-
Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse.
-
Solche
Gehäuse
werden insbesondere für einen
elektronischen Schlüssel,
einen Identifikations(ID)-Geber o. dgl. eines Schließsystems
in einem Kraftfahrzeug verwendet.
-
Schließsysteme
für Kraftfahrzeuge,
beispielsweise gemäß der
DE 43 40 260 A1 ,
sind zur Steigerung des Komforts für den Benutzer oft mit einem
elektronischen Schlüssel
ausgestattet. Nach entsprechender Betätigung durch den Benutzer wird zwischen
dem Schlüssel
und einem Steuergerät
im Kraftfahrzeug ein Code, beispielsweise über elektromagnetische Wellen,
ausgetauscht, so daß nach
positiver Auswertung des Codes die Türen, der Kofferraumdeckel o.
dgl. des Kraftfahrzeugs fernbedienbar ent- und/oder verriegelt sowie
sonstige Funktionen ausgelöst
werden.
-
Ein
derartiger elektronischer Schlüssel,
der aus der
DE 199
15 969 A1 bekannt ist, besitzt ein Gehäuse, das mittels Spritzgießen aus
Kunststoff hergestellt ist. An das Gehäuse werden verschiedenste Anforderungen,
wie mechanische Festigkeit, Dichtheit zum Gehäuseinneren, optimale Sichtflächen an der
Gehäuseoberfläche o. dgl.
gestellt. Aufgrund dieser Anforderungen handelt es sich beim Gehäuse für den Schlüssel um
ein komplexes Bauteil.
-
Beim
bekannten Gehäuse
sind Einfallstellen an den Gehäuseteilen,
die beim Spritzgießen
entstehen, aufgrund der komplexen Geometrien kaum zu vermeiden.
Die Einfallstellen beeinträchtigen
die Oberfläche
sowie das Aussehen des Schlüssels,
so daß ein
erhöhter
Ausschuß auftritt.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gehäuse derart weiterzuentwickeln,
daß die Güte von dessen
Oberfläche
verbessert ist.
-
Diese
Aufgabe wird bei einem Gehäuse durch
die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
-
Das
erfindungsgemäße Gehäuse besteht aus
wenigstens zwei Gehäuseteilen.
Das erste Gehäuseteil
enthält
zumindest einzelne der Funktionselemente, bei denen es sich um eine
Elektronik, ein Schaltelement o. dgl. zur Auslösung einer zugeordneten Funktion
des Schließsystems
handeln kann. Das zweite Gehäuseteil
umfaßt
das erste Gehäuseteil
wenigstens teilweise derart, daß das
zweite Gehäuseteil
wenigstens einen Teil der Sichtoberfläche des ersten Gehäuseteils
bildet.
-
Kurz
gesagt, besteht der ID-Geber aus einem funktionsfähigen, abgedichteten,
jedoch komplexen Modul, das in einem einfach ausgestalteten, gut
beherrschbaren „Übergehäuse" eingesetzt ist. Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
In
einer besonders ausfallsicheren Ausgestaltung ist das erste Gehäuseteil
in der Art eines vollständig
funktionsfähigen
Containers mit einem abgedichteten Gehäuseinneren für die Aufnahme von
Funktionselementen, und zwar bevorzugterweise von sämtlichen
Funktionselementen, ausgebildet. Zweckmäßigerweise ist dazu das erste
Gehäuseteil topfförmig mit
einer einseitigen Öffnung
ausgestaltet. Die Öffnung
ist wiederum mittels eines Einschubteils verschließbar. Das
zweite Gehäuseteil
kann in der Art einer Gehäuseschale
auf das erste Gehäuseteil aufrastbar
sein.
-
Es
bietet sich an, daß das
zweite Gehäuseteil
eine Oberschale, eine Unterschale sowie einen Deckel umfaßt. Die
Verrastung besteht aus einer Rastnut sowie einer mit dieser zusammenwirkenden Rastnase.
Beispielsweise kann die Rastnut an der Ober- und/oder Unterschale
sowie die Rastnase am ersten Gehäuseteil
angeordnet sein. Desweiteren ist am ersten Gehäuseteil ein Fixierungssteg
sowie an der Ober- und/oder Unterschale eine dazu korrespondierende
Fixierungsnut angeordnet. Dadurch kann die Ober- und/oder Unterschale
mittels der Fixierungsnut in den Fixierungssteg eingehängt sowie anschließend mit
Hilfe der Verrastung formschlüssig positioniert
werden. Schließlich
kann noch die Ober- und/oder Unterschale vom aufgesetzten Deckel überlappt
sowie zusätzlich
gesichert werden. Eine solche Ausgestaltung zeichnet sich durch
eine einfache Montierbarkeit aus.
-
Im
Gehäuseinneren
des ersten Gehäuseteils ist
eine Elektronik für
den Betrieb des elektronischen Schlüssels auf einer Leiterplatte
angeordnet. Das Einschubteil ist in der Art eines Batteriehalters
zur Aufnahme eines Energiespeichers für den Betrieb der Elektronik
ausgestaltet. Am Einschubteil befindet sich eine Dichtlippe zur
Abdichtung des Gehäuseinneren.
Dadurch wird der die empfindlichen Funktionselemente enthaltende
Container wirksam abgedichtet und vor Eindringen von Staub, Flüssigkeiten o.
dgl. geschützt.
Es reicht aus, wenn das Einschubteil lediglich vorfixiert in die Öffnung eingeschoben wird.
Anschließend
ist durch das Aufsetzen des Deckels das Einschubteil sowie gegebenenfalls
die Oberschale und/oder die Unterschale formschlüssig zusammengehalten, wodurch
wiederum eine einfache Montierbarkeit und ein leichtes Auswechseln
des Energiespeichers gewährleistet
sind.
-
Um
auch bei Ausfall des elektronischen Schlüssels, beispielsweise bei leerem
Energiespeicher, einen Notbetrieb zu gestatten, ist ein mechanischer
Notschlüssel
vorgesehen. Zur Aufnahme des Notschlüssels befindet sich ein Schlüsselschacht
im ersten Gehäuseteil
und/oder im zweiten Gehäuseteil in
der Unterschale, derart daß der
Notschlüssel
zwischen der Unterschale und dem ersten Gehäuseteil gehalten ist. Diese
Ausgestaltung bietet vorteilhafterweise keine Dickenzunahme des
elektronischen Schlüssels
durch den am Gehäuse
befindlichen mechanischen Schlüssel.
Es bietet sich an, daß der
Notschlüssel
mittels eines Rastschiebers in zwei Positionen fixierbar ist, so
daß der
Notschlüssel
nach manueller Betätigung
des Rastschiebers mittels einer Blattfeder, Schenkelfeder oder sonstigen
Feder aus der ersten Position in die zweite Position gedrückt sowie
in der zweiten Position dann aus dem Schlüsselschacht entnommen werden
kann.
-
Zur
Auslösung
von Funktionen des elektronischen Schlüssels durch den Benutzer ist
im Gehäuseinneren
des ersten Gehäuseteils
ein Schaltelement, wie ein elektrischer Schalter, ein Sensor o.
dgl., als Funktionselement aufgenommen. Am ersten Gehäuseteil
befindet sich dann ein Betätigungsorgan
für das
Schaltelement, wobei das Betätigungsorgan
aufgrund von manueller Betätigung
durch den Benutzer, beispielsweise über eine Aussparung im ersten
Gehäuseteil,
auf das Schaltelement betätigend
einwirkt. Selbstverständlich
können
sich auch noch sonstige Funktionsteile, beispielsweise für die Arretierung
des Schlüssels
in einem zugehörigen
Zündschloß, am ersten
Gehäuseteil
befinden. Ein Durchbruch ist im zweiten Gehäuseteil, und zwar insbesondere
in der Oberschale, für
das Betätigungsorgan
und/oder für das
sonstige Funktionsteil befindlich, derart daß das Betätigungsorgan für den Benutzer
und/oder das sonstige Funktionsteil zugänglich ist.
-
Der
Widerstandsfähigkeit
halber besteht das erste und/oder das zweite Gehäuseteil aus Kunststoff, insbesondere
aus einem harten thermoplastischen Kunststoff. Um die Ergonomie
für den
Benutzer zu steigern, ist das Betätigungsorgan als eine zur Betätigung elastisch
verformbare, im wesentlichen in der Oberfläche des ersten Gehäuseteils
verlaufende sowie gegebenenfalls eine Wölbung aufweisende Fläche in der
Art einer Membran ausgestaltet. Damit das Betätigungsorgan weitgehend verschleißfrei ist, besteht
dieses aus einem thermoplastischen Elastomer. Besonders bevorzugt
ist die Verwendung eines thermoplastischen Silikons als thermoplastisches Elastomer.
Der einfachen und kostengünstigen
Herstellbarkeit halber bietet es sich an, das thermoplastische Elastomer
für das
Betätigungsorgan
an den Kunststoff für
das erste Gehäuseteil,
insbesondere in der Art eines Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens
(2K-Verfahren), anzuspritzen, und zwar derart daß das Betätigungsorgan die Aussparung
im ersten Gehäuseteil überdeckt.
-
Es
bietet sich an, dem Betätigungsorgan
einen in Richtung des Schaltelements beweglichen Ansatz zur betätigenden
Einwirkung auf das Schaltelement zuzuordnen, um so den Abstand zwischen
dem membranartigen Betätigungsorgan
und dem Schaltelement zu überbrücken. Falls
es sich beim Schaltelement um einen elektrischen Schalter handelt,
wirkt der Ansatz auf einen Stößel o. dgl.
des elektrischen Schalters ein. Der Ansatz ist bevorzugterweise
in der Art eines Zapfens ungefähr
in der Mitte des Betätigungsorgans
an der dem Schaltelement zugewandten Seite angeordnet. Der einfachen
Herstellbarkeit halber ist der Ansatz einstückig mit dem Betätigungsorgan
ausgebildet, insbesondere indem der Ansatz am Betätigungsorgan
stoffschlüssig
angespritzt ist.
-
Zusammenfassend
läßt sich
im Hinblick auf eine besonders bevorzugte Ausgestaltung sagen, daß zur Vermeidung
von für
den Benutzer sichtbaren Einfallstellen das Gehäuse für den ID-Geber in einen Technikblock
als erstes Gehäuseteil
und einen Designblock als zweites Gehäuseteil unterteilt ist. Der Technikblock
stellt somit einen voll funktionsfähigen Container dar, der die
mechanische Festigkeit und Dichtheit gewährleistet. Dieser Container
wird mit einem geeigneten Sichtgehäuse als Designblock verkleidet.
Aufgrund des geometrisch einfachen Aufbaus für das Sichtgehäuse können dort
Einfallstellen in einfacher Weise vermieden werden. Die am komplexeren
Designblock nicht vermeidbaren Einfallstellen werden durch das Sichtgehäuse, das
beispielsweise in der Art von Schalen ausgestaltet sein kann, verdeckt.
-
Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß Einfallstellen
an den Sichtgehäusen
mit geringem Aufwand vermieden sind. Damit wird der Ausschuß gesenkt.
Außerdem handelt
es sich um eine kostengünstige
Lösung.
-
Der
ID-Geber ist mit einem einfach wechselbaren Sichtgehäuse ausgestattet.
Dadurch ist auch der Austausch verschlissener Schalen nach längerem Gebrauch
des ID-Gebers in einfacher Weise möglich. Desweiteren läßt sich
eine einfache Variantengenerierung durch Austausch der Gehäuseschalen
bewerkstelligen. Beispielsweise kann der Schlüssel mit einem Sichtgehäuse in Wagenfarbe
direkt bei der Herstellung des Kraftfahrzeugs am Band ausgestattet
werden. Es können
auch unterschiedliche Sichtgehäuse
zur Personalisierung der Schlüssel, beispielsweise
mit blauem Sichtgehäuse
für den
ersten Nutzer, mit rotem Sichtgehäuse für den zweiten Nutzer o. dgl.,
verwendet werden. Schließlich
kann das wechselbare Gehäuse
auch unterschiedlich für verschiedene
Fahrzeugtypen ausgestaltet sein. In einfacher Weise ist dadurch
eine höhere
Wertanmutung ermöglicht,
beispielsweise indem ein verchromtes Sichtgehäuse Verwendung findet.
-
Trotz
dieser Vorteile benötigt
der elektronische Schlüssel
lediglich denselben Bauraum wie der bisherige Schlüssel. Dies
wird durch das "Sandwich-Konzept", bestehend aus Technik- und Designblock,
erreicht.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen
ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen
-
1 ein
mit einem Schließsystem
ausgestattetes Kraftfahrzeug,
-
2 ein
schematisches Blockschaltbild des Schließsystems mit einem Diagramm
zur Übertragung
der Signale,
-
3 den
elektronischen Schlüssel
für das Schließsystem
in perspektivischer Ansicht,
-
4 den
Schlüssel
aus 3 in Explosionsdarstellung,
-
5 eine
Explosionsdarstellung des ersten Gehäuseteils,
-
6 eine
Detaildarstellung zur Verrastung des zweiten Gehäuseteils am ersten Gehäuseteil,
-
7 eine
Detaildarstellung zum Aufsetzen des Deckels
-
8 den
Schlüssel
von der Unterseite gesehen und
-
9 das
erste Gehäuseteil
vom Gehäuseinneren
aus gesehen.
-
In 1 ist
ein Kraftfahrzeug 1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu
sehen. Das Kraftfahrzeug 1 ist für die Zugangsberechtigung mit
einem Schließsystem 3 als
Türschließsystem
versehen, das eine als eine Steuereinrichtung ausgebildete erste
Einrichtung 4 und eine zugehörige zweite Einrichtung 5 umfaßt. Die
zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen
Schlüssels,
eines Identifikations(ID)-Gebers, einer Chipkarte, einer Smartcard
o. dgl. ausgebildet. Die zweite Einrichtung 5 befindet sich
im Besitz des berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb
eines Wirkbereichs 8 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
-
Die
erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände, wobei
im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand eine
Entriegelung der Autotüren 6 vorliegt.
Die beiden Einrichtungen 4, 5 besitzen zu deren
bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel
zum Senden und/oder Empfangen von Signalen 7 mittels einer
elektromagnetischen Trägerwelle. Bei
wenigstens einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und
der ersten Einrichtung 4 übertragenen Signale 7 handelt
es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal 15 (siehe 2). Das
codierte Betriebssignal 15 dient zur Authentikation der
zweiten Einrichtung 5, womit bei berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach
positiver Auswertung des übertragenen
Betriebssignals 15 eine Änderung des Zustandes der ersten
Einrichtung 4 bewirkbar ist. Die Übertragung des codierten Betriebssignals 15 erfolgt dann,
wenn der berechtigte Benutzer 2 den Türgriff 16 an der Autotüre 6 betätigt oder
sich dem Türgriff 16 annähert. Dadurch
wird die Entriegelung der Autotüren 6 entsprechend
der bedienungsunabhängigen
KeylessEntry-Funktionalität
ausgelöst.
Ebensogut kann die Übertragung
des codierten Betriebssignals 15 auch selbsttätig ohne
Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen, sobald dieser den
Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht näher betrachtet wird.
Schließt
der Benutzer die Autotüren 6 von
außen,
so erfolgt eine selbsttätige
Verriegelung der Autotüren 6.
Ebensogut kann die selbsttätige
Verriegelung der Autotüren 6 erfolgen,
nachdem der Benutzer den Wirkbereich 8 verlassen hat.
-
Im übrigen ist
neben der KeylessEntry-Funktionalität auch noch eine fernbedienbare
Ent- sowie Verriegelung
der Autotüren 6 möglich, die
mittels in 3 sichtbarer, in der Art von
Tasten ausgestalteten Betätigungsorgane 10 an
der zweiten Einrichtung 5 durch den Benutzer 2 auslösbar ist,
um dem Benutzer 2 eine bedienungsabhängige Zugangsberechtigung zum
Kraftfahrzeug 1 zu gestatten. Beispielsweise läßt sich
durch manuelle Betätigung
der Betätigungsorgane 10 die
Zentralverriegelung ver- und/oder entsperren sowie der Kofferraumdeckel öffnen, indem
entsprechende codierte Betriebssignale 15 von der zweiten
Einrichtung 5 zur ersten Einrichtung 4 gesendet
werden. Auf den Betätigungsorganen 10 sind
die diesen Funktionen entsprechenden Symbole angebracht.
-
Das
Schließsystem 3 stellt
weiterhin die Fahrberechtigung für
das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung
ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls entsprechend
den beiden Zuständen
die Ent- und/oder Verriegelung des elektronischen Zündschlosses
oder der Lenkradverriegelung. Ebensogut kann ein sonstiges funktionsrelvantes
Bauteil des Kraftfahrzeugs 1 durch die erste Einrichtung 4 dementsprechend
angesteuert werden. Beispielsweise kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung
einer Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung
des codierten Betriebssignals 15 zur Authentikation der
zweiten Einrichtung 5 erfolgt dann, wenn der berechtigte
Benutzer 2 sich im Kraftfahrzeug 1 befindet und
einen Start/Stop-Schalter 11 betätigt. Dadurch
wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend
der KeylessGo-Funktionalität
ausgelöst.
-
Zusätzlich kann
ein Notbetrieb, beispielsweise bei leerer Batterie der zweiten Einrichtung 5 vorgesehen
sein, indem beispielsweise die zweite Einrichtung 5 als
elektronischer Schlüssel
in das Zündschloß des Kraftfahrzeugs 1 zur
manuellen Bedienung durch den Benutzer 2 einführbar ist.
Alternativ oder auch zusätzlich
kann dadurch auch eine bedienungsabhängige Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug 1 gegeben
sein.
-
Die
Funktionsweise entsprechend der Keyless-Funktionalität des erfindungsgemäßen Schließsystems
3 soll
nun anhand der
2 näher erläutert werden. Zunächst sendet
die erste Einrichtung
4 mittels eines Senders/Empfängers
24 als
Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen ein als Wecksignal
bezeichnetes erstes elektromagnetisches Signal
12 für die zugehörige zweite
Einrichtung
5. Dadurch wird die zweite Einrichtung
5 aus
einem Ruhezustand mit verringertem Energiebedarf in einen aktivierten
Zustand für
den bestimmungsgemäßen Betrieb übergeführt. Danach
sendet die erste Einrichtung
4 wenigstens ein weiteres,
drittes elektromagnetisches Signal
13, das nachfolgend
auch als Bereichsabgrenzungssignal bezeichnet ist. Dadurch kann
die zugehörige
zweite Einrichtung
5 deren Standort in Bezug auf die erste
Einrichtung
4 bestimmen. Insbesondere läßt sich feststellen, ob die
zweite Einrichtung
5 außerhalb am Kraftfahrzeug
1 sowie gegebenenfalls
an welcher Stelle des Außenraums
23 und/oder
im Innenraum
22 des Kraftfahrzeugs
1 befindlich
ist. Nachfolgend sendet die zweite Einrichtung
5 mittels
eines Senders/Empfängers
17 ein
die Information zum ermittelteten Standort beinhaltendes viertes Signal
14 zur
ersten Einrichtung
4, das im folgenden auch als Rückantwortsignal
bezeichnet ist. Schließlich
wird dann, wie bereits beschrieben, das fünfte elektromagnetische Signal
als codiertes elektromagnetisches Betriebssignal
15 zur
Authentikation mittels der Sender/Empfänger
24,
17 zwischen der
ersten und der zweiten Einrichtung
4,
5 übertragen.
Das Signal
15 kann insbesondere aus mehreren Teilsignalen
bestehen und in einer bidirektionalen Kommunikation zwischen den
beiden Einrichtungen
4,
5 übertragen werden. Im Hinblick
auf nähere
Einzelheiten zur bidirektionalen Kommunikation an sich wird auch
auf die
DE 43 40 260
A1 verwiesen.
-
Das
Wecksignal 12 kann beispielsweise eine Kennung zum Kraftfahrzeug-Typ
enthalten. Nach Empfang des Wecksignals 12 sind zunächst sämtliche
im Wirkbereich 8 befindliche zweite Einrichtungen 5,
die zum selben Kraftfahrzeug-Typ gehören, aktiviert. In einer weiteren
Ausgestaltung des Schließsystems 3 sendet
die erste Einrichtung 4 zwischen dem ersten Signal 12 und
dem dritten Signal 13 ein zweites elektromagnetisches Signal 18 zur zweiten
Einrichtung 5 als Selektionssignal, wie näher anhand
von 2 zu erkennen ist. Das zweite Signal 18 enthält eine
Information über
die nähere
Identität des
Kraftfahrzeugs 1. Dadurch wird bewirkt, daß lediglich
die tatsächlich
zur ersten Einrichtung 4 zugehörigen zweiten Einrichtungen 5 im
aktivierten Zustand verbleiben. Im aktivierten Zustand befindliche, nicht
zum Kraftfahrzeug 1 zugehörige zweite Einrichtungen werden
jedoch in den Ruhezustand zurückgeführt.
-
Wie
in 3 zu sehen ist, besitzt die in der Art eines elektronischen
Schlüssels
ausgebildete zweite Einrichtung 5 ein Gehäuse 9,
das aus wenigstens zwei Gehäuseteilen 9a, 9b besteht.
Das erste Gehäuseteil 9a enthält die Funktionselemente
für die zweite
Einrichtung 5, zumindest jedoch einzelne der Funktionselemente,
die nachstehend noch näher
erläutert
sind. Das zweite Gehäuseteil 9b umfaßt das erste
Gehäuseteil 9a wenigstens
teilweise derart, daß das
zweite Gehäuseteil 9b wenigstens
einen Teil der Sichtoberfläche
des ersten Gehäuseteils 9a bildet.
-
Das
erste Gehäuseteil 9a ist
in der Art eines vollständig
funktionsfähigen
Containers ausgestaltet, indem die zum Betrieb der zweiten Einrichtung 5 notwendigen
Funktionselemente im Gehäuseinneren 19 des
ersten Gehäuseteils 9a aufgenommen
sind.
-
Wie
anhand von 5 zu erkennen ist, ist im Gehäuseinneren 19 des
ersten Gehäuseteils 9a eine Elektronik 20 als
ein solches Funktionselement auf einer Leiterplatte 21 angeordnet.
Hierzu ist das erste Gehäuseteil 9a in
etwa topfförmig
mit einer einseitigen Öffnung 25 ausgestaltet.
Die Öffnung 25 ist
mittels eines Einschubteils 26 verschließbar, wobei
das Gehäuseinnere 19 durch
das Einschubteil 26 abgedichtet ist, um so die Funktionselemente
im Gehäuseinneren 19 vor
schädlichen
Einflüssen
zu schützen.
-
Wie
weiter der 4 zu entnehmen ist, ist das
zweite Gehäuseteil 9b in
der Art einer Gehäuseschale
auf das erste Gehäuseteil 9a aufrastbar.
Hierzu umfaßt
das zweite Gehäuseteil 9b eine
Oberschale 9b',
eine Unterschale 9b'' sowie einen
Deckel 9b'''. Die in 6 näher gezeigte
Verrastung besteht aus einer Rastnut 27 sowie einer mit
dieser zusammenwirkenden Rastnase 28. Die Rastnut ist an
der Oberschale 9b' und/oder
der Unterschale 9b'' sowie die Rastnase 28 am
ersten Gehäuseteil 9a angeordnet. Selbstverständlich ist
auch die umgekehrte Anordnung von Rastnut 27 und Rastnase 28 möglich. Weiter
sind am ersten Gehäuseteil 9a ein
Fixierungssteg 29 sowie an der Ober- und/oder Unterschale 9b', 9b'' eine dazu korrespondierende Fixierungsnut 30 angeordnet.
Dadurch kann die Ober- und/oder Unterschale 9b', 9b'' mittels der Fixierungsnut 30 in
den Fixierungssteg 29 eingehängt sowie anschließend mit
Hilfe der Verrastung 27, 28 bei der Montage in
einfacher Weise form- und/oder kraftschlüssig positioniert werden. Schließlich wird,
wie der 4 zu entnehmen ist, die Ober-
und/oder Unterschale 9b', 9b'' vom aufgesetzten Deckel 9b''' überlappt
sowie zusätzlich
gesichert.
-
Das
Einschubteil 26 ist in der Art eines Batteriehalters zur
Aufnahme eines Energiespeichers 31 für den Betrieb der Elektronik 20 ausgestaltet,
so daß ein
einfaches Auswechseln bei leerem Energiespeicher 31 ermöglicht ist.
Am Einschubteil 26 befindet sich eine Dichtlippe 32 zur
Abdichtung des Gehäuseinneren 19,
so daß die
Elektronik 20 vor Staub, Flüssigkeiten o. dgl. geschützt ist.
Das Einschubteil 26 wird lediglich vorfixiert in die Öffnung 25 eingeschoben.
Durch das in 7 gezeigte Aufsetzen des Deckels 9b''' ist
dann das Einschubteil 26 mitsamt der Oberschale 9b' und/oder der
Unterschale 9b'' form- und/oder kraftschlüssig zusammengehalten.
-
Wie
näher in 4 zu
sehen ist, befindet sich im zweiten Gehäuseteil 9b, und zwar
in der Unterschale 9b'', ein Schlüsselschacht 33 für einen
mechanischen Notschlüssel 34.
Dazu korrespondierend ist gemäß 8 auch
im ersten Gehäuseteil 9a ein solcher
Schlüsselschacht 33 befindlich.
Im Schlüsselschacht 33 ist
der Notschlüssel 34 zwischen
der Unterschale 9b'' und dem ersten
Gehäuseteil 9a gehalten,
so daß trotz
des zusätzlichen
Notschlüssels 34 keine
Dickenzunahme für
die zweite Einrichtung 5 festzustellen ist. Der Notschlüssel 34 ist
mittels eines mit einer Druckfeder (siehe 4) versehenen
Rastschiebers 35 in zwei Positionen fixierbar. Dadurch wird
der Notschlüssel 34 nach
manueller Betätigung des
Rastschiebers 35 durch den Benutzer 2 mittels einer
Feder 36 aus der ersten Position entsprechend der in 8 links
gezeigten unteren Endlage in die zweite Position entsprechend der
in 8 rechts gezeigten oberen Endlage gedrückt. In
der zweiten Position kann dann der Notschlüssel 34 vom Benutzer 2 aus
dem Schlüsselschacht 33 entnommen
werden.
-
Wie
bereits erwähnt,
befinden sich die Funktionselemente für die zweite Einrichtung, wie
die Elektronik 20, im und/oder am ersten Gehäuseteil 9a. Als
ein weiteres Funktionselement ist im Gehäuseinneren 19 des
ersten Gehäuseteils 9a ein
Schaltelement 37, wie ein elektrischer Schalter, ein Sensor
o. dgl., auf der in 4 sichtbaren Leiterplatte 21 aufgenommen.
Das Schaltelement 37 dient zur Auslösung der Fernbedienung für das Schließsystem 3, wie
weiter oben erläutert
ist, und wird mittels des Betätigungsorgans 10 vom
Benutzer 2 bedient. Das Betätigungsorgan 10, mit
dem über
eine in 9 sichtbare Aussparung 39 im
ersten Gehäuseteil 9a auf das
Schaltelement 37 betätigend
eingewirkt wird, ist am ersten Gehäuseteil 9a angeordnet.
Damit das Betätigungsorgan 10 für den Benutzer
zugänglich
ist, befindet sich wenigstens ein Durchbruch 38 im zweiten
Gehäuseteil 9b,
und zwar vorliegend in der Oberschale 9b', für das Betätigungsorgan 10. Auch
sonstige, nicht weiter gezeigte Funktionsteile können von außen zugänglich am ersten Gehäuseteil 9a angeordnet
sein. Beispielsweise kann eine Arretierung für den Schlüssel 5 im Zündschloß des Kraftfahrzeugs 1, das
den weiter oben beschriebenen Notbetrieb gestattet, ein solches
Funktionsteil darstellen.
-
Das
erste und/oder das zweite Gehäuseteil 9a, 9b bestehen
aus einem Kunststoff, und zwar bevorzugterweise aus einem harten
thermoplastischen Kunststoff. Das Betätigungsorgan 10 hingegen
besteht aus einem weitgehend verschleißfreien, thermoplastischen
Elastomer. Bevorzugterweise handelt es sich bei dem thermoplastischen
Elastomer um ein thermoplastisches Silikon, welches anders als das herkömmliche
Silikon mittels Spritzgießens
in einer herkömmlichen
Spritzgießmaschine
und folglich in einem thermoplastischen Standard-Spritzprozeß verarbeitbar
ist. Wie anhand von 9 zu erkennen ist, ist im Gehäuseteil 9a die
dem Schaltelement 37 zugewandte Aussparung 39 angeordnet.
Das Betätigungsorgan 10 überdeckt
die Aussparung 39 im ersten Gehäuseteil 9a in der
Art einer elastisch verformbaren Membran, die gemäß 4 im
wesentlichen in der Oberfläche
des ersten Gehäuseteils 9a verläuft. Somit
verformt sich das membranartige Betätigungsorgan 10 elastisch
bei Einwirkung durch den Benutzer 2 und betätigt dabei
das Schaltelement 37. Aus ergonomischen Gründen kann
das Betätigungsorgan 10 gewünschtenfalls
eine Wölbung
aufweisen. Der entsprechenden Optik halber kann das thermoplastische
Elastomer die Oberfläche
des ersten Gehäuseteils 9a an
der dem Schaltelement 37 abgewandten Seite im wesentlichen
vollständig
als eine Schicht bedecken, wie der 4 zu entnehmen
ist. Das Betätigungsorgan 10 ist
an das erste Gehäuseteil 9a in
der Art eines Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens (2K-Verfahren)
angespritzt.
-
Dem
Betätigungsorgan 10 ist,
wie in 9 zu sehen ist, ein in Richtung des Schaltelements 37 beweglicher
Ansatz 40 zur betätigenden
Einwirkung auf das Schaltelement 37, und zwar auf einen
in 5 sichtbaren Stößel 41 des elektrischen
Schalters 37, zugeordnet. Der Ansatz 40 ist in
der Art eines Zapfens ungefähr
in der Mitte des Betätigungsorgans 10 an
der dem Schaltelement 37 zugewandten Seite angeordnet.
Zur fertigungstechnisch einfachen Herstellung ist der Ansatz 40 einstückig mit
dem Betätigungsorgan 10 ausgebildet,
und zwar am Betätigungsorgan 10 stoffschlüssig angespritzt.
-
Die
Erfindung ist bei vorstehendem Ausführungsbeispiel anhand von Gehäuseteilen 9a, 9b beschrieben,
die Verwendung als Gehäuse 9 für einen elektronischen
Schlüssel 5 in
einem Schließsystem 3 für ein Kraftfahrzeug 1 finden.
Selbstverständlich
ist die Erfindung nicht auf diese bevorzugte Verwendung sowie auf
das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie
umfaßt
vielmehr auch alle fachmännischen
Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. So kann ein erfindungsgemäßes Gehäuse 9 auch
an Fernbedienungen für
Fernseh- oder Audiogeräte,
an Mobiltelefonen o. dgl. Verwendung finden. Selbstverständlich läßt sich
auch ein sonstiges Elektrogerät,
das wenigstens ein Funktionselement aufweist, mit einem Gehäuse nach
der Erfindung ausstatten, um so dessen sichtbare Oberfläche zu verbessern.
-
- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- (berechtigter)
Benutzer
- 3
- Schließsystem
- 4
- erste
Einrichtung
- 5
- zweite
Einrichtung/elektronischer Schlüssel
- 6
- Autotüre
- 7
- Signal
- 8
- Wirkbereich
- 9
- Gehäuse
- 9a
- (erstes)
Gehäuseteil
- 9b
- (zweites)
Gehäuseteil
- 9b'
- Oberschale
- 9b''
- Unterschale
- 9b'''
- Deckel
- 10
- Betätigungsorgan
- 11
- Start/Stop-Schalter
- 12
- (erstes)
Signal/Wecksignal
- 13
- (drittes)
Signal/Bereichsabgrenzungssignal
- 14
- (viertes)
Signal/Rückantwortsignal
- 15
- (fünftes) Signal/(codiertes)
Betriebssignal/Code
- 16
- Türgriff
- 17
- Sender/Empfänger (in
der zweiten Einrichtung)
- 18
- (zweites)
Signal/Selektionssignal
- 19
- Gehäuseinneres
(vom ersten Gehäuseteil)
- 20
- Elektronik
- 21
- Leiterplatte
- 22
- Innenraum
(vom Kraftfahrzeug)
- 23
- Außenraum
(vom Kraftfahrzeug)
- 24
- Sender/Empfänger (in
der ersten Einrichtung)
- 25
- Öffnung (im
ersten Gehäuseteil)
- 26
- Einschubteil
- 27
- Rastnut/Verrastung
- 28
- Rastnase/Verrastung
- 29
- Fixierungssteg
- 30
- Fixierungsnut
- 31
- Energiespeicher
- 32
- Dichtlippe
- 33
- Schlüsselschacht
- 34
- (mechanischer)
Notschlüssel
- 35
- Rastschieber
- 36
- Feder
(für Notschlüssel)
- 37
- Schaltelement/elektrischer
Schalter
- 38
- Durchbruch
- 39
- Aussparung
(im ersten Gehäuseteil)
- 40
- Ansatz
(an Betätigungsorgan)
- 41
- Stößel (von
elektrischem Schalter)