-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren für den Nachweis der Herkunft
von Banknoten von einem automatischen Schalter.
-
In
immer stärkeren
Maß werden
für die
Auszahlung von Banknoten automatische Schalter verwendet, bei denen
die Auszahlung von Banknoten beispielsweise mittels einer Magnetstreifen-
oder Chipkarte sowie der Eingabe einer Geheimzahl veranlaßt werden
kann. Der ausgezahlte Betrag wird mit einem der Magnetstreifen-
oder Chipkarte zugeordneten Konto verrechnet. Derartige automatische Schalter
bieten den Vorteil, daß die
Auszahlung von Banknoten rund um die Uhr möglich ist, da auf den Einsatz
von Schalterpersonal vollständig
verzichtet werden kann.
-
Durch
die vollständige
Abwesenheit von Schalterpersonal bei der Auszahlung von Banknoten mittels
automatischer Schalter, ist es in der Regel nicht möglich Nachweis
zu führen,
daß diese
Banknoten von einem bestimmten automatischen Schalter ausgegeben
wurden. Dies ist beispielsweise dann problematisch, wenn es sich
bei den ausgezahlten Banknoten um Fälschungen handelt.
-
Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren für den Nachweis
der Herkunft von Banknoten von einem automatischen Schalter anzugeben.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
für den
Nachweis der Herkunft von Banknoten, insbesondere von Fälschungen,
von einem automatischen Schalter, werden ausgezahlte oder auszuzahlende Banknoten
charakterisierende Daten einer Sensoreinrichtung für die Prüfung der
ausgezahlten oder auszuzahlenden Banknoten auf Echtheit und/oder Art
und/oder Zustand erfaßt,
die Daten der ausgezahlten oder auszuzahlenden Banknoten werden
gespeichert, für
jede Banknote, für
die ein Nachweis der Herkunft erbracht werden soll, werden mittels
der Sensoreinrichtung Überprüfungsdaten
erzeugt, wobei die Überprüfungsdaten
der nachzuweisenden Banknote mit den gespeicherten Daten der ausgezahlten
Banknoten verglichen werden und die ausgezahlte Banknote festgestellt
wird, deren gespeicherte Daten die größte Übereinstimmung mit den Überprüfungsdaten
der nachzuweisenden Banknote aufweisen, und der Nachweis der Herkunft
für die
nachzuweisende Banknote von dem automatischen Schalter als erbracht
gilt, falls die Übereinstimmung
einen vorgegebenen Schwellenwert übersteigt.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
weist insbesondere den Vorteil auf, daß für Banknoten ein sicherer Nachweis
erbracht werden kann, daß sie
von einem bestimmten automatischen Schalter ausgegeben wurden. Dies
ist insbesondere dann von Vorteil, falls es sich bei dieser Banknote
um eine Fälschung handelt,
da dadurch Betrügereien
und das Inumlaufbringen von Falschgeld verhindert werden kann.
-
Weitere
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der
nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen anhand von Figuren.
-
Es
zeigt:
-
1 einen
automatischen Schalter für
die Auszahlung von Banknoten,
-
2 ein
System für
den Nachweis der Herkunft von Banknoten von einem automatischen Schalter,
-
3 eine
erste Ausführungsform
einer Banknotenbearbeitungsmaschine für den Nachweis der Herkunft
von Banknoten von einem automatischen Schalter, und
-
4 eine
zweite Ausführungsform
einer Banknotenbearbeitungsmaschine für den Nachweis der Herkunft
von Banknoten von einem automatischen Schalter.
-
1 zeigt
eine schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus eines
automatischen Schalters 10 für die Auszahlung von Banknoten.
-
Der
automatische Schalter 10 weist ein Ausgabefach 1 auf,
in welches auszuzahlende Banknoten BN an einen Empfänger ausgegeben
werden. Die Banknoten BN werden von einem Transportsystem 2 aus
einem Behälter 9 entnommen
und können
einer Sensoreinrichtung 3 zugeführt werden. In der Sensoreinrichtung 3 werden
Merkmale jeder einzelnen Banknote erfaßt, die beispielsweise für die Beurteilung
der Echtheit und/oder der Art (Währung,
Denomination) und/oder des Zustands usw. der Banknote relevant sind.
Derartige Merkmale können
beispielsweise von verschiedenen Sensoren mechanisch, akustisch,
optisch, elektrisch und/oder magnetisch erfaßt werden. Bekannte Echtheitsmerkmale
umfassen beispielsweise Druckfarben mit besonderen optischen und/oder
magnetischen Eigenschaften, metallische oder magnetische Sicherheitsfäden, die
Verwendung von aufhellerfreiem Banknotenpapier, in einem elektrischen
Schaltkreis enthaltene Informationen usw. Die Art der Banknote wird
z. B. durch ihre Größe, Druckmuster,
Farben usw. festgelegt, wohingegen der Zustand der Banknote beispielsweise
aus dem optischen Erscheinungsbild (Verschmutzung) abgeleitet werden
kann. Die Merkmale werden von der Sensoreinrichtung 3 erfaßt und entsprechende Daten
der Sensoreinrichtung 3 an eine Steuereinrichtung 4 übergeben.
-
Von
der Steuereinrichtung 4 werden die Daten der erfaßten Merkmale
in der Steuereinrichtung 4 bzw. einem der Steuereinrichtung 4 zugeordneten, nichtflüchtigen
Speicher 5 gespeichert. Der nichtflüchtige Speicher 5 kann
z. B. von einem EEPROM oder einem Flash-Speicher, einer Festplatte
usw. gebildet werden.
-
Zur
Steuerung des automatischen Schalters 10 durch den Empfänger der
auszuzahlenden Banknoten BN ist eine Ein-/Ausgabeeinrichtung 12 mit
der Steuereinrichtung 4 verbunden, um beispielsweise bestimmte
Bearbeitungsmodi auswählen
zu können, beziehungsweise
den Empfänger über die
Bearbeitung der Auszahlung zu informieren. Die Ein-/Ausgabeeinrichtung 12 weist
darüber
hinaus eine Identifizierungseinrichtung 13 auf, beispielsweise
einen Leser für
eine Magnetstreifen- oder Chipkarte 14. Durch Eingabe einer
individuellen Karte 14 und eventuell einer Geheimzahl,
kann sich der Empfänger
von Banknoten BN bei dem automatischen Schalter 10 identifizieren
und bewirken, daß der
den auszuzahlenden Banknoten BN entsprechende Betrag seinem Konto belastet
wird.
-
Die
Daten jeder ausgezahlten Banknote BN werden mit einer Information über die
Identität
des Empfängers
verknüpft,
z. B. dadurch, daß den
Daten die Kontonummer des Empfängers
hinzugefügt
wird. Weitere Informationen über
den Auszahlvorgang können
zusätzlich
hinzugefügt
werden, z. B. Datum, Uhrzeit, Identifikationsnummer des automatischen Schalters 10,
Identifikationsnummer des Behälters 9 usw.
Zudem können
zusätzliche
Informationen über die
ausgezahlten Banknoten BN hinzugefügt werden, falls diese bei
der Bearbeitung erzeugt werden konnten, z. B. Denomination und/oder
Lage der jeweiligen Banknote BN und/oder die Seriennummer der jeweiligen
Banknote BN. Die mit den Daten der ausgezahlten Banknoten BN verknüpften Informationen
werden zusammen mit den Daten der ausgezahlten Banknoten BN im nichtflüchtigen
Speicher 5 gespeichert.
-
Die
im nichtflüchtigen
Speicher 5 gespeicherten Daten der ausgezahlten Banknoten
BN sowie die mit ihnen verknüpften
Informationen können über eine
Schnittstelle 6, die mit der Steuereinrichtung 4 bzw.
dem nichtflüchtigen
Speicher 5 verbunden ist, ausgelesen werden, um einen Nachweis
der Herkunft der ausgezahlten Banknoten BN von dem automatischen
Schalter 10 zu ermöglichen.
Die Schnittstelle 6 kann z. B. als Modem, Netzwerkanschluß, Internetanschluß, als parallele,
serielle oder USB-Schnittstelle, oder auch als Leseeinrichtung für einen
optischen oder magnetischen Speicher usw. ausgestaltet sein. Damit
ist es möglich,
die Daten und Informationen der ausgezahlten Banknoten BN z. B. auf
ein Speichermedium, einen tragbaren Computer usw. aufzuzeichnen,
welche eine Serviceperson mit sich führt. Es ist aber auch möglich, daß die Daten über das
Modem, den Netzwerkanschluß,
Internetanschluß usw.
zu an einen bestimmten Ort zu übertragen
werden, an dem der Nachweis erbracht werden soll.
-
Alternativ
kann zur Erzeugung der Daten der auszuzahlenden Banknoten BN eine
in 3 dargestellte Banknotenbearbeitungsmaschine 11 verwendet
werden. In diesem Fall kann auf die Sensoreinrichtung 3 des
automatischen Schalters 10 verzichtet werden, da die Daten
der auszuzahlenden Banknoten BN von der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 erzeugt
und gespeichert werden.
-
Die
Banknotenbearbeitungsmaschine 11 weist ein Eingabefach 20 für die Eingabe
der für
Auszahlungen bestimmten Banknoten BN auf, in welches ein Vereinzeler 22 eingreift.
Der Vereinzeler 22 erfaßt jeweils eine der zu bearbeitenden
Banknoten BN und übergibt
die einzelne Banknote einem Transportsystem 23, welches
die einzelne Banknote durch eine Sensoreinrichtung 30 transportiert.
Die Sensoreinrichtung 30 weist einen Aufbau auf, der dem
Aufbau der Sensoreinrichtung 3 des automatischen Schalters 10 entsprechen
kann, insbesondere kann sie gleichartige Sensoren aufweisen, welche
die Merkmale der Banknoten BN, wie oben für den automatischen Schalter 10 beschrieben,
erfassen und entsprechende Daten für diese erzeugen, die den Daten
der Sensoreinrichtung 3 des automatischen Schalters 10 entsprechen.
Die Daten der Banknoten BN werden an eine Steuereinrichtung 40 weitergegeben,
von der die Daten der erfaßten
Merkmale mit Vergleichsdaten verglichen werden, welche die Erkennung
von echten bzw. gefälschten
und/oder fälschungsverdächtigen
Banknoten, die Art der Banknoten, den Zustand der Banknoten usw.
ermöglichen.
Die Vergleichsdaten sowie für
den Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 erforderliche Programme
liegen als Software vor und sind in der Steuereinrichtung 40 bzw.
einem der Steuereinrichtung 40 zugeordneten, nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeichert. Der nichtflüchtige Speicher 41 kann
z. B. von einem EEPROM, einem Flash-Speicher, einer Festplatte usw.
gebildet werden.
-
Anhand
des von der Steuereinrichtung 40 durchgeführten Vergleichs
der Daten der jeweiligen Banknote mit den Vergleichsdaten wird eine
im Transportsystem 23 angeordnete Weiche 24 angesteuert,
um die Banknote beispielsweise in Ausgabefächern 25 oder 27 abzulegen.
Dabei kann es vorgesehen sein, daß in das Ausgabefach 25 die
Banknoten BN abgelegt werden, die für die Ausgabe mit einem automatischen
Schalter 10 geeignet sind. Dies sind insbesondere Banknoten,
die echt sind. Weiterhin kann auch der Zu stand der Banknoten beurteilt werden,
so daß nur
Banknoten mit gutem Zustand für die
Auszahlung mit einem automatischen Schalter 10 vorgesehen
werden und in dem Ausgabefach 25 abgelegt werden. Alle
anderen Banknoten, insbesondere Fälschungen und fälschungsverdächtige Banknoten
sowie Banknoten mit schlechtem Zustand, werden in dem Ausgabefach 27 abgelegt.
-
Zur
Steuerung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 durch eine
Serviceperson ist eine Ein-/Ausgabeeinrichtung 45 mit der
Steuereinrichtung 40 verbunden, um beispielsweise bestimmte Bearbeitungsmodi
auswählen
zu können,
beziehungsweise die Serviceperson über die Bearbeitung der Banknoten 21 zu
informieren.
-
Um
zu einem späteren
Zeitpunkt den gewünschten
Nachweis der Herkunft von einem bestimmten automatischen Schalter 10 führen zu
können,
werden die von der Sensoreinrichtung 30 erzeugten Daten
der für
eine spätere
Auszahlung mit einem automatischen Schalter 10 geeigneten
Banknoten, d. h. der im Ausgabefach 25 abgelegten Banknoten,
im nichtflüchtigen
Speicher 41 der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 gespeichert.
-
Die
im Ausgabefach 25 abgelegten Banknoten werden anschließend in
einen Behälter 9 gefüllt, wie
sie für
die automatischen Schalter 10 verwendet werden. Da die
Behälter 9 in
der Regel eine eindeutige Identifikation aufweisen, wird diese Identifikation des
verwendeten Behälters 9 als
Information mit den Daten der in diesen Behälter 9 gefüllten Banknoten BN
verknüpft
und ebenfalls im nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeichert. Die Identifikation des Behälters 9 kann
eingelesen werden, falls die Identifikation z. B. als Barcode oder
Transponder vorliegt, sie kann aber auch mittels der Ein-/Ausgabeeinrichtung 45 eingegeben
werden. Als weitere Information kann Datum und/oder Uhrzeit der
Befüllung
des Behälters 9 und/oder
Datum und/oder Uhrzeit des Einsetzens des Behälters 9 in einen automatischen
Schalter 10 und/oder die Identifikation des automatischen
Schalters 10 mit den Daten verknüpft und gespeichert werden.
Die Identifikation des automatischen Schalters 10 kann
auch alternativ zu der Identifikation des Behälters 9 gespeichert
werden. Darüber
hinaus können
auch Angaben über
die Herkunft der Banknoten BN gespeichert werden. Stammen die Banknoten
BN beispielsweise von einer oder mehrerer Einzahlungen, die für die oben
beschriebene Bearbeitung in das Eingabefach 20 der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 eingegeben
werden, können
Informationen über
diese Einzahlungen, z. B. eine Kontonummer oder der Name des Einzahlers,
den jeweiligen Banknoten BN zugeordnet und abgespeichert werden,
so daß deren
Herkunft später über den
automatischen Schalter 10 hinaus zurückverfolgt werden kann.
-
Zur
Absicherung und Überwachung
des Vorgangs des Befüllens
des Behälters 9 mit
den für
Auszahlungen vorbereiteten Banknoten BN kann es vorgesehen sein,
daß die
Banknotenbearbeitungsmaschine 11, insbesondere die Ausgabefächer 25, 27, überwacht
werden. Zur Überwachung
kann z. B. eine Kamera 46 verwendet werden, deren Bilder
z. B. zusammen mit den Daten der Banknoten BN und den mit ihnen
verknüpften
Informationen im nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeichert werden.
-
Alternativ
oder zusätzlich
kann eine Absicherung der Befüllung
des Behälters 9 vorgenommen werden,
wie in 4 dargestellt. Dabei wird der Behälter 9 direkt
mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 verbunden, so
daß die
Befüllung
des Behälters 9 automatisch
erfolgt, ohne Zwischenschaltung von Servicepersonen.
-
Die
im nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeicherten Daten der für Auszahlungen vorgesehenen Banknoten
BN sowie die mit ihnen verknüpften
Informationen und eventuelle Bilder können über eine Schnittstelle 42,
die mit der Steuereinrichtung 40 bzw. dem nichtflüchtigen
Speicher 41 verbunden ist, ausgelesen werden, um später einen
Nachweis der Herkunft der ausgezahlten Banknoten von dem automatischen
Schalter 10 zu ermöglichen,
in welchen der mit den für
Auszahlungen vorbereiteten Banknoten BN befüllte Behälter 9 eingesetzt
wird. Die Schnittstelle 42 kann z. B. als Modem, Netzwerkanschluß, Internetanschluß, als parallele,
serielle oder USB-Schnittstelle, oder auch als Leseeinrichtung für eine optischen
oder magnetischen Speicher usw. ausgestaltet sein. Damit ist es
möglich,
die Daten und Informationen der ausgezahlten Banknoten BN z. B. auf
ein Speichermedium, eine tragbaren Computer usw. aufzuzeichnen,
welche eine Serviceperson mit sich führt. Es ist aber auch möglich, daß die Daten über das
Modem, den Netzwerkanschluß,
Internetanschluß usw.
zu dem zentralen Ort übertragen
werden, an dem der Nachweis erbracht werden soll. Zusätzlich können bei
der Auszahlung Informationen erfaßt und gespeichert werden,
die dem automatischen Schalter 10 und/oder dem Behälter 9 und/oder
den Banknoten zugeordnet werden, z. B. die oben im Zusammenhang
mit dem automatischen Schalter 10 beschriebenen Informationen.
-
2 zeigt
eine schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus eines
System für
den Nachweis der Herkunft von Banknoten von einem automatischen
Schalter.
-
Das
System kann aus einem oder mehreren automatischen Schaltern 10 bestehen,
die mittels ihrer Schnittstellen 6 über ein Netzwerk 60,
z. B. eine Telefonnetz, ein lokales Netzwerk, das Internet usw., mit
einer sich an einem bestimmten Ort befindenden Nachweiseinrichtung,
die z. B. aus einem Com puter 51 mit Schnittstelle 50 besteht,
verbunden sein. Über das
Netzwerk 60 und/oder direkt kann eine oder mehrere Banknotenbearbeitungsmaschinen 11 an den
Computer 51 angeschlossen sein.
-
Behauptet
ein Empfänger
von einem der automatischen Schalter 10 eine Banknote BN
erhalten zu haben, insbesondere eine Fälschung, werden für diese
Banknote BN Überprüfungsdaten
erzeugt. Dazu kann einer der automatischen Schalter 10 verwendet
werden, insbesondere der automatische Schalter 10 von dem
die Fälschung
nach Angabe des Empfängers
stammen soll. Für
die Fälschung
werden dann von der Sensoreinrichtung 3 des automatischen
Schalters Daten in der oben beschriebenen Weise erzeugt, die als Überprüfungsdaten
verwendet werden. Alternativ werden die Überprüfungsdaten von der Sensoreinrichtung 30 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 11 erzeugt, die einen Aufbau
aufweist, der dem Aufbau der Sensoreinrichtung entspricht, die für die Erzeugung
der gespeicherten Daten der ausgegebenen Banknoten BN verwendet wurde.
Zur Berücksichtigung
von durch Schwankungen bei der Bearbeitung erzeugte Abweichungen können die
Fälschungen
mehrfach bearbeitet werden. Aus den dabei erzeugten Daten werden
die Überprüfungsdaten
z. B. durch Mittelwertbildung erzeugt.
-
Die
erzeugten Überprüfungsdaten
werden mit den in den nichtflüchtigen
Speichern 5 oder 41 gespeicherten Daten der ausgezahlten
Banknoten verglichen. Dieser Vergleich kann von der Steuereinrichtung 4 oder 40 durchgeführt werden.
Der Vergleich kann auch vom Computer 51 durchgeführt werden,
falls die gespeicherten Daten der ausgezahlten Banknoten bzw. die Überprüfungsdaten
bereits über
das Netzwerk 60 an den Computer übertragen wurden. Anderenfalls
kann der Computer die für
den Vergleich benötigten
Daten bzw. Überprüfungsdaten vom
jeweiligen automatischen Schalter 10 und/oder der jeweiligen
Banknotenbearbeitungsmaschine 11 abrufen, oder die Daten
werden mittels des oben beschriebenen Speichermediums übertragen.
-
Für den Vergleich
werden die Überprüfungsdaten
der Fälschung
beispielsweise mittels statistischer Methoden mit den gespeicherten
Daten der ausgezahlten Banknoten BN des automatischen Schalters 10 verglichen,
von dem sie ausgezahlt worden sein soll. Diejenigen Daten der ausgezahlten Banknote
BN mit der größten Übereinstimmung
dienen zum Nachweis, daß die
Fälschung
von dem automatischen Schalter 10 ausgezahlt wurde, falls
die Übereinstimmung
ein bestimmtes Maß übersteigt,
z. B. einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet. Sind die Daten
der ausgezahlten Banknote BN, wie oben beschrieben, mit der Identität des Empfängers verknüpft, an
welchen die Banknote BN ausgezahlt wurde, z. B. über dessen Kontonummer, kann
zusätzlich überprüft werden,
ob die Banknote BN, d. h. die Fälschung,
tatsächlich
an diesen Empfänger
ausgezahlt wurde. Wird keine ausreichende Übereinstimmung ermittelt, kann
die Fälschung
nicht wie behauptet von dem automatischen Schalter 10 stammen.
Werden mehrere ausgezahlte Banknoten BN ermittelt, deren gespeicherte
Daten eine gleich gute Übereinstimmung
mit den Überprüfungsdaten
aufweisen, kann keine eindeutige Aussage gemacht werden. In einem
derartigen Fall kann lediglich ausgesagt werden, daß eine Bestimmung
der Herkunft für
diese Fälschung
nicht möglich
ist.
-
Da
nicht immer bekannt ist, in welcher Lage die Daten der ausgezahlten
Banknoten BN erfaßt wurden,
werden für
die zu überprüfenden Fälschungen
für alle
möglichen
Lagen Sätze
von Überprüfungsdaten
erzeugt. Dies kann durch Bearbeiten der Fälschungen in allen vier Lagen
(Vorderseite, Transport von links; Vorderseite, Transport von rechts; Rückseite,
Transport von links; Rückseite,
Transport von rechts) mittels des automatischen Schalters bzw. der
Banknotenbearbeitungsmaschine 11 geschehen, um für die Fälschung
vier Sätze
von Überprüfungsdaten
zu erzeugen. Somit ist sichergestellt, daß der Vergleich der gespeicherten
Daten der ausgezahlten Banknoten BN mit den Überprüfungsdaten, unabhängig von
der ursprünglichen
Lage der ausgezahlten Banknoten BN, ein Ergebnis liefert.
-
Zur
Verringerung des Aufwands bei der Erzeugung der Überprüfungsdaten kann es auch vorgesehen
sein, nur zwei Sätze
von Überprüfungsdaten
zu erzeugen. Ein Satz von Überprüfungsdaten wird
z. B durch Erfassen der Vorderseite der Fälschung gewonnen, der andere
durch Umdrehen der Fälschung
und Erfassen der Rückseite.
Die beiden fehlenden Sätze
von Überprüfungsdaten
können
in diesem Fall von der Steuereinrichtung 4 bzw. 40 dadurch
erzeugt werden, daß die
Daten der beiden erzeugten Sätze
von Überprüfungsdaten
jeweils rückwärts ausgewertet
werden, da dies jeweils einem Satz von Überprüfungsdaten der beiden fehlenden Lagen
entspricht.
-
Neben
der beschriebenen Ausführungsform ist
eine Vielzahl von Abwandlungen möglich.
-
Beispielsweise
kann auf eine Banknotenbearbeitungsmaschine 11 für die Erzeugung
von Überprüfungsdaten
verzichtet werden, wenn der automatische Schalter 10 selbst,
wie oben beschrieben, für die
Erzeugung der Überprüfungsdaten
verwendet wird. Dazu kann ein spezieller Bedienungsmodus vorgesehen
sein, der es der Serviceperson, die sich z. B. mit einer speziellen
Karte 14 authentisiert, erlaubt, die Überprüfungsdaten zu erzeugen.
-
Eine
weitere Möglichkeit
ist es, auf den Computer 51 zu verzichten. In diesem Fall
wird die Steuereinrichtung 4 bzw. 40 für den Nachweis
der Herkunft von einem bestimmten automatischen Schalter verwendet.
-
Um
den Aufwand bei der Überprüfung der Daten
der ausgezahlten Banknoten BN zu verringern, kann es vorgesehen
sein, wie oben beschrieben, nur die Daten der ausgezahlten Banknoten
BN des automatischen Schalters 10 zu berücksichtigen, von
dem die Fälschung
ausgezahlt worden sein soll. Daneben können weitere Methoden, auch
zusätzlich, verwendet
werden, um den Aufwand der Überprüfung zu
verringern.
-
So
kann es vorgesehen sein, nur die Daten der ausgezahlten Banknoten
BN zu berücksichtigen, die
sich in einem bestimmten Behälter 9 befanden. Der
jeweilige Behälter 9 kann
z. B. über
das Datum der Befüllung
des Behälters 9 und/oder
das Datum des Einsetzens in den automatischen Schalter 10 ausgewählt werden.
Ist auch Datum und/oder Zeitpunkt der angeblichen Auszahlung bekannt,
kann durch deren Berücksichtigung
eine weitere Reduzierung der zu überprüfenden gespeicherten
Daten der ausgezahlten Banknoten erreicht werden.
-
Eine
Reduzierung des Aufwands kann auch erreicht werden, falls die Daten
der ausgezahlten Banknoten BN mit der Identität der Person verknüpft sind,
an welche die Fälschung
ausgezahlt worden sein soll. In diesem Fall sind nur die der entsprechenden
Person zuordenbaren Daten der ausgezahlten Banknoten BN zu überprüfen.
-
Der
Aufwand bei der Überprüfung der
Herkunft einer Fälschung
kann weiter verringert werden, wenn die zusätzlichen Daten der ausgezahlten
Banknoten BN, wie Denomination und/oder Lage bei der Überprüfung verwen det
werden. In diesem Fall müssen
nur die Daten der ausgezahlten Banknoten BN mit den Überprüfungsdaten
verglichen werden, bei denen Denomination und/oder Lage übereinstimmen.
-
Wird
die Information über
die Lage der ausgezahlten Banknoten BN verwendet, ist es bei der
Erfassung der Fälschung
zur Erzeugung der Überprüfungsdaten
ausreichend, diese nur in der bekannten ursprünglichen Lage der ausgezahlten
Banknote BN zu erfassen. Dies ist auch immer dann gegeben, wenn
die auszuzahlenden Banknoten BN in einer bestimmten, vorgegebenen
Lage in die Behälter 9 bzw. die
automatischen Schalter 10 eingelegt werden.
-
Eine
weitere Möglichkeit
zur Reduzierung des Aufwands bei der Überprüfung der Herkunft einer Fälschung
kann erreicht werden, wenn die Seriennummern der ausgezahlten Banknoten
BN ermittelt und gespeichert werden. In diesem Fall muß gezielt nur
nach Daten mit dieser Seriennummer gesucht werden, um die Überprüfung vorzunehmen.
-
Eine
weitere Verringerung des Aufwands für den Nachweis der Herkunft
ergibt sich auch für
den Fall, daß die
von der Fälschung
stammenden Überprüfungsdaten
der Sensoreinrichtung 3 bzw. 30 von der Steuereinrichtung 4 bzw. 40 als
Daten einer Fälschung
erkannt werden. In diesem Fall wäre
die Fälschung
nämlich
bereits bei der Auszahlung durch den automatischen Schalter 10 bzw.
bei der Befüllung
des Behälters 9 mit
Hilfe der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 als Fälschung
erkannt worden. Aus diesem Grund kann für eine derartige Fälschung, die
bereits bei der Erzeugung der Überprüfungsdaten als
Fälschung
erkannt wird, eine Überprüfung mit
den gespeicherten Daten der ausgezahlten Banknoten unterbleiben.
Dies ergibt sich aus der Tatsache, daß gleichartige Sensoren und
Auswertesoftware in den Steuereinrichtungen verwendet werden und
erkannte Fälschungen
nicht ausgezahlt bzw. nicht in einen Behälter 9 gefüllt werden,
weshalb die vorliegende, bei der Erzeugung der Überprüfungsdaten erkannte Fälschung
nicht von dem automatischen Schalter 10 ausgegeben worden
sein kann.
-
Umgekehrt
ist es zur Verringerung des Aufwands für den Nachweis der Herkunft
auch möglich, die
gespeicherten Daten der ausgezahlten Banknoten BN auf eine vorliegende
Fälschung
hin zu untersuchen, für
die ein Nachweis zu erbringen ist. Dazu werden für die vorliegende Fälschung
Fälschungsdaten
erzeugt, z. B. aus den Überprüfungsdaten,
und die größten Abweichungen
zu den Vergleichsdaten der entsprechenden echten Banknote wird ermittelt. Derartige
Fälschungsdaten
werden üblicher
Weise erzeugt, um neu aufgetauchte Fälschungen erkennen zu können. Werden
die Fälschungsdaten
mit den gespeicherten Daten der ausgezahlten Banknoten verglichen
und werden dabei keine gespeicherten Daten von ausgezahlten Banknoten
ermittelt, welche die charakteristischen Abweichungen der Fälschungsdaten
enthalten, kann mit sehr hoher Sicherheit davon ausgegangen werden,
daß die
Fälschung nicht
von dem automatischen Schalter 10 stammt. Werden gespeicherte
Daten von einer oder mehreren ausgegebenen Banknoten gefunden, welche
die Abweichungen oder ähnliche
Abweichungen aufweisen, kann die Fälschung von dem automatischen
Schalter 10 stammen. Zur endgültigen Überprüfung werden die gespeicherten
Daten, welche die charakteristischen Abweichungen aufweisen, wie
oben beschrieben mit den Überprüfungsdaten
verglichen, um die Herkunft von dem automatischen Schalter 10 nachzuweisen.
-
Die
Eignung der oben im Zusammenhang mit der Sensoreinrichtung 3 bzw. 30 beschriebenen, die
ausgezahlten oder auszuzahlenden Banknoten BN charakterisierenden
Daten, hängt
stark davon ab, ob diese von Merkmalen der Banknoten BN gewonnen
werden, die besonders charakteristisch für einzelne Banknoten BN sind.
-
Besonders
geeignet in diesem Zusammenhang ist zum einen die bereits oben erwähnte Seriennummer.
Zusätzlich
zur eigentlichen Seriennummer, die z. B. mittels eines Auswerteprogramms (OCR-Programm)
aus den Daten der Sensoreinrichtung gewonnen werden kann, ist auch
das sich aus den Daten der Sensoreinrichtung ergebende Bild der Seriennummer
besonders charakteristisch, da die Seriennummer in der Regel in
einem separaten Druckvorgang auf die Banknote aufgebracht wird. Deshalb
können
z. B. Schwankungen der Position der Seriennummern, der Druckdichte
der Seriennummern usw. auf einzelnen Banknoten auftreten.
-
Ebenso
eignet sich z. B. die Position eines Sicherheitsfadens von Banknoten,
da der Sicherheitsfaden nicht an einer bestimmten Position in die Banknoten
eingebracht wird, sondern innerhalb eines bestimmten Bereichs. Die
exakte Position des Sicherheitsfadens ist somit besonders charakterisierend
für eine
bestimmte Banknote. Weist der Sicherheitsfaden darüber hinaus
eine magnetische Kodierung auf, kann diese zusätzlich oder statt der Position des
Sicherheitsfadens berücksichtigt
werden. Die magnetische Kodierung weist für bestimmte Währungen
und Denominationen charakteristische, fortlaufende Muster auf. Dieses
fortlaufende Muster hat nicht immer den selben Anfangspunkt innerhalb
des Sicherheitsfadens, weshalb die magnetische Kodierung zur Charakterisierung
einer bestimmten Banknote verwendet werden kann, wenn z. B. der
Anfangspunkt des fortlaufende Musters im Sicherheitsfaden bestimmt
wird.
-
Statt
wie in 1 dargestellt, kann der automatische Schalter 10 mehr
als einen Behälter 9 aufweisen.
In den einzelnen Behältern
befinden sich dann z. B. jeweils nur Banknoten einer bestimmten Denomination
einer Währung.
-
Als
weitere Abweichung kann es vorgesehen sein, daß der in 1 dargestellte
automatische Schalter 10 es neben der Auszahlung von Banknoten auch
ermöglicht,
Banknoten einzuzahlen.