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DE102006048607A1 - Mammographievorrichtung mit einer Kompressionsplatte und einem Objekttisch - Google Patents

Mammographievorrichtung mit einer Kompressionsplatte und einem Objekttisch Download PDF

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DE102006048607A1
DE102006048607A1 DE200610048607 DE102006048607A DE102006048607A1 DE 102006048607 A1 DE102006048607 A1 DE 102006048607A1 DE 200610048607 DE200610048607 DE 200610048607 DE 102006048607 A DE102006048607 A DE 102006048607A DE 102006048607 A1 DE102006048607 A1 DE 102006048607A1
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DE
Germany
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patient
mammography
positioning device
patient positioning
stage
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200610048607
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English (en)
Inventor
Daniel Fischer
Jasmina Orman
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to PCT/EP2007/060333 priority patent/WO2008043673A1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Mammographievorrichtung (10) mit einer Kompressionsplatte (11') und einem Objekttisch (12), mit einer Einrichtung (20) zur Positionierung eines Patienten in einer sitzenden Haltung, wobei die Patientenpositionierungseinrichtung (20) eine Sitzfläche (23) aufweist, wobei die Sitzfläche (23) derart positionierbar ist, dass eine zu untersuchende Brust eines Patienten auf einem Objekttisch (12) anordenbar ist und mit der Kompressionsplatte komprimierbar (11') ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Mammographievorrichtung mit einer Kompressionsplatte und einem Objekttisch.
  • Bei Mammographievorrichtungen handelt es sich um speziell ausgebildete Röntgenvorrichtungen. Die Mammographievorrichtung weist daher einen Röntgenstrahler und einen Röntgendetektor auf, welche in der Regel an einer Stativeinheit der Mammographievorrichtung gelagert sind. Zwischen Röntgenstrahler und Röntgendetektor sind in der Regel eine eine Kompressionsplatte umfassende Kompressionseinrichtung und ein Objekttisch angeordnet. Der Objekttisch dient zur Ablage eines zu untersuchenden Objekts, bei einer Mammographie einer menschlichen, in der Regel einer weiblichen Brust, und die Kompressionseinrichtung, insbesondere die Kompressionsplatte, dient zur Kompression der weiblichen Brust.
  • Zur Durchführung der Mammographieuntersuchung wird ein Patient in der Regel stehend vor der Mammographievorrichtung positioniert. Die zu untersuchende Brust des Patienten wird auf dem Objekttisch derart angeordnet, dass diese bei Durchführung einer Strahlenexposition im Strahlbereich der vom Röntgenstrahler ausgehenden Röntgenstrahlen liegt. Aus der Projektion des Brustgewebes mittels der Röntgenstrahlen lassen sich Erkenntnisse über den Zustand des Brustgewebes gewinnen.
  • Die Mammographie hat insbesondere eine hohe Bedeutung in der Medizintechnik bei der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen, sowie für den Nachweis einer Kalzifizierung in der weiblichen Brust.
  • Aufgrund der Kompression der weiblichen Brust mit der Kompressionsplatte, welche erforderlich ist, um Streurönt genstrahlen zu verringern und das Brustgewebe vom Thorax des Patienten zu beabstanden, und aufgrund des Kältegefühls des Patienten bei Kontakt der weiblichen Brust mit dem Objekttisch bzw. der Kompressionsplatte wird die Mammographieuntersuchung durch den Patienten in der Regel als unangenehm empfunden. Das Stehen während der gesamten Untersuchung des Patienten führt zu einer weiteren Belastung des Patienten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Mammographievorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, mittels welcher eine Mammographieuntersuchung eines Patienten angenehmer gestaltet werden kann.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Mammographievorrichtung und einer Kompressionsplatte und einem Objekttisch, mit einer Einrichtung zur Positionierung eines Patienten in einer sitzenden Haltung, wobei die Patientenpositionierungseinrichtung eine Sitzfläche aufweist, wobei die Sitzfläche derart positionierbar ist, dass eine zu untersuchende Brust eines Patienten auf einem Objekttisch anordenbar ist und mittels einer Kompressionsplatte komprimierbar ist. Indem der Patient während der Durchführung der Mammographie und der Positionierung der Brust eine sitzende Haltung einnimmt, wird der Patient entlastet und gleichzeitig die Positionierung und Fixierung der Brust, welche zur Durchführung der Mammographieuntersuchungen erforderlich ist, erleichtert. Durch die verbesserte Fixierbarkeit des Patienten können auch Bewegungsartefakte, deren Ursache in der Bewegung des Patienten während der Durchführung der Strahlenexposition liegt, verringert bzw. vermieden werden.
  • Eine derartige sitzende Haltung des Patienten bei der Durchführung der Mammographie und der Positionierung der Brust ist insbesondere vorteilhaft bei der Durchführung einer Biopsie oder bei der Durchführung einer Tomosynthese. Insbesondere bei älteren und/oder gebrechlichen und/oder behinderten Patienten kann eine derartige sitzende Haltung vorteilhaft für eine beliebig ausgestaltete Mammographieuntersuchung vorgesehen werden.
  • Die Sitzfläche der Patientenpositionierungseinrichtung weist vorzugsweise im Wesentlichen die Abmaße einer Aufsetzfläche eines sitzenden Patienten auf. Die Aufsetzfläche des sitzenden Patienten umfasst dabei in der Regel den Gesäßbereich sowie in der Regel einen vom Gesäß ausgehenden Beinansatz des Patienten.
  • Eine sitzende Haltung eines Patienten zeichnet sich dadurch aus, dass ein bedeutender Anteil des Körpergewichts des Patienten durch sein Gesäß getragen wird. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung der sitzenden Haltung kann der Anteil des Gewichts, welcher vom Gesäß gestützt wird, variieren. Die sitzende Haltung soll jedoch im Rahmen dieser Anmeldung auch eine hockende Haltung des Patienten umfassen, bei welcher der Patient bspw. mit angezogenen Knien eine hockende Haltung einnimmt, und bspw. über eine Stabilisierungseinrichtung entlastet wird.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Sitzfläche eine von einem Boden zu bestimmende Höhe auf, welche einstellbar ist. Dadurch kann die Patientenpositionierungseinrichtung für Patienten verschiedener Körpergrößen verwendet werden bzw. an die Körpergröße des jeweiligen Patienten angepasst werden. Dadurch wird die Flexibilität der Mammographievorrichtung erhöht und der untersuchbare Patientenkreis erhöht.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Sitzfläche eine Neigung gegenüber einem Boden auf, deren Betrag einstellbar ist. Dadurch kann auch für ältere Patienten mit geringer Beweglichkeit eine angenehme Sitzposition während der Durchführung der Mammographie bzw. der Positionierung der Brust erreicht werden. Denn in der Regel ist es bei einer Mammographieuntersuchung erforderlich, den Brustkorb des Patienten möglichst nah an den Objekttisch der Mammographievorrichtung heranzuführen, um die Brust in vorteilhafter bzw. geeigneter Weise auf dem Objekttisch positionieren zu können.
  • Insbesondere bei älteren Patienten mit einem geringen Maß an Beweglichkeit kann sich die möglichst nahe am Objekttisch vorgesehene Positionierung des Brustkorbs schwierig gestalten, sofern keine verstellbare Neigung der Sitzfläche möglich ist. Eine Vereinfachung für die Patienten ergibt sich gerade dadurch, dass eine Neigung der Sitzfläche individuell für den Patienten einstellbar ist. Dadurch wird es dem Patienten ohne größere Anstrengung erlaubt, seine Brust auf den Objekttisch abzulegen, wobei der Brustkorb möglichst nah am Objekttisch positioniert ist.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Sitzfläche relativ zu dem Objekttisch verschiebbar und/oder drehbar gelagert. Durch eine Mehrzahl von translatorischen und rotatorischen Bewegungsfreiheitsgraden der Sitzfläche relativ zum Objekttisch kann ein beliebiger Abstand der Sitzfläche zum Objekttisch bzw. eine beliebige Orientierung relativ zum Objekttisch eingestellt werden. Die Verschiebbarkeit und/oder Drehbarkeit der Sitzfläche der Patientenpositionierungseinrichtung relativ zum Objekttisch erlaubt damit eine Anpassung der Sitzposition an die Erfordernisse der Mammographieuntersuchung sowie an die Anatomie des Patienten.
  • Es können beispielsweise verschiedene Blickrichtungen des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung realisiert werden oder bestimmte Abstände zum Röntgenstrahlbereich eingehalten werden, welcher sich zwischen Röntgenstrahler und Röntgendetektor erstreckt.
  • In einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung weist die Patientenpositionierungseinrichtung eine in ihrer Neigung verstellbare Rückenlehne auf. Dadurch können die Patienten zusätzlich durch die Lehne eine unterstützende Kraft erfahren, welche ihnen hilft, die während der Durchführung der Mammographieuntersuchung einzuhaltende Position beizubehalten.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die Patientenpositionierungseinrichtung eine Fußunterstützungseinrichtung. Die Fußunterstützungseinrichtung dient zum einen zum Abstellen der Füße des Patienten, insbesondere bei kleinwüchsigen Patienten, welche sonst nach der Positionierung der Brust auf dem Objekttisch den Boden nicht mehr erreichen würden. Dazu kann bspw. eine Fußablagefläche vorgesehen werden. Zudem kann die Fußunterstützungseinrichtung derart ausgebildet werden, dass sie mit einem Großteil des Körpergewichts des Patienten belastbar ist. Dadurch kann die Fußunterstützungseinrichtung auch dazu dienen, die während der Mammographie einzuhaltende Position des Patienten einfacher einhalten zu können. Vorzugsweise ist die Fußunterstützungseinrichtung auf die Anatomie, etwa die Beinlänge, eines Patienten bzw. auf eine vom Patienten gewünschte Körperstellung, einstellbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Objekttisch und/oder die Patientenpositionierungseinrichtung wenigstens eine Greifeinrichtung auf. Die Greifeinrichtung dient dazu, dass der Patient während der Durchführung der Mammographie an eine dafür vorgesehene Einrichtung angreifen kann und damit seine eingenommene Position abstützen kann. Alternativ kann die Greifeinrichtung dazu verwendet werden, sich bspw. an den Objekttisch heranzuziehen kann, um eine für die Durchführung der Mammographie erforderliche Position einnehmen zu können. Die dafür vorgesehene Greifeinrichtung kann an dem Objekttisch und/oder an der Patientenpositionierungseinrichtung angeordnet sein.
  • Vorzugsweise weist die Greifeinrichtung und/oder die Fußunterstützungseinrichtung wenigstens teilweise eine eine Haftung unterstützende Oberfläche auf. Die Haftung kann bspw. durch ein Angreifen einer menschlichen Hand an der Greifein richtung bzw. bei der Fußunterstützungseinrichtung durch ein Ablegen eines entkleideten oder bekleideten Fußes erfolgen.
  • Das Angreifen der Greifeinrichtung bzw. Abstellen eines Fußes auf der Fußunterstützungseinrichtung soll dabei vorzugsweise nur durch den Patienten gesteuert sein, und nicht durch Randbedingungen – etwa durch Abrutschen von einer glatten, glitschigen Oberfläche der Greifeinrichtung – in hohem Maße beeinflusst werden. Auch die Fußunterstützungseinrichtung kann eine Oberfläche aufweisen, welche eine Haftung eines Objekts – etwa eines menschlichen Fußes oder einer Sohle eines Schuhs – an der Oberfläche der Fußunterstützungseinrichtung verbessert. Zusätzlich kann die Greifeinrichtung und/oder die Fußunterstützungseinrichtung eine eine Keimentwicklung-hemmende Beschichtung aufweisen, um eine Übertragung von Keimen möglichst zu unterbinden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Position und/oder die Lage einer Greifeinrichtung verstellbar sind. Dadurch kann die Greifeinrichtung auf die Erfordernisse des Patienten eingestellt werden. Bspw. kann eine als Griff ausgebildete Greifeinrichtung translatorisch und/oder rotatorisch relativ zum Objekttisch und/oder zur Patientenpositionierungseinrichtung bewegt werden. Der Griff kann bspw. in einem bestimmten Abstand vom Brustbein des Patienten in horizontaler Lage, vertikaler Lage oder einer Zwischenposition angeordnet werden. Die Lage kann derart eingestellt werden, wie es dem Patienten am angenehmsten erscheint. Der Abstand ist dabei der Armlänge und/oder der Rumpflänge des Patienten anpassbar.
  • Zudem ist es vorteilhaft, dass eine in ihrer Lage und/oder Position verstellbare Greifeinrichtung in einer bestimmten Position und/oder Lage feststellbar ist. Dazu können Feststellmittel vorgesehen werden, insbesondere eine Feststellbremse. Die Feststellung einer Greifeinrichtung erlaubt, dass nicht nur eine Anpassung der Geometrie der Patientenpositionierungseinrichtung an die Anatomie des Patienten erfolgen kann, sondern auch eine Zug- bzw. Druckbelastung der Greif einrichtung erfolgen kann, so dass der Patient während der Durchführung der Mammographie seine Position mit Hilfe der Greifeinrichtung unterstützen kann.
  • Die Feststellbarkeit einer eingestellten Position und/oder Lage bzw. Orientierung wenigstens einer der Patientenpositionierungseinrichtung und/oder der Mammographievorrichtung zugeordneten Komponente ist vorzugsweise für alle Komponenten, bspw. Kompressionseinrichtung, Objekttisch, Patientenpositionierungseinrichtung, insbesondere Sitzfläche, Rückenlehne, Fußunterstützungseinrichtung, Greifeinrichtung, usw. vornehmbar.
  • Vorteilhaft kann es sein, dass die für einen bestimmten Patienten eingestellten Position und/oder Lage bzw. Orientierung wenigstens einer der Patientenpositionierungseinrichtung und/oder der Mammographievorrichtung zugeordneten Komponente individuell für jeden Patienten speicherbar ist und bei erneuter Untersuchung dieses Patienten wieder manuell oder motorisch auf einfache Weise einstellbar ist.
  • Zur Einstellung der abgespeicherten Position kann ggf. eine Steuer- und/oder Regelungseinrichtung vorgesehen werden, welche die für die erneut zu untersuchende Person abgespeicherten Position und/oder Lage der wenigstens einen Komponente mittels dafür vorgesehener Antriebseinrichtungen einstellt. Alternativ können auch Signalgeber zur Erzeugung eines optischen und/oder akustischen Signals vorgesehen sein, welches einer Person Hinweise auf die einzustellende Position und/oder Lage der Komponente für den jeweiligen Patienten gibt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Greifeinrichtung im Wesentlichen L-förmig ausgestaltet. Die L-förmig ausgestaltete Greifeinrichtung weist daher einen zum Angreifen vorgesehenen Teil – den eigentlichen Griff – auf und einen um dazu 90 Grad gedrehten Teil, welcher bspw. der Befestigung an der Patientenpositionierungseinrichtung und/oder der Befestigung an dem Objekttisch dient. Analog gilt dies für eine U-förmig ausgestaltete Greifeinrichtung.
  • Vorteilhafterweise kann die Greifeinrichtung bogenförmig ausgebildet sein. Eine bogenförmig ausgebildete Greifeinrichtung erlaubt es, dass der Patient seine Position zur Durchführung der Mammographie je nach Beweglichkeit seines Rumpfes einnehmen kann, ohne eine Verschiebung der gesamten Greifeinrichtung vornehmen zu müssen. Denn die bogenförmig ausgebildete Greifeinrichtung erlaubt eine kontinuierliche Streckung des Oberkörpers des Patienten.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein Teilbereich der Patientenpositionierungseinrichtung beheizbar. Der Teilbereich der Patientenpositionierungseinrichtung, welcher beheizbar ist, kann als Sitzfläche, Rückenlehne, als Greifeinrichtung oder auch als Fußunterstützungseinrichtung ausgebildet sein. Dadurch kann die Durchführung der Mammographieuntersuchung für den Patienten noch angenehmer gestaltet werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Patientenpositionierungseinrichtung an der Mammographievorrichtung lösbar gelagert. Zur Vermeidung einer Relativbewegung der Patientenpositionierungseinrichtung relativ zum Objekttisch während der Durchführung der Mammographieuntersuchung kann eine lösbare Steckverbindung, Rastverbindung, Klemmverbindung oder Schraubverbindung zwischen Patientenpositionierungseinrichtung und Objekttisch vorgesehen werden, welche die Position der Mammographievorrichtung und der Position der Patientenpositionierungseinrichtung während der Mammographieuntersuchung zueinander fixiert bzw. feststellt.
  • Die Verbindung kann nach Beendigung der Untersuchung durch das Personal und/oder durch den Patienten einfach gelöst werden, wodurch anschließend eine freie Bewegung der Patientenpositionierungseinrichtung relativ zum Objekttisch möglich ist.
  • Die Nutzung einer lösbaren Halterung der Patientenpositionierungseinrichtung an der Mammographieeinrichtung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Patientenpositionierungseinrichtung frei verfahrbar ausgebildet ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Patientenpositionierungseinrichtung an einer Stativeinheit der Mammographievorrichtung gelagert. Die Sitzfläche der Patientenpositionierungseinrichtung ist an dem vorzugsweise höhenverstellbaren, relativ zur Stativeinheit drehbar gelagerten Schwenkarm bzw. Ausleger positioniert. Somit ist die Patientenpositionierungseinrichtung fest einer bestimmten Mammographievorrichtung zugeordnet, und kann von dieser nicht entfernt werden.
  • Wird die Patientenpositionierungseinrichtung nicht benötigt, so kann diese durch die drehbare Lagerung des Schwenkarms, auf welchem die Sitzfläche direkt oder indirekt gelagert ist, einfach zur Seite weggeschwenkt werden, so dass ein Patient herkömmlich, stehend vor dem Objekttisch der Mammographievorrichtung positioniert werden kann. Die Länge des Schwenkarms bzw. Auslegers ist vorzugsweise einstellbar. Dazu kann der Schwenkarm bspw. als Teleskoparm ausgebildet sein. Auf diese Art und Weise kann der Abstand der Sitzfläche vom Objekttisch eingestellt werden. Vorzugsweise ist der Schwenkarm bzw. Ausleger auch in seiner Höhe relativ zum Bodenverstellbar.
  • Alternativ kann die Sitzfläche relativ zum Schwenkarm bzw. Ausleger translatorisch und/oder rotatorisch verstellbar sein, um ein Positionierung bzw. Fixierung des Patienten während der Mammographie vornehmen zu können. Dadurch können auch Höhe der Sitzfläche – d.h. bspw. Abstand vom Boden –, Abstand der Sitzfläche vom Objekttisch und Orientierung der Sitzfläche relativ zum Objekttisch eingestellt werden. Die Einstellung kann manuell erfolgen oder mittels eines von einer Steuereinrichtung gesteuerten Antriebseinrichtung.
  • Ist eine lösbare oder dauerhafte Verbindung der Patientenpositionierungseinrichtung mit der Mammographievorrichtung während der Mammographieuntersuchung vorgesehen, so kann der Patientenpositionierungseinrichtung die Energie, welche zur Erwärmung wenigstens eines Teilbereichs der Patientenpositionierungseinrichtung erforderlich ist, über die Verbindung zwischen Mammographievorrichtung und Patientenpositionierungseinrichtung zugeführt werden. Allgemein kann die zum Betrieb der Patientenpositionierungseinrichtung erforderliche Energie über die Mammographievorrichtung bereitgestellt werden.
  • Alternativ kann die Patientenpositionierungsvorrichtung über eine eigene Energieversorgung verfügen, so dass bspw. eine Erwärmung wenigstens eines Teilbereichs der Patientenpositionierungseinrichtung unabhängig von einer Verbindung mit der Mammographievorrichtung vorgenommen werden kann.
  • Grundsätzlich kann eine derartige Patientenpositionierungseinrichtung nicht nur in Kombination mit einer Mammographievorrichtung verwendet werden, sondern auch in Kombination mit anderen medizinischen, auf verschiedenen technischen Gebieten liegenden Vorrichtungen, bei denen eine sitzende Haltung des Patienten während der Durchführung einer Untersuchung oder einer Behandlung des Patienten vorteilhaft ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Patientenpositionierungsvorrichtung auf das Design und die Beschaffenheit der medizinischen Vorrichtung, insbesondere einer Mammographievorrichtung, für welche ihr Einsatz vorgesehen ist, abgestimmt. Dadurch erhält der Patienten einen ganzheitlichen und professionellen Eindruck vom medizinischen Arbeitsplatz, wodurch dieser weniger verkrampft und einer Untersuchung gelassener entgegensieht.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgenden, schematischen Ausführungsbeispielen, welche anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Mammographievorrichtung mit einer an einer Stativeinheit der Mammographievorrichtung gelagerten Patientenpositionierungseinrichtung,
  • 2 eine Seitenansicht einer Mammographievorrichtung mit einer lösbar mit einem Objekttisch verbundenen Patientenpositionierungseinrichtung.
  • 1 zeigt eine Mammographievorrichtung 10 mit einem Objekttisch 12 und einer Kompressionseinrichtung 11. Die Kompressionseinrichtung 11 umfasst eine Kompressionsplatte 11'. Weiter weist die Mammographievorrichtung 10 einen Röntgenstrahler 13 und einen Röntgendetektor 14 auf. Zwischen dem Röntgenstrahler 13 und dem Röntgendetektor 14 erstreckt sich bei Röntgenstrahlenexposition eines Patienten ein Röntgenstrahlbereich X. Der Röntgenstrahler 13, die Kompressionseinrichtung 11, der Objekttisch 12 und der Röntgendetektor 14 sind an einer Stativeinheit 15 der Mammographievorrichtung 10 gelagert.
  • Weiter umfasst die Mammographievorrichtung 10 eine Patientenpositionierungseinrichtung 20. Die Patientenpositionierungseinrichtung 20 weist eine Sitzflächenhalterung 21 auf, welche als Schwenkarm ausgebildet ist. Der Schwenkarm 21 ist in seiner Länge verstellbar und an einer Schwenkarmlagerung 21' drehbar relativ zur Stativeinheit 15 gelagert. Alternativ können auch andere Sitzflächenhalterungen vorgesehen werden.
  • Die Einstellung der Länge des Schwenkarms 21 ermöglicht eine einfache Positionierung des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 und eine einfache Anordnung des zu untersuchenden Objekts, im Ausführungsbeispiel einer in 1 nicht dargestellten weiblichen Brust, auf dem Objekttisch 12.
  • Dadurch, dass der Schwenkarm 21 mittels der Schwenkarmlagerung 21' um eine im Wesentlichen vertikal verlaufende Achse drehbar ist, kann die gesamte Patientenpositionierungsein richtung 20 aus der Zeichenebene der 1 herausgeschwenkt werden. Dadurch wird der Objekttisch 12 auf herkömmliche Weise frei zugänglich und ein Patient kann demnach also auch auf herkömmliche Weise, also stehend, an dem Objekttisch positioniert und untersucht werden. Die Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann somit nur bei Bedarf eines Arztes und/oder bei Bedarf des Patienten eingesetzt werden.
  • Der Arzt kann den Einsatz der Patientenpositionierungseinrichtung 20 vorsehen, um die Bewegung des Patienten während der Durchführung der Mammographieuntersuchung zu verringern bzw. dessen Position zu stabilisieren und die Brust zu fixieren. Dadurch werden Bewegungsartefakte in wenigstens einer von der Brust aufgenommenen Projektion verringert und der Untersuchungserfolg erhöht. Der Patient kann den Einsatz der Patientenpositionierungseinrichtung 20 fordern, wenn dessen körperlicher Zustand eine im Stehen durchgeführte Mammographieuntersuchung nicht zulässt bzw. für den Patienten unzumutbar ist.
  • Die Patientenpositionierungseinrichtung 20 umfasst weiter eine Sitzfläche 23 auf welcher der zu untersuchende Patient abgesetzt wird bzw. sich der Patient setzt. Die Sitzfläche 23 ist relativ zum Objekttisch 12 drehbar und in ihrer Höhe relativ zum Schwenkarm 21 verstellbar. Weiter kann eine Neigung der Sitzfläche 23 auf die Bewegungsmöglichkeiten eines Patienten angepasst werden, so dass der Patient in einer für ihn angenehmen Weise zweckmäßig zur Durchführung der Mammographieuntersuchung positioniert werden kann. Insbesondere ist damit die Sitzfläche 23 ebenfalls um eine horizontal verlaufende, senkrecht zur Zeichenebene der 1 stehende Achse drehbar.
  • Weiter weist die Patientenpositionierungseinrichtung 20 eine Rückenlehne 24 auf, welche bspw. an der Sitzfläche 23 angeordnet ist, um den Rücken eines Patienten zu unterstützen. Die Rückenlehne 24 ist relativ zur Sitzfläche 23 um eine ho rizontale senkrecht zur Zeichenebene verlaufende Achse drehbar.
  • Zur Anpassung der Untersuchungsanordnung an die Anatomie des zu untersuchenden Patienten ist der Abstand der Sitzfläche 23 vom Schwenkarm 21 einstellbar. Zusätzlich ist die Sitzfläche 23 relativ zum Schwenkarm 21 längs des Schwenkarms 21 verschiebbar. Am Schwenkarm 21 ist zudem eine Fußunterstützungseinrichtung 25 angeordnet. Die Fußunterstützungseinrichtung 25 kann dazu verwendet werden, einem Patienten, insbesondere einem kleinwüchsigen Patienten, eine stabilere Positionierung während der Durchführung und Vorbereitung der Mammographieuntersuchung zu ermöglichen, indem dieser seine Füße auf einer Fußablagefläche abstellen kann.
  • Um die Stabilisierung der Position des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 weiter zu verbessern, ist die Fußunterstützungseinrichtung 25 ebenfalls längs des Schwenkarms 21 verschiebbar und zudem mittels einer Fußunterstützungseinrichtungslagerung 25' um eine horizontale, senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden und den Schwenkarm 21 durchdringende Achse drehbar. Dadurch kann die Fußunterstützungseinrichtung 25 einer beliebigen Anatomie des Patienten angepasst werden, insbesondere der Beinlänge des Patienten. Gegebenenfalls können weitere Freiheitsgrade zur Ermöglichung der Einstellung der Fußunterstützungseinrichtung 25 vorgesehen werden, so dass bspw. die Fußablage nicht nur längs des Schwenkarms 21 verstellbar ist, sondern auch senkrecht zur Längsausdehnung des Schwenkarms 21.
  • Die Patientenpositionierungseinrichtung 20 weist weiter eine Griffeinrichtung 26 auf, welche in 1 L-förmig ausgebildet ist. Somit umfasst die Greifeinrichtung 26 gemäß 1 ein erstes, vertikal orientiertes Teil und ein zweites, horizontal orientiertes Teil. Das im Wesentlichen in vertikale Richtung verlaufende Teil der L-förmigen Griffeinrichtung 26 ist mit einer haftungsunterstützenden Beschichtung 27 versehen. Die Anordnung des ersten Teils der Griffeinrichtung 26 in vertikaler Richtung in Verbindung mit der haftungsunterstützenden Beschichtung 27 ermöglicht einen besseren Halt des Patienten an der Griffeinrichtung 26. Dadurch kann der Patient zusätzlich in seiner Position, welche zur Durchführung einer Mammographie erforderlich ist, weiter stabilisiert werden.
  • Der Abstand des in vertikale Richtung verlaufenden Teils der Greifeinrichtung 26 vom Brustkorb des Patienten ist vorteilhafterweise einstellbar. Damit besteht die Möglichkeit die Greifeinrichtung 26 auf die Armlänge des Patienten einzustellen. Dazu kann bspw. der horizontale Teil der L-förmigen Greifeinrichtung 26 in seiner Länge verstellbar sein. Alternativ kann der vertikale Teil der L-förmigen Greifeinrichtung 26 auf dem horizontalen Teil der L-förmigen Greifeinrichtung 26 verschiebbar sein. Möglich ist auch, dass die gesamte Greifeinrichtung 26 relativ zur Sitzfläche 23 verschiebbar ist.
  • Die Greifeinrichtung 26 ist im Ausführungsbeispiel an der Rückenlehne 24 der Patientenpositionierungseinrichtung 20 angeordnet. Ist die Rückenlehne 24 gegen eine vertikal zum Boden B verlaufende Ebene neigbar, so ist es vorteilhaft, dass zwischen Greifeinrichtung 26 und der Rückenlehne 24 ein in 1 nicht dargestelltes Gelenk vorgesehen ist, so dass die Richtung der Greifeinrichtung 26 unabhängig von der Neigung der Rückenlehne 24 einstellbar ist. Damit kann bspw. erreicht werden, dass das erste Teil und des zweite Teil nicht nur senkrecht zueinander ausgerichtet sind, sondern, dass diese vorzugsweise stets eine vertikale und eine horizontale Lage im Raum aufweisen.
  • Vorzugsweise sind alle änderbaren Einstellungen der Patientenpositionierungseinrichtung 20 in ihren jeweils gewünschten Einstellungen feststellbar. Also bspw. die Neigung und Höhe der Sitzfläche 23, die Neigung der Rückenlehne 24, die Einstellungen des Schwenkarms 21 und der Schwenkarmlagerung 21', die Einstellungen der Greifeinrichtung 26, die Einstellungen der Fußunterstützungseinrichtung 25, usw. Zur Feststellung können bspw. nicht dargestellte Feststellbremsen oder ähnliches genutzt werden.
  • Bei der Durchführung einer Mammographieuntersuchung kann zunächst vom Patienten und/oder dem Arzt ein Wunsch geäußert werden, die Patientenpositionierungseinrichtung 20 zu nutzen oder nicht. Soll die Patientenpositionierungseinrichtung 20 nicht genutzt werden, so wird diese mittels des relativ zur Stativeinheit 15 drehbaren Schwenkarms 21 zur Seite geschwenkt. Anschließend wird der Patient an den Objekttisch 12 geführt und dort stehend positioniert und ausgerichtet, so dass eine Mammographieuntersuchung an der dem Patienten zugeordneten Brust vorgenommen werden kann.
  • Wird jedoch die Patientenpositionierungseinrichtung 20 verwendet, so wird zunächst der Patient auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 positioniert. Dazu wird der Schwenkarm 21 möglichst weit ausgefahren, um eine möglichst einfache Positionierung des Patienten auf der Sitzfläche 23 der Patientenpositionierungseinrichtung 20 zu erreichen. Dadurch ist ein relativ großer Abstand der Sitzfläche zum Objekttisch 12 und der Kompressionseinrichtung 11 gegeben, so dass diese Komponenten der Mammographievorrichtung 10 die Positionierung des Patienten auf der Sitzfläche der Patientenpositionierungseinrichtung 20 nicht behindern.
  • Nachdem der Patient auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20, insbesondere auf der Sitzfläche 23, positioniert ist, erfolgt eine Anpassung der Sitzhöhe der Sitzfläche 23 relativ zum Objekttisch 12. Weiter wird die Fußunterstützungseinrichtung 25 derart an die Anatomie des Patienten angepasst, dass dieser eine angenehme und stabile Position auf der Sitzfläche 23 einnehmen kann. Zudem wird der Schwenkarm 21 in seiner Länge verkürzt, d.h. eingezogen, so dass der Patient möglichst nahe mit seinem Brustkorb am Objekttisch 12 positioniert werden kann. Zur Positionierung des Patienten am Objekttisch können Sensoren verwendet werden, welche bspw. den Abstand des Brustkorbs von der dem Patienten zugewandete Kante des Objekttisches 12 erfassen, und eine automatisierte Steuerung der Positionierung des Patienten am Objekttisch 12 ermöglichen.
  • Anschließend erfolgt eine Positionierung und Fixierung der zu untersuchenden Brust auf dem Objekttisch 12. Dazu kann beispielsweise eine Feineinstellung der Sitzhöhe und der Orientierung der Sitzfläche 23 relativ zum Objekttisch 12 vorgenommen werden, indem der Abstand der Sitzfläche 23 relativ zum Schwenkarm 21 verändert wird, wobei die Position und Lage des Schwenkarms 21 unverändert bleibt. Die Feineinstellung wird vorzugsweise motorisch bewirkt und mittels einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung realisiert.
  • Zur Positionierung der zu untersuchenden Brust des Patienten greift der Patient die Greifeinrichtung 26 derart an, dass seine Position zur Durchführung der Untersuchung in angenehmer Weise weiter stabilisiert wird, wobei die Brust im Röntgenstrahlenbereich X positionierbar ist.
  • Der Patient greift mit seinen Händen also die haftungsunterstützende Beschichtung 27 der auf seine Anatomie angepassten Greifeinrichtung 26 an, um seinen Oberkörper noch näher an den Objekttisch 12 heranzuziehen bzw. bspw. eine gebeugte Position seines Oberkörpers abzustützen.
  • Nachdem der Arzt die Positionierung der Brust bzw. des Patienten abgeschlossen hat, erfolgt die Fixierung der Brust mittels der Kompressionsplatte 11'. Die Kompressionsplatte 11' wird relativ zum Objekttisch 12 in vertikaler Richtung verschoben und dadurch die Brust des Patienten komprimiert.
  • Ist ein gewünschter Kompressionszustand der Brust erreicht, erfolgt eine Röntgenstrahlenexposition. Die Röntgenstrahlenexposition kann auch als eine Vielzahl von Einzelprojektionen der Brust des Patienten mit Röntgenstrahlen ausgebildet sein, welche eine Ermittlung einer räumlichen Darstellung der Brust erlauben.
  • Vor und/oder während der Positionierung des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann eine Erwärmung eines Teilbereichs der Patientenpositionierungseinrichtung 20 mittels der Heizeinrichtung 28 vorgesehen werden. Im Ausführungsbeispiel ist eine Heizeinrichtung 28 in der Sitzfläche 23 der Patientenpositionierungseinrichtung 20 vorgesehen. Die Heizeinrichtung 28 kann bspw. auch in der Griffeinrichtung 26, der Rückenlehne 24 oder der Fußunterstützungseinrichtung 25 vorgesehen werden. Die Energieversorgung der Heizeinrichtung 28 in der Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann in 1 vorteilhafterweise über den Schwenkarm 21 bzw. über die Mammographievorrichtung 10 erfolgen.
  • Nach Beendigung der Röntgenstrahlenexposition und Abschluss der Untersuchung wird der Patient darauf hingewiesen, dass dieser seinen Griff von der haftungsunterstützenden Beschichtung der Greifeinrichtung 26 lösen kann. Danach wird der Schwenkarm 21 wieder ausgefahren, so dass der Patient einfach die Patientenpositionierungseinrichtung 20 verlassen kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass die in 1 dargestellte Patientenpositionierungseinrichtung 20 der Mammographievorrichtung 10 fest zugeordnet ist. D.h. es ist stets eine Patientenpositionierungseinrichtung 20 an der Mammographievorrichtung 10 vorhanden, wenn eine Patientenpositionierungseinrichtung 20 benötigt wird. Trotzdem kann eine Mammographieuntersuchung des Patienten auf herkömmliche Art und Weise, d.h. an einem stehend positionierten Patienten, durchgeführt werden.
  • 2 zeigt ebenfalls eine Mammographievorrichtung 10 mit den bereits in 1 eingeführten Vorrichtungskomponenten Kompressionseinrichtung 11, welche eine Kompressionsplatte 11' umfasst, einen Objekttisch 12, einen Röntgenstrahler 13, einen Röntgendetektor 14 sowie eine Stativeinheit 15. Die in 2 gezeigte Mammographievorrichtung 10 unterscheidet sich von der in 1 gezeigten Mammographievorrichtung 10 durch eine unterschiedliche Ausbildung der Patientenpositionierungseinrichtung 20.
  • Die Patientenpositionierungseinrichtung 20 gemäß 2 umfasst eine beheizbare Sitzfläche 23, auf welcher der Patient in sitzender Haltung positioniert werden kann. Die Sitzfläche 23 wird von einem in seiner Länge verstellbaren, im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Teleskoparm 22 gestützt, welcher wiederum auf Rollelementen 29 gelagert ist, so dass die gesamte Patientenpositionierungseinrichtung 20 im Wesentlichen frei verfahrbar ist. Jedoch ist diese der in 2 gezeigten Mammographievorrichtung 10 zugeordnet. Eine derartige Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann auch mehreren Mammographievorrichtungen zugeordnet sein, wodurch Kosten eingespart werden können.
  • Die Patientenpositionierungseinrichtung 20 umfasst eine am Teleskoparm 22 angeordnete Fußunterstützungseinrichtung 25. Die Fußunterstützungseinrichtung 25 ist über einen in seiner Länge verstellbaren Ausleger 25'' mit dem Teleskoparm 22 verbunden. Zudem umfasst die Fußunterstützungseinrichtung 25 nicht mit einem Bezugszeichen versehene Fußablageflächen. Die Fußablageflächen sind mittels einer Fußunterstützungseinrichtungslagerung 25' um eine horizontal verlaufende, senkrecht zur Zeichenebene stehenden Achse drehbar gelagert. Die Länge des Auslegers 25'' ist vorzugsweise einstellbar, um eine Anpassung der Anordnung der Fußunterstützungseinrichtung 25 im Hinblick auf die Beinlänge eines sitzenden Patienten vornehmen zu können.
  • Zur Stabilisierung der Position des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 sind am Objekttisch 12 zwei Greifeinrichtungen 26 angeordnet. Die Greifeinrichtung 26 umfasst einen Griff 26' mit einer haftungsunterstützenden Beschichtung 27 und eine Griffführungsschiene 26'', welche ebenfalls am Objekttisch 12 angeordnet ist. Die Griffführungsschiene 26'' erlaubt eine Verschiebung des Griffes 26' längs der Ausdehnung des Objekttisches 12. Dabei sind die Griffe 26' auf ihrer Griffführungsschiene 26'' stets außerhalb eines sich zwischen Röntgenstrahler 13 und Röntgendetektor 14 erstreckenden Röntgenstrahlbereichs X angeordnet. Durch die Verschiebbarkeit der Griffe 26' auf den zugehörigen Griffführungsschienen 26' ist es möglich, die Position und/oder Lage der Griffe 26' auf die Armlänge des Patienten oder auf andere Randbedingungen der Mammographieuntersuchung anzupassen.
  • Um eine Bewegung der auf einer Mehrzahl von Rollelementen 29 gelagerten Patientenpositionierungseinrichtung 20 während der Durchführung der Mammographieuntersuchung zu vermeiden, ist eine Fixiereinrichtung 30 vorgesehen, welche die Patientenpositionierungseinrichtung 20 relativ zum Objekttisch 12 während der Durchführung der Mammographieuntersuchung fixiert.
  • Die Fixiereinrichtung 30 ist als eine lösbare Verbindung zwischen Objekttisch 12 und der Patientenpositionierungseinrichtung 20 ausgebildet. Gemäß 2 umfasst die Fixiereinrichtung 30 als Ausleger 30', dessen dem Objekttisch 12 zugewandtes Ende eine Steckverbindung 30'' aufweist, welche in eine dafür vorgesehene Öffnung des Objekttisches 12 einsteckbar ist. Ist die Steckverbindung 30'' in die dafür am Objekttisch 12 vorgesehen Öffnung eingesteckt, ist die Patientenpositionierungseinrichtung 20 relativ zum Objekttisch 12 in ihrer Position fixiert.
  • Die Steckverbindung 30'' ist jedoch im vorliegenden Ausführungsbeispiel nicht nur ein Mittel zur Fixierung der Patientenpositionierungseinrichtung 20 relativ zum Objekttisch 12, sondern die Steckverbindung 30'' besitzt im Ausführungsbeispiel auch die Funktion einer elektrischen Schnittstelle zum Austausch von elektrischer Energie zwischen Mammographievorrichtung 10 und Patientenpositionierungseinrichtung 20. Die über die Steckverbindung 30'' der Patientenpositionierungseinrichtung 20 zuführbare elektrische Energie, kann bspw. zur elektrischen Einstellung der Höhe der Sitzfläche 23 verwendet werden oder zum Betrieb der Heizeinrichtung 28 der Patientenpositionierungseinrichtung 20. Weiter können bspw. bestimmte die Einstellungen der Patientenpositionierungseinrichtung 20 bezeichnende Parameter über die Steckverbindung patientenzugeordnet an eine Steuereinrichtung übermittelt und dort abrufbar hinterlegt werden. Gegebenenfalls sind auch Antriebseinrichtungen an der Patientenpositionierungseinrichtung 20 vorgesehen, welche nach Abfrage der für einen bestimmten Patienten hinterlegten Einstellungen bzw. Parameter die entsprechenden Einstellungen der Patientenpositionierungseinrichtung 20 bewirken.
  • Nach Beendigung der Mammographieuntersuchung kann die Fixiereinrichtung 30 durch den Arzt und/oder den Patienten gelöst werden, wodurch die Patientenpositionierungseinrichtung 20 nach Lösung der Steckverbindung 30'' wieder frei verfahrbar ist. Durch die Verfahrung der Patientenpositionierungseinrichtung kann nach Beendigung der Untersuchung des Patienten für den Patienten zusätzlicher Freiraum geschaffen werden, so dass dieser einfach die Patientenpositionierungseinrichtung 20 verlassen kann.
  • Die Fixiereinrichtung 30 kann beliebig ausgestaltet werden, bspw. als Rastverbindung, Klemmverbindung, und weitere dem Fachmann geläufige lösbare Verbindungen, welche eine Fixierung und ggf. eine Übertragung von elektrischer Energie erlauben.
  • Durch den Einsatz einer Mammographievorrichtung 10 mit einer Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann somit die Untersuchung eines Patienten angenehmer gestaltet werden und für den Arzt einfacher durchgeführt werden.

Claims (16)

  1. Mammographievorrichtung (10) mit einer Kompressionsplatte (11') und einem Objekttisch (12), mit einer Patientenpositionierungseinrichtung (20) mittels welcher ein Patient in einer sitzenden Haltung positionierbar ist, wobei die Patientenpositionierungseinrichtung (20) eine Sitzfläche (23) aufweist, wobei die Sitzfläche (23) derart positionierbar ist, dass eine zu untersuchende Brust eines Patienten auf einem Objekttisch (12) anordenbar ist und mit der Kompressionsplatte komprimierbar (11') ist.
  2. Mammographievorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (23) eine von einem Boden (B) zu bestimmende Höhe aufweist, die einstellbar ist.
  3. Mammographievorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (23) eine Neigung gegenüber einem Boden (B) aufweist, deren Betrag einstellbar ist.
  4. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (23) relativ zu dem Objekttisch (12) verschiebbar und/oder drehbar ist.
  5. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Patientenpositionierungseinrichtung (20) eine in ihrer Neigung verstellbare Rückenlehne (24) aufweist.
  6. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Patientenpositionierungseinrichtung (20) eine Fußunterstützungseinrichtung (25) umfasst.
  7. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Objekttisch (12) und/oder die Patientenpositionierungseinrichtung (20) wenigstens eine Greifeinrichtung (26, 26') aufweist.
  8. Mammographievorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Position und/oder Lage einer Greifeinrichtung (26, 26') einstellbar ist.
  9. Mammographievorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die in ihrer Position und/oder Lage verstellbare Greifeinrichtung (26, 26') in einer bestimmten Position und/oder einer bestimmten Lage feststellbar ist.
  10. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (26, 26') wenigstens teilweise eine eine Haftung unterstützende Oberfläche (27) aufweist.
  11. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (26, 26') im Wesentlichen L-förmig ist.
  12. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (26, 26') im Wesentlichen bogenförmig ist.
  13. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (26, 26') im Wesentlichen U-förmig ist.
  14. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teilbereich (23) der Patientenpositionierungseinrichtung (20) beheizbar ist.
  15. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Patientenpositionierungseinrichtung (20) mit der Mammographievorrichtung (10) lösbar verbunden ist.
  16. Mammographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch eine Stativeinheit (15), an der die Patientenpositionierungseinrichtung (20) gelagert ist.
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