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Die
Erfindung betrifft eine Mammographievorrichtung mit einer Kompressionsplatte
und einem Objekttisch.
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Bei
Mammographievorrichtungen handelt es sich um speziell ausgebildete
Röntgenvorrichtungen. Die
Mammographievorrichtung weist daher einen Röntgenstrahler und einen Röntgendetektor
auf, welche in der Regel an einer Stativeinheit der Mammographievorrichtung
gelagert sind. Zwischen Röntgenstrahler
und Röntgendetektor
sind in der Regel eine eine Kompressionsplatte umfassende Kompressionseinrichtung
und ein Objekttisch angeordnet. Der Objekttisch dient zur Ablage
eines zu untersuchenden Objekts, bei einer Mammographie einer menschlichen,
in der Regel einer weiblichen Brust, und die Kompressionseinrichtung,
insbesondere die Kompressionsplatte, dient zur Kompression der weiblichen
Brust.
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Zur
Durchführung
der Mammographieuntersuchung wird ein Patient in der Regel stehend
vor der Mammographievorrichtung positioniert. Die zu untersuchende
Brust des Patienten wird auf dem Objekttisch derart angeordnet,
dass diese bei Durchführung einer
Strahlenexposition im Strahlbereich der vom Röntgenstrahler ausgehenden Röntgenstrahlen
liegt. Aus der Projektion des Brustgewebes mittels der Röntgenstrahlen
lassen sich Erkenntnisse über
den Zustand des Brustgewebes gewinnen.
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Die
Mammographie hat insbesondere eine hohe Bedeutung in der Medizintechnik
bei der Durchführung
von Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen,
sowie für
den Nachweis einer Kalzifizierung in der weiblichen Brust.
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Aufgrund
der Kompression der weiblichen Brust mit der Kompressionsplatte,
welche erforderlich ist, um Streurönt genstrahlen zu verringern
und das Brustgewebe vom Thorax des Patienten zu beabstanden, und
aufgrund des Kältegefühls des
Patienten bei Kontakt der weiblichen Brust mit dem Objekttisch bzw.
der Kompressionsplatte wird die Mammographieuntersuchung durch den
Patienten in der Regel als unangenehm empfunden. Das Stehen während der
gesamten Untersuchung des Patienten führt zu einer weiteren Belastung
des Patienten.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Mammographievorrichtung der
eingangs genannten Art bereitzustellen, mittels welcher eine Mammographieuntersuchung
eines Patienten angenehmer gestaltet werden kann.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch eine Mammographievorrichtung und einer Kompressionsplatte und
einem Objekttisch, mit einer Einrichtung zur Positionierung eines
Patienten in einer sitzenden Haltung, wobei die Patientenpositionierungseinrichtung eine
Sitzfläche
aufweist, wobei die Sitzfläche
derart positionierbar ist, dass eine zu untersuchende Brust eines
Patienten auf einem Objekttisch anordenbar ist und mittels einer
Kompressionsplatte komprimierbar ist. Indem der Patient während der
Durchführung
der Mammographie und der Positionierung der Brust eine sitzende
Haltung einnimmt, wird der Patient entlastet und gleichzeitig die
Positionierung und Fixierung der Brust, welche zur Durchführung der
Mammographieuntersuchungen erforderlich ist, erleichtert. Durch
die verbesserte Fixierbarkeit des Patienten können auch Bewegungsartefakte,
deren Ursache in der Bewegung des Patienten während der Durchführung der
Strahlenexposition liegt, verringert bzw. vermieden werden.
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Eine
derartige sitzende Haltung des Patienten bei der Durchführung der
Mammographie und der Positionierung der Brust ist insbesondere vorteilhaft bei
der Durchführung
einer Biopsie oder bei der Durchführung einer Tomosynthese. Insbesondere
bei älteren
und/oder gebrechlichen und/oder behinderten Patienten kann eine
derartige sitzende Haltung vorteilhaft für eine beliebig ausgestaltete
Mammographieuntersuchung vorgesehen werden.
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Die
Sitzfläche
der Patientenpositionierungseinrichtung weist vorzugsweise im Wesentlichen
die Abmaße
einer Aufsetzfläche
eines sitzenden Patienten auf. Die Aufsetzfläche des sitzenden Patienten umfasst
dabei in der Regel den Gesäßbereich
sowie in der Regel einen vom Gesäß ausgehenden
Beinansatz des Patienten.
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Eine
sitzende Haltung eines Patienten zeichnet sich dadurch aus, dass
ein bedeutender Anteil des Körpergewichts
des Patienten durch sein Gesäß getragen
wird. Abhängig
von der konkreten Ausgestaltung der sitzenden Haltung kann der Anteil
des Gewichts, welcher vom Gesäß gestützt wird,
variieren. Die sitzende Haltung soll jedoch im Rahmen dieser Anmeldung
auch eine hockende Haltung des Patienten umfassen, bei welcher der
Patient bspw. mit angezogenen Knien eine hockende Haltung einnimmt,
und bspw. über
eine Stabilisierungseinrichtung entlastet wird.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Sitzfläche eine
von einem Boden zu bestimmende Höhe
auf, welche einstellbar ist. Dadurch kann die Patientenpositionierungseinrichtung für Patienten
verschiedener Körpergrößen verwendet
werden bzw. an die Körpergröße des jeweiligen Patienten
angepasst werden. Dadurch wird die Flexibilität der Mammographievorrichtung
erhöht
und der untersuchbare Patientenkreis erhöht.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
Sitzfläche
eine Neigung gegenüber
einem Boden auf, deren Betrag einstellbar ist. Dadurch kann auch
für ältere Patienten
mit geringer Beweglichkeit eine angenehme Sitzposition während der
Durchführung
der Mammographie bzw. der Positionierung der Brust erreicht werden.
Denn in der Regel ist es bei einer Mammographieuntersuchung erforderlich,
den Brustkorb des Patienten möglichst nah
an den Objekttisch der Mammographievorrichtung heranzuführen, um
die Brust in vorteilhafter bzw. geeigneter Weise auf dem Objekttisch
positionieren zu können.
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Insbesondere
bei älteren
Patienten mit einem geringen Maß an
Beweglichkeit kann sich die möglichst
nahe am Objekttisch vorgesehene Positionierung des Brustkorbs schwierig
gestalten, sofern keine verstellbare Neigung der Sitzfläche möglich ist. Eine
Vereinfachung für
die Patienten ergibt sich gerade dadurch, dass eine Neigung der
Sitzfläche
individuell für
den Patienten einstellbar ist. Dadurch wird es dem Patienten ohne
größere Anstrengung
erlaubt, seine Brust auf den Objekttisch abzulegen, wobei der Brustkorb
möglichst
nah am Objekttisch positioniert ist.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung ist die Sitzfläche
relativ zu dem Objekttisch verschiebbar und/oder drehbar gelagert.
Durch eine Mehrzahl von translatorischen und rotatorischen Bewegungsfreiheitsgraden
der Sitzfläche
relativ zum Objekttisch kann ein beliebiger Abstand der Sitzfläche zum
Objekttisch bzw. eine beliebige Orientierung relativ zum Objekttisch
eingestellt werden. Die Verschiebbarkeit und/oder Drehbarkeit der
Sitzfläche der
Patientenpositionierungseinrichtung relativ zum Objekttisch erlaubt
damit eine Anpassung der Sitzposition an die Erfordernisse der Mammographieuntersuchung
sowie an die Anatomie des Patienten.
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Es
können
beispielsweise verschiedene Blickrichtungen des Patienten auf der
Patientenpositionierungseinrichtung realisiert werden oder bestimmte
Abstände
zum Röntgenstrahlbereich
eingehalten werden, welcher sich zwischen Röntgenstrahler und Röntgendetektor
erstreckt.
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In
einer weiteren Ausführungsvariante
der Erfindung weist die Patientenpositionierungseinrichtung eine
in ihrer Neigung verstellbare Rückenlehne auf.
Dadurch können
die Patienten zusätzlich
durch die Lehne eine unterstützende
Kraft erfahren, welche ihnen hilft, die während der Durchführung der Mammographieuntersuchung
einzuhaltende Position beizubehalten.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst
die Patientenpositionierungseinrichtung eine Fußunterstützungseinrichtung. Die Fußunterstützungseinrichtung
dient zum einen zum Abstellen der Füße des Patienten, insbesondere bei
kleinwüchsigen
Patienten, welche sonst nach der Positionierung der Brust auf dem
Objekttisch den Boden nicht mehr erreichen würden. Dazu kann bspw. eine
Fußablagefläche vorgesehen
werden. Zudem kann die Fußunterstützungseinrichtung
derart ausgebildet werden, dass sie mit einem Großteil des
Körpergewichts
des Patienten belastbar ist. Dadurch kann die Fußunterstützungseinrichtung auch dazu dienen,
die während
der Mammographie einzuhaltende Position des Patienten einfacher
einhalten zu können.
Vorzugsweise ist die Fußunterstützungseinrichtung
auf die Anatomie, etwa die Beinlänge,
eines Patienten bzw. auf eine vom Patienten gewünschte Körperstellung, einstellbar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der
Objekttisch und/oder die Patientenpositionierungseinrichtung wenigstens
eine Greifeinrichtung auf. Die Greifeinrichtung dient dazu, dass
der Patient während
der Durchführung
der Mammographie an eine dafür
vorgesehene Einrichtung angreifen kann und damit seine eingenommene Position
abstützen
kann. Alternativ kann die Greifeinrichtung dazu verwendet werden,
sich bspw. an den Objekttisch heranzuziehen kann, um eine für die Durchführung der
Mammographie erforderliche Position einnehmen zu können. Die
dafür vorgesehene Greifeinrichtung
kann an dem Objekttisch und/oder an der Patientenpositionierungseinrichtung
angeordnet sein.
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Vorzugsweise
weist die Greifeinrichtung und/oder die Fußunterstützungseinrichtung wenigstens
teilweise eine eine Haftung unterstützende Oberfläche auf.
Die Haftung kann bspw. durch ein Angreifen einer menschlichen Hand
an der Greifein richtung bzw. bei der Fußunterstützungseinrichtung durch ein
Ablegen eines entkleideten oder bekleideten Fußes erfolgen.
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Das
Angreifen der Greifeinrichtung bzw. Abstellen eines Fußes auf
der Fußunterstützungseinrichtung
soll dabei vorzugsweise nur durch den Patienten gesteuert sein,
und nicht durch Randbedingungen – etwa durch Abrutschen von
einer glatten, glitschigen Oberfläche der Greifeinrichtung – in hohem Maße beeinflusst
werden. Auch die Fußunterstützungseinrichtung
kann eine Oberfläche
aufweisen, welche eine Haftung eines Objekts – etwa eines menschlichen Fußes oder
einer Sohle eines Schuhs – an
der Oberfläche
der Fußunterstützungseinrichtung
verbessert. Zusätzlich
kann die Greifeinrichtung und/oder die Fußunterstützungseinrichtung eine eine Keimentwicklung-hemmende
Beschichtung aufweisen, um eine Übertragung
von Keimen möglichst
zu unterbinden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Position und/oder die Lage einer Greifeinrichtung
verstellbar sind. Dadurch kann die Greifeinrichtung auf die Erfordernisse
des Patienten eingestellt werden. Bspw. kann eine als Griff ausgebildete
Greifeinrichtung translatorisch und/oder rotatorisch relativ zum Objekttisch
und/oder zur Patientenpositionierungseinrichtung bewegt werden.
Der Griff kann bspw. in einem bestimmten Abstand vom Brustbein des
Patienten in horizontaler Lage, vertikaler Lage oder einer Zwischenposition
angeordnet werden. Die Lage kann derart eingestellt werden, wie
es dem Patienten am angenehmsten erscheint. Der Abstand ist dabei
der Armlänge
und/oder der Rumpflänge
des Patienten anpassbar.
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Zudem
ist es vorteilhaft, dass eine in ihrer Lage und/oder Position verstellbare
Greifeinrichtung in einer bestimmten Position und/oder Lage feststellbar
ist. Dazu können
Feststellmittel vorgesehen werden, insbesondere eine Feststellbremse.
Die Feststellung einer Greifeinrichtung erlaubt, dass nicht nur eine
Anpassung der Geometrie der Patientenpositionierungseinrichtung
an die Anatomie des Patienten erfolgen kann, sondern auch eine Zug-
bzw. Druckbelastung der Greif einrichtung erfolgen kann, so dass
der Patient während
der Durchführung
der Mammographie seine Position mit Hilfe der Greifeinrichtung unterstützen kann.
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Die
Feststellbarkeit einer eingestellten Position und/oder Lage bzw.
Orientierung wenigstens einer der Patientenpositionierungseinrichtung und/oder
der Mammographievorrichtung zugeordneten Komponente ist vorzugsweise
für alle
Komponenten, bspw. Kompressionseinrichtung, Objekttisch, Patientenpositionierungseinrichtung,
insbesondere Sitzfläche,
Rückenlehne,
Fußunterstützungseinrichtung,
Greifeinrichtung, usw. vornehmbar.
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Vorteilhaft
kann es sein, dass die für
einen bestimmten Patienten eingestellten Position und/oder Lage
bzw. Orientierung wenigstens einer der Patientenpositionierungseinrichtung
und/oder der Mammographievorrichtung zugeordneten Komponente individuell
für jeden
Patienten speicherbar ist und bei erneuter Untersuchung dieses Patienten wieder
manuell oder motorisch auf einfache Weise einstellbar ist.
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Zur
Einstellung der abgespeicherten Position kann ggf. eine Steuer-
und/oder Regelungseinrichtung vorgesehen werden, welche die für die erneut
zu untersuchende Person abgespeicherten Position und/oder Lage der
wenigstens einen Komponente mittels dafür vorgesehener Antriebseinrichtungen einstellt.
Alternativ können
auch Signalgeber zur Erzeugung eines optischen und/oder akustischen
Signals vorgesehen sein, welches einer Person Hinweise auf die einzustellende
Position und/oder Lage der Komponente für den jeweiligen Patienten
gibt.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Greifeinrichtung
im Wesentlichen L-förmig
ausgestaltet. Die L-förmig
ausgestaltete Greifeinrichtung weist daher einen zum Angreifen vorgesehenen
Teil – den
eigentlichen Griff – auf
und einen um dazu 90 Grad gedrehten Teil, welcher bspw. der Befestigung
an der Patientenpositionierungseinrichtung und/oder der Befestigung
an dem Objekttisch dient. Analog gilt dies für eine U-förmig ausgestaltete Greifeinrichtung.
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Vorteilhafterweise
kann die Greifeinrichtung bogenförmig
ausgebildet sein. Eine bogenförmig ausgebildete
Greifeinrichtung erlaubt es, dass der Patient seine Position zur
Durchführung
der Mammographie je nach Beweglichkeit seines Rumpfes einnehmen
kann, ohne eine Verschiebung der gesamten Greifeinrichtung vornehmen
zu müssen.
Denn die bogenförmig
ausgebildete Greifeinrichtung erlaubt eine kontinuierliche Streckung
des Oberkörpers des
Patienten.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens
ein Teilbereich der Patientenpositionierungseinrichtung beheizbar.
Der Teilbereich der Patientenpositionierungseinrichtung, welcher
beheizbar ist, kann als Sitzfläche,
Rückenlehne,
als Greifeinrichtung oder auch als Fußunterstützungseinrichtung ausgebildet
sein. Dadurch kann die Durchführung
der Mammographieuntersuchung für
den Patienten noch angenehmer gestaltet werden.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Patientenpositionierungseinrichtung an
der Mammographievorrichtung lösbar
gelagert. Zur Vermeidung einer Relativbewegung der Patientenpositionierungseinrichtung
relativ zum Objekttisch während
der Durchführung
der Mammographieuntersuchung kann eine lösbare Steckverbindung, Rastverbindung,
Klemmverbindung oder Schraubverbindung zwischen Patientenpositionierungseinrichtung und
Objekttisch vorgesehen werden, welche die Position der Mammographievorrichtung
und der Position der Patientenpositionierungseinrichtung während der
Mammographieuntersuchung zueinander fixiert bzw. feststellt.
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Die
Verbindung kann nach Beendigung der Untersuchung durch das Personal
und/oder durch den Patienten einfach gelöst werden, wodurch anschließend eine
freie Bewegung der Patientenpositionierungseinrichtung relativ zum
Objekttisch möglich ist.
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Die
Nutzung einer lösbaren
Halterung der Patientenpositionierungseinrichtung an der Mammographieeinrichtung
ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Patientenpositionierungseinrichtung
frei verfahrbar ausgebildet ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Patientenpositionierungseinrichtung an einer Stativeinheit der Mammographievorrichtung
gelagert. Die Sitzfläche
der Patientenpositionierungseinrichtung ist an dem vorzugsweise
höhenverstellbaren,
relativ zur Stativeinheit drehbar gelagerten Schwenkarm bzw. Ausleger
positioniert. Somit ist die Patientenpositionierungseinrichtung
fest einer bestimmten Mammographievorrichtung zugeordnet, und kann
von dieser nicht entfernt werden.
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Wird
die Patientenpositionierungseinrichtung nicht benötigt, so
kann diese durch die drehbare Lagerung des Schwenkarms, auf welchem
die Sitzfläche
direkt oder indirekt gelagert ist, einfach zur Seite weggeschwenkt
werden, so dass ein Patient herkömmlich,
stehend vor dem Objekttisch der Mammographievorrichtung positioniert
werden kann. Die Länge
des Schwenkarms bzw. Auslegers ist vorzugsweise einstellbar. Dazu
kann der Schwenkarm bspw. als Teleskoparm ausgebildet sein. Auf
diese Art und Weise kann der Abstand der Sitzfläche vom Objekttisch eingestellt
werden. Vorzugsweise ist der Schwenkarm bzw. Ausleger auch in seiner
Höhe relativ
zum Bodenverstellbar.
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Alternativ
kann die Sitzfläche
relativ zum Schwenkarm bzw. Ausleger translatorisch und/oder rotatorisch
verstellbar sein, um ein Positionierung bzw. Fixierung des Patienten
während
der Mammographie vornehmen zu können.
Dadurch können auch
Höhe der
Sitzfläche – d.h. bspw.
Abstand vom Boden –,
Abstand der Sitzfläche
vom Objekttisch und Orientierung der Sitzfläche relativ zum Objekttisch eingestellt
werden. Die Einstellung kann manuell erfolgen oder mittels eines
von einer Steuereinrichtung gesteuerten Antriebseinrichtung.
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Ist
eine lösbare
oder dauerhafte Verbindung der Patientenpositionierungseinrichtung
mit der Mammographievorrichtung während der Mammographieuntersuchung
vorgesehen, so kann der Patientenpositionierungseinrichtung die
Energie, welche zur Erwärmung
wenigstens eines Teilbereichs der Patientenpositionierungseinrichtung
erforderlich ist, über
die Verbindung zwischen Mammographievorrichtung und Patientenpositionierungseinrichtung
zugeführt
werden. Allgemein kann die zum Betrieb der Patientenpositionierungseinrichtung
erforderliche Energie über
die Mammographievorrichtung bereitgestellt werden.
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Alternativ
kann die Patientenpositionierungsvorrichtung über eine eigene Energieversorgung
verfügen,
so dass bspw. eine Erwärmung
wenigstens eines Teilbereichs der Patientenpositionierungseinrichtung
unabhängig
von einer Verbindung mit der Mammographievorrichtung vorgenommen
werden kann.
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Grundsätzlich kann
eine derartige Patientenpositionierungseinrichtung nicht nur in
Kombination mit einer Mammographievorrichtung verwendet werden,
sondern auch in Kombination mit anderen medizinischen, auf verschiedenen
technischen Gebieten liegenden Vorrichtungen, bei denen eine sitzende Haltung
des Patienten während
der Durchführung
einer Untersuchung oder einer Behandlung des Patienten vorteilhaft
ist.
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Vorteilhafterweise
ist die Patientenpositionierungsvorrichtung auf das Design und die
Beschaffenheit der medizinischen Vorrichtung, insbesondere einer
Mammographievorrichtung, für
welche ihr Einsatz vorgesehen ist, abgestimmt. Dadurch erhält der Patienten
einen ganzheitlichen und professionellen Eindruck vom medizinischen
Arbeitsplatz, wodurch dieser weniger verkrampft und einer Untersuchung gelassener
entgegensieht.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgenden, schematischen
Ausführungsbeispielen,
welche anhand der Zeichnungen näher
erläutert
werden. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Mammographievorrichtung mit einer an einer Stativeinheit
der Mammographievorrichtung gelagerten Patientenpositionierungseinrichtung,
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2 eine
Seitenansicht einer Mammographievorrichtung mit einer lösbar mit
einem Objekttisch verbundenen Patientenpositionierungseinrichtung.
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1 zeigt
eine Mammographievorrichtung 10 mit einem Objekttisch 12 und
einer Kompressionseinrichtung 11. Die Kompressionseinrichtung 11 umfasst
eine Kompressionsplatte 11'.
Weiter weist die Mammographievorrichtung 10 einen Röntgenstrahler 13 und
einen Röntgendetektor 14 auf.
Zwischen dem Röntgenstrahler 13 und
dem Röntgendetektor 14 erstreckt
sich bei Röntgenstrahlenexposition
eines Patienten ein Röntgenstrahlbereich
X. Der Röntgenstrahler 13,
die Kompressionseinrichtung 11, der Objekttisch 12 und
der Röntgendetektor 14 sind an
einer Stativeinheit 15 der Mammographievorrichtung 10 gelagert.
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Weiter
umfasst die Mammographievorrichtung 10 eine Patientenpositionierungseinrichtung 20. Die
Patientenpositionierungseinrichtung 20 weist eine Sitzflächenhalterung 21 auf,
welche als Schwenkarm ausgebildet ist. Der Schwenkarm 21 ist in
seiner Länge
verstellbar und an einer Schwenkarmlagerung 21' drehbar relativ
zur Stativeinheit 15 gelagert. Alternativ können auch
andere Sitzflächenhalterungen
vorgesehen werden.
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Die
Einstellung der Länge
des Schwenkarms 21 ermöglicht
eine einfache Positionierung des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 und
eine einfache Anordnung des zu untersuchenden Objekts, im Ausführungsbeispiel
einer in 1 nicht dargestellten weiblichen
Brust, auf dem Objekttisch 12.
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Dadurch,
dass der Schwenkarm 21 mittels der Schwenkarmlagerung 21' um eine im
Wesentlichen vertikal verlaufende Achse drehbar ist, kann die gesamte
Patientenpositionierungsein richtung 20 aus der Zeichenebene
der 1 herausgeschwenkt werden. Dadurch wird der Objekttisch 12 auf
herkömmliche
Weise frei zugänglich
und ein Patient kann demnach also auch auf herkömmliche Weise, also stehend,
an dem Objekttisch positioniert und untersucht werden. Die Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann
somit nur bei Bedarf eines Arztes und/oder bei Bedarf des Patienten
eingesetzt werden.
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Der
Arzt kann den Einsatz der Patientenpositionierungseinrichtung 20 vorsehen,
um die Bewegung des Patienten während
der Durchführung
der Mammographieuntersuchung zu verringern bzw. dessen Position
zu stabilisieren und die Brust zu fixieren. Dadurch werden Bewegungsartefakte
in wenigstens einer von der Brust aufgenommenen Projektion verringert
und der Untersuchungserfolg erhöht.
Der Patient kann den Einsatz der Patientenpositionierungseinrichtung 20 fordern,
wenn dessen körperlicher
Zustand eine im Stehen durchgeführte Mammographieuntersuchung
nicht zulässt
bzw. für den
Patienten unzumutbar ist.
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Die
Patientenpositionierungseinrichtung 20 umfasst weiter eine
Sitzfläche 23 auf
welcher der zu untersuchende Patient abgesetzt wird bzw. sich der Patient
setzt. Die Sitzfläche 23 ist
relativ zum Objekttisch 12 drehbar und in ihrer Höhe relativ
zum Schwenkarm 21 verstellbar. Weiter kann eine Neigung
der Sitzfläche 23 auf
die Bewegungsmöglichkeiten
eines Patienten angepasst werden, so dass der Patient in einer für ihn angenehmen
Weise zweckmäßig zur
Durchführung
der Mammographieuntersuchung positioniert werden kann. Insbesondere
ist damit die Sitzfläche 23 ebenfalls
um eine horizontal verlaufende, senkrecht zur Zeichenebene der 1 stehende
Achse drehbar.
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Weiter
weist die Patientenpositionierungseinrichtung 20 eine Rückenlehne 24 auf,
welche bspw. an der Sitzfläche 23 angeordnet
ist, um den Rücken
eines Patienten zu unterstützen.
Die Rückenlehne 24 ist
relativ zur Sitzfläche 23 um
eine ho rizontale senkrecht zur Zeichenebene verlaufende Achse drehbar.
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Zur
Anpassung der Untersuchungsanordnung an die Anatomie des zu untersuchenden
Patienten ist der Abstand der Sitzfläche 23 vom Schwenkarm 21 einstellbar.
Zusätzlich
ist die Sitzfläche 23 relativ
zum Schwenkarm 21 längs
des Schwenkarms 21 verschiebbar. Am Schwenkarm 21 ist
zudem eine Fußunterstützungseinrichtung 25 angeordnet.
Die Fußunterstützungseinrichtung 25 kann
dazu verwendet werden, einem Patienten, insbesondere einem kleinwüchsigen
Patienten, eine stabilere Positionierung während der Durchführung und
Vorbereitung der Mammographieuntersuchung zu ermöglichen, indem dieser seine
Füße auf einer
Fußablagefläche abstellen
kann.
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Um
die Stabilisierung der Position des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 weiter
zu verbessern, ist die Fußunterstützungseinrichtung 25 ebenfalls
längs des
Schwenkarms 21 verschiebbar und zudem mittels einer Fußunterstützungseinrichtungslagerung 25' um eine horizontale, senkrecht
zur Zeichenebene verlaufenden und den Schwenkarm 21 durchdringende
Achse drehbar. Dadurch kann die Fußunterstützungseinrichtung 25 einer
beliebigen Anatomie des Patienten angepasst werden, insbesondere
der Beinlänge
des Patienten. Gegebenenfalls können
weitere Freiheitsgrade zur Ermöglichung
der Einstellung der Fußunterstützungseinrichtung 25 vorgesehen
werden, so dass bspw. die Fußablage
nicht nur längs
des Schwenkarms 21 verstellbar ist, sondern auch senkrecht
zur Längsausdehnung
des Schwenkarms 21.
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Die
Patientenpositionierungseinrichtung 20 weist weiter eine
Griffeinrichtung 26 auf, welche in 1 L-förmig ausgebildet
ist. Somit umfasst die Greifeinrichtung 26 gemäß 1 ein
erstes, vertikal orientiertes Teil und ein zweites, horizontal orientiertes
Teil. Das im Wesentlichen in vertikale Richtung verlaufende Teil
der L-förmigen
Griffeinrichtung 26 ist mit einer haftungsunterstützenden
Beschichtung 27 versehen. Die Anordnung des ersten Teils
der Griffeinrichtung 26 in vertikaler Richtung in Verbindung
mit der haftungsunterstützenden
Beschichtung 27 ermöglicht
einen besseren Halt des Patienten an der Griffeinrichtung 26.
Dadurch kann der Patient zusätzlich
in seiner Position, welche zur Durchführung einer Mammographie erforderlich
ist, weiter stabilisiert werden.
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Der
Abstand des in vertikale Richtung verlaufenden Teils der Greifeinrichtung 26 vom
Brustkorb des Patienten ist vorteilhafterweise einstellbar. Damit besteht
die Möglichkeit
die Greifeinrichtung 26 auf die Armlänge des Patienten einzustellen.
Dazu kann bspw. der horizontale Teil der L-förmigen Greifeinrichtung 26 in
seiner Länge
verstellbar sein. Alternativ kann der vertikale Teil der L-förmigen Greifeinrichtung 26 auf
dem horizontalen Teil der L-förmigen Greifeinrichtung 26 verschiebbar
sein. Möglich
ist auch, dass die gesamte Greifeinrichtung 26 relativ zur
Sitzfläche 23 verschiebbar
ist.
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Die
Greifeinrichtung 26 ist im Ausführungsbeispiel an der Rückenlehne 24 der
Patientenpositionierungseinrichtung 20 angeordnet. Ist
die Rückenlehne 24 gegen
eine vertikal zum Boden B verlaufende Ebene neigbar, so ist es vorteilhaft,
dass zwischen Greifeinrichtung 26 und der Rückenlehne 24 ein
in 1 nicht dargestelltes Gelenk vorgesehen ist, so dass
die Richtung der Greifeinrichtung 26 unabhängig von
der Neigung der Rückenlehne 24 einstellbar ist.
Damit kann bspw. erreicht werden, dass das erste Teil und des zweite
Teil nicht nur senkrecht zueinander ausgerichtet sind, sondern,
dass diese vorzugsweise stets eine vertikale und eine horizontale
Lage im Raum aufweisen.
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Vorzugsweise
sind alle änderbaren
Einstellungen der Patientenpositionierungseinrichtung 20 in ihren
jeweils gewünschten
Einstellungen feststellbar. Also bspw. die Neigung und Höhe der Sitzfläche 23, die
Neigung der Rückenlehne 24,
die Einstellungen des Schwenkarms 21 und der Schwenkarmlagerung 21', die Einstellungen
der Greifeinrichtung 26, die Einstellungen der Fußunterstützungseinrichtung 25, usw.
Zur Feststellung können
bspw. nicht dargestellte Feststellbremsen oder ähnliches genutzt werden.
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Bei
der Durchführung
einer Mammographieuntersuchung kann zunächst vom Patienten und/oder
dem Arzt ein Wunsch geäußert werden,
die Patientenpositionierungseinrichtung 20 zu nutzen oder
nicht. Soll die Patientenpositionierungseinrichtung 20 nicht
genutzt werden, so wird diese mittels des relativ zur Stativeinheit 15 drehbaren
Schwenkarms 21 zur Seite geschwenkt. Anschließend wird der
Patient an den Objekttisch 12 geführt und dort stehend positioniert
und ausgerichtet, so dass eine Mammographieuntersuchung an der dem
Patienten zugeordneten Brust vorgenommen werden kann.
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Wird
jedoch die Patientenpositionierungseinrichtung 20 verwendet,
so wird zunächst
der Patient auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 positioniert.
Dazu wird der Schwenkarm 21 möglichst weit ausgefahren, um
eine möglichst
einfache Positionierung des Patienten auf der Sitzfläche 23 der
Patientenpositionierungseinrichtung 20 zu erreichen. Dadurch
ist ein relativ großer
Abstand der Sitzfläche zum
Objekttisch 12 und der Kompressionseinrichtung 11 gegeben,
so dass diese Komponenten der Mammographievorrichtung 10 die
Positionierung des Patienten auf der Sitzfläche der Patientenpositionierungseinrichtung 20 nicht
behindern.
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Nachdem
der Patient auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20,
insbesondere auf der Sitzfläche 23,
positioniert ist, erfolgt eine Anpassung der Sitzhöhe der Sitzfläche 23 relativ
zum Objekttisch 12. Weiter wird die Fußunterstützungseinrichtung 25 derart
an die Anatomie des Patienten angepasst, dass dieser eine angenehme
und stabile Position auf der Sitzfläche 23 einnehmen kann.
Zudem wird der Schwenkarm 21 in seiner Länge verkürzt, d.h.
eingezogen, so dass der Patient möglichst nahe mit seinem Brustkorb
am Objekttisch 12 positioniert werden kann. Zur Positionierung
des Patienten am Objekttisch können
Sensoren verwendet werden, welche bspw. den Abstand des Brustkorbs
von der dem Patienten zugewandete Kante des Objekttisches 12 erfassen,
und eine automatisierte Steuerung der Positionierung des Patienten
am Objekttisch 12 ermöglichen.
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Anschließend erfolgt
eine Positionierung und Fixierung der zu untersuchenden Brust auf
dem Objekttisch 12. Dazu kann beispielsweise eine Feineinstellung
der Sitzhöhe
und der Orientierung der Sitzfläche 23 relativ
zum Objekttisch 12 vorgenommen werden, indem der Abstand
der Sitzfläche 23 relativ zum
Schwenkarm 21 verändert
wird, wobei die Position und Lage des Schwenkarms 21 unverändert bleibt.
Die Feineinstellung wird vorzugsweise motorisch bewirkt und mittels
einer Steuer- und/oder
Regeleinrichtung realisiert.
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Zur
Positionierung der zu untersuchenden Brust des Patienten greift
der Patient die Greifeinrichtung 26 derart an, dass seine
Position zur Durchführung
der Untersuchung in angenehmer Weise weiter stabilisiert wird, wobei
die Brust im Röntgenstrahlenbereich
X positionierbar ist.
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Der
Patient greift mit seinen Händen
also die haftungsunterstützende
Beschichtung 27 der auf seine Anatomie angepassten Greifeinrichtung 26 an, um
seinen Oberkörper
noch näher
an den Objekttisch 12 heranzuziehen bzw. bspw. eine gebeugte Position
seines Oberkörpers
abzustützen.
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Nachdem
der Arzt die Positionierung der Brust bzw. des Patienten abgeschlossen
hat, erfolgt die Fixierung der Brust mittels der Kompressionsplatte 11'. Die Kompressionsplatte 11' wird relativ
zum Objekttisch 12 in vertikaler Richtung verschoben und dadurch
die Brust des Patienten komprimiert.
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Ist
ein gewünschter
Kompressionszustand der Brust erreicht, erfolgt eine Röntgenstrahlenexposition.
Die Röntgenstrahlenexposition
kann auch als eine Vielzahl von Einzelprojektionen der Brust des Patienten
mit Röntgenstrahlen
ausgebildet sein, welche eine Ermittlung einer räumlichen Darstellung der Brust
erlauben.
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Vor
und/oder während
der Positionierung des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann
eine Erwärmung
eines Teilbereichs der Patientenpositionierungseinrichtung 20 mittels der
Heizeinrichtung 28 vorgesehen werden. Im Ausführungsbeispiel
ist eine Heizeinrichtung 28 in der Sitzfläche 23 der
Patientenpositionierungseinrichtung 20 vorgesehen. Die
Heizeinrichtung 28 kann bspw. auch in der Griffeinrichtung 26,
der Rückenlehne 24 oder
der Fußunterstützungseinrichtung 25 vorgesehen
werden. Die Energieversorgung der Heizeinrichtung 28 in
der Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann in 1 vorteilhafterweise über den Schwenkarm 21 bzw. über die
Mammographievorrichtung 10 erfolgen.
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Nach
Beendigung der Röntgenstrahlenexposition
und Abschluss der Untersuchung wird der Patient darauf hingewiesen,
dass dieser seinen Griff von der haftungsunterstützenden Beschichtung der Greifeinrichtung 26 lösen kann.
Danach wird der Schwenkarm 21 wieder ausgefahren, so dass
der Patient einfach die Patientenpositionierungseinrichtung 20 verlassen
kann.
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Besonders
vorteilhaft ist es, dass die in 1 dargestellte
Patientenpositionierungseinrichtung 20 der Mammographievorrichtung 10 fest
zugeordnet ist. D.h. es ist stets eine Patientenpositionierungseinrichtung 20 an
der Mammographievorrichtung 10 vorhanden, wenn eine Patientenpositionierungseinrichtung 20 benötigt wird.
Trotzdem kann eine Mammographieuntersuchung des Patienten auf herkömmliche
Art und Weise, d.h. an einem stehend positionierten Patienten, durchgeführt werden.
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2 zeigt
ebenfalls eine Mammographievorrichtung 10 mit den bereits
in 1 eingeführten Vorrichtungskomponenten
Kompressionseinrichtung 11, welche eine Kompressionsplatte 11' umfasst, einen
Objekttisch 12, einen Röntgenstrahler 13,
einen Röntgendetektor 14 sowie
eine Stativeinheit 15. Die in 2 gezeigte
Mammographievorrichtung 10 unterscheidet sich von der in 1 gezeigten
Mammographievorrichtung 10 durch eine unterschiedliche
Ausbildung der Patientenpositionierungseinrichtung 20.
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Die
Patientenpositionierungseinrichtung 20 gemäß 2 umfasst
eine beheizbare Sitzfläche 23, auf
welcher der Patient in sitzender Haltung positioniert werden kann.
Die Sitzfläche 23 wird
von einem in seiner Länge
verstellbaren, im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Teleskoparm 22 gestützt, welcher wiederum
auf Rollelementen 29 gelagert ist, so dass die gesamte
Patientenpositionierungseinrichtung 20 im Wesentlichen
frei verfahrbar ist. Jedoch ist diese der in 2 gezeigten
Mammographievorrichtung 10 zugeordnet. Eine derartige Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann
auch mehreren Mammographievorrichtungen zugeordnet sein, wodurch
Kosten eingespart werden können.
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Die
Patientenpositionierungseinrichtung 20 umfasst eine am
Teleskoparm 22 angeordnete Fußunterstützungseinrichtung 25.
Die Fußunterstützungseinrichtung 25 ist über einen
in seiner Länge verstellbaren
Ausleger 25'' mit dem Teleskoparm 22 verbunden.
Zudem umfasst die Fußunterstützungseinrichtung 25 nicht
mit einem Bezugszeichen versehene Fußablageflächen. Die Fußablageflächen sind mittels
einer Fußunterstützungseinrichtungslagerung 25' um eine horizontal
verlaufende, senkrecht zur Zeichenebene stehenden Achse drehbar
gelagert. Die Länge
des Auslegers 25'' ist vorzugsweise
einstellbar, um eine Anpassung der Anordnung der Fußunterstützungseinrichtung 25 im
Hinblick auf die Beinlänge
eines sitzenden Patienten vornehmen zu können.
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Zur
Stabilisierung der Position des Patienten auf der Patientenpositionierungseinrichtung 20 sind am
Objekttisch 12 zwei Greifeinrichtungen 26 angeordnet.
Die Greifeinrichtung 26 umfasst einen Griff 26' mit einer haftungsunterstützenden
Beschichtung 27 und eine Griffführungsschiene 26'', welche ebenfalls am Objekttisch 12 angeordnet
ist. Die Griffführungsschiene 26'' erlaubt eine Verschiebung des Griffes 26' längs der
Ausdehnung des Objekttisches 12. Dabei sind die Griffe 26' auf ihrer Griffführungsschiene 26'' stets außerhalb eines sich zwischen Röntgenstrahler 13 und
Röntgendetektor 14 erstreckenden
Röntgenstrahlbereichs
X angeordnet. Durch die Verschiebbarkeit der Griffe 26' auf den zugehörigen Griffführungsschienen 26' ist es möglich, die
Position und/oder Lage der Griffe 26' auf die Armlänge des Patienten oder auf
andere Randbedingungen der Mammographieuntersuchung anzupassen.
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Um
eine Bewegung der auf einer Mehrzahl von Rollelementen 29 gelagerten
Patientenpositionierungseinrichtung 20 während der
Durchführung der
Mammographieuntersuchung zu vermeiden, ist eine Fixiereinrichtung 30 vorgesehen,
welche die Patientenpositionierungseinrichtung 20 relativ
zum Objekttisch 12 während
der Durchführung
der Mammographieuntersuchung fixiert.
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Die
Fixiereinrichtung 30 ist als eine lösbare Verbindung zwischen Objekttisch 12 und
der Patientenpositionierungseinrichtung 20 ausgebildet.
Gemäß 2 umfasst
die Fixiereinrichtung 30 als Ausleger 30', dessen dem
Objekttisch 12 zugewandtes Ende eine Steckverbindung 30'' aufweist, welche in eine dafür vorgesehene Öffnung des
Objekttisches 12 einsteckbar ist. Ist die Steckverbindung 30'' in die dafür am Objekttisch 12 vorgesehen Öffnung eingesteckt,
ist die Patientenpositionierungseinrichtung 20 relativ
zum Objekttisch 12 in ihrer Position fixiert.
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Die
Steckverbindung 30'' ist jedoch
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
nicht nur ein Mittel zur Fixierung der Patientenpositionierungseinrichtung 20 relativ
zum Objekttisch 12, sondern die Steckverbindung 30'' besitzt im Ausführungsbeispiel
auch die Funktion einer elektrischen Schnittstelle zum Austausch
von elektrischer Energie zwischen Mammographievorrichtung 10 und
Patientenpositionierungseinrichtung 20. Die über die
Steckverbindung 30'' der Patientenpositionierungseinrichtung 20 zuführbare elektrische
Energie, kann bspw. zur elektrischen Einstellung der Höhe der Sitzfläche 23 verwendet
werden oder zum Betrieb der Heizeinrichtung 28 der Patientenpositionierungseinrichtung 20.
Weiter können
bspw. bestimmte die Einstellungen der Patientenpositionierungseinrichtung 20 bezeichnende
Parameter über
die Steckverbindung patientenzugeordnet an eine Steuereinrichtung übermittelt
und dort abrufbar hinterlegt werden. Gegebenenfalls sind auch Antriebseinrichtungen
an der Patientenpositionierungseinrichtung 20 vorgesehen,
welche nach Abfrage der für
einen bestimmten Patienten hinterlegten Einstellungen bzw. Parameter
die entsprechenden Einstellungen der Patientenpositionierungseinrichtung 20 bewirken.
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Nach
Beendigung der Mammographieuntersuchung kann die Fixiereinrichtung 30 durch
den Arzt und/oder den Patienten gelöst werden, wodurch die Patientenpositionierungseinrichtung 20 nach
Lösung der
Steckverbindung 30'' wieder frei
verfahrbar ist. Durch die Verfahrung der Patientenpositionierungseinrichtung
kann nach Beendigung der Untersuchung des Patienten für den Patienten
zusätzlicher Freiraum
geschaffen werden, so dass dieser einfach die Patientenpositionierungseinrichtung 20 verlassen kann.
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Die
Fixiereinrichtung 30 kann beliebig ausgestaltet werden,
bspw. als Rastverbindung, Klemmverbindung, und weitere dem Fachmann
geläufige lösbare Verbindungen,
welche eine Fixierung und ggf. eine Übertragung von elektrischer
Energie erlauben.
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Durch
den Einsatz einer Mammographievorrichtung 10 mit einer
Patientenpositionierungseinrichtung 20 kann somit die Untersuchung
eines Patienten angenehmer gestaltet werden und für den Arzt einfacher
durchgeführt
werden.