möglich,
daß das
Protokoll in einem Speicher gespeichert ist, der zu der zentralen Stelle
transportiert wird. Der Transport des Protokolls kann zusammen mit
oder getrennt von den Banknoten erfolgen, z. B. durch Befestigung
eines RFID-Chips auf dem Transportbehälter.
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Zusätzlich kann
es vorgesehen sein, daß die bei
der Prüfung
und Sortierung der Banknoten an der dezentralen Stelle mittels der
Banknotenbearbeitungsmaschine 100 von der Sensoreinrichtung 112 ermittelten
Daten der Banknoten, oder Teile davon, der an der zentralen Stelle
verwendeten Banknotenbearbeitungsmaschine 200 zur Verfügung gestellt werden.
Ebenso können
Daten zur Verfügung
gestellt werden die von der Steuereinrichtung 140 aus den
von der Sensoreinrichtung 112 ermittelten Daten bei der
Prüfung
gewonnen werden. Die Daten beinhalten die Eigenschaften der untersuchten
Banknoten, aus denen von der Steuereinrichtung 140 Aussagen über Umlauffähigkeit,
Währung,
Denomination usw. abgeleitet werden, z. B. eine statistischen Beschreibung
der Qualität
der aussortierten Banknoten, eine Verteilung der Verschmutzungsgrade,
Beschädigungen
usw. Dies ermöglicht,
daß die
von der Steuereinrichtung 140 vorgenommenen Entscheidungen bei
der Sortierung anhand der Daten an der zentralen Stelle, z. B. von
der Steuereinrichtung 240, überprüft werden können.
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An
der zentralen Stelle erlauben die Daten der dezentralen Stelle einen
Vergleich mit den von der Sensoreinrichtung 212 ermittelten
bzw. von der Steuereinrichtung 240 gewonnenen Daten der
zur Vernichtung an die zentrale Stelle angelieferten Banknoten,
bei deren Verarbeitung mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 200 der
zentralen Stelle. Dies erlaubt insbesondere Rückschlüsse, falls die von der dezentralen
Stelle als nicht umlauffähig
eingestuften Banknoten von der zentralen Stelle abweichend als umlauffähig eingestuft
werden. In diesem Fall können
die Daten der dezentralen Stelle mit den Daten der zentralen Stelle
verglichen werden und es können
Rückschlüsse gewonnen
werden, welche es erlauben die Abweichung der dezentralen Stelle
zu korrigieren. Dabei kann es vorgesehen sein, daß die Daten
den einzelnen Banknoten zugeordnet sind, so daß ein direkter Vergleich der
Daten möglich
ist. Diese Zuordnung kann z. B. über
die Seriennummer oder andere individuelle Merkmale der Banknoten
erfolgen. Es kann aber auch vorgesehen sein, daß eine statistische Auswertung
sowie ein statistischer Vergleich der Daten erfolgen.
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Neben
den Daten der nicht umlauffähigen Banknoten
können
auch Daten oder Teile der Daten der umlauffähigen Banknoten der dezentralen
Stelle an die zentrale Stelle übermittelt
werden. Dies erlaubt der zentralen Stelle auch eine Auswertung und
Beurteilung der Qualität
der Sortierung durch die dezentrale Stelle hinsichtlich der von
der dezentralen Stelle als umlauffähig eingestuften Banknoten.
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Die
bei der Überprüfung der
Banknoten an der dezentralen Stelle gewonnenen Daten können drahtlos
oder drahtgebunden, z. B. über
Internet, übermittelt
werden. Die Daten können
auch in einen Speicher geschrieben werden, der zusammen mit oder
getrennt von den nicht umlauffähigen
Banknoten an die zentrale Stelle transportiert wird.
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3 zeigt
beispielhaft eine Verteilung 300 der Verschmutzung von
umlaufenden Banknoten. Hierbei ist jeweils die Anzahl der im Umlauf
vor kommenden Banknoten pro Verschmutzungsstufe dargestellt. Mit
einer Sortierschwelle 304 wird ein bestimmter Verschmutzungsgrad
als Grenze zwischen umlauffähigen
(links von 304) und nicht umlauffähigen (rechts von304)
Banknoten festgelegt. Aufgrund von realen Beschränkungen und Toleranzen der
Sensoreinrichtungen 112 werden umlauffähige Banknoten 301 und
nicht umlauffähigen
Banknoten 302 mit einer gewissen Unschärfe getrennt. In diesem Unschärfebereich 303 werden
fälschlicherweise
umlauffähige Banknoten
als nicht umlauffähig
und nicht umlauffähige
Banknoten als umlauffähig
erkannt. Die Breite und Form dieses Unschärfebereichs 303 ist
unter anderem von der Größe der Toleranzen,
der Kalibrierung und der Meßgenauigkeit
(z. B. Auflösung)
der Sensoreinrichtung 112 abhängig. In dieser Umgebung ist
auch die Wiederholbarkeit der Bestimmung der Umlauffähigkeit
eingeschränkt,
so daß es
vorkommen kann, daß dieselbe
Banknote in einem ersten Durchlauf als nicht umlauffähig, in
einem zweiten Durchlauf aber als umlauffähig erkannt wird. Der Unschärfebereich
existiert auch bei der Sensoreinrichtung 212 der Zentralbank,
kann aber aufgrund einer höherwertigen
Meßtechnik
(z. B. mit höherer
Auflösung
oder vollflächiger
Messung) und regelmäßiger Kalibrierung
geringer ausfallen.
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3a und 3b zeigen
das Verhalten der Sortierung bei einer fehlerhaft wirkenden Sortierschwelle 304a oder 304b,
die sich aufgrund einer falschen Einstellung oder einer fehlerhaften
Kalibrierung der Sensoreinrichtung 112 ergeben kann. In
diesem Fall erkennt die Sensoreinrichtung 112 zu viele oder
zu wenige umlauffähige
Banknoten, zusätzlich zu
den ohnehin unvermeidlichen Abweichungen aufgrund des Unschärfebereichs 303.
Bei einer zu niedrig wirkenden Sortierschwelle 304a werden
zu viele umlauffähige
Banknoten als nicht umlauffähig
aussortiert. Bei einer zu hoch wirkenden Sortierschwelle 304b werden
nicht alle nicht umlauffähigen
Banknoten als solche erkannt und aus dem Verkehr gezogen, so daß die Qualität der umlaufenden
Banknoten verringert wird.
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Durch
eine statistische Bewertung der Verteilung der Verschmutzung der
von der dezentralen Stelle eingelieferten nicht umlauffähigen Banknoten 302 kann
die Zentralbank überprüfen, ob
die Sortierschwelle 304 und/oder die Kalibrierung der Sensoreinrichtung 112 der
dezentralen Stelle richtig eingestellt waren. Falls die ermittelte
Verteilung 302b zu wenig Banknoten in der Umgebung der
Sortierschwelle aufweist, ist dies ein Indiz dafür, daß eine zu hoch eingestellte
Sortierschwelle 304b verwendet wurde und zu viele nicht
umlauffähige
Banknoten im Umlauf verblieben sind. Falls die ermittelte Verteilung 302a zu
viele Banknoten in der Umgebung der Sortierschwelle und damit zu
viele umlauffähige
Banknoten enthält,
ist dies ein Indiz dafür,
daß die
dezentrale Stelle eine zu niedrig eingestellte Sortierschwelle 304a verwendet
oder überhaupt
keine Sortierung der Umlauffähigkeit
vorgenommen hat.
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4 zeigt
eine Verteilung 402 von nicht umlauffähigen Banknoten, die zusätzlich eine
Stichprobe von umlauffähigen
Banknoten 401 enthält.
Eine solche Verteilung 402 wird dadurch erzeugt, daß zusätzlich zu
den von der Sensoreinrichtung 112 als nicht umlauffähig erkannten
Banknoten 302 weitere als umlauffähig erkannte Banknoten hinzugefügt werden.
Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass nach einem Zufallsverfahren
ein vorgegebener Prozentsatz von umlauffähigen Banknoten 301 ausgewählt wird.
Wenn die dezentrale Stelle Banknoten entsprechend dieser Verteilung 402 einliefert,
dann kann die Sensoreinrichtung 212 der Zentralbank die Stichprobe 401 der
umlauffähigen
Banknoten durch statistische Verfahren herausfiltern und erhält so ein reales
Abbild der Qualität 300 der
umlaufenden Banknoten, unter Einschluß der Verteilung der Verschmutzung
sowie der Beschädigungen
und sonstiger Minderung der Qualität durch Alterung und Verschleiß.
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In
einer weiteren Ausprägung
kann die zentrale Stelle, z. B. eine Zentralbank, die Einlieferung von
Stichproben von umlauffähigen
Banknoten veranlassen. Dies erlaubt der Zentralbank eine zuverlässige Beurteilung
der Qualität
der umlauffähigen bzw.
in Umlauf befindlichen Banknoten und die Verfolgung von Änderungen
(Alterung, Abnutzung, Beschädigung)
aufgrund der Benutzung der Banknoten. Auf Basis dieser Analysen
kann die Zentralbank bei sich anbahnenden signifikanten Abweichungen
von der Sollvorgabe bzw. Zielvorstellung unverzüglich eingreifen, z. B. durch Änderung
von Richtlinien, Inverkehrbringen von neuen bzw. druckfrischen Banknoten,
verschärfte
Kontrollen oder geänderte
Vorgaben. Zusätzlich
können
auch die zuvor beschriebenen Daten, die bei der Bearbeitung der
Banknoten an der dezentralen Stelle erzeugt wurde, für die Banknoten
der Stichprobe an die zentrale Stelle übermittelt werden. Dadurch
können
auftretende Abweichungen von Vorgaben noch besser analysiert werden.
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Vorteilhaft
ist es, wenn dazu die Banknotenbearbeitungsmaschine 100 der
dezentralen Stelle, z. B. eines kommerziellen Geldbearbeitungszentrums, eine
repräsentative
Stichprobe über
ein größeres Bearbeitungsvolumen
erzeugt, z. B. über
das gesamte Volumen eines Arbeitstags. Eine solche Stichprobe hat
den Vorteil, daß sie
tatsächlich
den Durchschnitt der umlaufenden Banknoten abbildet und zufällige Einflüsse spezieller
Bearbeitungsmengen ausgemittelt werden. Es ist bekannt, daß die Banknoten
im Handel je nach Branche sehr unterschiedliche Qualitäten aufweisen,
z. B. in der Regel sehr gute Qualität bei erstklassigen Bekleidungsgeschäften und
sehr niedrige Qualität
bei Imbiss-Ketten. Auch die regionale Herkunft der Banknoten kann
systematische Einflüsse
auf die Banknoten aufweisen, sei es durch Gewohn heiten im Umgang
mit den Banknoten, der Sorgfalt einzelner Einzahler in der Aufbereitung
der Banknoten oder klimatische Einflüsse, z. B. Feuchtigkeit. Die
Auswahl der in die Stichprobe aufgenommenen Banknoten kann dabei
nach zufälligen
Verfahren erfolgen oder aber durch eine gezielte Selektion bestimmter
Banknoten, die repräsentativ
für eine
bestimmte Qualitätsklasse
sind und entsprechend ihrem Anteil am Gesamtumlauf zugeordnet werden.
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Solche
repräsentativ
ausgewählten
Stichproben haben den Vorteil, daß bereits kleine Mengen für eine sichere
Beurteilung der in Umlauf befindlichen Banknoten ausreichen, insbesondere
wenn solche Stichproben von repräsentativ
ausgewählten
dezentralen Stellen oder bezogen auf unterschiedlichen Hersteller
und Typen von Banknotenbearbeitungsmaschinen angefordert werden.
-
Die
Einlieferung solcher Stichproben von umlauffähigen Banknoten kann in getrennten
Denominationen bzw. Stückelungen
oder ohne Unterscheidung nach Denomination erfolgen. Letzteres hat
den Vorteil, daß nur
ein weiteres zusätzliches Ausgabefach
benötigt
wird und daher nur geringe Mehrkosten verursacht und der Handhabungsaufwand
minimiert wird. Die Zentralbank kann über die erwartete Verteilung
der Banknotenqualität,
z. B. des Verschmutzungsgrads, Analysen über die Qualität der umlauffähigen Banknoten
erstellen und evtl. Reaktionen zur Korrektur einleiten. Die Zentralbank kann
auch frühzeitig
Fälschungen
identifizieren, die bereits in Umlauf sind, aber durch das kommerzielle Geldbearbeitungszentrum
nicht erkannt werden, weil deren Sensoren nicht für eine entsprechend
genaue Prüfung
ausgelegt sind.
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In
einer weiteren Ausführung
der Erfindung kann den nicht umlauffähigen Banknoten ein definierter
Prozentsatz an umlauffähigen
Banknoten beigemischt werden. Dies hat den Vorteil, daß die Sortiermaschine
des kommerziellen Geldbearbeitungszentrums nur ein einziges Ausgabefach
für die
an die Zentralbank zu liefernden Banknoten benötigt. Vorteilhaft wird nur
ein sehr geringer Prozentsatz an umlauffähigen Banknoten beigemischt.
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In
einer weiteren Ausführung
der Erfindung können
an sich umlauffähige
Banknoten mit bestimmten Eigenschaften erfaßt werden. Solche Eigenschaften
können
z. B. in Abweichungen des Drucks oder der Drucktoleranz, einer bestimmten
Seriennummer oder einem Bereich von Seriennummern bestehen. Damit
ist es möglich,
solche Banknoten vorzeitig aus dem Umlauf zu entfernen oder erweiterte
Stichproben über
Banknoten mit bestimmten Eigenschaften zu gewinnen. Dies kann z.
B. sinnvoll sein, wenn die Zentralbank zu Testzwecken modifizierte
Banknoten in Umlauf bringt, um z. B. die Haltbarkeit verschiedener
Versionen zu überprüfen oder zu
vergleichen. Dies kann auch die Erfassung von registrierten Banknoten
betreffen, deren Seriennummern z. B. aufgrund einer Erpressung oder
eines Raubüberfalls
bekannt sind. In diesem Fall ist es sinnvoll, daß zusätzlich entsprechende Daten
des Einlieferers erfaßt
werden und an die Zentralbank übermittelt
werden.
-
Die
folgenden Ausführungen
beschreiben die Bearbeitung von nicht umlauffähigen Banknoten. In direkter
Analogie können
die Ausführungen
auch auf Stichproben umlauffähiger
Banknoten oder Mischformen übertragen
werden, ohne daß darauf
im Einzelnen hingewiesen wird.
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Das
geordnete Ablegen von Banknoten mit unterschiedlichen Formaten (je
nach Stückelung)
in einem Stapel erfordert besondere Vorkehrungen, so daß der Stapel
in sich stabil ist für
den Transport und bei der Bearbeitung auf einer weiteren Sortiermaschine
möglichst
gut vereinzelt werden kann. Dazu ist es vorteilhaft, wenn das Ausgabefach
in Länge und
Breite auf das größte vorkommende
Format eingestellt wird und die kleineren Formate in einer bestimmten
Relation dazu abgelegt werden.
-
Diese
Relation kann aus der Vorgabe einer bestimmten gemeinsamen Bezugskante,
z. B. der Längs-
und/oder der Schmalseite, bestehen. In diesem Fall stellen der Zeitpunkt
des Abstapelns bzw. der Freigabe der Banknote aus dem Transportsystem
und/oder bestimmte Leitelemente und Führungsbleche im Ablagebereich
sicher, daß die
Banknoten an einer oder beiden Bezugskanten ausgerichtet werden.
Die Nutzung der Schwerkraft kann diese Ausrichtung unterstützen oder
ggf. alleine bewerkstelligen, wenn die Ablagefächer entsprechend geneigt sind.
Das Ausrichten an den Bezugskanten kann zusätzlich durch Einsatz eines
Rüttlers
oder Vibrators unterstützt
werden.
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Alternativ
kann diese Relation auch in einer Vorgabe zur mittigen Ablage bestehen.
In diesem Fall stellt der Zeitpunkt des Abstapelns bzw. der Freigabe der
Banknote aus dem Transportsystem sicher, daß die Banknote mittig abgelegt
wird. Ein solches Verfahren ist z. B. möglich, wenn das System eine
Abzugsvorrichtung aufweist und der Abzugszeitpunkt entsprechend
der Länge
bzw. Breite der Banknote steuerbar ist. Eine solche Abzugsvorrichtung
ist z. B. bekannt aus
EP
0 854 833 B1 .
-
Die
Relation kann in einer Kombination aus beiden Möglichkeiten bestehen, z. B.
einer gemeinsamen Bezugskante hinsichtlich der Längsseite und einer mittigen
Ablage bezüglich
der Längsseite.
Diese Kombination ist besonders geeignet für die Weiterverarbeitung auf
einer Banknotenbearbeitungsmaschine mit Quervereinzelung, wie z.
B. in
EP 1 238 375
B1 beschrieben.
-
Die
Ausrichtung an jeweils einer bestimmten Längs- und Schmalseite als Bezugskanten
ist besonders geeignet für
Systeme mit Längsvereinzelung und
einem Transportsystem mit einer festen Bezugslage zur Grundplatte
des Banknotentransports, wie z. B. in
EP 0 764 131 B1 beschrieben.
-
Die
Ausrichtung an einer bestimmten Schmalseite als Bezugskante sowie
mit mittige Ablage in dieser Schmalseite ist besonders geeignet
für Systeme
mit Längsvereinzelung
und einem Transportsystem mit einem symmetrischen Riemensystem.
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Die
mittige Ablage sowohl bezüglich
der Längs-
als auch der Schmalseite ist besonders vorteilhaft für die Stabilität des Banknotenstapels.
Bei dieser Relation ist die Gefahr des Umkippen und des Auseinanderrutschens
am Geringsten. Sie ist in der Regel jedoch nicht besonders gut geeignet
für die üblichen
Vereinzeler der Banknotenbearbeitungsmaschinen.
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Die
im Ausgabefach gesammelten nicht umlauffähigen Banknoten können in
verschiedenen Formen für
den Transport zur Zentralbank aufbereitet werden.
-
Die
einfachste Möglichkeit
des Transports ist z. B. die Banderolierung in Päckchen mit 100 Banknoten oder
als Bündel
(Paket) mit 10 Päckchen
oder 1000 losen Banknoten, z. B. durch Einschweißen in eine transparente Folie.
Diese Folie kann so gestaltet werden, daß Manipulationen erkannt werden,
z. B. bei optisch sichtbarer Beschädigung der Folie oder bei Verlust
von Unterdruck (Vakuumverpackung). Der Nachweis einer Manipulation
kann ge führt
werden bzw. die Integrität
(Unversehrtheit) der Einzahlung kann geprüft werden, wenn bei der Herstellung
des Bündels
Prüfstoffe
eingeschweißt
werden, die bei einer Öffnung
entweder sichtbare oder unsichtbare Farbreaktionen hervorrufen oder
der bestimmte Prüfstoff
bei der Übergabe
oder Einzahlung in der Zentralbank nicht mehr vollständig vorhanden
ist.
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Die
bearbeiteten Päckchen
können
jedoch auch eine variable Anzahl von Banknoten enthalten, um z.
B. einen vorgegebenen Wert oder Mindestwert pro Päckchen zu
erreichen oder einen vorgegebenen Maximalwert pro Packchef nicht
zu überschreiten. Die
Information über
den Wert eines Päckchens
und die Anzahl der Banknoten kann im Klartext oder über einen
Barcode aufgedruckt sein. Besonders vorteilhaft ist es derartige
Barcodes, oder andere maschinenlesbare Informationen, auf der schmale
Seite der Päckchen
auf der Banderole anzuordnen. Die Informationen können dann
auch erfaßt
werden, wenn die Päckchen
gestapelt vorliegen.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann auch ein elektronisch lesbares Etikett (smart label) auf der
Banderole für
die Speicherung der Information verwendet werden. Mit einem kontaktlosen RFID-Verfahren
können
gleichzeitig die Informationen aller in einem Stapel enthaltenen
Päckchen
gelesen werden.
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Diese
Verfahren haben den Vorteil, die Überwachung des Werts bzw. der
Vollständigkeit
des Stapels leichter überprüfen zu können.
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Eine
weitere Möglichkeit
des Transports sind Behälter
oder Kassetten, die entsprechend den Banknotenformaten ausgestaltet
sind. Diese Behälter
können
Verschließmechanismen
aufweisen, z. B. in Form einer Plombe oder einer Verriegelung, die nur
durch bestimmte beim Empfänger
vorhandene Hilfsmittel geöffnet
werden kann. Diese Behälter
können
so ausgestaltet sein, daß sie
an der Banknotenbearbeitungsmaschine des kommerziellen Geldbearbeitungszentrums
vollautomatisch oder halbautomatisch gefüllt und verriegelt bzw. versiegelt
werden können.
Eine weitere Ausgestaltung ist die Möglichkeit, daß dieser
Behälter
an der Banknotenbearbeitungsmaschine automatisch geöffnet werden
kann und die Banknoten daraus ohne manuellen Eingriff eines Bedieners
vereinzelt werden können.
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Bei
gemischten Formaten mit unterschiedlichen Längen und/oder Breiten der Banknoten
müssen
die Banknoten ggf. mit zusätzlichen
Mitteln im Behälter
gesichert werden, so daß herausstehende große Banknoten
nicht umgebogen werden bzw. kleine Banknoten sicher gehalten werden.
Dies kann durch eine entsprechende Ausgestaltung des Transportbehälters erfolgen,
z. B. Fächer
einer bestimmten oder variabel einstellbaren Größe oder Andruck mittels Feder,
so daß die
Banknoten nicht verrutschen können.
Ein solcher Mechanismus kann auch dazu dienen, das Verrutschen bei
nur teilweise gefüllten Behältern zu
verhindern.
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Eine
weitere Möglichkeit
des Transports kann durch Verwendung von Kunststofftaschen mit Siegelverschluß (Safebags)
erfolgen. In diesem Fall werden die Banknoten in der Regel lose
eingelegt. Auch die ungeordnete Sammlung in einem Sack oder einem
anderen Behälter
ist prinzipiell möglich.
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In
allen zuvor angegebenen Möglichkeiten des
Transports besteht die Notwendigkeit zur Identifizierung der Einzahlung.
Diese besteht z. B. aus dem Namen des Einlieferers, einer evtl.
zugeordneten Bankleitzahl oder einer anderen standardisierten Kennung,
der Anzahl der Banknoten pro Denomina tion und/oder dem Wert der
Einzahlung, dem Datum der Bearbeitung, dem Bearbeiter, der Identifizierung der
Banknotenbearbeitungsmaschine.
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Für die Verfolgung
der Banknotenqualität kann
es vorteilhaft sein, wenn während
der Sortierung auch Daten hinsichtlich der Qualität bzw. Sortierergebnisse
der enthaltenen Banknoten erfaßt
werden. Dies kann z. B. statistische Daten wie die Verteilung des
Verschmutzungsgrads, die Häufigkeit
und Art der Beschädigungen
oder andere beschreibungsrelevante Daten für die Zusammensetzung der Einzahlung
betreffen. Als weitere Daten können
die Einstellung der Banknotenbearbeitungsmaschine sowie weitere
Parameter der Bearbeitung hinzu kommen.
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Ebenso
können
als weitere Daten können die
Seriennummern der sortierten Banknoten erfaßt werden. Diese Seriennummern
können
zur eindeutigen Identifizierung der individuellen Banknoten dienen
und die zuvor beschriebenen Daten, z. B. über den Verschmutzungsgrad
oder die Beschädigungen, können für jede Banknote
individuell angegeben werden.
-
Die
individuelle Erkennung der Banknote kann statt oder zusätzlich zur
Seriennummer auch über
andere individuelle Merkmale der Banknote erfolgen, z. B. Abweichungen
von der Drucktoleranz, spezielle Eigenschaften aufgrund der Benutzung
der Banknote usw. Dazu können
die von der Sensoreinheit erfaßten
Daten verwendet werden, wie dies beispielsweise in der
DE 10 2004 033 092 A1 genauer beschrieben
ist. Ebenso ist eine individuelle Erkennung von Banknoten mittels
spezifisch angebrachter Merkmale wie z. B. ein unsichtbarer Balkenkode
oder andere individuell aufgebrachte Muster möglich.
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In
einer weiteren Ausprägung
können
zusätzliche
Daten erfaßt
werden, die die Wiederausgabe der umlauffähigen Banknoten durch das kommerzielle
Geldbearbeitungszentrum betreffen. Dies kann z. B. die Menge der
Banknoten betreffen, die Verteilung des Verschmutzungsgrads und
alle weiteren zuvor bereits genannten Daten.
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Auf
Basis derartiger Daten kann die Zentralbank überprüfen, ob die Banknotenbearbeitungsmaschine
des kommerziellen Geldbearbeitungszentrums mit den richtigen Parametern
bzw. Einstellungen für
die Sortierung der nicht umlauffähigen
bzw. umlauffähigen
Banknoten betrieben wurde und ob die Meßergebnisse für den Verschmutzungsgrad
und die Beschädigungen
den Vorgaben der Zentralbank für
die Kalibrierung bzw. Justage der Sensoren entsprechen. Dies kann
am einfachsten dadurch erfolgen, daß die Zentralbank die selbst
ermittelten Ergebnisse für
die Zusammensetzung der Einzahlung mit den vom kommerziellen Geldbearbeitungszentrum übermittelten
Daten vergleicht. Dies kann auf Basis der statistischen Daten oder
auf Basis der individuellen Banknoten über die Seriennummern bzw. andere
individuelle Merkmale erfolgen. Bei wesentlichen Abweichungen von
den vorgegebenen Einzahlungsbedingungen kann die Zentralbank Hinweise
für geänderte Einstellungen
bzw. Justagen der Banknotenbearbeitungsmaschine des kommerziellen
Geldbearbeitungszentrums ausgeben, um den Mangel abzustellen. Die
Zentralbank kann auch eine Überprüfung der
Banknotenbearbeitungsmaschine vor Ort veranlassen, um den Grund
für die
Abweichung festzustellen. Die Zentralbank kann ggf. Gebühren erheben,
um die durch die Abweichungen verursachten Kosten zu decken. Solche
Kosten können
z. B. dadurch entstehen, daß fälschlicherweise
umlauffähige
Banknoten enthalten sind und deshalb unnötig vernichtet werden.
-
In
der Regel ist mindestens ein Informationsträger auf dem Bündel oder
Transportbehälter
vorhanden, der die eindeutige Identifizierung der Einlieferung der
nicht umlauffähigen
Banknoten ermöglicht.
-
Im
einfachsten Fall ist dies ein Balkenkode (barcode), dessen eindeutige
Information oder Nummer auf weitere Daten verweist, die auf anderem Weg übermittelt
oder eingegeben werden. Ein eindimensionaler Balkenkode kann aufgrund
der Beschränkung
des Informationsgehalts nur eine geringe Menge an Informationen
speichern. Bei Verwendung eines zweidimensionalen Balkenkodes können wesentlich
mehr Informationen gespeichert und übertragen werden.
-
Alternativ
dazu kann ein elektronischer Chip (smart label), vorzugsweise mit
kontaktloser Übertragung
(RFID), als Informationsträger
auf dem Bündel oder
dem Transportbehälter
angebracht werden, so daß alle
oben beschriebenen Daten gespeichert und übermittelt werden können.
-
Die
Daten des Informationsträgers
werden von der Zentralbank mit entsprechenden Lesegeräten gelesen.
Dieses Lesen kann bei der Entgegennahme (Empfang) oder im Rahmen
der Bearbeitung an der Banknotenbearbeitungsmaschine erfolgen.
-
Statt
oder in Ergänzung
zu den auf dem mit dem Bündel
oder Transportbehälter übergebenen Daten
können
weitere Daten auf elektronischem Weg übermittelt werden. Die Banknotenbearbeitungsmaschine
des kommerziellen Geldbearbeitungszentrums erfaßt die beschriebenen Daten
während
der Bearbeitung der Banknoten und erzeugt am Ende der Bearbeitung
oder bei Abschluß einer
Einzahlungseinheit ein entsprechendes elektronisches Protokoll. Dieses
Protokoll wird elektronisch an die Zentralbank übermittelt, z. B. über die
Vernetzung durch Internet oder andere WAN-Schnittstellen (wide area
network). Vorzugsweise wird für
das elektronische Protokoll das XML-Format verwendet, da es mit vielen standardmäßigen Hilfsmitteln
weiterverarbeitet werden kann, z. B. durch Einlesen in eine Datenbank.
Das XML-Format hat
darüber
hinaus den Vorteil, daß es weitgehend
unabhängig
ist von der internen Darstellung der Banknotenbearbeitungsmaschine
und als solches maschinenübergreifend
und versionsunabhängig,
also ein offener Standard, ist. Solche Protokolle können daher
von Banknotenbearbeitungsmaschinen unterschiedlicher Hersteller
erzeugt werden, wenn die Zentralbank oder eine andere Organisation das
Format und die Inhalte des Protokolls vorgegeben und standardisiert
hat.
-
Anstelle
einer elektronischen Übermittlung können die
Daten auch als Protokoll auf Papier ausgedruckt werden und ggf.
dem Bündel
oder Transportbehälter
hinzugefügt
werden.
-
Durch
eine zusätzliche
Authentisierung der erfaßten
und übermittelten
Daten kann aufgedeckt werden, wenn die auf dem Informationsträger, auf dem
elektronischen Protokoll oder auf dem Papier übermittelten Daten unzulässig verändert werden. Eine
solche Authentisierung erfolgt z. B. durch eine kryptografische
Verarbeitung auf Basis von geheim gehaltenen Schlüsseln, z.
B. DES- oder RSA-Verfahren oder andere bekannte Verfahren der Verschlüsselung.
Dabei kann alternativ die gesamte Information verschlüsselt werden,
so daß sie
von Unbefugten nicht gelesen werden kann, oder es wird nur eine
Signatur, z. B. Message Authentication Code (MAC) am Ende der Daten
bzw. des Ausdrucks hinzugefügt, so
daß die
Integrität
der übertragenen
Daten überprüft werden
kann. Für
die Verschlüsselung
können auch
andere Verfahren verwendet werden, z. B. das PKI-Verfahren (public
key infrastructure).
-
Der
Schlüssel
für diese
Authentisierung kann z. B. durch die Zentralbank vorgegeben und
so sicher in der Banknotenbearbeitungsmaschine gespeichert werden,
daß das
kommerzielle Geldbearbeitungszentrum keine Möglichkeit hat, die ermittelten
Daten zu verändern.
Dieses Verfahren erlaubt der Zentralbank die Kontrolle und Überwachung
der von den kommerziellen Geldbearbeitungszentren betriebenen Banknotenbearbeitungsmaschine
und der darauf ausgeführten
Banknotenbearbeitung.
-
Die
Authentisierung kann auch die Programme und/oder die Parameter sowie
die Einstellungen der Sortiermaschine umfassen. Damit kann die Zentralbank
z. B. überprüfen, ob
tatsächlich
das von der Zentralbank genehmigte (autorisierte) Verfahren für die Prüfung der
Banknoten verwendet wird.
-
Die
Vereinzelung von nicht umlauffähigen Banknoten
in gemischten Formaten stellt erhöhte Ansprüche an die Leistungsfähigkeit
des Vereinzelers der Sortiermaschine, insbesondere wenn die Banknoten
ohne jegliche Ausrichtung entlang einer Bezugskante eingeliefert
werden. In diesem Fall müssen
Ausrichtelemente und Vorschubelemente dafür sorgen, daß die Banknoten
dem Vereinzeler zugeführt
werden, und daß die
Banknote z. B. an einer Bezugskante des Transportsystems ausgerichtet
werden, bevor sie in den Bereich der Sensoren zugeführt werden.
Bei unvollständiger
Ausrichtung besteht die Gefahr von Vereinzelerstopps bzw. Vereinzelungslücken, von
Mehrfachabzügen
oder zusätzlichen
Rückweisungen,
weil die Sensoreinheit Banknoten mit Schräglauf oder einem zu großen Abstand
zur Referenzebene der Messung (Hochlauf) nicht zuverlässig auswerten
kann.
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Das
Problem kann teilweise gelöst
werden, wenn die Sensoren vollflächig
messen und die Güte und
Zuverlässigkeit
der Auswertung unabhängig
von Schräglauf
und Hochlauf ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Sensoren
eine ausreichende Anzahl von Meßspuren
aufweisen und die Banknoten mit einer entsprechenden Toleranz auswerten können oder
die gemessenen Signale nach Ermittlung des Schräglaufs und des Hochlaufs auf
die nominale Lage der Referenzdaten transformieren können. Dies
hat jedoch den Nachteil, daß die
Herstellkosten der Sensoren erhöht
werden. Auch kann es im Transportsystem an Weichen und anderen kritischen
Stellen zu Störungen
kommen und die ausgerichtete Ablage der Banknoten in den Ausgabefächern kann
ggf. nicht sichergestellt werden.
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Aus
DE 102 36 028 A ist
bekannt, daß die Banknoten
im Transportsystem, also im vereinzelten Zustand, durch eine mechanische
Vorrichtung oder einen berührungslosen
Eingriff, z. B. durch einen entsprechenden Luftstrom, ausgerichtet
werden können.
Der Eingriff erfolgt so lange, bis die Banknote vollständig ausgerichtet
ist (siehe auch
WO
2004/ 014768 A ). Aus der
EP 1 253 097 A ist bekannt, daß die Banknoten
nach dem Vereinzeln durch einen Stellungskorrekturabschnitt sowohl
hinsichtlich des Hochlaufs als auch hinsichtlich des Schräglaufs ausgerichtet
werden können.
Diese beiden Verfahren erlauben die Bearbeitung von an sich nicht
ausgerichteten Banknoten, indem sie zwischen dem Vereinzeler und
den Sensoren eine entsprechende Ausrichtung herbeiführen. Nachteilig
an den genannten Verfahren ist, daß die Banknoten erst in der
Transportstrecke ausgerichtet werden und es daher bereits zu Störungen bei
der Vereinzelung kommen kann. Außerdem benötigen solche Ausrichtvorrichtungen
zusätzlichen
Bauraum in der Sortiermaschine und erhöhen die Herstellkosten der
Sortiermaschine.
-
Aus
EP 0 946 402 A ist
bekannt, daß die Banknoten
bereits beim Vereinzelungsvorgang durch eine mechanische Ausrichteinrichtung
gegen einen mechanischen Anschlag geschoben und dadurch ausgerichtet
werden können.
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Das
Ausrichten von Banknoten beim Vereinzelungsvorgang mittels Druckluft
ist aus der
DE 2814 306
A bekannt und auch bei höheren Vereinzelungsraten möglich. Durch
eine entsprechende Anordnung von Blasluftbohrungen werden Vorschub-
und Ausrichtkräfte
erzeugt, die die Banknote ausrichten und vereinzeln.
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Durch
eine Vorrichtung im Bereich des Vereinzelers, entsprechend dem in
DE 102 36 028 A beschriebenen
Prinzip der Ausrichtung, ist eine sehr kompakte und kostengünstige Lösung möglich. Dabei
wird mit Hilfe einer Kamera das Format der nächsten zu vereinzelnden Banknote
erkannt und ihre Position relativ zur Solllage für eine optimale Positionierung
zur Vereinzelung gemessen. Die Luftleitplatte weist unabhängig voneinander
steuerbare Felder mit Blasluftdüsen
auf. Diese Felder weisen unterschiedliche Wirkrichtungen und unterschiedliche Wirkzonen
auf, so daß vorschiebende,
ausrichtende und drehende Kräfte
unabhängig
voneinander gesteuert werden können.
Durch ein getrenntes Ansteuern kann die Vereinzelung so optimiert
werden, daß Schräglauf, Hochlauf
und Doppelabzüge
verhindert werden. Dies erfolgt z. B. dadurch, daß eine Steuerungseinrichtung
die einzelnen Felder der Luftleitplatte gleichzeitig oder sequentiell
so aktiviert werden, daß die
jeweils nächste
zu vereinzelnde Banknote vor Beginn der Vereinzelung zunächst vollständig an
den Bezugskanten des Vereinzelers ausgerichtet wird und dann der
Vorschub entsprechend dem Format dieser Banknote aktiviert wird.
-
An
die Nachführung
der Vereinzelung werden bei der Verarbeitung von nicht umlauffähigen Banknoten
ebenfalls höhere
Ansprüche
gestellt. Bei hochwertigen Vereinzelungsvorrichtungen werden die
Banknoten von unten an eine Abzugsvorrichtung geführt, so
daß das
Gewicht bzw. die Anzahl der im Eingabestapel enthaltenen Banknoten
das Verhalten und die Leistung des Vereinzelers nicht wesentlich beeinflussen.
Die Nachführung
muß in
der Regel so gesteuert werden, daß der Banknotenstapel hinreichend
nah an die Abzugsvorrichtung geführt
wird, aber die oberste Banknote im Eingabestapel keine oder nur
eine definierte vertikale Andruckkraft auf die Abzugsvorrichtung
ausübt.
Bei zu großem
Abstand wird die Vereinzelung unterbrochen, bei zu geringem Abstand
oder zu großer
Andruckkraft besteht die Gefahr, daß mehrere Banknoten gleichzeitig
eingezogen werden. Diese Nachführung
wird erschwert, wenn der Eingabestapel sehr groß ist, weil insbesondere benutzte
und vor allem nicht umlauffähige
Banknoten in der Regel kompressibel sind und dadurch die Höhe des Eingabestapels
nicht proportional zur Anzahl der Banknoten ist. Bei der Verarbeitung
von Einzahlungen unbekannter Größe ist zudem
die darin enthaltene Banknotenmenge nicht bekannt. Kleine Eingabestapel
haben den Nachteil, daß die
Vereinzelung beim Nachladen eines nächsten Eingabestapels angehalten
werden muß.
Falls ein Nachführmechanismus
verwendet wird, der das kontinuierliche Nachladen von neuen Eingabestapeln
erlaubt, wie z. B. in
EP
0 764 131 A beschrieben, kann der Stapel beim Zusammenführen des
in Vereinzelungsposition befindlichen Eingabestapels mit dem nachgeladenen
Stapel nachfedern und zusammengedrückt werden.
-
Daher
muß die
Nachführung
in Abhängigkeit von
der Stapelhöhe
nichtlinear mit Hilfe einer Steuerung oder Regelung erfolgen. Das
Verfahren nach
EP 0
865 398 A zur Regelung der Nachführung verwendet einen Dichtesensor,
mit dem die Dichte der Banknoten im unmittelbaren Bereich unterhalb
des Vereinzelers festgestellt wird. Der Dichtesensor kann dabei aus
einem optischen Sensor, z. B. durch Zählung der Dichte der Banknotenkanten, über die
Messung von Schwingungen oder Geräuschen einer Blasluftdüse oder
einen Luftdrucksensor bestehen.
-
Bei
nicht umlauffähigen
Banknoten kommt es trotz aller technischen Optimierungen und guter Vorbereitung
der Banknoten zu höheren
Rückweisungsraten,
wenn die Banknoten durch die Sensoren nicht eindeutig erkannt wurden.
Durch eine nochmalige Vereinzelung dieser zurückgewiesenen Banknoten in einem
Wiederholungslauf (rerun) kann die verbleibende Rückweisungsrate
deutlich reduziert werden, da die Banknoten bei einem zweiten Versuch
mit weniger Mehrfachabzügen
und weniger Schräglauf oder
Hochlauf vereinzelt werden. Die Durchführung eines solchen Wiederholungslaufs
wird erleichtert, wenn der Vereinzeler hierfür ein separates Eingabefach
aufweist, so daß diese
Banknoten getrennt von einem nächsten
Eingabestapel, z. B. einer Einzahlung eines anderen Einzahlers,
eingelegt werden können
und sich mit diesen nicht vermischen. Dieses weitere Eingabefach
kann in einer Vorrichtung ähnlich
zu
EP 0 764 131 A einfach
dadurch realisiert werden, daß das
Mittel des Vereinzelers nach dem Ende der Vereinzelung eines ersten
Eingabestapels in einer speziell festgelegten Position oberhalb
eines nächsten
bereit gestellten Eingabestapels parkt und zur Aufnahme der zurückgewiesenen
Banknoten bereit steht. Der Bediener kann diese Parkposition nutzen,
indem er zunächst
zurückgewiesene
Banknoten einlegt und diese nach Betätigen der Starttaste für den Wiederholungslauf
nochmals prüfen
läßt. Alternativ
kann er durch Betätigen
der Starttaste für
den Vereinzeler auf diese wiederholte Prüfung verzichten und die Bearbeitung
des nächsten
Eingabestapels starten. Während
der maschinellen Bearbeitung des nächsten Eingabestapels kann
der Bediener die Eingaben für
die manuelle Handnacharbeit des ersten Eingabestapels durchführen, indem
er die zurückgewiesenen
Banknoten prüft
und entsprechend ihres Werts in einer Eingabemaske eingibt, so daß die Banknotenbearbeitungsmaschine
nach Beendigung der Eingabe den Wert und die Anzahl der Banknoten der
verschiedenen Stückelungen
des ersten Eingabestapels ermitteln und ggf. gegen einen übergebenen
Sollwert vergleichen kann.
-
Die
im Zusammenhang mit dem Vereinzeler genannten Optimierungsmöglichkeiten
bestehen grundsätzlich
und sind nicht auf die Bearbeitung von nicht umlauffähigen Banknoten
beschränkt.
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Die
Sensoreinheiten müssen
die Stückelungen
sicher erkennen und ihre Echtheit eindeutig nachweisen. Diese Prüfung erfolgt
anhand von Unterscheidungsmerkmalen der einzelnen Stückelungen
hinsichtlich ihrer Größe, ihres
Druckbilds sowie weiterer physikalischer Merkmale, z. B. Eigenschaften
im nicht sichtbaren Spektrum, magnetische und/oder leitfähige Anteile
in der Druckfarbe bzw. dem Sicherheitsfaden, Papiereigenschaften
wie Wasserzeichen usw.
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Nicht
umlauffähige
Banknoten sind häufig sehr
schmutzig, fleckig und/oder beschädigt. Solche Beschädigungen
können
durch fehlende Teile, Eselsohren, Falten, Löcher, Risse, Eselohren, gebrochene oder
teilweise fehlende Sicherheitsfäden
verursacht sein. In solchen Fällen
kann es vorkommen, daß eine an
sich echte Banknote von der Maschine nicht eindeutig erkannt und
zurückgewiesen
wird, d. h. in das Rückweisungsfach
ausgegeben wird. In diesem Fall kann der Bediener die Banknote provisorisch
reparieren, z. B. ein Eselsohr ausfalten, einen Riß mit einem transparenten
Klebeband überkleben
und die Banknote zu einem Wiederholungslauf (rerun) nochmals in
die Maschine eingeben. In manchen Fällen kann es auch ausreichend
sein, die Banknote in einer anderen Orientierung zuzuführen. Bei
schwerwiegenden Beschädigungen
kann es sein, daß die
Maschine die Banknote auch nach mehrmaligen Versuchen nicht identifizieren
kann. Die restlich verbliebenen zurückgewiesenen Banknoten müssen manuell
kontrolliert werden und einem alternativen Vernichtungsverfahren
unterzogen werden. Diese manuellen Eingriffe und Verfahren sind
unerwünscht,
da sie erhebliche Zeit beanspruchen und die Leistung der Sortiermaschine
reduzieren.
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Besonders
vorteilhaft ist es daher, wenn die Sensoren bei der Erkennung der
Stückelung
sehr zuverlässig
und dennoch tolerant arbeiten. Die sichere Identifizierung kann
durch eine Kombination von gemessenen Eigenschaften verbessert werden.
Sie kann so ausgestaltet werden, daß bei bestimmten Beschädigungen
alternativ andere örtliche
Bereiche der Banknote oder andere Kriterien zur Bestimmung der Stückelung
und/oder Echtheit verwendet werden. Dies kann auch durch die Kombination
von Signalen aus der Vorderseite und der Rückseite der Banknote oder durch
die Kombination mit verschiedenen Meßprinzipien, z. B. optische
und magnetische Sensoren, erfolgen, wie dies beispielsweise in
DE 102 59 288 A beschrieben
ist.
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Ein
Schmutzfleck oder ein Loch in der Banknote an einer bestimmten Stelle
kann z. B. die Identifizierung der Stückelung erschweren, wenn dieser Bereich
eine wesentliche Information für
die Entscheidungslogik zur Unterscheidung der Stückelung bzw. Erfassung der
Orientierung der Banknote enthält.
In diesem Fall kann es vorkommen, daß die Entscheidungslogik ein
falsches Ergebnis liefert. Üblicherweise
wird dieses falsche Ergebnis in einer zweiten Stufe durch einen
Verifizierer erkannt, der noch weitere Kriterien überprüft. In diesem
Fall kann ein alternativer Algorithmus angewendet werden, der andere
Bereiche der Banknote berücksichtigt
und dann doch zu einem verifizierbaren Ergebnis kommt. Dieser Vorgang
kann auch mehrmals wiederholt werden.
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Die
Erkennungssicherheit der Stückelung kann
weiter dadurch verbessert werden, daß die Datenbasis für das Evaluieren
der Unterscheidungsmerkmale der verschiedenen Stückelungen eine Vielzahl von
neuen und gebrauchten Banknoten enthält. Das Ergebnis ist besonders
stabil und sicher, wenn dabei alle Drucktoleranzen und die typischen Beschädigungen
berücksichtigt
werden, z. B. Banknoten mit Eselsohren, Banknoten mit Knicken oder Falten
in einer der beiden Mittellinien und Banknoten in allen relevanten
Verschmutzungsgraden.
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Ein
weiteres Verfahren zur Verbesserung der Stückelungserkennung ist die Verwendung
von sichtbaren oder unsichtbaren Kodierungen der Banknote. Diese
kann z. B. in Form von Balkencodes erfolgen, die im ultravioletten
oder infraroten Spektrum ausgewertet werden.
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Die
im Zusammenhang mit den Sensoren genannten Optimierungsmöglichkeiten
bestehen grundsätzlich
und sind nicht auf die Bearbeitung von nicht-umlauffähigen Banknoten beschränkt.
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Die
erkannten und identifizierten Banknoten müssen sicher zu ihrem Ziel transportiert
und zuverlässig
gezählt
werden. Die Maschinensteuerung durch die Steuereinheit verfolgt
hierzu die Banknoten über
Lichtschranken auf dem gesamten Weg ihres Transports vom Vereinzeler
bis zu dem von den Sensoren ermittelten Ziel, z. B. dem Shredder.
Die Abrechnung für
den Wert der Einzahlung erfolgt auf Basis der von den Sensoren ermittelten
Stückelung.
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Die
Maschinensteuerung muß im
Fall der Bearbeitung von nicht-umlauffähigen Banknoten
mit gemischten Stückelungen
besonders zuverlässig
arbeiten. Die Gefahr von Transportstörungen ist bei beschädigten Banknoten
wesentlich höher
als bei druckfrischen oder gebrauchten umlauffähigen Banknoten. Die Banknoten
können
z. B. an bestimmten Engstellen oder Abzweigungen (Weichen) des Transportsystems
verzögert,
blockiert oder zerrissen werden. Die Maschinensteuerung muß die Banknotenbearbeitungsmaschine
anhalten, wenn die eindeutige Verfolgung und Zuordnung der transportierten
Banknoten nicht mehr gewährleistet
ist, und den Bedie ner zur Überprüfung des
Transportpfads oder des Inhalts eines Ausgabefachs (z. B. durch
Nachzählen)
auffordern.
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Es
ist daher vorteilhaft, wenn die Maschinensteuerung bzw. Transportverfolgung
Verzögerungen der
Banknoten oder das Zerreißen
von Banknoten im Transportpfad toleriert, solange dadurch keine
Fehlzählung
oder fehlerhafte Abrechnung verursacht wird. Dies kann z. B. dadurch
geschehen, daß auf eine
Verzögerung
einer Banknote im ersten Teil der Maschine bzw. im Bereich der Sensoren
toleranter reagiert wird als im Bereich der Ausgabefächer. Der Banknotenvereinzelung
kann bei einer Transportstörung
kurz gestoppt werden und dann fortgesetzt werden, wenn kein echter
Stau vorliegt, und/oder der Bediener muß erst am Ende der Bearbeitung
der Einzahlung aufgefordert werden, diesen Bereich auf blockierte,
herausgefallene oder zerrissene Banknoten zu überprüfen, so daß ggf. mehrere Transportstörungen abgedeckt
werden.
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In
weiteren Ausführungsformen
kann die Maschinensteuerung optimiert werden, z. B. durch eine ortsabhängige Reaktion
auf Transportstörungen.
Dabei wird das Anhalten der Vereinzelung, das Anhalten des Transportsystems
und das Schalten der Weichen in optimaler Weise so koordiniert,
so daß der Bediener
bei der Behebung der Transportstörung möglichst
wenig Eingriffe durchführen
muß und
der Betrieb an der Sortiermaschine nur kurz unterbrochen werden
muß. Nach
einem Banknotenstau im Bereich der Sensoren kann z. B. das Transportsystem
so lange weiter betrieben werden, bis die Banknoten, die die Staustelle
bereits vorher passiert haben, noch in den vorgesehenen bzw. vorher
festgelegten Ausgabefächern
abgelegt werden. Für
den Shredder kann dies bedeuten, daß der Antrieb der Shreddermesser
erst abgeschaltet wird, wenn die zugeführten Banknoten komplett vernichtet
sind.
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Bei
der Bearbeitung von Banknoten mit durchsichtigen Fenstern können zusätzliche
Probleme auftreten. Diese Fenster werden als zusätzliches sichtbares Echtheitsmerkmal
hinzugefügt
und sollen Fälschungen
erschweren und liegen häufig
in der Nähe
des Randes der Banknote. Üblicherweise
werden für
die Verfolgung der Banknoten Lichtschranken mit mindestens zwei
Meßspuren
verwendet. Wenn Banknoten am Rand beschädigt sind, kann die sichere
Erkennung der Vorderkante bzw. Rückkante
der Banknote im Transportsystem beeinträchtigt werden. Eine fehlerhafte
Kantenerkennung kann vorkommen, wenn z. B. gleichzeitig in der einen
Meßspur
ein durchsichtiges Fenster liegt und in der anderen Meßspur ein
Eselsohr oder eine fehlende Ecke oder ein fehlendes Teil vorliegt.
Diese fehlerhafte Kantenerkennung kann vermieden werden, wenn die
Signale der Lichtschranken so intelligent ausgewertet werden, daß die genaue
Kantenerkennung auch bei einer kurzen Unterbrechung des Signals
erhalten bleibt. Dies erfolgt beispielsweise dadurch, daß die Kantenerkennung
während
einer maximal vorkommenden Fenstergröße nur als vorläufig betrachtet und
erst danach als endgültig
akzeptiert wird. Für
die weiteren Berechnungen wird dann der Zeitpunkt verwendet, bei
dem für
die Vorderkante Teile der Banknote erstmals bzw. für die Hinterkante
letztmals detektiert wurden. Ein derartiges Verfahren wird beispielsweise
in der nicht vorveröffentlichten
Patentanmeldung
DE 10 2005
008 747 beschrieben.
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Im
Bereich der Ausgabefächer
und insbesondere im Bereich des Shredders ist eine zuverlässige Zuordnung
der Stückelung
der Banknote sehr wichtig für
eine korrekte Abrechnung. In diesem Fall erfolgt die Auflösung von
Transportstörungen
und Staus auf der Basis eines Abgleichs der von der Banknotenbearbeitungsmaschine
erwarteten Daten mit den vom Bediener im Rahmen der Störungsbehandlung
eingegebenen Daten. Im Bereich des Shredders kann z. B. bei einer
Verzögerung
des Transports von mehreren Banknoten mit unterschiedlichen Stückelungen
eine Unsicherheit entstehen, welche Banknoten bereits vernichtet
und welche noch vollständig
vorhanden sind oder nur teilweise vernichtet sind. Wenn der Bediener
die Anzahl der vorgefundenen Banknoten pro Stückelung eingibt, kann dies
gegenüber
der Erwartung der Maschinensteuerung geprüft werden. Dies kann die Auswahl der überhaupt
in diesem Fall vorkommenden Stückelungen
betreffen. Weiterhin kann diese Auswahl eingeschränkt werden
durch erfaßte
Transportdaten, z. B. die Zeitpunkte von Vorderkanten oder Hinterkanten
an Lichtschranken, die ermittelte Länge und/oder Breite von Objekten
aus den Lichtschrankenereignissen oder anderen Meßergebnissen,
wie z. B. in
DE 10111
907 A1 beschrieben.
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Insbesondere
bei schlechten Banknotenqualitäten
ist zu beobachten, daß die
Banknotenbearbeitungsmaschine durch Staub (z. B. aufgrund der Ablösung von
Druckfarbe oder Papierstaub) oder durch Banknotenpartikel (z. B.
abgerissene Ecken oder Teile von Banknoten, abgerissene Sicherheitsfäden oder
Applikationen usw.) verunreinigt wird und dadurch die Funktion der
Sensoren und des Transportsystems (insbesondere Lichtschranken)
gestört
wird. Der Staub kann auch eine gesundheitliche Gefahr für das Bedienungspersonal
darstellen. Der Staub und die Partikel entstehen bevorzugt an denjenigen
Stellen, an denen die Banknoten beschleunigt oder gebogen oder anderweitig
mechanisch beeinflußt
werden. Dies betrifft den Vereinzeler, die Meßstrecke sowie insbesondere
die Sensoreinheit, die aufgrund ihres Meßprinzips Kräfte oder
Verformungen auf die Banknote ausüben, z. B. mechanische Sensoren
zur Messung der Lappigkeit oder zur Erkennung von Rissen.
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Abhilfe
bietet eine Absaugung mit Hilfe von Saugaggregaten, z. B. einem
innerhalb oder außerhalb
der Banknotenbearbeitungsmaschine installierten Staubsauger oder
einer Vakuumpumpe. Alternativ kann auch die Vakuum pumpe (Verdichter)
für den Vereinzeler
oder die Absaugeinrichtung für
die Entsorgung der geshredderten Banknoten aus dem Shredder verwendet
werden. Die Absaugung kann dabei gezielt auf bestimmte Bereiche
oder auch großräumig auf
die gesamte Sortiermaschine wirken.
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Die
Sensoren werden ebenfalls durch Staub, Partikel und/oder Schmierschmutz
in ihrer Funktion beeinträchtigt.
Dies betrifft insbesondere optische Sensoren, wenn Staub auf der
Beleuchtung oder im optischen Pfad den Kontrast oder die Empfindlichkeit reduziert
oder Schmutzablagerungen bestimmte Teile bzw. Streifen der Banknote
abdecken. Für
die Funktionsfähigkeit
der Banknotenbearbeitungsmaschine ist es wesentlich, daß solche
Beeinträchtigungen
frühzeitig
erkannt werden, so daß Fehlsortierungen
vermieden werden. Fehlsortierungen können durch eine Nichterkennung
von Banknoten auftreten oder durch eine fälschliche Zuordnung einer an
sich umlauffähigen
Banknote als nicht umlauffähig,
weil der Staub bzw. Schmutz im optischen Pfad als Verschmutzung
oder Flecken auf der Banknote ausgewertet wird. Nach Erkennen einer
solchen Beeinträchtigung
ist es vorteilhaft, wenn die Sortiermaschine zunächst selbsttätig, d.
h. ohne Eingriff eines Bedieners, den Staub oder Schmutz beseitigen
kann. Dies kann z. B. durch Anblasen mit Druckluft erfolgen. Die
Dauer und Intensität
solcher Druckluftimpulse und die Ausbildung des Druckluftstrahls,
z. B. über eine
Lavalle-Düse,
ist wesentlich für
die Wirkung und den Wirkungsgrad einer solchen Reinigungseinrichtung.
Alternativ kann die selbsttätige
Reinigung auch durch Einbringen von Reinigungsmitteln, z. B. Lösungsmitteln,
erfolgen. Die nach der Reinigung verbleibenden Reste können verdampft,
nach dem Prinzip eines Scheibenwischers abgewischt und/oder durch
Druckluft oder Absaugung entfernt werden.
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Die
Lichtschranken der Sortiermaschine werden ebenfalls durch Staub,
Partikel und/oder Schmierschmutz in ihrer Funktion beeinträchtigt.
Die Lichtschranken dienen zur Verfolgung der Banknoten im Transportsystem
sowie zur Überprüfung der
Ausgabefächer.
Auch andere Funktionen der Sortiermaschine können durch Lichtschranken gesteuert
werden, z. B. Bewegungsvorgänge
bei Transport oder Ablage von gebündelten Banknoten oder Überwachungen
der Position von Stellgliedern. Im Fall von Staubablagerungen kann
es vorkommen, daß eine Lichtschranke
fälschlicherweise
ein Signal für
den abgedeckten (unterbrochenen) Zustand ausgibt.
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Das
Problem kann dadurch gelöst
werden, daß die
Verschmutzung der Lichtschranken kontinuierlich oder bei bestimmten
Zuständen
der Sortiermaschine geprüft
wird und bei Unterschreiten eines sicheren Schaltabstands eine Aktion
ausgelöst
wird. Eine solche Aktion kann das Auslösen eines Druckluftimpulses
zur Reinigung der Lichtschranke oder eine Meldung an den Bediener,
z. B. eine Aufforderung zur Reinigung, beinhalten. Alternativ dazu
kann auch die Intensität
des gesendeten Lichtstrahls der Lichtschranke erhöht werden
oder die Schalt- bzw. Erkennungsschwelle auf die geänderte Empfindlichkeit
bzw. den geänderten
Arbeitspunkt der Lichtschranke angepaßt werden. Alle diese Verfahren können auch
in Kombination angewendet werden.
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Die
zuvor beschriebenen Lösungen
der sich aus der Verschmutzung ergebenden Probleme sind nicht auf
nicht umlauffähige
Banknoten beschränkt.